L-penden für dle Hmterbltebcncn.Eft»«, Tl. November. In der heutigen quhervrdentlichenGeneralversammlung deZ Bergbauvercins schlug der Vorsitzendeder Versammlung im Namen des Vorstandes vor, anläßlich derKatastrophe einen UnterstiitzungsfondS im Betrage von 100 000 M.zu stiften, aus dem für den vorliegenden Fall sowie bei späterenUnfällen— auch Einzelunfällen-- über die Leistungen der Unfall-Versicherung hinaus, Unterstützungen gewährt werden sollen, wenneine besondere Notlage der Hinterbliebenen sich ergibt.— Fernerwurde auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlungeinstimmig die Bereitstellung von SM 000 M. gutgeheißen, um diePensionswitlven» und-Waisentasse des Verbandes technischerGrudcnbcamter wieder leistungsfähig zu gestalten.Münster, Tl. November. Die Stadtverordnetenversammlungbewilligte für die Hinterbliebenen der auf der Zeche Raobod Bcr-unglückten 2000 M.Essen, 81. November. Die Stadtverordnetenversammlung be-wtlligtc für die Hinterbliebenen der auf der Zeche Radbod Ver-unglückten bOM Mk.0er botest gegen äs; persönlicheRegiment und die Steuerplünderung.Fünf große, stark besuchte Protestversammlungen tagtenam Dienstag in Magdeburg. Sie nahmen sämtlich einstimmig die folgende Resolution an:Die boulige Versammlung erklärt: Die sprunghafte, Widerspruchs-voll« miöwärnge Politik der deutschen Regierung ist der ständige An»laß zu Beunruhigungen und Kriegsgefahr.Eine solche, die Interessen des deutschen Volkes schwer schädigendePolittt, die das Hohngeläckter aller zivilisierten Staaten entfesselt,ist nur in einem Staate möglich, in dem der Absotutisnms dasRegiment ausübt. Dies« Politik ist auch die Ursache der ständigenRüstungen zu Wasser und zu Lande, durch die die Sieichsfinanzenvöllig zerrüttet worden sind.Die Versammlung bedauert tief, daß der Reichstag bei der Be-ratung der eingebrachten Interpellationen betreffend die Veröffeiit>lichungen im..Daily Telegraph« vollständig versagt hat. Die bürger-lichen Fraktionen des Reichstages haben gezeigt, daß sie weder dieKraft, noch den guten Willen haben, ein parlamentariiches Regimentzu erringe», durch das die Luellsn des jetzigen Uebels in derHauptsache verstopft werden. tDie Versammlung verlangt deshalb als mindestens vom Reichstage, daß er dem von der sozialdemokratischen Fraktion vorgelegtenGesetzentwurf über Minislerverantwortlichkeit seine Zustimmung er-teilt und eine Aenderung der Verfassung anstrebt, nach der derReichstag über Kriegserklärung und Friedensschluß sowre Berufungund Entlassung der Minister entscheidet.Am Wahlkreise Görlttz-Lauban tagten am Bußtagezwei überfüllte Protestversammlungen. Die in Görlitz warvon über l&D Personen besticht, viele hundert Personenmußten wegen Uedersülluna deS Lokals wieder umkehrenDas Referat des Genossen Geyer wurde mit stürmischemBeifall aufgenommen. Eine der Tagesordnung entsprechendeResolution fand einstimmige Annahme. Die Bersanimlung inL a u b a n war gleichfalls überfüllt und verlief»vie dieGörlitzer. Im Laufe der Woche finden noch drei ProtestVersammlungen im Wahlkreise statt.In einer von über 1500 Personen bestichten Versamm>lung zu Bielefeld rclerierte Rcichstagsabgeordueter GenosseN o S k e- Chemnitz über„500 Millionen neue Steuern-KnegSgeschrei— Auswärtige Politik." Eine gegen das persönliehe Regiment und die RetchSfinanzpolitik gerichtete Resolutionlvurde c i n st i m m i g angenommen.Für R ü st r i n g c n- W i l h e l m s h a v e n fand inHeppens eine stark besuchte Versammlung statt, in derGenosse Hu g« Bant über Absolutismus und Verfassungsfragesprach. Er wie» u. a. darauf hin. daß die Englandhetze nichtvon ungefähr komme, träume hier doch schon seit langemjeder Maat von einem natürlich siegreichen Kriege mit Eng-land. Bei der Besprechung der Reichöfinanzreform wies derRedner darauf hin. daß durch ein Festhalten an der bisherigenPolitik die Arbeiterschaft schließlich mit dem Generalstreik zuantworten gezwungen sein würde.In einer Resolutlon fordert die Versammlung, daß derReichstag nicht eher in die Beratung des Budgets und derFinanzgesetze eintreten möge, ehe nicht Fürst Biilow durcheinen vom Parlament gewählten Reichskanzler ersetzt ist unddie von der Sozialdemokratie aufgestellten Forderunzen zurSicheruiig vor dem Absolutismus erfüllt sind.In D a n z t g ging am Freitag Genosse LipinSk i-Letpzigmit dem Bankrott der deutschen ReichSpolitit in einer über-füllten großen Volksversammlung scharf ins Gericht. SeineAusführungen fanden stü> mischen Beifall. Einstimmig nahmdie Versammlung die Resolution der Leipziger Partei-genossen an.Am Freitagabend erhob eine vom Liberalen Verein zu Hamburgembernfene. von etwa 8000 Personen bcsuhte öffentliche Bersamm-lung scharfen Piotcst. Nach einleitenden Referaten von Dr.B r a b a n d. dessen wirklich liberale Gesinnung für unvereinbar mitseiner Lualität als Reierveleutnänt erklärt worden«st. weshalb ersich nur noch als gewöhnlicher Zivilmensch zeigen darf, und Dr.Petersen sowie eingehender Aussprache über das aktuelle Thema„Kaiser und voll« wurde gegen einig« Stimmen folgendeResolution angenommen:„Gegenüber den Schaden, welche die Ausübung der kaiser-lichen Macht dem Deutschen Reiche gebracht hat. fordern wir fürdas deutsche Volk Stärkung seiner Macht und Schutz setnerhoffen, daß alle fortschrittlichen Kräfte im deutschenVolke die Demokratisicrung d-s Staats iji allen Gliedern als ihreAufgabe erlsnnen."Jn Olkenbach nahmen auf Antrag des Bürgermeister» dieStadtverordneten den Beschluß, die Regierung zu ersuchen, imBundesrat wegen de» Kaiser-Jnterviewö im„Daily Telegraph«Stellung zu nehmen, zurück.Em der Partei.Sozialdemokratische Erfolge in der Gemeindeverwaltung. In deretwa 8000 Einwohner zählenden Borortgemetnde Debschwitz beiGera sind unsere Genossen seit Jahren maßgebend in der Ge-meindeverwaltung. Die sozialdemokratischen Mitglieder de» Ge-,neind,rat«S haben nun. ohno daß der Steuersatz erhöhtwerden mußte, zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt! sie habe»für den Bau einer Wasserleittttig gesorgt, dl« Straßen sind inmustergültigem Zustand, gegen vielsache Widerstände der Regierungnnd de» LandbauamteS ist oer Bau einer modernen Schule durch-geiührt worden, nach einem Verlrage mit der Stadt Gera ist Gas-beleuchtimg eingeführt, eine Kinderhewahranstalt und ein großerSpielplatz sollen demnächst eröffnet werden. Auch auf de» wetlerenGebieten de» Schulwesen» und der Gesundheitspflege habe»unsere