Nr. 27. 24. Jahrgang.
Verächtlichmachung von
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zu verantworten.-
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Staatseinrichtungen.
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Gerichts- Zeitung.
Schadenerfaspflichtige Selbsthülfe.
Freitag, 1. februar 1907.
ob die 75 Pfg. nur geschenkweise gegeben seien, ohne Erwartung aus einem Verpflichtungsverhältnis, oder ob sie ein beabsichtigtes, gewolltes und erwartetes Entgelt gewesen seien. Im letteren Falle müßten Angeklagte von der Beschuldigung der Hebertretung des preußischen Breßgesezes freigesprochen werden.
Pietätsbezeugung bestraft.
Wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten außerordent
Der Genieftreich des Hauptmanns von Köpenid, der seinerzeit Als der Tischler 2. in Berlin an dem Restaurant des in den Blättern aller Parteien von den verschiedensten Richtungen Destillateurs G. in der Goethestraße vorüberging, wurde ihm aus beleuchtet wurde, gab auch der anarchistischen Zeitschrift„ Der von dem neunjährigen Sohn des G. ein Gummiball an den Kopf freie Arbeiter" Anlaß zu einer scharfen Kritik des Militarismus, geschleudert, mit dem der Junge gespielt hatte. 2. nahm den Ball lichen Leichenbegängnis war Hedsträdter in zweiter Instanz vom die sich auch an die Besprechung des Köpenider Falles anlehnte. an sich, um dann auf der Polizei den Inhaber feststellen zu lassen. Landgericht Bochum zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zwei Artikel in der Antimilitarismus" betitelten Beilage der Auf die Rufe des Knaben tam G. aus der Wirtschaft und drang Das Vereinsgeset stellt bekanntlich außergewöhnliche LeichenZeitschrift Der freie Arbeiter" waren diesem Thema gewidmet. nebst seinen ihm nachfolgenden Gästen gewaltsam auf den 2. ein, begängnisse den öffentlichen Aufzügen gleich, welche einer polizeiIn beiden Artikeln glaubte die Staatsanwaltschaft einen Verstoß um diesem den Ball wieder zu entreißen. Hierbei wurde dem L., lichen Erlaubnis bedürfen. Die Außergewöhnlichkeit des in Betracht gegen den§ 131 des Strafgesetzbuches zu finden. Dieser Bara- der den Ball in der Tasche hielt, das Handgelenk verrenkt und einige kommenden Leichenbegängnisses sah das Landgericht darin, daß im graph bedroht denjenigen mit Strafe, welcher erdichtete oder ent- Finger berdreht, sowie auch der Rod beschädigt. Nachdem G. und Buge ein Kranz mit roter Schleife getragen wurde, und zwar stellte Tatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffent. feine Selfershelfer strafrichterlich wegen gemeinsamer Körper- bon H. Dadurch sei es zu einer politischen Demonstration geworden. lich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder berlegung berurteilt worden sind, machte 2. gegen dieselben Angeklagter legte St ebision ein und berief sich unter anderem Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen. Der ber- Schadenersazansprüche geltend, indem er für die Zeit der darauf, daß er der Schwager des Bestatteten sei und antwortliche Redakteur des genannten Blattes, Rudolf Oestreich , Arbeitsbeeinträchtigung durch die Verrenkung eine monatliche Rente als naher Verwandter doch hätte mitgehen müssen. Das Kammerhatte sich gestern vor der neunten Straffammer am Landgericht Ibon 30 m. verlangt. Und zwar gründen sich seine Ansprüche auf gericht erklärte das jedoch für rechtlich unerheblich und verwarf Die beiden Artikel wurden verlesen. Der§ 823 Absah 1 des Bürgerlichen Gesetzbuche unter der Voraussetzung die Revision. Dem Landgericht falle ein Rechtsirrtum nicht nicht in den Irrgängen einer staatserhaltenden Juristerei bewanderte ber§§ 127 der Strafprozeordnung und 229 des Bürgerlichen Gesetz zur Last. Fällt dem Landgericht in der Tat tein Rechtsirrtum" zur Last? Zuhörer mußte fich erstaunt fragen, was denn