Ein großer Brand alarmiette Mittwoch abend sieben Löschzüge| In einer früheren Sigung sollte das von der Gemeinde erworbene Grund- I von dem Miffetäter Geld unter der Drohung, seine Tat zur Kenntnis der 1. und 2. Kompagnie nach der Ecke der Romintener und stück des Gärtnereibejizers Hoffmann an der Königchaussee an diesen auf des Staatsanwalts zu bringen, falls ihrem Verlangen nicht ents Gubener Straße. Dort stand der mächtige Dachstuhl des vier die Dauer von zwei Jahren für den Preis bon jährlich 4000 m. sprochen werden sollte. Der geängstigte Mann entsprach auch dreimal stöckigen Edhauses Romintener Straße i um 7 Uhr in großer Aus verpachtet werden. Hiergegen protestierte jedoch die Mehrzahl der dem Anfinnen der Angeklagten, als dann aber deren Forderungen dehnung mit Inhalt der Bodenverschläge in Flammen. Diese Gemeindevertreter, weshalb die Verpachtung ausgeschrieben wurde. nicht aufhörten und der Barbier sah, daß er unter eine Schraube waren weithin sichtbar, weshalb die Feuerwehr auch von ber- Sonderbarerweise ging nur eine Offerte des Herrn Hoffmann ein, ohne Ende genommen werden follte, trug er seine eigene Haut zu schiedenen Seiten alarmiert wurde. Ueber die Treppen der an- worin diefer nunmehr ein Angebot von 5500 m. machte. Diesem Markte und erstattete Strafanzeige gegen die Angeklagte, wohl grenzenden Gebäude und über mehrere aufgerichtete mechanische stimmte die Mehrheit der Gemeindevertretung zu. Leitern wurden gleich drei und später noch mehrere Schlauch unserer Genossen, diesen Platz als Spielplatz, Eisbahn usw. zu ver- selbst die Folge sein müsse. Der Gerichtshof verurteilte die An Ein Antrag wissend, daß eine Anklage wegen Sittlichkeitsvergehens gegen ihn Leitungen vorgenommen. Brandinspektor Teubner ließ den wenden oder aber Kolonnaden mit Läden auf demselben zu errichten, getlagte au 3 Monaten Gefängnis. Brand von mehreren Seiten in umfassender Weise kräftig an fand nicht das nötige Gehör. greifen. Langsam aber stetig ging das Feuer zurüd. Schließlich gelang es, die Flammen auf den Dachstuhl, der nicht mehr zu retten
war, zu beschränken. Der Schaden ist bedeutend, soll aber durch Generalversammlung des Verbandes der Handschuhmacher
Versicherung gedeckt sein. Die Entstehung fonnte nicht ermittelt werden. Die Hausbewohner mutmaßen Brandstiftung .
Vorort- Nachrichten.
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Schadenersatzansprüche gegen den Bergwerksbefizer wegen
Beeinträchtigung von Grundwasser. Die Inhaber eines Grundstüde in Glabbed hatten gegen die Steinkohlen- Aktiengesellschaft Nordstern" Berlin , den 23. Mai 1907. Klage erhoben mit dem Antrage, die Beklagte zu berurteilen, sofort auf ihre Kosten Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von Fünfter Sigungstag. schädlichen Substanzen aus den Abwässern des Bergwerks in die von Ein gewerkschaftlicher Verfassungsstreit ist es, der den fünften den Klägern auf ihren Grundstücken hergestellten Brunnenanlagen Sigungstag beschäftigt. Es bestehen im Handschuhmacherverband in verhindern, oder ihnen das Wassergeld zu erstatten, was Von einem tragischen Geschick ereilt wurde gestern abend mäßigkeit anderen Gewerkschaftlern kaum verständlich sein dürften. zu erlangen. Ferner verlangten die Kläger bezug auf die ausführenden Organe noch Einrichtungen, deren Zweck- fie zu entrichten haben, um andererseits brauchbares Wasser eine Summe einer unserer bravsten und tüchtigsten Genossen, der Gruppen- So besteht außer dem Verbandsvorstand noch der aus den Orts- bon 1887,79 Mart für Mietausfälle wegen Abzug des führer der fünften Gruppe Hermann Henschte. Genoffe borständen gebildete Zentralvorstand. Weitere Instanzen find der Wassergeldes sowie Erfaz des ihnen weiterhin noch entstehenden Henschke befand sich mit seiner Frau auf dem Wege, Verbandsausschuß, die Generalversammlung und schließlich die Ur- Schadens. Es handelt sich hierbei um zwei Brunnen, welche die die Bezirksführer zu einer Sigung einzuladen, als er auf abstimmung. Mehrere dieser Instanzen haben ganz gemeinsame Kläger auf ihren Grundstücken haben herstellen lassen und die da der Straße, ohne einen Laut von fich zu geben, plötzlich Aufgaben, z. B. können" die Beiträge durch die Generalversammlung durch unbenußbar geworden sind, weil die Abwässer der Beklagten umfiel. Ein Herzschlag hatte bem Leben des Braben Verbandsvorstand und Ausschuß unter Zustimmung des Zentral- Feststellung des Kausalzusammenhangs beruht auf chemischen Anaoder durch Urabstimmung, in außerordentlichen Fällen aber durch das Grundwasser des Klägerischen Grundstücs verunreinigten. Die ein Biel gefeßt. Die Leiche des im besten Mannesalter ver- borstandes festgesetzt werden. storbenen Genoffen wurde nach der in der Nähe liegenden Partei- Regel der Ausschuß, Streitfälle entscheidet aber auch der Zentral- anorganischen Salzen enthält, die fich in den Grubenwässern beAls Beschwerdeinstanz gilt in der Ihsen, welche ergeben, daß das Brunnenwaffer eine Reihe von spedition in der Sefenheimerstraße gebracht, wo dieselbe bis zur Bevorstand. Gegen die Verbandsbeamten tann auf Antrag eines finden, welche ber der Beklagten gehörigen Beche Graf Moltke" erdigung aufgebahrt wird. Der Verstorbene hinterläßt seine Frau und Behntels der Mitglieder die Vertrauensfrage gestellt werden. Ent- entfließen. zwei unerwachsene Kinder. Die Partei wird dem stets opferwillig fchieden wird über solche Streitfälle" durch Urabstimmung, Das Landgericht Essen verurteilte die Beklagte zur Herstellung und unermüdlich Gewesenen ein dauerndes, ehrendes Andenken be- und ist der betreffende Beamte zur Amtsniederlegung verpflichtet, von Einrichtungen, welche die Einwirkungen der Grubenwässer der wahren. Tag und Stunde der Beerdigung werden noch bekannt sobald die einfache Mehrheit ihm das Vertrauen entzieht. Daß die Beche Graf Moltte" auf das flägerische Grundstück ausschließen und gegeben. Vertrauensfrage bei Meinungsverschiedenheiten über tattische Maß im Fall, so daß solche Einrichtungen untumlich oder mit dem Be nahmen bei Streitsrechtzeitige Beendigung bei voraussichtlicher triebe des Bergwerks unvereinbar find, zur Schabloshaltung der Erfolglosigkeit gestellt werden fann, ist in anderen Fällen faum Kläger, fowie fernerhin zum Ersage von allem den Klägern er Der groben Fahrlässigkeit des Unternehmers ist die Vernichtung möglich, im Handschuhmacher- Verband ist das der Fall. Wenn es wachsenen und noch erwachsenden Schaden. Auf die Berufung der eines blühenden Menschenlebens zuzuschreiben. Beim Bau der auch nicht zur Abstimmung tam, so genügte schon die Beantragung Beklagten erkannte das Oberlandesgericht Hamm bie hiesigen Gemeinde- Badeanstalt in der Chauffeestraße verunglückte der Vertrauensfrage, um die Amtsniederlegung des früheren Vor- Schadenersatzansprüche der Kläger dem Grunde nach für tödlich der 19 Jahre alte Arbeiter Alfred Otto, der Sohn einer Witwe fißenden herbeizuführen. Da nun die Verbandsbeamten durch Ur- gerechtfertigt an, wie auch den Anspruch auf Ersatz des aus Südende beim Ausschachten eines 21 Meter tiefen Grabens da abstimmung gewählt werden und sie sich alle drei Jahre einer Schadens für die bisher entstandenen Immiſſionen. durch, daß die Erdmassen in Bewegung gerieten und ihn vollständig die Mitglieder zur Entziehung des Vertrauens aufgefordert worden, vifion eingelegt und besonders geltend gemacht, daß die Kläger bas Neuwahl zu unterziehen haben, so sind auch bei diesen Wahlen schon Gegen das oberlandesgerichtliche Urteil hatte die Beklagte Re verschütteten. Trotz der sofort aufgenommenen Rettungsarbeiten lediglich wegen Meinungsverschiedenheiten über die eingeschlagene Grundstüd so gekauft hätten, wie es bestehe, und die Einwirkungen konnte der Verunglückte nach 10 Minuten nur als Leiche hervorgezogen werden. Die beiden herbeigeeilten Aerzte Dr. Ströcher Mehrheit den Verbandsbeamten auszuführen heißt, dafür fann dieser Gs müßten fich die Kläger deshalb an den Verkäufer des GrundTaktik bei Lohnbewegungen. Was der Verbandsvorstand in seiner des Waffers auf das Grundwasser schon vordem stattgefunden hätten. und Dr. Deutschmann stellten fest, daß der Tod infolge burch die besonders gestellte Vertrauensfrage oder bei jeder Neuwahl ftüds halten und bei ihm ben Minderwert desselben geltend machen. Bruches der Wirbelsäule Wirbelsäule und einer Rippe eingetreten ist. Die Erdmassen waren trotz ausdrücklicher Vorschrift und der Auf- durch Amtsentsegung bestraft werden. Der fünfte 8ivilsenat des Reichsgerichts gab diesen Gin forderung des die Aufsicht führenden Baubeamten der Gemeinde Verbandsvorstandes so gestaltet werden, baß bie Rechte des der Revision, da der Schaden nach den Feststellungen, des Die Verfassung des Verbandes soll nun nach den Anträgen bes wendungen aber nicht statt, sondern erkannte auf 8 urudweisung an den Unternehmer Ernst Desten aus Südende nicht abgesteift und diese unverantwortliche Unternehmerfünde mußte der Arbeiter Generalversammlung eine Erweiterung finden. Die Anstellung Brunnenanlagen entstanden set. Verbandsvorstandes und-Ausschusses sowie diejenigen biejenigen der Oberlandesgerichts den Klägern hauptsächlich erst bei Schaffung der mit dem Tode büßen. Uns scheint auch das Verhalten des Gemeinde der Verbandsbeamten soll nur durch leztgenannte Instanz erfolgen, beamten insofern nicht forrett, als er sich unter allen Umständen von in außerordentlichen Fällen erfolgt die Wahl durch Borstand und der Ausführung seiner Anordnung überzeugen und eventuell die Arbeit solange inhibieren mußte, bis die Absteifung der seitlichen Ausschuß. Sandwände erfolgt war. Die Leiche ist auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Lichtenberg .
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Der Ausschuß stimmt mit dem Verbandsvorstand bezüglich des neuen Wahlmodus überein. Ebenfalls ist er für regelrechte Einberufung der Generalversammlung nach je drei Jahren, nur soll biese z. B. nicht das Recht eingeräumt erhalten, die Beiträge zu erhöhen, sondern es soll dies nur einer Ürabstimmung zustehen. Ueberhaupt wünscht der Ausschuß die Urabstimmung weiter ausgebaut und sie als höchste Instanz eingefeßt.
Nach langer Debatte, an der alle Delegierte lebhaft teilnahmen, beschließt die Generalversammlung, die Beamtenwahlen durch die regelmäßig stattfindende Generalversammlung erfolgen zu laffen. Erfahwahlen vollzieht der Verbandsvorstand in Gemeinschaft mit dem Ausschuß. Die Urabstimmung bleibt zur Erledigung dringlicher Angelegenheiten aufrecht erhalten.
Gerichts- Zeitung.
Aus der Frauenbewegung.
Versammlungen
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Veranstaltungen.
Berlin . Montag, den 27. Mai, 8 Uhr, im Neuen Klubhaufe", Kommandantenstr. 72. Richard Wagner und sein Wert, Bor trag mit mufitalischen Erläuterungen von Herrn Dr. Willy Bleßner und Herrn Leo Kestenberg . Gäste willkommen.
Sonntag, 2. Juni. Ausflug in den Grunewald . Näheres wird noch bekannt gegeben. Schöneberg . Der wegen ungünstigem Better am stoelten Feiertag unterbliebene Ausflug nach Schmargendorf , Restaurant Schmargen dorf, Warnemünderstraße, findet am Sonntag, ben 26. b. Sts., statt. Abmarsch 2 Uhr nachmittags bon Obst, Meiningerstraße. Schöneberg . Extraversammlung Freitag, den 24. Mai, 8 Uhr bei Dbst, Martin Lutherstr. 51. Vortrag. Herr Sanitätsrat Dr. Rabenow Wöchnerinnenschutz".
Am 10. Juni: Unterhaltungsabend. Rezitation und Borträge. Lichtenberg . Montag, den 27. Mai, 81, Uhr, im Schwarzen Aller, ( Gebr. Arnold), Frankfurter Chauffee 5/6. Bortrag. Herr Jacobsen Erziehung mit Brügel".
Das Lichtenberger Gewerbegericht veröffentlich seinen fünften Geschäftsbericht, während das Kaufmannsgericht im Anschluß hieran den Bericht seines zweiten Geschäftsjahres erstattet. Bei den Beisigerwahlen im März 1906 entfielen auf die 8 Arbeitnehmer- Beisiger 1585 Stimmen gegen 1869 im Jahre 1904. Die Arbeitgeber wählten ihre Beisiger mit 185 Stimmen gegen 129 im Jahre 1904. Am 13. Juli ist das Gewerbegericht von den bei der Aktiengesellschaft H. F. Edert beschäftigten Schmieden als Einigunsamt angerufen worden. Dasselbe tonnte aber nicht vers handeln, da die Firma, an deren Spize der Gemeindevertreter Den weiblichen Mitgliedern wird für die Generalversammlung Direttor Steinhard steht, ihr Einverständnis bersagtel Das Ge. ein besonderes Mandat eingeräumt. 8um internationalen Gewerk richt hatte 411 Slagen gegen 376 im Vorjahre zu verhandeln. fchaftstongreß wird Gilet entsendet. Beim Kaufmannsgericht wurden 35 Klagen gegen 29 im Vorjahre anhängig gemacht. Beim Gewerbegericht mußte in einem Falle um 0,80 M. geflagt werden, während das höchste lageobjekt 886,95 m. betrug. Das Kaufmannsgericht hatte als niedrigsten Streitgegenstand 5,50 M. und als höchsten 981,30 mt. zu ber Ein Landgerichtspräfident wegen Beleidigung verklagt. zeichnen. 600 Termine in 144 Gerichtstagen, von denen 30 mit Beifizern abgehalten wurden, waren notwendig, um 397 flagenden Gegen den Präsidenten der Straffammer I in Lübeck Arbeitern, unter denen sich 30 weibliche befanden, zu ihrem Rechte Dr. Hoppenstedt, dessen drakonische Urteile gegen zu verhelfen. Beim Kaufmannsgericht waren von den 35 Klägern Streifende in Arbeiterkreisen große Erbitterung erregt haben, 33 Angestellte, deren Klagen in 41 Gerichtstagen, darunter 13 mit ist von zwei streitenden Holzarbeitern ein Prozeß wegen Be- feinerzeit auf der Strede Altona- Blantenese im Eisenbahnauge er Beisitzern, erledigt werden konnten. 307 Slagen beim Gewerbe- leidigung angestrengt worden. In einer Gerichtsverhandlung, mordeten Bahnarztes Claußen gegen den Eisenbahnfistus auf gallung gericht und 28 Klagen beim Kaufmannsgericht wurden in weniger in der er präsidierte, hat Dr. Hoppenstedt einen der beiden einer Entschädigung von 3000 Mart vorbehaltlich weiterer Ansprüche als zwei Wochen erledigt, während 10 bezw. 2 Slagen länger als Kläger mit den Worten Lügen Sie nicht"," Schämen Sie hat gestern das Altonaer Landgericht die Klägerin tostenpflichtig abzwei Monate zu ihrer Erledigung brauchten. In 7 Fällen sind Beugen in Ordnungsstrafen genommen worden. Von den zirka sich nicht, das Gericht zu belügen" angeherrscht; auch der gewiesen. 500 m. entstandenen Gerichtstoften find etwa 300 m. eingezogen andere Arbeiter mußte sich von dem gebildeten" Herrn verbezw. beigetrieben worden. 131 mal find Vergleiche zustande geschiedene grobe Anreden gefallen lassen. Am Mittwoch sollte fommen; leider ist aus dem Bericht nicht ersichtlich, auf welche der Sühnetermin stattfinden; natürlich war der Beklagte nicht Summe verdienten Arbeitslohnes hier verzichtet werden mußte, erschienen. Auf den Ausgang der Sache kann man gespannt um nur etwas zu retten. Auch ist nicht ersichtlich, wie oft bet ben fein. Hätte ein Streifender einen Arbeitswilligen in der Weise 125 erftritteten Endurteilen die Beitreibung des vorenthaltenen angeherrscht, wie der Landgerichtspräsident die Kläger , so Lohnes unmöglich war. würde er zweifellos schwer hineingefallen sein.
Der Bericht der vier Schulärzte für das Schuljahr 1906/07 bietet, obwohl er sich durch außerordentliche Knappheit auszeichnet, wertvolle Einblicke in den Gesundheitszustand der Kinder. So berichtet einer der Aerzte, daß von 257 neuaufgenommenen Schülern 5 über haupt zurückgewiesen werden mußten, während 51 Kinder mit erheblichen Krankheitserscheinungen behaftet waren.
Vermischtes.
Der Eisenbahnfiskus zahlt nicht! Im Prozeß der Bitte bes
Niedergebrannte Bootswerft. Die Jachten- und Bootswerft von Chr. Scharftein in Diedrichsdorf ist nach Kieler Meldung in ver gangener Nacht vollständig niedergebrannt.
richtet: Bei den Restaurierungsarbeiten in der Kirche dei Frari Ein Leichenfund aus dem Jahre 1405. Aus Venedig wird be entdeckte man die guterhaltene Leiche des Generals der Republik Paul Sabello, der im Jahre 1405 in Badua bei der Erstürmung der Stadt durch die Carraresen gestorben ist. Die Kleiber der Leiche find sehr gut erhalten. Die Entdeckung ist historisch von großer Bedeutung.
Briefkaften der Redaktion.
Die furistische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, eine Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein wochentäglich von 7 bis 9 1hr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Buchstabe und eine Zahl als Wiertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. bie einmal brei Minuten und ein anderes Mal fünf N. 8. Wir erhielten von der Expedition der Freien Breffe" au Minuten betrugen, mit der weiten Entfernung ihrer Straßburg folgende Mitteilung: Bon einer franzöfifchen Ausgabe ber elterlichen Wohnung vom Geschäftstotal. Sie wohne in der Freien Breffe" war hier nie die Rede. Beabsichtigt war nur die Gründung Möckernstraße und sei auf die Straßenbahn als einziges mußte fedoch der Plan zurückgestellt werden. Sicherlich wird er aber bemeines franzöfifchen Wochenblattes. Infolge der Reichstagswahlen Beförderungsmittel angewiesen, da fie fich bei dem mäßigen Gehalt nächst wieder in Erwägung gezogen werden müffen.- E. K. 31. Neben weber Droschte noch Auto leisten fönne. Sie sei stets pünktlich von aufmerksamer Lektüre moderner Schriftsteller empfehlen wir bedingt Reiter aufe fortgegangen, habe aber häufig, wenn mehrere Wagen befest Stellen, Theorie bes Romans und der Erzählkunst( Effen).. abermaligem Warten endlich mitzukommen. Die Klägerin wendet waren, nach dem Potsdamer Platz laufen müssen, um bort nach ferner ein, daß auch abends niemals pünktlich um 9 Uhr gefchloffen worden sei. Meist sei fie erft um 1/10, oft auch um 1/10 Uhr aus dem Geschäft gelommen. welche Angaben auch durch Zeugen bestätigt werden.
Große Wohnungsentfernung entschuldigt mäßiges Bufpätkommen des Angestellten. Daß die weiten Wege, die viele Angestellte in Groß- Berlin beim Geschäftsgang zu bewältigen haben, eine Stalamität bilden, zeigte sich gelegentlich einer gestern vor der britten Kammer des Kaufmannsgerichts stattgehabten Ber Erschreckend groß ist die Zahl der Augen- und Dhrenerkrankungen handlung. Die Verkäuferin Martha B. war von dem Inhaber des der untersuchten Gemeindeschüler. Daß die Aerzte über mangelnde Blusengeschäfts von Paul Löwenthal in der Rosenthalerstraße fofort Bahn- und Hautpflege lagen, hängt zum Teil mit den elenden entlassen worden, weil sie trotz mehrfacher Berwarnung, wiederum Wirtschafts- und Wohnungsverhältnissen, mit benen die meisten Eltern 18 Minuten zu spät gelommen war. Die Klägerin V., die unferer Gemeindeschüler zu rechnen haben, zufammen. Erfreulich Anspruch auf Restgehalt erhebt, erklärt die Verspätungen, ist die Wahrnehmung eines Arztes, daß die Schulbäder immer mehr benugt werden, desgleichen der Wunsch, daß der Körperpflege mehr Aufmerksamkeit im Stahmen des Unterrichts gewidmet werben möge. Ein gefährlicher Kinderfreund ist Mittwochnachmittag nach vorangegangener wilder Jagb in der Kronprinzenstraße bingfest gemacht worden. Ein dort patrouillierender Kriminalbeamter hatte beobachtet, wie ein Mann sich an Schulmädchen, die auf der Straße spielten, heranmachte und ihnen zuwvintte. Der Frembe begab fich sodann nach dem Echaufe Kronprinzen und Oberstraße, hob ein allein spielendes etwa vierjähriges Mädchen auf den Arm und vers schwand in dem Hause, bie Tür hinter sich abschließend. Nun eilte der Kriminalbeamte hinzu, noch bevor das Kind bas Opfer des Un holdes wurde. Derfelbe ergriff die Flucht, wurde jedoch von dem Kriminalbeamten und mehreren Arbeitern verfolgt und von dem Boden des Hauses Ede der Kronprinzen und Weserstraße herab geholt. Der Schädling, in dem der Handlungsgehülfe Artur Strunt, Hufelandstraße wohnhaft, ermittelt wurde, hatte schon vorher brei zwölfjährige Mädchen beläftigt. Weißensee.
Witterungsübernt vom 23. Mai 1907, morgens 8 11hz.
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legte Berspätung nur dann als Entlassungsgrund hätte geltend Das Kaufmannsgericht war der Ansicht, daß der Beklagte die machen lönnen, wenn die Klägerin bös tillig zu spät gelommen Eminembe. 761 ND wäre. Eine böse Abficht habe ihr aber ferngelegen, wobei die Qamburg große Wohnungsentfernung und die Tatsache, daß die Berlin Klägerin nach der lezten Berwarnung einige Tage pünktlich fam, Frantj.a.M. 759 ND in Betracht zu ziehen war. Die fofortige Entlassung der Klägerin München war fomit als ungerechtfertigt zu erachten.
Aus der Gemeindevertretung. Bunächst veranschaulichte ein Ber. treter der Firma Siemens u. Halste der Vertretung eine Feuer meldeeinrichtung, um das bisher übliche Feuermelden durch Supen Wegen wiederholter Erpressung hatte sich die verebelichte Christine und Sirenen einzustellen. Die ganze Anlage würde eine Ausgabe Schla eben vor der 7. Straffammer des Landgerichts I zu ver bou 11-12 000. verursachen; es soll die Finanztommiffion fich antiworten. Ein Barbier S. hatte ein fleines Mädchen unzüchtig eingehend mit der Angelegenheit befaffen. Die bisherige Bedürfnis berührt und schwebte fortgesetzt in Angst, daß seine Verfehlung
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anstalt in der Nähe des Antonplages soll durch eine modernere Anstalt Gegenstand eines Strafverfahrens werden könnte. Die Angeflagte Dresden 27 dp. Wasserstand am 23. Mai vorm. 4be bet Auffig Meter, bel ersetzt werden, und bei ber jezigen Regulierung zugleich in Angriff hatte von dem Vorkommnis erfahren und benutzte nun ihre Kenntnis bei Natibor 1,59 Meter. Elbe bei Magdeburg 1,98 Meter, steigt. Dber bei Breslau 0,59 Meter. genommen werden. Die Kosten im Betrage von 2750 m. werden bewilligt. I der Dinge zu recht schamlofen Erpreffungen. Sie berlangte mehrmals Dber bet Brieg 2,50 Meter. Reißemündung 2,05 Meter. Berantmortlicher Redakteur: Hans Weber. Berlin . Für den Euferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärtsuchoruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW
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