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im bringenden Interesse des Vaterlandes, den Stand, der zwischen den unselbständigen Arbeitern und sonstigen An­gestellten und den oberen Zehntausend stehe, nicht bloß zu erhalten, fondern auch zu fräftigen. Es sei das um so notwendiger, da der Mittelstand das stärkste Vollwerk des Staates bilde. Er stimme dem sozialdemokratischen Abgeordneten Bernstein   bei, der zum Schrecken seiner Partei nachgewiesen habe, daß der Mittel­stand sich auch weiter erhalten werde. Nachdem der Redner sich kurz über Podbielskis nonchalante Redensarten" über die Fleisch­not tadelnd ausgesprochen hatte, schlug er im weiteren Verlauf feiner Rede vor, das Gesez betreffend den unlauteren Wettbewerb, insbesondere bezüglich des Ausverkaufswesens, zu verbessern, den kleinen Befähigungsnachweis einzuführen, kleine Handelskammern ins Leben zu rufen, die Bauforderungen der Handwerker gefeßlich als bevorzugte zu erklären. In der sich anschließenden Besprechung bemerkte Werkmeister Haubner( Weiden  ): Es sei erforderlich, sich auch der Arbeiter

Arbeiter wahrnehmen!!

Zur Lage des Handels in Rußland   schreibt man aus Peters­

wirtschaft.

hält, daß die 30 Millionen Bushels Weizen, über die das Syndikat| habe. Es könne sein, daß sie, nachdem sie erfahren hatten, daß in bereits verfügen soll, einen Kapitalwert von etwa 28 Millionen Greifswald   gestreift werde, Angst bekamen, dorhin zu gehen, weil Dollar ausmachen. Diese Summe würde indes erst der 23. Teil des sie annahmen, es könne ihnen dort etwas geschehen. Knüpfer Stapitals fein, das aur völligen Beherrschung des ganzen amerikani wnrde aus diesen Gründen freigesprochen. schen Weizenmarktes nötig wäre. Im letzten Jahre waren in den wurde aus diesen Gründen freigesprochen. Die Ladung des Zeugen erscheint auch uns unerheblich. Aber Vereinigten Staaten 47 859 Millionen Acker mit Weizen bebaut, was, da jeder Acker im Durchschnitt über 14 Bushels trug, eine mindestens ebenso überflüssig war die Vernehmung des Schuhmanns Gesamternte von 693 Millionen Bushels ausmacht. Der jetzt unter- und die Erhebung einer Anklage. Selbst wenn einer der böhmischen nommene Corner soll anscheinend nicht auf die Vereinigten Staaten Arbeiter dem Schuhmann vielleicht erklärt hat, er habe Angst, um beschränkt bleiben. Ein solches Unternehmen flingt wenig glaub- dem Drängen als Streitbrecher zu dienen ein Ende zu machen, und würdig, da selbst in den Vereinigten Staaten   ein Syndikat Schwierig selbst wenn sogar der arme unter falschen Vorspiegelungen nach feiten habe würde, jich das Kapital oder den Kredit für ein solches Deutschland   gelockte Böhme Angst gehabt haben sollte wo in Geschäft zu beschaffen. Man nimmt an, daß die amerikanischen   aller Welt lag denn eine Berechtigung zur Erhebung einer Anklage Spekulanten zuverlässige Ernteſchätzungen erhalten haben, auf vor? Bum Tatbestand des groben Unfugs" gehört, daß das Grund deren sie ihre Operationen mit dem ihnen zur Verfügung Bublikum in seiner Allgemeinheit belästigt wird oder sich belästigt stehenden Kapital durchführen zu können hoffen. fühlt. Der angeblich geängstigte Böhme ist nicht das Publikum. anzunehmen. Dr. Pazig: Es sei ein arger Irrtum, wenn man burg  : Das eben erschienene 250. Heft der vom Finanzministerium Die Anklage gegen Knüpfer hätte also, selbst wenn die Sachlage glaube, die nationalliberale Partei wolle nicht die Interessen der herausgegebenen Berichte: Auswärtiger Handel an der europäischen   sich so verhält, nicht erhoben werden dürfen. Sinüpfer war Grenze," das dem Handelsverkehr Rußlands   mit anderen Staaten als Arbeiter berechtigt und verpflichtet, die angeblich unter Vers Es gelangte schließlich folgende Erklärung zur einstimmigen im Laufe der ersten vier Monate dieses Jahres gewidmet ist, ent- ichweigung des Umstandes, daß sie ausgesperrte Annahme:" Der Vertretertag erklärt sich mit den Ausführungen hält eine Menge wenig erfreulicher Nachrichten über unsere Volks- in den Rüden fallen sollten, also betrüglich nach Deutsch­des Dr. Pazig und seinen Vorschlägen vollständig einverstanden. Gr wartet von seinen Vertretern im Reichstage einen wirksamen land Gelockten, aufzuklären und sie in ihrer Absicht, dem Betrüger Schutz des Mittelstandes, insbesondere durch Revision des Gesetzes günstigen Eindrud. Die Ausfuhr stieg auf 6,4 Millionen Rubel und eine rechtlich und sittlich ihm obliegende Pflicht ausgeübt