eigentlich strafbares buchs. Der lebtgenannte Paragraph bestimmt, daß derjenige, der in den Artikeln enthalten sei. Wohl werden scharfe, auch schmähende zum Zwecke der Selbsthülfe eine Sache wegnimmt, oder den Wider- Ob die Pietätsbezeugung durch weiße, schwarze, rote, blaue oder Ausbrüde in bezug auf den Militarismus, auf die maglofe Ueber- stand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu bulben gelbe Schleifen oder Blumen stattfindet, ändert den üblichen treibung der Disziplin, auf den Kadavergehorsam usw. gebraucht, hat, beseitigt, nicht widerrechtlich handelt. Und§ 127 der Charakter eines Leichenbegängnisses und die Sitte, dem Vertreibung der Disziplin, auf den Kadavergehorsam usw. gebraucht, Strafprozeßordnung erlaubt jedermann, einen auf frischer Tat er- storbenen durch Stranz und Schleife Pietät zu bezeugen, nicht aber Tatsachen und noch dazu erdichtete und entstellte, vermag aber Tatsachen und noch dazu erdichtete und entſtellte, vermag tappten Täter ohne richterlichen Haftbefehl festzunehmen, wenn nicht im geringsten. Die Annahme eines außergewöhnlichen" Zeichenein Laienverstand in keinem der Artikel zu entdecken. Was sie an Tatsachen enthielten, das waren die allgemein bekannten des polizeiliche Sülfe zur Stelle ift. Infolgedessen erkannten auch in begängnisses ist ein weit über einen Tatirrtum hinausgehender Köpenider Geniestreiches und diese sind, wie alle Welt weiß, weder diesem Rechtsstreit Landgericht und Kammergericht Berlin zu Rechtsirrtum. Hätte das Land- und Kammergericht recht, so müßte erdichtet noch entstellt, sondern vor Gericht festgestellt. gunsten des Klägers, da dieser berechtigt war, entweder ja auch polizeiliche Genehmigung für ein Leichenbegängnis nachgeErst aus der Anklagerede bes Staatsanwaltschafts- die Persönlichkeit des Jungen selbst feststellen zu lassen, oder doch sich ucht werden, an dem abweichend von den meisten Leichenbegängnissen rats Lindow erfuhr man, was die Anklagebehörde als erdichtete deffen Ball zwecks solcher Feststellung auf der nächsten Polizeiwache eine Privatfutsche oder eine Hoffutsche mitfährt oder in dem ein und entstellte Tatsachen ansieht. Eine Kritit des Militarismus, und entstellte Tatsachen ansieht. Eine Kritit des Militarismus, anzueignen. Denn es war nicht abzusehen, ob dem Kläger durch Mensch mit außergewöhnlicher Störpergröße teilnimmt usw. Derselbst eine Verächtlichmachung des Heeres genügt nicht, um den eine Verlegung durch den Ball ein Anspruch gegen den Bater des artige Urteile bezeugen, so fleine Objekte sie betreffen, den unaufTatbestand des§ 131 zu erfüllen. Das mußte ja der Staatsanwalt Anaben zustand. Da Kläger also nicht widerrechtlich handelte, so haltsamen geistigen Niedergang unserer Rechtsprechung. zugeben. Aber, so plädierte er weiter, in den Artikeln ist gesagt, Bürgerlichen Gesetzbuchs schuldig, wenn sie dem Kläger den Ball Böhmische Streik- und Landfriedensbrecher vor dem Leipziger machten sich die Beklagten der Verlegung des§ 823 Absatz 1 des der Militarismus erziehe die Soldaten zu willenlosen Automaten mit Gewalt zu entziehen suchten und dabei seinen Körper berdes Mordes und des Raubes, gefliffentlich werde in den jungen lezten. Sie haben für diese Verlegung deshalb Schadenersatz zu Männern der Mensch getötet und nur das Tier bleibe übrig. Das seien, so sagte der Staatsanwalt, erdichtete und entstellte Tatsachen. Der Kampf des Angeklagten richte sich gegen den Mili- vision wurde vom sechsten Zivilsenat des Reichsgerichts Die gegen dieses Urteil von den Beklagten eingelegte te tarismus, gegen das deutsche Heer, also gegen eine Staatsein- ision richtung. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe zurüdgewiesen. von sechs Monaten.
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Der Streich des
leisten.
Schwurgericht.
Bei dem Steinbruchbesitzer Preiffer in Beucha streiften im November v. J. die Steinbruchsarbeiter. Statt seinen alten Leuten Desterreich und engagierte dort ein Biertelhundert böhmischer„ Ardie geringen Lohnforderungen zu bewilligen, fuhr Breiffer nach beiter", meistens Burschen unter 20 Jahren und aus allen möglichen Berufen und Handwerken. Am 3. November bekamen die Böhmen Anspruch eines Werkmeisters aus einem Unfall beim Umbau. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Halpert, zerihren ersten Lohn, Grund genug, um sogleich den Köhlerschen Gastpflüdte Bunft für Punkt die Argumente des Staatsanwalts. Die der Bauarbeiten von größter Bedeutung. Ihnen liegt es ob, alle Schnaps zu vertilgen. Bei dieser Gelegenheit hielt der ebenfalls Für Bauherrn und Bauleiter ist die Bewachung und Leitung hof in Beucha aufzusuchen und die nötigen Quantitäten Bier und politische Anschauung des Angeklagten unterliege nicht der Beur- Anordnungen so zu treffen, daß der Bau ohne Gefährdung und mit in dem betreffenden Lokal anwesende, start angetrunkene Steinteilung des Gerichts. Der Staatsanwalt habe dem Angeklagten Sicherheit ausgeführt wird. Bei Verlegung irgend welcher bau- met Probst den Tschechen vor, daß sie nach Deutschland ge den Rat gegeben, wenn er sich schäme, ein Deutscher zu sein, polizeilichen Vorschriften machen sie sich strafbar, während zivil kommen seien, um Streitbrecherdienste zu leisten. Als nach einem dann solle er doch auswandern. Damit sei der Staatsanwalt richterliche Schadenersazansprüche gegen sie schon geltend gemacht Wortwechsel bald darauf Probst die Gaststube verließ, folgten ihm über seine Berufssphäre hinausgegangen und auf das politische werden können, wenn die betreffenden Leiter irgend eine im Ver- die Tschechen auf den Ruf" Böhm", den einer von ihnen ausGebiet abgeschweift. Sein Rat widerspreche auch dem Gesez und techrsinteresse erforderlich gewesene Sorgfalt fahrlässigerweise außer gestoßen hatte. Es entspann sich dann in dem Hausflur eine wüſte der Verfassung, wonach jeder Staatsbürger das Recht habe, Staats- acht gelassen haben und durch diese Auerachtlassung von zweck Prügelei, so daß der Wirt keinen seiner Gäste mehr hinauslassen einrichtungen zu kritisieren und auf deren Aenderung hinzuwirken. mäßigen Anordnungen ein Malheur entstanden ist. Der im nach wollte. Trotzdem machten sich der Fleischer Engert und der SteinDas Vaterland gehöre nicht nur den politischen Gegnern des An- stehenden kurz wiedergegebene Rechtsstreit zeigt eine solche Haftbar. mez Senf auf den Weg nach der väterlichen Wohnung Engerts, geklagten, sondern uns allen. Nach der Anschauung des Ange- machung. In einem im Umbau begriffenen Hause hatte der wurden aber von den Ausländern verfolgt und mißhandelt. Nach flagten sei der Militarismus ein Uebel, das er bekämpfe. Auch Gipsermeister N. zu Kirchheim u. 2. die Decke eines Mansarden- turzer Zeit eilten die tschechischen Radaubrüder nach dem Gasthof Beute, welche auf dem Boden des heutigen Staates stehen, be- aimmers herzustellen, wodurch die Vereinigung zweier Räume von zurück und benutzten zirka 25 Stühle zum Werfen auf die friedlich kämpfen den Militarismus, so beispielsweise die Friedensliga. verschiedener Höhe bezweckt wurde. Um die unteren Flächen der am Stammtisch jizenden Gäste, die ihr Heil in der Flucht suchen Wenn etwa ein Mitglied der Friedensliga den Militarismus in Balfen in eine Ebene zu bringen, wurden an den höher liegenden mußten. Eine Gaslampe und eine Petroleumlampe gingen bei der ähnlicher Weise bekämpft hätte wie der Angeklagte, würde dann Balken Bretter in der Stärke von 2-2% Zentimeter mit Draht- Werferei in Trümmer, der Karuffelbefizer Berger trug eine Ver der Staatsanwalt auch ein fo ungewöhnlich hohes Strafmaß be stiften befestigt: aufgerippt. Auf das geebnete Gebält wurden die legung an der Stirn davon, hervorgerufen durch einen Schlag mit antragt haben? Gewiß nicht. Er wolle also die politische Batten, die mit Gipsauffstrich versehen werden sollten, genagelt: dem Bierglase, den ihm einer der Burschen versette. Nachdem der Anschauung des Angeklagten treffen. Hauptmanns von Köpenick habe den Politikern Stoff zu Betrach meisters N. vorgenommen worden. Sodann strichen die Maurer gedrängt hatte, begannen diese von der Straße mit Steinen zu aufgetäfert. Diese Arbeit ist von vier Arbeitern des Gipfer- Wirt die wie Vandalen hausenden Tschechen aus dem Lokal hinaustungen über den Militarismus gegeben. Auch der Angeklagte auf der oberen Seite des Gebälte eine leichte Betonschicht über die werfen und zerschlugen dabei 13 Fensterscheiben. Wie die Unholde habe diesen Fall benutzt, um die ungeheure Ueberspannung der Auftäferung und schütteten auf diese eine Schladenauffüllung. Als gewirtschaftet haben, beweist der Umstand, daß insgesamt 15 Stühle, Disziplin, des unbedingten Gehorsams gegen die Uniform zu zeigen, die Schladen eine Höhe von 8-10 Zentimeter erreicht hatten, brach 10 Biergläfer und 4 Streichholzbüchsen zerbrochen waren und beer habe den Köpenicker Fall als typisch für das System des Mili- die Dede herunter und beschädigte den Wert- ziffert der Wirt seinen Schaden auf zirka 80 M. Die Tschechen tarismus angesehen und dies System verurteilt. Ob fein Urteil meister Niefer au Kirchheim. Nach den Feststellungen schlugen insbesondere auf den Fleischer Engert los, verfolgten ihn in der Sache selbst zutreffend sei oder nicht, das sei hier nicht ist der Unfall dadurch entstanden, daß die Arbeiter des Gipfer- fogar bis nach seiner Wohnung und bombardierten dann noch das zu unterfuchen, es frage sich nur, ob der Angeklagte gegen§ 131 meisters bei der Aufrippung zu schwache Drahtstifte in zu geringer Engertsche Grundstück mit Steinen, verstoßen habe. Diese Frage müsse verneint werden, denn der Zahl und in ungeeigneter Anordnung verwendet haben. Angeklagte habe nur ein subjektives Urteil über den Militarismus Infolge dieser Gewalttätigkeiten standen nicht weniger als abgegeben und das fei nicht strafbar. Tatsachen enthalten die wegen fahrlässiger Körperverlegung wurde eingestellt. Dahin am Dienstagvormittag vor dem Leipziger Schwurgericht. Das Das gegen den Gipsermeister angestellte Strafverfahren 14 Tschechen, des Landfriedensbruchs angeflagt, Artikel nicht, außer denen über den Köpenicker Fall, die als gerichts- gegen aber berurteilte notorisch gelten können. Wenn der Angeklagte auch beztvedt haben Stuttgart unter Bestätigung des landgericht. Monate Gefängnis, Stonad und Simonowsky erhielten je das Oberlandesgericht Urteil lautete gegen Plaweb und Kukla auf je ein Jahr zwei sollte, den Militarismus verächtlich zu machen, so habe er noch lichen Urteils den Gipsermeister R. zum Schaden- ein Jahr Gefängnis, Profes, Mannert und Salan wurden feine Staatseinrichtung verächtlich gemacht, denn der Militarismus erfaß des Verunglückten N. Es macht das Oberlandes mit je zehn Monaten Gefängnis bestraft. Der Angeklagte Hawlice sei keine Einrichtung des deutschen Staatswesens, er sei in allen gericht den Beklagten für den Schaden des Klägers aus§ 823 bes erhielt acht Monate, Saufer fieben Monate, Adolf Karas sechs Staaten anzutreffen. Nur die besonderen Formen, welche der Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar, weil er seine Arbeiter, denen er Monate und Hajsky vier Monate Gefängnis. Militarismus in Deutschland habe, also das Heer, die Wehr feinerlei nähere Anweisungen erteilt hatte, ohne jede Aufsicht ge- wurden freigesprochen. Jedem der Berurteilten wurden zwei Viereckh und Josek pflicht usw. feien Staatseinrichtungen, ebenso wie nicht die Ehe laffen und die Deckenverschalung nach der Fertigstellung nicht be- Monate der erlittenen Untersuchungshaft an der anerkannten Strafe und das Eigentum, sondern die Gesetze, welche Ehe und Eigentum sichtigt und auf ordnungsmäßige Ausführung geprüft habe. regeln, Staatseinrichtungen seien. Nach alledem fehlen die Vorin Abrechnung gebracht. aussetzungen des§ 131. Der Verteidiger beantragte deshalb Frei- gericht eingelegte Revision wurde von dieſem als unDie gegen das oberlandesgerichtliche Urteil beim Reich 3. sprechung. führt hierzu aus, daß die Feststellungen des Vorderrichters rechtsbegründet zu rüdgewiesen. Der erkennende sechste Zivilsenat irrtumsfrei seien. Es handele sich hier um eine verantwortungsbolle Bauarbeit, deren unsachgemäße Ausführung den Absturz der Dede und unheilvolle Folgen für die Insassen des Bimmers hätte Der Berteidiger entgegnete: Der Staatsanwalt aussichtliche Belastung der Decke zu erkunden, weil sich danach die nach sich ziehen können. Es sei deshalb geboten gewesen, die vor gehöre und rechne sich doch auch zu dem Teil des Volkes. welches Stärke der Befestigung der Decke zu richten hatte. Eine solche mit gesundem Sinn begabt ist, somit mache sich also der Staats- Arbeit hätte der Beklagte bei Anwendung der erforderlichen Sorg anwalt die Auffassung zu eigen, daß derjenige, welcher mit den falt seinen Arbeitern nicht ohne jede Aufsicht und Stontrolle über deutschen Zuständen nicht zufrieden sei, das Land zu verlassen habe. laffen dürfen. Auch wären die Mängel der Befestigung nachträg Das Gericht machte sich, wie aus der Urteilsbegründung durch lich leicht zu entdeden und unschwer zu beseitigen gewesen, wenn den Landgerichte Direktor Rosenberg hervorging, im der Beklagte seiner Stontrollpflicht gehörig nachgekommen wäre. wesentlichen die Auffassung des Staatsanwalts zu eigen, daß in Um die Stärke der Stifte zu prüfen Jm Bericht über den Tarifabschluß wurde der Versammlung den Artikeln nicht nur eine subjektive Stundgebung vorliege, sondern nicht mehr zu erkennen war, hätte der Beklagte eine Latte los zeichnet werde. Hodapp wandte sich alsdann gegen die Ausfühdie, wie die Revision meint, bekannt gegeben, daß derselbe Montag, den 21. Januar, unterTatsachen in bezug auf den Militarismus angeführt seien, nämlich, lösen oder die Arbeiter darüber befragen können, wenn die Stärke rungen in den Versammlungen des Brauereifahrpersonals und der die Soldaten würden zu willenlosen Werkzeugen, zu Automaten der Drahtstifte sich nicht aus den Nagelköpfen schließen ließ. Aus Brauereihandwerker. Dort wurde der Sektion I der Vorwurf gedes Mordes und Raubes erzogen, das menschliche Gefühl werde allen diesen Gründen erkennt dann das Reichsgericht ebenfalls auf macht, die Erringung des Neunstundentages für die Brauereihandin ihnen ertötet. Es sei kein Zweifel, daß der Angeklagte nicht Verurteilung des Beklagten. nur den Militarismus im allgemeinen, sondern das deutsche Heer, werker dadurch erschwert zu haben, daß die Vertreter der Sektion I also eine deutsche Staatseinrichtung treffen wollte. Darauf lasse der 9stündigen Arbeitszeit am Tage für Nachtschicht ist im eine Stelle des Artikels schließen, worin gesagt werde, das deutsche neuen Tarif der Neunstundentag vorgesehen zustimmten. Daß Volk dürfe solche Zustände nicht ertragen, der Anarchismus werde Durch nicht genehmigte öffentliche Verteilung von Zetteln, die die organisierten Brauer mit der 9½stündigen Arbeitszeit bei Tagdas deutsche Volk zum Antimilitarismus erziehen. Der Sinn der 8ur Meidung des boykottierten Lokals Annahof zu Neu- Salzbrunn schicht zufrieden seien, muß als müßiges Gerede bezeichnet werden. Artikel sei der, die Militärverwaltung gehe systematisch darauf aus, aufforderten, sollten die Genossen Schmidt und Weinhold die SS 10 Der beste Beweis dafür sei die Stimmung, die in den letzten Veralles menschliche Gefühl in den Soldaten zu töten, sowohl ihre und 41 des preußischen Preßgefeßes übertreten haben. Die Straf- fammlungen der Sektion I gegen die 9½stündige Arbeitszeit Intelligenz, wie ihr moralisches Empfinden, in der Abficht, die Baragraphen und außerdem noch wegen Berrichtung einer öffent- gegeben, den Neunstundentag auch für die Tagschicht durchzu fammer zu Waldenburg verurteilte sie auch auf Grund dieser herrschte. Die Tariffommission habe sich alle erdenkliche Mühe Armee zu einem Werkzeug der herrschenden Klassen zu machen. Es würden also Tatsachen behauptet, die der Wirklichkeit nicht lich bemerkbaren Arbeit am Sonntag auf Grund der schlesischen brücken, es ist ihr dies aber nicht gelungen. Nach ernster, reiflicher entsprechen. Vom Soldaten werde zwar Gehorsam verlangt, aber erfcommungsverordnung. Das Kammergericht hob das Urteil Ueberlegung ist die Kommission zu dem Entschlusse gelangt, den nicht so weit, daß dadurch alles menschliche und moralische Gefühl wegen rechtsirriger Auslegung des preußischen Brezgesetzes auf Mitgliedern die Annahme des Tarifes mit der 9½stündigen Arund verwies die Sache nochmal an die Straffammer, indem es beitszeit am Tage zu empfehlen. Hierbei wurde nicht an letter getötet werde. Im Gegenteil, die Soldaten würden sogar scharf ausführte: Nach§ 10 des genannten Gesezes in der durch§ 30 Stelle der augenblicklichen politischen Lage gedacht. Die Vertreter angehalten, den Geboten der Sittlichkeit und Religion zu folgen. Abfah 2 des Reichs- Preßgefeßes erhaltenen Fassung wäre die polizei- der Sektion I vertraten den Standpunkt, daß, wenn selbst alle Aus diesen Gründen hat das Gericht den Angeklagten zu einer liche Erlaubnis für ein unentgeltliches Verteilen von Auf- Vorbedingungen zu einem Kampfe der Brauereiarbeiter für die Gefängnisstrafe von sechs Wochen verurteilt. Stritit iſt abfolut erforderlich für das Gedeihen und die Fort- entgeltliches. Nun stelle die Straftammer fest, daß jeder vom wegen seiner störenden Wirkung auf das Parteileben in der Zeit rufen, Bekanntmachungen und Plakaten erforderlich, nicht für ein Organisation günstig wären, ein Stampf im Brauereigewerbe entwickelung von Staatseinrichtungen. Erachtet man das, was Auftraggeber 75 Pfg. erhalten habe. Sie meine aber, daß ein des Reichstagswahlkampfes nach größter Möglichkeit zu unter. der Stritiker als Wirkungen des Systems hinstellt, als Behauptung unentgeltliche Verteilen vorläge, weil ein entgeltliches eine bleiben habe. Diese und keine anderen Gründe haben auch die von Tatsachen, dann ist jede Kritik unterbunden, damit aber auch Zahlung durch das Bublifum voraussehen würde. Das sei falsch. Versammlung der Sektion I dazu bewogen, dem Tarif in feiner ie Abstellung handgreiflicher Uebelstände, die das Gemeinwohl Die Bestimmung sei vielmehr so auszulegen, daß das Verteilen jezigen Fassung zuzustimmen. Im Bericht der Versammlung des fchädigen, außerordentlich erschwert. entgeltlich sei, wenn der Auftraggeber ein Entgelt gewähre. Die Brauereifahrpersonals wurde der Sektion I gar Verlegung des Straffammer fpreche ferner immer von den 75 Pfg. als von Prinzips der Solidarität zum Vorwurf gemacht und zwar des einem Trinkgeld. Das sei fein bestimmter Rechtsbegriff. Das wegen, weil die Sektion I bereits angeblich den Tarif auf 8 Jahre Landgericht müsse deshalb in der neuen Verhandlung nachprüfen, abgeschlossen habe. Was die Verlängerung der Tarifdauer um
Der Staatsanwalt replizierte, er habe dem Angeklagten nicht den Rat erteilt, auszuwandern, wenn ihm die Zustände in Deutschland nicht gefallen, sondern er habe gemeint, diefen Rat würde der gesunde Shun des Voltes den unzufriedenen Elementen geben.
Zum Plakatparagraphen.
Verfammlungen.
arbeiter, Sektion J( Brauer). In der sehr stark besuchten GeneralGeneralversammlung des Verbandes deutscher Brauereiversammlung gab zunächst der Vorsitzende den Vorstandsbericht. die folgende Versammlung nochmals eingehender damit beschäftigen. Derselbe soll demnächst in Broschürenform erscheinen und wird sich Im Berichtsjahre fanden 11 Borstands- und Vertrauensmännerbersammlungen und 11 Monatsversammlungen statt, außerdem eine tambinierte Sigung mit dem Vorstand und der Lohntommission der Sektion II unter Beisein des Hauptvorsitzenden Bauer
Hannover.
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