Berichtigung. Der Antrag:„ Der Parteitag möge beschließen, den Expeditionen unserer Parteipresse ist nicht gestattet, Annoncen in die Barteipresse aufzunehmen, die zum Besuch geboykotteter Lokale aufordern" ist nicht von Hülle- Erfurt gestellt, sondern von F. Storch- Randoro- Greifenhagen, und von demselben auch begründet worden.
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Ertlärung. Jn Nr. 272 des Vorwärts" unterm Barteitag 3[ des nahenden Winters und der in seinem Gefolge auftretenden| Berufung einzulegen sei, indem von der Ansicht ausgegangen bericht ist erwähnt, was ich in meiner Ansprache an den Bar ei- Noth die beruhigende Versicherung zu geben, daß von einer wurde, daß die Berurtheilung des Grube zu Unrecht erfolgt sei, tag über„ Staatssozialismus und revolutionäre Sozialdemokratie" Wohnungsnoth augenblicklich in Berlin nicht die Rede sein kann indem nicht„ Gäste", sondern Vereinsmitglieder" anwesend gegefagt haben foll und daß daher auch die Miethen, diese für den kleinen Mann" wesen seien, es sich somit also nicht um eine Uebertretung der Ich will den Raum des Vorwärts" nicht für eine längere größte und gefürchtetfte aller nothwendigen Ausgaben, nicht mehr Polizeistunde handeln fönne, indem ein tagender Verein nicht von Berichtigung in Anspruch nehmen, erlaube mir aber zu betonen, so hoch wie früher sein tönnen. Nach dem im Oktober der Polizeistunde des betr. Wirthes betroffen werde. Auch wurde daß ich weder dem Inhalt noch dem Zusammenhang dieses Jahres ausgegebenen Verwaltungsbericht der Steuer- und von den Vereinsmitgliedern Buchhändler Schulz, Tischler meiner Ausführungen nach das geäußert habe, was mir dec Be- Cinquartirungs- Deputation des Berliner Magiftrats für 1891/92 Schrade und Schankwirth Grube bei diesen Grörterungen richt in den Mund legen möchte. muß man die Richtigkeit jener Mittheilung sehr stark bezweifeln. hervorgehoben, daß Gentes mindestens fahrlässig den Gid vor Friedrichshagen , 20. November 1892. Der Bericht reicht zwar nur bis zum 1. April 1892. Aber seit- Gericht geleistet habe, daß" Gäste" in dem Vereinszimmer an Friz Kunert. dem können sich die Verhältnisse nicht viel geändert haben. Nach wefend waren, indem er keinerlei thatsächliche Feststellungen nach diesem Bericht gab es in Berlin und dessen Weichbilde im ersten dieser Richtung hin vorgenommen habe, was bei einem Beamten Berichtigung. In dem Bericht der Sonntagsnurmer Quartal 1892 nach den Steuer Katastern insgesammt 421 240 um so mehr ins Gewicht fallen müsse. Hierdurch fühlte sich Gentes über den Antrag Stuttgarts zur Breffe heißt es irrthümlich: Wohnungen und Gelaffe, von denen 400 653 vermiethet und beleidigt und der Polizeipräsident v. Richthofen stellte gegen Schulz, Geiger- Stuttgart bezeichnete die Vortheile des Stuttgarter Ber- 20 587 unvermiethet waren. Unter„ Gelassen" sind natürlich auch Schrade und Grube Strafantrag wegen Beamtenbeleidigung. befferungsvorschlags als gering, er hob dieselben vielmehr als be- alle Läden, Geschäftslokale, Lagerräume, Nemifen, Ställe u. f. 1. das Schöffengericht als erste Instanz gelangte zu einem freideutend hervor. mit einbegriffen. Die Zahl von 20 000 unvermietheten Woh sprechenden Erkenntniß, indem es einmal den Angeklagten den nungen und Gelassen fann also leicht, wenn man nur die Woh- Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter Interessen) zuerfannte, nungen zählt, um ein Viertel, vielleicht sogar um die Hälfte ver- andererseits zu der Ueberzeugung gelangte, daß Gentes thatmindert werden. Von einem Sinken der Miethen ist vollends nichts sächlich etwas unrichtiges beschworen habe. Gegen dies freizu bemerken gewesen, weder Ostern noch Michaelis. Diejenigen, sprechende Urtheil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und welche im vergangenen