hat, Wenn man die hohen Ziffern sieht, machen sie scheinbar einen den Rücken zu kehren, zu unterstützen. Nicht Knüpfer, der lediglich gegen den unlauteren Wettbewerb mit Bezug auf das Ausver- die Einfuhr auf 47 Millionen Rubel. Es scheint also, als ob der sondern die etwaigen Betrüger gehörten auf die Anklagebank. faufswesen. Er erblickt ferner in der Einführung des kleinen Vorrat an Ware gestiegen sei und demnach auch unsere Staufkraft. Und nicht nur wegen Betruges, sondern auch wegen schweigend Befähigungsnachweises, sowie: die Bauforderungen der Hand- Der plötzlich so hoch gestiegene Import tann jedoch erklärt werden, werker als bevorrechtigte erklären zu wollen, ein förderfames Mittel wie es auch in dem eben erschienenen Berichte geschicht, als Resultat intellektueller Anstiftung zu der durch die der Siſtierung zur Erhaltung des Mittelstandes. Der Vertretertag erachtet es ber am 16. Februar 1907 bevorstehenden Einführung eines neuen Knüpfers vollzogenen Freiheitsentziehung hätte die An­ferner für notwendig, sämtliche Angestellte des Kaufmanns- und Bolltarifs, und die lebhafte Ausfuhr findet ihre Erklärung außer in lagebehörde einzuschreiten Veranlassung gehabt. Die Rechtsvere Gewerbestandes in die obligatorische Arbeits- und Invalidenver- dem Bestreben der Bevölkerung, ihre Arbeitsprodukte so schnell als folgung wird zur Karikatur, wenn der Arbeiter auf die Anklage­ficherung einzubeziehen und eine ausreichende Fürsorge der Hinter- möglich zu realisieren, hauptsächlich im Interesse des Fistus. Und bank gezerrt wird, der seinen Arbeitskollegen gegen angebliche bliebenen dieser Angestellten in die Wege zu leiten." Die Tagesordnung des Parteitages war damit erledigt. wirklich, das Land, das schon im Frühling eine Hungersnot in vielen Betrügereien in Schutz nimmt. Vielleicht nimmt Genosse Stnüpfer Gouvernements erwartete, sendet Korn in einer Menge ins Aus land, die die Ausfuhr im Jahre 1904 übersteigt und der des Jahres und den Schußmann anzustellenden Zivilprozeß auf Schadenersat Veranlassung, durch einen gegen den Agenten, den Maurermeister 1905 nur ein wenig nachsteht. Denselben Eindruck macht auch das Zunehmen der Ausfuhr von Butter bis auf 2 Millionen Rubel. Der durch das Reichsgericht aussprechen zu lassen, ob denn in der Tat bollständige Verkauf des Rinderbestandes wegen Mangel an Futter das Strafgesetz die Ausübung von Rechten mit Strafe bedroht. und sein Fallen während der Hungersnot erklärt uns die fast doppelte Ausfuhr von Leder. Nicht weniger charakteristisch für unsere Bilanz ist die Tatsache, daß die Ausfuhr von Lumpen bis auf 7 Millionen Rubel gestiegen ist, während dessen sie sich in den felben Monaten des borigen Jahres bloß auf 4 Millionen Rubel belief. Bei der sich systematisch vermindernden Anzahl von Pferden in Rußland   im Jahre 1906 find im Laufe von 4 Monaten 150mal so biel Pferde ins Ausland transportiert worden, als im Jahre 1905 ( 604 Tausend Pferde anstatt 0,4 Tausend). Unsere Einnahmen aus diesem Posten stiegen bis auf 4,9 Millionen Rubel, während sie von Januar bis April 1905 nur 118 000 Rubel ausmachten. Wir senden ins Ausland Tausende unserer besten Pferde zum Schaden nicht nur unserer Bauernwirtschaft, sondern auch unserer Kavallerie.

