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boll erfüllt.

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Wird nunmehr gegen jene Scharfmacher auch wegen ber-] des Bürgerlichen Gesetzbuches   treffe, weil er in dem Laboratorium In der Verhandlung, die sich bis zum Abend hinzog, wurden suchter Erpressung und Verstoßes gegen§ 153 der Gewerbe- einer Drogerie ein weißes Bulver nicht ohne weiteres hätte als als Sachverständige die Weingroßhändler Joseph Bach  , ordnung Anklage erhoben werden? Der Tatbestand Bucker halten dürfen. Anläßlich der Berufung der Klägerin Kellermeister IImer, die Weinhändler Paul Dreßmann, beider Strafgesetze ist von den 19 abgewiesenen Scharfmachern hob das Oberlandesgericht Naumburg das landgericht Willhoeft, Souchay, Ernst Morik und Schüße liche Urteil auf und erkannte die Ansprüche der vernommen. Klägerin dem Grunde nach für gerechtfertigt Der Staatsanwalt führte aus, die Beweisaufnahme " Lehranstalt und gewerbliche Rechnungskammer". an. Das Ober- Landesgericht erklärt die Fahrlässigkeit des Be- habe auf das etlatanteste ergeben, daß der Angeklagte durch sein Vor der dritten Kammer des hiesigen Kaufmannsgerichts stand doppelte Tätigkeit der Aufsicht über das Strychnin und das schein eines besonders günstigen Angebots habe erwecken wollen. flagten besonders daraus, daß er dem 15jährigen Lehrling die marktschreierisches Inserat und darin enthaltene Angaben den An­gestern als Beklagter der Gründer und Direktor Albert Nad, Laboratorium sowie das Bedienen der Kundschaft überlassen habe. Er beantragte, ihn zu 600 M. Geldstrafe zu verurteilen und die der in der Landsbergerstraße ein Unterrichtsinstitut betreibt oder zu betreiben vorgibt, welchem er den Hochtönenden Namen Lehr­Dieses Urteil wurde dann vom Reichsgericht eines Form- Bekanntgabe des Urteils auf seine Kosten anzuordnen. anstalt und gewerbliche Rechnungskammer" beigelegt hat. Durch mangels halber aufgehoben und an das Oberlandesgericht zurück- Der Verteidiger, Rechtsanwalt Franz Höniger, meinte, Inserate suchte der Herr Direktor Leute, die in den ver- berwiesen. In der neuen Verhandlung vor dem Ober- das Ergebnis der Beweisaufnahme müsse unbedingt zu einer Frei schiedensten Städten des Reiches Filialen der Rechnungskammer" Landesgericht   führte der Beklagte unter Beweisanerbieten aus, sprechung des Angeklagten führen. übernehmen sollten. N. engagierte denn auch Filialleiter für daß der Lehrling den Laden gar nicht betreten habe, sondern beim Das Gericht tam zu folgendem Urteil: Es sei in erster München  , Nürnberg  , Leipzig   usw., gemietete Räumlichkeiten wurden Klingeln der Ladentür nur den Stopf gewendet habe, um nach- Linie festgestellt worden, daß der Angeklagte die volle Ver­auf Bump tomfortabel ausgestattet, aber meist mußten die Filial- zusehen, wer da sei. Schon in diesem Augenblick hätte G. die antwortung für das Inserat trage, in welchem- wie als erwiesen leiter ihre Tätigkeit unfreiwillig einstellen, entweder weil kein Apfelsine in das Pulver getaucht und genoffen. Er hätte