Genossen hübsche Fortschritte erreicht. Der finanzielle Standder Gemeinde hat sich gegen frübcr sehr gebessert. Das habe» selbstdir Gegner in einer Versammlung de» Bürgerverein» offen an-erkannt. Man erklärte dort; Früher bei der bürgerlichenMehrheit seien Fehler und Unterlassungssündenvorgekommen, oer Tätigkeit deS fozialdemo«lratischen GemelnderateS aber müsse man An-erkennungzollen. Das hinderte biestlben bürgerlichen Gegnerfreilich nicht, ganz im geheimen alle Kräfte, bis aus den letztenMann zu sammeln, und bei der letzten Wahl eilten Vorstoß gegenunsere Genossen zu, nachen, der indessen nicht glückte: denn diesozialdemokratische Liste drang wieder mit großer Mehrheit durch.Gemeindewahlcn.Bei den Stadtverordiletenwahlet, in Itzehoe erzielten dieGegner Mt und 598, die Sozialdemokraten 009- und 6t l Stimmen.so daß die beiden sozialdemokratischen Kandidaten gewählt sind.In H o h e n st e i n- E r n st t h a l(Sachsen) verloren bei denStadtverordiieteinvahlen die vereinigten bürgerliche» Parteien zweiSitze an die Soziatdcmotraten. deren Stimmen-zunähme ganz erheblich ist.Parteiliteratur.Da» persönliche Regiment vor dem Deutsche» Reichstage. Steno-graphischer Bericht über die Verhandlungen im deutschen Reichstageam 10. und 11. November IVOS. Verlag: Buchhandlung Vorwärts,Berlin. Preis 25 Pfennig.Die Broschüre einhält den stenographischen Bericht über dieVerhandlungen der Interpellationen zum Kaiser- Interview,bei denen die Genossen Singer und Heiire den Slaudpunlr derSozialdemotratt« verlralcn._Genosse Hue sollte, nach einer Meldung de» WölfischenTelegrapven-BureauS. am Mittwoch, nachdem er in einer großenBergarbeiterveri'aunnlung in Essen gesprochen hatte, einen schwerenBiulsnirz ertitren haben. Die Meldung ist glücklicherweise falsch.Genosse Hne wurde nach der Versammlung lediglich von eineinleichten Unwohlsein befallen, das schnell vorüberging. Er hat sichdaher in guter Gesundheit an den Sitzungen des Reichstages be-reuigen können.Unsere Tote». In Halle a. S. starb die Genossin IdaG r o t h e, die Besitzerin des langjährigen Parteilolalö„WeißesRoß", im Alter von 50 Jahren. Das„VolkSblatt* für Hallewidmet ihr folgenden ehrenden Nachruf:„Der Tod hat ein an Entbehrungen und schweren Kämpfenreiches Leben abgeschlossen. Denn unterm Sozialistengesetz wurde ihrMann, al« sie im Berliner Krankenhaus lag, au« Berlin ausgewiesen.worauf er sich hierher nach Halle wandte und auf seinem Berufals Tischler tälig war. Schlecht und recht kämpften sich Mannund Frau durcb, schließlich das Restaurant zum kühlen Brunnen,später den Händelpark bewirtschaftend, bis sie beide vor Jahren das„Weiße Roß" übernahmen, das nun eine sichere gufluchlsstätte derPartei und Gewerkschakten wurde. Die Verstorbene war auch dieerste mit. die an der Spitze der sich langsam entwickelnden Frauen-bewegung stand und vor etwa zrhn Jahren war sie die Letterinderselben. Infolge ibreS leidenden ZustandeS konnte sie allerdingsdie letzten Jahre nicht mehr aktiv tätig sein, aber die politischenVorgänge verfolgte sie aufmerksam und teilte gern aus dem Schatzeihrer Erfahrungen mit. Die Halletche Arbeilenckast wird der ver-ftorbenen Geilossin wie ihrem Mau« ei» ehrendes Andenken