Soziales.

Proletarisches Elend und Schulpflicht.

Der Arbeiter B. zu Berlin  , der acht Kinder sein eigen nennt, bon denen zwei bereits mit erwerben müssen, während sechs sich noch im Alter unter 14 Jahren befinden, war wegen Schulversäum­nis einer Tochter angeklagt worden. Das Mädchen, unter den fchulpflichtigen die älteste, hatte er infolge tieftrauriger Verhält nisse zuhause behalten müssen, damit sie die Hauswirtschaft führe und die kleineren Geschwister beaufsichtige. Die Frau lag frank im Bett. Sie hatte schon ein halbes Jahr lang im Krankenhaus gelegen und war von dort als ungeheilt entlassen worden. Der Angeklagte selber aber mußte immer in aller Frühe den Weg zur Arbeitsstätte einschlagen. 2. wurde in zweiter Instanz vom Landgericht freigesprochen. Das Gericht nahm an, daß er unter den obwaltenden Umständen nicht als ein säumiger" Vater angesehen werden könne, daß ihn kein Verschulden treffe. Der erste Straffenat des Kammergerichts ver­warf am Donnerstag die hiergegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision mit folgender Begründung: Die Frage, die zu entscheiden war, sei bon größerer Bedeutung. Denn wenn der Grundsatz allgemein eingeführt würde, daß die Sorge um das Brot der Sorge für den Schulbesuch vorgehe, dann würden die meisten Schulversäumnisse ungefühnt bleiben, weil materielle Sorgen bei Verwendung von Kindern zu häuslichen und anderen Zwecken immer mitsprächen. Der Staat wolle aber eine Garantie, daß der Schulbesuch durch die Sorge um das Brot nicht verkümmert werde. Von der Aufstellung eines Rechtsgrundsazes tönne deshalb keine Rede sein, wenn der Senat es hier bei der Vorentscheidung belaffe. Hier handele es sich um einen besonders fläglichen Fall. Wenn der Vorderrichter nach Feststellung des obigen Sachverhalts tein Ver­schulden des Angeklagten annehme, so liege ein Rechtsirrtum nicht bor. Deshalb die Verwerfung der Revision.  -

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Ein Skandal, der in Handelstreisen großes Aufsehen erregt, ist in Paris   aufgedekt worden. Wie es heißt, sollen 11 französische Firmen, teils in Lyon  , zum Schaden Italiens   Schmuggel in großem Maßstabe betrieben haben. Die Angelegenheit wird in den nächsten Tagen die Gerichte beschäftigen.

Gerichts- Zeitung.

Hütet Euch vor Rabattsparmarken- Vereinen.

