Sluhle au! die Köpfe der Menschen fUHflt, Stöcke in die Haarejlechten und sonstige Scherze machen?— A ngekl.: Nein, ichkann nicht glauben, daß das gute Geister sind.— Präs.: Ja,das ist ja die Sache? Sobald Sie in die Enge getrieben werden,kommm Sie mit den bösen Geistern, den Dämonen, welche sichzwischen die Geister stellen. Als der gerichtliche Sachverständige�hrcn medizinischen Geist Dr. Achilles mit medizinischen Fragenstark in die Enge trieb, sagten Sie plötzlich, böse Dämonenmußten den Geist vertrieben haben.— Rechtsanwalt Wr on kerwünscht zu wissen, ob die Angeklagte zuerst den Psychographenvon einem Geist oder einem Sterblichen erhalten babe. DieAngeklagte bezeichnet den Bergmann als den gütigen Spender.—Rechtsanwalt W r o n k e r: Wie ist die Anqeklagte zu der Bekannt-schaft der ost vorgeführten jugendlichen Geister Zwibo und Avilagekommen?— Angekl.: Die haben sich durch Klopfen ge-meldet, Avila war im Alter von 4 Jahren gestorben, das Altervon Zwrbo kenne ich nicht.Hierauf beginnt die Beweisaufnahme.Dr. Hans S p a tz i e r, erklärt, daß er Dr. pbil. und Lehrerder Humboldt-Akademie und auch medizinisch thätig sei. Er seiüberzeugter und gläubiger Spiritist und kenne die AngeklagteJ schon längere Jahre. Dieselbe sei nie aus eigener Veranlassung,andern stets auf Einladung in den Sitzungen gekommen. Der'��tl-Psyche" habe ihr einmal angeboten, ihr zwei Sitzungenä 10 M. wöchentlich zu garantiren, sie habe die Offerte aber ab-gelehnt, theils weil sie nicht mehr öffentlich auftreten mochte undihre mediumistische Kraft abgeschwächt war, theils weil ihr Sohnbesser für sie sorge. In weiterer Zwiesprache mit demBorsitzenden und dem Vertheidiger verivahrt sich derZeuge dagegen, daß es sich bei all' diesen Dingen um Geisterhandele, aber er glaube an intelligente unsichtbare Kräfte. Be-trügereien der Angeklagten auf physikalischem Gebiete habe ernie beobachtet, müsse aber zugeben, daß leider sehr viele Medienbestehen, welche Betrügereien verüben.— RechtsanwaltWronker: Woher wissen Sie denn, daß dnrch einmaligesKlopfen.Rein", durch zweimaliges„Vielleicht", durch drei-maliges„Ja" und durch viermaliges„Grüß Gott" an-gezeigt wird?— Zeuge: Das wird verabredet.— t-P 1 5 f.: Um so etwas zu verabreden, müssen Siedoch einmal zuerst mit Geistern verkehrt haben, die Ihnensagten, was die Töne bedeuten sollen.— Zeuge:Ich habe das als etwas schon Erfahrungsmäßiges über-kommen, das Originäre weiß ich nicht. Hier kommt wohldie Symbolik der Zahlen, wie sie schon Pythagorasaufgestellt ist, in Frage.— Rechtsanwalt Wronker: Wennnun Pythagoras erscheint, in welcher Sprache spricht dasMedium mit ihm?— Zeuge: In gar keiner. Es ist ein ein-facher psychologischer Vorgang, daß man beispielsweise Leuten,die im Hypnotisnms oder Somnambulismus sind, lateinischeFragen vorlegt und diese in deutscher Sprache antworten. Esist nicht die Sprache, sondern Begriffe/ die sich direkt übertragen.— Rechtsanwalt Wronker: Ist Ihnen schon vorgekommen,daß ein Medium auf eine in todter Sprache ihm vorgelegteFrage richtig antwortet?— Heug«:O,a! Frau Töpfer hatsogar die Zahlen, welche chr ein anwesender Japaner injapanischer Sprach« vorlegte, durch Klopfen richtig wieder-gegeben.Zeuge Kaufmann Frankfurter bekundet, daß die An-geklagte bei der Sitzung, die er mitgemacht, in einer ihm nichterklärlichen Weise an dem Tisch, an welchem die Gesellschaft saß,Klopflaute hervorgebracht habe. Die Klopflaute seien besonderslaut gewesen, da sieangeblich von einem Geiste Peter herrühren solltemSchließlich habe sie einen Tambour, der im Jahre 1791 geuorbensein sollte, zitirt, das Böse war nur, daß dieser brave Tambourdie erst im Jahre 1792 aufgekommene Marseillaise trommelte.Der trommelnde Geist hieß Devois und schrieb durchdie Hand der Angeklagten„Devois— cesb moi." ZuZeilen des seligen Trommlers schrieben die Franzosen aber nochstatt„rnvi". Während des Schreibens sei die Angeklagtein«u« merkwürdigen Ekstase gerathen und habe die Worte inerstaunlicher Hast und ohne hinzusehen, niedergeschrieben, hierund da auch Roten mit eingeflickt.— Der Zeuge, welcher dieganze Geschichte für Schwindel oder Taschenspieler-Kunststückchengehalten, fühlt sich durchaus nicht geschädigt.Dr. Leopold E o h n giebt dieselbe Darstellung von der Ent-larvung der Angeklagten in den 5tomptoirräumen der GebrüderCohn wie in der ersten Instanz. Er hat ganz ge-nau gesehen, wie die Angeklagte, ohne die geringste Spurvon Somnambulismus zu zeigen, sich sofort aus der ihr an-gelegien Schlinge befreite, zum Spind ging und allerlei Allotriatrieb, sich dann ganz harmlos einen Stock in das Haar flocht undehe sie sich wieder die Schlinge umlegte, den Stuhl aus ihrenKops setzte. Als sie dann aufgestanden war, um den etwas ent-fernlen Ofenvorsetzer umzuwerfen, habe er das Streichholz an-gesteckt, die Zuschauer aus dem anderen Zimmer seien hinzu-gesprungen und nun habe sich Frau Töpfer stehend zwischenStuhl und Ofenvorsitzer präsentirt. Sie habe eine Art Ohn-macht geheuchelt und als sie durch etwas unsanfte Worte darauserweckt worden, habe sie gesagt:„Wo bin ich, was istmit mir geschehen?" Der Zeuge hat für diese Sitzung nichtsbezahlt, dagegen für eine andere Sitzung, bei welcher FrauTöpfer so energisch festgebunden worden war, daß sie der Schlingenicht entrinnen konnte, sondern mangelnde Kraft als Mediumvorschützte. Der Zeuge hat das Auge der Angeklagten bei derEnUarvung nicht beobachtet, ebenso wenig den Strick untersucht.Der Manager der Angeklagten habe nach der Entlarvung zu denAnwesenden gesagt:„Haben Sie denn etwas anderes erwartet?"Zeuge Hermann Cohn schließt sich dem Borzeugcn an.Kriminalkommissarius v. M a n t e u f f e l hat einer Sitzungin Friedenau beigewohnt, in welcher die Angeklagte mitwirkte.Das Klopsen aus dem Tisch sei ganz unerklärlich gewesen, daFrau Töpfer genau beobachtet wurde. Bei der Vorstellung im„tranoe" habe die Angeklagte besonders mit dem Geiste Avilagesprochen, welcher die Unterhaltung mit dünner Kinderstimmeführte. Als Erklärungsgrund könne er nur die Hypnose betrachten. Er habe schon viele bypnotisirte Personen gesehen, beiwelchen jeder Verdacht an Täuschung ausgeschlossen sei undhabe wahrgenommen, daß diese im Hypnolismus diesonderbarsten Sachen, auch Allotria, thun. Das ganzeBenehmen der Frau Töpfer machte den Eindruck, alsob sie in eine Art Eelbsthypnose verfallen gewesensei. Er habe schon vielfach Fülle solcher Selbsthypnose gesehen,nameutlich werden Leute, welch« sehr ost solche Experimentemachen, sehr leicht hypnotisirl.Krtminalkouimissarius v. Treskow hat die Angeklagtes. Z. vernommen. Ihm gegenüber hat die letztere dieTäuschungen bestritten und die Behauptung ausrecht erhalten,daß ihr eine ihr unerklärliche Kraft, mit Geistern zu verkehren,inne wohne. Zeuge hat auf Einladung des Dr. EgbertMüller dann eine spiritistische Sitzung mitgemacht und sichvergeblich bemüht zu ergründen, wie die Klopstöne ent-stehen könnten. Man habe die Hände ans die Händeder Angeklagten gelegt und ihre Füße auch festgehalten,trotzdem seien die dumpfen Klopflaule, welche aus einem Lampen-fuß zu kommen schienen, fortdauernd hörbar gewesen. Auf dieFrage des Vorsitzenden, oh diese Töne etwa durch bauchrednerischeKunst hervorgerusen sein könnten, vermag sich Zeuge nicht zuäußern.— Aus eme andere Frage des Präsidenten giebt Kriminal-kommissarius von M a n l e u s f« l zu, daß auch antispirtstlscheZauberkünstler oft ganz unbegreifliche Dinge vollführen.Schriftsteller Heinrich Blankenburg giebt seinen Stand-punkt dahin kund: er glaube nicht, daß die fraglichen Er-scheinungen von Geistern herrühren, daß diese Erscheinungenaber thatsächlich da sind, das glaube er. Er habe Frau Töpferwiederholt zu Sitzungen in seiner eigenen Wohnung eingeladenund nur Klopf- und Schreiberperimeuten beigewohnt. Bei diesenExperimenten habe absolut lein Betrug stattfinden können, er seivielmehr überzeugt, daß die Erscheinungen auf wirklich existentegeheime Kräfte zurückzuführen seien. Eule Geldentschüdigungwürde der Zeuge der Angeklagten nicht gegeben haben, wenn die«selbe wirklich nur Schwindeleien triebe.Dr. Egbert Müller nimmt an, daß bei der Angeklagtenvon einer bewußten Täuschung nicht die Rede sein könne. Er seiüberzeugter Spiritist und der Spiritismus sei ihm durch FrauTöpfer zur vollsten Ueberzeugung geworden, nachdem er seineExperimente an Carl Wolter gemacht hatte. Er habe etwa100 Sitzungen mit Frau Töpfer abgehalten, und zwar in seinemtaufe und mit einer ganz besonderen Einrichtung, die einenetrug vollständig unmöglich mache. Er halte dieselbe geheim,sei aber erbötig, sie dem Gerichtshöfe unter Diskretion mit-zutheilen. Was" die physikalischen Sitzungen betrifft, die nachseiner Meinung nur„Sitzungen" genannt werden können, so seier Zeuge gewesen, daß Geister an den Wänden, an Möbelstücken,ja auch an Stieselsohlen klopften. Er habe gesehen, daß einStuhl, welcher wohl einen Meter abstand, herangekommen sei, einTisch der Frau Töpfer nachgelaufen sei. Einmal sei der letzteren,als sie sich entfernte, ein Ball, der sich in einem Nebenzimmerbefand, nachgeflogen. Diese transzendenten Würfe seien andersals gewöhnliche Würfe, die geworfenen Gegenstände bleibenliegen, ohne weiter zu kollern. Schreibvorstellungen habe er auchbeigewohnt und entsinne sich, daß einmal ein Generalstabsoffizicrsehr erstaunt über die Leistungen war. Sonst gebe er aufsSchreiben nickt viel. Auch als Sprechmedium habe Frau Töpsererstaunliche Sachen geleistet. Als der GeneralsuperintendentBüchse! gestorben war, kam drei Wochen daraus FrauTöpfer in drancs. Da kam eine Intelligenz, welchesich Büchsel nannte und sprach so, daß zwei Damen undein Herr, welche den alten Büchsel ganz genau gekannt hatten.überaus erstaunt waren.— Auch Kabinetssitzungen hat der Zeugemitgemacht und die Stimme des Geistes Aila gehört.—Dr. Müller hat auch gesehen, wie ganz schwere Fauteuils,aoldeue Uhren, Blumensträuße zc. durch den Vorhang kamen.Trotzdem er der Angeklagten jedesmal Hände und Finger mitZwirnsfäden sorgfältig und eng zusammengebunden, habe sichsofort em Händeklatschen hören lassen, leuchtende Hände hättensich gezeigt ec. Einmal habe er auch einer Geister-erscheinung beigewohnt. Aus der Angeklagten heraushabe sich plötzlich eine Lichtmasse bewegt, welch« sich zueiner Art Figur zusammendichtete und auf ihn zugekommen fei.Was Frau Töpfer an dem Tage der Entlarvung bei Cohn ge-lhan, könne alles in magnetischem Schlafe geschehen sein. Eshaben dann wohl schlechte Intelligenzen aus sie eingewirkt.Großen Skeptikern gegenüber hören die Aeußerungen der Geister-welt durch Vermittelung eines Mediums ost auf. Der Skepti-zismus wirke läbmend auf den Spiritismus, wie die Feuchtigkeitauf die Elektrizität. Dr. Müller überreicht schließlich dem Ge-richtshos sein„Geheimniß" betreffend die Behandlung der Medienzu gefälliger Durchsicht.Zeuge Julius Carl Max R a h n, dessen Frau selbst Mediumist, hat als Schriftführer des Vereins„Psyche" wiederholt spiri-tistische Sitzungen veranstaltet. Er ist ganz überzeugter Spiritistund hält alle die wunderbaren Erscheinungen, welche die Ange-klagte so oft hervorgerusen, für volle Wahrheiten. Er habesogar einen Mullfack anfertigen lassen, den sich Frau Töpferjedesmal habe überziehen müssen. Dieser wurde verknotet unddie Enden des. Bindfadens an der Erde angesiegelt. Trotzdemsei sofort Gepolter, Klingeln, Schlagen mit dem Stock ic. hörbargewesen. Einmal sei der Vorhang, wie von zwei Händenerfaßt, aus einander gezogen worden und Frau Töpser habeim Mullsack dagesessen. Plötzlich sei in Gesichtshöhe ein weiß-liches Kugellicht erschienen, bann an drei anderen Stellen desRaumes noch drei andere Lichte. Der Mullsack sei nach denExperimenten immer unverletzt gewesen.— Beisitzer: Wohermag es wohl kommen, daß die Geister immer eines Vorhangesbedürfen, wen» sie erscheinen und daß sie nie anderswo er-scheinen?— Zeuge: Das kommt aus die Kraft desMediums an.— Beisitzer: Sind Sie in denSitzungen immer sehr aufgeregt gewesen?— Zeuge:Nein!— Zeuge von Treskow: Die Lichterscheinunge»können leicht auf Halluzinationen beruhen. Er habe aucheinmal einer Sitzung beigewohnt, in welcher mehrere GläubigeLichter gesehen haben wollten, während er und andere nichts ge-sehen haben. Die Sache mit dem Müllsack sei sehr einfach; ausdemselben könne man sich sehr leicht befreien.Nach der Meinung des Kriminalkommissarius v on Man-t e u s f e l ist das Festbinden und das Loskommen aus der Schlingeauch eine sehr einfache Sache, wenn man nur beim Binden einegewisse Muskelbewegung mache.Gerichtsphysikus Dr. S l r a ß m a n n hat den Geisteszustandder Angeklagten untersucht, aber eine Geistesgestörtheit nicht fest-stellen können, ebenso wenig Schwachsinn. Auch für eine hyste-rische Seelenstörung ergab sich nichts; sie sei nicht als eine Ver-rückte zu betrachten, die clroa unter spiritistischen Wahnideenhandele. Der Sachverständige hat eine Reihe von Sitzungen mitder Angeklagten abgehalten, er muß aber ein großer Skeptikersein, denn die spiritistischen Leistungen seien minimale gewesen.Er habe aus Wunsch dann auch Sitzungen bei einer FrauPritsch mitgemacht, wo die Klopflöne sich hören ließen. Uederden Ursprung derselben sei er sich nicht klar geworden, möchtevielmehr auch seinerseits sich dem Gedanken an bauchrednerischeKunststücke zuneigen. Bewegungen von Gegenständen seien nicktzu Stande gekommen, denn selbst der berühmte Geist PeterTrenlwitz, der den Spuk von Resau inszenirt hat, vermochtenichts auszurichten. Auch einige Vorhangvorstcllungen hat derSachverständige mitgemacht; bei denselben sei immer nur derGeist Avila erschienen. Der Sachverständige hat dieAngeklagte auch sofort nach dem traneo-Zustande unter-sucht, aber den von den Spiritisten behaupteten Zu-stand, der einem kataleptischen, lethargischen Zustande äyn-lich sehen solle, nicht feststellen können. Auch irgendeinen Beweis für das Vorhandensein eines bewußtlosen, somnam-bulen Zustandes hat Dr. Slraßnmnn nicht gesunden. Bei denvon dem Zeugen Dr. Cohn geschilderten Vorgängen sei eineTraumhandlung sicher ausgeschlossen, hier liege sicher ein be-wüßtes Handeln vor. Alles in allem fei die Angeklagte bei denThaien, die sie begangen. nicht in einem Zustande krankhafterStörung der Geisleskräste gewesen, welche die freie Willens-bestimmung ausschloß.— Der Verlheidiger weist daraufhin, daß die Angeklagte früher einmal gesagt habe,sie habe geglaubt, daß die Menschen durch solchen Ver-lehr mit der Geisterwelt frömmer und religiöser werdenwürde». Der Sachverständige erwidert, daß ihm Frau Töpsergesagt habe, sie habe mit religiösen Dingen so gut wie nichts zuthun. Die Geisierschrist der A>> geklagten ist, wie Dr. Str. weiterhervorhebt, eine sehr merkwürdige Erscheinung und es sei in-leressant zu sehen, wie ihre Hand über das Papier fliegt. Eszeige sich aber doch ein gewisses Stocken, wenn man nicht dieeinfachsten Fragen an sie richte. Und nun der Geist des, Kollegen Dr. Achilles." Die Begleiterin der Angeklagten,eine Frau Pritsch hatte ein augenkrankes Kind, welchemauf Rath des Dr. Hirschberg das Auge herausgeuomme»werden sollte. Die Frau Halle dies erzählt, aber immer gleichhinzugesetzt:„wir haben glücklicher Weise noch den Dr. Achillesdabei." An diesen Kollegen aus dem Geisterreiche richtete daherDr. Str. eine auf die Augenkrankheit bezügliche Frage, welchesich auf den Hundeblasenwurm bezog. Der Geist antworteterichtig, daß dieser Wurm im Augenwinkel vorkomme. Aus dieweitere Frage, wo sonst noch im menschlichen Körper er vor-komme, antwortete der Dr. Achilles statt„in derLeber"—«im Magen". Dr. Str. fragte weiter:„Wie heißt denn der Hunde- Blasenwurm lateinisch?"und da versctwand der Kollege aus dem Geisterreichund es kam wieder der böse Dämon Robert zum Vorschein, derdie guten Geister vertreibt.'Die Beweisaufnahme wird hierauf geschlossen.Rechtsanwatt Wronker plaidirt, unter strenger Ver-' lutheilung bei kranlhaften Aufwüchse des SplKtlsmus�Sf Ftfi"sprechung der Angeklagten. Gegen solche Auswüchse könne mannur durch Ausklärung ankämpfen. Der Spiritismus sei weniger eineUeberzeugungs- als eine Wahnsache. Merkwürdig sei jedenfalls,daß die Geister sich immer so kleinlich zeigen und gan� vernünftigealte ehrwürdige Leute, wenn sie ins Geisterreich kommen,nur noch Allotria treiben. Einen Sokrates oder PlatoSchinkenknochen werfend, könne man sich eigentlichkaum denken. Wenn nur ein einziges Mal ein Geist so ruck«sichtsvoll chüre. etwas Vernünftiges zu thun! Der große Geist desDr. Achilles lasse den Dr. Straßmann schon beim Hundeblasen»wurm im Stich; solch' einen Mann hätte Virchow gar nicht durchsExamen gelassen! Juristisch fehle es aber an den Kriterien desBetruges, denn wirklich Geschädigte seien nicht vorhanden,weder bei den gläubigen Spiritisten, noch bei den Skeptikern.Letztere gaben eben das Geld hin, wie man Geld sür die Vor-stellungen eines Prestidigitateurs hingiebt, oder für die Scherzeauf dem Schützenplatz. Andererseits lasse sich doch nicht leugnen,daß der Hypnotismus doch mal existirt und so erscheine nichtausgeschlössen, daß die Angeklagte unter einer gewissen Sug-gestio» gehandelt habe. Bezüglich des geistigen Zustandes derAngeklagten würde vielleicht ein Obergutachten am Platze sein.Gewiß habe sich bei der Angeklagten mit der Zeit ein gewisserHang zum Mystizismus berausgebildet und die Möglichkeit seinicht ausgeschlossen, daß sie etwaige Betrügereien unbewußterMaßen ausgeführt habe. Sie sei das Opfer anderer Leute,der Schwerpunkt liege bei denjenigen Leuten, die sie verführthaben und deshalb empfehle sich mindestens eine bedeutendeHerabsetzung der Strafe.Staatsanwalt Assessor Dr. Keßler betont, daß es hierauf die Frage ankomme, ob, wenn die spiritistische Lehre wirk-lich wahr wäre, die Angeklagte ein echtes Medium sei oder nicht.Die Beweisaufnahme habe die Negative erbracht. Die Angeklagtehabe ihre Trics betrügerischer Weise ausgeführt und wohlüberlegtgehandelt. Die Angeklagte sei eine Schwindlerin, er gebe aberein» Herabsetzung der Strafe anheim.Nach ganz kurzer Berathung erkennt der Gerichtshof aufAufhebung des ersten Erkenntnisses und Verurtheilung derAngeklagten zu sechs Wochen Gefängnih unterFortfall des Ehrverlustes. Der Gerlchtshof hat sich wesentlich denGründen des ersten llrtheils angeschlossen. Auch er ist der Meinungdaß die Borspiegelung. Berührung mit den Geistern zu haben,eine bewußt falsche gewesen, daß sich die Angeklagte unberechtigtenVermögensvortheil verschafft und die gläubigen Spiristen ge-täuscht hat. Daß Gericht hat die volle Ueberzeugung, daß alleProduktionen der Angekagten nicht mit Hilfe von Geistern,sondern von ihr allein ausgeführt werden. Selbsthypnotismuserschien ausgeschlossen, die Angeklagte habe vollkommen überlegtgehandelt. Mit Rücksicht aber aus die allgemeine Sachlage, aufdie bedrängte Lage der Angeklagten und darauf, daß ihr derlohnende Nebenverdienst geradezu aufgedrängt worden, erscheinen6 Wochen Gefängniß ausreichend.Der Bauernkrawall in Blankenburg. Im kleinen Schwur«gerichtssaale des Moabiter Kriminalgerichts begann am FreitagVormittag vor dem Forum der zweiten Strafkammer des Land-gerichts II die Hauptverhandlung in dem Prozesse wider denOrtsschulzen von Blankenburg. Karl Friedrich August Giese undeine Anzahl seiner Komplicen. Obwohl die Anklage nur aufqualifizirte Körperverletzung und Freiheitsberaubung lautet,so gleicht der skandalöse Borfall, welcher der Anklagezu Grunde liegt, doch einem Landfriedensbruche schwersterArt. Am 6. Oktober 1890— so lange hat sich das Verfahrenbereits hingezogen— unternahmen die Arbeiter der PankowerKnopifabrik einen Ausflug per Kremser nach Blankenburg. DieGesellschaft bestand einschließlich des Kutschers und mehrererjunger Mädchen aus sechszehn Personen. Nachdem die jungenLeute sich Tags über im Walde amüsirt hatten, kehrten sie Abendsgegen sechs Uhr in das Lokal des Gastwirths Giese in Blanken«bürg zurück, um daselbst die Zeit bis zur Heimfahrt zu verbringen.In dem Lokale des Gastwirths Biese befand sich auch dessenBruder, der Ortsschulze Giese, der sich aber als solcher in keinerWeise zu erkennen gab und von der Gesellschaft als ein harm-loser Ortsbewohner angesehen wurde. Der Schulze saß mit demKutscher Donde, dem Drechsler Kondelka und dessen Braut aneinem Tisch und plauderte mit ihnen ganz gemüthlich, bis er demKutscher Donde eine Zigarre offerirte. Donde nahm zwar dieZigarre, da er jedoch Nichtraucher ist, gab er dieselbe an Kandelkaweiter. Auf der Stelle sprang der Schulze auf, ergriff seinenStuhl und wollte den Donde über den Kops schlagen. Als dieübrigen Theilnehmer an der Partie dem Schulzen in den Armfielen und ihm den Stuhl entrissen, gebot der Wirth Feier-abend, als aber die Gesellschaft das Lokal verlassen wollte, tratender Schulze, der Gastwirth und einige andere Personen in denWeg und schlugen mit Stöcken und Stuhlbeinen aus die„Fremden" ein, die nun größtentheilS zu ihrem Wagen zugelangen. Während der Schulze nun die Sturmglocke des Dorsesläuten ließ, holte er aus seiner geradeübcr liegenden Wohnungeinen Revolver, und mit diesem in der Hand führte er die ausden Ruf der Sturmglocke herbeigeeilten Dorfbewohner zum Sturmauf die Fremden. Diese wurden mit Knütteln und Steinen schwernußhandelt. die meisten davon wurden aus dem Wagen wiederherausgerissen und neun davon wurden alZ Arrestanten erklärtund in das Spritzenhaus gesperrt. Unter den Verhasteten befandsich der schwer verletzte Knopjarbeiter Karl Leder und dessen nichtminder verletzte Braut Hanny Winkelmann, die mit den Männer:»zusammen gesperrt, aber nach zwei Stunden wieder frei gelassenwurde. Die übrigen Gefangenen wurden noch an demselbenAbend in das Amtsgefängniß zu Französisch-Buchholz trans-portirt und mußten dort ohne ärztlichen Beistand bis zuihrer Entlassung am anderen Morgen ausharren. Der am meistenverletzte Leder mußte sofort nach dem Elisabeth-Krankenhause ge-bracht werden, wo ex am 24. Oktober seinen Verletzungen erlegenist, die sich besonder? dadurch wesentlich verschlimmert hatten,weil zu rechter Zeit die erforderliche ärztliche Behandlung aus-geschlossen war. Die Braut des Leder, die vorerwähnte Winkel-mann, hat bei diesem Vorfalle nicht allein ihren Bräutigamsondern auch einen Arm verloren, der ihr fürchterlich zer-schlagen worden war und deshalb ziemlich gelähmt ist.den Vorsitz der Strafkammer führt Landgerichlsrath Herzog, dieStaatsanwaltschaft vertritt Assessor Jürgens, die Vcrtheidignngführen die Rechtsanwälte Dr. Sello und Dr. Silberstein, währenddie nicht Verletzren, welche als Nebenkläger zugelassen sind, ihreRechte durch Rechtsanwalt Morris vertreten lassen. Einschließlichder medizinischen Sachverständigen Dr. Strub«, Dr. Roiher,Medizinalrath Dr.Brag und Kreisphysikus Dr. Philipp sind43 Zeugen geladen.Gleich bei Eröffnung der Verhandlung stellt der Vertreter derNebenkläger, Rechtsanwalt Morris, den Antrag, die Verhandlungder Sache an das Schwurgericht zu verweisen und begründetdiesen Antrag damit, daß mindestens eine Körperverletzung mittödllichem Erfolge vorliegt, welche nicht zur Komvetenz derSlraskammer gehört, außerdem liege nach Meinung der Neben-kläger Landsriedensbruch vor, und wenn dies erwiesen werdensollte, so dürfte eine Vertagung jedenfalls nothwendig werden.Der Staatsanwalt und die Vertheidrgung widersprechen diesemAntrage nicht, der Gerichishos beschließt aber, vorläufig in dieBeweisaufnahme einzutreten, und«inen Beschluß erst von den»Ausfall der Beweiserhebung abhängig zu machen. Neben demGemeindevorsteher Giese sind angeklagt Bahnwärter N i t s ch e,Streckenarbeiter Krüger, die Knechte Albert und JuliusM a n t h e y und Mendt und der Landwirth WilhelmBöttcher.Ter Eröffnungsbeschluß bezichtigt den»e. Giese besondersschwer der Anstiftung und Theilnahme an einer Schlägerei, inwelcher ein Mensch getödtet worden ist. der schweren Körperver-letzung, der Bedrohung mit dem Verbrechen des Todtschlags undder Freiheitsberaubung. Gees« giebt«n. daß er an tan kritisch«