be-wahren."poUzeilicbtS, Gerichtliches uftv.Wegen Polizeibeleidigung hatten sich am 17. d. M. bor demLandgericht Altcnburg die Genossen LandtvgSabgeordneterK ä p p l e r und Redakteur D i k r e i t e r(von der„Astb. Volks-zeitung") zu verantworten. ES handelt sich um einen Fall, dernlit dem neuen Vereinsgesetz zusammenhängt. Am 8. Septembersollte Genosse KäPPler in emer Mitgliederversammlung de« So-zialdrnwkratlschen Vereins Altenburg über den bevorstehendenNürnberger Parteitag einen Vortrag halten. Die«angekündigteTagesordnung scheint das Interesse der Polizei in besonderemMaße erregt zu haben, denn was sie seit dem 15. Mai, dem Tagede-Z Inkrafttretens des Reichsvereinsgesetzes, nickt mehr getanwtte, das tat sie an diesem Tage zum ersten Male wieder. Sieschickte einen Schutzmann zur Uederwachung ab. Genosse Käpplererörtert« tn akademischer Weise die Möglichkeit, die Ueberwachungloszuwerden und führte dabei auö, daß man den Schutzmann amAermel nehmen und hinausführen könne, weil er in der Ver-fammlung nichts verloren habe. Er sei bereit, das zu tun(sofügte er scherzend hinzu, und die ganze Versammlung stimmt«lachend bei), trenn sich»och ein paar handfeste Leute fänden, denner allein fühle sich dem Schutzmann nicht gewachsen. Der Vor-schlag war scherzend gemeint und wurde auch von dem Schutzmannselber so aufgefaßt. Die zweite Möglichkeit, von der Ueberwachungbefreit zu werden, so führte Käppler weiter au», fei die Ein«reichung einer Beschiverde, die aber keinen Erfolg haben würde,denn eine Krähe hacke der anderen nicht die Augen aus. Derdritte Weg fei, Anklage wegen Hausfriedensbruchs zu erhebengegen den Polizeideamten, der auf die Aufforderung, das Lokalzu verlassen, das nicht getan habe.—Wegen der„Aufforderung(l), den Schutzmann amAermel zu nehmen", wegen de» Vergleich» mit den Krähen undweil er gesagt haben sollte:«ine Beschwerde einzureichen habeden gleichen Wert, wie wenn man den Teufel bei seiner Groß-mutier verklagte(eine Aeußerung, die nicht Käppler. sondern ein«anderer Genosse gemacht hatte), wurde gegen Käppler Straf,antrag wegen Beleidigung der Polizei gestellt! Genosse Dtkretterhatte die polizeilichen UeberlvackungSgelüste in der..Volkszeitung"scharf gekennzeichnet, was zur Folge hatte, daß er mit dem Ge-nassen Käppler die Anklagebank zierte. Außerdem war Ditreiternoch der„Beleidigung" des Stadtrates von Kahla angeklagt, weiles in der„Volkszeitung" geheißen hatte, man habe in Kahla, alsder Herzog von Altenburg seinen Besuch ansagte, eine Woche langTag und Nacht die Straßen gefegt und so sei der Dreck, der sichjahrelang ungestört in den verschiedenen Winkeln habe anhäufenkönnen, mit einem Male verschwunden.Der Staatsanwalt hielt«S für notwendig, daS MoersteGeschütz gegen den Genossen Dikreiter aufzufahren: er sprach vonschweren Beleidigungen der Behörden, von fortgesetzten Anrempe-lungen. von Geschmacklosigkeiten und von Sudeleien, vor denendie Behörden geschützt twrden müssen, weshalb eine fühlbareStrafe— sechs Wochen Gefängnis— am Platze sei! �Dikreiter erwiderte, daß, lvenn der Staatsanwalt ihm hierVorlesungen über den guten Ton zu halten für nötig erachte, ereben selbst seinen Ton prüfe» möge: Er sei wegen harmloser, ge-ringfügiger formeller Beleidigungen angeklagt, aber nicht wegenGeschmacklosigkeiten»nd am letzten wegen SudeleicniDaS Urteil lautete: Käppler wird zu SO M.. Dikreiter wegenBeleidigung in zwei Fällen zu 120 M. Geldstrafe verurteilt.Zu zwei Monaten Getäiisni» wurde Genosse Uhlig, Redakteurunseres Zittauer ParteiblatteS. verurteilt, weil er bürgerlicheFamilien beleidigt haben soll.--Soziales.Gewerbegericht.t Ei» gesetzwidrige» Kolonnenshsiem.Mit einem eigenartigen Kolonnenshstem bei der Firma Efrem,Maschinenfabrik, hatte sich am Donnerstag die Kammer V des Ge-wervcgerichts unter Vorsitz des MagistratöratS Dr. Wolbling zubeschäftigen. Drei bei der genannten Firma als Klempner be»schäftigte Arbeiter klagten Lohnforderungen ein. Die Firma be-schafligt unter anderem in der Regel fünf bis sechs Klempner, diesämtlich eine Kolonne bilden. Der Vorarbeiter P. soll der Führerdieser Kolonne sein. Mit diesem vereinbart auch die Firma dieLöhne für sämtliche Akkordarbeiten. Wie die Vcrhtindluna ergab,erhält der Kolonnenführer P. einen Stundenlohn von 75 Pf. DieArbeiter haben wiederholt über die niedrigen Akkordsätze bei derGesckzäftSlcitung Klage geführt, wurden aber von ihr immer anden P. verwiesen. P.. der sämtliche Klempnerarbeiten übernahm.hatte auch die Verteilung der Arbriten vorzunehmen. Dabei kame» vor, daß wenn der größere Teil der Kolonne mit der Auü«sührung einer Arbeit beschäftigt wurde, während ein bis zwei Arbeiter eine eiligere Arbeit ausführten; kam dann eine noch eiligereArbeit dazwischen, so wurden die für diese benötigten Arbeiter ausder bei der eigentlichen Arbeit der Kolonne verbliebenen Anzahlder Arbeiter entnommen, während der zurückbleibende Teil an demzuerst übernommenen Akkorde weiter arbeitete. Da nun fortgesetzteilige Arbeiten eingingen, wurden die Arbeiter bald mit dieser,bald mit jener Arbeit beschäftigt und fortgesetzt schwankte auch dieZahl der mit der Ausführung einer bestimmten Arveit beauftragtenArbeiter. Wie der Vertreter der Beklagten geltend machte, istdieses Verfahren auch durch den oft eintretenden Materialmangelbedingt. Durch diese Ardeitveinteilung wird aber dem einzelnenArbeiter die Möglichkeit genommen, die vcn ihm gelieferten Arbeitenwöchentlich zu berechnen. Die Arbeiter verrechneten deshalb denmit ihnen vereinbarten Lohn von 05 Pf, pro Stunde als Abschlags-zahlung. Dem trat die Firma Anfang September mit einerAenderung bezw. Ergänzung der Fabrikordnung entgegen: Sowird unter anderem in ihr gesagt, daß für jede Arbeitsstunde, diefür die angefangenen, jedoch mcht fertiggestellten Akkordarbeitenaufgewandt wiod. nur 50 Pf. als Abschlagszahlung verrechnetwerden dürfen. Dadurch wurde eine weitere Schädigung der Ar-beitcr bewirkt, so daß nun ein Teil von ihnen da» Arbeitsverhältnismit der Firma löste. Die Firma weigerte sich, die Forderungen,die die Arbeiter bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses noch ausie hatten, zu erfüllen. So mußten die Arbeiter beim Gewerbe-gcricht gegen die Firma klagbar werden. Der Kläger D. hatte53 Blechgcfäße angefertigt und forderte den dafür auSbcdungenenAkkordlohn von 83 32 M. Der Vertreter der Beklagten will dieForderung nicht anerkennen, weil der geforderte Betrag bereitsan die Kolonne gezahlt worden ist. Was der alö Zeuge geladeneVorarbeiter P. zugibt, sich jedoch darauf nicht zu entsinnen oermag.ob D. den Betrag nun auch erhalten hat.— Das Gewerbegerichtoerurteilte die Firma, an D. abzüglich deS erhaltenen Vorschussesden Betrag vo» 17,50 M. zu zahlen. In der Begründung wurdeausgeführt, daß-das System, wie es im Betriebe der Beklagtenzur Anwendung kommt, den Arbeitern überhaupt jede Möglichkeitnimmt, ihre Arbeiten zu berechnen. ES ist deshalb alö ein Verstoßgegen ß 115 der Gewerbeordnung zu betrachten, der die Be-rcchnung der Löhne vorscheeibt- Außerdem werden die Arbeiterdadurch dem Kolonnenführer schutzlos preisgegeben. Die Forde.rung des Klägers D. ist deshalb berechtigt. Er habe die Arbeitallem ausgeführt und somit stehe ihm auch der alleinige Anspruchauf den Lohn zu. Gegen die Forderung des Klägers Sp., ihmfür 58 Stunden, die er an drei verschiedenen Akkordarbeiten auf-gewendet. 29 M., die übliche und ihn« nach der Fabrikordnung zu-stehende Abschlagszahlung, zu leisten, wendete der Vertreter derBeklagten ein, daß Sp. die übertragenen AKordarbeiten nichtvollendet habe und die Firma darum andere Arbeiter mit derVollendung der Arbeiten habe beschäftigen müssen. Nach demVertrag habe der Arbeiter vor Beendigung des Akkordes nichtkündigen dürfen. Das Gericht verwarf diese Einrede. Würde derEinwand berechtigt sein, so würde, so hieß es in de» Gründen.den Arbeitern dadurch, dag, obwohl die übertragenen Akkord« nochnicht fertiggestellt seien, fortgesetzt neue Arbeiten der Kolonne zu-geteilt werden, die Lösung des Arbeitsverhältnisse» überhaupt nichtmöglich fein. Die Abrede enthält also einen ungültigen Verstoßgegen die Vorschrift gleicher Kündigungsfristen für beide Parteien.Die Beklagte sei deshalb zur Zahlung des vom Kläger geltend ge-machten Lohnanspruches verpflichtet.2. Die Beleidigung durch de» Ehemann als Entlossungsgrund!Die Stepperin S. war in einer Damenhutfabrik beschäftigt,deren Inhaber ein Herr Ratz ist. Sie kündigte das Arbeit«.Verhältnis. Zehn Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde sievon der Direktrice Ncuburg entlassei,, Sie klagte nun beim BerlinerGewerbegericht auf Zahlung einer LohnentschLdignng von26,66 M. Der Beklagte wandte ein, die plötzliche Entlassung seiberechtigt, weil der Ehemann der Klägerin mit ihrem Wissen undWillen an die Direktrice einen sie sehr beleidigenden Brief ge-schrieben habe. In dem Pries beschwerte sich der Mann derKlägerin darüber, daß die Direktrice wohl ihren Unmut an sein«Frau auslassen wolle. Er verbitte sich das. ES folgen einig«Aeuherungen, die die Direktrice Neuburg und ihr Chef als grobeBeleldigunacn der Direktrice ansehen. Die Klägerin erklärte, siehabe den Inhalt deS Brieses nicht gekannt. Allerdings hätte sieihrem Manne geklagt, daß die Direktrice sie schlecht behandelt undgeschimpft hätte. Seitdem sie gekündigt hatte, habe die Direktricesie fortwähret» geschurigelt. S>e habe genau wie früher gearbeitetund habe daö der Direktrice gesagt, als diese von ihr mehr Arbeitverlangte. Darauf habe die Direktrice«in Schimpfwort gegen siegebraucht und ihr den Mund verboten usw. Sie habe ihrem Mannealles erzählt, worauf dieser erklärte, er wolle mal schreiben, damitsie in Ruhe gelassen werde. Sie habe ihrem Manne noch gesagt:„Schreibe aber keine Beleidigungen." Nachdem sie bereit» zurArbeit gewesen sei, habe ihr Mann, der zu Hause blieb, den Briefgeschrieben, und er habe ihn auch in ihrer Abwesenheit abgesandt.--Der Mann, als Beistand zugegen, bestätigte dies und meinte, daßder Inhalt de» Briefe» nur fein Werk sei, wofür man seine Fraunicht verantwortlich machen könne.— Der Brief ist der Klägerinvor ihrer Entlassung seitens der Direktrice mit den Worten vor-gehalteii. ob sie von dem Brief wisse, den ihr Mann geschriebenhabe. Sie gibt zu. geantwortet Zu haben:„Jawohl, ,ch weißdavon; denken Sie denn, ich habe meinem Manne nicht erzählt,wie Sie mich triezen!" Damit habe sie natürlich nur sagen wollen,daß sie von der Tatsache eines Briefe» ihres Mannes wisse.— DieDirektrice beschwor folgendes: Die Klägerin sagte:„Ja, ich weißdavon; denken Sie denn, ich lasse mich triezen i" Im Verlaufe desGespräches hat die Klägerin, wie ich bestimmt versichern kann, unteranderem eine Aeußerung dahin getan, daß sie den Schritt ihre»Mannes billige. Den Wortlaut der Aeußerung kann ich nicht mehrangeben. Ich bestreite, daß ich zur Klägerin„dämliches Frauen»zimmer" gesagt habe.DaS Gericht unter dem Vorsitz des GewerberichtcrS Le BiseurwieS am Sonnabend die Klage mit folgender Begründung ab: DieBeweisaufnahme habe ergeben, daß die Klägerin sich mit demSchreiben ihres Mannes ivenfiziert habe. Dadurch sei sie für denInhalt mit verantwortlich geworden, auch wenn sie von dem Inhaltkeine Kenntnis hatte. Und wenn er Beleidigungen enthalte, sohabe sie die Beleidigungen sanktioniert. Daraus folge die Ab-Weisung der Klage, denn der Brief enthalte eine grobe Beleidigungder Stellvertreterin des Chefs, die nach§ 123 der Gewerbeordnungzur sofortigen Entlassung berechtige.*Dies Urteil verstößt klar gegen den Wortlaut des§ 123 derGelverbeordnung. Nach 8 183 Ziffer 5 der Gewerbeordnungkönnen Arbeiter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist eutlaiscuwerden, wenn sie fich grober Beleidigungen gegen den Arbeitgeberoder feine Vertreter zuschulden kommen lassen. Abgesehen davon.daß die angeblich beleidigte Direktrice bei Empfang des Briefesnicht als Vertreter des Arbeitgebers anzusprechen ist, ist cSdurch keine gesetzliche Vorschrift gerechtfertigt, einen Arbeiter fürBeleidigungen, die seine Frau, oder eine Arbeiterin für Beleidi-gungen, die ihr Mann verübt hat, verantwortlich zu machen. EList, zumal eine Berufung gesetzlich unmöglich ist, recht bedauerlich.daß das Berliner Gewerbcgericht ein so total ungcreckffcS Urteilhat fällen können._Delirium tremens al« Unfallfolge.H. verunglückte am 14. Februar 1907 dadurch, daß et beimAufsteigen auf einen mit Brettern bcladenen Wagen abrutschteund aufschlug. ES entstand eine Verletzung der linken Schulterund des Hinterkopfes. Der Tot trat infolge„Herzschwäche" ein.Die Witwe machte ihren Anspruch aus Hinterbliebenenrentegeltend. Die Verufsoeiiofienschaft wieS diesen zurück und sühneaus:„H. war Gewohnheitstrinker gewesen. Am 24. Februar 1S07machten sich Anzeichen von Delirium tremens(Säuferwahnsinn)geltend. Die Herzschwäche sei eine Folge des Delirium tremens."