das erachtet werden müsse unwahre Angaben tatsächlicher Art Schüler vorhanden war und es nichts zu leiten gab, oder weil der ebensogut getan, wenn der Lehrling dabei gestanden und zugefehen enthalten gewesen seien. Der Zweck dieser Täuschung sei selbst­Hauswirt die Rechnungskammer" wegen nicht bezahlter Miete haben würde, ohne daß es der Lehrling hätte verhindern können. verständlich nur der gewesen, das Publikum anzulocken und in ihnt ermittierte. Ihr Gehalt mußten sich bereits zwei Filialleiter vor Das Ober- Landesgericht Raumburg beseitigte in der neuen Ver- den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erweden. Das dem Kaufmannsgericht einklagen; gestern klagte der für die wiederum auf Verurteilung des Beklagten. Die Verstoß gegen das Gesetz betreffend die Bekämpfung des un­handlung den gerügten Formmangel und erkannte dann Gericht habe in dieser Handlungsweise des Angeklagten einen Dresdener   Filiale engagierte Buchhalter Edmund H. Erst als er in Dresden   war, schrieb ihm der Direktor, er müsse auch als nun abermals gegen das oberlandesgerichtliche Urteil eingelegte lauteren Wettbewerbes erblickt und mit Rücksicht auf die maßlosen " Werber" tätig sein, d. H. Schüler in den Wohnungen aufsuchen Revision hatte keinen Erfolg und wurde vom 6. 8ivil. Uebertreibungen, gegen die der anständige und reelle Weinhandel und sie für die Rechnungskammer" anzuwerben suchen. Es sollten senat des Reichsgerichts zurüdgewiesen. Der energisch Front machen müsse, erscheine die von der Anklagebehörde 10 Kurse à 5 Teilnehmer zusammengestellt werden. Es gelang erkennende Senat führt aus, daß er sich schon in der früheren Ent- beantragte Strafe von 600 m. Geldstrafe als eine durchaus an­auch H., 5 Schüler zu werben, der Direktor schrieb jedoch, der scheidung dafür ausgesprochen habe, daß ein kausaler Zusammen- gemessene Sühne. Außerdem wurde die Publikation des Urteils Kursus könne erst in 6 Wochen beginnen, und so zogen sich hang zwischen der durch den Beklagten verschuldeten Gefahr und in mehreren Berliner   und auswärtigen Zeitungen angeordnet. 4 Schüler, die nicht so lange warten wollten, zurüd. Ein einziger dem Unfall eingetreten sei. Die kleine Abweichung, die noch in Schüler hat das Schulgeld" von 15 M. bezahlt. Da der Kläger der neuen Verhandlung hervorgetreten sei, indem der Lehrling Anfang April völlig mittellos in der Filiale der Rechnungskammer nur den Kopf nach dem Laden gewendet habe, tomme nicht be saß, so schrieb er an den Beklagten, er möchte ihm Geld schicken, sonst müsse er die Filiale schließen und die Schlüssel bei der Polizei abgeben, worauf lekterer gar nicht reagierte. Der Beklagte ver­trat vor Gericht die Ansicht, er habe nicht nötig gehabt, dem Kläger  Spesenvorschuß zu schicken. Das Kaufmannsgericht ent­schied aber, bei einer so schwierigen Tätigkeit, wie sie es die eines Werbers sei, habe Kläger   Anspruch auf Vorschuß gehabt, Erwachsener. und konnte, da er diesen nicht erhielt, auch keine Werbetätigteit ausüben. Beklagter wurde zur Zahlung von 86 M. berurteilt.

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Student und Arbeiter.

Am 2. Juni hatten wir über das aufsehenerregende Urteil be­richtet, das am 30. Mai vom Leipziger   Schöffengericht unter Vorsitz eines Assessors Röst gegen den Möbelräumer Rudolf S. gefällt wurde. S. wurde zu einer Woche Gefängnis wegen eines nicht begangenen Verstoßes gegen§ 153 der Gewerbeordnung und zu 2 Tagen Haft deshalb verurteilt, weil er die zutreffende Ansicht bertrat, er habe die Berechtigung, Streitposten zu stehen. Der föniglich sächsische gelehrte Richter meinte:" Sie dürfen eben nicht Streitposten stehen" und führte in den Urteilsgründen aus:

" Der Aufforderung des Schußmanns war unbedingt Folge zu leisten. Es würde die Aufrecherhaltung der Ordnung ge­fährden, wenn jedermann gleich das Recht hätte, sich zu beschweren und die Maßnahmen der Beamten zu kritisieren, anstatt den ordnungsmäßigen Beschwerdeweg einzuschlagen.... Hier liege also ein ziemlich erhebliches Delikt vor, und man habe zwei Tage Haft als eine entsprechende Sühne erachtet." Die bürgerlichen Blätter haben dies Urteil und seine flaffen­justizielle Begründung wohlweislich verschwiegen. Heute entnehmen wir unserem Leipziger Bruderorgan ein ebenfalls vom Leipziger Gericht( unter Vorsiz des Oberjustizrats Schwertfeger) am 11. Juni gegen einen Studenten gefälltes Urteil, das im Gegensatz zu dem mitgeteilten ungerechten Urteil gegen einen Arbeiter eine auf fallende Milde zeigt.

sonders in Betracht. Ein Verschulden des Beklagten beim Herbor­rufen der Gefahr nimmt das Reichsgericht aber für erwiesen an, weil der Beklagte dem Lehrling das gefährliche Gift überlassen betreten konnten und auch wissen mußte, daß der 15jährige Lehr­hatte, trotzdem er wußte, daß auch andere Personen die Drogerie ling nicht die erforderliche Umsicht und Ueberlegung besaß wie ein

Ein Doppelfall von Bigamie.

Ein merkwürdiger Fall von Bigamie unterlag am Mittwoch der Beurteilung der Hildesheimer   Straffammer. Der Schneider Kaspar Koll aus Köln   schloß im Jahre 1885 in seiner Vaterstadt eine Zivilehe. Weil er sich aber weigerte, die kirchliche Trauung vornehmen zu lassen, verließ ihn seine Frau nach kurzer Zeit. Koll siedelte dann nach Bremen   über und heiratete dort eine zweite Frau. Die erste Frau hat sich im Jahre 1901 ebenfalls wieder ver­heitratet, nachdem sie Koll, dessen Leiche im Jahre 1896 aus dem Rhein   gezogen sein sollte, durch Gerichtsbeschluß für tot hatte er klären lassen! Offenbar hatte hier eine Verwechselung vorgelegen. Roll entschuldigte seine zweite Eheschließung mit der Begründung, daß er die erste Ehe nicht für gültig gehalten habe, weil sie ohne kirchliche Einſegnung geblieben war. Das Gericht verurteilte ihn 3u der gesetzlichen Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis und zu rechnete ihm die Untersuchungshaft an. Zugunsten des Angeklagten nügender Aufklärung in der Schule in den starken Irrtum versezt fiel ins Gewicht, daß er infolge kirchlicher Treibereien und unge­war, eine Ehe sei mangels kirchlicher Trauung ungültig, wiewohl in Deutschland   bekanntlich lediglich durch Ziviltrauung eine Ehe geschlossen werden kann und eine etwaige firchliche Feier ebenso= wenig irgend eine rechtliche Bedeutung hat, als etwa ein Hochzeits­schmaus, eine Hochzeitsreise und dergleichen.

Unlauterer Wettbewerb im Weinhandel.

Aus der Frauenbewegung.

Finnlands   sozialdemokratische Frauen.

zu brauchen mußten, daß 19 Frauen, unter ihnen 9 Sozialdemo­Der Umstand, daß die finnischen   Frauen das Wahlrecht so gut fraten, als Abgeordnete gewählt wurden und nun neben den Männern als Gleichberechtigte im Parlament siten, gibt der kapi­ talistischen   Presse Finnlands   und besonders auch den Wizzblättern in vielen Fällen Stoff zu allerlei törichtem Spott und albernen feit veranlaßt die schäbigsten Beschimpfungen und Verhöhnungen Wikeleien. Entweder Wut und Haß oder völlige Verständnislosig= der Frauen.

