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Sluhle au! die Köpfe der Menschen fUHflt, Stöcke in die Haare jlechten und sonstige Scherze machen? A ngekl.: Nein, ich kann nicht glauben, daß das gute Geister sind. Präs.: Ja, das ist ja die Sache? Sobald Sie in die Enge getrieben werden, kommm Sie mit den bösen Geistern, den Dämonen, welche sich zwischen die Geister stellen. Als der gerichtliche Sachverständige �hrcn medizinischen Geist Dr. Achilles mit medizinischen Fragen stark in die Enge trieb, sagten Sie plötzlich, böse Dämonen mußten den Geist vertrieben haben. Rechtsanwalt Wr on ker wünscht zu wissen, ob die Angeklagte zuerst den Psychographen von einem Geist oder einem Sterblichen erhalten babe. Die Angeklagte bezeichnet den Bergmann als den gütigen Spender. Rechtsanwalt W r o n k e r: Wie ist die Anqeklagte zu der Bekannt- schaft der ost vorgeführten jugendlichen Geister Zwibo und Avila  gekommen? Angekl.: Die haben sich durch Klopfen ge- meldet, Avila   war im Alter von 4 Jahren gestorben, das Alter von Zwrbo kenne ich nicht. Hierauf beginnt die Beweisaufnahme. Dr. Hans S p a tz i e r, erklärt, daß er Dr. pbil. und Lehrer der Humboldt-Akademie und auch medizinisch thätig sei. Er sei überzeugter und gläubiger Spiritist und kenne die Angeklagte J schon längere Jahre. Dieselbe sei nie aus eigener Veranlassung, andern stets auf Einladung in den Sitzungen gekommen. Der '��tl-Psyche" habe ihr einmal angeboten, ihr zwei Sitzungen ä 10 M. wöchentlich zu garantiren, sie habe die Offerte aber ab- gelehnt, theils weil sie nicht mehr öffentlich auftreten mochte und ihre mediumistische Kraft abgeschwächt war, theils weil ihr Sohn besser für sie sorge. In weiterer Zwiesprache mit dem Borsitzenden und dem Vertheidiger verivahrt sich der Zeuge dagegen, daß es sich bei all' diesen Dingen um Geister handele, aber er glaube an intelligente unsichtbare Kräfte. Be- trügereien der Angeklagten auf physikalischem Gebiete habe er nie beobachtet, müsse aber zugeben, daß leider sehr viele Medien bestehen, welche Betrügereien verüben. Rechtsanwalt Wronker: Woher wissen Sie denn, daß dnrch einmaliges Klopfen.Rein", durch zweimaligesVielleicht", durch drei- maligesJa" und durch viermaligesGrüß Gott" an- gezeigt wird? Zeuge: Das wird verabredet. t-P 1 5 f.: Um so etwas zu verabreden, müssen Sie doch einmal zuerst mit Geistern verkehrt haben, die Ihnen sagten, was die Töne bedeuten sollen. Zeuge: Ich habe das als etwas schon Erfahrungsmäßiges über- kommen, das Originäre weiß ich nicht. Hier kommt wohl die Symbolik der Zahlen, wie sie schon Pythagoras  aufgestellt ist, in Frage.   Rechtsanwalt Wronker: Wenn nun Pythagoras   erscheint, in welcher Sprache spricht das Medium mit ihm? Zeuge: In gar keiner. Es ist ein ein- facher psychologischer Vorgang, daß man beispielsweise Leuten, die im Hypnotisnms oder Somnambulismus sind, lateinische Fragen vorlegt und diese in deutscher Sprache antworten. Es ist nicht die Sprache, sondern Begriffe/ die sich direkt übertragen. Rechtsanwalt Wronker: Ist Ihnen schon vorgekommen, daß ein Medium auf eine in todter Sprache ihm vorgelegte Frage richtig antwortet? Heug«:O,a! Frau Töpfer hat sogar die Zahlen, welche chr ein anwesender Japaner in japanischer Sprach« vorlegte, durch Klopfen richtig wieder- gegeben. Zeuge Kaufmann Frankfurter bekundet, daß die An- geklagte bei der Sitzung, die er mitgemacht, in einer ihm nicht erklärlichen Weise an dem Tisch, an welchem die Gesellschaft saß, Klopflaute hervorgebracht habe. Die Klopflaute seien besonders laut gewesen, da sieangeblich von einem Geiste Peter herrühren solltem Schließlich habe sie einen Tambour, der im Jahre 1791 geuorben sein sollte, zitirt, das Böse war nur, daß dieser brave Tambour die erst im Jahre 1792 aufgekommene Marseillaise   trommelte. Der trommelnde Geist hieß Devois und schrieb durch die Hand der AngeklagtenDevois cesb moi." Zu Zeilen des seligen Trommlers schrieben die Franzosen aber noch stattrnvi". Während des Schreibens sei die Angeklagte in«u« merkwürdigen Ekstase gerathen und habe die Worte in erstaunlicher Hast und ohne hinzusehen, niedergeschrieben, hier und da auch Roten mit eingeflickt. Der Zeuge, welcher die ganze Geschichte für Schwindel oder Taschenspieler-Kunststückchen gehalten, fühlt sich durchaus nicht geschädigt. Dr. Leopold E o h n giebt dieselbe Darstellung von der Ent- larvung der Angeklagten in den 5tomptoirräumen der Gebrüder Cohn wie in der ersten Instanz. Er hat ganz ge- nau gesehen, wie die Angeklagte, ohne die geringste Spur von Somnambulismus zu zeigen, sich sofort aus der ihr an- gelegien Schlinge befreite, zum Spind ging und allerlei Allotria trieb, sich dann ganz harmlos einen Stock in das Haar flocht und ehe sie sich wieder die Schlinge umlegte, den Stuhl aus ihren Kops setzte. Als sie dann aufgestanden war, um den etwas ent- fernlen Ofenvorsetzer umzuwerfen, habe er das Streichholz an- gesteckt, die Zuschauer aus dem anderen Zimmer seien hinzu- gesprungen und nun habe sich Frau Töpfer stehend zwischen Stuhl und Ofenvorsitzer präsentirt. Sie habe eine Art Ohn- macht geheuchelt und als sie durch etwas unsanfte Worte daraus erweckt worden, habe sie gesagt:Wo bin ich, was ist mit mir geschehen?" Der Zeuge hat für diese Sitzung nichts bezahlt, dagegen für eine andere Sitzung, bei welcher Frau Töpfer so energisch festgebunden worden war, daß sie der Schlinge nicht entrinnen konnte, sondern mangelnde Kraft als Medium vorschützte. Der Zeuge hat das Auge der Angeklagten bei der EnUarvung nicht beobachtet, ebenso wenig den Strick untersucht. Der Manager der Angeklagten habe nach der Entlarvung zu den Anwesenden gesagt:Haben Sie denn etwas anderes erwartet?" Zeuge Hermann Cohn schließt sich dem Borzeugcn an. Kriminalkommissarius v. M a n t e u f f e l hat einer Sitzung in Friedenau   beigewohnt, in welcher die Angeklagte mitwirkte. Das Klopsen aus dem Tisch sei ganz unerklärlich gewesen, da Frau Töpfer genau beobachtet wurde. Bei der Vorstellung im tranoe" habe die Angeklagte besonders mit dem Geiste Avila  gesprochen, welcher die Unterhaltung mit dünner Kinderstimme führte. Als Erklärungsgrund könne er nur die Hypnose be­trachten. Er habe schon viele bypnotisirte Personen gesehen, bei welchen jeder Verdacht an Täuschung ausgeschlossen sei und habe wahrgenommen, daß diese im Hypnolismus die sonderbarsten Sachen, auch Allotria, thun. Das ganze Benehmen der Frau Töpfer machte den Eindruck, als ob sie in eine Art Eelbsthypnose verfallen gewesen sei. Er habe schon vielfach Fülle solcher Selbsthypnose gesehen, nameutlich werden Leute, welch« sehr ost solche Experimente machen, sehr leicht hypnotisirl. Krtminalkouimissarius v. Treskow hat die Angeklagte s. Z. vernommen. Ihm gegenüber hat die letztere die Täuschungen bestritten und die Behauptung ausrecht erhalten, daß ihr eine ihr unerklärliche Kraft, mit Geistern zu verkehren, inne wohne. Zeuge hat auf Einladung des Dr. Egbert Müller dann eine