Quartal die wilde Jagd nach der billigten gelangte demgemäß die Sache vor der Berufungskammer gestern Wohnung wieder einmal durchzukosten Gelegenheit gehabt haben, zur nochmaligen Verhandlung. Hier gab Gentes die Thatsache flagen im Gegentheil über ein neues Steigen. Es ist auch gar zu, daß er im ersten Termine beschworen habe, es hätten sich nicht einzusehen, was die Wirthe treiben sollten, schon bei einer Gäfte" in der beregten Nacht in dem Vereinszimmer befunden fo geringen( verhältnismäßig geringen) Anzahl von leer und machte er hierfür folgende Rechtsauffassung geltend: Der stehenden Wohnungen mit den Miethen herabzugeben. 20 000 fozialdemokratische Lesellub Karl Mary" sei ein politischer unvermiethete Wohnungen und Gelaffe unter 400 000 macht 1 Berein, dessen Versammlungen polizeilich überwacht würden. oder höchstens 2 unvermiethete Wohnungen in einer Mieths Mit Schluß der Versammlung habe der überwachende faferne von 30, 40 oder 50 Wohnungen. Das kann jeder Wirth Beamte fich entfernt und habe damit die Vereinsaushalten und in Seelenruhe mit ansehen, ohne deshalb gleich sigung ihr Ende erreicht. Das gefellige Beifammensein mit seiner Forderung herabzugehen. Er fann es um fo eher und könne nicht als eine Fortsetzung der Vereinssisung erachtet werden. länger mit ansehen, weil es sich gerade bei den kleinen Woh Es wäre dies eine Umgebung des Vereinsgefeßes, indem unter nungen, deren man bei uns ein halbes Hundert aus den Mieths dem Deckmantel eines geselligen Beisammenseins ohne polizeiliche fasernen herauszuschinden pflegt, um Summen handelt, die für Ueberwachung Dinge vorgenommen werden könnten, welche der den Wohnung suchenden Proletarier zwar sehr groß find, für Polizei geheim gehalten werden sollen. Es tönne fich also nicht den reichen Hausbefizer aber gar nicht in Betracht kommen. mehr um Vereinsmitglieder handeln, welche im Rahmen des Aus nichtigen Gründen Selbstmord begangen hat Vereins ohne Zeitbeschränkung tagen dürfen, sondern lediglicy gestern der 21 Jahre alte, in der Adlerstraße wohnende Barbier G. nur noch um Privatpersonen, d. h. um Gäfte", welche an die Seit wenigen Wochen verheirathet, war er mit seiner jungen Polizeistunde gebunden wären. Mit Schluß der VereinsverfamraFrau in Streit gerathen, weil diese ihm nicht gestatten wolte, lung hätten sich die Vereinsmitglieder füglich auch aus dem tobas Schützenhaus in Tegel zu besuchen. Wenn ich nicht dort tale entfernen müssen. Der Vertheidiger, Rechtsannalt hin gehen soll, siehst Du mich überhaupt nicht wieder," äußerte Freudenthal, stellte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, 3., begab sich in einen Nebenraum und schloß die Thür hinter indem der Polizeipräsident gar nicht berechtigt gewesen sei, Strafsich ab. Die junge Gattin legte dieser Drohung anfangs teine antrag zu stellen. Die vorgesezte Behörde fei nur dann, beBedeutung vor. Als aber ihr Mann nach Stunden noch immer rechtigt, Strafantrag zu stellen, weun die resp. Straft haten nicht wieder erschien, wurde sie unruhig und öffnete im Verein in Beziehung standen mit der amtlichen Thätigkeit eines Bermten. mit der Schwiegermutter gewaltsam die Thür. Die Frauen Eine Bengenaussage und Eidesablegung in einem gerichtlichen janden den G. nur noch als Leiche vor. Er hatte sich Termine tönne aber unmöglich als eine dienstliche" Thätigkeit erhängt. des Kriminalschuhmannes erachtet werden. Sollte der Gerichtshof die Einstellung des Verfahrens nicht beschließen, so beantragte er Freisprechung der Angeklagten. Das gesellige Beisam nensein" habe mit auf der Tagesordnung der Bereinssihung gestanden, bitde also einen Theil derfelben. Wenn nach Schluß des ge schäftlichen Theiles der Sigung der überwachende Polizeibeamte fich entfernt habe, so habe er dies mit sich abzumachen. Er hätte
Tokales.
