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Wie ein Pfarrer Sozialdemolrat wurde. Genosse Göhre begründet in dieser Broschüre seinen Uebertritt zur Sozial- demokratie. Einzelpreis 10 Pf. Du.Mntter. was läuft der Herr Gen dar nr so? Enthält die Widerlegung einiger Behauptungen der Gegner über die Sozialdemokratie. Einzelpreis 6 Pf. .Nieder mit den Sozialdemokraten!" Eine populäre Abfertigung der Gegner über die Märchen, die Sozial- demokraten wollen»teilen" und die»freie Liebe  " einführen. Einzel-- preis 10 Pf. Grundsätze und Forderungen der Sozialdemo- kratie. Der Nachweis von der UnHaltbarkeit der bestehenden Zustände und der Notwendigkeit des Sozialismus. Einzelpreis 10 Pf. Ziele und Wege. Erläuterung der Forderungen, welche die sozialdemokratische Partei an den gegenwärtigen Staat stellt. Einzelpreis 20 Pf. Die Vernichtung der Sozialdemokratie. Inhalt: Der Niedergang des Kleinbetriebes. Die Berelendung. Was nützt die Sozialdemokratie dem Volke? Einzelpreis 20 Pf. Eugen Richters Soziali st enspiegel. Wendet sich egen die bewußten Verdrehungen und Verleumdungen, mit denen er.Freisinn" die Sozialdemokratie verfolgt. Emzelpreis 20 Pf. C h r i st l i ch e Arbeiterpflicht e n. Widerlegt die Ansicht des Zentrums von den Pflichten der Arbeiter gegenüber Staat und Gesellschaft. Einzelpreis 20 Pf. Die neuen Reichs st euer n. Behandelt die vom letzten Reichstage dem Volke auferlegten neuen Steuern. Einzelpreis 30 Pf. Die Frauen und die Politik. Eine zu Herzen dringende Mahnung an die Frauen, sich um das öffentliche Leben zu kümmern. Einzelpreis 20 Pf. Wahlkomitees usw. erhalten auf Wunsch Ansichtsexemplare. Sonstige Schriften sind aus dem Schriftenverzeichuis der Buchhandlung Vorwärts, Berlin   S W. 68, Linden- fl ratze 69, zu ersehen. Das Verzeichnis wird gratis und franko versandt.__ Soziales* Sieg einer Ortskrankenkasse über die höhere BerwaltungSbehördc, betreffend die Genehmigung von Statutenänderungen. Das Statut der Ortskrankenkasse VI zu Stettin   lautete bisher km 8 47 Satz 2:Der Borsitzende des Vorstandes musi ein Arbeit- geber, der Stellvertreter hin Arbeitnehmer sein." Eine General- Versammlung der Kasse beschloß, die Bestimmung dahin zu ändern, daß von beiden Vorsitzenden einer ein Arbeitgeber und einer ein Arbeitnehmer sein müsse. Diese Aenderung bezweckte, den bei den meisten Ortskrankenkassen üblichen Zustand zu schaffen, daß zum ersten Vorsitzenden der Kasse auch ein Arbeitnehmer gewählt werden könne. Der Bezirksausschutz zu Stettin   als höhere Ver- waltungsbehörde versagte der Statutenänderung die Genehmigung. Ferner lehnte er es ab, eine weitere Statutenänderung zu ge- nehmigen, wonach 8 60 Absatz 4 in Zukunft lauten sollte:An- gelegenheiten, welche bei der Bereifung der Generalversammlung nicht als Gegenstände der Verhandlung bezeichnet sind, dürfen zur Verhandlung und Beschlußfassung nur zugelassen werden, wenn 15 Mitglieder dafür sind." Die letzten fettgedruckten Worte sollten die frühere Fassung:... wenn aus der Mitte der Versammlung kein Widerspruch erfolgt" ersetzen. Nach der vom Vorstand der Kasse im Verwaltungsstreitver- fahren beantragten mündlichen Verhandlung verblieb der Bezirks- ausschuß bei seinem Standpunkt und führte unter anderem aus: Es sei davon auszugehen, daß den beiden Statutenänderungen die Genehmigung versagt werden könne, wenn