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station w der KeiSelstraße, von wo auS er nach An« legung don Verbänden nach dem Friedrichshain  -Krankenhause ge- bracht wurde. An seinem Aufkommen wird gezweifelt. Da er bis zum Abend die Besinnung überhaupt noch nicht wieder erlangt hatte und auch keinerlei Papiere bei sich trug, so konnte das Nationale des Bedauernswerten noch nicht festgestellt werden. Den Führer des Automobilomnibusses trifft keine Schuld, da der Unfall durch das Schleudern seines Wagens verursacht wurde. Zeugen gesucht. Personen, welche die am 2S. Januar, abends 6on%11 11 Uhr vor dem LokalDrachenburg  " am Schleftschen Tor durch die Polizei vorgenommenen Verhaftungen beobachtet haben, werden gebeten, ihre Adresse bei Gustav Abel  . Cubrystratze 13, vorn 2 Treppen abzugeben. Zeugen gesucht. Am IS. November 1306 abends gegen« Uhr soll ein Tischlergeselle in der Prinzenstratze unweit der Ecke der Dresdenerstratze einem anderen jugendlichen Tischlergesellen, der ihm aus der Richtung der Dresdenerstrahe her entgegen kam, in den Unterleib gestohen haben, so datz jener zu Boden stürzte. Dem- nächst soll er einen älteren Herrn, der ihn zur Rede stellte, heftig beiseite gestohen haben, so datz dieser seinen Klenimer verlor. Der erstgenannte Tischlergeselle ist wegen dieses Vorfalles, den er selbst wesentlich anders darstellt, angeklagt. Personen, die daS frag- liche Renkonter beobachtet haben, werden gebeten, sich schleunigst schriftlich zu melden bei Oskar Kraiczi, Tischler, Berlin   L0. 33, Falckensteinstratze 34 bei Frau Vogel. In einem Straßenbahnwagen der Linie 34 liegen gelassen hat ein Handluugsgehülfe am 9. d. Mts. vollgeklebte Rabattblätter im Betrage von 100 M., die er nach dem RabattsparvereinNorden" in der Brunnenstratze bringen sollte. Da der Angestellte den Betrag von seinem geringen Gehalte ersetzen mutz, glaubt er durch einen öffentlichen Hinweis den eventuellen Finder zur Rückgabe zu bewegen. Der Umschlag, in dem sich die Marken befanden, war mit voll- ständiger Geschäftsadresse versehen, eventuell kann auch Mitteilung an R. Schar, Tegelerstr. 51, gemacht werden. Feuerwehrbericht. In der letzten Nacht kam in der Dorotheen- ffrahe 78/7S in einer Wohnung Feuer aus, dem Betten, Möbel usw. zum Opfer fielen. Die»Feuerwehr mutzte kräftig Wasser geben, um die Flammen zu löschen. Nachts um 2 Uhr brannte in der Stephanstratze 60 ein Kohlenladen. Gestern früh um 7 Uhr hatte der 9. Zug in der Möckernstratze 104 zu tun, wo durch Zerbrechen einer Petroleumflasche Feuer ausgekommen war. Eine Stunde später brannte in der Oranienstratze 28 ein Lumpenlager. Der 11. Zug wurde nach der Bellealliancestratze 3 gerufen, wo in einem Spänekeller Feuer ausgekommen war. Vor dem Hause Am Schöneberger Ufer 30 brannte ein elektrisches Automobil. Wegen eines Futzboden- und Balkenbrandes wurde der 20. Zug nach der Fischerstratze 35111 gerufen. Regale, Kleider, Hausrat, Wäsche, Betten u. a. brannten Landsbergerstratze 29. In der Potsdamer- stratze 54 mutzte wegen der grotzen Gefahr für die Passanten Eis vom Dache entfernt werden. Ferner hatte die Wehr in der Elsasserstratze 8, Blankenfelderstratze 10, Korsörerstratze u. a. Stellen zu tun._ Arbeiter-Samaritcr-Kolonne. Donnerstag abend 9 Uhr, Dresdenerstr. 