Au die Gewerkschaften Berlins . Genossen! Der Magistrat giebt durch Säulenanschlag die Restimmungen bekannt, welche jeder Arbeiter, der sich an den Gewerbegerid tswahlen betheiligen will, zu erfüllen hat. Ferner bat ter Magiftrat den Termin zur Eintragung in die Wählerlisten angefeßt, nach welchem die Eintragung der Wähler vom Montag, den 21. November, bis zum Sonntag, den 4. Dezember, stattfindet, und zwar an Wochentagen von 5-8 Uhr Nachmittags, an Sonntagen von 12-3 Uhr Mittags.
Tie Eintragung in die Wählerliste hat an folgenden Stellen stattzufinden:
1. Jm Wahlbureau Boststr. 16, 2 Tr. 2. In der Turnhalle Gemeindeschule Tempelhoferufer 2.
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Schmidtstr. 38. Staligerstr. 55/56. Strausbergerstr. 9. Gipsstr. 23a. Kastanien- Allee 82. Bankstr. 7/8. Thurmstr. 66.
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Die Genossen werden nun am besten verfahren, wenn sie Herr Redakteur W. Langenbruch, der als gerichtlicher auf dem Polizeibureau des Steviers, in dem ihre Wohnung be- Eachverständiger bestätigt ist, ersucht uns um die Mittheilung, legen ist, fich die Bescheinigung geben lassen, daß sie ein Jahr in daß er mit dem Graphologen von Schorers Familienblatt", Berlin wohnen, das 25. Lebensjahr erreicht haben und demzufolge den wir in letzter Nummer erwähnten, nicht identisch ist. zur Theilnahme an der Wahl berechtigt sind.
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Zu diesem Zwecke ist es nöthig, daß die Genossen ihre polizeis Mit einem gefüllten Glafe in der Hand ist gestern ebenso gut bleiben tönnen, bis auch das gesellige Beifammensein liche Wohnungsanmeldung, den Miethe kontrakt u s. w. zur Be- Mittag der 45 Jahre alte Kaufmann E. plöglich gestorben. Er fein Ende erreicht gehabt hätte. Es handele sich im vorglaubigung ihrer Angaben auf dem Polizeibureau vorlegen. Es war im Kreise von Bekannten in einem Wirthshause in der liegenden Falle also nicht um„ Gäste" im Sinne der ist auch nothwendig, daß die Genossen die Formulare zu dieser Landsbergerstraße, und man stand im Begriff, der Reihe nach Polizeistunde. Die Kritik an der Eidesleistung des KriminalBescheinigung welche sie bei den städtischen Bezirksvor Glas erhob, fiel er vom Stuhl und war fofort todt. Anscheinend den Angeklagten der Schuß des§ 198 zur Seite. Budem fei die welche sie bei den städtischen Bezirksvor- aus ein und demselben Schnapsglase zu trinken. Als E. das schußmannes sei eine wohlberechtigte gewesen und ſtehe Steheru ihres Bezirts tostenfrei erhalten gleich zur Polizei hat ein Herzschlag seinem Leben ein jähes Ende bereitet.
mitnehmen.
B
Kritik eine durchaus objektive gewesen und habe die Absicht einer von je 30 m. event. je 5 Tage Haft. Der Gerichtshof erkannte persönlichen Beleidigung durchaus nicht bestanden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Schulz und Genossen eine Geldstrafe hinsichtlich Schuls auf Einstellung des Verfahrens, indem er Hinsichtlich Schrade und Grube beschloß es Fortsetzung des der Ansicht des Vertheidigers fich anschloß, daß die vorgesetzte Behörde zur Strafantragstellung nicht berechtigt gewesen sei. des Kriminal
Versäume daher kein Arbeiter, sich diese Bescheinigung so fanell wie möglich zu beschaffen und die Eintragung in die fungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von Marktpreise in Berlin am 19. November, nach Ermitte Wählerliste an den oben benannten Stellen vornehmen 8 16,20-15,70 m., mittlerer von 15,60-15,10 geringer von lassen. Tenn die Eintragung nicht geschieht, so ruht das 15,00-14,50 W. Roggen per 100 Kg. guter von 18,80-13,50* M., Wahlrecht. Die Delegirten zur Berliner Streit- Kontrollkommission, sowie Gerste per 100 kg. gute von 17,00-14,00* M., mittlere von mittlerer von 18,50-13,30 M., geringer von 13,20-18,00 m. die Vertrauensmänner der Gewerkschaften können außerdem für 15,90-15,00 M., geringe von 14,90-14,00 ihre Gewerkschaften und Kollegen am Dienstag, den 22. d.., 100 Kg. guter von 16,20-15,00*., mittlerer von 15,40-14,80 m Verfahrens, da beide bei der stattgehabten Besprechung in der von Mergens 10 Uhr ab, diese Formulare im Restaurant geringer von 14,70-14,00., Stroh, Nicht- per 100 kg. von fchuhmanns Gentes Bezug genommen hätten, erkannte aber gegen Frih Zubeil, Naunynstraße 86, in Empfang nehmen. 