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ständen keinen anderen Ausweg.

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Revolverattentat.

faßten die Vorstände der beiden Innungen den Beschluß, daß allen| bersand entfallen auf Halbzeug 114 599 Tonnen( 130 353 Tonnen des Hauptinhalts und nicht zu dessen vertragsmäßiger Abgrenzung Meistern, welche die Forderungen der Gesellen bewilligt hatten, teine im Mai 1907); auf Eisenbahnmaterial 162 913 Tonnen( 188 916 Tonnen bestimmt. Die Beklagte hat gegen den Klageanspruch eingewendet, Hefe mehr geliefert werde und daß auch den Hefehändlern, welche im Mai 1907) und auf Formeisen 187 343 Tonnen( 175 028 Tonnen die Klägerin könne, wenn deren Vertragsauslegung richtig sei, sich diesem Beschluß nicht fügen, die Hefe entzogen werde. In einem im Mai 1907). immer nur fordern, daß die Beklagte die erforderlichen Arbeiten Flugblatt, welches diesen Beschluß veröffentlichte, heißt es, die ausführe, wozu ihr eine angemessene Frist zu lassen sei. Daß das Die Krise in der Binnenschiffahrt. nicht geschehen sei, vielmehr die Klägerin einseitig die Arbeiten niedrige und verleumderische Kampfesweise des Bäderverbandes Während in früheren Jahren bei günstigem Wafferstande nicht ausgeführt habe und die Erstattung der Mehrkosten fordere, so habe und das feige Verhalten vieler Meister ließen den Innungsvor- genug Laderaum in der Schiffahrt der Elbe zur Verfügung stand, hat sie der Beklagten   die bertragsmäßig geschuldete Leistung unmöglich in diesem Jahre die Krise einen Ueberfluß an Versandgelegenheit ge- gemacht und fordere etwas, was ihr nach dem Vertrage nicht ge­Dies Flugblatt wurde der vom Obermeister Schmidt heraus- bracht. Die Betriebseinschränkungen bei den drei Elbschiffahrtsgesell- schuldet werde. Das Berufungsgericht hat das zurückgewiesen, gegebenen Zeitung der" Concordia" Jnnung und der vom Ober- schaften haben großen Umfang angenommen. So find in den letzten weil sich aus dem Zusammenhang mit§ 7 des Vertrages das Recht meister Milleville herausgegebenen Beitung der Germania  "-Jnnung Tagen nicht weniger als 120 Mann abgelohnt und entlassen worden. der Klägerin ergebe, entweder die Arbeiten durch die Beklagten beigelegt. In beiden Zeitungen erschien auch ein Artikel, in welchem ausführen zu lassen, oder die Erstattung der Kosten zu fordern. tie Meister, welche die Gesellenforderungen bewilligt hatten, als Kakaoernte und Kakavverbrauch 1908. Der Gordian" berechnet, Diese Vertragsauslegung ist rechtlich unbedenklich und trägt die Verräter, Ehrenwortbrecher, charakterlose Wichte usw., bezeichnet daß in acht Ländern, in den ersten drei, vier, fünf Monaten, fchon angefochtene Entscheidung. werden, auch wird ihnen die Entziehung des Kredits und der Hefe 21 000 000 Kilo Kakaobohnen mehr geerntet worden sind, als 1907. Zugleich hat der Verbrauch in den Hauptländern in diesem Jahre angedroht. rund 7 600 000 Kilo Kakaobohnen weniger genommen, so daß bisher Ein eifersüchtiger Hausfreund, der wegen des Wirken im Sowohl der Bäderverband als auch einer der beleidigten 1908 rund 28 000 000 Millionen Kilo Kakaobohnen mehr zur Aus- Bunde" zum Revolver gegriffen hatte, mußte sich gestern vor dem Bäckermeister stellten gegen die beiden Obermeister füllung der Weltvorräte benutzt werden konnten, als im vorigen Strafrichter verantworten. Wegen Körperverlegung mittels ge­Strafantrag wegen Bergehen gegen§ 153 der Gewerbe- Jahre. fährlichen Werkzeuges verhandelte die 2. Straffammer des Land­ordnung und Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft beim Da die Ernteaussichten weiter gut sind, glaubt das Fachblatt gerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Liebenow gegen Der Angeklagte hat Landgericht I   lehnte jedoch die Erhebung der Anklage ab und annehmen zu können, daß das Jahr 1908 wieder gut machen wird, den 28jährigen Musiker Paul Storuppa. sagte in der Begründung, daß sie in der Handlungsweise der Ober- was die Spekulation in den beiden letzten Jahren bei dem Fehlen schon einmal wegen einer fast gleichartigen Revolverschießerei in meister die Tatbestandsmerkmale der Drohung vermisse. Auf überreicher, allzusehr drückender Vorräte den Kataokonsumenten und Neudamm eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten erlitten. Schon Beschwerde der Antragsteller wies der Oberstaatsan der Kakaoindustrie geschadet hat. Die Preise werden daher bald damals war er bei dem Schaubudenbesizer P. als Mufiter ange­walt beim Kammergericht die Staatsanwaltschaft an, bon mittel allgemeiner wieder verwandt werden können". wieder so stehen, daß Kalao und Schokolade als tägliches Nahrungs- stellt. P. ist Befiber eines Wachsfigurentabinetts, mit welchem er in den üblichen Wohnwagen auf Schüßen- und Rummelplätzen neuem in Grmittelungen einzutreten. Das geschah. umherzieht. Als great attraction" dient ihm hierbei der Ange­Aber auch diesmal fand die Staatsanwaltschaft Der Rückgang des englischen Außenhandels. London  , 11. Juni. flagte, der in süßschmelzendem Tone vor der Schaubude Trompete feinen Grund zum Einschreiten. Sie begründete das damit, Schon die letzten Monate des verflossenen Jahres zeigten, daß es spielt, um die Neugierigen anzuloden. Durch seine mehr oder daß sie sagte, die Beschuldigten hätten in Notwehr gehandelt, da mit der Geschäftsblüte zu Ende war, und die ersten fünf Monate des weniger wundervollen Melodien hatte er sich allmählich in das laufenden Jahres haben den Niedergang des Geschäftslebens außer Herz der Schaubudenbesikersgattin hineingeblasen. Wie der An­fie lediglich gegen die seitens des Bäckerverbandes und des Bor- Zweifel gestellt. In den Monaten Januar bis Ende Mai belief fich geklagte behauptete und wie auch die elf Jahre ältere Frau P. tvärts" planmäßig und eifrig betriebene Boykottierung derjenigen die Einfuhr auf 252 205 881 Pfund Sterling, die Ausfuhr auf zugab, hatte ihm diese schon bald nach seinem Dienſtantritt einen Bäckermeister, welche die Gesellenforderungen nicht bewilligt hatten, 161 040 256, die Durchfuhr auf 88 267 019 Pfund Sterling. Gegen Liebesantrag gemacht. Storuppa war auch gar nicht spröde und verteidigen wollten. Dieser Auffassung trat auch der Ober die gleiche Beriode des Jahres 1907 zeigt die Einfuhr eine Abnahme bites der Frau zur Linderung ihrer heißen Liebesschmerzen die staatsanwalt bei. Die Antragsteller wandten sich nunmehr von 28 355 830, die Ausfuhr eine solche von 12 166 144, die Durch- schönsten Melodien auf seinem Piston vor. Dieses nette und ein­an das Kammergericht. Dasselbe hat daraufhin vor einigen fuhr 11 184 011 Pfund Sterling. Am meisten hat die Durchfuhr trägliche Verhältnis dauerte sechs Jahre hindurch. Eines schönen Monaten die Erhebung der Anklage wegen Vergehens gegen§ 153 gelitten, die fich um 25,2 Proz. berringerte. Tages tauchte jedoch ein neuer Stern auf. Der Angeklagte glaubte der Gewerbeordnung und Beleidigung gegen Schmidt und Milleville eine erhebliche Abkühlung in den Gefühlen der Frau P. zu be= angeordnet. merken. Als er dem Grunde dieser Erscheinung nachging, ent­deckte er, daß Frau P. auch ihm untreu geworden war und ihre eigung einem Neger Namens Thomas zugewendet hatte, der ebenfalls in einer Schaubude angestellt mar. Dieser neue Günst ling blies nämlich in herzerweichender Weise die Flöte und diesen füßen Flötentönen fonnte Frau B. nicht widerstehen. Der Ange tlagte glaubte jedoch ältere Rechte in seiner Eigenschaft als lang. jähriger Hausfreund zu haben und stellte den schwarzhäutigen Nebenbuhler zur Rede. Dies bekam ihm aber sehr schlecht, denn der Schwarze schien auch großer Meister in der edlen Kunst des Bogens zu sein. Der Angeklagte belam, wie er sich ausdrüdte, bon ihm furchtbare Keile". Mit finsteren Rachegedanken taufte sich S. einen Revolver. Am Abend des 20. April d. J. stand Frau 3. mit mehreren Bekannten vor der Schaubude ihres Mannes, der damals ein Gastspiel" auf einem Rummelplab in der Lands­ berger Allee   gab. Als sie den Angeklagten erblidte, belegte sie ihn mit einer Reihe Schimpfworte. In höchster Wut und Eifersucht riß Storuppa seinen Revolver hervor und feuerte auf seine ehe­malige Geliebte zwei Schüße ab, von denen einer sie in den Mund traf und ihr die Zähne zerschmetterte, der zweite eine leichte Haut­unde am Genick hervorrief. Als das Publikum auf ihn eindrang, feuerte S. noch einen dritten Schuß ab. Erst als ein Beherzter mit einer langen Latte dem Angeklagten den Revolver aus der Hand schlug, fiel die wütende Menge über ihn her und hätte ihn fast totgeschlagen, wenn nicht die Polizei im lekten Augenblick ein­geschritten wäre. Der Angeflagte hat bei dieser Lynchjustiz so schwere Verlegungen davongetragen, daß er noch im Verbande zum Termin erscheinen mußte. Der Staatsanwalt beantragte eine Das Gericht erkannte auf Gefängnisstrafe von 2 Jahren.

Man sieht, welche Schwierigkeiten es machte, um die terro­rifierenden Obermeister endlich vor Gericht zu bringen. Die Ver. Handlung findet am Montag, früh 9 Uhr, vor der 5. Straftammer statt.

Das Elend im Gehrock.

Das Elend der Bureauangestellten ist wiederholt besprochen. Und dennoch dürfte man die wirtschaftliche Lage dieser Arbeiterschicht bisher immer noch zu rosig gesehen haben. Eine Erhebung des Verbandes der Bureauangestellten unter den Hilfskräften der Berliner  Rechtsanwälte gibt über deren Lage Auskunft. Die Verhältnisse in Berlin   dürfen dabei als typisch für das Reich angesehen werden. Die Zahl der Angestellten bei den Berliner   Rechtsanwälten ist in der Zeit von 1895 bis 1908 auf etwa das Doppelte,

bon 1485 auf 2734

Frankreichs Außenhandel. Nach der amtlichen Zollstatistik betrug in den ersten fünf Monaten des Jahres 1908 der Wert der Einfuhr 2 577 920 000 Fr. gegen 2719 272 000 Fr. im gleichen Zeitraum des Jahres 1907 und der der Ausfuhr 2158 420000 Fr. gegen 2800 167 000 Frant im Vorjahre.

Aus der Frauenbewegung.

Allgemeiner Wahlverein.

Beiträge nehmen entgegen:

Für den fünften reis: Frau Ntausch, Winsstr. 12; Frau Möckel, Kaiser- Wilhelm- Straße 16n; Frau Nürnberg  , Chodo­wiedistraße 21. Für den sechsten Kreis, Schönhauser Vorstadt: Frau Schent, Kastanienallee 57, Quergeb. IV; Frau Lohse, Oder­berger Straße 20, b. IV; Frau Leder, Rykestr. 42; Frau Förster, Rhinower Straße 9; Frau Bradke, Schwedter Straße 80; Frau Ligle, Rodenbergstr. 31; Frau Grabber, Czarnitauer Straße 14; Frau Gerlach, Schönhauser Allee   42; Herr Sauer, Schönhauser Allee   134( Restaurant); Frau Schramm, Lychener Straße 25; Frau Elbe  , Danziger Straße 20, Quergeb. III; Frau Panzeram, Pappel­

angelwachsen. Der weitaus größte Teil des Zuwachses kommt dabei den weiblichen Arbeitskräften zugute, die 1895 nur 5,8 Proz., 1908 schon 40,8 Proz. aller Angestellten ausmachten. Die Schreibmaschine hat diese Umwälzung verursacht. Eigentümlicherweise sind die Unterschiede zwischen den Löhnen der männlichen und denen der allee 76. weiblichen Angestellten nicht sehr groß, die mittlere Lohnhöhe ist bei diesen am meisten vertreten.

Die folgende Zusammenstellung gibt ein Bild von der Ver­teilung der Gehälter für alle Angestellten: Bu oder

Lohnhöhe

bis 35 M.

35-70

70-100

100-130

1904

1908

28,79 Proz. 28,31 Proz. 28,27 21,35 13,58

28,14

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20,85

"

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16,54 11,16

" 9

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Abnahme 5,48 Proz. 0,13 0,50 2,96. 130-1663" 8,01 3,15 Wenn diese Statistit auch nachweist, daß die Löhne im all gemeinen gestiegen sind, so geht aus ihr doch auch hervor, daß noch immer mehr als 50 Proz. der Angestellten nur bis zu 70 W. ver­dienen. Kein Industriearbeiter, der eben ausgelernt hat, fein Lauf bursche tauscht mit diesen besseren Arbeitern". Wenn solche Zu­stände noch in Berlin   herrschen, wie soll es da in der Provinz aussehen! Hoffentlich leuchtet der Verband einmal mit einer Lohn statistik in die engen Amtsstuben der Rechtsanwälte vom ganzen Reiche hinein. Vielleicht kommen dann auch diese Arbeiter zur Er­fenntnis ihrer Lage und erzwingen sich Besserung durch eine energische Organisation.

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Für Wedding   und Oranienburger Vorstadt grau Marie Jacobey, Wiesenstr. 10 vorn II, Frau Elise Rommel, Wiesen­straße 40 vorn II, Frau Martha Jahn, Bankstr. 88 born IV, Frau Marie Rudolph, Müllerstr. 7, Seitenfl. IV, Frau Auguste Beier, Müllerstr. 153, of III, Frau Elise Richter  , Banfftr. 88 born IV Frau Minna Neiß, Schererstr. 4, Quergeb. III, Frau Marie Ratscha, Tieckstr. 15 im Keller, Frau Adam, Wöhlertstr. 8, Quergeb. III, Frau Uhligfch, Nord- Ufer 14, 1. Aufgang Seitenfl. II, Frau Anna Hoppe, Bandelstr. 40 vorn II.

Für Moabit  : Frau Reichert, Flemmingstr. 16 born IV, Frau Regler, Oldenburger Str. 87, Duergeb. III, Frau Pohl, Rostocker Straße 27, Frau Jordan, Lübeder Str. 48, rechter Seitenflügel I, Frau Wulff, Oldenburger Str. 40, Gartenhaus, 2. Aufgang I.

Der Vorstand.

Erklärung. Hiermit erkläre ich, daß mein Name als Referentin für die heutige Versammlung des Vereins der Lehrlinge und jugend­lichen Arbeiter und Arbeiterinnen ohne meine Bewilligung ver­wendet worden ist. Marg. Kussel.

Versammlungen Veranstaltungen.

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2 Jahre und 6 Monate Gefängnis. Wie der Vorsitzende verkündete, hatte das Gericht lange geschwankt, ob nicht versuchter Mord an aunehmen und die Sache an das Schwurgericht zu verweisen sei.

Die unzufriedenen Klingelbeutelchriften.

Irgendwo im Dbotritenlande liegt ein Städtchen Schönberg. In diesem Dertchen besteht die Vorschrift, daß jeder Haus­eigentümer mit dafür zu sorgen hat, daß Sonntags der Klingel­beutel in der Kirche in Bewegung tommt. Die alte Generation ist diefem Gebote getreulich nachgekommen, unter dem jungen Nachwuchs von Schönberg aber fehlte es nicht an Stimmen, die gegen das Klingelbeutelgebot opponierten. Und zwar trat der bei Spießern seltene Fall ein, daß die Unzufriedenen es nicht beim Schimpfen bewenden ließen, sondern daß einzelne passiven Widerstand leisteten. Anstatt nun getreu dem Bibelwort Die Nache ist mein" die Bes Berlin. Heute nachmittag 6 Uhr im Gewerkschaftshaus", Engelstrafung beziehungsweise Befehrung der Mißvergnügten dem höchsten Ufer 15: Jugend- Abteilung. Vortrag: Frau Weyl. Geselliges Richter zu überlassen, schien sich der Kirchenvorstand von Schönberg Beisammensein. Gäste willkommen. von der irdischen Gerechtigkeit mehr zu versprechen. Er ging nach Montag, den 15. Juni, 8 Uhr, in den Arminhallen", Streliz ans Landgericht und dies hat die faulen Klingelbeutel Kommandantenstr. 58/59: Kunstabend. Mitwirkende: Geigen- christen denn auch wieder mobil gemacht. Es entschied, der Kirche tünstler Sörmus, Schauspieler Richard vom Deutschen   Theater, stehe das Recht zu, jeden Einwohner, der ein Grundstüd befize, Leo Kestenberg  . Friedrichshagen   und Umgegend. Montag, den 15. Juni, im Restaurant zum Tragen des Klingelbeutels heranzuziehen oder für die Be­" Wilhelmsbad  ". Vorlesung: Geschlechtliche Erziehung in der freiung von diesem Diente eine Abgabe einzufordern." Wie fann es aber auch in Mecklenburg   jemand einfallen, geger Lichtenberg  . Montag, den 15. Juni, bei Bühl  , Pfarrstr. 74: Vortrag." alte Heberlieferungen" angehen zu wollen!

Arbeiterfamilie".

Die Gültigkeit einer Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Trier   war vom Fleischermeister Breit bestritten worden, und zwar meinte er, daß nicht gültig sei die folgende Bestimmung: Alles unmittelbar zum Verkauf bestimmte, im Schaufenster oder sonst ausgestellte Fleisch muß durch Gaze, feines Drahtgeflecht usw. gegen die Berührung mit Staub und Insekten geschüßt werden." Das Landgericht Trier   verurteilte jedoch B. wegen Uebertretung der Vorschrift und das Kammergericht berwarf seine Revision, indem es die Berordnung mit folgender Begründung für rechtsgültig erklärte: Angeklagter könne fich nicht auf das fogenannte Menschenseuchen Gesetz berufen. Dieses regele nur die Materie der ansteckenden Krankheiten erschöpfend. Hier handele es sich aber nicht um den Schuß gegen Verbreitung von ansteckenden Krankheiten. Die Verordnung wolle vielmehr die Gesundheit insofern schützen, als es das Publikum vor dem Erwerb Hat die Straßenbahn oder die Stadt die Mehrkosten zu tragen, die Maurer, 8weigverein Berlin  ) hielt Freitag im Ge­und dem Genuß von Fleisch schüßen wolle, das infolge der Be- durch das Wiedereinbauen der Straßenbahngleise in die Neu­rührung mit Staub und Insekten dem Verderben zuneige und dem menschlichen Magen unverträglich fei. Somit finde die Berordnung ihre Stüße im§ 6 des Polizeivert.- Gesetzes.

Aus Induftrie und Handel.

Erhebliche Betriebseinschränkung.

Die Arbeiter der Maschinenfabrik Ludw. Löwe wurden am Sonnabend durch folgende Bekanntmachung unangenehm überrascht: Mit Bezugnahme auf§ 5 der Arbeitsordnung bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß wir uns entschloffen haben, vom Montag, den 15. Juni d. J. an die regelmäßige tägliche Arbeitszeit in unseren sämtlichen trieben wie folgt abzufürzen, um die sonst in größerem Umfange notwendig werdenden Arbeiterentlassungen zu vermeiden.

Dr. Zadek: Frauenleiden".

würde.

Gerichts- Zeitung.

anlagen entstehen?

Verfammlungen.

Die Sektion ber Gips- und Bementbranche( Berband der wertschaftshause eine Generalversammlung ab, um zum 10. außer­ordentlichen Verbandstag Stellung zu nehmen. Als Kandidaten Die Stadtgemeinde Rigdorf hatte im Jahre 1905 in der Ber  - zu den am 24. Juni stattfindenden Delegiertenwahlen wurden Otto liner Straße das Steinpflaster durch Asphaltbelag ersetzt. Sie Haase, Rudolf Grundmann, Karl Gohlke und Frik Müller nomi­niert. Dann wurden aus der Versammlung heraus verschiedene verlangt nun die Mehrkosten von der Straßenbahngesellschaft er- Anträge zum Verbandstag gestellt, über die lebhaft diskutiert wurde. stattet, die ihr durch das Einbauen des dort befindlichen Doppel- Die Stuffateure haben seinerzeit ihren Verbandsvorstand beauf­gleises der Straßenbahn in das neue Pflaster entstanden sind. Die Forderung der Stadtgemeinde stüßt sich besonders auf§ 9 Abs. 2 tragt, einen Kartellvertrag mit dem Maurerverband abzuschließen. Dagegen wendet sich ein. Antrag Grundmann, der Verbandstag des für sie und die Straßenbahn gültigen Bertrages, und zwar möge den Abschluß eines Startellvertrages mit den Stukkateuren soll das, was in Abs. 1 für die erste Anlage der Gleise zu gelten für so lange untunlich erklären, als die Stuftateure noch solche habe, nach Abs. 2 auch in dem Falle gelten, wo später das Stein Verträge abschlössen, wie den Dresdener. Dort haben die Stutta­pflaster durch eine andere Art der Straßenbefestigung ersetzt werden teure durch einen Bertrag ihre Unternehmer verpflichtet, teine Während das Landgericht Berlin   die klagende Stadtgemeinde Rabiber usw. zu beschäftigen. Grundmann meinte, mit einer Ge­abgewiesen hatte, trat auf die Berufung der Klägerin das Kammer- werkschaft, die die im Maurerverband organisierten Kollegen von gericht der erwähnten Auslegung bei und erkannte auf Berurtei- der Arbeit bei den Stukkateurmeistern ausschließze, könne der Maurerverband kein Kartellverhältnis eingehen. Auch hätten die Be- lung der Straßenbahn. Das Berufungsgericht gelangt zu feiner Stuffateure es an anderen Orten abgelehnt, die Rabibarbeit nur Auslegung des Vertrages von der allgemeinen Erwägung aus, daß im Lohn auszuführen.- Grundmann empfahl ferner, beim Ver­die Stadtgemeinden, wenn sie die Zustimmung zur Anlage bon bandstag zu beantragen, daß er den Verbandsvorstand beauftrage, An den ersten fünf Wochentagen beginnt die regelmäßige Straßenbahnen erteilten, Sorge dafür zu tragen pflegten, baß in bem demnächſtigen Verbandstag eine Vorlage zur Einführung der ihnen daraus nicht mehr Kosten erwüchsen. Die von der Großen Berliner   Straßenbahn gegen das Be- Arbeitslosenunterstüßung zu unterbreiten. Beide Anträge Grund­Angenommen wurde noch ein rufungsurteil erhobene- Revision wurde vom VI. Zivilsenat bes Antrag, daß der Verbandstag beschließen möge, Arbeitslose für die Reichsgerichts zurückgewiesen. In seinen Entscheidungsgründen hierzu führt der erkennende Senat unter anderem aus:" Bunächst Beit der Arbeitslosigkeit von der Beitragsleistung zu befreien.- ist es unrichtig, wenn sie behauptet, die Auslegung des Berufungs  - Schließlich tam noch ein Antrag zur Annahme, welcher die gerichts stehe in direktem Widerspruch mit dem flaren Wortlaut Streichung des§ 19 des Streifreglements bezwedt. des Vertrages und fei darum unmöglich. Es kann zugegeben Die Zuschneider und Zuschneiderinnen( Filiale Berlin   II bes werden, daß die Stellung des Absatz 2 beim ersten Lesen zu der An- Schneiderverbandes) hielten am Freitag bei Dräsel in der Neuen nahme führen kann, es sei nur der Fall vorgesehen, wo die erste Friedrichstraße eine Mitgliederversammlung ab, in der die Wahl Anlegung eines Bahngleises in einer Straße erfolgt, die statt des eines Delegierten, sowie Anträge zum Verbandstag auf der Steinpflasters eine andere Straßenbefestigung hat. Aber die Wort- Tagesordnung standen. Als Delegierter wurde Slein( Grünau) fassung des Abs. 2 läßt auch die gegenteilige Deutung zu und da- gewählt. Es wurde ein Antrag angenommen, wonach der Ver= rum ist durch sie das Berufungsgericht nicht gehindert gewesen, der bandstag den Hauptvorstand beauftragen soll, die Agitation unter durch andere Umstände unterstüßten Auffassung der Klägerin bei den Konfektionszuschneidern und Zuschneiderinnen in die Wege zutreten. Die Ueberschrift des§ 8, der die Revision eine erhebliche zu leiten und eventuell eine geeignete Person aus der Branche für Bedeutung beilegen will, ist lediglich eine knappe Kennzeichnung' diese Aufgabe ausbilden zu lassen.

bis 1 Uhr statt.

Arbeitszeit morgens um 7 Uhr und endet nachmittags um 4 Uhr. Während dieser Beit findet eine Arbeitspause von 11% Am Sonnabend beginnt die regelmäßige Arbeitszeit morgens um 7 Uhr und endet nachmittags um 1 Uhr. Eine Arbeitspause findet an diesem Tage nicht statt. Die Direttion.

Berlin  , den 12. Juni 1908. Diese Arbeitszeitverkürzung macht pro Woche über eine Schicht aus, fie entspricht einer Einschränkung von über 16 Prozent.

Bersand des Stahlwerkverbandes. Der Versand des Stahlwerk verbandes an Produkten A betrug im Monat Mai 414 845 Tonnen ( Robstahlgewicht)( gegen 489 307 im Mai 1907). Von dem Mai­

manns wurden angenommen.

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