Wie ein Pfarrer Sozialdemolrat wurde. GenosseGöhre begründet in dieser Broschüre seinen Uebertritt zur Sozial-demokratie. Einzelpreis 10 Pf.Du.Mntter. was läuft der Herr Gen dar nr so?Enthält die Widerlegung einiger Behauptungen der Gegner über dieSozialdemokratie. Einzelpreis 6 Pf..Nieder mit den Sozialdemokraten!" Einepopuläre Abfertigung der Gegner über die Märchen, die Sozial-demokraten wollen»teilen" und die»freie Liebe" einführen. Einzel--preis 10 Pf.Grundsätze und Forderungen der Sozialdemo-kratie. Der Nachweis von der UnHaltbarkeit der bestehendenZustände und der Notwendigkeit des Sozialismus. Einzelpreis 10 Pf.Ziele und Wege. Erläuterung der Forderungen, welchedie sozialdemokratische Partei an den gegenwärtigen Staat stellt.Einzelpreis 20 Pf.Die Vernichtung der Sozialdemokratie. Inhalt:Der Niedergang des Kleinbetriebes.— Die Berelendung.— Wasnützt die Sozialdemokratie dem Volke? Einzelpreis 20 Pf.Eugen Richters Soziali st enspiegel. Wendet sichegen die bewußten Verdrehungen und Verleumdungen, mit denener.Freisinn" die Sozialdemokratie verfolgt. Emzelpreis 20 Pf.C h r i st l i ch e Arbeiterpflicht e n. Widerlegt die Ansichtdes Zentrums von den Pflichten der Arbeiter gegenüber Staat undGesellschaft. Einzelpreis 20 Pf.Die neuen Reichs st euer n. Behandelt die vom letztenReichstage dem Volke auferlegten neuen Steuern. Einzelpreis 30 Pf.Die Frauen und die Politik. Eine zu Herzen dringendeMahnung an die Frauen, sich um das öffentliche Leben zu kümmern.Einzelpreis 20 Pf.Wahlkomitees usw. erhalten auf Wunsch Ansichtsexemplare.Sonstige Schriften sind aus dem Schriftenverzeichuis derBuchhandlung Vorwärts, Berlin S W. 68, Linden-fl ratze 69, zu ersehen. Das Verzeichnis wird gratis und frankoversandt.__Soziales*Sieg einer Ortskrankenkasse über die höhere BerwaltungSbehördc,betreffend die Genehmigung von Statutenänderungen.Das Statut der Ortskrankenkasse VI zu Stettin lautete bisherkm 8 47 Satz 2:„Der Borsitzende des Vorstandes musi ein Arbeit-geber, der Stellvertreter hin Arbeitnehmer sein." Eine General-Versammlung der Kasse beschloß, die Bestimmung dahin zu ändern,daß von beiden Vorsitzenden einer ein Arbeitgeber und einer einArbeitnehmer sein müsse. Diese Aenderung bezweckte, den beiden meisten Ortskrankenkassen üblichen Zustand zu schaffen, daßzum ersten Vorsitzenden der Kasse auch ein Arbeitnehmer gewähltwerden könne. Der Bezirksausschutz zu Stettin als höhere Ver-waltungsbehörde versagte der Statutenänderung die Genehmigung.Ferner lehnte er es ab, eine weitere Statutenänderung zu ge-nehmigen, wonach 8 60 Absatz 4 in Zukunft lauten sollte:„An-gelegenheiten, welche bei der Bereifung der Generalversammlungnicht als Gegenstände der Verhandlung bezeichnet sind, dürfen zurVerhandlung und Beschlußfassung nur zugelassen werden, wenn15 Mitglieder dafür sind." Die letzten fettgedruckten Worte solltendie frühere Fassung:„... wenn aus der Mitte der Versammlungkein Widerspruch erfolgt" ersetzen.Nach der vom Vorstand der Kasse im Verwaltungsstreitver-fahren beantragten mündlichen Verhandlung verblieb der Bezirks-ausschuß bei seinem Standpunkt und führte unter anderem aus:Es sei davon auszugehen, daß den beiden Statutenänderungen dieGenehmigung versagt werden könne, wenn sie zweckwidrig wären.Das sei aber der