5,00-4,00 m. Heu per 100 kg. von 8,10-5,00 M. Erbsen diese auf Freisprechung, indem ihnen der Schutz des§ 193 einFerner haben die Delegirien und Vertrauensmänner in allen per 100 Rg. von 40,00-25,00 m. Speisebohnen, weiße per Gewerkschaftsversammlungen auf die Nothwendigkeit der Ein- 100 Kg. von 50,00-20,00 W. Zinsen per 100 kg. von 80,00 geräumt werden müsse, auch die inkriminirten Aeußerungen nicht tragung in die Wählerlisten hinzuweisen, diese Aufforderung darf bis 30,00 9. Kartoffeln per 100 Rg. von 6,00-4,00 M. Rindie Absicht einer Beleidigung erkennen ließen. Gentes habe vom in feiner Bersammlung verfäumt werden. Es ist noch anzuführen, fleisch von der Steule per 1 Kg. von 1,60-1,10 m. Bauchfleisch Standpunkte seiner Rechtsauffassung korrekt gehandelt, wenn er daß die Wahl in dem Bezirk stattfindet, wo der per 1 Sq. von 1,40-0,90 mt. Schweinefleisch per 1 Kg. von von Gästen" gesprochen habe. Wahler wohnt, nur diejenigen, welche außer 1,50-1,10 M. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,80 M. Hammelbalb des Gemeindebezirts Berlin wohnen, fleisch per 1 Kg. von 1,50-0,90 Mt. Butter per 1 Kg. von 2,80 haben dort zu wählen, wo sie arbeiten. bis 2,00 M. Gier per 60 Stück von 5,00-2,60 M. Fische per Ferner ist es unbedingt nöthig, daß die Bureaus 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,20 M. Wale von 2,80-1,20 m. der Gruppenversammlungen endlich die Namen, Bander von 2,40-0,80 m. echte von 1,80-1,00 M. Barsche Berufe und Wohnungen ihrer Kandidaten und von 1,60-0,70 M. Schleie von 2,40-1,20 M. Bleie von 1,40 Ersazkandidaten dem Unterzeichneten a 11= geben, soweit dieses noch nicht geschehen ist. Außerdem wird bis 0,70 m. Krebse per 60 Stück von 12,00-2,00 M. mitgetheilt, daß am Freitag, den 25. 5. M. Abends 8 Uhr in den Arminhallen, Kommandantenstr. 20, eine Zusammenkunft der Kandidaten zum Gewerbegericht stattfindet, zu welcher diese fämmtlich erscheinen müssen.
Rg. M.
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. Schultz, Simeonstr. 13, stand dieser Tage als hartnäckiger Ein Impfprozeß vor dem Kammerprozeß. Der Maler mpfgegner vor dem Kammergericht. Der Angeklagte behauptete, er sei selbst durch die Impfung zum franken und fiechen Manne geworden und halte sich für verpflichtet, sein Kind vor gleichen Schicksal zu bewahren, zugleich wolle er eine Prinzipienfrage endgiltig zur Entscheidung bringen, da in der Proving Brandenburg Polizeibericht. Am 19. d. M. Nachmittags wurde auf dem Klarheit hierüber noch nicht herrsche. Es mag vorweg erwähnt Rottbuferplage ein Arbeiter von einem Omnibus überfahren. Er sein, daß das Kammergericht durchweg gegen den Angeklagten erlitt Verlegungen an den Beinen und mußte nach der Sanitäts- entschieden hat. wache und von da nach seiner Wohnung gebracht werden. Der erste Einwand, die Impfung sei überflüssig, da bisher Bei einer Abends in einem Schanklofal in der Stephanstraße ein Stoff, dessen Ginimpfung vor den Bocken bewahre, nicht entstandenen Prügelei zerschlug ein unbekannter Wann die an existire, wie durch die zahlreichen Blattererkrankungen mit Erfolg der Decke hängende Lampe, wodurch diese explodirte. Dabei Geimpfter erwieseu fei, wurde mit der Begründung zurückwurde der Wirth von dem brennenden umberspritzenden gewiesen, daß das Gesetz einmal die Impfung vorschreibe, und das, was das Gesez anordne, inöglich oder unmöglich fei. demgegenüber eine Untersuchung darüber ausgeschlossen sei, ob
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Der zweite Einwand war der einer sittlichen Unmöglichkeit. Das Reichs- Gesundheitsamt habe durch Erlaß vom 5. September 1888 anerkannt, daß eine vollständige Epidemie, ein ansteckender Ausschlag, durch das Impfen mit tadelloser animalischer Lymphe aus fongeffionirten Bezugsquellen hervorgerufen worden sei mit mehreren Todesfällen. Außerdem feien sehr viele Fälle von Uebertragung von Syphilis , Tuberkulose und anderer Krantheiten durch die Impfung unzweifelhaft und unanfechtbar festgestellt worden. Er( der Angeklagte) erachte es von einem Vater, Sem diese Fälle bekannt seien, für gewissenlos, seine Kinder troßdem impfen zu lassen. Das sei eine moralische Unmöglichkeit und solche könnte vom Gesetzgeber nicht erzwungen werden.
Der Vorstand der Freien Vereinigung der Berliner bedeutende Verlegungen erlitt. Am 20. d. M. Nachmittags Der Vorstand der Freien Vereinigung der Berliner Petroleum am Kopfe und an den Händen getroffen, so daß er Zeitungsspediteure und Verkäufer" schreibt uns: Sie wurde ein Kaufmann vor dem Hause Friedrichstr. 211 durch eine theilten in einer der letzten Nummern unter der Spigmarke„ Zur Kutsche überfahren und an der Stirn bedeutend verlegt. Warnung für Straßenabonnenten" mit, daß ein Straßenhändler Abends wurde ein Barbier in seiner Wohnung. in der Adleran der Markus- und Holzmarktstraßenecke einen Arbeiter um einstraße, erhängt vorgefunden. Am 19. und 20. d. M. und in Monatsabonnement auf den Vorwärts" geprellt habe. Die Freie Bereinigung der Berliner Zeitungsspediteure und-Ver- der darauffolgenden Nacht fanden 7 Brände statt. täufer" hat seit ihren Bestehen gegen eine derartige Geschäfts. praris energisch Front gemacht; fie läßt auch von Zeit die Namen ihrer Mitglieder im Vorwärts" bekannt machen. Im Interesse des Vereins find über den Fall sofort Nachforschungen angestellt worden. Dieselben haben ergeben, daß der betreffende Raftenmann" nicht Mitglied der Vereinigung war und auf Rechnung des Spediteurs Stolberg, Kleine Frankfurterstraße 24, Vor der Berufungs Straffammer des Landgerichts Das Gericht entschied, daß gegenüber dem bestehenden Gesetz das die Zeitungen vertrieben hat. Herr Stolberg ist ebenfalls nicht gelangte gestern die Klagefache gegen Schulz und Genossen Gewissen des Einzelnen nicht in Betracht kommen könne. Der Mitglied unferer Vereinigung. Es liegt im Interesse der Ver- wegen Beamtenbeleidigung zur Verhandlung, die sich Oberstaatsanwalt führte an, daß sich der Dieb doch nicht dadurch einigung, daß sie Kenntniß erhält von derartigen unreellen nach verschiedener Nichtung hin interessant gestaltete und der straflos machen könne, daß er wüßte, es gäbe Leute, die EigenGeschäftspraktiken, wie sie der erwähnte Raftenmann" gefolgender Sachverhalt zu Grunde lag: In dem Lokal des thum für Diebstahl erklärten. Auch der Einwand des Angeklagten, trieben hat und ist das Publikum gebeten, alle derartigen Schankwirths Grube, Mariendorferstr. 10, tagt regelmäßig er sei bereits einmal wegen derfelben Uebertretung beVorfälle der Vereinigung zu melden unter der Adresse des Vor- Freitags in der Woche der sozialdemokratische Leseklub Karl straft und könne wegen eines und desselben Vergehens doch nicht fizenden W. Schäfer, Reichenbergerstr. 72. Marr" und schließt sich regelmäßig an die geschäftliche Sigung mehrere Male bestraft werden, wurde vom Kammergericht zurück
Gerichts- Beifung.