45: Vortrag deS Nervenarztes Dr. Pletzner über:Die Erkrankungen des Nerven- systems durch Unfälle." Gäste willkommen. Danach Mitglieder-Ver- sammlung nur für Mitglieder. Geschäftliches und Verschiedenes. In Lichteiiberg: 4. Abteilung, Uebungsstunde. Vortrag über Vergiftungen. Vortragender: Herr Dr. Hirschfeldt. Daran an- schliehend praktische Hebungen. Uebuugslokal ist bei Piekenhagen, Scharnweberstr. 60. Am Sonntag präzise 6 Uhr Dresdenerstr. 45: Lichtbilder- Bortrag._ Vorort- jyachncbtem ES bleibt bei der Räumnug der Dachgeschosse in den Vororte». Durch Verfügung der Landräte von Teltow   und Niederbarnim   sind, wie wir vor einiger Zeit bereits unter Nicder-Schönhausen mitteilten, die Hausbesitzer in den Vororten, wo die landhausmätzige Bebauung vorgeschrieben ist. aufgefordert worden, zum 1. Januar resp. 1. April die Dachgeschosse, welche sie allgemein zu Wohiiuiigeii eingerichtet hatten, zu räumen, weil deren Vermietung nach der Bauordnung nicht angängig ist. Auf verschiedene Beschwerden ist nun vom R e- gierungsprasidenten zu Potsdam   folgende Antwort eingegangen:Ich bin n i ch t in der Lage, die Herren Amtsvorsteher zur Zurücknahme der Verfügung zu veranlassen, durch welche die mit den baupolizeilichen Vorschriften in Widerspruch stehende Benutzung von Wohnräumen im Dachgeschosse untersagt wird. gez. in Vertretung v. Jagow." Schöneberg  . Die Schöacberger Gtadtverorducten-Bersammlung beschäftigt« sich in ihrer letzten Sitzung in einer ausgedehnten Debatte mit dem Entwurf einer neuen Kanalisationsgebühren-Ordnung. Schon vor einem Jahre war vom Magistrat eine diesbezügliche Vorlage gemachtworden, diesich darauf begründete, datz in Schöneberg   die Kanali- jationSgebührcn nach einer alten Methode verrechnet würden. Die HauS- besttzer Schönebergs hatten dadurch einen grotzen Vorteil, gehörten sie doch zu denen, die die niedrigsten Gebühren von den benachbarten Gemeinden zahlten. Die Herren Hausbesitzer, die über die Majorität in der Stadtverordnetenversammlung verfügen, verstanden es ausgezeichnet, die Sache möglichst weit hinauszuschieben: sie sprachen auch den Mietern dasRechtab.bei der Vorberatung der Gebührenordnung mitzureden. Die sozialdemokratische Fraktion wurde gänzlich aus der zur Vorberatung eingesetzten gemischten Deputation ausgeschlossen. DaS Produkt dieser langwierigen Beratungen lag nun der Stadt- verordnetenversammlung in zwei Sitzungen vor und wurde am Montag mit einer kleinen Majorität angenommen. Der Befürworter des Magistrats und der Berichterstalter des Ausschusses betonten in ihrer Begründung besonders, datz sie davon Abstand genommen hätten, die Mieter auch noch zur Zahlung von Gebühren heran- zuziehen. Von unseren Parteigenossen B ä u m l e r und F r i tz s ch wurde treffend darauf hingewiesen, datz die Hausbesitzer eS sehr wohl verständen, die Lasten auf die Mieter abzuwälzen, ja die Erfahrung hat gelehrt, datz vielfach noch darüber hinausgegangen werde. Angenommen wurde sodann eine Vorlage des Magistrats betr. Erteilung des Zuschlags bei Submissionen. Nach dieser Vorlage bedarf e» bei Ausschreibung von Lieferungen oder Leistungen sowie bei Verpachtungen und Vermietungen im Wege der Ausschreibung für die Erteilung des Zuschlags eines Gemeinde­beschlusses, wenn von der Stadtverordnetenversamnilung für die Lieferungen oder Leistungen Geldmittel nicht bewilligt werden oder die aus der Verpachtung oder Vermietung zu er- zielenden Einnahmen nicht festgesetzt sind oder wenn die bewilligten Mittel überschritten oder die festgesetzten Einnahmen nicht erreicht »erden. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab es noch grotze Aus- einandersetzuugen mit dem Magistrat wegen der mangelhaften Schneeabfuhr. Von verschiedenen Seiten wurde darüber Be- schwerde geführt, datz die verkehrsreichsten Stratzen zw wenig berück- sichtigt werden. Die Weiterberatung des Etats mutzte vertagt werden, da um 10 Uhr die Beschlutzunfähigkeit der Versammlung eingetreten war. Hierbei machten die Vertreter der Minderheit der Mehrheit den Vor- wurf, datz letztere absichtlich die Beschlutzunfähigkeit herbeiführe. Rixdorf. Die Stadtverordnetenversammlung tagt am Donnerstag dieser Woche, nachmittags 5 Uhr. in der Aula des Gymnassiuns in der Kaiser Friedrichstratze. In öffentlicher Sitzung find folgende Gegen- stände zu beraten: Anlage der verlängerten Nogat- und ihrer Neben- stratzen Bildung eines Grundstückserwerbsfonds Verwendung des Mehrüberschusses der Gasanstalt auS dem Jahre 1905 Ein- richtung eines OmnibuSverkehrS mit Treptow   Ratskeller-Pacht- vertrag. Die anschlietzende geheime Sitzung beschäftigt: Pensions- fachen und Anstellung von Beamten»- Ehrenbeamten-Wahlen Ankauf eines Grundstücks. Wilmersdorf  . Die Gemeindevertretung beschlotz am Montag zunächst den Beitritt zum deutscheu Städtetag. Für die Beteiligung Wilmers- dorfs an dem vom 23. September bis Mitte Oktober im Reichstags- gebäude tagenden hygienischen Ausstellung wurden 3000 M. be- willigt. Es sollen dort die Modelle und Pläne der Wilmersdorfer  Wäranlage und Kanalisation ausgestellt werden. Für den Ausbau der Sanitätswache wurden 350 M. angesetzt. In der 5. Gemeinde- schule sollen zwei Klassenzimmer vorübergehend gemietet werden; es wurden hierfür 500 M. bewilligt. Köpenick  . Bei den vorige Woche stattgefundenen Stadtverordneien-Ersatz- wählen wurde in der 3. Abteilung Genosse Israel   mit 973 Stimmen gewählt. Ein bürgerlicher Gegenkandidat war nicht aufgestellt. Die 2. Abteilung wählte mit 197 Stimmen den Kandidaten der Bezirksvereine Hutmachermeister Lucht; auf Rentier G ä r i s ch ent- fielen 51 Stimmen.. Tegel  . Die Kreistagswahl im Bezirk X(Tegel  ), die infolge der un- gültigen früheren Wahl notwendig wurde, fand am Montag statt. Von den 34 abgegebenen Stimmen fielen 16 auf den Schöffen Reichelt-Tegel und 18 auf den Amtsvorsteher Münster  - Birken- Werder. Dieser ist somit gewählt. Bei der letzten Wahl war Amtsvorsteher Wcigcrt-Tegel mit 17 Stimmen gegen 16, die auf den Amtsvorsteher Münster   fielen, gewählt worden. Infolge der Ungültigkeitserklärung verzichtete crsterer auf seine Kandidatur für die jetzige Wahl. Reinickendorf  . Ei» Opfer seines Leichtsinns wurde gestern der 27jährige Schlosser Berschig, als er gegen 7 Uhr abends die Refidenzstratze passierte. Dort kam ihm in ziemlich schneller Fahrt ein Privat- automobil entgegen gesaust und B. sprang kurz vor dem Kraftwagen auf den Fahrdamm, die Arme ausbreitend, als ob er das Automobil aufhalten wolle. Der Wagenführer minderte sofort die Fahr- geschwindigleit und versuchte gleichzeitig, dem B. auszuweichen. In demselben Augenblick aber trat der Schlosser zur Seite, glitt aus und geriet unter die Räder des Autos. B. wurde Übersahren und