Fall. Was die neue Fassung des 8 47 angehe,wonach eS möglich sein solle, auch einen Arbeiter mit dem Postendes ersten Vorsitzenden zu betrauen, so möge das ja in vielen Fällennichts Bedenkliches haben, zumal da, wo ein erhebliches Kassen-vermögen nicht vorhanden ist, oder aber, wo Arbeitnehmer undArbeitgeber sich sozial verhältnismäßig naheständen, so daß einUebergang von der einen Klasse in die andere stattfände. So lägendie Dinge hier aber nicht. Z. B. handele es sich hier um eineKasse, die ein ungewöhnlich großes Vermögen zu verwalten habe.Hier sei anzunehmen, daß eine dauernde Besetzung der Stelle desersten Vorsitzenden mit einem Arbeitnehmer eine Gefahr für diebisher so ungemein gedeihliche EntWickelung dieser Kasse seinWürdelt Nun bestehe ja auch nach der Statutenänderung an sichnoch die Möglichkeit der Wahl eines Arbeitgebers zum ersten Vor-fitzenden. Aber diese Möglichkeit sei eine sehr geringe, denn beiden ungünstigen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeit-gebern innerhalb dieser Kasse würden die Arbeitnehmer sicherlichihre gesetzliche und statutarische Zweidrittelmehrheit in General-Versammlung und Vorstand dazu benutzen, die Arbeitgeber nachMöglichkeit aus maßgebenden Stellen zu verdrängen. Zu diesenStellen gehöre aber in erster Reihe die des ersten Vorsitzenden desVorstands, ganz besonders hinsichtlich der Vermögensverwaltung.Allerdings fei diese Verwaltung deni Gesamtvorstande übertragen,aber der erste Vorsitzende sei die Spitze und das ausführendeOrgan des Vorstands und habe in diesen Eigenschaften die laufen-den Geschäfte zu erledigen und die Beschlußfassungen des Kalle-giums vorzubereiten und zu leiten. Ihm sei auch ausdrücklich durchdas Statut ein führender und matzgebender Einfluß auf die fach-liche Kassenverwaltung eingeräumt durch die Vorschrift, daß beiStimmengleichheit innerhalb des Vorstandes seine Stimme ent-scheide. Aber auch in vielen anderen Beziehungen falle dem erstenVorsitzenden des Vorstands eine leitende Stellung zu. Nun er-erfordere angesichts der besonderen Verhältnisse der klagendenKasse die vollständige und zweckdienliche Erfüllung aller Aufgabendes ersten Vorsitzenden ein so hohes Maß persönlicher Geschäfts-gewandtheit und Sachkenntnis, wie es bei den der Kasse an-. gehörenden Arbeitnehmern mindestens selten zu finden fein werde,während in der Klasse der der Kasse angehörenden Arbeitgeberstets hervorragend geeignete Persönlichkeiten vorhanden seinwürden. Aus diesen Gründen halte der Bezirksausschuß die be-schlossene Aenderung des§ 47 des Statuts für im hohen Gradezweckwidrig und versage die Genehmigung.— Die Versagungder Genehmigung für die Aenderung des 8 60 begründete der Be-zirksausschuß ebenfalls damit, daß die neue Form zweckwidrig sei.Und zwar sieht er ihre Zweckwidrigkeit darin, daß durch Zustim-mung von 15 Mitgliedern Anträge usw., die vor der General-Versammlung nicht bekannt waren, einer Zufallsmehrheit in viel-leicht schlecht besuchter Generalversammlung ausgeliefert werdenkönnten.Die Kasse legto Revision beim Oberverwaltungsgericht ein.Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, machte prinzipiöllgeltend, es wäre die Ansicht des Bezirksausschusses durchaus ver-fehlt, daß er berechtigt wäre, aus Zweckmäßigteitserwägungen dergeplanten Abänderung einer Statutenvorschrift die Genehmigungzu versagen. Die Unrichtigkeit dieser vom Bezirksausschuß ver-tretenen Ansicht ergebe sich klar aus§ 26a des Krankenvercherungs-gesctzes. Dort sei für ganz bestimmte Fälle, nämlich für gewisse,unter Nr. 2a bezeichnete Beschlüsse der Generalversammlung, dieGenehmigung der Aufsichtsbehörde nach Zweckmäßigkeitserwägungenvorgeschrieben. Daraus folge, daß in anderen Fällen, und somitauch in dem hier strittigen, Zweckmäßigkeitsfragen nicht in Betrachtkommen. Gesetzliche Borschriften würden aber durch diese Sta-tutenänderungen nicht verletzt. Sie müßten deshalb genehmigtwerden.— Die Darlegungen des Bezirksausschusses, daß jeneStatutenänderungen unzweckmäßig seien, wies im übrigen derAnwalt noch im einzelnen als ebenfalls absolut verfehlt zurück.Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichtes folgte am10. Januar dem Antrage der Kasse und sprach, unter Aufhebung desUrteils des Bezirksausschusses, die Genehmigung beider Statuten-üuderungcn aus. Er führte aus: Mit der Kasse und ihrem Ver-treter sei anzunehmen, daß es sich bei Genehmigungen der Sta-tutenänderungen nur darum handeln könne, ob sie dem Gesetzewidersprächen oder nicht. Zweckmäßigkeitscrwägungen könntendabei nicht maßgebend sein.- Das Gesetz hindere aber nicht eine.Lchimmung, wonach anch ein Arbeiter erster Vorsitzender der Orts-krankenkasse sein könne. Jene Bestimmung wäre deshalb ohneweiteres zu genehmigen.— Was nun die zweite Statutenände-rung angehe, wonach die Zustimmung von 15 Teilnehmern derGeneralversammlung genügen solle, zur Verhandlung und Be-schluhfassung Angelegenheiten zuzulassen, welche bei der Berufungder Generalversammlung nicht als Gegenstände der Verhandlungbezeichnet sind, so käme§ 23 Nr. 5 des Gesetzes in Betracht. Dortwürden nur statutarische Bestimmungen über die Zusammensetzungund Berufung der Generalversammlung und über die Art ihrerBeschlutzfassung verlangt, ohne daß nähere Anweisungen gegebenwürden. Daß jene Aenderung des§ 60 des Statuts dem Gesetzewiderspreche, sei nicht erfindlich. Auch sie müsse genehmigt werden.Würden Zweckmäßigkeitsgründe bei Genehmigung oder Nicht-genchmigu-ng eines Statuts mitwirken können, so wäre es in derTat auch mit dem Recht der Selbstverwaltung der Krankenkassenvorbei. Von welchem Geist Verwaltungsbehörden erfüllt sind, daszeigt die lapidare Ansicht des Bezirksausschusses: eine dauerndeBesetzung der Stelle des ersten Vorsitzenden mit einem Arbeit-nehmer loürde eine Gefahr für die bisher gedeihliche Entwickelungder Kasse sein. Dieser Satz offonbart deutlich den Klassenjustiz-charakter, mit dem so viele Behörden behaftet sind. Dem Ober-Verwaltungsgericht läßt sich nachrühmen, daß es auf dem Gebieteder Krankenkassenverwaltung dem Drängen auf Beseitigung derschmalen Rechte der Arbeiter mehr, als z. B das Kammergericht,widerstanden hat.Frauenleiden und Geschlechtskrankheiten.Die Ortsgruppe Berlin der Deutschen Gesellschaft zur Be-kämpfung der Geschlechtskrankheiten hielt am Donnerstag, den10. Januar dieses Jahres, ihre erste öffentliche Sitzung indiesem Jahre ab. Der Vorsitzende, Herr Sanitätsrat Dr.O. Rosenthal, gab zunächst einen Rückblick auf das verflosseneJahr, in dem nicht nur die Zahl der Vereinsinitglicdcr erheblichgewachsen, sondern auch durch die massenhafte Versendung vonMerkblättern wie durch die öffentlichen Vorträge der HerrenA. Reißer, Oppenheini, Rosenthal, Culenburg und Frl. Pappritzdas Interesse der Behörden wie des großen Publikums auf daslebhafteste geweckt wurde.