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kämpfe Sott Nett Gegnern vorgeworfen werden könne, daß sie alles oder nichts Wollten und keine positiveArbeitlei steten. *** Man kann in Zweifel darüber sein, was gescheiter ist: die A b st i m m u n g der sozialdemokratischen Fraktion des oldenburgischen Landtags oder die B e g r ü n d u n g, die sie dieser Abstimmung gegeben hat. Ob selbst vom Standpunkt des kleineren Uebels aus Sozialdemokraten einer Legislatur Verlängerung, einer erheblichen Einschränkung der Rechte des Volkes zustimmen dürfen, will uns außerordentlich fraglich erscheinen. Auf keinen Fall aber dürfen dabei Gründe den Ausschlag geben, wie sie der Genosse Schulz für die Fraktion angeben durfte. Wenn eine Fraktion ihre Abstimmung nich: von sachlichen Erwägungen, die in der Materie selbst liegen. bestimmen läßt, sondern eine Gesetzesbestimmung, die ihr selbst schädlich erscheint, nur deshalb akzeptiert, damit die Gegner es nicht so leicht haben, sie bei weniger urteilsfähigen Wählern zu verleumden, so verscherzt sie damit ihr Ansehen bei urteils- fähigen Leuten! Sozialdemokraten kannten bishbr die schwäch- liche Rücksicht auf das Geschwätz der Gegner nicht, sondern hielten sich an ihre Grundsätze! Hoffentlich kehren auch unsere oldenburgischen Abgeordneten schleunigst zu der klaren Taktik zurück, so daß sich ähnliche blamable Abstimmungen und noch viel blamablere Begründungen nicht wiederholen. Bom Fortschritt der Presse. DerVolks freund' in Karlsruhe   berichtet über das Jahr 1907: Mit dem achtseitigen Erscheinen wurde am 1. Oktober begonnen. Diese neueste Um- wälzung, in Verbindung mit dem Druck eines achtseitigen Kopf. blattes für Pforzheim  , derFreien Presse', machte die An- fchaffung einer großen Zeitungsmaschine flGseitige Zwillings­rotation mit Zubehör im Werte von 30 009 M.) und einer weiteren Setzmaschine, die 15 000 M. kostete, notwendig. Der Gesamtumsatz des Geschäftes betrug 156 958,93 M. Er hob sich gegenüber dem Vorjahre um 37 750,99 M., also ganz beträchtlich. Der Umsatz auf demBolsfreund"- Abonnementskonto vermehrte sich um 18 317,68 M., auf dem Jnseratenkonto um 6556,46 M., auf dem Druckarbeitenkonto um 4314,08 M. Die Auflage desVolks- freunds" betrug am Ende des Jahres 14 000, nachdem aus dem früheren Verbreitungsgebiet am 1. Oktober rund 1800 Abonnenten an die neu gegründeteFreie Presse" abgegeben worden waren. Ende 1906 hatten wir eine Auflage von 15 400, Ende 1905 eine solche von 13 200. Unsere Toten. In MiTtichen wurde der Genosse A. Bleib- inhaus bestattet. Er hat ein Menschenalter lang treu für die Partei gekämpft, war u. a. Mitbegründer des ersten sozialdemo- kratischen Lesevereins in München  , der Maiblume, und unter dem Sozialistengesetz eifrig tätig. Im Alter von 54 Jahren ist Ge- nasse Bleibinhaus einer Darmverschlingung zum Opfer gefallen. Christlicher Mordschwindel vor Gericht. Vor einigen Monaten ging durch die Presse die Schauermär, daß in Schweinfurt  ein Sozialdemokrat den Plan gefaßt habe, den christlichen Arbeitersekrctär und Zentrumsabgcordneten Schwarz zu er- morden, woran er nur durch seine Verhaftung verhindert worden sei. Die Sache ist jetzt vor der Schweinfurter   Strafkammer zur Verhandlung gekommen. Der angebliche Attentäter, der Fabrikarbeiter T r ü t s ch e l, war wegen Widerstandes, Polizei- Beleidigung und Unfugs angeklagt. Er hatte sich im Dezember abends in dieDrei Lilien" begeben, in deren oberen Lokalitäten gerade eine Festlichkeit der Christlichen   stattfand, und nach dem Abgeordneten Schwarz gefragt, der aber gar nicht anwesend war. Später sah man, wie der schtverbetrunkene Trütschel einen Re- volver zu laden versuchte. Dem Versuch, ihm die Waffe ab- zunehmen, leistete er heftigen Widerstand, weshalb er verhaftet wurde. Am nächsten Morgen wurde er jedoch wieder freigelassen. Er ging nun wieder in dieDrei Lilien", machte mit der Kellnerin Skandal, weil sie angeblich zu wenig Geld herausgegeben, und wurde neuerdings verhaftet, wobei er Widerstand leistete und die Polizei beschimpfte. 35as Gericht verurteilte ihn zu 7 Monaten Gefängnis. Für densozialistischen   M o r d p l a n". den bereits die Reichsverbandspresse in ihrArchiv" aufgenommen hat, ergab sich nicht der Schatten eines Be- weises. Es liegt nicht der geringste Anhaltspunkt dafür vor, daß hinter Trütschels Nachfrage nach dem Abgeordneten Schwarz eine schlimme Absicht steckte, höchstwahrscheinlich wollte er nur wegen Aufnahme in die christliche Gewerkschaft mit Schwarz ver- handeln, nachdem er kurz vorher aus der freien Ge- werkschaft ausgeschlossen worden war! Leipziger Buchdrucker undKorrespondent". DieLeipziger Volkszeitung  " teilt mit. daß die Leipziger   Buchdrucker den in unserer Nr. 54 mitgeteilten Beschluß kontraKorrespondent" nicht gefaßt haben. Anscheinend handelt es sich in der Angabe um eine Ortsvcrwechselung. Die Dresdener   Buchdrucker haben eine Rc- folution beschlossen, wie sie in der'Notiz mitgeteilt wurde. Personalien. In die Redaktion derMeckl. BolksztA" in Rostock   ist Genosse Arno Franke   eingetreten, bislang Rc- dakteur an derArbeiterzeitung" zu Dortmund  . Der Ausschluß des DanebrogsritterS aus der dänischen Sozial- demokratie. Ein sozialdemokratischer Stadtverordneter m Aarhu  «, Fabrikant Julius Andersen, war im vorigen Frühjahr wegen seiner langjährigen Tätigkeit als Abstinenzvereinsvorsitzender vom dänischen König mit' dem Orden der Danebrogritter bedacht worden und bildete fich offenbar ein, dieses feudale Spielzeug auch als Sozialdemokrat mit Ehren tragen zu können. Unsere Genossen waren anderer Meinung und schloffen ihn aus dem Sozialdemo- kratifchen Verband aus. Er aber rief das Stadtgericht von AarhuS   an und verlangte, daß die Verbandsabteilung unter An- drohung von Geldstrafen verpflichtet werde, den Ausschluß rückgängig zu machen. Das Gericht hat nun. am 6. März, sein Urteil gefällt, die Klage abgewiesen und erklärt, daß die Generalversammlung der Organisation laut ihres Statuts das m, eingeschränkte Recht habe, über AuSschlußanträge zu beschließen und daß die Gültigkeit der Beschlüsse nicht davon abhängig sei. welchen Wert man nach allgenieiner objektiver Beurteilung den dafür angeführten Gründen beimesse. Der Versuch der dänischen Regierung, der Sozialdemokratie einen Danebrogsritter aufzuhalsen. ist somit endgültig mißlungen. Die Märzfrier in der Schweiz   wird auch dieses Jahr wieder wie früher einheitlich vom Landesausschuß der deutschen   Sozialisten in Zürich   im Einverständnis mit der schweizerischen sozialdemo- kratifchen Partei, dem Grütliverein und dem Gewerkschaftsbund ver- anstaltet. Ein Aufruf in der Arbeiterpreffe ist veröffentlicht worden. Der Ueberschuß an allen Orten ist an den vom LandesauSschuß ver- walteten internationalen Flüchtlingsfonds abzu- liefern. Eine» Bnndesbeitrag von 500 Franks an das im Juli in Zürich  stattfindende Grütlizentralfest hat der Bundesrat beschloffen. Aehn- liche bürgerliche Veranstaltungen werden in der Regel mit viel höheren Beträgen unterstützt. poUreUiebes» Scrlcbtlicbes ulw. GesetzeSkorrigierende Verwaltungsbehörden. Die Berufungsstraflammer zu Chemnitz   verwarf die Berufung des Genossen I l l i n g von derV o l k s st i m m e" zu Chemnitz  gegen ein Schöffengerichtsurteil, das ihm wegen Zuwiderhandlung gegen Verordnungen der Amtshauptmannschaften Döbeln'und Chemnitz   90 M. Geldstrafe zudiktierte. Die Verordnungen ver- bieten die Vcrrufserklärung von Gewerbetreibenden und durch Inserate, in denen mitgeteilt wurde, daß dieser oder jener Saal für die Arbeiterschaft nicht zu haben sei, soll dagegen gefehlt worden tfin. Genosse Illing bestritt u. a. die Rechtsgültigkeit der Berord- 1 inurtßcn, da sie der Reichsgcsctzgebpng und der Verfassung entgegen« stehen. DaS Gericht bejahte dagegen die Rechtsgültigkeit. Da ein prinzipielles Urteil herbeigeführt werden soll, wird nun das Ober- landesgericht Gelegenheit zur Nachprüfung erhalten. Es wäre doch zu sonderbar, wenn Reichsgesetze und reichsgerichtliche Rechtsprechung durch Bekanntmachung, unserer VcrwaltungS- behörden beseitigt werden könnten. Preußisches Bersammlungsrecht". In einer Versammlung des Sozialdem. Ortsvereins zu F l e ns b u r g. in der Genosse Michelscn über Märzdichter referierte, wurde von dem über- wachenden Beamten der Referent verhindert. Gedichte zu rezitieren, weil diese Gedichte der Polizeibehörde vorher nicht zur polizeilichen Zensur vorgelegen hätten! Die Versammlung beschloß sofort, gegen dieses Vor- gehen des Beamten Beschwerde zu führen. Der Referent setz« sodann seinen Vortrag fort unter Weglassung der Re- z i t a t i o n e n. nachdem er scharf gegen das Vorgehen der Polizeibehörde protestiert und die Vereins- und versammlungs- gesetzlichen Verhältnisse in Preußen einer vernichtenden Kritik unterzogen hatte,_ Sozialem Die Bctriebskrankenkasse der vereinigte» Siemenswerke ist am 2. März in Kraft getreten, wiewohl eine Entscheidung deL Ministers über die Beschwerde des Vorstandes der Neuen Maschinen- bauerkrankenkasse gegen das dem Gesetz zuwider erfolgte Aus- scheiden der Kasse noch nicht ergangen ist. Die neue Kasse verstößt, abgesehen von den neulich hervorgehobenen Gründen, gegen das Gesetz auch deshalb, weil die Betriebskasse für 3 Fabriken errichtet ist, das Gesetz aber ausdrücklich gemeinsame Bctriebskassen für mehrere Fabriken nicht gestattet. Gegen das für die Rechte der Arbeiter recht nachteilige Statut hatten am 8. September große Versammlungen der Arbeiter protestiert trotzdem ist die Ge- nchmigung erfolgt. Das Statut korrigiert auch nach anderen Rich- tungen hin die Gesetze. So sagt eS im§ 18, die Berufungsgrenze gegen Urteile der KausmannSgerichte von 500 auf 300 M., hierüber: Vorstandsmitglied soll ferner nur werden dürfen, wer mindestens ein Jahr bei der Firma beschäftigt war!§ 29 der Statuten räumt dem Gesetz zuwider dem Vorsitzenden des Vorstandes das Recht ein, unentschuldigt ausbleibende oder zu spät erschienene Vorstands- Mitglieder mit 3 M. zu bestrafen! Das sind nur einige der offen- sichtlich gegen das Gesetz verstoßenden Statutvorschriften. Und den- noch ist die Genehmigung erteilt! Bei der Delcgiertenwahl ist die Geheimhaltung der Ab- stimmung schroff verletzt. So sind bei der Firma Siemens- Schuckert  , Nonnendamm, in mehreren Abteilungen von den Meistern Hilbig und Hoffmann die Zettel aufgeschlagen und nach- gesehen worden, wer gewählt ist. Ferner lehnte das Dhnamowerk ab, andere Listen für die Wahl zuzulassen, als die vom gelben Arbeiterausschnß aufgestellten! Das ist, selbst wenn man die Art der Listenwahl, wie sie die behördlich protegierte gesetzwidrige Kasse vorschreibt, für zulässig erachten würde, ein Hohn auf jedes Selbst- verwaltungsrecht der Arbeiter. In der Sitzung der Aerztckcunmcr Brandenburg ist von ärztlicher Seite hervorgehoben, daß, ohne die Mitglieder der Kasse zu fragen, mit einer Reihe Aerzte Verträge abgeschlossen sind. Die Aerzte sind der fast ausschließlichen Diktatur einesVertrauensarztes" unterworfen. Wird der Minister trotz alledem dem rechts- und gesetzwidrigen Ausscheiden der neuen Betricbskasse zustimmen und Zahlung einer Prämie für Vertragsbruch aus den Mitteln der Arbeiter der Vertragstreuen Firmen an sie genehmigen? Der landliche Arbeiter wird wegen Kontraktbruchs beS Arbeitgebers bestraft. Der verheiratete Landarbeiter Lemke war gegen freie Wohnung und Wochenlohn auf dem Rittergut der Frau Himburg in der Gegend von Magdeburg   in Stellung. Beim Antritt erhielt er einen Vorschuß und außerdem erhielt er ein Ferkel auf Kredit. Es wurde abgemacht, daß die Schuld durch wöchentliche Abzüge vom Lohn verrechnet werden sollte. In März 1907 verlangte L. eine Lohn- crhöhung. Sie wurde ihm abgeschlagen. Er machte darauf von dem vereinbarten Recht einer lltägigen Kündigung Gebrauch. Nach der Kündigung verweigerte ihm der Inspektor die Auszahlung des verdienten Lohnes, weil L. der Gutsbesitzerin an Vorschuß be- ziehungswcise für das Ferkel noch 50 Mnrk schuldete. L. legte nun die Arbeit nieder, obwohl von der 14tägigcn Kündigungsfrist erst ein Teil vergangen war. Die Folge war eine Anklage wegen Kon- traktbruchs auf Grund des vorsintflutlichen Ausnahmcstrafgesetzes gegen Gesinde und ländliche Arbeiter vom 24. April 1854. Angc- klagter bestritt, strafbar zu sein. Die Nichtzahlung des Lohnes sel einwichtiger Grund", der nach§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs  zur sofortigen Aufgabe des Dienstverhältnisses berechtige. Denn Aufrechnungen gegen verdienten Lohn seien gemäߧ 304 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unstatthaft, wie auch die Judikatur an- erkenne. Das Landgericht Magdeburg   verurteilte jedoch den AugeNagtcn wegen KontraktbruchS. Es führte begründend auS: ES könne dahin- gestellt bleiben, ob hier eine Aufrechnung vorliege. Selbst wenn es eine unzulässige Aufrechnung wäre, würde sie doch kein wichtiger Grund zum Verlassen des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Kün- digung sein. Daß L. den Lohn nicht bekam, könne auch mit Rücksicht darauf, daß er verheiratet war und Kinder hatte, einen solchen wichtigen Grund nicht abgeben. Denn es stehe fest, daß er von einem Bäckermeister 40 Mark geliehen erhielt, um der Ritterguts- bcsitzcrin zu zahlen, so daß ein Notstand nicht durch die Vorcnl- Haltung des Lohnes hervorgerufen sei. Derartige Vorschuß­zahlungen, wie hier geleistet, seien den landwirtschaftlichen Ar- heitern gegenüber üblich. Wollte man in der Borenthaltung eines Wochenlohnes einen Grund zum sofortigen Verlassen des Dienstes sehen, so würde eS den landwirtschaftlichen Arbeitern sehr leicht werden, einen Grund zum sofortigen Verlassen des Dienstes zu finden. Das entspreche aber nicht der Gesetzgebung. Der erste Strafsenat deS Kammergerichts verwarf am DienStag die gegen dieses Urteil vom Angeklagten eingelegte Revision mit folgender Begründung: Ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   vorliege, sei wesentlich Sache der richterlichen lleberzeugung. An der Ueberzeugung des VordcrrichterS könnte die Revisionsinstanz nur rütteln, wenn ihr ein Rechtsirrtum zugrunde gelegen hätte. Das Landgericht stelle nur hier fest, daß es üblich sei, den ländlichen Arbeitern Vorschutz zu geben und ihn abarbeiten zu lassen. Bei dieser Boraussetzung gehe das Landgericht mit Recht davon auS, daß es unbillig wäre, daS Recht zum so- fortigen Verlassen deS Dienstes dem ländlichen Arbeiter zuzuz sprechen, der seinen Lohn nicht erhalte, und dies mit der Unzu- lässigkeit der Kompensation(Aufrechnung) zu begründen. Wäre es, wie es nach Ansicht des Landgerichts nicht sei, dann wäre ja auch tatsächlich dem 5iontraktbruch ländlicher Arbeiter Tür und Tor geöffnet. Deshalb sei es nicht rechtsirrig, wenn das Landgericht einen wichtigen Grund nicht annehme. Ins Praktische übersetzt bedeutet das: Der ländliche Arbeiter, der der Herrschaft etwas schuldet, muß sich offenbare Gesetzwidrig- leiten gefallen lassen oder er wird bestraft. Weim Gewerbe- gerichte oder diesen nachgebildete Gerichte über die Rechte der ländlichen Arbeiter zu entschsiden hätten, so wäre ein solches Urteil unmöglich. Durch das Urteil deS Magdeburger   Landgerichts ist festgestellt, daß die ländlichen Arbeitgeber jener Gegend in der Regel den vereinbarten Lohn nicht zahlen, also den Vertrag brechen. Bestraft wird dann der Arbeiter, der in solchem Bruch des Vertrages einenwichtigen" Grund zur Aufhebung des Antrags erblickt. Solche Rechtsanschauung muß empörend wirken. Mit dem bürgcr- lichen Gesetzbuch ist die entgegengesetzte Ansicht des Arbeiters verein- bar. Bereits in der Bibel fft an vielen Stellen diese Ansicht des Ar- beiters bcrireten. So'heißt es Epistel Sk. Jakobr, Kapitel V, VerS 4:Dem Arbeiter den ihm gebührenden Lohn vorenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit. Siehe, der Lohn der Arbeiter, den Ihr unterschlagen, schreit zu Gott und ihre Stimmen dringen zum Herrn." Und doch findet des Arbeiters Stimme nicht eimnal beim Kammergericht Erhör. Luther   übersetzt die zitierte Stelle:Siehe der Arbeiter Lohn, die Euer Land cingccrnct haben und von Euch abgebrochen ist. der schreiet, und das Rufen der Ernter ist gelommen vor die Ohren des Herrn Zebaoth. Eine andere Stelle der Bibel(3. Buch Moses  , Kapitel 24, Vers 13) sagt:ES soll des Tagelöhners Loh» nicht bei Dir bleiben bis an den Morgen." Noch deutlicher predigt Jesus Sirach(Kapitel 24, Vers 27):Wer dem Arbeiter seinen Lohn nicht gibt, der ist ei» Bluthund." All das berechtigt aber nach gelehrter Richter Ansicht nicht den Arbeiter,' die Arbeit wegen vorenthaltenen Lohnes aus- zugeben: nach preußisch-christlicher Ansicht muß vielmehr der Ar- bcitcr wegen seines BibelalaubenS und seiner Zuversicht bestraft werden. Aber' die Landflucht wird nicht von Arbeitgebern ver- schuldet, behaupten dieDeutsche Tageszeitung", die»Kreuz- zcitung" und andere agrarische Organe. Mus der frauenben>egung> Die Organisation der Genossinnen in Groß-Berlin. In dem vom Verbände der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins   und der Umgegend herausgegebenen Jahresbericht er- statten auch die VertraucnSpersonen der Genossinnen Bericht. Den Berichten entnehmen wir folgendes: Der Verein der Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse in Berlin   hat augenblicklich 1058 zahlende Mitglieder. Freiwillige Beiträge zahlen 1591 Genossinnen, gegen 850 im Vorjahre. Sowie die Zahl der organisierten Frauen gestiegen ist, haben auch die Leseabende zugenommen. Gegenwärtig bestehen in Berlin   15 ver- schiedene Lcseabendc, di« alle vierzehn Tage ihre Sitzungen ab- halten. Wie groß der Drang nach Wissen in proletarischen grauen- kreisen ist, geht am deutlichsten auS der Anzahl der Teilnehme- rinnen hervor. Nahezu 550 Frauen kommen verteilt auf die verschiedenen Leseabende alle vierzehn Tage zusammen. Die Einrichtung neuer Leseabende ist zu einem Bedürfnis geworden. Im 1., 2. und 3. Kreise war bisher keine Vertrauensperson und demzufolge konnte dort nicht so intensiv agitiert werden. Man kannte in den betreffenden Kreisen nur eine kleine Anzahl Ge- nossinnen. Als aber im Oktober 1907 die Kreise je eine Ver- trauensperson erhielten, hat sich die Zahl der organisierten Frauen außerordentlich gehoben, zu den drei Leseabenden mutzte schon ein vierter eingerichtet werden. Auch im vierten Kreise ist um den zwei neu hinzugewählten Vertrauenspersonen eine regere Agitation möglich gewesen. Für die Dicnstbotenbewc-gung ist im- ablässig agitiert worden. An Broschüren sind im vergangenen Jahr verkauft worden Frauenwahlrccht 360 Stück, Frauenleiden und deren Verhütung. 300. Bericht für die Internationale Frauenkonfcrenz 80. Grund- sätze und Forderungen 302, Bebel,Die Frau und der Sozialis- nius" 130. EntWickelung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft 75. Unentgeltlich wurden in einigen Leseabenden 150 Exemplare der Broschüre:Welchen Wert hat die Bildung für die Arbeiterin?" verteilt. Die Frauenbewegung von Groß-Berlin hat auch im letzten Jahre einen festeren Zusammenschluß erhalten. Einheitlichkeit in Agitation und Organisation, ein innigeres Zusammenarbeiten hatte bisher gefehlt, ist nun aber herbeigeführt worden und wird allem Anschein nach zum Segen des Ganzen gereichen. Die Einnahme der KreiS-Vertrauensperson. Genossin Wulf, betrug 3787,31 M.» die Ausgabe 3458,97 M.. mithin bleibt cm Bestand von 328,34 M. Im Kreise Teltow-Beeskow-Storkow-Charlottenburg arbeiten jetzt in 17 Orten Vertrauenspersonen. Außer zahlreichen lokalen Versammlungen fanden 8 von der Kreis-Vertrauenspcrson ein- berufene statt. Die Einnahmen der Kreis-Vertrauensperson. Ge- nossin Thiel, betrugen 1300,44 M.. die Ausgaben 1278,10. Von 10 auf 13 ist die Zahl der örtlichen VertraucnSpersonen im Kreise Nieder-Barnim gestiegen. An den Lcseabcnden be- teiligten sich im letzten Jahre 250 Genossinnen, gegen 150 im Jahre 1906. Freiwillige Parteibeiträge leisten durch Entnahme von Marken 205 Genossinnen. In den Fraucn-Bildungsvereinen sind jetzt 705 Genossinnen organisiert, gegen 543 am Schlüsse deS Jahres 1906, Den Einnahmen der Kreis-BertrauenSperson. Ge- nossin Neumann, in Höhe von 1153,22 M. stehen 1040,40 M. Aus- gaben gegenüber. Die Berichte geben ein Bild erfreulicher EntWickelung. Der Kampf um Gleichberechtigung. Im Staate New Aork wird gegenwärtig in großen Volks- Versammlungen'das Thema der Gleichberechtigung der Frauen erörtert, und dem Staatsparlament ist ein Antrag vorgelegt worden, die Verfassung dahin zu ändern, daß das Wortmale" männlich in allen gesetzlichen Bestimmungen, die vom Wahlrecht der Personen über 21 Jahren handeln, gestrichen werde. Dieser Antrag ist an das Komitee für Rechtssachen zur näheren Unter- suchung verwiesen worden. Vor diesem Komitee fanden jüngst Verhandlungen statt, zu welchem Freunde und Gegner des Frauen­wahlrechts geladen waren. 120Mann" stark erschienen die crsteren und etwa 40 Personen wollten Gründe gegen die Ge- Währung deS Wahlrechtes an die Frauen anführen. Die Gegner waren meistens Frauen, reiche und müßiggehende Frauen, die von dem Wahlrecht nur eine größere politische Konfusion de- fürchteten und die behaupteten, daß die Frauen jetzt schon vor dem Gesetze mehr Rechte haben als die Männer. Sie sahen Gefahren und Schäden für die Frauen in der politischen Gleichberechtigung und wollten nichts davon wissen. Unter den 120 Delegierten zugunsten des Fraucnwahlrechts waren viele Parteigenossen und-Genossinnen, die in glänzender Weise für die Rechte der Frauen eintraten und das Stimmrecht für die Arbeiterin als Miterzeugerin aller gesellschaftlichen Werte forderten. Die bürger- lichen Vertreterinnen begründeten ihre Forderungen mit dem rem theoretischen Gerechtigkeitsprinzip und mit der Tatsache, daß Frauen auch Steuern an den Staat zu zahlen haben. ES ist noch fraglich, wie das Komitee über den Antrag im Parlament berichten wird, ober jedenfalls ist schon soviel erreicht, daß die Frage in der Oeffentlichkeit ventiliert wird. Die Lehrerinnen von New Dork sind in diesem Jahre wiederum wegen der Gleichstellung mit den Lehrern in bczug auf die Ge- haltLfrage vorstellig geworden. Das Parlament hatte ihre Forde- rung im letzten Jahre bewilligt, aber der Gouverneur hatte sein Veto eingelegt. Sie hoffen, diesmal eine so starke Majorität zu erzielen, daß kein Widerspruch gegen ihre Forderung aus- kommen kann._ Versammlungen Veranstaltungen. Berlin  . Donnerstag, den 12. März. 8 Uhr. imSwinemündcr Gesellsckaftshausc", Swinemünder Straße 42: Vortrag. Ge- nosse Abg. Böhle-Straßburg:Die wirtschaftliche und politische Stellung der Frau in der heutigen Gesellschaft". Wilmersdorf  . Donnerstag, den 12. März, imLuiftn-Parl": Vortrag.  _ Eingegangene Dnichfchnftcn. März", HalbmonatSIchrist siir deutsche Kultur. Hmnisgcdcr i L Tßoma. H. Hesse  , A. Langen. K. Aram. Erstes Mürzheft. Preis 1.20 M. Verlag von Awert Langen in München  . Komninnale Runvschan. Nr. 3, 4 und 5. Monatsschrist für städtische Bau- und Bodenpolitit. Herausgeber: Dr. E. H. DIetzsch. Jährlich IS M. Verlag:Kommunale Rundschau', Berlin  , Motzskr. 7S. Sozialdemokratischer«Sahlverein für den Reichstags- Wahlkreis Brieg  -Nauislau.(OrtSverciu Berlin  .) Heute abend « Uhr bei Wernitz. Krünauerstr. 3. Allgemeine Familien-Sterbekaffe. Heute Zahltag Ackerstr. 123 bei Wiesenthal(von 3-6 Uhr).