Gleichzeitig erhalten wir ein Schreiben der Zeitungsspedition zwanglofes geselliges Beisammensein an. In der Nacht vom gewiesen. Zugleich wurde festgestellt, daß gegenwärtig sämmtliche von Wwe. Amélie Leist, Gr. Frankfurterstr. 40, welche sich darüber 3. zum 4. Juli 1891, Nachts gegen 2/2 Uhr, machte der preußische Ober- Landesgerichte die gleiche Rechtsprechung in dieser beklagt, daß ihr infolge unserer Notiz viele Arbeiter auf den Kriminalschußmann Gentes durch eine im Fenster und Beziehung übten, nachdem früher mehrere entgegengesetzte Urtheile Hals tommen", welche die Weiterlieferung des an den Kasten in der Fensterjalousie befindliche Luftklappe die Wahrnehmung, ergangen waren. mann" bezahlten November- Abonnements verlangen. Trogdem daß in dem Bereinszimmer" des gedachten Lokals, in Der Angeklagte führte ferner aus, daß die badische Regierung durch Vorstehendes die Angelegenheit schon flar gestellt ist, welchem der Leseklub Karl Mary" zuvor getagt hatte, noch verordnet habe, daß die Frist zur Nachholung der Impfung so tommen wir dem Wunsche der Frau Zeist nach und erklären, Licht brannte, sowie daß sich Personen in demselben aufhielten, lang sein sollte, daß der Impfling die unentgeltliche Impfung daß dieselbe nicht identisch ist mit der Spedition, aus welcher welche Bier tranten, Karten spielten und sich laut unterhielten. des nächsten Jahres benutzen könne. Dem Angeklagten waren von der betr.„ Kastenmann" seine Zeitungen bezogen hat. Frau Leift Grube wurde daraufhin wegen Uebertretung der Polizeistunde der Polizei aber nur vier Wochen Frist gewährt worden, so daß er beschäftigt" überhaupt nur einen Rastenmann und der steht vor denunzirt und mit einem Strafmandat in Höhe von 4 M. be mitten im Winter hätte zur Impfung schreiten müssen. Doch dem Hause Gr. Frankfurterstr. 34; außerdem ersucht ums dies dacht. Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde gerichtsseitig auch hier entschied das Kammergericht, daß derjenige, der einmal selbe mitzutheilen, daß sie Arbeitssuchenden ihre Lesehalle verworfen, weil Gentes in dem betreffenden Termine am nicht habe impfen lassen, kein Recht mehr auf die unentgeltliche Morgens 2 Stunden zur unentgeltlichen Benutzung offen hält. 9. Oftober seine Aussage, es hätten sich in der fraglichen Juli- Impfung befize. nacht in dem Vereinszimmer des Grube'schen Lokales zur anLeerstehende Wohnungen soll es in Berlin , einer fürzlich gegebenen Beit Gäste" aufgehalten, eidlich erhärtet hatte, während Der Hauptkassirer der Rothenburger Sterbekasse, der durch alle Zeitungen gegangenen Nachricht zufolge, jegt 40 000 es fich nach Bekundung Grube's nur um Vereinsmitglieder" jebt noch nicht 19 jährige Buchhalter KIinner, stand gestern geben. Diese Mittheilung, für die ein Beleg nicht gebracht wurde, handelte. Am Abend desselben 9. Oktober," an welchem Vor- unter der Antlage der Unterschlagung und Untreue vor der ift unwidersprochen geblieben, weil sie eben nicht gut ohne weiteres mittags der gerichtliche Termin stattfand, hielt der Klub Karl I. Straftammer hiesigen Landgerichts I. Der junge Mann hatte fontrollirt werden kann. Es scheint aber, daß sie nur dem Gehirn Mary" unter Aufsicht des Polizei- Wachtmeisters Seiffert das Mißgeschick, in einem Alter von noch nicht 18 Jahren mit eines im Abschätzen weniger als im Uebertreiben geübten: Reporters wiederum eine Sigung ab, in welcher u. a. auch die Gerichts der Stelle eines Hauptkassirers bei der genannten Sterbefaffe ihre Entstehung verdankt. Vielleicht ist sie sogar nur zu dem verhandlung vom Vormittage, sowie vom Vormittage, sowie die Frage erörtert betraut zu werden. Der Anblick des vielen Geldes, welches tägZwecke in die Welt gesezt worden, um der Bourgeoisie angesichts wurde, ob gegen das den Grube verurtheilende Erkenntniß lich durch seine Finger ging, die Thatsache, daß die Kontroll
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