sie zweckwidrig wären. Das sei aber der Fall. Was die neue Fassung des 8 47 angehe, wonach eS möglich sein solle, auch einen Arbeiter mit dem Posten des ersten Vorsitzenden zu betrauen, so möge das ja in vielen Fällen nichts Bedenkliches haben, zumal da, wo ein erhebliches Kassen- vermögen nicht vorhanden ist, oder aber, wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich sozial verhältnismäßig naheständen, so daß ein Uebergang von der einen Klasse in die andere stattfände. So lägen die Dinge hier aber nicht. Z. B. handele es sich hier um eine Kasse, die ein ungewöhnlich großes Vermögen zu verwalten habe. Hier sei anzunehmen, daß eine dauernde Besetzung der Stelle des ersten Vorsitzenden mit einem Arbeitnehmer eine Gefahr für die bisher so ungemein gedeihliche EntWickelung dieser Kasse sein Würdelt Nun bestehe ja auch nach der Statutenänderung an sich noch die Möglichkeit der Wahl eines Arbeitgebers zum ersten Vor- fitzenden. Aber diese Möglichkeit sei eine sehr geringe, denn bei den ungünstigen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeit- gebern innerhalb dieser Kasse würden die Arbeitnehmer sicherlich ihre gesetzliche und statutarische Zweidrittelmehrheit in General- Versammlung und Vorstand dazu benutzen, die Arbeitgeber nach Möglichkeit aus maßgebenden Stellen zu verdrängen. Zu diesen Stellen gehöre aber in erster Reihe die des ersten Vorsitzenden des Vorstands, ganz besonders hinsichtlich der Vermögensverwaltung. Allerdings fei diese Verwaltung deni Gesamtvorstande übertragen, aber der erste Vorsitzende sei die Spitze und das ausführende Organ des Vorstands und habe in diesen Eigenschaften die laufen- den Geschäfte zu erledigen und die Beschlußfassungen des Kalle- giums vorzubereiten und zu leiten. Ihm sei auch ausdrücklich durch das Statut ein führender und matzgebender Einfluß auf die fach- liche Kassenverwaltung eingeräumt durch die Vorschrift, daß bei Stimmengleichheit innerhalb des Vorstandes seine Stimme ent- scheide. Aber auch in vielen anderen Beziehungen falle dem ersten Vorsitzenden des Vorstands eine leitende Stellung zu. Nun er- erfordere angesichts der besonderen Verhältnisse der klagenden Kasse die vollständige und zweckdienliche Erfüllung aller Aufgaben des ersten Vorsitzenden ein so hohes Maß persönlicher Geschäfts- gewandtheit und Sachkenntnis, wie es bei den der Kasse an- . gehörenden Arbeitnehmern mindestens selten zu finden fein werde, während in der Klasse der der Kasse angehörenden Arbeitgeber stets hervorragend geeignete Persönlichkeiten vorhanden sein würden. Aus diesen Gründen halte der Bezirksausschuß die be- schlossene Aenderung des§ 47 des Statuts für im hohen Grade zweckwidrig und versage die Genehmigung.   Die Versagung der Genehmigung für die Aenderung des 8 60 begründete der Be- zirksausschuß ebenfalls damit, daß die neue Form zweckwidrig sei. Und zwar sieht er ihre Zweckwidrigkeit darin, daß durch Zustim- mung von 15 Mitgliedern Anträge usw., die vor der General- Versammlung nicht bekannt waren, einer Zufallsmehrheit in viel- leicht schlecht besuchter Generalversammlung ausgeliefert werden könnten. Die Kasse legto Revision beim Oberverwaltungsgericht ein. Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, machte prinzipiöll geltend, es wäre die Ansicht des Bezirksausschusses durchaus ver- fehlt, daß er berechtigt wäre, aus Zweckmäßigteitserwägungen der geplanten Abänderung einer Statutenvorschrift die Genehmigung zu versagen. Die Unrichtigkeit dieser vom Bezirksausschuß ver- tretenen Ansicht ergebe sich klar aus§ 26a des Krankenvercherungs- gesctzes. Dort sei für ganz bestimmte Fälle, nämlich für gewisse, unter Nr. 2a bezeichnete Beschlüsse der Generalversammlung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Zweckmäßigkeitserwägungen vorgeschrieben. Daraus folge, daß in anderen Fällen, und somit auch in dem hier strittigen, Zweckmäßigkeitsfragen nicht in Betracht kommen. Gesetzliche Borschriften würden aber durch diese Sta- tutenänderungen nicht verletzt. Sie müßten deshalb genehmigt werden. Die Darlegungen des Bezirksausschusses, daß jene Statutenänderungen unzweckmäßig seien, wies im übrigen der Anwalt noch im einzelnen als ebenfalls absolut verfehlt zurück. Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichtes folgte am 10. Januar dem Antrage der Kasse und sprach, unter Aufhebung des Urteils des Bezirksausschusses, die Genehmigung beider Statuten- üuderungcn aus. Er führte aus: Mit der Kasse und ihrem Ver- treter sei anzunehmen, daß es sich bei Genehmigungen der Sta- tutenänderungen nur darum handeln könne, ob sie dem Gesetze widersprächen oder nicht. Zweckmäßigkeitscrwägungen könnten dabei nicht maßgebend sein.- Das Gesetz hindere aber nicht eine .Lchimmung, wonach anch ein Arbeiter erster Vorsitzender der Orts- krankenkasse sein könne. Jene Bestimmung wäre deshalb ohne weiteres zu genehmigen. Was nun die zweite Statutenände- rung angehe, wonach die Zustimmung von 15 Teilnehmern der Generalversammlung genügen solle, zur Verhandlung und Be- schluhfassung Angelegenheiten zuzulassen, welche bei der Berufung der Generalversammlung nicht als Gegenstände der Verhandlung bezeichnet sind, so käme§ 23 Nr. 5 des Gesetzes in Betracht. Dort würden nur statutarische Bestimmungen über die Zusammensetzung und Berufung der Generalversammlung und über die Art ihrer Beschlutzfassung verlangt, ohne daß nähere Anweisungen gegeben würden. Daß jene Aenderung des§ 60 des Statuts dem Gesetze widerspreche, sei nicht erfindlich. Auch sie müsse genehmigt werden. Würden Zweckmäßigkeitsgründe bei Genehmigung oder Nicht- genchmigu-ng eines Statuts mitwirken können, so wäre es in der Tat auch mit dem Recht der Selbstverwaltung der Krankenkassen vorbei. Von welchem Geist Verwaltungsbehörden erfüllt sind, das zeigt die lapidare Ansicht des Bezirksausschusses: eine dauernde Besetzung der Stelle des ersten Vorsitzenden mit einem Arbeit- nehmer loürde eine Gefahr für die bisher gedeihliche Entwickelung der Kasse sein. Dieser Satz offonbart deutlich den Klassenjustiz- charakter, mit dem so viele Behörden behaftet sind. Dem Ober- Verwaltungsgericht läßt sich nachrühmen, daß es auf dem Gebiete der Krankenkassenverwaltung dem Drängen auf Beseitigung der schmalen Rechte der Arbeiter mehr, als z. B das Kammergericht, widerstanden hat. Frauenleiden und Geschlechtskrankheiten. Die Ortsgruppe Berlin   der Deutschen Gesellschaft zur Be- kämpfung der Geschlechtskrankheiten hielt am Donnerstag, den 10. Januar dieses Jahres, ihre erste öffentliche Sitzung in diesem Jahre ab. Der Vorsitzende, Herr Sanitätsrat Dr. O. Rosenthal, gab zunächst einen Rückblick auf das verflossene Jahr, in dem nicht nur die Zahl der Vereinsinitglicdcr erheblich gewachsen, sondern auch durch die massenhafte Versendung von Merkblättern wie durch die öffentlichen Vorträge der Herren A. Reißer, Oppenheini, Rosenthal, Culenburg und Frl. Pappritz das Interesse der Behörden wie des großen Publikums auf das lebhafteste geweckt wurde. Sodann erhielt Dr. Alfred Pinkuß das Wort zu seinem Vortrage:Frauenleiden und Ge- schlechtskrankheiten". Derselbe wies darauf hin, daß die Erkenntnis der durch geschlechtliche Infektion hervorgerufenen Frauenkrank- heiten leider noch immer erschwert wurde durch Unkenntnis, Gleichgültigkeit und falsche Scham der Frauen, die sich lieber zuerst bei guten Bekannten, Hebammen, Apothekern und Kurpfuschern Rat holten, ehe sie sich an den sachverständigen Arzt wenoeten. Auch dos heutige gesteigerte Erwerbsleben, das keine oder mangcl- hafte Schonung des Körpers gestatte, die zunehmende Genußsucht, die modernen übertriebenen Sportbestrebungen und dergleichen mehr täten dem Erfolg hygienischer Maßnahmen und einer frühzeitigen und gründlichen Behandlung von Geschlechtskrankkheiten der Frauen Abbruch. Vortragender schildert sodann besonders die Ge- mhren und Folgen der chronischen latenten Gonorrhoe beim Manne, der beim Weibe eine gleichartige, zuerst scheinbar latente Er- krankung hervorruft, später durch Fortkriechen des Krankhcits- Prozesses nach den inneren, der Fortpflanzung dienenden Organen häusig schwere Leiden, die Unfruchtbarkeit der Frau bedingt und die häufigste Ursache der Erblindung der Neugeborenen bildet. Die Trippererkrankung und ihre Folgeerscheinungen bei der Frau eien aber durch rechtzeitiges Erkennen und sachgemäße Behandlung heilbar und vermeidbar. In gleicher Weise übe die Syphilis einen verhängnisvollen Einfluß auf die Unterleibsorgane und die Fort- Pflanzungsfähigkeit der Frau aus. Aber diese schlimmen Folgen 'ejen noch mehr als beim Tripper der Frau durch rechtzeitige spezifische Behandlung zu beheben. So lange die sexuelle vor- eheliche Abstinenz noch nicht erreichbar sei, müßten die Frauen aller Kreise immer wirdcr über die schweren Gefahren, die ihrem Untcrlribe durch die Geschlechtskrankheiten drohen, aufgeklärt werden. Erst daS Geschäft, dann Gesundheit und Leben der Arbeiter. Auf diesen bekannten?Internehmerstandpunkt stellte sich auch der Chriftbaumschmuckwaren- Fabrikant Paul Keller   von Halle. Eines Tages war der Gewerbeinspektor bei Keller er- schienen und Hatto» ihn ersucht, an einer gefährlichen Stanzmaschine eine Schutzvorrichtung anzubringen. Dem wurde nicht entsprochen. Vierzehn Tage nach der Revision quetschte sich ein noch nicht 16jähriger Arbeiter an der beanstandeten Maschine den Daumen. Als der Fabrikant vor dem Schöffengericht angeklagt war, sagte er, die Schutzvorrichtung(Fingerabweiser) sei nicht angebracht worden, weil sie die Schnelligkeit der Arbeit beeinträchtige. Das Gericht stellte sich selbstverständlich auf den Standpunkt, daß nicht die Schnelligkeit der Arbeit, sondern der Schub des Lebens und der Gesundheit der Arbeitende» in erster Linie bei den Schutz- Vorrichtungen maßgebend sei. Trotz dieser zutreffenden Urteils- begründung kam der leichsinnige Unternehmer, der noch vorher gewarnt worden war, mit einer Geldstrafe von 20 M. davon, GewerKscbaMicbes. Berlin   und Qmg-egend. An die Mitglieder des Holzarbeiterverbandes! Die ausgesperrten Kollegen versammeln sich am Montag früh in den Lokalen, in denen sie ihre Werkstattsitzungen ab- halten. Auch die Kollegen müssen sich dort einfinden, die schop einige Tage vorher ausgesperrt worden sind. Der Werkstattvertrauensmann stellt dort fest, wieviel Kollegen ausgesperrt sind und notiert sich die Namen der Ausgc- sperrten. Dann begibt er sich in der'Zeit von 9 bis 12 Uhr nach dem Bureau des Holzarbeitcrverbandes, Engel-Ufer 15, berichtet dort und empfängt die nötigen Anweisungen. Die Vertrauensmännerkarte und das Mitgliedsbuch ist als Legi- timation mitzubringen. Wird in den Werkstätten nur ein Teil der Kollegen ausgesperrt und befindet sich unter den weiter- arbeitenden Kollegen der Werkstattvertrauensmann, so muß er einen der Ausgesperrten mit der Meldung beauftragen und ihm die Vertrauensmännerkarte aushändigen. In größeren Werkstätten mit mehreren Vertrauensleuten braucht nur einer von ihnen nach dem Bureau zu gehen. Die einzelnen Ausgesperrten sollen nicht alle selbst nach dem Bureau kommen, sondern müssen sich an ihren Vertrauens- mann wenden. Nur wenn ein Kollege allein ausgesperrt ist, meldet er sich selbst. Die Kollegen, die nicht ausdrücklich entlassen werden, arbeiten weiter. Forderungen werden in den Werkstätten nicht gestellt. Im übrigen werden die Kollegen ersucht, auf die Berichte. Bekanntmachungen und Inserate imVorwärts" zu achten. _ Die Ortsverwaltung. Achtung, Werkzeugmacher! In den letzten Tagen scheinen die Werkzeugfabrikanlen wieder erhöhte Anstrengungen außerhalb Berlins  zu machen, um Arbeitswillige zu bekommen. Wir machen deshalb Ivwderholt darauf aufmerksam, daß in den auswärtigen Blättern nur solche Kollegen gesucht werden, die hier Streikbrecherdienste leisten sollen. Wir bitten bei jedem Arbeitsangebot nach Berlin   sich vor der Abreise erst bei der unterzeichneten Ortsverwaltung zu erkundigen. Alle arbeitersteundlichen Blätter, besonders in Sachsen  , ersuchen wir dringend um Nachdruck. Deutscher   Metallarbeiter-Verband. Ortsverwaltung Berlin  . Die Aussperrung in der Holzindustrie. Eine unehrliche KampseSweise ist es, welche die Führer der Tischlermeister befolgen. Kürzlich erst hatten wir an einer Nvtiz- dcr,.Fachzeitung" gezeigt, daß die führenden Elemente in der Holzindustrie durch offenkundige Entstellung der Tatsachen den Anschein zu erwecken suchen, als ob den Tischlermeistern ein An» griff durch den Holzarbeiterverband drohe, den die Unternehmer mittels der Aussperrung abzuwehren suchen. Dieselbe Tendenz der Irreführung tritt in noch gröberer Art in den Verhaltungs- regeln zu Tage, welche die vereinigten Arbeitgeberverbände der Holzindustrie der Tischlermcistcrversammlung am Freitag vorge- legt haben. Es heißt da: Bei der Entlassung soll den Arbeitern mitgeteilt werden, daß dieselbe erfolgt, weil der Holzarbeiterverband sich weigert, seine willkürlichen und unerfüllbaren Forde» rungen zurückzuziehen und weil er unter Ableh- nung der Vorschläge des Einigungsamtes in seiner bedrohlichen Haltung den Arbeitgeber» verbänden gegenüber verharrt." Hiernach werden die Tischlermeister angewiesen, den Aus- gesperrten etwas vorzulügen. Es ist nämlich nicht wahr, daß der Holzarbeiterverband Borschläge beS Einigungs- amtes abgelehnt hat. Der Holzarbeiterverband ist gar nicht in die Lage gekommen, zu Vorschlägen des Einigungsamtes Stellung zu nehmen; er