so schwer verletzt, datz er nach dem Lazarus-Krankenhause übergeführt werden mutzte._ Öcncbtö- Zeitung* Die Ausweisung Bestrafter. Ueber daS Thema der polizeilichen AusweisungSbesiignis gegen- über Strafgefangenen wurde in der Februarmonatssitzung des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen in Berlin   diskutiert. Regierungsassessor(voin Polizeipräsidium) Dr. Lindenau führte hierzu aus: Es ist ja wohl kein Zweifel, datz die grotze Oeffentlich- keit für die Frage der Ausweisung neuerdings erst wieder durch den Köpenicker Hauptmann interessiert worden ist. Ich bin von meiner Behörde beauftragt, über die Punkte, die in dieser Frage in der Diskussion geltend gemacht werden, zu berichten. Die in der juristischen wissenschaftlichen Literatur gemachte seine Teilung, ob es sich bei der Ausweisung um eine Straf- oder Sicherheitsmahregel handele, kann hier unberücksichtigt bleibe». Für uns ist von prak- tischem Wert nur die Frage: Köiiucn wir durch die Ausweisung bestrafter Personen deren Rückfall verhindern? Wir wissen heute, datz das Verbrechen nichts anderes ist als eine der zahlreichen anderen sozialen Erscheiiiuiigen. Es ist ein Produkt aus der Individualität des Menschen und aus dem Milieu, das ihn umgibt. Der Ort ist einer der wichtigsten Faktoren.- Die Einflüffe, die der Aufenthalt des Menschen auf seine verbrecherische Tätigkeit ausübt, lassen sich nach meiner Ansicht in einer Stufenfolge zu- lammenfassen, die sich nach folgenden Gesichtspunkten aufbaut: Flaches Land, Kleinstadt. Grotzsiadl und Weltstadt. Die Kriminal- statistik lehrt nun, datz Bevölkerungsdichtigkeit die Kriminalität vermehrt und stärkt, datz also die Weltstadt ein erhöhter Kriminalfaktor ist. Wir betrachten die Ausweisung nicht als eine reaktionäre Matzregel, sondern als eines der brauch- barsten Mittel zum Schutze der Eiuwahner. Im übrigen sind im Jahre 1905 nur 600 und im vorhergehenden Jahre gar nur 400 besttafte Personen aus dem Landespolizeibezirk Berlin   ansgewiesen worden. Es sind das nur etwa fünf Prozent der Vorbestraften, die alljährlich nach Berlin   strömen. Unsere Polizei verfolgt das Grund- Prinzip, diesen Zustrom nach Möglichkeit zu verhindern, um dann die AnSweisungen auf ein Minimum beschränken zu können. Die heutige Gesetzeslage in der AusweisuugSfrage reicht vollständig auS und ist nicht so dringend reformbedürftig. Wie vielfach behauptet wird. In der Debatte traten verschiedene Redner diesen Anschauungen entgegen. Sttafanstallsdirettor Dr. Finkelnburg erklärte, datz er durch den Vortrag in keiner Weise von der Not- wendigkeit der Ausweisungen übe r.z engt worden sei. Er verwies auf Düsseldorf  , Elberfeld   und eine ganze Reihe anderer Grotzstädte, wo eine Auslv eisung überhaupt nicht mehr bestehe, da man dort die praktische Wertlosigkeit einer solchen Matzregel erkannt habe. Vielfach werde dort sogar die Stellung unter polizeiliche Aufsicht ignoriert. Pastor Waldow bekannte sich ebenfalls als Gegner der Ausweisungen und zwar sowohl mit Rücksicht auf die entlassenen Sträflinge wie auch auf die Gemeinden. Er nannte dieses Abschieben von Verbrechern nach anderen Gemeinden geradezu einen sozialen Mord und ein völlig verfehltes Mittel. Da die Ausweisung geeignet ist, über die Ursachen der Verbrechen zu täuschen, die Macht der Bureaukratie und burcaukratischer Willkür zu mehren, die Zahl der Verbrechen zu häufen und Verbrecher als Polizeispitzel zu züchten, so dürste die letzte Stunde dieser verfehlten, nutzlosen, grausamen, inhumanen und anttsozialen Matzregel noch lange nicht geschlagen haben. Wer annahm, datz ein Fall wie der desHauptmanns von Köpenick" selbst die für bestehendes Unrecht voreingenommensten Köpfe aufzuhellen geradezu geschaffen sei, unter- schätzte das Beharrungsvermögen der rückständigsten und wider- sinnigsten Institutionen in Preutzen-Deutschlaud. Bei der Gelegenheit mag mitgeteilt werden, datz der Vorsitzende in der Strafkaimner- Verhandlung gegen den Schuhmacher Voigt(Hauptmann von Köpenick  ") Landgerichtsdirektor Djctz vom Landgericht Berlin   II nach Leipzig   als Hülfsarbeiter der RetchSanwaltschast am 1. April über- siedeln soll._ Um welche Bagatelle» Meineide geleistet werde«, zeigte eine gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II ver- handelte Anklage. Wegen Meineides hatte sich der Arbeiter Friedrich D u b b r e ck, wegen Anstiftung zun, Meineide der 64jährige August Wartenberg zu verantworten. Beide An- geklagte wohnen in Mühlenbeck. Wartenberg war von dem Gendarm Schneider wegen Gewerbevergehen angezeigt worden. Er hatte am zweiten Pfingstfeiertage an den Angeklagten Dubbrcck und zwei andere Gäste, die bei ihm Karten spielten, Schnaps verkauft, ohne die Konzession zum Ausschank von Branntwein zu besitzen. Die Anzeige beruhte auf den Aussagen, die Dubbreck und die beiden anderen dem Gendarm gemacht hatten. Sie erhielten dann Vorladung vor den Amtsvorsteher in Französisch- Buchholz   und dort lautete,» ihre Aussagen völlig anders, denn sie behaupteten nun, datz Wartenberg ihnen den Schnaps nicht verlauft, öndern geschenkt habe. Zu der dann folgenoen Verhandlung wider Wartcnberg vor dem Schöffengericht Pankow   erschien nur noch Dubbreck als Zeuge, da die beiden anderen ihre Saisonarbeit in Mühlenbeck   inzwischen aufgegeben hatten und nach ihrer Heimat in Ostpreutzen zurückgekehrt waren. In dem ersten Termin leistete der jetzige Angeklagte Dubbreck den Zeugeneid und sagte auch hier auS, öatz der Schnaps ihnen nicht verkauft worden sei. Der Termin wurde vertagt. Im zweiten Termin wiederholte er diese Aussage und erst als ihm Richter und Vertetdloer vorhielten, datz er sich doch nicht unglücklich machen solle und datz die anderen in Ostpreutzen weilenden Zeugen bei ihrer kommissarischen Vernehmung schon beschworen hätten, datz der Schnaps verkauft worden sei, gab er die Möglichkeit zu. datz er sich irre. Aus diesen Vorgängen tst die jetzige Anklage entstanden. Der Angekl. Dubbreck war gestern in vollem Umfange geständig, einen Meineid geleistet zu haben, und beschuldigte den Mitangeklagten Wartenberg der Anstiftung. Dieser habe sofort aus ihn eingewirkt, ihm nicht Schaden zuzufügen und deshalb beim Amtsvorsteher die Unwahrheit zu sagen. Er habe dann wiederholt Schnaps spendiert, und als der schöffengerichtliche Termin sich näherte, habe er wiederum Schnaps zum besten gegeben und ihn überredet, bei seiner vor dem Amtsvorsteher gemachten Aussage zu verbleiben. Der Angeklagte Warte nberg bestritt diese Beschuldigung. Auf Grund der Beweisaufnahme beantragte Staatsanwalt Dr. Baumgarten das Schuldig gegen beide An- geUagte. Die Geschworenen bejahten bezüglich des D u b b r e ck nur die Schuld frage nach fahrlässigem Meineid, nahmen aber an. datz 8 163 Abs. 2 Str.-G.-B. zutreffe, der besagt: Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter, bevor eine Anzeige gegen ihn erfolgt oder eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet und bevor ein Rechtsuachteil für einen anderen auSder(fahrlässig) falschen Aussage entstanden ist, diese bei derjenigen Behörde, bei welcher er sie abgegeben hat, widerruft. Bezüglich de« W a r t e n b e r g wurde die Schukdfrage nach An- stiftung hierzu bejaht. Das Urteil lautete demgemätz gegen Dubbreck auf Freisprechung und gegen Wartenberg auf ein Jahr Gefängnis und drei Jahre Ehrverlust. Ich bin der Räuberhauptmann von Köpenick  ." Diese Worte rief am 28. November v. I. in der Maatzenstratze ein Mann aus. dessen sonst vorschriftsmätzige Hauptmanns- uniform in schroffstem Gegensatz zu feinen unter dem Uniformmantel hervorsehenden öldurchtränkten und schmutzigen Arbeitshosen stand. Der angebliche Hauptmann wurde von einer lärmenden und johlenden Menschenmenge begleitet, die jedesmal, wenn derHerr Hauptmann" infolge seines stark angetrunkenen Zustandes eine unsanfte Bekanntschaft mit dem Stratzenpflaster machte, ein Hoch auf den Hauptmann von Köpenick ausbrachte. Schlietzlich bereiteten Schutzleute diesem Spatz durch Festnahme desHauptmanns" ein Ende. Da kommandierte der Angetrunkene im Tone eines Kompagniechefs: Still« gestanden! Da die Beamten diesem Befehle nicht nach- kamen, blieb er selbst stehen und mutzte schlietzlich unter Anwendung von Gewalt zur Polizeiwache transportiert werden. Als- Träger des bunten Rockes entpuppte sich der Arbeiter Gustav E l w i n g. Der PseudoHauptmann hatte mit mehreren Arbeitsgenossen in einem Lokale in Schöneberg   erhebliche Mengen von Alkohol zu sich genommen und war dann auf den Einfall gekommen, in einer alten Hauptmannsuniform denHauptmann von Köpenick  " zu spielen. Wegen groben Unfugs und Wider st andes gegen die Staatsgewalt mutzte sich Elwin gestern vor dem Schöffen- gericht Berlin  «Schöneberg   verantworten. Wiewohl durch den wenig geistreiche», in Alkohollaune vorgenommene» früh« zeitig exekutierten Faschingsscherz in der wenig belebten Stratze niemand Schaden genommen und dieöffentliche Ordnung" durch sein Verhalten unendlich weniger als durch Studenten-RadauS an belebten Orten gestört war, erkannte daS Schöffengericht wegen des Widerstandes auf 14 Tage Gefängnis und wegen des groben Unfugs auf eine Woche Haft. Milchfuhrcn am Sonntag. Der Molkereibesitzer Heidner hatte Sonntags zu der für daS Handelsgewerbe nicht freigegebenen Zeit durch seinen Kutscher Milch »ach Sommerwirtschaften in der Umgegend Berlins   abfahren lasten. Er wurde deshalb in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt. Da? Kammer gericht verwarf seine Revision und führte aus: Die Zeit, zu der die Abfuhr der Milch erfolgte(SornttagSnachmittags 8 Uhr), ist durch die preutzische AnSführungSanweisimg zur Gewerbeordnung für Milchfuhrcn nicht freigegeben. Die BundesratSverordiumgen, die für Molkereibetriebe Ausnahmen an SonntagSarbeit zulassen, kommen mich nicht zur Aniveudimg, denn sie betreffen nur die Tätigkeit im Betriebe der Molkerei, in der Werkstatt. Es liegt auch kein Rotfall vor und ebensowenig handelt es sich um Arbeiten im öffentlichen Interesse, sondern nur um solche im Interesse des Angeklagten, femer Ab» nehmer und der Besucher der Lokale. Vermischtes. Der Mord im Essener   Stadtwalde, dem, wie seinerzeit ge» meldet, die Engländerin Mitz Lake am 1. Oktober vorigen JahreS zum Opfer fiel, hat jetzt eine sensationelle Aufklärung gefunden. Der Mörder, der 21jährige Bureaubeamte Alfred Land aus Breslau  , hat sich in der Nacht bei einem in der Nähe des Essener Rathauses patrouillierenden Polizeisergeanten unter der Selbst- bezichtigung gestellt, den Mord an Mitz Lake verübt zu haben. Er wurde am Bormittag einem ausführlichen Verhör unterworfen. Nach dem Ergebnis dieser Verhandlungen ist kein Zweifel daran, datz Land tatsächlich der Mörder ist. Land hat sich bis zum 9. Februar in Brüssel   aufgehalten, wohin er am 31. Dezember ge- reist fein will; er ist nur nach Essen   gekommen, um sich selbst zu stellen, da ihm sein Gewissen keine Ruhe lieh. Nach seinen Angaben hat er in Gemeinschaft mit zwei Unbekannten, die er am Mordtage auf der Chaussee Rellinghausen-Bredency traf, die ihm auf dem schwarzen Wege entgegenkommende Miß Lake seitwärts in den Wald geschleppt und zu vergewaltigen versucht. Infolge der kräftigen Gegenwehr der Ermordeten hat er dieser den HalS so lange zugedrückt, bis sie sich nicht mehr rührte. Land ist vom nächsten Morgen ab ruhig seiner gewohnten Beschäftigung in einem Essener Kontor wieder nachgegangen, so dah an seinem Benehmen nichts auffallen konnte. Von seinen beiden Genossen will er nur die Vornamen kennen. Der eine hciht Karl, ist Schlosser oder Dreher und etwa 20 bis 22 Jahre alt. Der andere heiht Heinrich, ist ohne festes Gewerbe, ein sogenanntes verkommenes Genie, er soll in Wirtschaften auch als Schlangenmensch aufgetreten sein. Er ist 18 bis 19 Jahre alt. Beide Komplicen sollen am 31. Dezember 1906 mit Land von Essen   nach Brüssel   gefahren und von dort am 2. Januar über Antwerpen   nach einem autzereuropäischen Lande gegangen sein. Jede Mitteilung, die auf die Spur dieser beiden Personen führen kann, wird von der Kriminalpolizei in Essen   ent- gegengenommen. Niedergebrannt ist nach einer Meldung aus Klagenfurt  das protestantische Waisenhaus in Waiern.' Soweit festgestellt, find Menschenverluste nicht zu beklagen. Ueber eine Schiffskatastrophe, bei der eine grotze Anzahl Menschen ertrunken sein sollen, wird aus New Kork folgendes telegraphiert: Zwischen Block Island und Rhode Island   ist der Dampfer.Larchmont" der Joylinie mit einem Schuner zusammengestotzen und gesunken. Man hegt die Befürchtung, datz von den 150 Passagieren, die der Dampfer an Bord hatte, viele ertrunken sind. Vierzehn Leichen sind bereits ans Ufer geschwemmt worden. Ein Erbstoß von sieben Sekunden Tauer wurde nach Madrider   Meldung gestern in Murcia   und Umgebung wahr- genommen. Besonderer Schaden wurde jedoch nicht angerichtet, auch wurde niemand verletzt. Ein Massengrab. In dar KohlengrubePetromarieff" in Bach- mut(Provinz JekaterinoSlaw) ist ein Brand ausgebrochen, bei dem zahlreiche Personen ums Leben gekommen sind. Vierzig Leichen find bisher geborgen worden._ Deutscher   Zentralvcrband znr Bekämpsuug der Tuberkulose. Di« ehemaligen Patienten der Heilstätte Beelitz  (B. I) werden zu Donners- tag, den 14. Februar, abend» 8>/, Uhr, zu einer Besprechung nach dem Rosenthaler Hos», Swsenthalerstr, 11/12, eingeladen.