durch die Akkumulation des Kapitals, die die Marrsche Theorie durchaus in Uebereinstimmung mit den Ergebnissen der preußischen Einkommensteuerstatistik behauptet! →
Der fächselnde Nationalliberalismus.
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" Der Eintritt der Beschuldigten in das Wahllofal war des- bei seiner Weigerung, trotzdem der Befeht nochmals wiederholt halb kein widerrechtliches Eindringen, weil die Wahlhandlung wurde. Da gerade zwei Damen in der Wohnung des Assistenzeine öffentliche ist, zu welcher also einem jeden der Zutritt frei- arztes erschienen, wurde er mit den Worten, sich herauszuscheren", steht. Unbefugtes Verweilen in dem Lokal liegt schon deshalb entlassen, aber am nächsten Tage wegen Gehorsamsverweigerung nicht vor, weil alle Beschuldigten auf die Aufforderung des angezeigt. In der Untersuchung der Angelegenheit erklärte AssistenzBarmann aus dem Zimmer hinausgegangen sind. Ohnehin er- arzt Heere, daß er den Befehl zur Schlüsselherausgabe nicht ge= In der„ National- Zeitung" veröffentlicht der Landtags- gab sich aber aus der Deffentlichkeit der Wahlhandlung für die stellt habe, um eine Revision der Kantine vorzunehmen, sondern abgeordnete Metger einen Artikel in Sachen der preußischen Wahl- nicht etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung aus dem nur, um seine Autorität als Vorgesetzter zur Geltung zu bringen. rechtsreform. Er erklärt das Wahlrecht in seiner jetzigen Gestalt Lokal hinausgewiesenen Beschuldigten die Befugnis, auch Bom Gericht wurde angenommen, daß er seine Dienstgewalt zu für unhaltbar. Freifinn und Zentrum wollten gegen den Willen und die Aufforderung Bagmanns in dem Lokal Privatzwecken mißbraucht habe, was das Militärstrafgesetzbuch mit nun das Reichstagswahlrecht auch auf Preußen übertragen. Diesen zu verbleiben." Festungshaft bezw. in minder schweren Fällen mit Arreststrafe beStandpunkt teilten die Nationalliberalen nicht! Die Wahlreform müssen, ist, nachdem das Reichstagswahlrecht schon fast 40 Jahre treter der Anklage 5 Tage Stubenarrest. Das Kriegsgericht war Daß in solcher Sache überhaupt noch Gerichtsentscheide ergehen droht. Nach fehr eingehender Beweisaufnahme beantragte der Vermüsse zunächst auf eine Aenderung der Wahltreise besteht, eine Blamage für das Land der bollendetsten jedoch der Meinung, daß der Angeklagte sich vielleicht disziplinar, gerichtet sein. Neben einer Neueinteilung Neueinteilung der Wahlkreise Rechtsgarantien". käme auch die Beseitigung des Dreiklassenwahlrechts aber nicht strafrechtlich schuldig gemacht habe, und sprach ihn frei. Bemerkenswert ist noch, daß der Angeklagte nicht die Anin Frage. Da empfehle sich, das Dreiklassenwahlsystem abzuschaffen flagebank einnehmen mußte, fondern am Verteidigertische Platz und es durch ein Pluralsystem zu ersetzen, bei dem der stärkeren nehmen durfte, sowie ferner, daß von den vier militärischen Richtern Steuerleistung, der größeren Bildung und dem des Gerichtshofes zwei Militärärzte waren. höheren Alter ein erhöhtes Wahlrecht einzuräumen wäre. Kriegsgerichte fönnen demnach auch milde urteilen- wenn es sich um Nicht- Gemeine handelt.
Ferner könne die indirekte Wahl beseitigt werden, zumal das indirekte Verfahren heute keine Bedeutung mehr habe. Damit iverde auch Raum geschaffen werden für die Einführung der Proportionalwahl. Empfehlenswert sei schließlich auch der Uebergang zur geheimen Abstimmung.
Der Wahlreformvorschlag des nationalliberalen Landtagsabgeordneten bewegt sich also so ziemlich in den Bahnen der fächsischen Wahlreform. Die Nationalliberalen verweigern die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts. Sie halten fest an einem Pluralwahlsystem, durch das die Vertretung der Maffe der Bevölkerung unter allen Umständen zur parlamentarischen Minderheit verdammt wäre!
Gerade diese Stellungnahme des Nationalliberalismus sollte dem Freifinn klar machen, daß er eine wirklich demokratische Umgestaltung des Landtagswahlrechts nur dann durchsetzen kann, wenn er eine Bolisbewegung für die Wahlreform entfesseln hilft. Jm anderen Falle wird nur günstigstenfalls eine Flid reform zustande kommen, die das kolosale Uebergewicht der besitzenden Klasse über die besigiose Masse der Bevölkerung genau so sichert, wie die bisherige Dreiklassenschmach!
Beleidigungsfreiheit für Ordnungsstützen!
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Arendt fühlt sich.
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Herr Arendt, der geschundene Zeuge des Peters- Prozesses, läßt durch die" Tägl. Rundschau" verkünden:
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" Zur Angelegenheit Dr. Arendt- Frau Geheimrat Kayser erfahren wir, daß es dem Abg. Dr. Arendt gelungen ist, eine Reihe von riefen und amtlichen Attenstücken aufzufinden( darunter auch ein Brief von der Hand des verstorbenen Ministerialdirektors Dr. Kayser), welche die von Frau Dr. Kayser gegen Dr. Arendt ausgesprochenen und im Münchener Peters- Brozeß beschworenen Anschuldigungen Paris , 23. Juli .( Eig. Ber.) Der Matin", der sett böllig widerlegen. Das sogenannte Tagebuch ist in längerer Zeit mit dem ehemaligen Justizminister Chaumié Wahrheit ein Teil der Rede, die Herr Dr. Kayser am 19. Oktober Händel hat, produziert jetzt„ Enthüllungen" über allerlei üble 1896 im Kolonialrat hielt mit einer Abänderung, die zu der wirklich gehaltenen Nede wie zu den Tatsachen im vollsten Streiche, die der Neffe des Exministers, Jean Lascombes, Widerspruch steht. Besonders auffallend erscheint, daß das der auch sein Privatsekretär war, verübte. Jean Lascombes sogenannte„ Tagebuch" offenbar nicht dem Wortlaut der Rede, hat u. a. einem als Fälscher verurteilten Weinhändler in sondern dem Auszug aus dieser Rede entspricht, welchen die Bordeaux einen Strafaufschub erwirkt und dafür 1500 Frant Boff. 8tg." im Dezember 1906 zum Wiederabdruck brachte. Es bezogen! Er hat den Mann auch später wiederholt anliegt demnach der dringende Verdacht vor, daß auch das gepumpt. Ferner betrieb er in Gemeinschaft mit seinem Zagebuch" ebenso wie die ganze Szene am Krantenbett des Bruder Paul einen schwunghaften Handel mit Palmen der Dr. Kayser nur in der Phantasie ber Frau Dr. Kayser Atabemie", jenen Ordensbändchen, die die Sehnsucht des besteht. Der Abg. Dr. Arendt ist jetzt, nachdem er das Material zusammen hat, damit beschäftigt, eine ein- französischen Spießers sind. Die beiden Jünglinge führten gehende Darstellung seiner Verhandlungen mit Dr. Kayser zu mit dem Ertrage dieses Schachers ein flottes Leben im schreiben und an der Hand der aufgefundenen Briefe und Aften- Quartier Latin. ftüde die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückzuweisen. Schon Herr Chaumié erklärt, er sei für die Leichtfertigkeit eines jetzt aber steht fest, daß die sozialdemokratische Presse sich einmal Burschen, der zur Zeit ber beschriebenen Vorkommnisse noch wieder gründlich bloßgestellt hat. Die schweren Beleidigungen, nicht 20 Jahre gewesen sei, nicht verantwortlich. Immerhin die sie gegen Dr. Arendt aussprach, werden noch eine Reihe Träßt die Angelegenheit zicht auf den freilich in den Ministerien von Strafprozessen zur Folge haben."
Wie die Köln . 8tg." hört, hat zwischen amtlichen Stellen and dem General v. Licbert und dem Abg. Dr. Arendt ein Schrift Dr. Kayser den unverblümten Vorwurf, daß fie Qualification Herr Arendt erhebt also abermals gegen Frau ganz allgemeinen Unfug fallen, junge Leute ohne jede Jean Lascombes hat in seiner veröffentivechsel stattgefunden wegen der herabsetzenden Aeußerungen, die im Münchener Prozeß unter ihrem Gide erlichten Korrespondenz die größten grammatikalischen Schnitzer diese Staatsstüzen in dem Münchener Peters Prozeß über dichtete Behauptungen als Tatsachen ausgegeben gemacht!- im Kabinett" des Ministers anzustellen. Das Peters- Prozeß den Disziplinarhof getan hatten. Die Herren v. Liebert und Arendt habe! Herr Arendt, dessen eidliche Aussage durch die Bekun- eigentliche Uebel dieser Einrichtung besteht darin, daß diese sollen im Verlauf dieses Schriftwechsels ihre beleidigenden bungen der Frau Kayser selbst in so eigentümlichem Lichte erschien, Leute vom Minister vor seinem Abgang gewöhnlich in irgend Aeußerungen in aller Form zurüdgenommen daß es eigentlich wundernehmen muß, daß gegen ihn noch nicht ein Staatsamt in eine Unterpräfeftur, in die Museumshaben. das Verfahren wegen Falscheides eingeleitet worden ist, dreht ein Staatsamt in den Bibliotheksdienst und dergleichen Diese Mitteilung soll ja wohl den Sinn haben, daß die be- also munter den Spieß um und bezichtigt die Frau des verwaltung, geschoben werden, wo sie den ausgebildeten Arbeitskräften den leidigten Disziplinargerichtshöfe resp. ihre vorgesetzten Behörden ehemaligen Kolonialdirektors des Meineides! nunmehr darauf verzichten, ein Strafverfahren gegen den Reichs- Injurientlagen mit größter Gelassenheit entgegen. Sie wartet Die sozialdemokratische Presse steht den ihr angedrohten Weg versperren. In dem vom Matin" behandelten Falle wird man gut berbands- General und seinen Intimus Arendt zu beantragen. Das es auch mit höchster Seelenruhe ab, bis Herr Arendt mit der Be- tun, das ethische Pathos dieses unfaubersten Blattes von Paris heißt mit anderen Worten, daß General Liebert und arbeitung feines Materials fertig geworden ist. Dann wird sich mit einiger Stepfis aufzunehmen. Auch ist der Mann, der Herr Arendt hohe Gerichtshöfe beleidigen dürfen ia zeigen, ob das von Herrn Arendt vorgetragene Material irgend die ganze Kampagne führt, Herr Gustav Téry, keineswegs und zwar gröblichst beleidigen dürfen, ohne welche Beweiskraft besitzt oder ob es sich nur um eine neue gerichtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden! Arendtsche Anekdotentlitterung handelt. Jedenfalls hätte Herr eine Persönlichkeit, an deren idealistische Motive man ohne Denn daß die beiden Herren ihre beleidigenden Aeußerungen Arendt besser getan, wenn er zunächst sein Material felbst weiteres glaubt. Dieser sicher nicht unbegabte und vor allem sehr Denn daß die beiden Herren ihre beleidigenden Aeußerungen und nicht seine übelbeleumundete journalistische Schwurzeugin für handwerkspfiffige Journalist hat lange Zeit der sozialistischen in aller Form zurückgezogen haben, tut nichts zur Sache. fich hätte sprechen lassen!- Partei angehört. Als Parteigenosse hat er sich noch vor einiger Zeit In Beleidigungsprozessen gegen sozialdemokratische Redakteure bei Jaurès eingeführt und das Vertrauen dieses Genossen wurde eine obendrein öffentliche! 8urüdnahme der in unanständigster Weise mißbraucht. Sein fürzlich erBeleidigung höchstens als mildernder Umstand berücksichtigt, schienenes Buch über Jaurès ist ein ebenso leichtfertig und ohne daß deshalb das Verfahren sei es nicht oberflächlich zusammengefudeltes wie füffifantes Pamphlet. eröffnet oder gar eingestellt worden wäre! Wir Herr Chaumió ist nun wohl keine besonders sympathische gönnen ja gerne den Liebert und Arendt ein Vorrecht, das bisher Figur der französischen Politik, aber vom„ Matin" und nur dem antisemitischen Hanswurst Bückler seiner geistigen UnzuDie Referentin hat leider nur zu recht, wenn sie die seinem Téry angegriffen zu werden, das ist nichts, was die rechnungsfähigkeit wegen eingeräumt wurde, aber wir müssen nichts- heutigen Schulverhältnisse als ungenügend hinstellt. Unsere moralische Wertung eines Menschen ungünstig beeinflussen destoweniger feststellen, daß beleidigte Behörden bisher stets, zumal Schulen befinden sich nicht auf der Höhe der Zeit, das beweisen tönnte. Sozialdemokraten und Arbeitern gegenüber, eine ganz die Tausende von Analphabeten. Gesangbuchverse und Bibelandere Praxis beobachtet haben! sprüche lernen die Kinder in Hülle und Fülle, Lese- und Geschichtsstunden sind meist auch nichts weiter als Religionsstunden, und für den übrigen Unterricht bleibt zu wenig Zeit übrig."
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Die außergewöhnliche Straffreiheit der Liebert und Arendt wird natürlich die Breßorgane dieser Biedermänner nicht abhalten, auch fünftig ein wüftes Geschrei darüber zu erheben, daß die Strafen für Beleidigungen von Privatpersonen oder Behörden viel zu milde seien!
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Noch ein Kronzeuge des Peters.
Die Deutsche Tageszeitung" veröffentlicht einen langen wunderlichen Schreibebrief des Herrn Giesebrecht, der nach der Behauptung der Peterssippe der Gewährsmann Bebels gewesen sein sollte. Dieser angeb liche Gewährsmann Bebels war dann von der Preßclique der Peterssippe moralisch so heruntergerissen worden, daß kein halbwegs auf seine Reputation haltender Hund mehr ein Stück Brot von ihm genommen hätte.
Leider hat nun inzwischen Bebel erklärt, daß dieser sichere Giesebrecht nicht sein Gewährsmann gewesen sei!
Driginellerweise hat die Petersclique nun diesen selbigen Giesebrecht, den sie selbst nach allen Regeln eines moralischen Nitualmordes geschächtet, wiederum zum Kronzeugen des Peters avancieren lassen! So druckt, wie crwähnt, das Dertelorgan einen wilden Droh- und Renommierbrief des besagten Giesebrecht ab, worin freilich nichts steht, als daß er nunmehr auch ohne Bezahlung, man denke! für Dr. Peters und gegen die deutsche Regierung(!) zeugen wolle! Man werde sich wundern, welch eine Masse Schmut" er dabei an das Tageslicht befördern werde.
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Die Deutsche Tageszeitung" fündigt also feierlichst an, daß derselbe Mann, den sie selbst vor Wochen noch durch alle Kloaken gezerrt, der Regierung gründlichst ihre schmutzige
Wäsche waschen werde!
Wir wollen die staatserhaltende Peterssippe bei Leibe Wir wollen die staatserhaltende Peterssippe bei Leibe nicht bei dieser amüsanten Beschäftigung stören!-
Ein Frauenverein aufgelöst, weil ein Redner Schulverhältnisse besprach.
in der Vereinsversammlung des Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse 2ichtenbergs äußerte am 11. Juni ein Redner in der Diskussion:
( Zwischenruf des Gendarmen:„ Wenn der Redner so fortfährt, löse ich die Versammlung auf.") ..Unsere Schulen befinden sich in einem Zustande, der unhaltbar ist und den Zeitverhältnissen nicht mehr entspricht. Teilweise befinden sie sich in einem fast miserabel zu nennenden Zustande."
Amerika.
