Einzelbild herunterladen
 

greta tamponeten Stutes immer lieber ist, als die Junter und Kleriter. So wird für uns das Land beftellt.

#

an

Die konservativen Demagogen arbeiten in Eng- 1fteht das Recht zu, fich bebufs Erlangung befferer Sohn und Tand und Irland mit fabelhaftem Fleiß und mit jener Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Wer dies Recht verlegt, wird Die Kitingerei. Unsere Leser erinnern sich abfoluten Gleichgiltigkeit dem Gefeß gegenüber, durch welche mit Gefängniß bestraft. Der Bersuch ist strafbar" einzutreten. Rizinger Turnergeschichte. Der Oberstlieutenant Stöler ist Die Konservativen haben nämlich so lange das Monopol Tausende der gewerbsmäßigen Prostitution in die Arme treibt, Unsere Leser erinnern sich der die konservativen Parteien in allen Bändern sich auszeichnen. Daß die gewaltsame hinderung von Frauenvereinen, die ftelle von Hungerföbnen beffere Bedingungen erstreben, aus Anlaß dieser Affäre nach Weiden  ( Oberpfalz  ) verber Gesetzgebung gehabt, daß sie die Geseze als ihr Monopol beftritt allerdings beute fo wenig wie früher ein Mitglied setzt worden. Aber die Turner haben auch ihre Loyalität" betrachten und mit ihnen umspringen, wie es ihnen beliebt. der Kommiffion. Auch dieser Antrag wird das Plenum noch fein säuberlich fundgethan. Die englischen Konservativen bereiten in der That in den beschäftigen. Die Berathungen der Kommission wurden nun Eine neue Bundesinitiative. Die Organe der protestantischen Theilen von Jrland alles für den Aufstand endlich gefchloffen. Als Berichterstatter für das Plenum sollen schweizerischen Konfervativen, die Berner vor und erzeugen zu gleicher Beit fünftlich eine Panit auf der ultra.nontane Dr. Stephan unb( als medizinischer Sachs Boltszeitung" und die Allgemeine Schweizer  - dem Geldmarkt, und mit Hilfe dieses Aufstands- Wauwaus, verständiger) Abg. Endema un fungiren. Die hier und da 3eitung" rathen zu einer Initiative, welche die Einden sie selbst geschaffen, und dieser Geldpanit, die sie eben aufgeworfene Frage, ob die Berhandlungen im führung des obligatorischen Gesegesrefe- falls erzeugt haben und durch welche die irischen und da der Ausschluß der Oeffentlichkeit nach Art. 22 der Reichs Plenum öffentliche fein werden, ist eine müßige, rendums im Bunde bezweckt. Danach scheint es, englischen Werthpapiere im Breis fallen, suchen sie einen verfassung eine traffe Berfaffungsverlegung wäre. daß die Konservativen die Initiative betreffend die pro- Druck auf das englische Parlament und das englische Volk portionalen Nationalraths- Wahlen bereits wieder aufzugeben beabsichtigen und auch vor der Wahl des Bundesrathes durch das Volk dem obligatorischen Referendum den Vorzug einräumen. Zunächst begründen sie ihr Bestreben damit, daß der Ständerath durch die Wahlen in Genf   und Tessin  radikal geworden sei und deshalb gegen denselben ein Gegengewicht geschaffen werden müsse. Das schweizerische Staatswesen geht immer mehr aus dem Repräsentatiostaat in die reine Demokratie, von der parlamentarischen zur Volks gefezgebung über. Es ist bezeichnend, daß die konservativen Elemente der Eidgenossenschaft  , allerdings in erster Linie aus tattischen, parteipolitischen Beveggründen, dieser Um gestaltung Vorschub leisten müssen. Allerdings wissen die fortgeschrittenen Parteien, Jungdemokraten und Arbeiter partei, sehr gut, daß nicht blos das obligatorische Referen­dum, sondern auch die Wahl des Bundesraths durch das Bolt erkämpft werden muß; es ist vor allem nöthig, die Bundesregierung zu demokratisiten.-

Aus der Schweiz   wird uns geschrieben:

auszuüben. Es ist wirklich ganz interessant, dieses ton­fervative Demagogenspiel zu beobachten. Die Wühler" und Umftürzler" nicht fonfervativer Observanz tönnen Diel davon lernen.-

"

Parlamentarisches.

Das Gesetz gegen den Verrath militärischer Geheimniffe wurde beute, in zweiter Lesung, von der Rommiffion mit 10 gegen 5 Stimmen angenommen.

In der Sigung der Kommiffion wurde zunächst der früber zurückgestellte§ 11 in erfter Lesung erledigt. Die Re­gierung verlangte in ihrer Borlage, daß der§ 4 Absah 2 Nr. 2 des Straf Gefeßbuchs auch für die§§ 1-5 dieses Gesetzes An­wendung finden sollte. Danach hätten Ausländer, wenn sie im Ausland gegen die genannten Paragraphen dieses Gesetzes ver­stoßen hätten, in Deutschland   bestraft werden können. Gegen diese Bestimmung wurde geltend gemacht, wenn es allgemeiner batten beim Reichstage darüber Beschwerde geführt, daß im wird, dann die Deutschen   am meisten darunter zu leiden haben Aus dem Reichstage. Gewerbliche Arbeiter aus übed Brauch werden sollte, daß die Strafbarkeit so weit ausgedehnt Widerspruch zum§ 18, Abjaz 2 des Reichsgefeßes, bewerben, weil diefe am meisten reisen und sich auch sehr viel mit treffend bie Gewerbegerichte, welcher lautet: Die militärischen Dingen befaffen. Wird eine so weitgehende Bestimmung Beisiger erhalten für jede Sizung, der sie beigewohnt haben, in einem deutschen   Gefeß aufgenommen, dann haben wir kein Vergütung etwaiger Reisekosten und eine Entschädigung für Recht, uns zu beschweren, wenn andere Staaten es uns nach­Zeitverfäumniß. Die Höhe der letteren ist durch das Statut machen. entzulegen, eine Zurückweifung derfelben ist unstatthaft," das Qubedische Gesez, betreffend das Gewerbegericht, vom genommen: Der Paragraph wurde dann in folgender Fassung an 30. November 1891 im§ 26, Absah 3 bestimme: die Beifizer versehen ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich". Gin an den eine dem Reichsgefeß entsprechende Bestimmung zu beseitigen, war Senat von Lübeck   gerichtetes Gesuch, diesen Widerspruch durch abschlägig beschieden worden.

30. November

"

Die Bestimmungen im§ 4 Abfah 2 Nr. 2 und§ 98 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich finden auch auf die in Bergehen Anwendung." Hiernach fann also ein Deutscher, wenn den§§ 1, 3 und 5 dieses Gesetzes vorgesehenen Verbrechen und er im Ausland gegen die§§ 1, 8 und 5 dieses Gesezes verstößt, in Deutschland   bestraft worden. Sodann wurde das ganze Gesez mit einigen unwesentlichen redaktionellen Abänderungen een deeligen und Sozialbemoraten egen bas nach Beschlüssen ersten Lesung angenommen. Gesez ftimmten die Freisinuigen