konnte solche also weder ablehnen noch annehmest. Daß sich das Einigungsamt mit der Streitfrage in der Holzindustrie überhaupt beschäftigte, das kam so: Wochenlang hatten die Vertreter der Parteien in der Schlich» tungskommission über die Erneuerung des Vertrages verhandelt. Die Unternehmer lehnten alle Anträge der Arbeiter, welche eine Verbesserung des bestehenden Vertrages wünschten, entschieden ab. Nicht das geringste Entgegenkommen zeigten sie den Arbeitern gegenüber. Während die Verhandlungen noch schwebten, erließ die Leitung der A r b e i t g e b e r v e r- bände am 16. Dezember Verhaltungsmaßregeln, worin die Tischlermeister angewiesen wurden, den Mitgliedern des Holz- arbeiterverbandcs am 29. Dezember zu kündigen und alle Vor- bereitungen zu treffen, um am 12. Januar die Arbeiter aus- zusperren. Nun rief der Holzarbeiterverband(!) das Einigungsamt an und beantragte, das Einigungsamt möge den Erlaß dieser Verhaltungsmaßregeln als einen Vertrags- bruch der Unternehmer bezeichnen. Das Einigungsamt trat am 27. Dezember zusammen. Ehe es aber über den Antrag des Holzarbeiterverbandcs entschied, inachte es den Versuch, in der Vertragsfrage selbst eine Verständigung der Parteien hcrbcizu- führen. Es kam aber in dieser Sitzung nicht so weit, daß das Einigungsamt Vorschläge machen konnte. Am 29. Dezember fand eine zweite Sitzung statt. Sie war lediglich deshalb angesetzt, da- mit das Einigungsamt seine Entscheidung über den Antrag des Holzarbeitcrverbandes, den Vertragsbruch der Unternehmer be- trefsend, fällen solle. Verhandlungen waren nicht in Aussicht ge- nommen. Deshalb waren auch in dieser Sitzung von den Unter- nehmern nur zwei, vom Holzarbeiterverband nur drei Vertreter anwesend. Das Einigungsamt machte auch vor Eröffnung der Sitzung wieder den Versuch, in der Vertragsfrage selbst eine Ver- ständigung zu erzielen. Als die Sitzung eröffnet wurde, machte der Vorsitzende v. Schulz den Parteien den Vorschlag, einen Vertrag auf drei Jahre abzuschließen, die Abschlagszahlung im ersten Jahre auf 24 M.(wie bisher) zu belassen und sie im zwei- ten Jahre aus 25 M., im dritten Jahre auf 27 M. zu erhöhen. Hinsichtlich der Arbeitszeit hat das Einigungsamt keinen Vorschlag gemacht. Nach dieser kurzen Mitteilung des Vorsitzenden wurde die Sitzung wieder geschlossen. In der Sitzung selbst ist über diesen Vorschlag nicht verhandelt worden. Ueber Annahme oder Ablehnung desselben konnten sich demnach weder die Vertreter des Holzarbeiterverbandes noch die der Unternehmer äußern. Sie konnten das besonders deshalb nicht, weil die beiderseitigen Ver- tretungcn nicht vollzählig waren. Seit dem 29. Dezember hat sich das Einigungsamt noch nicht wieder mit der Angelegenheit der Holzarbeiter beschäftigt. Die Vertreter des Holzardeiterverbandes haben während der Verhandlungen oft genug gesagt, daß sie z u einer Verständigung bereit sind und in dieser Hinsicht Vorschläge der Unternehmer erwarten. Die Unter- nchmer erklärten aber in allen Stadien der Verhandlung, daß sie keine Vorschläge zu machen haben, sondern daß es nur ihre Aufgabe sei, den Arbeitern klar zu machen, daß sie keine Verbesserung zu erwarten haben und ausgesperrt wer- den, wenn sie den Vertrag nicht ohne jede Verbesserung verlän- gern. Wer nach alledem behauptet, der Holzarbeiterverband habe Vorschläge des Einigungsamtes abgelehnt, der