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zwölf Amtsdiener angestellt sind. Die beantragte Amtsbienerstelle wurde abgelehnt. Hierauf erfolgte die Vorberatung des Etats für das Jahr 1908/09. Die Ausgaben betragen 48 150 M., im Vorjahre 35 805 M., da die siebente Amtsdienerstelle nicht bewilligt wurde,

so wird sich die Summe um 2000 M. verringern. Der Zuschuß der Gemeinde beträgt 35 000 M. und der des Gutsbezirts 1300 m. Spandau  .

,, Grober Unfug  " am Wahlrechtsfonntag.

Den

Gerichts- Zeitung.

Ein Noheitsakt

Harte Strafe.

boten, also auch nicht die Fortfehung eines erlaubten Tanzes. Wenn hier von 12 Uhr nachts bis 4 Uhr morgens getanzt wurde, so sei bas eben lediglich eine Tanzluftbarkeit am zweiten Feiertage, die verboten gewesen sei, da sie vor 3 Uhr nachmittags begann. Mit Recht seien die Angeklagten deswegen verurteilt worden. Was die Oeffentlichkeit des Vergnügens angehe, so habe das Landgericht diese ohne Nechtsirrtum aus der Leichtigkeit geschloffen, mit der drei Leute zum Tanz Zutritt erlangten, ohne Mitglieder und ohne eingeführte Gäste des Vereins zu fein.-

Vermischtes.

Der Storch im Pfarrhaus.

Die goldene" Jugend. Einer Meldung aus Sankt Johann ( Saar  ) zufolge wurde wegen Sittlichkeitsverbrechen   in zahlreichen Fällen an Kindern von 9 bis 10 Jahren der Millionenerbe Frib Bruch verhaftet. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, gegen eine Soution bon 60 000 m., welche von den Verwandten des Bruch angeboten wurde, den Verhafteten auf freien Fuß zu sehen.

Von allen Heiligen verlaffen.

In dem tschechisch- klerikalen las Lidu" in Budweis   stand vor der Landtagswahl folgender Wahlaufruf:" Im Namen Gottes! Seiliger Wenzel, Grbe und Patron des Landes Böhmen  , bitt' für uns beim Throne Gottes am 20. Februar! Jungfrau Maria, Selferin der Christen, stehe mit uns und verhelfe zum Siege dem Benzel olansky!" Der heilige Wenzel und die Jungfrau Maria wählten aber anders: der Klerikale fiel durch!

lag einer Anklagefache zugrunde, welche gestern vor der 4. Straf. fammer des Landgerichts I   zur Verhandlung fam. Wegen ge­fährlicher Störperverlegung in zwei Fällen, Bedrohung, Beleidigung und Hausfriedensbruch war der Schneidergeselle Hubertus Soff­Um den Genossenschaftsgedanken mehr und mehr in die Arbeiter- mann angeklagt.- Am Abend des 23. September v. J. erschien fchaft zu tragen, soll in nächster Zeit eine öffentliche Versammlung der Angeflagte in angetrunkenem Zustande vor einem Sinemato­abgehalten und Flugblätter, die sich mit dem Genossenschaftswesen bes graphentheater an der Ede der Stendaler und Havelberger Straße fassen, berbreitet werden. In der kürzlich vom Konsumverein und verlangte eine Eintrittskarte. Die Kassiererin verweigerte ihm Merkur  " abgehaltenen Generalversammlung wurde zwar zahlen jedoch mit Rücksicht auf seinen Zustand den Eintritt. Hierüber mäßig nachgewiesen, daß fich eine langfame und ständige Entwide geriet S. in Wut und bedrohte und beschimpfte die Kaffiererin in lung des Vereins bemerkbar mache, daß diese Entwickelung aber ber schlimmsten Weise. Durch den Lärm wurde der Geschäfts­lange nicht dem sozialen Bewußtsein der werftätigen Bevölkerung führer Thomas herausgelockt. Der Angeklagte überhäufte auch entspräche. Die Zahl der Mitglieder beträgt gegenwärtig 320, doch diesen sofort mit wüsten Schimpfereien. Er drohte u. a. er werde Die Salzburger Wacht" berichtet: Seit etlichen Tagen waltet haben sich nur 107 Mitglieder an dem Einlauf beteiligt. Es wurde den dämlichen Berlinern" zeigen, wie man in Stettin   mit dem draußen im Dechantshof zu Bergheim   die Hebamme ihres zünftigen diefe niedrige Biffer auf den Umstand zurückgeführt, daß die Ver- Messer umzugehen pflege, denn in Stettin   gebe es ohne weiteres Handwerks. Bergangenen Freitag vollzog sich im fittfamen Heim Taufsstelle für die Mitglieder der Wilhelmsstadt zu entlegen sei. Der Messerstiche". Bei dieser Worten zog H. sein Taschenmesser hervor des hochwürdigen Herrn" Dechanten Kroiß das freudige Gra Umsatz im neuen Vierteljahr betrug 10 724 m. gegen 8932 im ver- und fuchtelte damit in drohender Weise in der Luft herum. Thomas eignis", daß eine seiner Mägde einem strammen Weltbürger das gangenen Jahre. Die Untosten sind um 3 Broz. gefallen. äußerte in dieser gefährlichen Situation, daß es das beste wäre, Leben gab. Wer ist der glückliche Papa? Darüber schweigt man den Angeklagten durch einen Schußmann festnehmen zu lassen. fich im Dechantshof gründlichst aus. Als vor einigen Monaten Raum aber hatte er dies gesagt, als der Angeklagte in gebüdter selbst dem simpelften Piusvereinsbruder die verdächtige Rundung Saltung auf ihn zustürzte und ihm das Messer bis an das Seft des pfarrherrlichen Magbleibes aufzufallen begann und man in in den Unterleib stick. Der rohe Patron begnügte sich jedoch noch Bergheim   und Umgebung dies und das tuschelte, da behauptete nicht mit diesem brutalen Aft, er stach vielmehr auch auf den wohl der fittenstrenge Herr Dechant, ein reisender Handwerks­zufällig des Weges tommenden Buchbrucer Mioczed los und ver. bursche habe seine Magd am hellichten Tage auf offener Straße Die Haupt- und Staatsattion gegen die Teilnehmer an den lehte diesen an der Schulter. Der schwerverlette Thomas wurde einmal überfallen und daher komme jetzt ihr Zustand. Warum Wahlrechtsdemonstrationen vom 12. Januar soll erst noch kommen. sofort nach dem Moabiter Krankenhaus geschafft, wo es der ärzt erstattete denn der christliche Hausvater" Dechant Aroiß nicht sofort Gin Vorspiel dazu sind die schon jest erfolgenden Aburteilungen lichen Kunst gelang, ihn am Leben zu erhalten. Wie der als Sach- nach der angeblichen Vergewaltigung die Anzeige bei der Der kleineren Frebler", d. h. derjenigen Personen, die aus Anlaß verständiger geladene Assistenzarzt Dr. Elsner, der Th. behandelt Gendarmerie? Ist doch ein recht herzensguter Mann, der Herr der Vorgänge jenes Sonntags mur ein polizeiliches Strafmandat hatte, bekundete, muß der Angeklagte nach dem Befunde sogar Dechant von Bergheim  . Wenn früher einmal eine ledige Fabriks­gefriegt haben und nun richterliche Entscheidung beantragen. Vor eine schneidende Bewegung mit dem Meffer gemacht haben, da der arbeiterin oder eine Bauerndirn Mutter geworden war, schimpfte Schöffen des Amtsgerichts Berlin- Mitte Reib des Verletzten förmlich aufgeschlitt gewesen war. In der und zeterte er am Sonntag von der Stanzel herab über die vers stard der Maler Redesdy, um sich zu verantworten wegen eines gestrigen Verhandlung versuchte der Angeklagte sich mit seiner ba worfenen Geschöpfe", über diese Schandweiber" usw. Schau, " groven Unfugs", den er am Wahlrechtssonntag berübt haben maligen Angetrunkenheit zu entschuldigen. Der Staatsanwalt be- schau, aber jest richtete derselbe fittenstrenge Gottesmann einer follte. Eine Woche Haft war von der Polizei furzerhand antragte mit Rüdsicht auf die überaus rohe und brutale Gesinnung, seiner Mägde im fürsterzbischöflichen Dechantshof zu Bergheim  über ihn berhängt worden, weil er am 12. Januar den Schuß die der Angeklagte an den Tag gelegt habe, eine Gefängnisstrafe gar die Wochenstube ein. mannspielhauben nicht Reverenz bewiesen" hatte. Am Abend von 1 Jahr und 9 Monaten. Das Gericht hielt dem Angeklagten gegen 16 Uhr sollte er an der Ecke der Kottbuser und der Brißer seine damalige Angetrunkenheit zugute und erkannte auf eine Straße vor einer Gastwirtschaft angesichts der die Menge aer Strafe von einem Jahre Gefängnis. Zugleich wurde S. wegen streuenden" Polizei ausgerufen haben: Genossen, uns hat Fluchtverdachts sofort in haft genommen. fein Mensch was zu sagen!" Ein Schußmann, der diesen Ruf gehört zu haben meinte, war bem A. in das Lofal ge­folgt und hatte ihn herausgelangt und das Ergebnis war dann die Strafverfügung. Vor Gericht erklärte R., er habe in dem Lokal Karten gespielt, seine Mitspieler seien vor die Tür gegangen, Wegen einer groben Fahrlässigkeit, welche den Tod eines um dem Walten der Polizei zuzuschauen, da sei er ihnen gefolgt Kindes zur Folge gehabt hatte, verurteilte dieselbe Straffammer und habe ihnen zugerufen, doch hereinzukommen und weiter- den Kutscher Karl Heine zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren. zuspielen. Demgegenüber wurde von dem Schußmann, der Der Angeklagte, der schon 30 Jahre Kutscher ist, fuhr am Nach als Beuge auftrat, mit absoluter Bestimmtheit versichert, daß der mittage des 20. Januar d. 3. mit einem Steinwagen von der Angeklagte, der ohne Kopfbedeckung auf die Straße hinausgelaufen Oberbaumbrüde nach der Schlesischen Straße zu die Faldenstein­sei, mit brüllender Stimme den oben angegebenen Ruf aus- straße entlang. An der Ede machte sich. einer alten Kutscher­gestoßen habe: Genoffen, uns hat fein Mensch was zu sagen!" unfitte schuldig, durch welche schon häufig schweres Unheil herbeis Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, geführt worden ist. Er fuhr anstatt den sogenannten großen bot Beweis dafür an, daß die Angaben des Angeklagten der Wahr Bogen" um die Ecke, im Trabe scharf nach links hinüber. In heit entsprechen und der Schuhmann sich in der Person demselben Augenblic fam von links das 8jährige Schulmädchen geirrt habe. Im übrigen lasse sich nachweisen, daß dem Anna Müller die Schlesische Straße entlang und wollte die Gde Rufer das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit passieren. Der Angeklagte fuhr trosdem drauflos und richtete ba. gefehlt habe. Zu diesem Zweck feien als Beugen zu laden der durch furchtbares Unheil an. Die kleine M. wurde zu Boden Reichskanaler Fürst Bülow   und der frühere gerissen und beide Räder des viele Zentner schweren Wagens Bolizeipräsident v. Borries, die befunden würden, daß gingen über das Kind hinweg. Der Tod trat auf der Stelle ein. die nächtlichen Straßendemonstrationen, die aus Anlaß der Reichs- Vor Gericht bestritt H. fich irgendwie einer Fahrlässigkeit schuldig tagswahlen von 1907 inszeniert wurden, von ihnen nicht gemiz- gemacht zu haben. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnis­Das Gericht ging jedoch noch erheblich billigt worden sind. Der Reichskanaler habe am 5. Februar strafe von Jahren. dem Rufe der lärmenden Wahlnachtsdemonstranten Folge geleistet über diesen Antrag hinaus, da durch die gröbliche Fahrlässigkeit des und sogar an sie eine Ansprache gehalten, die zwar nach dem Ver- Angeklagten ein blühendes Menschenleben vernichtet worden sei. sammlungsrecht nicht zulässig war, durch die er aber deutlich genug Das Urteil lautete deshalb auf 2 Jahre Gefängnis wegen fahr­zu erkennen gab, daß die Demonstration ihm Freude bereitete. lässiger Tötung. Der Polizeipräsident habe in einer Aeußerung, die durch die gesamte Presse ging, sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß die ähnliche Demonstration aus der Nacht des 20. Januar von den Polizeiorganen falsch aufgefaßt und durch rücksichtsloses Gin- Die für die Provinz Brandenburg   erlassene Oberpräsidials schreiten verhindert worden fei. Wenn aber über Straßen- verordnung vom 4. Juli 1898, die zum Gegenstande ihrer Vor­demonstrationen, die sogar mit Störung der Nachtruhe verbunden schriften den Schuß der äußeren Heilighaltung der Sonn- und ivaren, von höchsten Beamten Genugtuung ge= Feiertage hat, verbietet durch ihren§ 11 unter anderem an den äußert werde, so müsse im Volt die Meinung entstehen, solche ersten Feiertagen der drei großen Feste( Ostern, Pfingsten, Weih Rundgebungen feien in jedem Falle zulässig. nachten) Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Luftbarkeiten, auch wenn Denn selbstverständlich könne es feinen Unterschied ausmachen, ob sie von geschlossenen Gesellschaften veranstaltet werden. Ferner eine Rundgebung den herrschenden Klaffen genehm sei oder nicht. dürfen solche Veranstaltungen nach einer weiteren Bestimmung Der Amtsanwalt erklärte all diese Beweisanträge für uns an den zweiten Feiertagen und gewöhnlichen Sonntagen nicht vor erheblich und forderte Ablehnung. Das Zeugnis des Schußmannes 8 Uhr nachmittags beginnen. Wegen Uebertretung dieser Vor­fönne nicht erschüttert werden durch Zeugen, die etwa befunden schrift war der Gastwirt Behrend zu Nauen   in der Mart, sowie wollten, daß er sich geirrt habe. Den Reichskanzler und Polizei- der Dachdeckermeister Hübner angeklagt worden. Am ersten Oster- swtnemde 760 SD präsidenten a. D. zu laden, sei überflüssig, da die Vorgänge von tage des vergangenen Jahres hatte im Lokal von Behrend das pamburg 759 DSD 2halb bb. 2 1907 in feiner Beziehung zu den Demonstrationen von 1908 Fest eines Vereins begonnen, dessen Vorsitzender der zweite An Berlin   759 DSD 3 beiter ständen. Das Gericht trat der Meinung des Amtsanwalts bei geflagte war. Es fanden theatralische Aufführungen und Vor- Franti.a M. 757 D und ersparte sich jede weitere Beweiserhebung. Zum Strafträge statt. Nach 12 Uhr nachts begann man dann zu maz führte der Amtsanwalt aus, man müsse berücksichtigen, tanzen, was sich bis 7 Uhr morgens ausdehnte. Der Tanz er­daß Zusammenstöße vorgekommen feien, ja daß die Schußleute folgte also in den ersten vier Stunden des neuen Tages, des zweiten hier hob seine Stimme sich zu flingendem Pathos fogar ge- Csterfeiertages. Die Anklage stützte sich nun darauf, daß am nötigt worden seien, Blut zu bergießen. Da habe der zweiten Feiertage Tanzmusiken, Bälle usw. nicht vor 8 Uhr nach­Angeklagte feine acht Tage Haft vollzählig verdient. Der An- mittags anfangen dürften und daß hier eine Tanzluftbarkeit vor­getlagte war, nebenbei bemerkt, an keinem der Zusammenstöße be- liege, die an diesem Tage verbotswidrig vor 3 Uhr nachmittags teiligt gewesen und kein Tropfen seines Blutes hatte vergossen zu begonnen habe. Das Landgericht verurteilte auch beide An­werden brauchen; in einem ganz anderen Stadtteil, war's, wo er, geklagte wegen Uebertretung jener Vorschrift der Sonntags- und wie gesagt, nur in die Menge hineingerufen haben sollte, fein Feiertagsverordnung, indem es sich der Auffassung der Staats. Mensch habe ihm und ihr etwas zu fagen. Angesichts der Gering anivaltschaft anschloß. Behrend wurde außerdem noch bestraft, fügigkeit dieses zur Anklage stehenden Delittes erfuchte der weil es eine öffentliche Tanzluftbarkeit gewesen sei, für die ent Verteidiger das Gericht, fich durch die temperamentvolle Redes gegen der Verordnung vom 7. März 1904 eine polizeiliche Erlaubnis weise des Anklägers nicht beeinflussen zu lassen. Für die bes nicht nachgesucht worden sei. Die Angeklagten legten Revision hauptete Uebertretung seien nicht mal die Tatbestands- ein und beriefen sich auf eine im 19. Band des Johow abgedruckte merkmale des graben. Unfugs gegeben; denn das Entscheidung. Bublifum sei nicht in seiner Allgemeinheit beunruhigt und gestört Der erste Straffenat des Kammergerichts verwarf dieser Tage irorden. Dr. Heinemann beantragte Freisprechung, für den die Revision der Angeklagten und führte begründend aus: Die Fall der Schuldigsprechung höchstens eine fleine Geldstrafe. Das Entscheidung des Kammergerichts im Johow, Band XIX, fönne Gericht entschied, durch das Zeugnis des Schuhmanns sei der nicht von den Angeklagten mit Erfolg herangezogen werden. Sie Angeklagte überführt, groben Unfug verübt zu haben; solche beziehe sich auf ein Sonnabendvergnügen, von dem in den Sonntag lärmenden Zurufe bei solcher Gelegenheit seien geeignet, hineingetanzt worden sei, bis zu einem Zeitpunkt, wo das eigent­cine Beunruhigung des Publikums zu beliche Sonntagsleben noch nicht begonnen hatte, die äußere Heilig­wirken; boch werde eine Geldstrafe bon 25 M. haltung des Sonntags also nicht habe gestört werden können. Unter ( ebentuell 5 Tage Haft) als ausreichende Sühne erachtet. diesen Vorausseßungen habe das Kammergericht jenes Hinein­Weshalb ist, wenn grober Unfug" in diesem Falle als tanzen in den Sonntag für statthaft erklärt. Ganz anders lägen vorliegend angenommen wurde, gegen die Blockjünglinge der Wahl- die Dinge hier. Dort die Fortseyung eines erlaubten Tanz­nacht Anklage nicht erhoben? vergnügens. Hier am ersten Feiertage gar kein Tanz, weil ver-) schwaches Eistreiben.

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Anfang 8 Uhr.

Für den Inhalt der Jurerate Berliner  . Förster- Chriftl übernimmt die Redaktion dem Neues. Simfon Publikum gegenüber teinerlei guftipielhans. Panne. Verantwortung. Schiller 0. ( Walner Theater.) Der Weg zum Herzen. Schiller Charlottenburg. Auf der

Theater.

Mittwoch, 4. März Anfang 7 Uhr.

Königl. Opernhaus. Lohengrin. Anfang 7 Uhr. Königl. Schauspielhaus. Die Raben. fteinerin. Deutiches. Die Räuber. Kammerspiele. Lysistrata[ An fang 8 Uhr. Leffing. Lebendige Stunden. Neues Schauspielhaus. Alt- Heidel berg.

Sonnenseite,

Zur Berfrommungsverordnung für die Proving

Brandenburg.

Apollo. Mitislam der Moderne. Yvette Guilbert  . Spezialiäten. Folies Caprice. Jeunesse dorée. Baragraph 343. Mal was andres. Papa und Gebr. Herrnfeld. Genoffen. Salomonisches Urteil. Bürgert. Schauspielhaus. Krieg im Frieden. Kafino. lichkeit.

Urania. Taubenstraße 48/49. Theater 8 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Satarakt. Nachmittags 4 Uhr: Ueber ben Brenner nach Benedig. Sternwarte, Invalidenstr. 57/62.

Berliner   Theater.

Theater an der Spree  . Ungültig. Stafing Die Freuden der Häus zagl. 8 Uhr: Gaftſpiel Hansi Niesi:

Lortzing  . Bar und Zimmermann. Komische Oper. Die Fledermaus. Kleines. 2 × 2= 5. Friedrich Wilhelmstädt. Schau. spielhaus. Kriemhilds Nache. Hebbel  . Frau Warrens Gewerbe. 2eiten. Ein Walzertraum. Residenz. Bibi. Der felige Octave. Zentral. Ein seltsamer Fall. Luisen. Des Mädchens Lebenswege. Thalia. Immer oben auf.

Trianon. Baron Toto. Bernhard Rofe. Ein toller Einfall. Wietropol. Das muß man seh'n.

Parodie. Tannhäuser. Nachtasyt. Die Förster- Christl. Die Förster- Christl.

Rosenmontag. Wintergarten. Spezialitäten. Ring­tampf- Stonkurrenz. Passage. Madame Hanako. Spe gialitäten. Meichshallen. Stettiner Sänger. Guftab Behrens. Spezialitäten. Carl Saverland. Spezialitäten. Walhalla  . Spezialitäten. Folies Bergère  . Spezialitäten. Palast. Ringlampf- Stonfurrena. Spe zialitäten.

Zentral- Theater.

Heute und folgende Tage:

Ein seltsamer Fall

mit Alwin Neuß  . Kaffeneröffn. 7 Uhr. Anfang 8 Uhr. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Ein seltsamer Fall.

Schiffszusammenstoß. Der deutsche Dampfer Portugal  " stieß, wie aus Brest   gemeldet wird, gestern beim Einlaufen in den Hafen mit dem Torpedobootszerstörer Fauconneau" aufammen, dem dabei mehrere Platten eingebrüdt wurden, und karambolierte dann mit einem Handelsdampfer, welcher ebenfalls Beschädi­gungen erlitt. Auch der deutsche Dampfer muß sich einer Ne paratur unterziehen, zumal er auch vorher schon einen heftigen Stoß erhalten hatte.

Der Thphus. In Budapest   nimmt, wie aus einer Meldung von dort hervorgeht, der Fledtyphus epidemische Formen an. Gestern sind abermals elf Personen, darunter fünf Mit glieber einer Familie, erkrankt. Da auch aus Agram Typhusfälle gemeldet werden, so scheint die Krankheit bereits in die Provinz verschleppt worden zu sein.

Eine Dynamitexplosion. In dem Kassejowizer Goldbergwerke ereignete sich, wie aus Bilsen   berichtet wird, aus unbekannter Ursache eine Dynamitexplosion. wobei ein Arbeiter getötet und zahlreiche verwundet wurden.

Witterungsübersicht vom 3. März 1908, morgens 8 Uhr.

6tationen

München Wien

Barometer

Better

Stafionen

3 Nebel

8

3

Windstarle

Beller

bedeďt

8 bedeckt

755 NW 757 NND 767 SS

5 mollig

3 wolfig 1 Rebel

Temp. n. 6.

3831

Haparanda 771 Still Petersburg 767 SD Scilly 1 heiter 1 Aberdeen  756 23 2 Schnee 2 Baris 758 30 1 Schnee Wetterprognose für Mittwoch, den 4. März 1908. Biemlich trübe und nebelig, am Tage etwas fühler mit Niederschlägen und mäßigen nordöstlichen Winden. Berliner   Wetterburea ut.

Wasserstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterbureau.

Bafferstand Memel, Tilfit Bregel, Insterburg  Weichsel  , Thorn  Dder, Ratibor  

.

cm

am feit

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2. 3. 1. 3.

Wasserstand

2. 3. 1.8.

cm ¹) 320)

cm

cm³)

-7

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Saale, Grochlik Sabel, Spandau  ) Nathenow) Spree  , Spremberg  )

221

157

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130

284

+10

268

+7

Beeskow  Befer, Münden

207

132

Minden

238

Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm 298 Landsberg 249

GIbe, Leitmerik Dresden Barby

Rhein  , Marimiliansan 448

Raub

Köln

Nedar, Heilbronn  

132

78

-27

-15

349

-25

Main  , Wertheim

Magdeburg

309

-21

Mosel, Trier  

+ bedeutet Wuchs,

Fall.

Neues Theater.

Anfang 8 Uhr.

Simson.

Morgen und folgende Tage: Simson.

Kleines Theater.

Abends 8 Uhr:

2 mal 2= 5. Morgen und folgende Tage: 2 mal 2= 5. Lustspielhaus.

Abends 8 Uhr:

Panne.

348

472

170

270

306

[ 9 7 7 8 7 7 7 7 8 77

Unterpegel.) Eisstand.

Urania.

Wissenschaftliches Theater Taubenstr. 48/49. Nachmittags 4 Uhr:

Ueber den Brenner nach Venedig  . Abends 8 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Katarakt.

Hebbel- Theater  , niggräßer

Str. 57/58.

Abends 8 Uhr: Frau Warrens Gewerbe. Drama in vier Aften von B. Sham

Neues Operetten- Theater

Eröffnung Donnerstag, den 5. März 1908 Anfang 8 Uhr. Der Opernball.