— Sodann erhielt Dr. AlfredPinkuß das Wort zu seinem Vortrage:„Frauenleiden und Ge-schlechtskrankheiten". Derselbe wies darauf hin, daß die Erkenntnisder durch geschlechtliche Infektion hervorgerufenen Frauenkrank-heiten leider noch immer erschwert wurde durch Unkenntnis,Gleichgültigkeit und falsche Scham der Frauen, die sich lieber zuerstbei guten Bekannten, Hebammen, Apothekern und KurpfuschernRat holten, ehe sie sich an den sachverständigen Arzt wenoeten.Auch dos heutige gesteigerte Erwerbsleben, das keine oder mangcl-hafte Schonung des Körpers gestatte, die zunehmende Genußsucht,die modernen übertriebenen Sportbestrebungen und dergleichen mehrtäten dem Erfolg hygienischer Maßnahmen und einer frühzeitigenund gründlichen Behandlung von Geschlechtskrankkheiten derFrauen Abbruch. Vortragender schildert sodann besonders die Ge-mhren und Folgen der chronischen latenten Gonorrhoe beim Manne,der beim Weibe eine gleichartige, zuerst scheinbar latente Er-krankung hervorruft, später durch Fortkriechen des Krankhcits-Prozesses nach den inneren, der Fortpflanzung dienenden Organenhäusig schwere Leiden, die Unfruchtbarkeit der Frau bedingtund die häufigste Ursache der Erblindung der Neugeborenen bildet.Die Trippererkrankung und ihre Folgeerscheinungen bei der Fraueien aber durch rechtzeitiges Erkennen und sachgemäße Behandlungheilbar und vermeidbar. In gleicher Weise übe die Syphilis einenverhängnisvollen Einfluß auf die Unterleibsorgane und die Fort-Pflanzungsfähigkeit der Frau aus. Aber diese schlimmen Folgen'ejen noch mehr als beim Tripper der Frau durch rechtzeitigespezifische Behandlung zu beheben. So lange die sexuelle vor-eheliche Abstinenz noch nicht erreichbar sei, müßten die Frauenaller Kreise immer wirdcr über die schweren Gefahren, die ihremUntcrlribe durch die Geschlechtskrankheiten drohen, aufgeklärtwerden.Erst daS Geschäft, dann Gesundheit und Leben der Arbeiter.Auf diesen bekannten?Internehmerstandpunkt stellte sich auchder Chriftbaumschmuckwaren- Fabrikant Paul Keller vonHalle. Eines Tages war der Gewerbeinspektor bei Keller er-schienen und Hatto» ihn ersucht, an einer gefährlichen Stanzmaschineeine Schutzvorrichtung anzubringen. Dem wurde nicht entsprochen.Vierzehn Tage nach der Revision quetschte sich ein noch nicht16jähriger Arbeiter an der beanstandeten Maschine den Daumen.Als der Fabrikant vor dem Schöffengericht angeklagt war, sagte er,die Schutzvorrichtung(Fingerabweiser) sei nicht angebracht worden,weil sie die Schnelligkeit der Arbeit beeinträchtige. Das Gerichtstellte sich selbstverständlich auf den Standpunkt, daß nicht dieSchnelligkeit der Arbeit, sondern der Schub des Lebens und derGesundheit der Arbeitende» in erster Linie bei den Schutz-Vorrichtungen maßgebend sei. Trotz dieser zutreffenden Urteils-begründung kam der leichsinnige Unternehmer, der noch vorhergewarnt worden war, mit einer Geldstrafe von 20 M. davon,GewerKscbaMicbes.Berlin und Qmg-egend.An die Mitglieder des Holzarbeiterverbandes!Die ausgesperrten Kollegen versammeln sich