Zum Prozeß in Idaho . Die Hauptreden der Anklagebehörde und der Verteidigung sind beendet. Die Verteidigung hat die Interessen der Angeklagten in glänzender Weise vertreten, und alle Fäden der Verschwörung der Grubenbesizer bloßgelegt. Die Enscheidung des Gerichts wird bald erwartet. In dem letzten Wortgefecht zwischen Staatsanwalt und Verteidiger erklärte der erstere, daß hier der wichtigste Gerichtsfall verhandelt werde, der jemals in den Vereinigten Staaten vorgekommen sei, und er bezeichnete Haywood und Genossen als die schlimmste Bande von Verbrechern im ganzen Lande". Er sprach so eindringlich auf die Geschworenen ein, daß die Verteidiger intervenierten, als er Die Beschwerde gegen diese Auflösung der Versammlung Orchards Zeugnis als durchaus wahr und in allen Hauptpunkten wurde vom Landrat zurückgewiesen, weil die Versammlung„ politische Gegenstände erörtert habe". Bevor noch schon Dutzende von schweren die weitere Beschwerde und das Verwaltungsstreitverfahren gegen Verbrechen auf dem Kerbholz haben, um einem Staatsanwalt so diese völlig ungerechtfertigte Auflösung erledigt ist, hat nunmehr 3u imponieren wie dieser Orchard. der Amtsvorsteher durch folgende Verfügung Die Eisenbahnfrage. William Jennings Bryan , der Führer den Verein vorläufig aufgelöst:
Darauf erklärte der Gendarm:" Die Versamm lung ist aufgelöst, ich ersuche die Anwesenden das Lokal zu verTassen."
erwiesen" bezeichnete.
Man muß
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so scheint es
N
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der demokratischen Partei, hat in einem offenen Schreiben erflärt, Der im hiesigen Orte bestehende Verein für Frauen und die Frage der Uebernahme der Eisenbahnen in den Bereinigten Mädchen der Arbeiterklasse Lichtenbergs hat, wie der Bericht des Staaten durch den Bund werde nicht im Vordergrunde stehen Gendarmeriewachtmeisters Quade ergibt, in seiner Mitglieder- bei der Präsidentenwahl im nächsten Jahre! Er erkennt aber zubersammlung am 17. Juni cr. mehrfach politische Ange- gleich an, daß die endgültige Lösung des Eisenbahnproblems in Iegenheiten erörtert und dadurch die im§ 8 des Vereins- dieser Richtung liegt. Die Hauptfrage für die Gegenwart gefeßes vom 11. März 1850 gegebenen Vorschriften verletzt. sei aber nur eine Regulierung" der Bahngesellschaften durch die Der Verein wird deshalb hiermit vorläufig geschlossen. Bundesmacht. Neben der Eisenbahnfrage werden nach Bryan die Zölle und die Trusts bei den nächsten Wahlen die größten politischen Kämpfe hervorbringen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß jede fernere Beteiligung bei dem geschlossenen Verein mit Geldstrafe von 15 bis 150 Mart, an deren Stelle ev. entsprechende Haft tritt, bestraft wird."
Bei der Eisenbahnfrage ist noch von Wichtigkeit, daß die ein. zelnen Staaten dem Bunde gegenüber ihre Autorität geltend machen nud eigene Gesetze über das Eisenbahnwesen innerhalb Staats- und Bundesbehörden in Nord- Karolina und Virginina tonservativ ihrer Grenzen erlassen. Gegenwärtig sind Konflikte zwischen traten in diesen Staaten herrschen, und die Lemokraten find ja ausgebrochen, die ein politisches Interesse gewinnen, weil die Demoprinzipiell gegen den allzu stark überwiegenden Einfluß der Bundes macht auf die Rechte der Einzelstaaten.
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Wir zweifeln nicht, daß diese Auflösung als gesehwidrig aufgehoben wird. Aber für den neuen liberalen Kurs ist es beizeichnend, daß offenbar auf werden können, einen Frauenverein aufzulösen, weil ein Redner höhere Anweisung hin der Versuch hat unternommen in einer Vereinsversammlung sich abfällig über die beschämen den Schulzustände Breußens aussprach. Der liberal. die zum Himmel schreienden Mißstände preußischen Schulwesens fonservative Block ist liberal genug, selbst Frauen zu gestatten, zu loben, konservativ aber in der Festhaltung und dem Versuch der Berewigung von Kulturschäden, unter denen die Arbeiter leiden.-
Hus Induftrie und Handel.
Neuer Bankbruch.
Hausfriedensbruch bei der Reichstagswahl. Bei der Reichstagswahl in Devefe im Wahlkreise HannoverLinden hielten sich 6 Arbeiter im Wahllokale auf, um die Wahlhandlung zu kontrollieren. Der Wahlvorsteher wies sie aus dem Lokal hinaus und erstattete obendrein Anzeige wegen Haus friedensbruchs. Die Königliche Staatsanwaltschaft zu Hannover , der Die Zusammenbrüche kleinerer Bankfirmen in Süddeutschland eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen des Wahlreglements ebensomehren sich. Auch über die Bantfirma August Lehnstaedt in gut bekannt sein sollten wie diejenigen des Strafgesetzbuches, erhob Wegen Mißbrauchs der Dienstgewalt hatte sich heute der Assistenz Schweinfurt a. M. hat der Konkurs verhängt werden müssen. auch Anklage wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und be- arzt Hermann Alfred Heere vor dem Kriegsgericht zu verantworten. Der Inhaber, Oskar Lehnstaedt, der Sohn des Geschäftsgründers, antragte, gegen die sechs Uebeltäter das Hauptverfahren zu er- Am Sonntag, den 23. Juni, war er wachthabender Arzt im Thorner hat sich Unterschlagungen und Urkundenfälschungen in ansehnlichem öffnen, weil sie hinreichend verdächtig erschienen:„ gemeinschaftlich Garnisonlazarett. Gegen Abend erschien er in der Kantine und Umfange zuschulden kommen lassen. Kurz vor seinem Verschwinden in einen abgeschlossenen Raum, welcher zum öffentlichen Dienst machte Einkäufe. Dabei stellte er an den Sanitäts- Gefreiten Hermes versuchte er, wie der„ Boff. 8tg." gemeldet wird, eine Betrügerei bestimmt war, nämlich in das Lokal, in welchem die Reichstagswahl das Berlangen, er folle ihm beim Schluß der Kantine den Schlüffel großen Stils, die ihm auch teilweise gelungen ist. 2. hat nämlich in Devese stattfand, widerrechtlich eingedrungen zu sein und aus zu derselben übergeben. Gefreiter Hermes weigerte sich, indem er am vergangenen Freitag, den 19. d. M., in Frankfurt a. M. an demselben, als sie ohne Befugnis darin verweilten, sich auf die behauptete, er hätte nach Anweisung seines die Kantine verwaltenden eine Reihe süd- und norddeutscher Hypothekenbanken Briefe ver" Aufforderung des Berechtigten, des Gemeindevorstehers Barmann, Feldwebels den Kantinenschlüssel nur dem General- Oberarzt aus- sandt, die als von der Deutschen Vereinsbank stammend ge nicht entfernt au haben." zuhändigen. Affistenzarzt Heere begab sich nun auf jein Bimmer, tennzeichnet waren, genau mit den Briefbogen dieses Instituts wo er Besuch erwartete. Da ihn die Weigerung des Sanitäts-( allerdings ohne Wasserzeichen) übereinstimmen und den gefälschten gefreiten ärgerte, ließ er ihn auf sein Zimmer rufen und erteilte Unterschriften deren Direktoren trugen. In diesen Briefen wurde ihm jezt den ausdrücklichen Befehl, ihm als auffichtführenden Arzt den Empfängern mitgeteilt, daß ihnen von der Deutschen Vereins. den Kantinenschlüssel zu bringen. Gefreiter Hermes verblieb aber bank ein gewisser Betrag als Gegenwert von an die Firma Auguft
Die Straffammer II/ B des Landgerichts lehnte aber den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, weil sie einen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch nicht entdecken konnte, und zwar mit folgender hemerkenswerten Begründung: