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to unfer Schidjal besiegelt werden foll, gey nügend aus, um unsere so gerechte Gegen. wehr nutzbar zu gestalten.

Jegt gilt es tein Säumen mehr! Auf zum Kampf für unsere gerechte Sache!

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten.

Die Zentralfommission der Tabakarbeiter Deutschlands  . J. A.: Wilhelm Boerner, Berlin   S. 42, Ritterstraße Nr. 15, parterre. Karl Butry.

Cohen machte in seinem Schlußwort noch auf die Gewerbe­gerichtswahlen aufmerksam und betonte die Pflicht der Arbeit­nehmer, sich eifrig daran zu beteiligen.

Deutsches Reich  .

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Der

Die heute in Tegel   tagende Betriebsversammlung der Firma 1schriften machen!" Unterdeffen waren beide ausgeftiegen. Borsig   erklärt, daß sie mit der Kritik des Referenten über die Da der Angeklagte noch weiter schimpfte, forderte b. Bismard angeführten Mißstände einverstanden ist. Sie erklärt ferner, bon ibm feine Karte. Der Angeflagte antwortete ihm: Ein daß tro wiederholter Vorstellungen des Arbeiterausschusses die paar Oerfeigen fönnen Sie friegen". Der Zeuge v. Bismard er Mißstände in den wesentlichen Punkten nicht abgestellt worden flärte ihm darauf, er fei Offizier und verlange volle Genugtuung sind und hofft, daß die heutige Kritik dazu beitragen wird, so für diese Schmähung. Beder entgegnete hierauf: So ein dummer fortige Abhilfe zu schaffen. Die Versammlung erhebt auch grüner Junge will Leutnant sein. Wenn Sie Leutnant sind, energisch Protest gegen das Auftreten des Betriesingenieurs friegen Sie erst recht ein Paar!" Der Zeuge antwortete Paschtes, dessen Vorgehen die Arbeiferschaft schwer schädigt und hierauf:" Frecher Kerl", worauf der Angeklagte, der auch der Firma nicht zum Vorteil gereicht." hinter dem von Beugen ging, ihn hinten auf sprang und ihm einen Fausticlag gegen den Kopf ver fetzte und davoneilte. Der attadierte Offizier ließ daraufhin den Angeklagten sofort durch den Schugmann Subiad feststellen. Am Abend desselben Tages richtete der Angeklagte eine Die Tarifbewegung der Weißgerber, Leberfärber und Hilfsarbeiter. Anzeige an das Generalfommando, in der er sich noch in gewissem Am Donnerstag hatte die Filiale I des Lederarbeiterverbandes Zur Tariffündigung in der Weltener Ofenindustrie Sinne rühmte, den Offizier geschlagen zu haben. Ferner teilte eine Versammlung aller in der Lederindustrie beschäftigten Ar- Jezt sind auch den Hilfsarbeitern im Töpfergewerbe die von er wahrheitswidrig mit, daß v. Bismard ihn nicht ge­beiter einberufen, in der über die Tarifverhandlungen den Unternehmern gewünschten Abänderungen, die ebenfalls wie fordert babe. Die Folge diefer Anzeige war, daß gegen den jungen berichtet und über die weiteren Maßnahmen beraten wurde. Die bei den Töpfern teine Abzüge" bedeuten sollen, zugestellt worden. Offizier ein ehrengerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Auf Grund Versammlung war zahlreicher als je zuvor besucht. Der Eaal Zunächst verlangen die Unternehmer, daß Ueberstunden, die bisher der Behauptungen des Becker und zweier von diesem namhaft war voll bis auf den letzten Stehplatz. Den Lericht gab Heide I mit 35 Pf. bezahlt wurden, nur als solche betrachtet werden, wenn gemachter geugen wurde von B. mit schlichtem Abschied aus dem berg. Wie der Vorwärts" schon mitteilte, find die Verhand- fie die erste volle Arbeitsstunde nach Feierabend überschreiten. Heere entlassen, da er sich nicht auf standesgemäße Weise Gegen diefes Urteil des Schöffens lungen am Dienstag wiederum ergebnislos verlaufen. Daß eine Die angefangene Stunde sowohl, wie auch die erste volle Stunde Genugtuung verschafft habe. Ginigung nicht zustande tam, liegt daran, daß die Fabrikanten nach Feierabend beim Zulangen usw. wird wie gewöhnlich gerichts legte der Staatsanwalt und auch der Angeklagte sofort Be irgend ein nennenswertes Entgegenkommen nicht zeigen wollen bezahlt. Eine derartige Regelung ist wirklich originell. Aufrufung ein. Ferner schloß ich v. Bismard unter Beistand des und die Arbeitnehmer auf weitere drei Jahre an den alten Tarifs die Begründung, warum die erste bolle Stunde nach Feierabend Rechtsanwalts Bredered dem Verfahren als Nebenkläger an. In vertrag mit seiner 9½ftündigen Arbeitszeit, seinen bei der steigen- teine Ueberstunde sein soll, fann man toirtlich gespannt sein und der Verhandlung vor der Berufungsstraffammer, die unter Vorsiz den Teuerung allzu niedrigen Lohnfäßen binden möchten. Das fie dürfte auch den Arbeitgebern schwer fallen. Doch Gründe sind des Landgerichtsdirektors Köster stattfand, ergab es sich, daß der einzige, was durch die Vermittelungstätigkeit der Beisizer am schließlich wohlfeil wie Brombeeren und in diesem Falle würden sie Angeklagte schon früber dreimal wegen Beleidigung bezw. Körper­Ginigungsamt herausgekommen ist, war ein Vorschlag von Arbeit- ben Unternehmern etwas einbringen. In der Praxis ist nämlich verlegung mit Geldstrafen vorbestraft ist. In allen Fällen geberseite, die Lohnjähe nach Verlauf eines Jahres um Proz. die Sache so, daß es in der Veltener Ofenindustrie ganz ver- handelte es fich um vom Zaune gebrochene Streitigkeiten, und für das legte Jahr des Tarifvertrages wieder um Broz. schwindend wenige Arbeiten der von den Unternehmern angeführten bei denen der Angeklagte dann sofort beleidigend geworden au erhöhen. Das war ihr ganzes Entgegenkommen, und selbst Art gibt, welche längere Zeit in Anspruch nehmen als eine Stunde war. In seiner Vernehmung bestritt Beder, beleidigende Sies schien einzelnen Arbeitgeberbertretern noch zu viel, denn sie nach Feierabend. Dadurch soll eben nun jede Bezahlung von Ausdrücke gebraucht zu haben. Er gab zu, den Offizier geschlagen erflärten, daß nicht sie, sondern ihre Beisitzer diesen Vorschlag ges Ueberstunden ausgeschlossen sein. Man sieht, daß auch hier ein zu baben, dies sei aber erst geschehen, als dieser ihn frecher Kerl" macht hätten. Das unter folchen Umständen der Abschluß eines Abzug geplant ist, den man nur in eine andere Form fleidet. Die genannt habe. Er selbst sei sehr nervös und herzleidend und gerate neuen Tarifvertrages nicht möglich wurde, ist ja leicht begreiflich. höhere Bezahlung von lle berstunden soll in der Folge bei den geringsten Anlässen gleich in eine große Erregung. In dem In der Diskussion, an der sich viele Redner beteiligten, trat gänzlich fortfallen. Daß hierauf die Hilfsarbeiter nicht ein- vorliegenden Fall habe er sich völlig forreft benommen. eine lebhafte Entrüstung über das Verhalten der Fabrikanten zu gehen fönnen, liegt auf der Hand, und sie haben bereits in einer Offizier habe ihn feinesfalls gefordert, er hätte in diesem Falle ohne weiteres volle Genugtuung gegeben. tage. Man fand es empörend, daß sie den Arbeitern nicht ein Bersammlung dieses Ansinnen der Unternehmer abgelehnt. Mehrere 8eugen, die bißchen mehr freie Zeit gönnen wollen, nicht Zeit, sich ihrer Fa­in dem ehrengerichtlichen Veriahren anders ausgesagt hatten, bes milie zu widmen, sich geistig fortzubilden; daß, die Fabrikanten, stätigten nunanehr, daß der Offizier sofort nach den ersten Bes ohne Rüdjicht auf die steigende Teuerung wie auf die neuen leidigungen von Becker die Kaite verlangt und ihn gefordert habe. Steuerpläne der Regierung, fie auf drei Jahre an Löhne binden Der Zeuge Leutnant Otto v. Bismard gab von dem Vorfall wollen, die sich schon längst als unzureichend erwiesen haben. eine Darstellung, die sich mit den obigen Angaben deckt und auch Gleichwohl wurde hervorgehoben, daß man auch jetzt noch, wie bisher, von anderen Zeugen bestätigt wurde. Insbesondere wurde bestätigt, unter annehmbaren Bedingungen zu einer Einigung mit den daß der Zeuge v. B. nicht geschimpft, daß der Angeklagte dem Fabrikanten bereit, und anderenfalls gewillt sei, die Arbeit ohne Beugen nachgelaufen sei und ihm von hinten einen Schlag Tarifvertrag fortzusehen. Schließlich wurde einstimmig folgende gegen den Kopf gegeben und neben den anderen Schimpf­Refolution angenommen: worten auch gesagt habe: Es freut mich, daß Sie als Der letzte Katholikentag, der im August dieses Jahres in Leutnant bon mir eine Ohrfeige bekommen haben! Ich Düsseldorf   abgehalten worden ist, hat aufs neue bewiesen, wie melde Sie dem Generalfommando, und dann werden Sie tassiert!" wenig das Zentrum daran denkt, die Gleichberechtigung der Frau Und diese Drobung so erklärt Leutnant v. Bismard ist auch zu erkämpfen. In den Debatten und Beschlüssen dieser Tagung wirklich in Erfüllung gegangen. Nach Schluß der Beweisaufnahme ist flar hervorgetreten, daß die schwarzen Volksfreunde" nur der führte Staatsanwalt Graßb of etwa folgendes aus: Der Fall selbst Not gehorchend sich mit der Frauenemanzipation beschäftigen. müsse die größte Entrüstung hervorrufen. In unserem weltstädtischen Das Zentrum hat durchaus nicht die Absicht, die Frau frei Verkehr fei jeder auf die Benutzung der Straßenbahn angewiesen; und gleichberechtigt mit dem Manne zu machen, im Gegenteil, es jedermann fühle sich verpflichtet, dabei auf den anderen Rücksicht zu lehnt derartige Bestrebungen weit von sich ab, wie Professor Jahn nehmen und die Pflichten der Höflichkeit zu erfüllen. Man möge in seiner Rede über Frauenbildung und Frauenbetätigung" be- bedenken, was daraus werden sollte, wenn ein solch häßlicher Vor­tonte: fall, wie er hier in Frage stehe, irgendeinem anderen passieren Man möge Wir weisen ab jeden Versuch, die Unterschiede zu ignorieren, würde, was doch alle Augenblice möglich wäre. die zwischen Mann und Frau bestehen, nicht als Bildungen ferner bedenken, daß das Renfonter fich hier zwischen zwei Männern menschlicher Willfür, sondern als Ratschlüsse der ewigen Weis- aus den besten Geiellschaftetreisen abgespielt hat. Sm allgemeinen heit. An dieser Ordnung zu rütteln und für öffentlichen Interesse sei es daher geboten, diesen Vorfall mit die Frauen alle Männerberufe, alle Männer- einer strengen Strafe zu martieren, damit in Zukunft die Deffent­pflichten, alle Männeriete geltend zu machen, lichkeit geschützt werde vor einer Wiederholung eines solchen rideint uns als ein wahres attentat, als attentat gegen Gggeſſes. Die Borstrafen des Angeklagten zeigen, daß er mit Dhr Gottes Ordnung, gegen Familien- und Völkerglück und feigen sehr schnell bei der Hand ist und sich trop feines Alters nicht auerst, und aulept gegen das Frauenglück. Wenn die Frau nach die nötige Reierbe aufzuerlegen bemüht sei. Dieser häßliche Vorfall fremder Krone trachtet, reißt sie die eigene sich vom Haupte. Ob fei ein Schandfleck für unser öffentliches Leben, es handele sich um man es wolle oder nicht, die Erfüllung jener Forderungen müßte dazu führen, daß viele Frauen allmählich oie ehrwürdigen, dreis mal gesegneten Aufgaben der Hausfrau, der Gattin, der Mutter als etwas Minderwertiges, Lästiges empfinden und vor sich weifen würden."

Die Versammlung fann in den bei den Verhandlungen gemachten Vorschlägen die Grundlage zu einem dauernden Frieden nicht erblicken. Sie lehnt die Zugeständnisse als zu gering ab und beauftragt die Kommiffion, noch einmal zu ver­suchen, annehmbare Zugeständnisse zu erreichen. Sollte das nicht gelingen, so beauftragt die Versammlung die Kommission, die Forderungen zurückzuziehen. Es soll dann ohne Vertrag weitergearbeitet werden."

Der Ausstand der Maurer und Bauhilfsarbeiter in Borna  hat sich nunmehr auf das ganze dortige Baugewerbe ausgedehnt; nachdem auch den Zimmerern Lohnabzüge gemacht wurden, find auch diese in den Ausstand getreten.

Aus der Frauenbewegung.

Zentrum und Frauenrechte.

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einen schweren, groben Erzeß, der sehr böse Folgen gehabt habe. Eine Strafe von 6 Wochen Gefängnis sei auch nicht annähernd eine ausreichende Sühne. Der Staatsanwalt beantragte wegen der wört­lichen Beleidigung das Höchstmaß von 1 Jahr Gefängnis, für die tätliche Beleidigung 1% Jahre Gefängnis und eine Gesamt. strafe von 2 Jahren Gefängnis bei sofortiger Verhaftung des Angeklagten.

Die Arbeiter der Firma A. Borfig hielten dieser Tage eine sehr stark besuchte Betriebsversammlung bei Trapp in Tegel   ab. Adolf Cohen hielt einen Vortrag über das Thema: Die Wirkungen der Krise". Der Redner schilderte die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und zeigte, wie die Arbeiter­schaft unter den vielen Schäden, die sie gebracht hat, am schwersten leiden muß. Er kritisierte die offizielle Arbeitslosenzählung, die die Stadt Berlin   vornehmen will. In den Unterstübungsein­richtungen der Gewerkschaften haben diese das beste Barometer über den jeweiligen Stand der Arbeitslosigkeit; es genügt, darauf hinzuweisen, daß in Berlin   das erste Salbjahr 1908 mehr an Unterstützungen verschlungen hat als das ganze Jahr 1907. Dit welchen Augen aber sehen unsere Behörden diese Unterstützungs­einrichtungen an! Cohen wünscht festzustellen, daß er schon mehrmals Vorladungen erhalten hat, weil die Behörde schuldiger Steuern wegen feststellen wollte, ob ein Mann Mitglied des Ver­bandes sei und Arbeitslosenunterstüßung beziehe, also ein Ein­tommen" habe.( Pfuirufe.) In ähnlicher Weise kann man in Der gebildeten Frau will der Profeffor gestatten, zur rechten Unternehmerkreisen beobachten, wie die Krise rücksichtslos gegen Zeit eine größere Beitung zur Hand zu nehmen, damit sie sich den Arbeiter ausgenügt wird. Manche haben noch eine Ents über die politischen Vorgänge orientiere; die politische Betätigung Verteidiger Rechtsanwalt Th. Marcuse bat, davon abzusehen, schuldigung für sich, weil sie selbst unter der Krise leiden müssen. soll aber nach wie vor den Frauen verschlossen bleiben, im Inter  - daß hier der paffive Teil ein Leutnant in givil gewesen, und die Andere und sehr große Firmen, die nicht von der Krise erfaßt esse der Frau, der Familie und des Volfes". Die Freigabe des Sache so zu beurteilen, als ob es sich um ein Refonter mit irgend worden sind, werden gegen die Arbeiterschaft anmaßend, weil sie Vereins- und Versammlungsrechtes dürfe nicht dazu führen, daß einem Schulze oder Müller handele. Tatsächlich liege doch hier nur meinen, der Arbeiter müsse in der jetzigen Zeit zittern vor der die Frauen nunmehr im Laufschritt zur Wahlurne drängen. ein Erzeß der augenblicklichen Erregung vor, den ein nervöser, auf Arbeitslosigkeit. Go werden jetzt bei Borsig, wo über Ar- Das ist Zentrumsfreundschaft für freiheitliche Be- geregter Mann begangen habe. des rechtlosen Geschlechts. Wohl Das Gericht bezeichnete die Handlungsweise des Angeklagten beitsmangel nicht zu flagen ist, Bestimmungen getroffen, die nur ftrebungen zu verstehen sind, wenn man sie aus diesem Gesichtspunkt betrachtet. braucht das Zentrum die Frauen, um seine lichtscheuen als eine gegen alle Regeln des Austandes verstoßende, die gerade Die Meister und Werkführer und andere Angestellte in der Ver- Pläne durchzuseßen, doch nicht einmal auf dem Ratholitentag bei einem akademisch gebildeten Manne um so schwerer zu ber­waltung nehmen sich mehr als jemals Rüdsichtslosigkeiten gegen durften sie als Gleichberechtigte weilen, obgleich tein urteilen sei. Gegen derartige ganz unqualifizierbare Angriffe müffe die Arbeiter heraus. Man könnte die Frage aufwerfen, ob die Vereinsgesetz dies hinderte. mit aller Strenge borgegangen werden, schon um dem Angeklagten Leitung des Werkes von dem Treiben der Angestellten Kenntnis die Achtung vor der Ehre anderer beizubringen. Mit Rücksicht auf Und das nennt sich Kämpferin für Wahrheit und- Recht! hat; aber jedenfalls muß man sie für verantwortlich halten. In die wegen ähnlicher Exzesse erlittenen Vorstrafen des Angefagten der Kesselschmiede wird viel geflagt über den Oberingenieur London  , 23. Oftober. Englands erster weiblicher Bürgermeister und die vom Staatsanwalt vorgetragenen straffchärfenden Memente Wandite. Die Behandlung der Arbeiter läßt viel zu wünschen ist in der Stadt Higa Bicombo in der Person der Oberlehrerin lautete das Urteil auf ein Jahr und sechs Monate Ge übrig und sie sind nicht zufrieden. damit, daß versucht Miß Dove gewählt worden. fängnis, außerdem wurde dem Beleidigten die Publikations­wird, die achtstündige Arbeitszeit in eine neunstündige um­befugnis augesprochen. Der Angeflagte wurde auf freien Fuß Ueber den zuwandeln. Betriebsleiter Baschtes werden belassen. bie meisten Beschwerden laut. Seine Art, Neuerungen einzu führen, hat schon viel Anstoß erregt, zum Beispiel sein Karten­Gewiß ist die Handlungsweise des Angeklagten eine robe, festem zur Kontrolle und seine Aufräumungsmethoden. In den durchaus zu mißbilligende. Insbesondere verwerflich ist die einer lebten Tagen haben einige Abteilungen den Betrieb verlassen hatte sich dieser Tage vor dem Schöffengericht in Nördlingen   wissentlich falschen Anzeige nahe kommende Anzeige an die müssen, weil sie vor Kälte nicht arbeiten konnten; es mangelt an wegen Beleidigung des dortigen Tuchfabrikanten Ludwig Militärbehörde. Die Strafe felbst ist aber eine ganz egoabitante. den notwendigen Heizungsvorrichtungen. Die Art der Arbeit ges Rosenau zu verantworten. Die Beweisaufnahme mußte teil- Sie steht in gröbstem Mißverhältnis zu den leichten Strafen, stattete diesen Leuten nicht, sich warmzuarbeiten", wie manchmal weise unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführt werden und ergab die von Militärgerichten gegen feige und rohe Unteroffiziere, von den Arbeitern geraten wird. Neuerdings werden bei Borfig nur haarstiäubende Dinge. Einem Werfmeister wurde nachgewiesen, daß Zivilgerichten gegen ebenjolche Schuyleute ausgesprochen werden, folche Arbeiter eingestellt, die auf ihrer letzten Stelle ein Jahr und er im Betriebe eine Arbeiterin vergewaltigt hat; der Reiselheizer wenn nicht ein Leutnant, sondern ein Arbeiter ber Miß­im Beruf selbst drei Jahre praktisch tätig waren. Herr Baschtes machte es nicht viel besser, und ein weiterer Wertmeister vers bandelte wäre. Die falsche Anzeige an die Militärbehörde stand ftellte jüngst einen Mann nicht ein, weil er so flein  " fei. Sic weigerte auf eine verfängliche Frage die Aussage. Der frühere nicht unter Anklage. Der verkehrte Beschluß des Ehrengsichts und entscheidet oft die Laune, ob ein Mann Arbeit erhält oder nicht. Sozius der Firma, der vor einigen Jahren starb, hat felbst Mädchen dessen Folgen scheinen den hauptsächlichsten Strahärfungs Auch unter den Bureauangestellten bei Borsig ist Unruhe ausge. nicht geschout, die noch zum Besuche der Sonntagsschule verpflichtet grund abgegeben zu haben. Aber der Ehrengerichtsspruch ist eine brochen, weil bekannt wurde, daß 200 Beamte nächstens ihre Kün- waren. Als der Unternehmer von dem Treiben feiner Angestellten Handlung, die auf das Konto der Ehrengerichtsrichter, nicht das des digung erhalten und weibliche Arbeitstrafte an ihre Stelle treten enntnis erhielt, entließ er einfach die Opfer dieser gewiffenlosen Angeklagten fällt. sollen. Den Proletariern im Gehrod" ist oft genug die Not Elemente. wendigkeit der Organisation nahegelegt worden; aber sie haben den Wegen Beleidigung der großherzoglichen Regierung in Eutin  Wert einer festen Verbindung zur Wahrung ihrer Interessen noch find am 9. Mai vom Landgericht Lübeck   der Hauptmann a. D. nicht einsehen gelernt. Joachim v. Levezom zu 300 M. und der Redakteur des Die Arbeiter sind ungehalten über das fcgenannte Sperren der Kommissionen"( 8urückhalten der Aufs " Generalanzeiger", St nie, au 50 M. Geldstrafe verurteilt worden. träge), wodurch sie Schaden erleiden. Sie fordern auch bessere Die Berufungskammer des Landgerichts I   hatte gestern in dem 2. batte in einem Artikel des Blattes der genannten Behörde Rück­Schußmaßregeln bei ihrer Arbeit, denn in diesem Jahre find schon Prozeß gegen den Herausgeber einer Zeitungsforrespondenz, Redakteur ständigkeit, Unfähigkeit, Trägheit und Einseitigkeit vorgeworfen. biele Unfälle zu verzeichnen gewefen und sieben Männer sind um Beder aus Echoneberg wegen Beleidigung des früheren Leute Much   war gefagt worden, daß die Regierung aus dem elle der ihr Leben gekommen. Viel Erbitterung hat es erregt, daß die nants Dito bon Bismard zu entscheiden. Es handelte sich Bauern Riemen schneide. Das Gericht erkannte beiden Angeklagten Kantine mittags den Arbeitern nicht zum Aufenthalt freigegeben um ein flegelhaftes Betragen des Angeflagten in einem Straßen- den Schuß des§ 193 im allgemeinen zu, da L. Vor fißender des wird. Mancher hat in diesen talten Tagen sein Mittagbrot auf bahnwagen. landwirtschaftlichen Vereins und der Generalanzeiger" ein land­der Straße verzehren müssen. Oft wird das notwendige Wert Ter Angeflagte Beder war am 80. Juli d. J. von dem Schöffenwirtschaftliches Blatt ist. Die beleidigende Absicht wurde aus Form Die Revision der Angeklagten zeug nicht zur rechten Zeit ausgehandigt. Wie die Meister und gericht Berlin  - Schoneberg   wegen wortlicher und tätlicher Beleidigung und Umständen entnommen. Werfführer sich von dem Herrn Paschtes behandeln lassen, davon zu sechs Wochen Gefängnis auf grund folgenden Each wurde am Donnerstag bom Neichsgericht verworfen. erzählte Cohen unter dem Gaudium der Versammelten ergogiche verbalts verurteilt worden. Am 11. Februar d. J. rubren nach der

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Gerichts- Zeitung. Baschawirtschaft in einer fleinen Fabrik.

Genoffe Simon von der, Augsburger Volkszeitung"

Das Gericht erachtete den Wahrheitsbeweis für erbracht, erfannte aber wegen formaler Beleidigung auf 35 Matt Geldstrafe. Leutnants Beleidigung.

Ein Mann mit der befonderen Ehre".

Geschichten, und er betonte zum Schluß, daß die Arbeiter nicht ge- Eachdarstellung im Urteil erster Juſtanz der Angellagte und der Letzte Nachrichten und Depeschen. fonnen sind, sich in einer ähnlichen verlebenden Wene behandeln zu Leutnant Cito von Bismard auf einem Straßenbahnwagen laffen. Auch in Zeiten der Krife werden sie ihre Arbeiterehre hoch, der Linie 67. An der Bülow. und Botsdamerstraßenede halten und sich auch gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedin wollten beite aussteigen. Vor dem Difizier stieg eine Dame Dresden  , 23. Cftober.( B. H.  ) Ein Angestellter der Geschafts­gungen zu wehren wissen.( Beifall.) ab. Da diese dabei etwas langsam war, drängte der Angeflagte stelle des fonservativen Landesvereins in Dresden  , Oberleutnant den vor ihm stehenden v. B. derartig, daß dieser auf das Kleid der a. D. Riedel, hat etwa 5000 M. unterschlagen und wurde verhaftet. Tame trat. Der Leutnant drehte fich um und sagte zu Beder: Wollen Sie nicht etwas zurücktreten. Ich trete auf das Kleid der Terpentin- Explosion.

In der Diskussion wurden dem König von Tegel  " noch manche derbe Wahrheiten gefagt. Die einzelnen Mißstände festen viele Redner noch in genaucre Beleuchtung. Hervorgehoben wurde unter anderem die Notwendigkeit einer besseren Dampfheizung und day die Vornahme einer Spindrevision über Werkzeuge im Beisein der Arbeiter geschehen sollte. Die folgende Resolution wurde ein ftimmig angenommen:

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Dame; immer der Reihe nach!" Der Angeklagte entgegnete darauf Budapest  , 23. Oftober.( W. T. B.) In der chemischen Fabrit zu dem Offizier, der sich in Zivil befand:" Sie dummer Schul von Herczeg u. Geiger explodierte heute abend ein Faz Terpentin. junge, Sie grüner Schlingel, ich habe Eie gar nicht gefragt, Das ganze Gebäude wurde in Flammen gesogt. Bisher find drei lich Laffe mir als älterer Herr von Ihnen feine Bor- Tote und zahlreiche Verwundete geborgen.

Berantw. Rebalt.: Geora Davidfohn, Berlin  . Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Sierau 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl.