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bor der Hochsaifon an den ersten o Womentagen 11%% 4 Stunden, an Grunde nach für gerechtfertigt erflärt, während das Oberweise des Brauereiarbeiterverbandes wird auch von der General den Sonnabenden 12 Stunden, während der Saison 13/4 Stunden landesgericht Hamburg   die Klägerin auf Grund des eigenen fommission mißbilligt", sondern daß seine Ausführungen die waren, im Durchschnitt. Bei 3 Arbeiterinnen steigt die Arbeitszeit sogar Verschuldens abwies. daß, wenn das, was auf der Generalversammlung gesagt wurde auf 1934 Stunden. Dazu kommt dann noch weiter regelmäßige Dieses Urteil wurde auf die Revision der Klägerin hin vom über die Agitationsweise des Brauereiarbeiterverbandes, autreffe, Sonntagsarbeit, die in einzelnen Betrieben ebenfalls 9 bis Reichsgericht aufgehoben, da sich das Berufungsgericht diese von keinem vernünftigen Menschen und ebensowenig von der 11 Stunden beträgt. Und dabei hat der Kanton Luzern   ein be- auf den Standpunkt gestellt hatte, daß ausschließlich das eigene Ver- Generalfommission gebilligt werden fönnte. Die Versammlung sonderes Arbeiterinnenschutzgesetz mit dem 11stündigen Magimal schulden der Klägerin an dem Unfalle schuld war, während das nahm schließlich einstimmig eine Resolution an, in der die Vers arbeitstag  , dem Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit! Die Reichsgericht bei der Aufhebung des Urteils betont, daß immer sammelten mit den Ausführungen sich einverstanden erklären. eorganisierte Arbeiterschaft des Kantons Luzern   kämpft seit Jahren nur das überwiegende Verschulden in Betracht kommen könne und für die entschiedene Durchführung dieses Gesetzes und sie verlangt das Verschulden gegenüber der Betriebsgefahr auf jeden Fall durch unter den Arbeitern und Arbeiterinnen. In einer Betriebs­Bei der Firma Mig   u. Geneft herrscht große Unzufriedenheit hierzu auch eine Gewerbeinspektorin, aber bis jetzt vergebens. Was die Lohnverhältnisse der Blätterinnen betrifft, so bestehen wurde die Sache noch einmal an das Oberlandesgericht Hamburg straße, wurden die Verhältnisse innerhalb jener Werke beleuchtet eine Begründung hätte abgewogen werden müssen. Infolgedessen besprechung am Donnerstag abend in Zühlkes Lokal, Dennewiß­Stundens, Tages, Wochen-, Monats- und Stüdlohn nebeneinander zurückverwiesen. und sodann schwankt der durchschnittliche Stundenlohn von 20 bis 30 Rappen( 15 bis 24 Pf.) in den selbständigen Wäschereien und Landesgericht Hamburg dahin, daß es der Preise ihrer Produkte wurden erhöht und doch müssen die An­in einem Vortrag, den Gutsche vom Metallarbeiterverband vor In der neuen Verhandlung erkannte das Ober- den Angestellten hielt. Die Geschäfte der Firma gehen gut, die w.schen 22 und 29 Rappen in den Gasthofwäschereien. Je länger lägerin vier Fünftel des Schadens als erfag gestellten sich ohn abzüge gefallen lassen, bei der Arbeit lichen Wochenlöhne betragen 16,88 bis 19,80 Frant in den selb der Begründung dieses Urteils ist ausgeführt, daß es dahingestellt 53 Stunden in einer Woche, 70 und 80 Stunden gearbeitet wird, die Arbeitszeit, desto geringer der Stundenlohn. Die durchschnitt pflichtig zusprach und sie nur zu einem Fünftel abwies. Ingestellten sich ohnabzüge gefallen lassen, bei der Arbeit haften und viele Ueberstunden machen. Wenn statt ständigen Wäschereien und 22,04 bis 22,31 Frank in den Gasthöfen. bleiben könnte, ob die Klägerin infolge eines zuweit nach rechts ge- dann spricht man von den guten Löhnen", die die Arbeiter ver­Der Verfasser fordert zum Schlusse die Anstellung eines Gewerbe- tanen Schrittes oder durch das beabsichtigte Anlehnen abgestürzt ist. dienen. In der Stanzerei ist es für die Arbeiterinnen sehr ge­inspektors und einer-Inspektorin und die Unterstellung der größeren Die offene Seitenöffnung hätte für den vorsichtigen Fahrgast gefährlich, wenn sie durch die hast die nötige Vorsicht beiseite setzen. Wäschereibetriebe unter das Fabrikgesetz. nügenden Grund zur Aufmerksamkeit geboten, und hätte seitens der Die Regierung des Kantons Luzern   besteht aus 5 Katholiken und Fahrgäste durch Festhalten an den Messingstangen die erhöhte Be- Biel geklagt wird über schlechte Werkzeuge, die von der Liberalen, erstere haben somit die große Mehrheit und nun schöne triebsgefahr umgangen werden können. Es liege somit auch durch die Firma geliefert werden; auch fehlt es an genügenden Sch uzvor. legenheit, katholische Sozialpolitik praktisch zu betreiben.. Beseitigung der Vordertüren kein schuldhaftes Handeln des Beklagten Spionage system auf die Spur gekommen und hat entdeckt, richtungen, z. B. an den Bohrmaschinen. Man ist einem Die Kleiderrechnung der oberen Zehntausend in England. den geschaffenen Zustand nicht gekannt hätte und im ersten Augen- Meister wurde Beschwerde geführt, ebenso über die Arbeits­vor. In Betracht komme allerdings, fomme allerdings, daß die Klägerin daß schwarze Listen geführt werden. Ueber die Anmaßung der Pall Mall" äußert sich laut Urteil eines erstklassigen Damen­blick fich in Glauben schneiders über die extravaganten Preise der Garderobe unjerer hältnisse. Insofern wurde sie auch entschuldigt. Immerhin habe ordnung. Ein Arbeiterausschuß besteht nicht mehr, weil ein bevorzugten Klaffe. Eine Lady" kann sich für 26 000 M. jährlich fie aber gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen, da Busammenarbeiten mit den Vertretern der Firma nicht möglich n guter Kleidung halten. Diese Schätzung scheint jedoch noch zu fie den Borderperron ohne sich umzusehen betreten hatte, denn bei war. Um so mehr müssen die Angestellten es als ihre Pflicht an­tiebrig gegriffen zu sein, wenn man folgende Preise vergleicht, der geringsten Vorsicht hätte sie das Fehlen der rechten Seitentür bag in allen Abteilungen energisch Stellung gegen die bestehenden ie eine Londonerin in einem Jahre gezahlt hat. Danach kosten bemerken müssen. Nach allen diesen Erwägungen habe nach§ 254 Mißstände genommen werde, um sie zu beseitigen. Auch Arbeite= sehen, dem Verbande beizutreten. Gutsche empfahl, hre Kleider 12 570 M.; Mäntel usw. 4580 M.; Hüte 2950 M.; daß Candschuhe und Sonnenschirme usw. 4010 M.; Wäsche 6821 M.; des Bürgerlichen Gesetzbuches   eine Verteilung des Schadens im Ver- rinnen waren zahlreich anwesend; diese erhalten vielfach Löhne von Stiefel und Reitkleider 3000 M.; Automobilgarderobe 850 M.; hältnis von 1 zu 4 einzutreten. Verschiedenes, einschließlich Wäsche- Reinigung, 8630 M. Дази 8 bis 12 M., höchstens 18 bis 20 m. pro Woche, im Durchschnitt ommen noch die Ausgaben für die Toilette usw., und ergibt sich hieraus eine ganz stattliche Summe, mit der sich mehr als hundert Frauen der minderbegüterten Klasse, des Proletariats, einschließ­lich der Nahrung begnügen müssen. Doch so ist die heutige Welt. Auf der einen Seite Ueberfluß und Lurus, auf der anderen Armut, Elend und Hunger.

Pall

Gerichts- Zeitung.

Der nervöse Prinzipal.

Die gegen das oberlandesgerichtliche Urteil neuerdings von der des Reichsgerichts zurüdgewiesen. Beklagten   eingelegte Revision wurde vom VI. 3 ibiljenat

Ein Fahrstuhlunglück,

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etwa 15 M.

Eine sehr gut besuchte Versammlung der Sektion der Packer, Lager-, Hülfs, Hof- und Transportarbeiter aus der Metall- und Elektroindustrie, einberufen vom Zentralverband der Handels, bei welchem ein Mensch um das Leben kam, beschäftigte gestern die Transport- und Verkehrsarbeiter Deutschlands  , Ortsverwaltung fiebente Straffammer des Landgerichts I  . Wegen fahrlässiger Berlin   II, tagte am Sonntag in den Germania- Brachtsälen". Di Tötung war der 21jährige Fahrstuhlführer Johannes Siebert Versammlung nahm den Bericht der Delegierten entgegen und ve vor dem Strafrichter angeklagt. Der schon vorbestrafte Ans schäftigte sich eingehend mit den auf dem Verbandstag gefaßten gefchuldigte ist gelernter Sattler, hat sich dann als Fahrstuhl- Beschlüssen. Bei der Berichterstattung wurde besonders hervor führer ausbilden laffen und hat am 12. Februar dieses Jahres die gehoben, daß die Berliner   Delegierten es sehr unangenehm Frühstücksbeutel durch einen Bäckermeister entwendet. Prüfung durch die Behörde abgelegt. Seit Ende März war er empfunden hätten, daß ihnen von auswärtigen Delegierten der Der zu Rigdorf, Boddinstr. 64, wohnhafte Bädermeister von Großheim in der Klosterstraße 1-2 angestellt und hatte hier auf dem Boden der Zentralisation stehen, sondern ihrer Tendenz in dem Geschäftshause der bekannten Baufirma Kayser u. Borwurf gemacht worden sei, daß die Berliner   Verwaltungen nicht Franz Godowa stand dieser Tage als Kläger vor den einen elektrischen Aufzug zu bedienen. Schon nach wenigen Tagen nach zu urteilen, lokalistisch veranlagt seien. Schranken des Rigdorfer Schöffengerichts, verließ den Gerichtssaal nach seinem Dienstantritt wurde der Angeflagte zum Urheber eines Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß gerade die Berliner  aber als moralisch Verurteilter. Er hatte die Grüntram entfeglichen Unglücksfalles. Am 3. April d. J. benußte der Schuh  - im Verlaufe der verflossenen Geschäftsperiode eine große Zahl von händlerin Frau Hurte, die in demselben Hause wie er machermeister Becker den von dem Angeklagten geführten Aufzug, Lohnbewegungen mit gutem Erfolg durchgeführt hätten, was den wohnt, wegen angeblicher verleumderischer Beleidigung angeklagt. um nach einem im vierten Stockwerk gelegenen Schuhwarenlager zu beteiligten Mitgliedern Lohnzulagen bon 3, 6 und 10 M. pro Woche Jm Laden der Beklagten war erzählt, der Kläger   habe im Beamten  - gelangen. In dem Fahrstuhl befand sich außerdem noch der gebracht hätte. Aber in keinem Fall sei zu konstatieren, daß die hause Frühstücksbeutel eines anderen Bäckermeisters entwendet. Das Telephonarbeiter Lehmann, der im dritten Stockwerk ausstieg. Hier Berwaltung an die Beteiligten herangetreten fei um ihnen zu hatte Beklagte weitererzählt. Vor Gericht trat sie durch ihren Ver- beging S. eine grobe Nachlässigkeit dadurch, daß er ehe die Tür fagen, daß sie nun auch ihrerseits verpflichtet seien, durch höhere teidiger den Wahrheitsbeweis an. Als Zeuge bekundete der glücklicherweise stand Becker gerade in der Nähe der Tür und fünftige Kämpfe zu stärken. Berlin   stehe immer noch auf einen geschlossen war, wieder die Maschinerie in Bewegung setzte. Un Beitragsleistung die Widerstandskraft der Organisation für zu­pensionierte 2otomotivführer Böhme: Im ver- wurde, als der Fahrstuhl nach oben fuhr, von der Türöffnung Wochenbeifrag von 40 Pf., wogegen alle anderen Verwaltungen gangenen Sommer, es mag im Mai oder Juni ge- erfaßt und zwischen Aufzug und Wand festgeklemmt. Als der An- schon seit längerer Zeit einen Ortszuschlag von 5 und 10 Pf. ein­wesen sein, habe ich habe ich selbst eines Morgens um 5 Uhr geflagte fah, welches Unheil er angerichtet hatte, ließ er den Fahr geführt hätten. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß der Ver­gesehen, wie der Kläger   Frühstücksbeutel entwendete. Ich stuhl wieder abwärts gehen und erreichte damit nur, daß der Ver- bandstag beschlossen hat, vom 1. Juli dieses Jahres ab einen Gau­wollte ihn zur Polizei bringen, aber auf seine Bitten, unglückte nunmehr in den Schacht hinabstürzte und mit zerschmetterten beitrag von 30 Pf. pro Quartal und Mitglied zu erheben, ferner ihn als Geschäftsmann nicht unglücklich zu machen, unterließ ich erbrachte, trotz des Zeugnens des Angeklagten, daß er in unverant wird der Name des Verbandes geändert und nennt sich unsere Gliedmaßen in dem Keller liegen blieb. Die Beweisaufnahme das Verbandsorgan Courier" alle 8 Tage erscheinen zu lassen. Auch weitere Schritte und ließ ihn laufen. Das Gericht wies, da durch wortlich leichtsinniger Weise gehandelt hatte. Der Staats- Organisation vom 1. Juli ab:" Deutscher   Transportarbeiter- Ber­die völlig glaubwürdigen Aussagen des Zeugen die Entwendung anwalt beantragte mit Rüdficht hierauf eine Gefängnisstrafe von band". Diese Aenderungen, die der Verbandstag beschlossen hat, der Beutel durch den Bäckermeister Godowa er- fechs Monaten. Das Urteil lautete auf vier Monate so führten die Berichterstatter aus, legen den Verwaltungen eine wiesen war, die Klage ab, sprach die Beklagte frei und legte Gefängnis. ganze Reihe von neuen Ausgaben auf, die eine Beitragserhöhung dem Kläger   die Kosten auf. Der Beleidigungsflage des Bäder­bedingen. meisters Godowa dürfte nun eine Anlage gegen Offiziere und Beamte lagen einer Privattlagefache zugrunde, die erhöhung allseitig anerkannt. Durch Beschlußfassung, die ein­Interne Angelegenheiten aus der Vermögensverwaltungsstelle für In der Diskussion wurde die Notwendigkeit einer Beitrags­ihn wegen Diebstahls folgen. Godowa ist übrigens im gestern vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte zur Verhandlung fam. ftimmig erfolgte, wurde der wöchentliche Beitrag um 10 Pf. erhöht. vergangenen Jahre bereits wegen Mißhandlung eines Wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Dr. Ahmann war der Zum Schluß wurde noch der Wunsch ausgesprochen, daß auch die Gesellen bestraft worden. Auch schwebt gegen ihn eine Anflage Freiherr Detleff von der Bottlenberg- Schirp angeklagt. Kollegen der anderen Sektionen sich mit dieser Frage möglichst bald wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung, die durch Ein- Nach vielstündiger Verhandlung endete der Prozeß mit folgendem beschäftigen. schlagen einer Schaufensterscheibe feiner Nachbarin begangen sein eigenartigen Vergleich: Die Parteien sind sich darüber einig, soll. Selbstredend gehört Godowa zu den Bäckermeistern, die nicht daß die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in der Vermögens- Der Verband der Maler, Filiale Berlin  , beschäftigte sich in der Belvilligt haben. verwaltungsstelle für Offiziere und Beamte derartig berwickelter und lebten Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 13. Juni, zue komplizierter Natur find, daß Irrtümer und Mißverständnisse durch nächst mit der Beitragserhöhung. Aus den Ausführungen des aus erklärlich sind. Dies vorausgeschickt, nehmen der Angefchuldigte Vorsitzenden Mieh war zu entnehmen, daß der Beschluß des letzten Einen Ueberfluß an Temperament und Nervofität entwickelte der und der Privatkläger alle gegenseitig gefallenen Vorwürfe mit dem Verbandstages eine Mehrleistung aus Sommerbeiträgen von 5 Pf. Fabrikant Emil Strüger, Muskauerstr. 42, gegenüber seiner Buch- Ausdrucke des Bedauerns zurüd und ziehen auch die Klage und pro Woche vorsicht zur Deckung der Mehransprüche an die Haupt­halterin, der 19 jährigen Olga M., wie eine gestern vor der fünften Widerklage zurfid. Die Kosten wurden gegenseitig aufgeteilt. tasse bei Streits, Maifeier usw. Weiter gelte es auch, einen Fonds zurück. Kammer des Kaufmannsgerichts stattgehabte Verhandlung Danach steht es ja mit der Vermögensverwaltungsstelle für Offiziere am Orte zu sammeln, um den gegebenen Anforderungen vollauf ergab. Die Klägerin M. befand sich seit dem 1. Mai in gekündigter und Beamte recht eigenartig. gerecht zu werden. Die Versammlung nahm schließlich mit 296 Stellung bei Beklagtem   und hatte am 4. Mai Herrn S. gebeten, gegen 193 Stimmen den Antrag Strelow an, welcher vom 1. Juli ihr Vorstellungsurlaub zu gewähren. Der Chef lehnte ihr dies ab einen Wochenbeitrag von 60 Pf. während der Sommermonate jedoch mit der Motivierung ab, sie könne ja dazu ihre Mittagszeit vorsieht. Der Winterbeitrag ist, wie ergänzend mitgeteilt wurde, benutzen. Als nunmehr die Klägerin in ruhigem Ton einwandte, gemäß dem Beschluß der Generalversammlung, auf 20 Pf. pro fie hätte sich erkundigt, die Mittagszeit brauche fie dazu nicht in An­Woche festgelegt. Die Beschlußfaffung über den Bunti: Ersatzwahl Die Grenzstreitigkeiten zwischen dem Zentralverband deutscher eines Haustassierers", wurde nach längerer Diskussion zurüd spruch zu nehmen, wurde der Beklagte gleich ausfallend und rief der Brauereiarbeiter und dem Handels-, Transport- und Verkehrs- gestellt, um zum Kampf im Bauberufe und in Sachen des Bäcker­Klägerin zu:" alten Sie Ihre Klappe!" und" harbeiterverband, sowie die Angriffe, die auf der letzten General- boykotts Stellung zu nehmen. Mieb erörtert diese Bewegungen ichlage Ihnen verschiedene Badzähne ein." Die versammlung dieses Verbandes gegen jenen Verband gerichtet und resümiert dahingehend, daß es Pflicht eines jeden Stollegen sei, Buchhalterin erklärte, auf Grund dieser Behandlung fofort wurden, beschäftigten am Sonntagnachmittag eine Mitglieder den Bauarbeitern und Bädern die größtmöglichste Solidarität zu die Stellung verlassen zu wollen, worauf ihr der Be versammlung der Filialen Berlin I und II des Brauereiarbeiter­flagte höhnisch zurief, fie folle nur machen, daß machen, daß fie rerbandes, die Kellers großen Saal füllte. Der Verbandsvorsitzende bezeugen. herauskomme. Aus Angst vor Vorwürfen feitens der Eltern Martin Ebel hielt das Referat. Er wies ganz entschieden den überlegte sie es fich, fetzte sich an den Arbeitstisch und arbeitete ruhig Vorwurf zurück, daß der Brauereiarbeiterverband zünstlerisch und weiter. Nach etwa zehn Minuten betrat der Chef diesen Raum und keine moderne Arbeiterorganisation sei und in der Agitation eine zog ihr mit den Worten:" Was. Sie sind ja immer noch Art Raubrittertaktik betreibe. Mit vieler Mühe habe man inner­ba?" mit Behemenz den Stuhl von hinten fort, so daßhalb des Verbandes die zünftlerische Gesinnung, die früher den fie rüdlings mit voller Wucht zu Boden fiel. Brauern anhaftete, beseitigt. Zum Beweise dafür, daß der Bom Borfizenden nach dem Grund dieser eigenartigen Umgangs- Brauereiarbeiterverband sich als eine moderne Arbeiterorganisation weise mit seiner Angestellten gefragt, gab. die sonderbare Entschuldigung bewährt, wies der Redner auf die großen, opferreichen und keines­an, er ſei nur Fachmann und nicht Kaufmann, sei außerdem sehr wegs erfolglosen kämpfe hin, die der Verband geführt hat. Des nervös und durch die ewigen Vorstellungsgesuche der Selägerin ge- gleichen führte der Redner eine Reihe von Tatsachen zunt Beweise reizt worden. Das Kaufmannsgericht fah in dem Ver- dafür an, daß der Brauereiarbeiterverband nicht Mitglieder anderer halten des Beklagten einen berechtigten Grund für die Klägerin, Organisationen zu sich herüberzuziehen sucht. Hinsichtlich der fofort das Dienstverhältnis aufzulösen. Es tam aber leider nicht Bierfahrer, um die es fich hauptsächlich bei dem Vorwurf der zu einem den Beklagten   verurteilenden Erkenntnis, weil sich die Raubrittertaktik" handelte, führte der Redner aus, daß diese Klägerin mit einem Vergleich in Höhe von 40 M. einverstanden Gruppe von Arbeitern so eng mit dem Brauereibetrieb verknüpft sei, daß sie im Interesse der Einheitlichkeit der Lohnbewegung zum Brauereiarbeiterverband gehören müßten. Zur Haftung aus einem Straßenbahnunfall. Die Bierfahrer seien größtenteils aus den eigentlichen Brauereiarbeitern hervorge­Die Klägerin eines jetzt vom Reichsgericht entschiedenen Rechts- gangen und besonders in kleineren Brauereien seien sie vor und nach streites verunglückte am 8. September 1903 auf einem Wagen der dem Bierausfahren im inneren Betrieb tätig. Ferner bemerkte der Hamburger   Straßenbahn. Sie machte gegen die genannte Redner, daß der Courier" nach der Vorständekonferenz im vorigen Straßenbahngesellschaft Schadenersatzansprüche in Höhe von 900 M. Jahre geschrieben habe: nun seien die Bierfahrer dem Transport­jährlicher Rente auf Grund des 1 des Reichshaftpflichtgefeßes arbeiterverband überwiesen. geltend. Es handelt sich hierbei um folgenden Unfall: Während beschlüsse sei durchaus falsch, und das hätten auch die Genossen Diese Darstellung der Konferenz- Braun. früher an dem Borderperron der Hamburger   Straßenbahn beider Stube und Knoll von der Generalfommission bestätigt. Wenn ge feitig Verschlußtüren angebracht waren, find diese Türen im ordnete Verhältnisse hinsichtlich der Organisation der Brauerei­Herbst 1903 im Interesse des Publikums an der Einsteigefeite arbeiter eintreten sollten, müßten außer den Bierfahrern auch die entfernt worden. Und zwar ist dies auf Anordnung der Bolizei Arbeiter der Bierniederlagen dem Brauereiarbeiterverband ange­geschehen mit dem Ergebnis, daß sich seit dieser Zeit weniger Unfälle schlossen sein, denn die Brauereien suchten manchmal Tarifverträge im Straßenbahnbetriebe ereigneten. Die Klägerin war zu der Zeit dadurch zu umgehen, daß sie einen Teil ihres Betriebes den Biers der Aenderung drei Monate verreist gewesen und bestieg am Tage niederlagen übertragen. Nur durch einheitliche Organisation der Rückkehr abends gegen 11 Uhr, vom Bahnhofe tommend, einen fönnten geordnete Verhältnisse in den Brauereien geschaffen Swinemde 763 S so geänderten Wagen der Hamburger   Straßenbahn. Sie schritt werden. Durch ruhige Aufklärungsarbeit müsse man dahin Damburg 763 8 bedeat 10 Petersburg 762 NW durch den leeren Wagen nach dem Vorderperron und stellte sich wirken, diese Einheitsorganisation zu fördern. Der Vortrag Berlin   764 WSW 2 wolkig 16 Scilly direkt hinter den Wagenführer. In der Meinung, daß der Schaffner wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Zur Versammlung München 764 Still Franti.a. M. 764 D 11pollen! 14 Aberdeen  hinter ihr herkomme, trat fie bald darauf rechts seitwärts und fiel, war auch die Generaltommission der Gewerkschaften eingeladen. Bien volfig 14 Baris indem sie dem Schaffner Play machen und sich an die früher dort Sie hatte zwar keinen Vertreter entsandt, doch lag ein Schreiben angebrachte seitliche Verschlußtür anlehnen wollte, vom Wagen. von der Generalfommission vor, worin erklärt wird, daß der Genosse Das Landgericht Hamburg   hatte ihre infolge der beim Knoll auf der Generalversammlung der Transportarbeiter nicht, Abitura erlittenen Verlegungen erhobenen Schadenersatzansprüche dem wie der Courier" berichtete, gesagt habe: Die Art der Agitations­

crflärte.

Verfammlungen.

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Der Verein Berliner Hausdiener, Mitgliedschaft I des Deutschen

Transportarbeiter- Verbandes beschäftigte sich in der am Freitag in den Musikersälen" stattgefundenen außerordentlichen General­versammlung mit der Berichterstattung von der zu Pfingsten im Gewerkschaftshause" stattgefundenen V. Verbands- Generalver­ſammlung. Mit den dort gefaßten Beschlüssen, achttägiges Gr. scheinen des Courier", Erhöhung der Unterſtüßungssäße sowie Dauer derselben, Gaueinteilung Groß- Berlins usw. erklärten sich die Versammelten nach kurzer Diskussion einverstanden. Die Wahlen zum Zentralvorstand gaben nachstehendes Resultat: Bei­siger im Zentralvorstand Karl Alboldt, Revisoren Herm. Spieder. mann und Adolf Webers.

Berlins   und Umgegend.( Abteilung V und VI.) Heute abend 8 Uhr Verein der Schrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Sombinierte Bersammlung bei Lier, Naunynstr. 9.

Lefe und Diskutierklub Sibost". Heute abend 8%, Uhr bet Tolksdorf, Görlitzerstr. 58: Sigung. Gäfte willkommen. Leje: und Diskutierklub Mehr Licht". Heute abend Vortrag bei Knapp, Grünthalerstraße.

Eingegangene Druckfchriften.

" Die Nene Gesellschaft." Heft 12. Herausgeber Dr. H. Braun und Lily Preis 10 Pf. Verlag Berlin W. 15.

Witterungsübersicht vom 18. Juni 1907, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer.

Weller

3 bedeckt

5.= 4° 9.

Stationen

Barometer.

fland mm

Bind

бифр

13 Haparanda 760 SS2

Bindstärke

Beller

Temp. n. 16° 4°.

17

2heiter

1 wolfig

17

763 SSW 4 bedeckt 13 758 S 1 Dunst 11 765 NNO 1 heiter 13

764 NNW 21ollen! 17 Wetter Prognose für Mittwoch, den 19. Juni 1907. Winden; später zunehmende Bewöltung und leichter Regen. Etwas wärmer, zunächst ziemlich heiter bei mäßigen südwestlichen Berliner   Wetterbureau