sagt die Unwahr- h e i t. und wenn jemand, der den Verhandlungen selber beige- wohnt hat, diese Behauptung verbreitet, so macht er sich einer wissentlichen Unwahrheit schuldig! Die ausgesperrten Automobilführer erlassen eine Warnung an die Arbeitswilligen, die sich von den Unternehmern verleiten lassen, in Dienst zu treten, daß sie die Hand auf den Geldbeutel halten. Es wird zuerst 30 M. Kaution gefordert, dann 50 M. Lehr­geld und später kommen noch 150 M. Kosten für Anzug und Aus- rüstung hinzu, so daß die neue Stellung, die obendrein sehr un- sicher ist, teuer erkauft wird. Man hat erfahren, daß die AI Ige» meine Berliner   Omnibusgesellschaft Lehrlinge für den Bedagbetrieb ausbildet; die Arbeiter seien gewarnt, sich dort anwerben zu lassen. Ueber die Polizei haben die Streikposten viel zu klagen; in Eharlottenburg sind sie von der Berliner Straße vertrieben worden; in Wilmersdorf   haben sie ebenfalls Belästi» gungcn erfahren. In der Sitzung der Unternehmer am Freitagabend spielte die Frage, ob die Organisation der Fahrer anerkannt werden sollte, eine große Rolle. Man war sich der Wichtigkeit dieser Frage wohl bewußt und beschloß, die Organisation nicht anzuerkennen. Daß die kleinen Unternehmer, die zumRing" gehören, sich nicht recht wohl in der Gemeinschaft mit den Großen fühlen, darauf deuten manche Zeichen. So zog ein Unternehmer Erkundigungen ein, wie er sich am besten von den eingegangenen Verpflichtungen befreien könne. Ein halbes Entgegenkommen zeigt auch ein Brief, den eine Firma gleich nach der Sitzung am Freitag abend per Rohrpost an ihre Fahrer sandte. Diese Firma beschäftigt 2030 Fahrer. Der Brief lautet: Unser Verein hat heute einstimmig beschlossen, bei seinen Bedingungen stehen zu bleiben und mit der Fahrer-Organisahjon nicht zu verhandeln. Trotzdem will ich meinen Fahrern entgegenkommen und wckde den Betrieb am Sonnabend früh wieder aufnehmen zu den Bedingungen, die in dem Aushang enthalten sind, aber milder Abänderung ,.daß ich, ebenso w i e f ü r den Lohn, auch für die Taxerhöhung von 20 Pf. die Provision von 20 Proz. bewillige; außerdem verzichte ich in Anbeträcht des bisherigen Streikes auf sofortige Kautionsstellung. Dieses Angebot gilt nur in dem Falle, daß Sic fich am Sonn- abend, den 12. d. M., morgens, zur Wiederaufnahme der Arbeit melden." Die Fahrer erkennen das Entgegenkommen an, können aber, getreu ihren Verpflichtungen der Organisation gegenüber, nicht darauf eingehen. Die Frage der Anerkennung der Organisation, worin zugleich die wichtige Frage über den Arbeitsnachweis ent» halten ist, tritt mehr in den Vordergrund als bisher. Achtung, Friseurgrhülfen! Beigelegt sind die Differenzen bei M a r k o w s k y. Reuchlinstr. 4. Für Mitglieder gesperrt: Hoff» mann. Putbuserstr. 46. Verband der Friseurgehülfen Deutschlands  . Zweigverein Berlin  . I. A.: Paul Liere. Deutkches Reich. Ein Streik der Fleischer ist in E i s e n b e r g(Thüringen  ) aus- gebrochen. Vorläufig streiken zirka 140 Gesellen, die sich auf mehrere Wurstfabriken verteilen.- Gefordert wird eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf 11 Stunden und eine entsprechende Lohnerhöhung. SoinilagSarbeit nur im Notfalle, Lohnzahlung am Sonnabend. Von Eisenberg   gehen große Quantitäten Würste(Dauerware) in alle Welt. Die Gesellen gaben sich der festen Zuversicht hin. daß die