spiritistische Sitzung mitgemacht und sich vergeblich bemüht zu ergründen, wie die Klopstöne ent- stehen könnten. Man habe die Hände ans die Hände der Angeklagten gelegt und ihre Füße auch festgehalten, trotzdem seien die dumpfen Klopflaule, welche aus einem Lampen- fuß zu kommen schienen, fortdauernd hörbar gewesen. Auf die Frage des Vorsitzenden, oh diese Töne etwa durch bauchrednerische Kunst hervorgerusen sein könnten, vermag sich Zeuge nicht zu äußern. Aus eme andere Frage des Präsidenten giebt Kriminal- kommissarius von M a n l e u s f« l zu, daß auch antispirtstlsche Zauberkünstler oft ganz unbegreifliche Dinge vollführen. Schriftsteller Heinrich Blankenburg giebt seinen Stand- punkt dahin kund: er glaube nicht, daß die fraglichen Er- scheinungen von Geistern herrühren, daß diese Erscheinungen aber thatsächlich da sind, das glaube er. Er habe Frau Töpfer wiederholt zu Sitzungen in seiner eigenen Wohnung eingeladen und nur Klopf- und Schreiberperimeuten beigewohnt. Bei diesen Experimenten habe absolut lein Betrug stattfinden können, er sei vielmehr überzeugt, daß die Erscheinungen auf wirklich existente geheime Kräfte zurückzuführen seien. Eule Geldentschüdigung würde der Zeuge der Angeklagten nicht gegeben haben, wenn die« selbe wirklich nur Schwindeleien triebe. Dr. Egbert Müller nimmt an, daß bei der Angeklagten von einer bewußten Täuschung nicht die Rede sein könne. Er sei überzeugter Spiritist und der Spiritismus sei ihm durch Frau Töpfer zur vollsten Ueberzeugung geworden, nachdem er seine Experimente an Carl Wolter gemacht hatte. Er habe etwa 100 Sitzungen mit Frau Töpfer abgehalten, und zwar in seinem taufe und mit einer ganz besonderen Einrichtung, die einen etrug vollständig unmöglich mache. Er halte dieselbe geheim, sei aber erbötig, sie dem Gerichtshöfe unter Diskretion mit- zutheilen. Was" die physikalischen Sitzungen betrifft, die nach seiner Meinung nurSitzungen" genannt werden können, so sei er Zeuge gewesen, daß Geister an den Wänden, an Möbelstücken, ja auch an Stieselsohlen klopften. Er habe gesehen, daß ein Stuhl, welcher wohl einen Meter abstand, herangekommen sei, ein Tisch der Frau Töpfer nachgelaufen sei. Einmal sei der letzteren, als sie sich entfernte, ein Ball, der sich in einem Nebenzimmer befand, nachgeflogen. Diese transzendenten Würfe seien anders als gewöhnliche Würfe, die geworfenen Gegenstände bleiben liegen, ohne weiter zu kollern. Schreibvorstellungen habe er auch beigewohnt und entsinne sich, daß einmal ein Generalstabsoffizicr sehr erstaunt über die Leistungen war. Sonst gebe er aufs Schreiben nickt viel. Auch als Sprechmedium habe Frau Töpser erstaunliche Sachen geleistet. Als der Generalsuperintendent Büchse! gestorben war, kam drei Wochen daraus Frau Töpfer in drancs. Da kam eine Intelligenz, welche sich Büchsel nannte und sprach so, daß zwei Damen und ein Herr, welche den alten Büchsel ganz genau gekannt hatten. überaus erstaunt waren. Auch Kabinetssitzungen hat der Zeuge mitgemacht und die Stimme des Geistes Aila gehört. Dr. Müller hat auch gesehen, wie ganz schwere Fauteuils, aoldeue Uhren, Blumensträuße zc. durch den Vorhang kamen. Trotzdem er der Angeklagten jedesmal Hände und Finger mit Zwirnsfäden sorgfältig und eng zusammengebunden, habe sich sofort em Händeklatschen hören lassen, leuchtende Hände hätten sich gezeigt ec. Einmal habe er auch einer Geister- erscheinung beigewohnt. Aus der Angeklagten heraus habe sich plötzlich eine Lichtmasse bewegt, welch« sich zu einer Art Figur zusammendichtete und auf ihn zugekommen fei. Was Frau Töpfer an dem Tage der Entlarvung bei Cohn ge- lhan, könne alles in magnetischem Schlafe geschehen sein. Es haben dann wohl schlechte Intelligenzen aus sie eingewirkt. Großen Skeptikern gegenüber hören die Aeußerungen der Geister- welt durch Vermittelung eines Mediums ost auf. Der Skepti- zismus wirke läbmend auf den Spiritismus, wie die Feuchtigkeit auf die Elektrizität. Dr. Müller überreicht schließlich dem Ge- richtshos seinGeheimniß" betreffend die Behandlung der Medien zu gefälliger Durchsicht. Zeuge Julius Carl Max R a h n, dessen Frau selbst Medium ist, hat als Schriftführer des VereinsPsyche" wiederholt spiri- tistische Sitzungen veranstaltet. Er ist ganz überzeugter Spiritist und hält alle die wunderbaren Erscheinungen, welche die Ange- klagte so oft hervorgerusen, für volle Wahrheiten. Er habe sogar einen Mullfack anfertigen lassen, den sich Frau Töpfer jedesmal habe überziehen müssen. Dieser wurde verknotet und die Enden des. Bindfadens an der Erde angesiegelt. Trotzdem sei sofort Gepolter, Klingeln, Schlagen mit dem Stock ic. hörbar gewesen. Einmal sei der Vorhang, wie von zwei Händen erfaßt, aus einander gezogen worden und Frau Töpser habe im Mullsack dagesessen. Plötzlich sei in Gesichtshöhe ein weiß- liches Kugellicht erschienen, bann an drei anderen Stellen des Raumes noch drei andere Lichte. Der Mullsack sei nach den Experimenten immer unverletzt gewesen. Beisitzer: Woher mag es wohl kommen, daß die Geister immer eines Vorhanges bedürfen, wen» sie erscheinen und daß sie nie anderswo er- scheinen? Zeuge: Das kommt aus die Kraft des Mediums an. Beisitzer: Sind Sie in den Sitzungen immer sehr aufgeregt gewesen? Zeuge: Nein! Zeuge von Treskow: Die Lichterscheinunge» können leicht auf Halluzinationen beruhen. Er habe auch einmal einer Sitzung beigewohnt, in welcher mehrere Gläubige Lichter gesehen haben wollten, während er und andere nichts ge- sehen haben. Die Sache mit dem Müllsack sei sehr einfach; aus demselben könne man sich sehr leicht befreien. Nach der Meinung des Kriminalkommissarius v on Man- t e u s f e l ist das Festbinden und das Loskommen aus der Schlinge auch eine sehr einfache Sache, wenn man nur beim Binden eine gewisse Muskelbewegung mache. Gerichtsphysikus Dr. S l r a ß m a n n hat den Geisteszustand der Angeklagten untersucht, aber eine Geistesgestörtheit nicht fest- stellen können, ebenso wenig Schwachsinn. Auch für eine hyste- rische Seelenstörung ergab sich nichts; sie sei nicht als eine Ver- rückte zu betrachten, die clroa unter spiritistischen Wahnideen handele. Der Sachverständige hat eine Reihe von Sitzungen mit der Angeklagten abgehalten, er muß aber ein großer Skeptiker sein, denn die spiritistischen Leistungen seien minimale gewesen. Er habe aus Wunsch dann auch Sitzungen bei einer Frau Pritsch mitgemacht, wo die Klopflöne sich hören ließen. Ueder den Ursprung derselben sei er sich nicht klar geworden, möchte vielmehr auch seinerseits sich dem Gedanken an bauchrednerische Kunststücke zuneigen. Bewegungen von Gegenständen seien nickt zu Stande gekommen, denn selbst der berühmte Geist Peter Trenlwitz, der den Spuk von Resau inszenirt hat, vermochte nichts auszurichten. Auch einige Vorhangvorstcllungen hat der Sachverständige mitgemacht; bei denselben sei immer nur der Geist Avila   erschienen. Der Sachverständige hat die Angeklagte auch sofort nach dem traneo-Zustande unter- sucht, aber den von den Spiritisten behaupteten Zu- stand, der einem kataleptischen, lethargischen Zustande äyn- lich sehen solle, nicht feststellen können. Auch irgend einen Beweis für das Vorhandensein eines bewußtlosen, somnam- bulen Zustandes hat Dr. Slraßnmnn nicht gesunden. Bei den von dem Zeugen Dr. Cohn geschilderten Vorgängen sei eine Traumhandlung sicher ausgeschlossen, hier liege sicher ein be- wüßtes Handeln vor. Alles in allem fei die Angeklagte bei den Thaien, die sie begangen. nicht in einem Zustande krankhafter Störung der Geisleskräste gewesen, welche die freie Willens- bestimmung ausschloß. Der Verlheidiger weist darauf hin, daß die Angeklagte früher einmal gesagt habe, sie habe geglaubt, daß die Menschen durch solchen Ver- lehr mit der Geisterwelt frömmer und religiöser werden würde». Der Sachverständige erwidert, daß ihm Frau Töpser gesagt habe, sie habe mit religiösen Dingen so gut wie nichts zu thun. Die Geisierschrist der A>> geklagten ist, wie Dr. Str. weiter hervorhebt, eine sehr merkwürdige Erscheinung und es sei in- leressant zu sehen, wie ihre Hand über das Papier fliegt. Es zeige sich aber doch ein gewisses Stocken, wenn man nicht die einfachsten Fragen an sie richte. Und nun der Geist des , Kollegen Dr. Achilles." Die Begleiterin der Angeklagten, eine Frau Pritsch hatte ein augenkrankes Kind, welchem auf Rath des Dr. Hirschberg das Auge herausgeuomme» werden sollte. Die Frau Halle dies erzählt, aber immer gleich hinzugesetzt:wir haben glücklicher Weise noch den Dr. Achilles  dabei." An diesen Kollegen aus dem Geisterreiche richtete daher Dr. Str. eine auf die Augenkrankheit bezügliche Frage, welche sich auf den Hundeblasenwurm bezog. Der Geist antwortete richtig, daß dieser Wurm im Augenwinkel vorkomme. Aus die weitere Frage, wo sonst noch im menschlichen Körper er vor- komme, antwortete der Dr. Achilles stattin der Leber"«im Magen". Dr. Str. fragte weiter: Wie heißt denn der Hunde- Blasenwurm lateinisch?" und da versctwand der Kollege aus dem Geisterreich und es kam wieder der böse Dämon Robert zum Vorschein, der die guten Geister vertreibt. 'Die Beweisaufnahme wird hierauf geschlossen. Rechtsanwatt Wronker plaidirt, unter strenger Ver- ' lutheilung bei kranlhaften Aufwüchse des SplKtlsmus�Sf Ftfi" sprechung der Angeklagten. Gegen solche Auswüchse könne man nur durch Ausklärung ankämpfen. Der Spiritismus sei weniger eine Ueberzeugungs- als eine Wahnsache. Merkwürdig sei jedenfalls, daß die Geister sich immer so kleinlich zeigen und gan� vernünftige alte ehrwürdige Leute, wenn sie ins Geisterreich kommen, nur noch Allotria treiben. Einen Sokrates oder Plato Schinkenknochen werfend, könne man sich eigentlich kaum denken. Wenn nur ein einziges Mal ein Geist so ruck« sichtsvoll chüre. etwas Vernünftiges zu thun! Der große Geist des Dr. Achilles lasse den Dr. Straßmann schon beim Hundeblasen» wurm im Stich; solch' einen Mann hätte Virchow gar nicht durchs Examen gelassen! Juristisch fehle es aber an den Kriterien des Betruges, denn wirklich Geschädigte seien nicht vorhanden, weder bei den gläubigen Spiritisten, noch bei den Skeptikern. Letztere gaben eben das Geld hin, wie man Geld sür die Vor- stellungen eines Prestidigitateurs hingiebt, oder für die Scherze auf dem Schützenplatz. Andererseits lasse sich doch nicht leugnen, daß der Hypnotismus doch mal existirt und so erscheine nicht ausgeschlössen, daß die Angeklagte unter einer gewissen Sug- gestio» gehandelt habe. Bezüglich des geistigen Zustandes der Angeklagten würde vielleicht ein Obergutachten am Platze sein. Gewiß habe sich bei der Angeklagten mit der Zeit ein gewisser Hang zum Mystizismus berausgebildet und die Möglichkeit sei nicht ausgeschlossen, daß sie etwaige Betrügereien unbewußter Maßen ausgeführt habe. Sie sei das Opfer anderer Leute, der Schwerpunkt liege bei denjenigen Leuten, die sie verführt haben und deshalb empfehle sich mindestens eine bedeutende Herabsetzung der Strafe. Staatsanwalt Assessor Dr. Keßler betont, daß es hier auf die Frage ankomme, ob, wenn die spiritistische Lehre wirk- lich wahr wäre, die Angeklagte ein echtes Medium sei oder nicht. Die Beweisaufnahme habe die Negative erbracht. Die Angeklagte habe ihre Trics betrügerischer Weise ausgeführt und wohlüberlegt gehandelt. Die Angeklagte sei eine Schwindlerin, er gebe aber ein» Herabsetzung der Strafe anheim. Nach ganz kurzer Berathung erkennt der Gerichtshof auf Aufhebung des ersten Erkenntnisses und Verurtheilung der Angeklagten zu sechs Wochen Gefängnih unter Fortfall des Ehrverlustes. Der Gerlchtshof hat sich wesentlich den Gründen des ersten llrtheils angeschlossen. Auch er ist der Meinung daß die Borspiegelung. Berührung mit den Geistern zu haben, eine bewußt falsche gewesen, daß sich die Angeklagte unberechtigten Vermögensvortheil verschafft und die gläubigen Spiristen ge- täuscht hat. Daß Gericht hat die volle Ueberzeugung, daß alle Produktionen der Angekagten nicht mit Hilfe von Geistern, sondern von ihr allein ausgeführt werden. Selbsthypnotismus erschien ausgeschlossen, die Angeklagte habe vollkommen überlegt gehandelt. Mit Rücksicht aber aus die allgemeine Sachlage, auf die bedrängte Lage der Angeklagten und darauf, daß ihr der lohnende Nebenverdienst geradezu aufgedrängt worden, erscheinen 6 Wochen Gefängniß ausreichend. Der Bauernkrawall in Blankenburg  . Im kleinen Schwur« gerichtssaale des Moabiter Kriminalgerichts begann am Freitag Vormittag vor dem Forum der zweiten Strafkammer des Land- gerichts II die Hauptverhandlung in dem Prozesse wider den Ortsschulzen von Blankenburg  . Karl Friedrich August Giese und eine Anzahl seiner Komplicen. Obwohl die Anklage nur auf qualifizirte Körperverletzung und Freiheitsberaubung lautet, so gleicht der skandalöse Borfall, welcher der Anklage zu Grunde liegt, doch einem Landfriedensbruche schwerster Art. Am 6. Oktober 1890 so lange hat sich das Verfahren bereits hingezogen unternahmen die Arbeiter der Pankower  Knopifabrik einen Ausflug per Kremser nach Blankenburg  . Die Gesellschaft bestand einschließlich des Kutschers und mehrerer junger Mädchen aus sechszehn Personen. Nachdem die jungen Leute sich Tags über im Walde amüsirt hatten, kehrten sie Abends gegen sechs Uhr in das Lokal des Gastwirths Giese in Blanken  « bürg zurück, um daselbst die Zeit bis zur Heimfahrt zu verbringen. In dem Lokale des Gastwirths Biese befand sich auch dessen Bruder, der Ortsschulze Giese, der sich aber als solcher in keiner Weise zu erkennen gab und von der Gesellschaft als ein harm- loser Ortsbewohner angesehen wurde. Der Schulze saß mit dem Kutscher Donde, dem Drechsler Kondelka und dessen Braut an einem Tisch und plauderte mit ihnen ganz gemüthlich, bis er dem Kutscher Donde eine Zigarre offerirte. Donde nahm zwar die Zigarre, da er jedoch Nichtraucher ist, gab er dieselbe an Kandelka weiter. Auf der Stelle sprang der Schulze auf, ergriff seinen Stuhl und wollte den Donde über den Kops schlagen. Als die übrigen Theilnehmer an der Partie dem Schulzen in den Arm fielen und ihm den Stuhl entrissen, gebot der Wirth Feier- abend, als aber die Gesellschaft das Lokal verlassen wollte, traten der Schulze, der Gastwirth und einige andere Personen in den Weg und schlugen mit Stöcken und Stuhlbeinen aus die Fremden" ein, die nun größtentheilS zu ihrem Wagen zu gelangen. Während der Schulze nun die Sturmglocke des Dorses läuten ließ, holte er aus seiner geradeübcr liegenden Wohnung einen Revolver, und mit diesem in der Hand führte er die aus den Ruf der Sturmglocke herbeigeeilten Dorfbewohner zum Sturm auf die Fremden. Diese wurden mit Knütteln und Steinen schwer nußhandelt. die meisten davon wurden aus dem Wagen wieder herausgerissen und neun davon wurden alZ   Arrestanten erklärt und in das Spritzenhaus gesperrt. Unter den Verhasteten befand sich der schwer verletzte Knopjarbeiter Karl Leder und dessen nicht minder verletzte Braut Hanny Winkelmann, die mit den Männer:» zusammen gesperrt, aber nach zwei Stunden wieder frei gelassen wurde. Die übrigen Gefangenen wurden noch an demselben Abend in das Amtsgefängniß zu Französisch-Buchholz trans- portirt und mußten dort ohne ärztlichen Beistand bis zu ihrer Entlassung am anderen Morgen ausharren. Der am meisten verletzte Leder mußte sofort nach dem Elisabeth-Krankenhause ge- bracht werden, wo ex am 24. Oktober seinen Verletzungen erlegen ist, die sich besonder? dadurch wesentlich verschlimmert hatten, weil zu rechter Zeit die erforderliche ärztliche Behandlung aus- geschlossen war. Die Braut des Leder, die vorerwähnte Winkel- mann, hat bei diesem Vorfalle nicht allein ihren Bräutigam sondern auch einen Arm verloren, der ihr fürchterlich zer- schlagen worden war und deshalb ziemlich gelähmt ist. den Vorsitz der Strafkammer führt Landgerichlsrath Herzog, die Staatsanwaltschaft vertritt Assessor Jürgens, die Vcrtheidignng führen die Rechtsanwälte Dr. Sello und Dr. Silberstein, während die nicht Verletzren, welche als Nebenkläger zugelassen sind, ihre Rechte durch Rechtsanwalt Morris vertreten lassen. Einschließlich der medizinischen Sachverständigen Dr. Strub«, Dr. Roiher, Medizinalrath Dr.Brag und Kreisphysikus Dr. Philipp sind 43 Zeugen geladen. Gleich bei Eröffnung der Verhandlung stellt der Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Morris, den Antrag, die Verhandlung der Sache an das Schwurgericht zu verweisen und begründet diesen Antrag damit, daß mindestens eine Körperverletzung mit tödllichem Erfolge vorliegt, welche nicht zur Komvetenz der Slraskammer gehört, außerdem liege nach Meinung der Neben- kläger Landsriedensbruch vor, und wenn dies erwiesen werden sollte, so dürfte eine Vertagung jedenfalls nothwendig werden. Der Staatsanwalt und die Vertheidrgung widersprechen diesem Antrage nicht, der Gerichishos beschließt aber, vorläufig in die Beweisaufnahme einzutreten, und«inen Beschluß erst von den» Ausfall der Beweiserhebung abhängig zu machen. Neben dem Gemeindevorsteher Giese sind angeklagt Bahnwärter N i t s ch e, Streckenarbeiter Krüger, die Knechte Albert und Julius M a n t h e y und Mendt und der Landwirth Wilhelm Böttcher. Ter Eröffnungsbeschluß bezichtigt den»e. Giese besonders schwer der Anstiftung und Theilnahme an einer Schlägerei, in welcher ein Mensch getödtet worden ist. der schweren Körperver- letzung, der Bedrohung mit dem Verbrechen des Todtschlags und der Freiheitsberaubung. Gees« giebt«n. daß er an tan kritisch«