Die legten Sonntag und Montag in verschiedenen Kantonen stattgehabten Wahlen haben leider der Sozialdemokratie teine Eriolge gebracht. In den Kantonen Aargau   und Waadt  , Der Kommissar des Bundesraths hatte ausgeführt: wo sie selbständig in die Wahl eintraten, vermochten sie feinen ihrer Kandidaten durchzubringen, mit Ausnahme derjenigen, die Die Bestimmung des§ 20 Abfaz 3 des Lubed'schen Gefeßes, ber bemoratischen Bartel angehören und auch auf den einen betreffend das Gewerbegericht vom 30. Dezember 1891, wonach die diefer Partei oder gar aller Parteien ftanden. In Lausanne  fiel nach den bisherigen Nachrichten fogar Genosse Fauquez, der Betfizer ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich zu verfehen bisher schon dem Kantonsrath angehörte und legthin anläßlich haben, sei weder im Hinblick auf§ 18 Abfas 2 des Reichsgefeges, In der Wahlprüfungs- Kommission wurde gestern bie einer Nachwahl in den Nationalrath über 4000 Stimmen be betreffend die Gewerbegerichte, vom 29 Juli 1890 noch auch im Prüfung der Wahl des Abgeordneten Prinz Handjern( 10. Potsdam  ) fommen hatte, durch. Die gegnerischen Parteien gingen Hinblick auf§ 55 des Gerichtsverfassungs- Gefeßes für unzulässig zum Abschluß gebracht. Zroz der zahlreichen erwiesenen Unregel vielfach gefchloffen vor und vereitelten damit der Sozial zu erachten. Der§ 55 des Berichtsverfassungs- Gesezes beziehe mäßigteiten und der tonnatirten Vergewaltigung der sozial­demofratie jeden Eriolg. Diefe herrlichen Wahlsysteme, fich auf die Schöffengerichte und tomme für die gemäߧ 14 Nr. 4 demokratischen Agitation beschloß die Kommission doch, angesichts welche eine jüngere und schwächere Partei vollständig unter dafelbft zugelassenen Gewerbegerichte nicht in Betracht. Zu den der großen Majorität des gewählten Abgeordneten, Handjery drüden und jeder Vertretung berauben, finden naturlich überall legteren gehöre bas nach der Gesetzgebung Lübeds feit 28 945, Werner 22 839, die Wahl für giltig zu erflären. Der den Beifall der herrschenden Parteien, heißen diese nun demo- dem Jahre 1877 fur Entscheidung gewerblicher Streing Antrag auf Ungiltigkeit wurde mit 4 gegen 8 Stimmen ab­fratisch- liberal oder konservativ. Zu vereinbaren sind solche feiten berufene Gewerbegericht. Das Reichsgefez. be gelehnt. Wahlsysteme mit der Demokratie aber unter teinen Umständen. treffend die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890 habe in Im Kanton Tessin   haben die Liberalen die übrigens nicht§ 80 berartige, auf Landesgesetz beruhende Gewerbegerichte minder tapitalistischer Gesinnung als ihre ultramontanen Gegner aufrecht erbalien, sofern bis zum 1. April 1892 ihre Zus die Mehrheit im Kantonsrath erlangt, womit sie sich nun aufammenlegung den Bestimmungen des§ 12 Absag 1 und 2 des der ganzen Linte in herrschender Stellung befinden. Reichsgesezes angepaß! werden würde. Diesem Erforderniß set

DAVA

-

30. Dezember

Literarisches.

Sozialpolitisches Zentralblatt( herausgegeben von Dr.

-

-

-

-

Arbeitsein

Rheinisch Arbeits­

Im Stanton 3 û rich finden die Wahlen für den Rantons- durch das Lübeckische Gesetz vom 30. November 1891 Genüge ge Heinrich Braun  , Berlag von J. Guttentag in Berlin  ). Die und Regierungsrath am 23. April statt. 3wet Regierungsräthe, bie Liberalen Spiller und Walder, haben aus Altersrucksichten schehen. Daß den Beifizern der nach Landesrecht fortbestehenden foeben erschienene Nummer 24 bat folgenden Inhalt: Der gegen ihren Rücktritt erklärt. An ihrer Stelle kandidiren die Liberalen den Gewerbegerichte im Anschluß an die Bestimmungen des§ 12 wärtige Stand der sozialistischen   Arbeiterbewegung Belgiens  . Oberst Bleuler   in Zürich   und die Demokraten Nationalrat Locher, Abfaz 2 des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 eine Vergütung Von Dr. Emile Vandervelde  . Gebarot Hauptmann's Weber". Medalteur des Landboten  " in Winterthur  . Die Stellung der von Reisekosten und eine Entschädigung für Zeitversäumniß ge- Bon Georg Simmel  . Verhältnisse der unteren Postbeamten Arbeiter refp. der Sozialdemokraten zu den Regierungstaths: währt werden müffe, fei reichsgefeglich nicht vorgeschrieben des Deutschen Reiches. Zur Hausweberpolitik in Schlesien  . Wahlen soll erst in einer nächstens stattfindenden tantonalen worden. Die Kommission mußte das zutreffende dieser Aus- Stand der Arbeiterkolonien in Deutschland  . Zum Arbeits­Delegirtenverfammlung bestimmt werden. Betreffend die Kantons- führungen anerkennen, aber sie war doch der Ansicht, daß nachweis in Berlin  . Landwirthschaftskammern in Preußen. rathswahlen werden die Sozialdemokraten mit selbständigen es der Billigkeit entspräche, den Beisigern die baaren Aus- Bejah!.. ng der Arbeiter in englischen Staatswerkſtätten. Zum Kandidatenliften in die Wahl eintreten, vielleicht auch gemein- lagen und den entgangenen Arbeitsverdienst zu erfezen. Berbot der Einwanderung in den Vereinigten Staaten  . Gegen schaftlich mit den Demokraten gegen die Liberalen vorgehen. Es wurde dabei noch von einer Seite geltend gemacht, daß auch die Kommunalsteuer Privilegien der Beamten. Nachdem vor ach: Tagen im Züricher   Kantonsrathe von die Arbeiter aus Travemünde   zu dem Gewerbegericht als Bei- ftellungen im Desterreich im Jahre 1891.- Programm der par­dem liberalen" Pfarrer Bißmann eine Anarchistendebatte nger hinzugezogen würden. Diese könnten jedenfalls ben wetten iamentarischen Arbeiterpartei von Queensland.  provozirt worden ivar, in der er die Polizei an ihren gesellschafts: Weg nicht ohne erhebliche Kosten zurücklegen, so daß für sie die weitfälisches Kohlenfartell und staatliche Verwaltung. retterischen Beruf mahute und von unfern Genossen Greulich Auficht des Lübeckischen Senats, die versäumutß sei für den seit jugendlicher Textilarbeiter in Preußen und Sachsen.- und ang gebührend abgefertigt wurde, auch Regierungsrath einzelnen Betfiger feine fühlbare, nicht zutreffe. In der Gr. Sonntagsruhe für Bahnarbeiter. Die Frage des Achtunden­Spiller ihn mit der Wittheilung beruhigte, daß die unruhigen fremden wägung, daß nicht nur durch das Reichsgefes, betreffend die tages in England. Vermehrung der Fabrikinspektoren in Elemente ohnehin polizeilich kontrollirt werden Die Gewerbe- Inspektion in Desterreich. gab es legten Gewerbegerichte, sondern auch durch die anderen Reichsgesetze Preußen. Montag eine Debatte über Aufnahme fozialer Statistiken und den Laien bei Ausübung eines Richteramts Entschädigung ge Heichsversicherungsamt und die Elemente der Volkswirthschafts­Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen. Die Regierung fagte die währt wird, beschloß die Kommission zu beantragen: Der Lehre. Zur Turchführung der Alters- und Invalidenversicherung. Erfüllung beider Anregungen zu resp. theilte sie mit, daß bezüg, Reichstag wolle beschließen: die Petition II Nr. 8298 besie Haftpflicht in England. Berg Gewerbegerichte in lich der Sonntagsruhe bereits seit längerer Beit ein Gefeßes Weuphal zu Lübeck   und Genossen um Abänderung Preußen. Berliner   Arbeiter- Bildungsschule. Die Behand entwurf auf dem Tische des Regierungsrathes liege, jedoch wegen des Lübectischen Gejeges über das Gewerbegericht dem Herrn lung politischer Gefangener. Von Georg Ledebour  . anderer dringender Geschäfte immer wieder zurückgestellt werden eiche fanster als Material zu überiveisen für eine etwaige Abdrud sämmtlicher Artikel ist Zeilungen und Zeitschriften mußte. Aenderung des Gejeges, betreffend die Gewerbegerichte, geftattet, jedoch nur mit Angabe der Quelle. vom 29. Juli 1890, durch welche die nach§ 80 des Geseze nicht aufgehobenen älteren Gewerbegerichte gehalten werden, thien Beisigern die Vergütungen und Entschädigungen des§ 18 Aofaz 2 des Reichsgejeges zu gewähren.

-

B

.

www

-

-

Das

Johannes Jansen. Ein Lebensbild von Ludwig Paftor. Freiburg   i. Br. Heider'sche Verlagshandlung.

Der Nord- Ostsee- Kanal  . Seine Entstehungsgeschichte, sein Bau und seine Bedeutung. Bon 2. Besete. Kiel   und Leipzig  , Verlag von Lipsius u. Tischer.

Drei Weihnachtsabende der deutschen   Hausestadt Dorpat   in Livland  . Lubed, Verlag von W. Gläser.

Es müssen, wenn nicht besondere Umstände vors liegen, alle Mitglieder flagen, es sei denn, daß die Statuten eine Ausnahme zulassen. M. N. 100. 1. Wenn jemand für einen andern eine Strafe verbüßt, so faun er wegen Urfundenfälschung bestraft werden. Gefälicht ist das Strafregister. 2. Ja.

Nach einer dem Berichte des zürcherischen Regierungsrathes über die Durchführung des Fabrikgefeges beigegebenen statistischen Tafel waren 1891 in den 757 Etablissements des Kantons, welche dem Fabrikgesen unternehen, 43 649 Personen beschäftigt, wovon 4441 verheirathete Frauen, 989 Wittwen und Geschiedene, 2817 Ar­betterinnen mit Kindern unter 14 Jahren und 513 Arbeiterinnen mit Die Kommiffion zur Vorberathung der lez Heinze Rindern unter einem Jahre. Bezüglich der Arbeitszeit( 24. Sigung). Dein Gedanken, daß, nach em nun einmal durch herricht in der Textilindustrie der Elistundentag vor; in der die Lattenarrest- Vorschrift für scharfere Strafarten Spielraum Stidere: arbeiten 33 p& t. der Etablissements 11, in der Farberei, geschaffen, dem Richter auch die Möglichkeit gewährt werden Druckerei und Bleicherei 50 pt., Seidenindustrie 34 pSt., müsse, auf leichtere Strafarten zu erkennen, gab die Kommission Wollenindustrie 83 pSt., Gerberei und Schuhia brifation 56 pet., in so weit nach, daß fie, trop lebhafter Gegenbemühungen der M. lleret, Bierbrauerei, Tabafiabriten 2c. 22 pt., chemische Regierungen, beschloß, als§ 16b dem Strafgesetzbuch einzufügen: Briefkasten der Redaktion. Industrie 56 pt., Papierfabrikation, polygraphische Gewerbe bei Verurtheilungen wegen Bergehens tann in besonders 92 pt., Holzbearbeitung 32 pt., Gisenbearbeitung 69 pSt., leichten Fällen, wenn der Thater fich bisher ehre.hast Ehe. Zur Schließung der Hetruth müssen Sie persönlich Ziegelei, Dien und Gla: fabritation 37 pet. unter 11 Stunden. geführt hat und die That felbft nicht auf Mangel an vor dem Standesbeamten erscheinen. Der Standesbeamte sieht Der Stiderei Verband der Arbeiter hat in seiner Chiliebe schließen läßt, statt auf Gefängniß auf Festungs- nicht in Verbindung mit der Polizei. Die meisten lassen als am 5. Wiara abgehaltenen Delegirtenversammlung fich für haft erfannt werden. In gleicher Weise taun die genügende Papiere gelten: Geburtsatteft und Einwilligung der Gründung eines Berufs Getretariats für die Umwandlung einer erkannten Geldstrafe statt in Gefängniß in Eltern. Fragen Sie vorher beim Standesbeamten an. Uns Stiderei Jndustrie erklärt und als dessen Auf- Festungshaft erfolgen. Selbst diefe matte Bestimmung, die weit scheint Ihre Befürchtung unbegründet zu sein. gabe bezeichnet: Förderung der Organiation, Studium ab von dem Gedanken steht: Bei Verurtheilung wegen Ver- R. B. Grenzen für die Dauer einer Untersuchungshaft giebt ber Arbeiter Verhältniffe Unterstügung des schweizerisch en gehen, die nicht aus ehrlofer Gesinnung begangen sind, es im Deutschen Reich   leider nicht. Arbeiter Sefretariats, Vermittlung bei Lohn Konflikten, muß statt auf Gefängnißstrafe auf Festungshaft ertannt werden, C. P. Verbindung mit den ausländischen Arbeitern zur Herbeiführung wurde mit nur einer Stimme( 10 gegen 9) Mehrheit ge­gleichartiger Arbeitsbedingungen, Organisirung eines umfaffenden nehmigt. Als sodann in die Berathung des weiteren Antrages Arbeitsnachweises 2c. Gröber- Spahn, der über Lagerung, Beköstigung und Beschä Die Regierung des Kantons Glarus hat bei Anlaß der Ge- tigung gefeßliche, dem heutigen Gefängnißwesen überlegene Bor nehmigung der Statuten einer Fabrit Krantentaffe befaloffen, fchristen au ftellt, eingetreten werden follte, erhob sich unter es fet die Bestimmung, nach welcher Arbeiter, den Reaktionären in der Kommission und in der Wegierung leb- W. H., Mantenffeistraße. 1. Gegen Erfaß der Schreib­die aus der betreffenden Fabrit austreten und hafter Widerspruch. Die Regierung erklärte die Vorschläge für gebühren erhalten Sie, wenn das Gericht ein Interesse Ihrerseits in einer anderen Fabrit Beschäftigung nehmen, unannehmbar und ohne hinreichende Kenntniß für vorliegend erachtet, ohne Kenntniß der Mutter Abschrift des von der Krantentasse ausgeschlossen werden, der Verhältnisse aufgestellt. Der freifinnige Testaments des Großvaters. 2. Wenn ein Enterbungsgrund nicht unitatthaft und es tönnen solche Arbeiter fort: Abgeorenete Horwis plaidirte lebhaft dafür, die Berathung zu vorliegt, so würde die testamentarisch ausgesprochene Enterbung fahren, der betreffenden Krantentaffe anzu- unterlassen, da die Regierung den Gröber Spahn ungiltig sein. 3. Auf Erbtheil, Pflichttheil u. f. w. hat man erit geboren, wenn sie die ftatuten gemäßen Beiträge fchen Antrag ja für un annehmbar ertlärt habe nach dem Tode des zu Beerbenden einen Anspruch, fann bei ( herrlicher Vollsmann!). Wiewohl ihm sehr lebhaft Stadt dessen Lebzeiten daher auf Erbtheil u. dergl. nicht flagen. Nach dem Mufter der Berner Arbeitslosen Versiche. bagen und auch sein Fraktionsfreund Träger entgegentrat Metallarbeiter. Wenn ein aus der Landeskirche Aus­rung soll auch eine solche in St. Gallen   errichtet werden. und einmal Gröber in farfaitisch- humorinischer Weise die Ver- gefchievener wieder in dieselbe eintreten will, so muß er sich an Die organisirte Arbeiterschaft hat sich bereits mit einem bezüg- treter der Regierung darauf verwies, daß sein An- den Prediger der Sefte wenden, der er beitreten will. Dieser lichen Entwurf an den Gemeinderath gewandt.- trag, Den die Regierung so liebenswürdig charakterisirt veranlaßt das weitere. hatte, lediglich wörtlich Bestimmungen wiedergiebt, die die S. 6. 24. 3um zweiten Mal beantwortet: es giebt leider Panama  . In dem Pariser Panama  - Prozeß Regierungen selbst im Jahre 1871 vorgeschlagen tein anderes Mittel, als das der Beschwerde an die Armen­wurden die Herren Clemenceau  , loquet und hatten, beschlossen die Reaftion re mit Hilfe des fretoirektion. En flagbares Recht auf Armenunterstügung hat Freycinet als Zeugen vernommen. Sie suchten sich sinnigen Herrn Horwit nämlich mit 10 gegen memand. herauszuwinden, allein wer unbefangen ihre Aussagen ver 9 Stimmen in eine Herathung des Antrages Gröver nicht St. 33. Jit der Vater ohne Testament verstorben, so erbt folgt, fann an ihrer Schuld nicht mehr zweifeln. Daß sie einzutreten. Dadurch ist die gesegliche Regelung des Straf die Wutter oder Stiefmutter eine, das Kind die andere Hälfte. um die schmachvollen Viogeleien und Schwindeleien gewußt des freisinnigen Abgeordneten und Stadtverordneten Sorwiz gütliche Ginigung nicht erfolgt, im Wege der Klage geltend ge vollzuges, wenigstens der Grundzüge derselben, mit Hilfe Eine Verjährung ist nicht eingetreten. Der Anspruch muß, falls haben, steht fest, und wenn sie auch so schlau waren, nichts in weite Ferne gerückt. Der Antrag Gröber- Spahn soll im Plenum macht werden.

entrichten.

=

Schriftliches zu geben", so wird es einem Staatsanwalt, wiederholt werden. Schließlich lehnte die Kommiffion auch ab, in eine G. K. Ob der Ermordete sofort oder erst nach 24 Stunden ber will, doch nicht schwer fallen, das edle Triumvirat Berathung des Antrags Stadthagen  , als§ 184b Str.- 8.- 28. au fezen: ftirbt, ändert an dem Begriff des Mordes nnd an der Strafe auf die Anflagebant zu bringen. Aber?- " Jedem Teutschen ohne Unterschieb des Geschlechts nichts.