Einzelbild herunterladen
 

Nr. 194. 24. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt., 21. Auguſt 1907.

tönen.

( unbekannt seien, sondern mit der ausdrücklichen Betonung, Spazierstod auf den nadten Gesäßteil furchtbar geschlagen haben. Ein Ziel aufs innigfte zu wünschen. daß diefelben nicht angegeben werden sollten. Das war Sie sollen dem Knaben 25-30, auch 40 Hiebe hintereinander ge durchaus berechtigt. Nach unserem Dafürhalten sollte ein geben haben. Ihr Sohn Bruno mußte auf dem Klavier den Takt Ueber den Ausgang des Boykottprozesses Böhm kontra Rechtsanwalt das auch wissen, damit ihm erspart bliebe, sich dazu spielen.( Große allgemeine Bewegung.) Dies sollen Sie ver­Schneiderverband berichtet der Rechtsanwalt der genannten Firma über einen jungen 27jährigen Mann zu ärgern. Ferner sollte anlagt haben, um das Schreien des mißhandelten Knaben zu über­im Berliner Tageblatt" und im Konfektionär und sieht mit ein Rechtsanwalt auch wissen, daß ein Zeuge stets gefragt gebe zu, mit einem Meerrohr geschlagen zu haben, das war aber Angefl.: Das ist leere Phantaste des Knaben. Ich großer Prophetengabe den Vorwärts" in Subhastation über- wird, wie alt ez ist, daß also der Senatspräsident nicht nicht so arg did. Vors.: Sie sollen außerdem den Albin mit gehen. Der Schneiderverband liegt vor seinem geistigen Auge aus Neugierde nach dem Alter fragte. Ein Senats- den Fingern in Arm und Bauch heftig gezwidt, ihn sogar einmal zertrümmert am Boden. Freudestrahlend schreibt er: präsident, der aus solchen Motiven fragte, würde abfallen mit einer Stecknadel in den Arm gestochen wie der Herr Rechtsanwalt mit überflüssigen Fragen. haben? Angefl.: Das ist auch nur Phantasie. Bors.: Daß unsere Gegner sich über die Schäden der Heimarbeit Sie sollen außerdem den Albin mit entblößtem Körper vor einen noch nicht klar sind, glauben wir ihnen gern. welche Werkstätten eingerichtet haben, sind sich aber klar zu verbrennen. Alsdann haben Sie, obwohl der Körper des Albin Jene Firmen, brennenden Ofen gestellt haben, so daß der Knabe in Gefahr war, darüber, daß die Konfektion auf Betriebswerkstätten besser mit Brandwunden bedeckt war, so daß der Knabe die heftigsten hergestellt wird als in der Heimarbeit. In einer Broschüre Schmerzen hatte, ihn noch mit einem dicken Rohr in ganz furcht von Moritz Loeb, einem der besten Kenner der Berliner   barer Weise geschlagen. Sie sollen gedroht haben, Konfektion, lesen wir über diese Frage:

"

Die ungeheure Wichtigkeit der Entscheidung liegt auf der Hand. Denn im selben Moment, wo diese Entscheidung Rechts­fraft erlangt, wo auf Grund ihrer Strafen festgesezt und Schaden­erfazverpflichtungen geltend gemacht werden, wird sich die große Menge der betreffenden Konfektionsfirmen die Frage vorzulegen haben, ob sie noch verpflichtet sind, die unter großen Verlusten eingerichteten und fortgeführten Fabrikationswerkstätten fort­zuführen oder aufzugeben. Tritt auch nur ein kleiner Teil der Be­troffenen in Opposition, wendet auch er sich gegen den Terrorismus des Vorwärts" und der Sozialdemokratie, so können Strafen verhängt und Schadenersagsummen fällig werden, deren Begleichung dem ,, Vorwärts" recht schwer, wenn nicht unmöglich werden dürfte. Es wäre eine seltsame Fronie, wenn der Vorwärts" auf diese Weise, infolge Ausbeutung seiner kapitalistischen Machtstellung eine Schlappe erlitte, von der er sich nicht mehr erholen könnte. Das ist das eine Moment von weittragender Bedeutung in der zitierten Entscheidung. Das zweite Moment ist von politischer Natur. Die Macht des Schneiderverbandes beruht, wie diejenige anderer sozial­demokratischer Vereinigungen, auf dem wirtschaftlichen Zwange, den diese Verbände auszuüben vermögen und rücksichtslos aus­üben. Wird diese Macht in einem so bedeutungsvollen Kampfe, dem Boykottkampfe, gebrochen, erleidet der Schneider berband erhebliche Verluste pefuniärer Natur, die er nicht zu tragen vermag, so fällt damit gleichzeitig seine politische Bedeutung. Das wäre in der Tat ein Ziel und auf das innigste zu wünschen."

Wir sind ganz zerknirscht. Vollständige Vernichtung droht uns also. Wie viele haben nach einem derartigen Mittel schon gesucht; daß eine vollständige Vernichtung der Arbeiter bewegung auf so furchtbar einfache Art herbeigeführt werden tann, das festzustellen blieb dem Geistesheroen Dr. Franz Hoeniger, Rechtsanwalt beim Kammergericht, vorbehalten. Aus dem Konglomerat von Widersinnigkeiten, welche der Rechtsanwalt in seiner Wettervorheransage zusammengetragen hat, wollen wir nur einzelne Punkte herausgreifen, da wir aus prozessualen Gründen auf eine Würdigung seines ganzen Ge­schreibsels verzichten müssen.

Zunächst versucht er eine historische Darstellung des Boykottkampfes zu geben. Wie es nicht anders sein kann bei Leuten, welche über Sachen reden, von denen sie nichts wissen und nichts verstehen, so geht es auch in diesem Falle. Der Mann legt sich die Sache zurecht, wie er denkt, daß fie gewesen sein könnte. Nach einigem Nachdenken tommt er zu der Ueberzeugung, daß der Gang der Dinge auch so war, wie er sich das vorstellt. So entsteht folgendes Märchen:

" Bor   mehreren Jahren versuchte der Schneiderverband, die Engrosfirmen in der Herrenkonfektion durch Boykott zur Aufgabe der Heimarbeit und zur Einrichtung eigener Fabrikationswerkstätten zu zwingen. Dieser Streit scheiterte an dem geschlossenen Zu­fammenhalten und an der Kapitalkraft der Bedrohten."

Da uns von diesem Streit nichts bekannt ist, hat der Herr Doktor wohl die Freundlichkeit, uns etwas eingehender davon zu unterrichten. Namentlich würde uns interessieren zu erfahren, in welchem Jahre der Streit stattfand und welchen Umfang derselbe angenommen hat.

Dann folgt ein Vergleich darüber, wie der Boykott aus geführt wurde und wie vorsichtig das Reichsamt des Innern fozialpolitische Maßnahmen trifft. Hier werden erst die Materialien geprüft, mit Bedacht werden alle Fachleute vernommen ( d. h. die Unternehmer. D. R.  ), nur auf das behutsam st e greift die Hand des Gesetzgebers in den vielverzweigten Be­trieb der wirtschaftlichen Fragen ein. Ganz anders hier. Der Vorstand des Schneiderverbandes selbst blüht im Ver­borgenen. An Gerichtsstelle erklärten die Beklagten, ihren Vorstand nicht angeben zu wollen. Ja, der Leiter der Berliner   Filiale verstärkte das Nichtwollen" zu einem Nicht­fönnen", indem er behauptete, ihm, dem Vertrauensmann, wären die Vorstandsmitglieder unbekannt. Nach außen hin sei lediglich der genannte Filialleiter tätig, und dieser 27jährige junge Mann", dessen jugendliches Aussehen den Vorsitzenden des Senats zu der Frage veranlaßte, wie alt er denn überhaupt sei, dekretierte ohne weiteres die Ein­stellung der Heimarbeit bei Vermeidung des von der Sozial­demokratie quasi amtlich anzuordnenden Boykotts über zirka 500 Berliner   Konfektionsfirmen. Dabei ist besonders be­merkenswert, daß die Frage, ob die Heimarbeit völlig auf­zugeben, ob sie schädlich oder nüßlich sei, ungeklärt ist."

-

-

,, Staum eine großstädtische Industrie von so umfassender kommer­zieller Bedeutung hat allerdings neben vielen Ausnahmen, die aber leider keineswegs die Regel bilden ein so verelendetes Arbeiter­proletariat wie die Konfektion. Soll aber die Berliner   Konfektion auf die Dauer ihren Rang bewahren, soll sie vor allen Dingen den verloren gegangenen ausländischen Markt wiedererobern, so ist es für sie eine unumgängliche Notwendigkeit, zu neuen Produktions­formen überzugehen, die die Möglichkeit gewähren, die noch auf der gleichen geringwertigen Fabrikationsmethode basierende ausländische Konkurrenz durch technisch vervollkommnetere, daher leistungs­fähigere und trotz höherer Löhne billiger produzierende Ein­richtungen zu verdrängen. Das wird nicht anders möglich sein, als durch entschlossene Abkehr von der am Marke des Volkes zehrenden Heimarbeit und durch den allmählichen Uebergang zur einzig wirklich modernen und wirtschaftlichen Produktionsform, zur Fabrit."

Wir haben dem nichts hinzuzufügen. Darauf sei aber hingewiesen, daß der Anwalt des Klägers an Gerichtsstelle erklärte, daß wenn dieser Prozeß für seinen Klienten verloren gehe, man am besten der sozialdemokratischen Partei beitrete, da man ja von preußischen Gerichten vor dieser Partei nicht mehr geschützt werde. Und es scheint, als ob derartige Er­flärungen auf die Richter Eindruck machen. Mit welchen Redensarten müßte sich ein derartiger Anwalt behelfen, wenn er etwa einen von der Militärbehörde boykottierten Gastwirt gegen den Fiskus vertreten sollte. Da könnte er doch unmöglich jemand damit gruselig machen, wenn er etwa sagte, er frete der konservativen Partei bei! Wird etwa der Boykott in dem Augenblid un­sittlich, wo ihn Sozialdemokraten anwenden, und ist er so lange sittlich, als ihn bürgerliche Parteien und Staatsbehörden anwenden?

Wenn ferner behauptet wird, die Firma Böhm fei wegen der Errichtung von Betriebswerkstätten gar nicht an geschrieben worden, so berufen wir uns auf den Konfektionär", welcher zu Beginn dieses Jahres schrieb:

-

ihn am folgenden Tage verbrennen zu lassen. ( Große Bewegung im Zuhörerraum.) Vors.: Aehnliche Mißhand handlungen sollen Sie gegen Ihre beiden anderen Söhne Bruno und Mag verübt haben; dem Bruno sollen Sie auch einmal gedroht haben, ihn zu erdrosseln. Angefl: Das ist alles Phantasie. Vors.: Wie sollen die Knaben aber dazu kommen, eine solche Anzeige zu machen? Sie wissen, daß die Kinder schließlich aus Ihrem Hause flüchteten, weil sie es angeblich nicht mehr aushalten konnten? Angell: Die Knaben waren aufgeredet von Leuten, denen daran lag, mein Quartett zu zerstören.- Vors.: Eie sollen auch Ihre Frau mißhandelt haben? Angekl: Das ist auch unwahr. Meine Frau ist sehr gut, sie hat aber auch ihre Absonderlichkeiten. Wenn ich sie einmal geschlagen habe, so ist es nur aus Liebe

-

-

-

geschehen.( Große allgemeine Heiterkeit.) Vors.: Sie sollen Ihre Söhne einmal aufgefordert haben, ihrer Mutter ins Gesicht au spuden? Angefl: Das ist eine vollständige Erfindung. Der Angeklagte gibt auf weiteres Befragen zu, daß, als er im Jahre 1902 eine Komposition von Paganini   mit Albin einübte, er den Knaben geschlagen habe.- Es beginnt danach

die Zengenvernehmung.

Es wird zunächst die Gattin des Angeklagten als Zeugin auf gerufen. Sie bemerkt, daß sie aussagen wolle. Ihr Mann habe die Kinder bisweilen geschlagen, Mißhandlungen habe sie aber nicht zu Differenzen gekommen; Mißhandlungen habe sie aber von ihrem wahrgenommen. Es sei zwischen ihr und ihrem Gatten bisweilen Mann nicht erduldet. Die Knaben seien sehr lebhaft gewesen, haben auch bisweilen tolle Streiche vollführt; im allgemeinen seien sie gutartig gewesen. Es sollen danach die vernommen werden. Söhne des Angeklagten als Zeugen Angeklagte während der Vernehmung seiner Auf Antrag des Staatsanwalts wird der Söhne aus dem Saal geführt.

-

-

Der erste Zeuge ist der 1891 geborene Mag Steindel. Er erklärt auf Befragen des Vorsitzenden, daß er sein Zeugnis ver. weigere. Danach erscheint ein allerliebster Junge, der 1893 ge­borene Albin. Er sieht sehr verfümmert aus. Dieser bemerkt auf Der Schneiderverband hat seine Forderungen um Errichtung Befragen des Vorsitzenden: Ich sage gegen meinen Vater kein von Betriebswerkstätten wieder zugestellt. Die Geschäftsinhaber älteste Sohn, Bruno, 1890 geboren, aufgerufen. Er bemerkt, er Wort.( Große Bewegung im Zuhörerraum.)- Darauf wird der haben dieselben stillschweigend ad acta gelegt." Das ist die Art, wie die Konfektionäre, welche auf Ar- wolle Zeugnis ablegen. Auf Befragen des Vorfibenden erklärt er, beiterfundschaft spekulieren, den Arbeiter behandeln. Scham- gezogen gewesen und haben viele bumme Streiche gemacht. Der sein Vater sei sehr streng gewesen, sie seien aber auch sehr un­loser hat man noch in feinem Gewerbe Vertragsbruch be water habe oftmals zugeschlagen, übermäßig mißhandelt habe er gangen als in der Berliner   Konfektion. Nach dem großen nicht. Ein Mann namens Deimling sei schuld gewesen, daß sie tonfektionsschneiderstreik im Jahre 1896 wurde die Hand- dem Vater entlaufen feien. Auf weiteres Befragen bemerft der lungsweise der Konfektionäre von der Deffentlichkeit allgemein 3e uge: Die Schläge, die er von seinem Vater bekommen, habe verurteilt. So schrieb der Reichsbote", ein konservatives er verdient. Sein Bruder May habe nur wenig Schläge erhalten. Blatt, damals: Sein Bruder Albin habe allerdings, viele Schläge erhalten, eigent­Schon damals( beim letzten Streit) war das Urteil des liche Mihhandlungen seien es aber nicht gewesen. Vorf.: Sie Publikums ein sehr ungünstiges für die Konfektionäre. Damals haben mitgeteilt, daß Ihr Bruder Albin sich entblößen mußte und schoben sie die Ursache der Uebelstände mehr auf die Schneider- daß Ihr Bater dem Albin alsdann 25, 30 bis 40 Siebe mit einem meister als die Mittelspersonen zwischen ihnen und den dicken Stock bersetzt hat. Sie mußten während dieser Zeit am Arbeitern; aber jetzt können sie das nicht mehr; denn hier handeln Klavier den Takt dazu spielen? Zeuge: So arg waren die die Herren selbst, und deshalb werden sie sich nicht wundern Mißhandlungen nicht; es ist richtig, daß ich während dieser Zeit dürfen, wenn das Urteil ein sehr hartes über ihr treulofes Handeln den armen Arbeitern gegenüber sein wird. Im Februar, wo es sich noch um die Fertigstellung der Sommerkleider handelte, zeigten sie sich nachgiebig, jetzt, wo ihre Magazine mit Sommerkleidern gefüllt find, scheinen die Herren eher einen Streif ristieren zu fönnen. Allein sie täuschen sich; sie werden nur erreichen, daß sie sich mit der Schmach der Verachtung und dem Zorn der öffent­lichen Meinung bedecken. Alles das, was damals über die Hunger­Löhne dieser Branche bekannt wurde, wird wieder aufleben und die Entrüstung über ihr rücksichtsloses, wortbrüchiges Verhalten ver­mehren, so daß man immer entschiedener die Herstellung von Werkstätten verlangen wird, in welchen eine Aufsicht und Kon­trolle über die Arbeitsverhältnisse dieser Branche möglich ist. Der Staat fann es selbstverständlich nicht gleichgültig an­sehen, wenn eine Hand voll Konfektionäre große, abhängige Arbeitermassen durch Mißbrauch ihrer Kapitalsmacht in Rot   und Elend stürzen und dadurch den sozialistischen, revolutionären Ge­danken Vorschub leisten. Er wird genötigt sein, hier feste und flare Bestimmungen zu treffen, damit nicht einzelne Egoisten fort­während Del in das schwelende Feuer der sozialen Revolution gießen tönnen."

Ein Rabenvater.

Nun können ja die Gewerkschaften sich am Reichsamt des Innern tein Vorbild nehmen, umsomehr, als man sich im Neichsamt des Innern über manche von den Gewerkschaften bereits erledigte Fragen auch in absehbarer Zeit nicht klar Inzwischen sind die Löhne der Konfektionsschneider zum werden wird. Die Konfektionäre machen aber auch Spektafel, Teil niedriger geworden, als sie im Jahre 1896 waren. wenn man sich im Reichsamt des Innern einmal zugunsten So wurde 1896 vereinbart, daß der Mindestlohn für Paletots der Arbeiter über eine Frage flar wird. Sie betrachten die 2,75 Mart und für Saccos   1,60 Mart betragen solle. Heute Konfektion als eine Domäne, die ihnen in wenigen Jahren nach 11 Jahren werden Paletots für 2 Mark und Saccos für eminente Reichtümer bringen muß. Was aus dem Arbeiter 1,40 Mart angefertigt, obwohl der Lebensunterhalt sich wird, ist ihnen egal. Daß die Konfektion den Unternehmern mindestens um 40 Prozent verteuert hat. Reichtümer bringt, beweist die sinnlose Häuserspekulation, Borgehen gegen die Konfektionäre unsittlich" sein. Trotzdem soll ein welche mit ihr zusammenhängt. Jm 17. und 18. Jahrhundert Für die Konfettionäre gilt eben als Motto:" Nach uns betrug der Grund und Bodenpreis in einer Gegend, wo jetzt die Sintflut." die Konfektion dominiert, nach den Untersuchungen von Schmoller pro Quadratmeter 26 bis 40 Pfennige; im Jahre 1800 2 bis 4 M. Im Jahre 1865, als sich Sic Konfektion zu entwickeln begann, schwanfte er bereits Stuttgart  , 19. Auguft. zivischen 72 und 430 M. Im Jahre 1895 betrug er nicht weniger als 1290 M. Inzwischen ist der Preis noch auf Befragen des Vorsitzenden: Nach Verlesung des Anklagebeschlusses bemerkt der Angeklagte erheblich gestiegen. Im Jahre 1906 ging in einem Konfektions­viertel ein Grundstück zum Preise von 1 100 000 M. in andere Hände über. Nach dem Mietserträgnis hätte der Preis nicht Er gebe zu, gegen seine Kinder streng gewefen zu sein, aber mehr als 650 000 bis 700 000 m. betragen dürfen. Von ein- fein väterliches Büchtigungsrecht habe er nicht überschritten. Seine geweihten Kreisen wurde damals dazu bemerkt, daß das Kinder haben sich auch niemals beklagt. Borf.: Die Mißhand­lungen sind aber selbst von Hausbewohnern beobachtet worden. Stonfettionshaus sicherlich noch aus seine Rechnung fomme. Angefl.: Das war haltloser Klatsch. Vors.: Es ist Ihnen Vors. Es ist Ihnen Wir fönnen auch verstehen, daß sich Prozeßgegner ärgern, doch aber bekannt, daß Ihre Kinder, insbesondere der Albin, auf wenn die Beklagten die ihnen im Zivilprozeß zustehenden dem Polizeibureau erschienen sind und Anzeige erstattet haben. Rechte wahrnehmen. Ihrem Wunsche, darauf zu verzichten, Angefl.: Das fann auch nur auf Veranlassung von Haus wird nicht entsprochen, auch wenn sie der Wahrheit noch mehr bewohnern geschehen sein. Vors.: Sie haben den Kindern nicht Gewalt antun sollten. Wir stellen folgendes richtig: An einmal den gesehlichen Schulunterricht zu teil werden lassen. Gerichtsstelle wurde, ohne daß dazu eine Verpflichtung ben gefl.: Das hab ich wohl getan; ich gebe aber zu, daß die stand, ein Vorstandsmitglied angegeben. Allgemeinbildung bei meinen Söhnen etwas vernachlässigt worden Damit fällt die Behauptung, ist; die musikalische Ausbildung nimmt naturgemäß soviel Zeit in Vorstand der blühe im verborgenen. Anspruch, daß die Allgemeinbildung notwendigerweise leiden muß. Alle Vorstandsmitglieder namhaft zu machen, wurde ab Borf.: Ganz besonders soll sich Ihr Zorn gegen Albin gerichtet gelehnt, nicht unter dem Vorwand, daß dieselben haben. Sie sollen den Albin mit einem diden Meerrohr oder diden

Er sei unschuldig.

-

-

--

-

-

Klavier spielen mußte, damit das Klatschen nicht gehört wurde. Auf weiteres Befragen bemerkt der Beuge: Auf die Szene am Ofen könne er sich nicht mehr genau erinnern. Er sei nicht dabei gewesen. Er habe nur das Kommando: Hosen herunter!" und Schläge gehört. Im übrigen sei er bei seinen früheren Angaben zu weit gegangen, er habe start übertrieben. Vors.: Weshalb tollten Sie vom Vater fortgehen? Beuge: Weil ich frei fein wollte. Bors.: Geben Sie zu, daß Ihr Vater Ihre Mutter arg mißhandelt hat?-8euge: Nein. Vater hat meiner Mutter bisweilen ein paar Ohrfeigen gegeben, fie auch bisweilen mit einem Stock geschlagen, mißhandelt hat er sie aber nicht.- Bors.: Sie haben beim Untersuchungsrichter angegeben, daß Ihr Vater Ihre Mutter täglich geschlagen hat. 8euge: Das war auch leber. treibung. Vors.: Ihr Vater soll Ihre Mutter einmal drei Tage lang auf dem Boden eingesperrt haben. Zeuge: Das ist richtig, ich weiß aber nicht, weshalb das geschehen ist. Bruno Steindel bemerkt noch auf Befragen des Verteidigers: Er habe hauptsächlich sich zur Zeugnisabgabe entschlossen, weil der reine Schwindel" in den Zeitungen gestanden habe.

-

-

-

Es wird danach der Angeklagte wieder in den Saal geführt und ihm vom Vorsißenden die Aussagen seines Sohnes vorgehalten Der folgende Zeuge, Schußmann Hummel, befundet: Die Anzeige Des Snaben habe er durch den körperlichen Befund des letteren bollauf bestätigt gefunden. Die Knaben, insbesondere Albin, seien mit blutunterlaufenen Wunden am ganzen Körper bedeckt gewesen. Es folgen darauf die

ärztlichen Gutachten..

Dr. med. Obermayer befundet: Er habe die drei Söhne des Angeklagten untersucht, aber nur Albin sei mit dicken, rots unterlaufenen Striemen und auch Brandwunden bedeckt gewesen. Die Wunden seien zweifellos von heftigen Schlägen mit Stöden hervorgerufen worden. Dr. med. Schwarzkopff: Er habe den Angeklagten untersucht. Die Tätigkeit des Angeklagten lasse es erklärlich erscheinen, daß er sehr nervös sei: er habe aber nicht wahrgenommen, daß seine Geistestätigkeit irgendwie getrübt sei oder daß er sich in einem Zustande befinde, wodurch seine freie Willenstätigkeit im Sinne des§ 51 des Strafgesetzbuches aus­geschlossen sei. Er halte es auch für ausgeschlossen, daß der An­geflagte in fegueller Erregung, die man Sadismus nenne, ge­handelt habe.

Musikdirektor Fischer: Er habe auch bei einer Probe wahr­aenommen, daß der Angeklagte seinen Sohn Albin heftig in die Seite gestoßen habe.

Pflege gegeben worden. Pfarrrer Sander: Albin sei ihm am 28. Mai d. J. in Pflege gegeben worden. Der Knabe sei nicht an Gehorsam ge­wöhnt, aber sonst sehr gutmütig und feineswegs lügenhaft. Er habe ihm erzählt, er sei von seinem Vater täglich mit Stöcken usw. ganz furchtbar geschlagen worden. Der Vater habe ihn gezwidt, mit Nadeln gestochen, ans Klavier gestoßen, ihn einmal mit ents blößten Körper an einen brennenden eisernen Ofen gestellt und alsdann, nachdem er heftige Brandwunden davongetragen, mit einem dicken Besen auf den entblößten Körper geschlagen. Der Vater habe ihm auch einmal gedroht, ihn tot zu schlagen. Auf Befragen des Verteidigers bemerkt der Beuge: Er hatte nicht den Eindrud, daß Albin übertrieben habe. Albin habe ihm auch ge­saat, daß er nicht satt zu essen bekommen habe.