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Nr. 152. 24. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Mittwoch, 3. Juli 1907.

Der Peters- Prozeß der, Münchener Poft'. daß Dr. Peters freigesprochen worden. Man hat damals lediglich Münchener Poſt" waren nötig zu einer Zeit, als Peters nach

( Telegraphischer Bericht.)

München  , den 2. Juli 1907.

Die Verhandlungen wurden heute früh wieder aufgenommen. Rechtsanwalt Bernheim ist soweit wieder hergestellt, daß er sein Blaidoyer zu Ende führen kann. Die unmittelbaren Folgen des Petersprozesses werden, das kann schon jetzt mit Bestimmtheit ge­jagt werden, ein

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worden ist.

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er nehme die Broschüre auf seinen Eid. Dabei ist es nicht wahr, start in den Hintergrund gedrängt worden. Die Angriffe der Die Komplicen Dr. Peters vernommen, die natürlich ihn rein- München   tam, um dort in Kolonialpolitik zu machen. Der Fall waschen versuchten. Herr v. Wizmann hat Größeres erreicht als Peters ist durch die Beweisaufnahme in kein anderes Licht gerückt Dr. Peters und ist doch ganz anders vorgegangen. Seine Grund­Als Ergebnis der Beweiss fäße   decken sich im wesentlichen mit denen des Pater& Ader, worden, als es vorher der Fall war. dieses Mannes, der 18 Jahre in Afrika   war und dessen Aussage aufnahme kann ich erklären, daß ich kein Wort von dem zurücknehme, wohl den größten Eindruck gemacht hat. Sogar Herr v. Liebert was ich am ersten Tage hier gesagt habe. Sogar ein Freund hat sagen müssen, daß er es anders wie Dr. Peters gemacht haben, des Dr. Peters, der als ein Schwärmer und Verehreierher würde. Und heute macht man es auch anders. Dr. Friedl gekommen, Pater Acker, mußte sagen, daß er die Tätigkeit Rattenkönig von Beleidigungsprozessen, Martin sagt, wenn das festgestellt wird, was den Dr. Peters des Dr. Peters scharf verurteile. Nach langem Kampfe Ehrengerichtsverhandlungen und möglicherweise auch Duellen sein. bon der Münchener Bost" borgeworfen wird, dann ist das eine sind endlich die Disziplinarurteile herausgegeben worden. Ehrengerichtsverhandlungen und möglicherweise auch Duellen sein. Schmach." In dem Urteil ist das aber festgestellt, und Dr. Peters ist nicht freiwillig geschehen, sondern erst, als der Gerichtshof es Rechtsanto. Dr. Rosenthal hat gestern bereits angekündigt, kann unmöglich die Feststellungen des Urteils aus der Welt schaffen. beschließen wollte. Die Urteile sind eine daß er die Münchener Post" verklagen werde. Diese Beleidigungs: Er kann sie angreifen, weiter aber auch nichts. Selbst Oberstabs- volle Bestätigung dessen, was in der Münchener Post" geschrieben flage ist bereits durch Rechtsanw. Dr. Gängler eingeleitet arzt Becker, der Mann, der die ganze Zeit hindurch Dr. Peters die worden. Die Münchener Post" hatte behauptet, daß Rechtsanw. Stange gehalten hat, mußte erklären: Wenn das wahr ist, was im Dr. Rosenthal Material, das er in seiner amtlichen Eigenschaft als Urteil festgestellt ist, dann würde auch er es nicht für richtig halten". Man widerlegt die Urteile nicht mit Worten wie" Justizmord" und Bertreter einer Partei in einem Ehescheidungsprozeß zur Ver- Und nun das Gutachten des Paters Acer  , diese zu Herzen Schandfleck", die von Herrn v. Liebert und Dr. Arendt gebraucht fügung hatte und an dem Sachverständiger Dr. Friedl- Martin beteiligt war, dem Dr. Peters zur Kenntnisnahme unterbreitet hat. gehenden Worte eines ehrlichen Mannes, der hierhergekommen ist, worden sind. Die Urteile des höchsten Gerichtshofes, an denen Dr. Rosenthal fühlt sich durch den Vorwurf der Münchener Bost", um für Peters zu sprechen, aber während der Verhand- Beamte, die sich in den höchsten Stellen befinden, mitgewirkt haben, Iung ein Gegner Peters wurde. Man hat das Gutachten daß er damit seine Berufspflichten berlebt habe, beleidigt. Außer- Eugen Wolfs angetastet, ihn einen Globetrotter" genannt, der erschüttert man nicht dadurch, daß man sagt: es ist alles falsch. dem hat die" Münchener Post" die Tätigkeit des Dr. Rosenthal auch nichts von Afrika   verstände. Dabei ist der Name Wolf weltbekannt, Man muß die Tatsachen widerlegen. Glauben Sie, noch in anderer Weise kritisiert und u. a. geschrieben, er plädiere und es ist ihm hier in der Verhandlung bitter Unrecht geschehen. daß Sie über diese Urteile hinwegkommen können? Ich glaube es mit Händen und Füßen. Rat Dr. Friedl- Martin hat gegen Ich halte mich für verpflichtet, festzustellen, daß Herr Wolf einfach nicht. Ich glaube es umso weniger, als die Urteile durch die Be­Dr. Rosenthal Klage erhoben, weil er sich dadurch beleidigt fühlt, sagen wollte, gegen Herrn Bronsart b. Schellendorf waren Gerüchte weisaufnahme nur bestätigt worden sind. Leider hat das Reichs­daß Dr. Rosenthal die Ladung von Zeugen beantragte, die über wegen eines Bergehens gegen den§ 175 im Umlauf, und ein ebenso amt nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre, die Aktenbündel sein, Friedl- Martins, Vorleben Bekundungen machen sollten. Weiter steht eine Klage Dr. Peters gegen den Major v. Donath bevor. bager Verdacht hat gegen einen anderen bestanden, ohne daß man geöffnet. Wer weiß, was da noch alles drin ftecken mag. Schließlich hat Dr. Peters angekündigt, daß er wegen der Be- deshalb mit diesem den Verkehr abgebrochen hätte. Der Verteidiger verliest einen hauptung des Majors v. Donath, daß er nicht satisfattionsfähig sei, ( Heiterkeit.) Es ist festgestellt worden, daß Dr. Peters die Jagodja das Ehrengericht anrufen werde, und zum Schluß ist noch eine und den Mabrut Klage zu erwähnen, die Dr. Peters gegen einen Mann anhängig den Beutnant b. Iz 1892 geschrieben hat. Er verurteilt gemacht hat, der ihm auf der Straße nach Verlassen des Gerichts- darin das Vorgehen des Dr. Peters am Kilimandscharo   sehr scharf hat hinrichten lassen. So lange die Urteile bestehen, hat jeder aus geschlechtlichen und persönlichen Motiven gebäudes Hängepeters" nachgerufen hat. Dr. Peters ließ den und wirft ihm vor, daß er von durchaus friedlichen Stämmen Vieh Eo Mann sofort festnehmen und seine Personalien feststellen. Es soll und Material geraubt habe. Er habe deshalb fortwährend Krieg das Recht, sich diese Feststellungen anzueignen. dies übrigens der führen müssen und trage die Verantwortung für die Zerstörung so Dr. Peters vieler Dörfer und für das vergoffene Blut. Dann wendet sich der mit Ueberlegung eine Tötung vorgenommen.

einzige Fall von Belästigung des Dr. Peters

fein, und alle sonst nach außen gelangenden Meldungen gelten als übertrieben. Vor dem Gerichtsgebäude stehen mittags und abends in der Regel 60 bis 100 Personen, darunter aber sehr viele Kinder, da neben dem Gerichtsgebäude eine große Schule liegt. In der Hauptsache setzt sich das Publikum aus Neugierigen zu­sammen, die den großen Afrikaner" sehen wollen.

Sofort nach Eröffnung der heutigen Sizung nahm Rechtsanwalt Bernheim

das Wort. Er sprach zunächst sein Bedauern darüber aus, daß er gestern mit einem leichten Sitzschlag sein Plaidoyer nicht hatte zu Ende führen können. Zu seinem Bedauern müsse er sich auch heute etwas fürzer fassen. Er habe gestern die Fälle Mabruk, Jagodja und das Durchpeitschen der Weiber behandelt. Er habe nur noch nachzutragen, daß die Behauptung des Dr. Peters, Mabruk sei mit dem Revolver eingedrungen und habe die Mädchen bedroht, durch nichts bewiesen sei. Es seien das Behauptungen des Dr. Peters, die sich vielleicht auf Buträgereien von Schwarzen stüßten. Dabei habe Dr. Peters selbst gesagt, daß den Angaben der Schwarzen kein Glaube zu schenken sei. Da könne es Dr. Peters nicht übel nehmen, wenn wir auch ihm nur soweit glauben, als seine Angaben durch andere 8eugen bestätigt werden. Peters habe mit Emphase geleugnet, daß die Jagodja mehr als einmal geprügelt worden sei. Durch die Bekundungen der Zeugen Wilhelm und Wiest ist festgestellt, daß sie mehrfach geprügelt worden ist. Frhr. v. Soden hat erklärt, daß er das, was Dr. Peters getan hat, nur als einen

Aft gemeiner Roheit bezeichnen könne. Schärfer und beleidigender hat sich auch die Münchener Bost" nicht ausgedrückt. Und Herr v. Soden, kennt die Verhältnisse in Ostafrika   auch. Wenn man ihn hinausgeschickt hat, so hat man ebensogut gewußt, wen man hinschickte, als man Herrn b. Liebert zum Gouverneur von Ostafrika   machte, dessen Gut­achten übrigens in einem offiziöfen Communiqué der Köln  . 3tg." gründlich zerpflückt worden ist. Der Abg. Bebel   ist gestern in einer Weise charakterisiert worden, daß man nur sagen kann, ihm ist krasses Unrecht zugefügt. Ein jo bekannter Parlamentarier wie der Abg. Bebel würde, wenn auch nur ein schwarzer Fled auf seiner Ehre wäre, von seinen Gegnern leicht vernichtet sein. Herr Abg. August Bebel ist ein tadelloser Ehrenmann, und wenn er unter seinem Eide   aussagt, die Quelle, aus der der Tuderbrief stammt, ist eine tadellose und lautere, so ist ihm das zu glauben. Es wäre ihm auch zu glauben, selbst wenn er es ohne Eid gesagt hätte. Denn es ist, wie nochmals betont sei, auf seiner Ehre tein Fleden. Der Tuckerbrief hat in der Untersuchung gegen Dr. Peters gar keine Rolle gespielt. Es hat sich bestätigt, daß gegen die Hin­richtung

Widerspruch erhoben

worden ist, und daß Dr. Peters gewarnt war mit dem Hinweis darauf, daß die Todesurteile in Deutschland   böses Blut machen würden. Darauf hat Dr. Peters erwidert:" Ach was, wenn der Bursche das bei Mareale getan hätte, wäre er auch hingerichtet worden". Auf das Duell Arendt- Kayser lege ich nur geringen Wert. Ich habe nur zu beweisen, daß die Möglichkeit eines Wieder eintritts Dr. Peters in den Reichsdienst näher lag, als allgemein angenommen wird. Ginen solchen Wiedereintritt hat die " Münchener Post" als eine

nationale Schande bezeichnet, und das durfte sie tun. Ob Frau Direktor Rahser, deren Aussagen den Eindrud voller Klarheit und Bestimmt heit gemacht haben, sich in Sinnestäuschung bewegt, oder ob nicht viel eher Dr. Arendt fich des Vorgangs nicht mehr genau erinnert, ist für die Beurteilung des Angell. Gruber gleichgültig. Wichtig ist nur das Zugeständnis, daß Frau Direktor Kayser die Darstellung, die sie in der Vosfischen Zeitung" von dem Besuch Dr. Arendts gegeben hat, auf ihren Eid genommen hat. Damit ist eine Haupt­bedrohung der Petersclique, die angeblich nicht existieren soll, er­wiesen. Man hatte für Herrn Dr. Peters die Stelle eines Landes­hauptmanns am Tanganitasee reserviert. Ob er die Stelle an­nehmen wollte oder nicht, haben wir nicht zu untersuchen. Die Partei, die ich vertrete, hat kein Interesse daran, die Fehler der Regierung zu beschönigen. Aber bis zu einem gewissen Grade erscheint es mir begreiflich und verzeihlich, daß die Regierung, ehe der Standal zum Himmel stant, das Bestreben hatte, zu vertuschen. Wir haben uns in unseren Blättern über englische, belgische und französische  Kolonialgreuel entrüftet, und nun muß die Regierung erleben, daß einer der ihrigen durch seine Taten

das alles in den Schatten stellte. Um zu zeigen, wie die Petersclique gearbeitet hat, um die Oeffentlichkeit für Dr. Peters einzunehmen, genügt es, eine einzige Stelle aus der Broschüre des Herrn v. Kardorff herauszugreifen. Ein Mann von der langen parlamentarischen Erfahrung des Herrn v. Kardorff, ein jahrzehntelanges Mitglied des Reichstags und des preußischen Landtags, ein Mann, der weiß, wie es in der Welt borgeht, schreibt in dieser Broschüre, daß die früheren Untersuchungen gegen Dr. Peters mit seiner vollen Frei­sprechung geendet hätten! Das heißt doch

Sand in die Augen firenen.

offenen Brief,

ein fciger Mörder,

Berteidiger den Charakterschilderungen zu, die die Freunde Peters Er ist also ein Mörder. Er ist aber auch zu Renommistereien neige, ein Egoist sei und sich häufig vordränge. über ihn gegeben hätten. Es gehe daraus hervor, daß Dr. Peters Aus seinem Buche über die Emin Pascha  - Expedition gehe sein ganzer Egoismus hervor. In diesem Buche

rühme er sich bestialischer Handlungen,

so der Grschießung eines friedlichen Hirten. Die Artikel der Münchener Post" feien zwar objektiv beleidigend, aber dem Angeklagten müsse der§ 193( Wahrung berechtigter Inter­efsen) zugebilligt werden. Der dritte Artikel sei eine grobe Ant­wort auf einen ähnlichen Artikel des Dr. Peters in den" Ham­burger Nachrichten". Die Attivlegitimation des Angeklagten, als Sozialdemokrat zu flagen, sei zweifellos gegeben. Die Urteile der Disziplinargerichte hätten dem Dr. Peters einen Stempel auf­gedrückt, der ihm auch durch einen neuen Prozeß nicht abgewaschen werden könne.

Danach hat

denn er hat nicht gewagt, darüber an Herrn b. Soden zu berichten. Er hat sogar berichtet, wie die Radieschen gedeihen, aber er hat nicht erwähnt, daß er zwei Menschen hat auf­hängen lassen.

Er ist also ein feiger Mörder!

Dr. Peters will gegen die Hinrichtung der Jagodja gewesen und von seinen Leuten nur überstimmt worden sein. Dr. Peters hat aber immer bestimmenden Einfluß auf Jahnke und Bechmann aus­geübt. Er war die Herrennatur. Die Auspeitschung der Weiber ist grausam. Frauenehre und Frauenwürde sind von ihm mit Füßen getreten worden.( Lachen im Zuschauerraum.)

Sie mögen lachen, das charakterisiert Sie nur.

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Es folgt eine kurze Erwiderung des Rechtsanwalts Dr. Rosenthal, der beantragt, die Widerklage des Angeklagten Einige Ausdrücke der Münchener Bost" mögen nicht schön sein. Gruber abzulehnen, da die Angriffe in den Hamburger Nach- Aber man muß die Artikel im Zusammenhang nehmen und beachten, richten" sich nur gegen eine politische Partei richteten, und nicht in welcher Zeit sie geschrieben sind. Es war in der Zeit, in der man jeder Angehörige dieser Partei flagen fönne. Dr. Rosenthal tritt gegen meine Partei mit allen Hunden hezte. Die deutschen Wähler nochmals dem Gutachten des Sachverständigen Eugen Wolf entgegen haben aber in ihrer Stimmenmehrheit sich auf den Stand und erklärt gegenüber den Ausführungen des Verteidigers, daß punkt der Mehrheit Maler Kuhnert in keiner Weise beeinflußt sei. Peters sei auch deutsche Volt hat damit ausgesprochen, daß es vom 13. Dezember gestellt, und das mit der fein Renommist. Das habe er bei Gott nicht nötig. In der Ge­schichte Deutschlands   werde sein Name weiter leben als derjenige, Kolonialpolitik eines Dr. Peters nicht einverstanden ist. Die Re­der ein deutsches Kolonialreich am Indischen Ozean gegründet gierung hat eine Schwäche gegen Dr. Peters gezeigt, die sich nur habe.( Beifall im Zuschauerraum.) so erklären läßt, daß hinter Peters eine mächtige einflußreiche Bartel Verteidiger Rechtsanwalt Bernheim vertritt nochmals den stand. Diese Roloniallamarilla, Standpunkt, daß der Angeklagte zur Erhebung der Widerklage be­rechtigt sei. hauptung, daß er aus ehrenrührigen Gründen nicht in die Schuß hat den Kolonialdirektor Rayser aus dem Amte und in den Tod Sachverständiger Pechmann protestiert gegen die Be Dr. Arendt es nicht gibt, welche nach der tadellosen und bicdermännischen Aussage bes truppe aufgenommen fei.

Hierauf nahm

Dr. Peters felbft

gehetzt.

Diese Kamarilla wird nicht ruhen, wie das Urteil auch ausfallen möge, Sie hat zwar einen Schlag auf den Kopf bekommen, sie wird aber immer wieder versuchen, ihren Mann anzubringen. Berücksichtigen Sie alle diese Umstände, nehmen Sie die Artikel in ihrer Gesamtheit, dann werden Sie zu einem Urteil kommen, das mir gerecht wird und dem Rechts­empfinden des Boltes entspricht.( Beifall und Bischen im Zuhörer. raum.)

Urteil:

1. Herr Dr. Karl Peters wird von der Anklage der Be­leidigung des Redakteurs Martin Gruber freigesprochen. 2. Herr Martin Gruber wird wegen fortgesetzter Be leidigung des Herrn Dr. Karl Peters   zu

noch das Wort zu längeren Ausführungen: Die Beweisaufnahme hat im wesentlichen die Darstellung der Borgänge am Kilimandscharo  bestätigt, hie ich zuerst gegeben habe. Sache des Gerichts wird es sein, zu prüfen, wieweit angesichts dieses Umstandes die Ver­leumbungen und Verunglimpfungen der Münchener Post" gerecht­fertigt sind und welches Strafmaß dafür am Blake ist. Wir haben hier juristische Erwägungen darüber angestellt, ob die Jagodja 25 oder 60 Stockhiebe bekommen hat. Es hat mich eigentümlich be­rührt, wie der Herr Verteidiger jetzt den Versuch wagen konnte, Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Maher: Ich habe die nach 16 Jahren zu untersuchen, er, der niemals in Afrika   war, Parteien in ihren Angriffen auf einander nicht unterbrechen wollen. ob die Strafe gerecht war oder nicht. Ich hatte deutsche Inter  - Auch so weit die Aussagen von Beugen von der einen oder von der effen am Kilimandscharo   zu vertreten und hatte die Aufgabe, die anderen Seite kritisiert worden sind, hatte das Gericht keinen Anlaß deutsche Machtstellung zu schüßen. Das erwidere ich auf den vom zum Einschreiten. Wenn aber das Urteil des Disziplinargerichts, Kilimandscharo   bestanden teine deutschen Gesetze. Ich bin auch Verteidiger verlesenen trockenen Brief des Leutnants v. Elz  . Am Hofes ein fein Jurist, und ich hatte lediglich nach meinem eigenen Ermessen genannt wird, so muß das Gericht diesen Ausdruck zurückweisen, Schandfleck für das deutsche   Volk zu urteilen. Mit Genugtuung und Stola blide ich sowie ich ihn sofort zurückgewiesen habe, als er gefallen war. heute auf meine Tätigkeit in Afrita, besonders aber auf die am Kilimandscharo zurüd. Ich habe neun Expeditionen Gegen 12 Uhr zieht sich der Gerichtshof zur Beratung zurüd. in Afrika   unternommen, davon sind sieben friedlich verlaufen, Nach fast 1stündiger Beratung erscheint der Gerichtshof wieder ebenso friedlich wie die von Levingstone. Es ist so oft die Nede und der Vorsigende verkündet folgendes gewesen bon meinen Grausamkeiten. Man muß immer bedenken, welche Aufgaben man hat. Wenn ich nur wissenschaftliche Forschungen unternehme, dann kann ich auch friedlich durch Afrika  fommen. Anders verhält es sich aber, wenn es sich um die Er weiterung von Machtinteressen handelt. Bei der Emin Pascha  - Expedition handelte sich um die Entsetzung eines deutschen Landsmannes. Ich mußte meinen Weg nehmen durch ein noch völlig unerfchloffenes Gebiet. Ich protestiere nochmals gegen die Auffassung, als ob ich einen Sirten ohne jeden Grund erschossen hätte. Es handelte sich um einen Kriegszug durch ein friegerisches Gebiet. Wo die deutschen Interessen es ermöglichten, frieblich vorzugehen, habe ich es getan. Ich bin friedlich durch das Gebiet am Zambesi   gezogen, habe mit dem Häuptling Matomba Frieden geschlossen. Ich bin ohne Krieg durch dieses Land ge= 3ogen, in dem ich die Köpfe meiner Vorgänger vorgefunden habe. Da handelte es sich eben um andere Aufgaben, die ein friedliches Vorgehen zuließen. Mit besonderer Genugtuung fonstatiere. ich, daß sämtliche Sachverständige, auf deren Urteil ich Wert lege, mein Vorgehen am Kilimandscharo   gebilligt haben. Ich sehe daß dieser Prozeß im In- und Auslande das größte Interesse hervorruft. Es wäre unbescheiden, wenn ich dieses Interesse meiner Person Gründe: Bei der Würdigung der drei Artikel der zuschreiben würde. Es betrifft wohl wesentlich den sachlichen Teil Münchener Post" gegen Dr. Karl Peters   und des von Der Verhandlungen. Es steht hier zur Beurteilung, ob die Maß- Dr. Peters verfaßten Artikels in den Hamburger Nachrichten", nahmen, die zur Begründung von Deutsch- Ostafrika   führten, die der Gegenstand der Wiederklage war, kam der Gerichtshof Beschimpfungen und Berleumbungen verdienen, die die Münchener zunächst zur Freisprechung Dr. Peters. Der Artikel der Post" sich zu gebrauchen erlaubt hat. Meine Tätigkeit am Kilimandscharo   ist nur eine fleine Episode meiner gesamten Afrika  - Hamburger Nachrichten" enthält scharfe Vorwürfe gegen die tätigkeit. Wenn einmal meine Tätigkeit einem Schwurgerichtshof Sozialdemokratie und persönliche Angriffe gegen den oder einem anderen Gerichtshof zur Begutachtung unterworfen Reichstagsabgeordneten Bebel  , und zwar der­werden sollte, dann würde ich verlangen müssen, daß meine ganze artige, daß er, wenn er Beleidigungsklage erhoben, die Ver­Tätigkeit nachgeprüft wird.( Stürmischer Beifall im Ruhörer- urteilung des Dr. Peters erzielt hätte. Dagegen war Herr raum.) Martin Gruber nicht in der Lage zu klagen, denn der Artikel enthielt nur allgemeine Ausführungen gegen eine politische Partei. Dr. Peters war daher freizusprechen und Herr Gruber zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Angeklagter Gruber:

Was umso verwunderlicher ist, als Herr v. Kardorff erklärt hat, Auch der Angeklagte, um dessen Haut es sich hier handelt, Hat für den Inhalt der Broschüre übernehme er die volle Berantwortuna, das Bedürfnis, fich noch auszusprechen. Ich bin in den letzten Tagen

einer Geldstrafe von 500 M., eventuell 50 Tage Haft verurteilt.

3. Der Angeklagte Martin Gruber wird zur Tragung der Kosten des Prozesses einschließlich der not­wendigen Auslagen des Privatklägers verurteilt.

4. Dem Privatkläger wird die Befugnis erteilt, das Urteil auf Kosten des Privatbeklagten in der Münchener Post", den Münchener Neuesten Nachrichten", der Münchener Al­gemeinen Zeitung", im Vorwärts" und in der Nord­deutschen Allgemeinen Zeitung" zu publizieren.

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