am Montagfrüh in den Lokalen, in denen sie ihre Werkstattsitzungen ab-halten. Auch die Kollegen müssen sich dort einfinden, dieschop einige Tage vorher ausgesperrt worden sind. DerWerkstattvertrauensmann stellt dort fest, wieviel Kollegenausgesperrt sind und notiert sich die Namen der Ausgc-sperrten. Dann begibt er sich in der'Zeit von 9 bis 12 Uhrnach dem Bureau des Holzarbeitcrverbandes, Engel-Ufer 15,berichtet dort und empfängt die nötigen Anweisungen. DieVertrauensmännerkarte und das Mitgliedsbuch ist als Legi-timation mitzubringen. Wird in den Werkstätten nur ein Teilder Kollegen ausgesperrt und befindet sich unter den weiter-arbeitenden Kollegen der Werkstattvertrauensmann, so mußer einen der Ausgesperrten mit der Meldung beauftragenund ihm die Vertrauensmännerkarte aushändigen. Ingrößeren Werkstätten mit mehreren Vertrauensleuten brauchtnur einer von ihnen nach dem Bureau zu gehen. Dieeinzelnen Ausgesperrten sollen nicht alle selbst nach demBureau kommen, sondern müssen sich an ihren Vertrauens-mann wenden. Nur wenn ein Kollege allein ausgesperrt ist,meldet er sich selbst.Die Kollegen, die nicht ausdrücklich entlassen werden,arbeiten weiter.Forderungen werden in den Werkstätten nicht gestellt.Im übrigen werden die Kollegen ersucht, auf die Berichte.Bekanntmachungen und Inserate im„Vorwärts" zu achten._ Die Ortsverwaltung.Achtung, Werkzeugmacher! In den letzten Tagen scheinen dieWerkzeugfabrikanlen wieder erhöhte Anstrengungen außerhalb Berlinszu machen, um Arbeitswillige zu bekommen.Wir machen deshalb Ivwderholt darauf aufmerksam, daß in denauswärtigen Blättern nur solche Kollegen gesucht werden, die hierStreikbrecherdienste leisten sollen.Wir bitten bei jedem Arbeitsangebot nach Berlin sich vor derAbreise erst bei der unterzeichneten Ortsverwaltung zu erkundigen.Alle arbeitersteundlichen Blätter, besonders in Sachsen, ersuchenwir dringend um Nachdruck.Deutscher Metallarbeiter-Verband. Ortsverwaltung Berlin.Die Aussperrung in der Holzindustrie.Eine unehrliche KampseSweise ist es, welche die Führer derTischlermeister befolgen. Kürzlich erst hatten wir an einer Nvtiz-dcr,.Fachzeitung" gezeigt, daß die führenden Elemente in derHolzindustrie durch offenkundige Entstellung der Tatsachen denAnschein zu erwecken suchen, als ob den Tischlermeistern ein An»griff durch den Holzarbeiterverband drohe, den die Unternehmermittels der Aussperrung abzuwehren suchen. Dieselbe Tendenzder Irreführung tritt in noch gröberer Art in den Verhaltungs-regeln zu Tage, welche die vereinigten Arbeitgeberverbände derHolzindustrie der Tischlermcistcrversammlung am Freitag vorge-legt haben. Es heißt da:„Bei der Entlassung soll den Arbeitern mitgeteilt werden,daß dieselbe erfolgt, weil der Holzarbeiterverband sich weigert,seine willkürlichen und unerfüllbaren Forde»rungen zurückzuziehen und weil er unter Ableh-nung der Vorschläge des Einigungsamtes inseiner bedrohlichen Haltung den Arbeitgeber»verbänden gegenüber verharrt."Hiernach werden die Tischlermeister angewiesen, den Aus-gesperrten etwas vorzulügen. Es ist nämlich nichtwahr, daß der Holzarbeiterverband Borschläge beS Einigungs-amtes abgelehnt hat. Der Holzarbeiterverband ist gar nicht in dieLage gekommen, zu Vorschlägen des Einigungsamtes Stellung zunehmen; er konnte solche also weder ablehnen noch annehmest. Daßsich das Einigungsamt mit der Streitfrage in der Holzindustrieüberhaupt beschäftigte, das kam so:Wochenlang hatten die Vertreter der Parteien in der Schlich»tungskommission über die Erneuerung des Vertrages verhandelt.Die Unternehmer lehnten alle Anträge der Arbeiter, welche eineVerbesserung des bestehenden Vertrages wünschten, entschieden ab.Nicht das geringste Entgegenkommen zeigten sie den Arbeiterngegenüber. Während die Verhandlungen nochschwebten, erließ die Leitung der A r b e i t g e b e r v e r-bände am 16. Dezember Verhaltungsmaßregeln, worin dieTischlermeister angewiesen wurden, den Mitgliedern des Holz-arbeiterverbandcs am 29. Dezember zu kündigen und alle Vor-bereitungen zu treffen, um am 12. Januar die Arbeiter aus-zusperren.— Nun rief der Holzarbeiterverband(!)das Einigungsamt an und beantragte, das Einigungsamt mögeden Erlaß dieser Verhaltungsmaßregeln als einen Vertrags-bruch der Unternehmer bezeichnen. Das Einigungsamttrat am 27. Dezember zusammen. Ehe es aber über den Antragdes Holzarbeiterverbandcs entschied, inachte es den Versuch, in derVertragsfrage selbst eine Verständigung der Parteien hcrbcizu-führen. Es kam aber in dieser Sitzung nicht so weit, daß dasEinigungsamt Vorschläge machen konnte. Am 29. Dezember fandeine zweite Sitzung statt. Sie war lediglich deshalb angesetzt, da-mit das Einigungsamt seine Entscheidung über den Antrag desHolzarbeitcrverbandes, den Vertragsbruch der Unternehmer be-trefsend, fällen solle. Verhandlungen waren nicht in Aussicht ge-nommen. Deshalb waren auch in dieser Sitzung von den Unter-nehmern nur zwei, vom Holzarbeiterverband nur drei Vertreteranwesend. Das Einigungsamt machte auch vor Eröffnung derSitzung wieder den Versuch, in der Vertragsfrage selbst eine Ver-ständigung zu erzielen. Als die Sitzung eröffnet wurde, machteder Vorsitzende v. Schulz den Parteien den Vorschlag, einenVertrag auf drei Jahre abzuschließen, die Abschlagszahlung imersten Jahre auf 24 M.(wie bisher) zu belassen und sie im zwei-ten Jahre aus 25 M., im dritten Jahre auf 27 M. zu erhöhen.Hinsichtlich der Arbeitszeit hat das Einigungsamt keinen Vorschlaggemacht. Nach dieser kurzen Mitteilung des Vorsitzenden wurdedie Sitzung wieder geschlossen. In der Sitzung selbst ist überdiesen Vorschlag nicht verhandelt worden. Ueber Annahme oderAblehnung desselben konnten sich demnach weder die Vertreter desHolzarbeiterverbandes noch die der Unternehmer äußern. Siekonnten das besonders deshalb nicht, weil die beiderseitigen Ver-tretungcn nicht vollzählig waren. Seit dem 29. Dezember hat sichdas Einigungsamt noch nicht wieder mit der Angelegenheit derHolzarbeiter beschäftigt. Die Vertreter des Holzardeiterverbandeshaben während der Verhandlungen oft genug gesagt, daß sie z ueiner Verständigung bereit sind und in dieser HinsichtVorschläge der Unternehmer erwarten. Die Unter-nchmer erklärten aber in allen Stadien der Verhandlung, daß siekeine Vorschläge zu machen haben, sondern daß es nurihre Aufgabe sei, den Arbeitern klar zu machen, daß sie keineVerbesserung zu erwarten haben und ausgesperrt wer-den, wenn sie den Vertrag nicht ohne jede Verbesserung verlän-gern.— Wer nach alledem behauptet, der Holzarbeiterverband habeVorschläge des Einigungsamtes abgelehnt, der sagt die Unwahr-h e i t. und wenn jemand, der den Verhandlungen selber beige-wohnt hat, diese Behauptung verbreitet, so macht er sich einerwissentlichen Unwahrheit schuldig!Die ausgesperrten Automobilführer erlassen eine Warnungan die Arbeitswilligen, die sich von den Unternehmern verleitenlassen, in Dienst zu treten, daß sie die Hand auf den Geldbeutelhalten. Es wird zuerst 30 M. Kaution gefordert, dann 50 M. Lehrgeld und später kommen noch 150 M. Kosten für Anzug und Aus-rüstung hinzu, so daß die neue Stellung, die obendrein sehr un-sicher ist, teuer erkauft wird. Man hat erfahren, daß die AI Ige»meine Berliner Omnibusgesellschaft Lehrlinge fürden Bedagbetrieb ausbildet; die Arbeiter seien gewarnt, sich dortanwerben zu lassen. Ueber die Polizei haben die Streikposten vielzu klagen; in Eharlottenburg sind sie von der Berliner Straßevertrieben worden; in Wilmersdorf haben sie ebenfalls Belästi»gungcn erfahren.In der Sitzung der Unternehmer am Freitagabend spielte dieFrage, ob die Organisation der Fahrer anerkannt werden sollte,eine große Rolle. Man war sich der Wichtigkeit dieser Frage wohlbewußt und beschloß, die Organisation nicht anzuerkennen. Daßdie kleinen Unternehmer, die zum„Ring" gehören, sich nicht rechtwohl in der Gemeinschaft mit den Großen fühlen, darauf deutenmanche Zeichen. So zog ein Unternehmer Erkundigungen ein, wieer sich am besten von den eingegangenen Verpflichtungen befreienkönne. Ein halbes Entgegenkommen zeigt auch ein Brief, den eineFirma gleich nach der Sitzung am Freitag abend per Rohrpost anihre Fahrer sandte. Diese Firma beschäftigt 20—30 Fahrer. DerBrief lautet:�„Unser Verein hat heute einstimmig beschlossen, bei seinenBedingungen stehen zu bleiben und mit der Fahrer-Organisahjonnicht zu verhandeln.Trotzdem will ich meinen Fahrern entgegenkommen undwckde den Betrieb am Sonnabend früh wieder aufnehmen zu denBedingungen, die in dem Aushang enthalten sind, aber milderAbänderung ,.daß ich, ebenso w i e f ü r den Lohn, auchfür die Taxerhöhung von 20 Pf. die Provision von20 Proz. bewillige; außerdem verzichte ich in Anbeträcht desbisherigen Streikes auf sofortige Kautionsstellung.Dieses Angebot gilt nur in dem Falle, daß Sic fich am Sonn-abend, den 12. d. M., morgens, zur Wiederaufnahme der Arbeitmelden."—Die Fahrer erkennen das Entgegenkommen an, können aber,getreu ihren Verpflichtungen der Organisation gegenüber, nichtdarauf eingehen. Die Frage der Anerkennung der Organisation,worin zugleich die wichtige Frage über den Arbeitsnachweis ent»halten ist, tritt mehr in den Vordergrund als bisher.Achtung, Friseurgrhülfen! Beigelegt sind die Differenzen beiM a r k o w s k y. Reuchlinstr. 4. Für Mitglieder gesperrt: Hoff»mann. Putbuserstr. 46.Verband der Friseurgehülfen Deutschlands. Zweigverein Berlin.I. A.: Paul Liere.Deutkches Reich.Ein Streik der Fleischer ist in E i s e n b e r g(Thüringen) aus-gebrochen. Vorläufig streiken zirka 140 Gesellen, die sich auf mehrereWurstfabriken verteilen.- Gefordert wird eine Herabsetzung derArbeitszeit auf 11 Stunden und eine entsprechende Lohnerhöhung.SoinilagSarbeit nur im Notfalle, Lohnzahlung am Sonnabend. VonEisenberg gehen große Quantitäten Würste(Dauerware) in alleWelt. Die Gesellen gaben sich der festen Zuversicht hin. daß die