Frauenbewegung Finnlands   gearbeitet wird, zeugen einige Aeuße Von dem Ernst und Eifer, womit in der sozialdemokratischen rungen, die weibliche Bandtagsmitglieder einem Mitarbeiter unseres dänischen Bruderorgans Sozialdemokraten" gegenüber machten. Zunächst die Genossin Mina Sillanpää. Sie ist furzem nur Dienstmädchenblatt war, aber nun zum Organ des all­Redakteurin des Wochenblattes Die Arbeiterfrau", das bis vor gemeinen sozialdemokratischen Frauenverbandes ausgebaut worden ist; ferner ist sie Vorsitzende des Dienstmädchenverbandes und leitet auch dessen Arbeitsnachweis. Von ihren Mitteilungen ist folgendes besonders bemerkenswert: Aus einem unbedeutenden Verein ist unsere Dienstmädchenorganisation herausgewachsen, die nun 30 Ortsvereine mit über 3000 Mitgliedern umfaßt. Wir haben Ortsvereine bald in jeder Stadt, und der Lohn ist in den lezten vieles verbessert wurden. Unter den Frauen im Maifestzuge be­Jahren um zirka 40 Prozent gestiegen, womit gleichzeitig auch in anderer Hinsicht die Arbeitsverhältnisse der Dienstmädchen um merkte man 200 besonders festlich gekleidete und frohe: Es waren Dienstmädchen.

Im Landtag werden wir Frauen für eine bessere Regelung der Rechtsverhältnisse der Dienstboten arbeiten. Von anderen Ange­legenheiten, die die Frauen besonders angehen, ist das Ehegesetz, das Gefeß über die rechtliche Abhängigkeit der Ehefrau vom Mann zu erwähnen, das wir freier gestalten wollen. In diesem Punkt werden die bürgerlichen Frauen genötigt sein, mit uns zu gehen. arbeiten möglich ist; denn alle die bürgerlichen Frauen im Land­Aber diese Sache wird auch die einzige sein, wo ein Zusammen. tag sind stockreaktionär, mit Ausnahme der bekannten liberalen Schulvorsteherin Bucina Hagmann. Die Bürgerlichen" würden es gerne sehen, wenn eine gemeinsame Frauengruppe für besondere Fraueninteressen zustande käme; aber wir sozialdemo fratischen Frauen sind vor allem erst Sozialdemokraten und unter­ordnen uns der Taktik unserer Partei."