Durch eigenartige Geschäftsprgftilen eines so g. Rabattiparmarken- Vereins ist der Grünfram­händler Adolf Bettschuweit in die unangenehme Lage ge­tommen, als Angeklagter vor dem Strafrichter erscheinen zu müffen. Wegen Urkundenvernichtung mußte fich P. gestern por der III. Straf­fammer des Landgerichts I verantworten. Der bisher unbestrafte betreibt in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Angeklagte ein fleines Materialwaarengeschäft. Eines Tages erschien bei ihm ein Herr, der sich als Vertreter des Rabattſparmarken­und anfragte, ob P. nicht Vereins Hammonia" vorstellte gewillt fei, diesem Verein als Mitglied beizutreten. In lebhaften Farben schilderte der Vertreter des Vereins, welche großen Vorteile jeder Gewerbetreibende durch die Mitgliedschaft erlangen würde, der Rundenkreis würde sich verdoppeln, so daß die geringen Prozente, die jedes Mitglied an den Verein abführen müffe, gar nicht in Frage kämen. Da der Angeklagte jedoch schon schlimme Erfahrungen mit derartigen Rabattbereinen gemacht hatte, lehnte er das An­erbieten kurz ab. Der Herr Vertreter ließ nunmehr seine Redekunst spielen und versuchte dem Angeschuldigten flarzumachen, daß eine Probe, durch die er sich in feiner Weise verpflichte, doch nicht schaden könne. Er brauche ihm nur seine Adresse aufzuschreiben und ihm würden dann die Statuten und die Rabattmarken fostenlos und Berhaftet und angeklagt wegen Ausübung seiner Pflicht. nur zum Zwecke eines Verfuchs zugesandt. Um den etwas aufe Zu welchen Karikaturen der Rechtspflege die Sucht, die Aus- bringlichen Herrn loszuwerden, setzte der Angeklagte feinen Namen übung des Koalitionsrechtes als etwas Strafbares hinzustellen, wie zufällig aus der Tasche zog. Nach einigen Tagen erhielt B. einen auf ein zufammengefaltetes Stück Papier  , welches der Vereinsvertreter führen kann, zeigte eine Anklage, über die das Schöffengericht gestern größeren Bosten Rabattmarken, die er sofort beiseite legte. Erst nach gegen den Genossen Hermann Knüpfer verhandelte. Am geraumer Zeit erjuchte er dann den Berein, die Marken wieder 22. Juni erhielt Stnüpfer die Meldung, daß auf dem Stettiner abzuholen. Als diese Aufforderung unbeachtet blieb, begab sich P. Diese Freisprechung entspricht zweifellos bem allgemeinen Bahnhof ein größerer Trupp böhmischer Bauarbeiter anwesend war, felbst in das Bureau des Vereins. Hier wurde ihm mitgeteilt, daß Rechtsempfinden und dem Geseb. Der Fall selbst wirft ein be- die der Agent Neumann aus Brünn   angeworben hatte, um sie als er bie Marken nicht zurückgeben könne, sondern sie an die Stund­zeichnendes Licht auf unsere sozialen Zustände. All dem Familien­ba elend und Jammer gegenüber, die sogar das Landgericht und Streifbrecher nach Greifswald   zu schicken, wo damals die Maurer schaft verteilen müsse, da er sich ja vertraglich dazu verpflichtet habe. Stammergericht zur Freisprechung veranlaßten, dentt der Vater und Bauarbeiter ausgesperrt waren. Snüpfer begab sich sofort nach als der Angeklagte dies bestritt, wurde ihm ein Vertrag vorgelegt, Staat und die Gemeindeverwaltung der großen Residenz nicht an dem Stettiner Bahnhofe. Dort erfuhr er, daß die böhmischen Ar- auf dem tatsächlich sein Name stand. Es war jenes zusammengefaltete Stück Papier  , auf welches er seinen Namen bei der angeblichen Probe­materielle Sülfe, sondern an Anklage des hart radernden und beiter schon von anderer Seite darauf aufmerksam gemacht worden bestellung gesetzt hatte. In der Erregung über den ihm gespielten darbenden Familienvaters. Die Allgemeinheit, die mit Recht die waren, daß sie dazu benutzt werden sollten, den Ausgesperrten Streich ließ sich der Angeklagte verleiten, den Vertrag in Stücke zu Schulpflicht eingeführt hat, hat alles zu tun, was aus der in Greifswald   in den Rücken zu fallen. Die Arbeiter zerreißen. Vor Gericht behauptete B., er habe nicht geglaubt, daß Forderung dieser Schulpflicht folgt. Dahin gehört neben Freiheit waren nach dieser Entdeckung sehr unge biefes auf fo eigenartige Weise zustande gekommene Schriftstück der Lehr- und Lernmittel die Beschaffung alles dessen, was zur halten über den Agenten, beteuerten, dieser irgend welchen urkundlichen Wert habe. Mehrere andere Geschäfts­Erfüllung des Schulbesuches erforderlich ist, in erster Reihe un­entgeltliche Verpflegung der Schulkinder. Wie sollen Kinder Lehr- habe sie belogen und versicherten, unter diesen leute bekundeten als Zeugen, daß sich der Vertreter des Hammonia"- stoff annehmen können, die in so trauriger Lage sich befinden. würden sie nicht nach Greifswald   Sparmartenvereins auf die gleiche Weise wie bei dem Angeschuldigten auch ihre Unterschrift erschlichen habe. Das Gericht hielt fahren. Dem Genossen Knüpfer blieb unter diesen Verhältnissen bent Angeflagten zugute zugute, daß ihm jene Unterschrift auf nur noch übrig, den betörten böhmischen Arbeitern für ihre Rückreise die erwähnte Art abgelockt worden war. Achtuhr- Ladenschluß für den Nähmaschinenverkauf. Immerhin habe er Die Rechtsgültigkeit der Anordnung des Berliner Polizei- in die Heimat behülflich zu sein, denn da sie wenigstens die das Schriftstück nicht vernichten dürfen, sondern den Klage­präsidenten vom 29. November 1904, welche für offene Bertaufs- deutschsprechenden unter ihnen ihm gelobt hatten, nicht nach weg betreten müssen, auf dem ihm bei Lage der Sache auch sein stellen der Nähmaschinenbranche den Achtuhrschluß ausspricht, war Greifswald   zu fahren, so bedurfte es einer Ueberredung der gutes Recht zuteil geworden wäre. Das Urteil lautete deshalb auf anläßlich eines Strafverfahrens gegen den Nähmaschinenhändler Betreffenden nicht mehr. In diesem Stadium der Situation die gefeßlich zulässige Mindeststrafe von einem Tage Ge Rentel, der sie übertreten haben sollte, bestritten worden, und das kam nun der Agent Neumann, fotie der Maurer fängnis. Landgericht hatte die Anordnung für ungültig erklärt. Die An- meister Sterften aus Greifswald   hinzu. Der Prozeß ruft von neuem die Mahnung wach, nichts zu Die beiden Herren unterschreiben, das man nicht genau gelesen und von dem ordnung ist nämlich an Stelle einer solchen vom November 1903 ge- versuchten, die angeworbenen Streitbrecher zur Weiterfahrt nach treten, welche das Kammergericht für ungültig erklärt hatte wegen des Greifswald   zu bewegen, während knüpfer kategorisch erklärte: Die man nicht Abschrift erhalten hat. formellen Mangels, daß ihr Tegt die nach der Gewerbeordnung erforderliche und auch tatsächlich erfolgte Anhörung der Gemeinde Leute haben mir versprochen, daß sie nicht nach Greifswald   fahren, behörde nicht erwähnte. Die Anordnung ist nun mit also werden sie auch nicht fahren. Wie das bei solchen Gelegen­So hört man wieder aus Dortmund  , wo man den Ruf Einfügung jener Formel am 29. November 1904 einfach neu ver- heiten zur Gewohnheit geworden ist, wurde auch ein Schuhmann nur zu oft vernimmt. Wie gewöhnlich faßen aber nicht die Schutz­öffentlicht worden. Deshalb erachtete das Landgericht fie für uns gerufen, um die nicht mehr arbeitswilligen Streifbrecher vor an- leute, sondern wieder der Mißhandelte auf der Anklagebant. Der gültig, indem es mit dem Angeklagten davon ausging, daß die An- geblichen Belästigungen Knüpfers zu behüten. Knüpfer, der selbst- Konfumberwalter der Union  " Johannes Stoll war angeklagt, den ordnung vom 29. November 1904 mir gültig wäre, wenn von verständlich darauf bestand, daß das ihm von den Arbeitern ge- Nachtschutzleuten Ruschenburg und Marke Widerstand geleistet, den neuem alles geschehen wäre, was die Gewerbegebene Versprechen auch erfüllt werde, wurde zur Wache gebracht Ruschenburg auch tätlich angegriffen zu haben. Der Angeklagte war ordnung für das Zustandefommen einer solchen und seine Persönlichkeit festgestellt! in der Nacht zum 24. August spät nach Hause gekommen. Raum Anordnung über den früheren Geschäftsschluß Daß Knüpfer die Arbeiter überredet hat, nicht als Streifbrecher hatte er feine in der ersten Etage belegene Wohnung betreten, als berlangt.( Abstimmung unter den Interessenten usw.) Die bloße Neuveröffentlichung unter Beseitigung des formellen Mangels genüge nach Greifswald   zu gehen, ist sein gutes Recht und er kann des an der Haustür heftig geflingelt wurde. Es waren Schuhleute, die Ginlaß begehrten. Vom Fenster aus hörte er, wie ein Schußmann als Rammergericht Revisionsinstanz halb nicht bestraft werden. Aber wozu haben wir denn aus- fagte, es feien vier Weiber und ein Kert" in das Haus gegangen. erklärte diese Auffassung für verfehlt und ertannte die legungsfähige Paragraphen im Strafgesetzbuche, wenn man die Stoll verbat sich die Aeußerung. Dann habe ein Schutzmann wieder Anordnung vom 29. November 1904 als rechtsgültig an zweckentsprechende Ausübung des Koalitionsrechts nicht unter Zu- gefagt: Acht Weiber und ein Kerl, das sind ja nette Ge­Es verwarf jedoch die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das hülfenahme irgend eines solchen Paragraphen bestrafen könnte? schichten, der Sache wollen wir mal auf den Grund freisprechende Urteil des Landgerichts, weil es eine als zweiten Wenigstens der Versuch, den Genossen Knüpfer zu bestrafen, wurde gehen! Stoll fragte dann nach den Namen der Schuyleute. Die Grund für die Freisprechung des Angeklagten vom Landgericht geltend gemachte tatsächliche Feststellung für bindend erachtete. gemacht. Er erhielt eine Anllage wegen groben Unfugs, den er Schuhleute erwiderten, ihre Namen tönne er erfahren, er folle Das war die, daß Angeklagter, der auch mit Fahrrädern handelt durch die Art und den Ton, wie er mit den Streifbrechern verkehrte, und so an sich das Geschäft noch nach 8 Uhr offen halten durfte, begangen haben soll. die ihm vorgeworfene Verlaufsverhandlung im Näh­maschinenfache nach 8 Uhr nur zum Schein eingegangen sei, um den Namen des mit zwei Damen nach 8 Uhr bei ihm er schienenen Mannes festzustellen, weil er alsbald in ihm einen Vigilanten und Deninzianten erkannt habe.

nicht.

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Das

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Aus Induftrie und Handel. Ein riesenhafter Weizen- Gorner wird in Meldungen aus Chikago angekündigt. An den Spekulationen sind der" World" zufolge die Magnaten des Stahltrufts hervorragend beteiligt. Eine Matler­firma in Chilago, die für das Syndilat tätig ist, berfügt allein über 12 Millionen Bushels. Im ganzen sind in Chikago bereits 15 Milli onen Bushels verfügbar. Andere Matler kaufen weiter große Vors räte auf. Die Spetulanten taufen, was zum ersten Mal vorkommt, die Ernten ausländischer Weizenfelder auf. Den Besitz des Syndikate fchatt man auf ungefähr 30 Millionen Bushels, und dieses ungeheure Material foll zurüdgehalten werden, bis die Preise eine den Spetulanten genügende Höhe erreicht haben. Bon dem Umfang der Spekulationen des Chitagoer Syndikate fann man fich eine Vorstellung machen, wenn man jich por Augen

Umständen würden sie

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Der bei der Angelegenheit zugegen gewefene Schuhmann, den einzigen Beugen, den das Gericht geladen hatte, bekundete, Knüpfer habe die böhmischen Arbeiter in Angst verfeßt. Einer derselben habe ihm, dem Schußmanne gesagt, seine Kameraden hätten Angst, nach Greifswald   zu fahren, sie fürchten, ihnen würden dort die Knochen entzwei geschlagen werden.

Schutz vor Schuhleuten.

nur hinunter kommen und sich selber legitimieren. Stoll ging hin­unter. Im dunklen Hausflur wurde er von den Schußleuten empfangen und nach seiner Meinung mit einem flachen Gegenstande, wahrscheinlich mit einem Säbel und einer Kette mißhandelt. Am Kopfe trug er eine blutende Wunde davon. Schließlich wurde der Mißhandelte auch noch zur Wache gebracht und erst nach einiger Zeit wieder frei­gelassen. So ist der Tatbestand, wie ihn der Angeklagte schildert. Bon einigen Beugen wird diese Schilderung im wesent lichen bestätigt, während die Schuleute be­Knüpfer legte demgegenüber dar, er habe die Leute nicht ängst­lich gemacht, denn sie seien doch schon vor seinem Erscheinen bereit reiten, die beleidigenden Aeußerungen getan und den Angeklagten mit Absicht geschlagen und verwundet zu haben. gewesen, feine Streifbrecherdienste zu verrichten. Um zu beweisen, Troy der flaren Sachlage hielt der Vertreter der Staats daß die Angaben des Schußmanns irrig sind, beantragte der Ver- anwaltschaft die Anklage aufrecht und beantragte eine Gelb teidiger, Rechtsanwalt Dr. Sachs, die Ladung eines weiteren Beugen, strafe bon 30 Mart. Das Gericht war aber anderer Ansicht eines Simmerers aus Niel, der Mitglied des Reichsversicherungs- und erkannte auf Freisprechung. In der Urteilsbegründung amtes ist und zufällig dem ganzen Hergange beigewohnt hat. verwies der Vorsitzende ausdrücklich auf das Unzulässige der Mit­Das Gericht lehnte jedoch die Ladung dieses Zeugen ab, nahme des Mißhandelten zur Bache. Bielleicht hätte die wie der Vorsitzende sagte- man damit befunden würde, Sache doch einen anderen Ausgang genommen, daß der Aussage des Schutzmanns kein Glauben beigumessen sei. Vermutlich würden sich, wenn der Zeuge geladen werde, zwei Aus­fagen gegenüber stehen und der Sachverhalt wäre dann immer noch nicht geklärt. Es sei aber auch nach der eben erfolgten Beweis aufnahme nicht festgestellt, daß Knüpfer den Leuten Angst gemacht

weil

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einiger Zeit wegen Körperverlegung mit sechs Denn der Schußmann Ruschenburg nicht schon vor Monaten Gefängnis bestraft worden wäre. Wird nun der Staatsanwalt gegen die beiden Schuhleute gegen die der Angeklagte Stoll schon vordem Anzeige vegen Mißhandlung er­stattet hatte, einschreiten?