kämpfe Sott Nett Gegnern vorgeworfenwerden könne, daß sie alles oder nichtsWollten und keine positiveArbeitlei steten.***Man kann in Zweifel darüber sein, was gescheiter ist:die A b st i m m u n g der sozialdemokratischen Fraktion desoldenburgischen Landtags oder die B e g r ü n d u n g, die siedieser Abstimmung gegeben hat. Ob selbst vom Standpunktdes kleineren Uebels aus Sozialdemokraten einer LegislaturVerlängerung, einer erheblichen Einschränkung der Rechte desVolkes zustimmen dürfen, will uns außerordentlich fraglicherscheinen. Auf keinen Fall aber dürfen dabei Gründe denAusschlag geben, wie sie der Genosse Schulz für die Fraktionangeben durfte. Wenn eine Fraktion ihre Abstimmung nich:von sachlichen Erwägungen, die in der Materie selbst liegen.bestimmen läßt, sondern eine Gesetzesbestimmung, die ihr selbstschädlich erscheint, nur deshalb akzeptiert, damit die Gegneres nicht so leicht haben, sie bei weniger urteilsfähigen Wählernzu verleumden, so verscherzt sie damit ihr Ansehen bei urteils-fähigen Leuten! Sozialdemokraten kannten bishbr die schwäch-liche Rücksicht auf das Geschwätz der Gegner nicht, sondernhielten sich an ihre Grundsätze! Hoffentlich kehren auchunsere oldenburgischen Abgeordneten schleunigst zu der klarenTaktik zurück, so daß sich ähnliche blamable Abstimmungenund noch viel blamablere Begründungen nicht wiederholen.Bom Fortschritt der Presse. Der„Volks freund' inKarlsruhe berichtet über das Jahr 1907: Mit dem achtseitigenErscheinen wurde am 1. Oktober begonnen. Diese neueste Um-wälzung, in Verbindung mit dem Druck eines achtseitigen Kopf.blattes für Pforzheim, der„Freien Presse', machte die An-fchaffung einer großen Zeitungsmaschine flGseitige Zwillingsrotation mit Zubehör im Werte von 30 009 M.) und einer weiterenSetzmaschine, die 15 000 M. kostete, notwendig. Der Gesamtumsatzdes Geschäftes betrug 156 958,93 M. Er hob sich gegenüber demVorjahre um 37 750,99 M., also ganz beträchtlich. Der Umsatzauf dem„Bolsfreund"- Abonnementskonto vermehrte sich um18 317,68 M., auf dem Jnseratenkonto um 6556,46 M., auf demDruckarbeitenkonto um 4314,08 M. Die Auflage des„Volks-freunds" betrug am Ende des Jahres 14 000, nachdem aus demfrüheren Verbreitungsgebiet am 1. Oktober rund 1800 Abonnentenan die neu gegründete„Freie Presse" abgegeben worden waren.Ende 1906 hatten wir eine Auflage von 15 400, Ende 1905 einesolche von 13 200.Unsere Toten. In MiTtichen wurde der Genosse A. Bleib-inhaus bestattet. Er hat ein Menschenalter lang treu für diePartei gekämpft, war u. a. Mitbegründer des ersten sozialdemo-kratischen Lesevereins in München, der Maiblume, und unter demSozialistengesetz eifrig tätig. Im Alter von 54 Jahren ist Ge-nasse Bleibinhaus einer Darmverschlingung zum Opfer gefallen.Christlicher Mordschwindel vor Gericht. Vor einigen Monatenging durch die Presse die Schauermär, daß in Schweinfurtein Sozialdemokrat den Plan gefaßt habe, den christlichenArbeitersekrctär und Zentrumsabgcordneten Schwarz zu er-morden, woran er nur durch seine Verhaftung verhindertworden sei. Die Sache ist jetzt vor der Schweinfurter Strafkammerzur Verhandlung gekommen. Der angebliche Attentäter, derFabrikarbeiter T r ü t s ch e l, war wegen Widerstandes, Polizei-Beleidigung und Unfugs angeklagt. Er hatte sich im Dezemberabends in die„Drei Lilien" begeben, in deren oberen Lokalitätengerade eine Festlichkeit der Christlichen stattfand, und nach demAbgeordneten Schwarz gefragt, der aber gar nicht anwesend war.Später sah man, wie der schtverbetrunkene Trütschel einen Re-volver zu laden versuchte. Dem Versuch, ihm die Waffe ab-zunehmen, leistete er heftigen Widerstand, weshalb er verhaftetwurde. Am nächsten Morgen wurde er jedoch wieder freigelassen.Er ging nun wieder in die„Drei Lilien", machte mit der KellnerinSkandal, weil sie angeblich zu wenig Geld herausgegeben, undwurde neuerdings verhaftet, wobei er Widerstand leistete und diePolizei beschimpfte. 35as Gericht verurteilte ihn zu 7 MonatenGefängnis. Für den„sozialistischen M o r d p l a n". denbereits die Reichsverbandspresse in ihr„Archiv"aufgenommen hat, ergab sich nicht der Schatten eines Be-weises. Es liegt nicht der geringste Anhaltspunkt dafür vor,daß hinter Trütschels Nachfrage nach dem Abgeordneten Schwarzeine schlimme Absicht steckte, höchstwahrscheinlich wollte er nurwegen Aufnahme in die christliche Gewerkschaft mit Schwarz ver-handeln, nachdem er kurz vorher aus der freien Ge-werkschaft ausgeschlossen worden war!Leipziger Buchdrucker und„Korrespondent". Die„LeipzigerVolkszeitung" teilt mit. daß die Leipziger Buchdrucker den inunserer Nr. 54 mitgeteilten Beschluß kontra„Korrespondent" nichtgefaßt haben. Anscheinend handelt es sich in der Angabe um eineOrtsvcrwechselung. Die Dresdener Buchdrucker haben eine Rc-folution beschlossen, wie sie in der'Notiz mitgeteilt wurde.Personalien. In die Redaktion der„Meckl. BolksztA" inRostock ist Genosse Arno Franke eingetreten, bislang Rc-dakteur an der„Arbeiterzeitung" zu Dortmund.Der Ausschluß des DanebrogsritterS aus der dänischen Sozial-demokratie. Ein sozialdemokratischer Stadtverordneter m Aarhu«,Fabrikant Julius Andersen, war im vorigen Frühjahr wegen seinerlangjährigen Tätigkeit als Abstinenzvereinsvorsitzender vomdänischen König mit' dem Orden der Danebrogritter bedacht wordenund bildete fich offenbar ein, dieses feudale Spielzeug auch alsSozialdemokrat mit Ehren tragen zu können. Unsere Genossenwaren anderer Meinung und schloffen ihn aus dem Sozialdemo-kratifchen Verband aus. Er aber rief das Stadtgericht vonAarhuS an und verlangte, daß die Verbandsabteilung unter An-drohung von Geldstrafen verpflichtet werde, den Ausschlußrückgängig zu machen. Das Gericht hat nun. am 6. März,sein Urteil gefällt, die Klage abgewiesen und erklärt, daßdie Generalversammlung der Organisation laut ihres Statuts dasm, eingeschränkte Recht habe, über AuSschlußanträge zu beschließenund daß die Gültigkeit der Beschlüsse nicht davon abhängig sei.welchen Wert man nach allgenieiner objektiver Beurteilung dendafür angeführten Gründen beimesse.— Der Versuch der dänischenRegierung, der Sozialdemokratie einen Danebrogsritter aufzuhalsen.ist somit endgültig mißlungen.Die Märzfrier in der Schweiz wird auch dieses Jahr wiederwie früher einheitlich vom Landesausschuß der deutschen Sozialistenin Zürich im Einverständnis mit der schweizerischen sozialdemo-kratifchen Partei, dem Grütliverein und dem Gewerkschaftsbund ver-anstaltet. Ein Aufruf in der Arbeiterpreffe ist veröffentlicht worden.Der Ueberschuß an allen Orten ist an den vom LandesauSschuß ver-walteten internationalen Flüchtlingsfonds abzu-liefern.Eine» Bnndesbeitrag von 500 Franks an das im Juli in Zürichstattfindende Grütlizentralfest hat der Bundesrat beschloffen. Aehn-liche bürgerliche Veranstaltungen werden in der Regel mit vielhöheren Beträgen unterstützt.poUreUiebes» Scrlcbtlicbes ulw.GesetzeSkorrigierende Verwaltungsbehörden.Die Berufungsstraflammer zu Chemnitz verwarf die Berufungdes Genossen I l l i n g von der„V o l k s st i m m e" zu Chemnitzgegen ein Schöffengerichtsurteil, das ihm wegen Zuwiderhandlunggegen Verordnungen der Amtshauptmannschaften Döbeln'undChemnitz 90 M. Geldstrafe zudiktierte. Die Verordnungen ver-bieten die Vcrrufserklärung von Gewerbetreibenden und durchInserate, in denen mitgeteilt wurde, daß dieser oder jener Saalfür die Arbeiterschaft nicht zu haben sei, soll dagegen gefehlt wordentfin. Genosse Illing bestritt u. a. die Rechtsgültigkeit der Berord- 1inurtßcn, da sie der Reichsgcsctzgebpng und der Verfassung entgegen«stehen. DaS Gericht bejahte dagegen die Rechtsgültigkeit. Da einprinzipielles Urteil herbeigeführt werden soll, wird nun das Ober-landesgericht Gelegenheit zur Nachprüfung erhalten. Es wäre dochzu sonderbar, wenn Reichsgesetze und reichsgerichtlicheRechtsprechung durch Bekanntmachung, unserer VcrwaltungS-behörden beseitigt werden könnten.Preußisches Bersammlungs„recht". In einer Versammlungdes Sozialdem. Ortsvereins zu F l e ns b u r g. in der GenosseMichelscn über Märzdichter referierte, wurde von dem über-wachenden Beamten der Referent verhindert. Gedichtezu rezitieren, weil diese Gedichte der Polizeibehörde vorhernicht zur polizeilichen Zensur vorgelegenhätten! Die Versammlung beschloß sofort, gegen dieses Vor-gehen des Beamten Beschwerde zu führen. Der Referent setz«sodann seinen Vortrag fort unter Weglassung der Re-z i t a t i o n e n. nachdem er scharf gegen das Vorgehen derPolizeibehörde protestiert und die Vereins- und versammlungs-gesetzlichen Verhältnisse in Preußen einer vernichtenden Kritikunterzogen hatte,_SozialemDie Bctriebskrankenkasse der vereinigte» Siemenswerkeist am 2. März in Kraft getreten, wiewohl eine Entscheidung deLMinisters über die Beschwerde des Vorstandes der Neuen Maschinen-bauerkrankenkasse gegen das dem Gesetz zuwider erfolgte Aus-scheiden der Kasse noch nicht ergangen ist. Die neue Kasse verstößt,abgesehen von den neulich hervorgehobenen Gründen, gegen dasGesetz auch deshalb, weil die Betriebskasse für 3 Fabriken errichtetist, das Gesetz aber ausdrücklich gemeinsame Bctriebskassen fürmehrere Fabriken nicht gestattet. Gegen das für die Rechte derArbeiter recht nachteilige Statut hatten am 8. September großeVersammlungen der Arbeiter protestiert— trotzdem ist die Ge-nchmigung erfolgt. Das Statut korrigiert auch nach anderen Rich-tungen hin die Gesetze. So sagt eS im§ 18, die Berufungsgrenzegegen Urteile der KausmannSgerichte von 500 auf 300 M., hierüber:Vorstandsmitglied soll ferner nur werden dürfen, wer mindestensein Jahr bei der Firma beschäftigt war!§ 29 der Statuten räumtdem Gesetz zuwider dem Vorsitzenden des Vorstandes das Recht ein,unentschuldigt ausbleibende oder zu spät erschienene Vorstands-Mitglieder mit 3 M. zu bestrafen! Das sind nur einige der offen-sichtlich gegen das Gesetz verstoßenden Statutvorschriften. Und den-noch ist die Genehmigung erteilt!Bei der Delcgiertenwahl ist die Geheimhaltung der Ab-stimmung schroff verletzt. So sind bei der Firma Siemens-Schuckert, Nonnendamm, in mehreren Abteilungen von denMeistern Hilbig und Hoffmann die Zettel aufgeschlagen und nach-gesehen worden, wer gewählt ist. Ferner lehnte das Dhnamowerkab, andere Listen für die Wahl zuzulassen, als die vom gelbenArbeiterausschnß aufgestellten! Das ist, selbst wenn man die Artder Listenwahl, wie sie die behördlich protegierte gesetzwidrige Kassevorschreibt, für zulässig erachten würde, ein Hohn auf jedes Selbst-verwaltungsrecht der Arbeiter. In der Sitzung der AerztckcunmcrBrandenburg ist von ärztlicher Seite hervorgehoben, daß, ohne dieMitglieder der Kasse zu fragen, mit einer Reihe Aerzte Verträgeabgeschlossen sind. Die Aerzte sind der fast ausschließlichenDiktatur eines„Vertrauensarztes" unterworfen. Wird derMinister trotz alledem dem rechts- und gesetzwidrigen Ausscheidender neuen Betricbskasse zustimmen und Zahlung einer Prämie fürVertragsbruch aus den Mitteln der Arbeiter der VertragstreuenFirmen an sie genehmigen?Der landliche Arbeiter wird wegen Kontraktbruchs beS Arbeitgebersbestraft.Der verheiratete Landarbeiter Lemke war gegen freie Wohnungund Wochenlohn auf dem Rittergut der Frau Himburg in derGegend von Magdeburg in Stellung. Beim Antritt erhielt er einenVorschuß und außerdem erhielt er ein Ferkel auf Kredit. Es wurdeabgemacht, daß die Schuld durch wöchentliche Abzüge vom Lohnverrechnet werden sollte. In März 1907 verlangte L. eine Lohn-crhöhung. Sie wurde ihm abgeschlagen. Er machte darauf vondem vereinbarten Recht einer lltägigen Kündigung Gebrauch. Nachder Kündigung verweigerte ihm der Inspektor die Auszahlung desverdienten Lohnes, weil L. der Gutsbesitzerin an Vorschuß be-ziehungswcise für das Ferkel noch 50 Mnrk schuldete. L. legte nundie Arbeit nieder, obwohl von der 14tägigcn Kündigungsfrist erstein Teil vergangen war. Die Folge war eine Anklage wegen Kon-traktbruchs auf Grund des vorsintflutlichen Ausnahmcstrafgesetzesgegen Gesinde und ländliche Arbeiter vom 24. April 1854. Angc-klagter bestritt, strafbar zu sein. Die Nichtzahlung des Lohnes selein„wichtiger Grund", der nach§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchszur sofortigen Aufgabe des Dienstverhältnisses berechtige. DennAufrechnungen gegen verdienten Lohn seien gemäߧ 304 desBürgerlichen Gesetzbuchs unstatthaft, wie auch die Judikatur an-erkenne.Das Landgericht Magdeburg verurteilte jedoch den AugeNagtcnwegen KontraktbruchS. Es führte begründend auS: ES könne dahin-gestellt bleiben, ob hier eine Aufrechnung vorliege. Selbst wenn eseine unzulässige Aufrechnung wäre, würde sie doch kein wichtigerGrund zum Verlassen des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Kün-digung sein. Daß L. den Lohn nicht bekam, könne auch mit Rücksichtdarauf, daß er verheiratet war und Kinder hatte, einen solchenwichtigen Grund nicht abgeben. Denn es stehe fest, daß er voneinem Bäckermeister 40 Mark geliehen erhielt, um der Ritterguts-bcsitzcrin zu zahlen, so daß ein Notstand nicht durch die Vorcnl-Haltung des Lohnes hervorgerufen sei.— Derartige Vorschußzahlungen, wie hier geleistet, seien den landwirtschaftlichen Ar-heitern gegenüber üblich. Wollte man in der Borenthaltung einesWochenlohnes einen Grund zum sofortigen Verlassen des Dienstessehen, so würde eS den landwirtschaftlichen Arbeitern sehr leichtwerden, einen Grund zum sofortigen Verlassen des Dienstes zufinden. Das entspreche aber nicht der Gesetzgebung.Der erste Strafsenat deS Kammergerichts verwarf am DienStagdie gegen dieses Urteil vom Angeklagten eingelegte Revision mitfolgender Begründung: Ob ein wichtiger Grund im Sinne des§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliege, sei wesentlich Sache derrichterlichen lleberzeugung. An der Ueberzeugung des VordcrrichterSkönnte die Revisionsinstanz nur rütteln, wenn ihr ein Rechtsirrtumzugrunde gelegen hätte. Das Landgericht stelle nur hier fest, daßes üblich sei, den ländlichen Arbeitern Vorschutz zu geben und ihnabarbeiten zu lassen. Bei dieser Boraussetzung gehe das Landgerichtmit Recht davon auS, daß es unbillig wäre, daS Recht zum so-fortigen Verlassen deS Dienstes dem ländlichen Arbeiter zuzuzsprechen, der seinen Lohn nicht erhalte, und dies mit der Unzu-lässigkeit der Kompensation(Aufrechnung) zu begründen. Wäre es,wie es nach Ansicht des Landgerichts nicht sei, dann wäre ja auchtatsächlich dem 5iontraktbruch ländlicher Arbeiter Tür und Torgeöffnet. Deshalb sei es nicht rechtsirrig, wenn das Landgerichteinen wichtigen Grund nicht annehme.—Ins Praktische übersetzt bedeutet das: Der ländliche Arbeiter,der der Herrschaft etwas schuldet, muß sich offenbare Gesetzwidrig-leiten gefallen lassen oder— er wird bestraft. Weim Gewerbe-gerichte oder diesen nachgebildete Gerichte über die Rechte derländlichen Arbeiter zu entschsiden hätten, so wäre ein solches Urteilunmöglich. Durch das Urteil deS Magdeburger Landgerichts istfestgestellt, daß die ländlichen Arbeitgeber jener Gegend in derRegel den vereinbarten Lohn nicht zahlen, also den Vertrag brechen.Bestraft wird dann der Arbeiter, der in solchem Bruch des Vertrageseinen„wichtigen" Grund zur Aufhebung des Antrags erblickt.Solche Rechtsanschauung muß empörend wirken. Mit dem bürgcr-lichen Gesetzbuch ist die entgegengesetzte Ansicht des Arbeiters verein-bar. Bereits in der Bibel fft an vielen Stellen diese Ansicht des Ar-beiters bcrireten. So'heißt es Epistel Sk. Jakobr, Kapitel V,VerS 4:„Dem Arbeiter den ihm gebührenden Lohn vorenthalten,ist eine Sünde, die zum Himmel schreit. Siehe, der Lohn derArbeiter, den Ihr unterschlagen, schreit zu Gott und ihre Stimmendringen zum Herrn." Und doch findet des Arbeiters Stimme nichteimnal beim Kammergericht Erhör. Luther übersetzt die zitierteStelle:„Siehe der Arbeiter Lohn, die Euer Land cingccrnct habenund von Euch abgebrochen ist. der schreiet, und das Rufen derErnter ist gelommen vor die Ohren des Herrn Zebaoth. Eineandere Stelle der Bibel(3. Buch Moses, Kapitel 24, Vers 13)sagt:„ES soll des Tagelöhners Loh» nicht bei Dir bleiben bis anden Morgen." Noch deutlicher predigt Jesus Sirach(Kapitel 24,Vers 27):„Wer dem Arbeiter seinen Lohn nicht gibt, der ist ei»Bluthund." All das berechtigt aber nach gelehrter Richter Ansichtnicht den Arbeiter,' die Arbeit wegen vorenthaltenen Lohnes aus-zugeben: nach preußisch-christlicher Ansicht muß vielmehr der Ar-bcitcr wegen seines BibelalaubenS und seiner Zuversicht bestraftwerden. Aber'— die Landflucht wird nicht von Arbeitgebern ver-schuldet, behaupten die„Deutsche Tageszeitung", die»Kreuz-zcitung" und andere agrarische Organe.Mus der frauenben>egung>Die Organisation der Genossinnen in Groß-Berlin.In dem vom Verbände der sozialdemokratischen WahlvereineBerlins und der Umgegend herausgegebenen Jahresbericht er-statten auch die VertraucnSpersonen der Genossinnen Bericht.Den Berichten entnehmen wir folgendes:Der Verein der Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse inBerlin hat augenblicklich 1058 zahlende Mitglieder. FreiwilligeBeiträge zahlen 1591 Genossinnen, gegen 850 im Vorjahre. Sowiedie Zahl der organisierten Frauen gestiegen ist, haben auch dieLeseabende zugenommen. Gegenwärtig bestehen in Berlin 15 ver-schiedene Lcseabendc, di« alle vierzehn Tage ihre Sitzungen ab-halten. Wie groß der Drang nach Wissen in proletarischen grauen-kreisen ist, geht am deutlichsten auS der Anzahl der Teilnehme-rinnen hervor. Nahezu 550 Frauen kommen— verteilt auf dieverschiedenen Leseabende— alle vierzehn Tage zusammen. DieEinrichtung neuer Leseabende ist zu einem Bedürfnis geworden.Im 1., 2. und 3. Kreise war bisher keine Vertrauensperson unddemzufolge konnte dort nicht so intensiv agitiert werden. Mankannte in den betreffenden Kreisen nur eine kleine Anzahl Ge-nossinnen. Als aber im Oktober 1907 die Kreise je eine Ver-trauensperson erhielten, hat sich die Zahl der organisierten Frauenaußerordentlich gehoben, zu den drei Leseabenden mutzte schonein vierter eingerichtet werden. Auch im vierten Kreise ist umden zwei neu hinzugewählten Vertrauenspersonen eine regereAgitation möglich gewesen. Für die Dicnstbotenbewc-gung ist im-ablässig agitiert worden.An Broschüren sind im vergangenen Jahr verkauft worden �Frauenwahlrccht 360 Stück, Frauenleiden und deren Verhütung.300. Bericht für die Internationale Frauenkonfcrenz 80. Grund-sätze und Forderungen 302, Bebel,„Die Frau und der Sozialis-nius" 130. EntWickelung des Sozialismus von der Utopie zurWissenschaft 75. Unentgeltlich wurden in einigen Leseabenden150 Exemplare der Broschüre:„Welchen Wert hat die Bildung fürdie Arbeiterin?" verteilt.Die Frauenbewegung von Groß-Berlin hat auch im letztenJahre einen festeren Zusammenschluß erhalten. Einheitlichkeit inAgitation und Organisation, ein innigeres Zusammenarbeitenhatte bisher gefehlt, ist nun aber herbeigeführt worden und wirdallem Anschein nach zum Segen des Ganzen gereichen.Die Einnahme der KreiS-Vertrauensperson. Genossin Wulf,betrug 3787,31 M.» die Ausgabe 3458,97 M.. mithin bleibt cmBestand von 328,34 M.Im Kreise Teltow-Beeskow-Storkow-Charlottenburg arbeitenjetzt in 17 Orten Vertrauenspersonen. Außer zahlreichen lokalenVersammlungen fanden 8 von der Kreis-Vertrauenspcrson ein-berufene statt. Die Einnahmen der Kreis-Vertrauensperson. Ge-nossin Thiel, betrugen 1300,44 M.. die Ausgaben 1278,10.Von 10 auf 13 ist die Zahl der örtlichen VertraucnSpersonenim Kreise Nieder-Barnim gestiegen. An den Lcseabcnden be-teiligten sich im letzten Jahre 250 Genossinnen, gegen 150 imJahre 1906. Freiwillige Parteibeiträge leisten durch Entnahmevon Marken 205 Genossinnen. In den Fraucn-Bildungsvereinensind jetzt 705 Genossinnen organisiert, gegen 543 am Schlüsse deSJahres 1906, Den Einnahmen der Kreis-BertrauenSperson. Ge-nossin Neumann, in Höhe von 1153,22 M. stehen 1040,40 M. Aus-gaben gegenüber.Die Berichte geben ein Bild erfreulicher EntWickelung.Der Kampf um Gleichberechtigung.Im Staate New Aork wird gegenwärtig in großen Volks-Versammlungen'das Thema der Gleichberechtigung der Frauenerörtert, und dem Staatsparlament ist ein Antrag vorgelegtworden, die Verfassung dahin zu ändern, daß das Wort„male"—männlich— in allen gesetzlichen Bestimmungen, die vom Wahlrechtder Personen über 21 Jahren handeln, gestrichen werde. DieserAntrag ist an das Komitee für Rechtssachen zur näheren Unter-suchung verwiesen worden. Vor diesem Komitee fanden jüngstVerhandlungen statt, zu welchem Freunde und Gegner des Frauenwahlrechts geladen waren. 120„Mann" stark erschienen diecrsteren und etwa 40 Personen wollten Gründe gegen die Ge-Währung deS Wahlrechtes an die Frauen anführen. Die Gegnerwaren meistens Frauen, reiche und müßiggehende Frauen,die von dem Wahlrecht nur eine größere politische Konfusion de-fürchteten und die behaupteten, daß die Frauen jetzt schon vor demGesetze mehr Rechte haben als die Männer. Sie sahen Gefahrenund Schäden für die Frauen in der politischen Gleichberechtigungund wollten nichts davon wissen.— Unter den 120 Delegiertenzugunsten des Fraucnwahlrechts waren viele Parteigenossenund-Genossinnen, die in glänzender Weise für die Rechteder Frauen eintraten und das Stimmrecht für die Arbeiterin alsMiterzeugerin aller gesellschaftlichen Werte forderten. Die bürger-lichen Vertreterinnen begründeten ihre Forderungen mit dem remtheoretischen Gerechtigkeitsprinzip und mit der Tatsache, daßFrauen auch Steuern an den Staat zu zahlen haben.— ES istnoch fraglich, wie das Komitee über den Antrag im Parlamentberichten wird, ober jedenfalls ist schon soviel erreicht, daß dieFrage in der Oeffentlichkeit ventiliert wird.Die Lehrerinnen von New Dork sind in diesem Jahre wiederumwegen der Gleichstellung mit den Lehrern in bczug auf die Ge-haltLfrage vorstellig geworden. Das Parlament hatte ihre Forde-rung im letzten Jahre bewilligt, aber der Gouverneur hatte seinVeto eingelegt. Sie hoffen, diesmal eine so starke Majorität zuerzielen, daß kein Widerspruch gegen ihre Forderung aus-kommen kann._Versammlungen— Veranstaltungen.Berlin. Donnerstag, den 12. März. 8 Uhr. im„SwinemündcrGesellsckaftshausc", Swinemünder Straße 42: Vortrag. Ge-nosse Abg. Böhle-Straßburg:„Die wirtschaftliche und politischeStellung der Frau in der heutigen Gesellschaft".Wilmersdorf. Donnerstag, den 12. März, im„Luiftn-Parl":Vortrag._Eingegangene Dnichfchnftcn.„März", HalbmonatSIchrist siir deutsche Kultur. Hmnisgcdcr i LTßoma. H. Hesse, A. Langen. K. Aram. Erstes Mürzheft. Preis 1.20 M.Verlag von Awert Langen in München.Komninnale Runvschan. Nr. 3, 4 und 5. Monatsschrist für städtischeBau- und Bodenpolitit. Herausgeber: Dr. E. H. DIetzsch. Jährlich IS M.Verlag:„Kommunale Rundschau', Berlin, Motzskr. 7S.Sozialdemokratischer«Sahlverein für den Reichstags-Wahlkreis Brieg-Nauislau.(OrtSverciu Berlin.) Heute abend« Uhr bei Wernitz. Krünauerstr. 3.Allgemeine Familien-Sterbekaffe. Heute Zahltag Ackerstr. 123bei Wiesenthal(von 3-6 Uhr).