Die Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt: In einer Die erste Ehefrau des Angeklagten ist mit Recht nicht angeklagt Aprilnacht kam der Stud. pharm. Richter von der Couleurkneipe worden, denn ihre zweite Ehe ist gültig, weil der erste Ehemann am Bayrischen Bahnhofe vorbei, wo er einen großen Menschenauf- für tot erklärt ist und sie nicht wußte, daß er irrtümlich für tot lauf bemerkte. Er trat näher und sah, daß sein Couleurbruder erklärt war. Durch die Schließung ihrer zweiten Ehe wurde nach Früngel von einem Schuhmann zur Wache geführt wurde. F. war§ 1348 B.-G.-B. ihre erste Ehe traft Gefeßes aufgelöst. Hätte der beim Laternenauslöschen ertappt worden; ihm und seinen edlen Angeklagte erst nach dem Jahre 1901 geheiratet, so hätte daher auch Rommilitonen war es bereits gelungen, die ganze Brüderstraße er von der Anklage der Doppelehe verschont bleiben müssen. und Replaystraße in Dunkelheit zu hüllen. Richter stellte sich nun unablässig vor den Schuhmann hin und verlangte kategorisch, dieser möge den Früngel loslassen. Er sei doch ein Student, der seine Legitimationstarte vorweisen könne, und der Schuhmann habe gar kein Recht, ihn zu arretieren! Der Menschenauflauf wurde immer Eine insbesondere für den Weinhandel interessante Ver- Die Genossin Maria Laine, Vorsitzende des sozialdemo stärker; fünf- bis sechsmal forderte der Polizist den laut schreienden handlung spielte sichy gestern vor dem Schöffengericht des Amts- tratischen Frauenverbandes und Begründerin der sozialdemokra Angeklagten auf, fich zu entfernen und ihn nicht in der Ausübung gerichts Berlin- Mitte ab. Auf die Anklage des unlauteren Wett- tischen Sonntagsschulen, äußerte sich besonders über die Wahlen. feines Amtes zu stören; er verwies ihn auf den Beschwerdeweg und bewerbes hatte sich der Kaufmann Walter Plewe, Inhaber der be- Ja die Wahlen", sagte sie, waren eine Ueberraschung! Wir waren machte ihn darauf aufmerksam, daß er sich strafbar mache. Alles C. A. 2. Krause ist weiten Kreisen als eine solche bekannt, die würden oder es nicht zu gebrauchen wüßten, und daß das Bürger­fannten Weinfirma C. A. 2. Krause, zu verantworten. Die Firma in Aengsten, daß die Frauen sich nicht um das Wahlrecht kümmern blieb erfolglos, bis schließlich der Beamte auch Richter arretierte. Darauf kam dann eine Polizeiftrafe von zwei Tagen Haft. Auf ganze Weinlager auftauft und in öffentlichen Inseraten und zahl- tum dann nachher sagen konnte: Da seht Ihrs! Die Frau ist nicht Befragen des Vorfißenden, des Oberjustizrats Schwertfeger, gab reichen Zirkularofferten an einen großen Kreis von Privatleuten reif. Laßt sie weiter schlafen!- Und dann zeigte es sich, daß mehr der Angeklagte selbst an, daß er nicht betrunken, sondern seiner zu billigen Preisen ausbietet. Der Angeklagte gab gestern selbst Frauen als Männer stimmten, und daß sie auch richtig stimmten, Sinne völlig mächtig gewesen sei. Aus der Polizeiftrafe von zwei an, daß er 15 000 Kunden habe. Am 9. November 1905 meldete sozialdemokratisch! Wir rieben uns die Augen am Wahlabend, Lagen Haft wurden aber fünfzehn Mark Geldstrafe! Die Urteils die Berliner   Weingroßhandlung Hermann Schüße, Moltenmarkt 4, wir jubelten und füßten einander. Es war wie ein Märchen! Aber begründung ist so interessant, daß wir eine Stelle anführen wollen: Schaefer erstanden hatte, gingen in den Besitz der Firma uns aufzuarbeiten! Sie ahnen nicht, wie religiös unsere Bauern­Die Vorräte des Weinlagers, die der Baumeister welche Arbeit war auch geleistet worden; wir waren nahe daran, Bei der Bildung des Angeklagten hätte es diesem einleuchten E. A. 2. Krause über und diese fündigte in bürgerlichen Zeitungen bevölkerung ist und welche Mühe wir hatten mit den armen ge müssen, daß er sich strafbar mache. Wenn der Angeklagte auch selbst sagt, daß er nicht betrunken gewesen sei, so habe das in überschwänglichen Annoncen diesen Erwerb als ein Aufsehen Inechteten Frauen, die weder lesen noch schreiben können, bis sie Gericht doch das zu seinen Gunsten angenommen... Es sei hier erregendes Ereignis auf dem Gebiete des Weinhandels an. Es die flare Logit des Sozialismus erfaßten. Aber wenn sie endlich nicht angemessen gewesen, ohne weiteres auf Haftstrafe su er- wurde darin gesagt, daß es sich um ein Riefenlager edelster Hoch- verstanden hatten, da waren sie wie umgewandelt; sie weinten, kennen. Mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse(!) gewächse, Raritäten von höchstem Werte, die selbst im Weinhandel schlugen sich vor die Stirn und riefen: Nein, wie dumm wir doch des Angeklagten habe man auf eine Geldstrafe von 15 Mt. er- heute nicht mehr vorkommen, handele. Die Bestände zeigten ein waren! Vergebt uns, daß wir das nicht verstanden! Es ist ja so riesiges Lager von besten und feltenen Marken, die schon vor Jahren wahr und richtig alles; es ist ja das Christentum! Dort ein Arbeiter, der in ruhigster Weise sein Recht ausübt im Einkauf Hundertausend von Talern gekostet, heute aber einen der religiösen Landbevölkerung werden wir für die neuen Apostel 2 Tage Haft, hier ein Student, der ohne jeden Anlaß randaliert, noch viel höheren Wert hätten. Es würden Jahre nötig sein, um des Christentums angesehen, und das Heer der Gläubigen wird den Schußmann anhaucht, ihn in seinen Amtsfunktionen stört und die Liebhaber zu ermitteln, welche diese Weine nach ihrem wirk- Frauenverband hat nun 200 Ortsvereine mit über 5000 Mit­für diese Raritätensammlung unter den Kennern und Millionären man uns nie mehr entreißen können. Und der sozialdemokratische beleidigt 15 M. Geldstrafe. Wer will da noch behaupten, es lichen Wert bezahlen würden. Deshab sei ein Ausverkauf unter gliedern." geben keine Klassenjustiz?

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tannt.

Gerichts- Zeitung.

Konkurs an.

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Ueberall bei

Lehrern und Lehrerinnen dieser Sonntagsschulen wegen zu kämpfen gehabt! Nun haben mehrere Lehrerinnen sich uns angeschlossen, und die Schulen machen treffliche Fortschritte. Wenn es dahin tommt, daß alle Kinder eine sozialdemokratische Erziehung erhalten, werden wir schon mit der nächsten Generation mitten in der sozial­bemokratischen Gesellschaft stehen. Finnland   wird die Ehre haben, auerst bahin zu gelangen."

Wert, wie man ihn sobald nicht gesehen, eine Notwendigkeit. Bu Ueber die Sonntagsschulen berichtete Frau Laine: Hier in diesem Behufe feien ohne Rücksicht auf den wirklichen Wert der Helsingfors   wird die Sonntagsschule eine Jdealorganisation" ge­Hunderte von Marten und Hunderte von Preislagen bis zu 30 M. nannt. Sie wurde vor 5 Jahren gegründet und zählt jetzt unge­Haftbarmachung eines Drogisten wegen mangelhafter Sorgfalt. pr. Fl. die vielen Hunderttausende von Flaschen dieses Konkurs- fähr 1000 Kinder, verteilt nach dem Alter in 3 Klassen. Die Kinder lagers summarisch in fünf Einheitspreise rubriziert, zu welchen werden von klein auf im Sozialismus unterrichtet und lernen alle Der Drogist. zu W. an der Saale   hatte eines Tages ver- die gesamten Originale, die seinerzeit sogar bis das Siebenfache Dinge fritisch zu betrachten. Sie selbst dürfen fragen und ant­gifteten Weizen herzustellen. Er setzte in seinem Laboratorium gekostet haben, ausverkauft werden. Diese liebevoll gesammelten worten, bis sie alles flar begriffen und den tieferen Sinn erfaßt einen Topf Wasser zum Kochen bereit und schüttete eine Menge Raritäten, die der Stolz des alten Schüße waren, müssen nun ber- haben. Schon Kinder von 13-14 Jahren halten Vorträge, in all Strychnin auf ein Blatt Papier   auf den in der Nähe stehenden schleudert werden. Es handele sich um Edelweine, wie sie in solcher ihrer rührenden Naivität. So wird eine ganz neue Generation Tisch. Weil er noch einen Gang zu besorgen hatte, gab er seinem Reichhaltigkeit und Kostbarkeit selbst in dem Keller des Monarchen erzogen, die nicht die Leiden ihrer Eltern durchzukämpfen braucht, 15jährigen Lehrling den Auftrag, das Strychnin im gegebenen taum vorkommen dürften usw. usw. Gegen diefe Annonce er um zur sozialdemokratischen Auffassung zu kommen. Augenblick in das fochende Wasser zu schütten. Der Lehrling schälte ließ der Verein der Weingroßhändler in Berlin   eine öffentliche Aber schwere Kämpfe haben wir auch mit den verbitterten fich inzwischen eine Apfelsine und rief den im Hofe befindlichen Warnung, in welcher gegen diese Ankündigung entschieden Stellung Markthelfer G., der für die Drogerie oft Dienste zu leisten hatte, genommen und erklärt wurde, daß es sich hier um eine auf herauf, um mit ihm die Apfeljine zu teilen. Als G. herauf- Täuschung des Publikums berechnete marttschreierische Reklame gekommen war, ging die Ladentür der Drogerie und der Lehrling handele, die sich als unlauterer Wettbewerb darstelle, da das mußte zusehen, ob jemand zu bedienen sei. Inzwischen nahm sich Schüßesche Weinlager keineswegs tostbare Raritäten, sondern zu der heraufgerufene Martthelfer G. ein Stück von der meist mittlere und fleine Weine enthalten habe. Der Angeklagte Apfelsine und stedte fie in das auf dem Tisch Ieme strengte deswegen gegen den Berein der Weingroßhändler Liegende weiße Strychninpulver in dem Glauben, einen Zivilprozeß an und erzielte vor dem Landgericht eine daß es Buder sei, und verzehrte es dann. An den Folgen der Ver- einstweilige Verfügung, wodurch dem Verein untersagt giftung ist G. verstorben, und mußte die nun flagende wurde, diese Warnung weiter zu veröffentlichen. Das Kammer­Versammlungen Veranstaltungen. Lagerei- Berufsgenossenschaft seine Hinterbliebenen durch Renten- gericht billigte diese auffallende Entscheidung. Das Reichs- Weißensee. Sonnabend, den 15. Juni, viertes Stiftungsfest im Schloß zahlung unterstützen. Im Wege der Regreßklage verlangte die gericht hob das kammergerichtliche Urteil auf. Darauf ist die Weißensee( Wintersaal). Anfang 8 Uhr. Lagerei- Berufsgenossenschaft von dem Drogisten X. Uebernahme der Antlage wegen unlauteren Wettbewerbes gegen Lichtenberg  . Montag, den 17. Juni, 8%, Uhr, bei Gebr. Arnhold, Rentenzahlung, indem sie besonders geltend machte, daß der Be- den Angeklagten erhoben worden. Im gestrigen Termin Frankfurter Chaussee 5/6: Bortrag. Frau A. Fahrenwald:" Die flagte darin fahrlässig gehandelt habe, als er dem 15jährigen verteidigte der Angeklagte mit aller Entschiedenheit den Inhalt Frau als Hausfrau und Staatsbürgerin". Behrling allein die Behandlung des Strychnins überließ, trotzdem seinet Anpreisung als durchaus der Wahrheit entsprechend. Gr er noch die Bedienung des Ladens zu besorgen hatte. behauptete, daß das Schüßesche Weinlager tatsächlich die besten Ein gegen den Beklagten eingeleitetes Strafverfahren Weine enthalten habe und er in feiner Weise das Publikum ge­tvegen fahrlässiger Tötung wurde wieder eingestellt. Dagegen täuscht habe. Er führe einen schweren Kampf gegen die Korruption wurde er aber mit einer Polizeiftrafe deshalb belegt, weil er keine der Weinhändler, die aus Konkurrenzneid gegen ihn vorgehen und polizeiliche Genehmigung zum Führen von Strychnin hatte. In ihn mit Gewalt unterdrücken wollen. Schüßes Konkurs sei tat­ber eingeleiteten Schadenersaktlage erkannte das Landgericht sächlich allen unerwartet gekommen; er habe bis zuletzt noch mit Naumburg   auf Abweisung der Klage, da den Ver- Kredit Weine billig aufgetauft und er selbst habe nun noch billiger unglüdten G. ein überwiegendes Berschulden im Sinne von§ 254 die wertpollen Beine perlaufen tönnen.

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Pantow. Montag, den 17. Juni, Ausflug nach Waidmannsluft. Ab­fahrt mittags 182 Bahnhof Bantow- Schönhausen. Donnerstag, den 20. Juni, 8% Uhr, bei Großkurt: Ver­fammlung. Charlottenburg  . Mittwoch, den 19. Juni, 8 Uhr, im Voltshaus, Rosinenstr. 3: Vortrag. Kurt Heinig  :" Bildung und Arbeiterin". Tegel  - Borsigwalde  . Mittwoch, den 19. Juni, 8%, Uhr, bei Schmidt, Tegel  , Schlieperstraße: Bortrag. Herr Baege: Ursprung des Lebens auf der Erde  ".