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fiskalischen Bergwerken bewährten(!) Einrichtung Mitgliedern winnen konnie. Die Vorgänge der lebten Jahre belehren uns, der für die einzelnen Bergwerke vorhandenen Arbeiterausschüsse daß aber auch die Macht des amerikanischen   Arbeitgebertums in die Befugnis beigelegt werden, die Grubenbaue zu befahren und der dortigen Arbeiterbewegung ihre Grenze finden wird. bei der Kontrolle der für die Sicherheit der Bergarbeiter zu treffenden Maßregeln mitzuwirken".

Auf deutsch  : Der Pelz soll gewaschen, aber nicht naß gemacht werden.

Drucksachen.

Aus dem Reichstage.( Nr. 1) Verzeichnis der Be­bollmächtigten zum Bundesrat ust.( 6. Auflage, abgeschlossen am 19. November 1908).

( Nr. 1043) 3. Teil des Denkschriftenbandes zur Begründung des Entwurfs eines Gesezes betreffend Aenderungen im Finanzwesen.

Aus Induftrie und Handel.

Der amerikanische   Kapitalismus. Amerifa ist ein kapitalistisches Land in seiner höchsten Woll­endung. Jede kapitalistische Eigenheit zeigt sich hier in seinen schärfften Formen. In feinem Lande der Welt haben die Trust­gesellschaften sich eine derartige Machtfülle sichern können, nirgends ist das Erwerbsleben derartig rüdsichtslos geworden in seinen Mitteln, wie in Amerika  . Amerika   ist das Land der Europamüden geworden. Alle diejenigen, denen in der Heimat die Verhältnisse zu enge waren, gingen hinüber, um dort ihr Glück zu versuchen. Was fie mitbrachten, war ein rastloser Drang nach Betätigung, nach wirtschaftlichen Erfolgen. Der wirtschaftliche Daseinstampf wird drüben brutal und rücksichtslos geführt. Der Unternehmer findet eine Arbeiterschaft, die in ihrem Erwerbssinn nur von heute auf morgen rechnet, deren trasser Einzelegoismus kein Gemein­samkeitsgefühl und fein Klassenbewußtsein aufkommen läßt. Der amerikanische   Unternehmer ist vor allen Dingen tätig ge wefen auf dem Gebiet der Fabrikorganisation. Auch bei uns in Deutschland   beginnt man, sich in dieser Beziehung zu amerika­nisieren. Besonders jetzt in den Zeiten des wirtschaftlichen Nieder­ganges kommt der Industrielle zu der Erwägung, ob er das Aus­beutungsgeschäft auch in wirklicher Vollendung ausübt.

Der Amerikaner ist Anhänger der Standardfabrikation. Ein neues Fabrikat wird in allen seinen Einzelheiten sorgfältig durch tonstruiert und dann in Massenfabrikation hergestellt. Eine große Auswahl von Typen auf den Markt zu liefern, erscheint dem Unter­nehmer unrationell. Ferner wird in der Massenfabrikation die Werkzeugmaschine ganz anders in den Produktionsprozeß eingefügt, als bei uns. Für jede Arbeit bemüht man sich, Sonderwerkzeuge und Spezialvorrichtungen zu bauen. Charakteristisch ist die Art der Gewinnbeteiligung, die der amerifanische Unternehmer anwendet. Jeder Arbeiter oder An­gestellte hat bei einer neuen Erfindung Anspruch auf entsprechende Entschädigung. Aber hierbei spielen sozialpolitische Erwägungen oder ethische Momente teine Rolle. Das unmittelbare Geschäfts­interesse ist Triebkraft. Wenn zum Beispiel einem Arbeiter ein Afford überwiesen wird, so mag er zunächst soviel verdienen, wie er will; man wird ihm von seinem Affordbetrag nichts abziehen. Der Arbeiter sinnt darauf, sich möglichst gute Werkzeuge und Vor­richtungen herzustellen, um die Herstellungszeit abzukürzen, den Stundenverdienst zu erhöhen. Für jede brauchbare Erfindung er­hält er eine Prämie, Lizenz oder eine einmalige Abfindung. Da­für wird dann der Affordbetrag gefürzt, der Unternehmer hat so­mit das beste Geschäft gemacht. Ueberhaupt sucht der amerikanische  Arbeitgeber durch die raffiniertesten Entlohnungsmethoden den größten Raubbau mit der Arbeitskraft zu treiben.

Die meisten Prämiensysteme sind aus Amerika   gekommen und erst in legter Zeit wurde in einer Fachzeitschrift ein neu impor­tiertes Prämiensystem zur Nachahmung empfohlen. Der deutsche Arbeiter hat daher diese Dinge aufmerksam zu verfolgen, um nicht von unliebsamen Neuerungen überrascht zu werden.

Den Wechselfällen der Konjunktur ist der Arbeiter in Amerika  ganz besonders ausgesetzt. Der amerikanische Unternehmer läßt nicht auf Lager arbeiten, sondern nur für den direkten Bedarf. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter richtet sich fast von Stunde zu Stunde nach dem Umfang der jeweils vorliegenden Aufträge. So werden Knall und Fall 100, 200, 500, 1000 oder mehr Arbeiter entlassen; gehen nach einigen Tagen neue Aufträge ein, so wird die erforderliche Anzahl von Arbeitern einfach wieder eingestellt.

Wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Mensch zu Mensch nur vom Gesichtspunkt des Gelderwerbes bestimmt werden, so ist auch das politische Leben im Lande der Freiheit ein Geschäft. Sombart   und West haben in ihren Studien davon recht anschau­liche Schilderungen gegeben. Es gilt auch in der Politik der echt amerikanische Sak: Was Vorteile bringt, wird gemacht! Das hat zur Folge, daß in der Politik wirtschaftliche Interessen um so mehr Berücksichtigung finden, je stärker sie durch geldliche Zuwendung die politische Maschine speisen. Der amerikanische   Kapitalist bringt deshalb den politischen Geschäften Opfer in seiner Weise. Die großen und mächtigen Kartelle und Trusts lassen den Wahlfonds enorme Summen zukommen und sichern sich dadurch einen Einfluß auf alle öffentlichen Angelegenheiten.

In Amerika   mußte sich der Kapitalismus erst bis zu seiner jezigen Phase voll ausreifen, ehe der Sozialismus an Boden ge­

Sier sende ich Ihnen einen Brief an Graf Bückler, den die De­putation mitnimmt und in Berlin   an ihn abgibt. Ich bin über­zeugt, Graf Püdler wird meine Bitte erfüllen.

Sollte der Graf P. nicht in Berlin   fein, so bitte ich die Herren, den Brief an Hofmarschall Graf Perponcher abzugeben und ihn zu bitten, ihn zu öffnen, mir eventuell zu telegraphieren. Die Deputation muß nach meiner Ansicht dann dem Minister des Innern, dem Minister der Justiz und dem Geh. Rat von Wilmowski ihre Besuche machen.

lieren geht nicht.

Eine Anmeldung von Königsberg aus, um zu bestimmtem reist 3 Tage, nachdem Sie Ihr Gesuch an mich abgeschict, nach Berlin  , und dann wird alles ungefähr flappen. Aber Zeit ver­Herzlich Adio. Ich bin, so Gott   will, Freitag 20. huj wieder Spiegelberg  , 18. November 1874. F. Manteuffel. Die Deputation muß früh 9 Uhr im Schloß bei Graf Pudler sich melden zur Uebergabe meines Briefes.

hier.

Empfohlen.

Gerichts- Zeitung.

Professor Ruhland wider Professor Biermer.

Das in dem Beleidigungsprozeß des Prof. Dr. Ruhland gegen Prof. Dr. Biermer in später Abendstunde ergangene Urteil des Schöffengerichts haben wir bereits furz mitgeteilt. Aus der Schlußverhandlung sei noch nachgetragen, daß Rechtsanwalt Ulrich als Rechtsbeistand des Prof. Ruhland gegen den Angeklagten 1 Jahr Gefängnis und sofortige Verhaftung beantragte! Prof. Biermer betonte u. a., daß ihm nach dem Erscheinen seiner Streitschrift bon hervorragenden Professoren Zustimmungskundgebungen zu gegangen feien und er verlas einen Brief des Kurators der Uni­versität Bonn, Exzellenz v. Rottenburg  , in dem ihn dieser in seinem Kampfe gegen den Privatkläger beglückwünscht.

Aus den Auslassungen des Privatklägers und feines Ver­treters sei noch die Behauptung hervorgehoben, Ruhlard habe sich im Jahre 1893/94 nur deshalb in München   den leitenden Persön­lichkeiten der dortigen Sozialdemokratie, insbesondere der Mün­chener Post" genähert, um den sogenannten Revifionismus in der Sozialdemokratie hervorzurufen. Ihm, Ruhland, sei es auch allein zu verdanken, daß Männer wie von Vollmar, Bernstein   usw. Revis sionisten seien!! Der Verteidiger des Professor Biermeri bestritt diese wahrheitsreinen Flunkereien und bezeichnete sie als Ausfluß eines Größenwahns.

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daß ein solcher Antrag mit Nennung eines bestimmten Namens gestellt werde. Da heute die Barlamente mit der Besetzung aka­demischer Lehrstühle nichts zu tun haben, so habe ein solcher Ans trag dem Beklagten   Anlaß zu scharfen Angriffen geben können. Der Gerichtshof habe auch erwogen, daß für den Angeklagten seine ganze Gristenz und wissenschaftliche Ehre auf dem Spiele stand. Unmittelbar nach der Einbringung des Antrages Köhler im heffi­schen Parlament habe der Privatkläger in den Gießener Neuesten Nachrichten" einen Artikel für die lex Köhler geschrieben und sich mit dieser lex Köhler identifiziert. Er habe in diesem Artikel die schärfsten Angriffe gegen den Angeklagten gerichtet und behauptet, daß dieser von der Notlage der Landwirtschaft nichts verstehe, er selbst dagegen das Allheilmittel in seiner Hand habe. Auch werde in dem Artikel dem Angeklagten vorgeworfen, daß er mit Börsen­kreisen in Verbindung stehe. Dieser Artikel fei am 7. Februar erschienen und der Angeklagte habe die Angriffe auf der Stelle ers widert. Nach Ansicht des Gerichts liege also hier eine Erwiderung auf der Stelle bor  , eine solche tönne auch schriftlich erfolgen. Hiernach sei der Gerichtshof zu dem Endergebnis gefonimen, daß der Angeklagte für straffrei zu erklären sei, einerseits, weil die ihm zugefügten Beleidigungen von ihm auf der Stelle erwidert worden, andererseits aber auch, weil der Wahrheitsbeweis im großen und ganzen als gelungen anzusehen sei. Außerdem habe der Gerichtshof dem Angeklagten auch den Schuh des§ 193- Wahrnehmung berechtigter Interessen zugebilligt, wenn er auch in der Form etwas weit gegangen fei und Ausdrücke gebraucht habe, um seine Mißbilligung über die Form, in der der Angeklagie den Angriff zurückgewiesen, zum Ausdruck zu bringen, die Kostens berteilung so vorgenommen, daß jede Partei die Hälfte der Kosten tragen soll."

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Wieder einmal die Spielautomaten.

Wettbureaus.

Revision eingelegt. Welter betrieb seit 1903 bis zum Erlaß des neuen Wettgefeßes zuerst das Wettbureau Rhenania, dann die Sportbörse. Er hatte zahlreiche Filialen in Berlin  , Frankfurt am Main  , Hannover  , Düsseldorf  , Breslau   usw. Die Mitangeklagten waren dort Filialleiter usw. Welter schloß im Monat für etwa 360 000 M. Wetten ab. Seine Monatseinnahme betrug etwa 29 000 M. Aus der Beteiligung an den Gewinnen hat das Gericht das Vorliegen von Glüdsspiel gefolgert. Die Revision der 16 An­geklagten wurde vom Reichsgericht für begründet erklärt. Es hielt bie eben erwähnte Folgerung des Gerichts für irrtümlich. Erst wenn Welter auch am Verluste, damit also an den Wechselfällen des Spieles beteiligt gewesen wäre, liege Glücksspiel vor. Reichsgericht war der gleichen Meinung. Es hob am Freitag das Urteil gegen alle 20 hier in Frage kommenden Angeklagten auf.

Das ergangene Urteil wurde vom Vorsitzenden, Amtsgerichts­rat Jodisch, turz wie folgt begründet: Der Gerichtshof habe den Wahrheitsbeweis im allgemeinen für geführt erachtet und nicht das geringste Lebenken gehabt, die Richtigkeit der Aussagen der ver- Wegen Vergehens gegen§ 284 find am 26. Juni vom Land­nommenen Sachverständigen voll anzuerkennen, denn es fönne nicht gericht Aachen   der Gastwirt H. und der Kaufmann G. zu je einem angenommen werden, daß Männer wie Brentano, Conrad und Tage Gefängnis verurteilt worden. Es handelte sich um einen Leris unter ihrem Eide   etwas unwahres bekunden würden. Aus Automaten, bei welchem man Zigarren gewinnen fonnte. Auf die der Beweisaufnahme habe das Gericht die Ueberzeugung geschöpft, daß der Privatkläger tatsächlich große wissenschaftliche Wandlungen nur von. eingelegte Revision hob am Freitag das Reichsgericht durchgemacht habe, die wesentlich auf äußere Motive zurückzuführen das Urteil gegen beide Angeklagte auf und verwies die Sache an seien. Für die Richtigkeit dieser Tatsache spreche die große Wands das Landgericht zurück. Die Aufhebung erfolgte, weil nicht der Tat­lung, die der Privatkläger 1894 durchmachte, als er in den Dienst bestand des§ 284( gewerbsmäßiges Glücksspiel), sondern der des des Bundes der Landwirte trat. In diesem Punkte seien fich alle§ 286, 2( Ausspielung beweglicher Sachen) festgestellt ist. Sachverständigen einig gewesen. Nebenbei habe sich der Privat­Kläger an die Zentrumspartei   herangemacht und zu gleicher Zeit auch Verbindungen mit demokratischen und sozialdemokratischen Vom Landgericht I in Berlin   sind am 11. Februar d. J. 20 An­Blättern gesucht. Schließlich sei er als Protestant und Reichs- geflagte wegen gewerbsmäßigen Glüdsspieles resp. Beihilfe dazu deutscher an eine nichtdeutsche Universität zu einer Zeit gegangen, in Tateinheit mit Vergehen gegen das Stempelgesen verurteilt als selbst guttatholische Professoren diese Universität gemieden worden. Der Hauptangeflagte Kaufmann Kari Welter erhielt hätten. Die Aussage des Redakteurs Defer von der Frankfurter   6 Monate Gefängnis und 6000 M. Geldstrafe. Die übrigen Strafen Beitung" habe außerdem deutlich ergeben, daß Kläger   Anfang schwanken zwischen 3 Tagen und 2 Monaten Gefängnis und Geld­1894, also turz bevor er in den Dienst des Bundes der Landwirte ftrafen bis zu 1000 M. Gegen das Urteil hatten 16 Angeklagte trat, die Frankfurter Zeitung  " für eine antiagrarische Liga ge­winnen wollte. Das Gericht fei auch der Ueberzeugung, daß der große Urlaub, den Kläger sich von der Universität Freiburg  ( Schweiz  ) habe geben lassen, um ein großes wissenschaftliches Buch herauszugeben. ein nicht begründeter Urlaub sei. Denn der Kläger  habe ihn nicht zu wissenschaftlichen Studien benutt, sondern au politischen und agitatorischen Arbeiten. Trotz dieser Tatsachen habe der Privatkläger die behaupteten Wandlungen immer in Abrede gestellt. Wenn er nur aus inneren Motiven zu anderen wissen­schaftlichen Anschauungen gekommen wäre, so würde nicht einzu­sehen sein, warum er etwas Derartiges leugne. Der Kläger   habe sich in seinen Angaben auch wiederholt mit der Wahrheit in Wider­spruch gescht und Tatsachen bestritten, die jetzt von dem Geschäfts­führer der Münchener Post", Cohn, und vom Redakteur Defer von der Frankfurter Zeitung  " unter Eid bestätigt seien. Wenn nun Kläger   sage, der Angeklagte habe ihn in seiren Schriften falsch berstanden und er habe in seinen Ausführungen etwas ganz anderes fagen wollen, so sei das seine eigene Schuld. Ebenso wie der An­geklagte faßten die Professoren Conrad, Brentano und Legis die Bücher des Klägers auf und ihnen fönne man doch wohl zutrauen, daß fie einen Mann wie den Privatkläger nicht mißverstehen. Das Gericht nahm ferner als erwiesen an, daß schon vor dem Erscheinen der Streitschrift des Prof. Biermer in der Bresse der verschiedensten Parteien gegen den Kläger scharfe Angriffe gerichtet wurden und er dagegen nichts getan habe. Der Zeuge Abg. Köhler habe unter feinem Eide   ausgefagt, daß er zu seinem Antrag in der hessischen Witterungsüberficht vom 21. November 1908, morgens 8 Uhr. Kammer weder direkt noch indirekt vom Privatkläger bestimmt worden sei. Es liege kein Anlaß vor, an dieser Aussage zu zwei­feln, aber nach Ansicht des Gerichts liege eine intellektuelle un­beabsichtigte Beeinflussung vor. Der Abg. Köhler wurde zu seinem Antrage durch einen Artikel des Schriftstellers Klapper in der Deutschen Agrarzeitung" beranlaßt. In diesem Artikel wurde der erste Band des wissenschaftlichen Werkes des Prof. Ruhland, Swmenide Systeme der politischen Dekonomie", lobend erwähnt. Dieser Hamburg  Artikel stamme aus dem Bureau des Bundes der Landwirte, und Berlin  wenn der Gerichtshof auch nicht annehme, daß der Kläger   den ranta München  Artikel selbst verfaßt habe, so sei er doch von seiner nächsten Um- Bien gebung berfaßt worden. Jedenfalls habe der Angeklagte annehmen können, daß der Antrag Köhler mit Wissen und Willen des Klägers gestellt wurde, zumal in dem Antrage auch der Name Ruhland genannt worden sei. Es sei eine ganz ungewöhnliche Erscheinung,

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Das

den Großhandel in den Sentral- Marttballen. Zufuhr schwach, Geschäft still, Breise unverändert. Wild  : Zufuhr ge nügend, Geschäft ziemlich lebhaft, Breife normal. Geflügel: Rufuhr reichlich, Gefchäft schleppend, Breife nachgebend. Fische: Bufuhr ge nügend, Geschäft ruhig, Breise wenig verändert. Butter und Käse. Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft etwas reger, Preise behauptet.

Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen- Direktion über Martilage: Fleisch:

Stationen

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Wetter

SSD 2 Schnee 749 SSD 2 Regen 75755 bebet

2 Schnee

Temp. n. T.

6° C. 4° R.

ம்

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3 offig-10

2 wollig 3 wollen! 6

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1 Haparanda 750 Still 3 Petersburg 754 SW 753 SW 1 Scilly 2 Aberdeen 760 6 bedeckt 0 Baris 761 D 1 heiter-8 Wetterprognose für Sounntag, den 22. November 1908. Niederschlägen und mäßigen westlichen Winden. Biemlich fühl, zeitweise aufklarend aber noch veränderlich mit geringerer Berliner   Betterbureau

geht hervor, daß letterer vielfach mit finanziellen Verbind- werden sollten. Das bedeutete ein Niederschlagen von lichkeiten sich zu plagen hatte, bei denen sich Simon immer Schulden, die die Tochter Manteuffels gemacht hatte. Denn aus Brieg Manteuffel berklagen, bald will ein anderer als Retter in der Not erwies. Bald will ein Löwenthal Manteuffel schreibt selbst am 4. März 1885: Manichäer   Geld von ihm haben. Interessant ist nachfolgende Serr Osche das Geld meiner Tochter zur Bezahlung von Schulden Denn unbegreiflich scheint es mir doch wieder, daß Stelle in einem Brief vom 11. September 1879 an Simon, für ihren Bruder verwandt haben sollte, wenn sie selbst Geld der nach einer Anwesenheit des Kaisers in Königsberg zu schuldig war und sich darum vis- à- vis de rien( gegenüber dem einem Manöver geschrieben wurde. Nichts D. R.  ) befand zur Bezahlung ihrer Schulden. Osche hat Daß wenigstens die Kaiserin gegen Ihre Frau Gemahlin haben unterschrieben, was er vorschlug. mein und meiner Tochter Vermögen verwaltet und sie und ich Aber so viel hatte ich und gegen Sie gnädig gewesen, freut mich wieder, daß der Ober- doch im Kopfe, daß die Rechnungen meiner Tochter präsident Ihre Präsentation nicht erleichtert, wundert mach nicht. höher waren als die Summen, die Osche zur Be­daß Sie feinen Orden bekommen, finde ich unrecht, da Sie zahlung verwenden fonnte neben der Bezahlung viel für die Provinz tun; hätten Sie aber nicht den Leichtsinn be- von Johanns Schulden. Nun hat mir meine gangen, Kl. Topper für mich zu kaufen, so hätten Sie tros Ober- Tochter gefagt, Sie feien beim damaligen präsident doch vielleicht einen Orden bekommen. So haben Sie Arrangement auch beteiligt gewesen, nun habe ich aber mich, bis es mir gelungen fein wird, 45 000 rg unter den mir in dem Kuvert geschickten Papieren auch einen zu sparen und meine Schuld abzuzahlen, brach Brief von Ihnen gefunden, der bestätigt, daß Osche von Ihnen gelegt." Uebernahme bon Depots auf Ihr Depot erbeten hat und daß Sie darein gewilligt haben, dann findet sich auch auf einem Notizblatt von Osche die Bemerkung: Geh. Rat Simon 380 M. und auf einem Stuvert, worauf steht: Beläge zur Schuldente ulierung von Frl. Jsab. v. Manteuffel die eigenhändige Bemerkung von Osche: Geh. Rat Simon 3900 W. Also müssen Sie diese Summe jeden­falls gezahlt haben, aber es tann auch leicht sein, daß Sie mehr gezahlt haben. Kurz ich werde nicht flug in der Sache, habe aber feine Ruhe und schlafe nicht und bin in meinen Arbeiten gestört. Ich bitte Sie also recht herzlich, lieber Herr Geheimrat, mir zu In zwei Briefen bedankt sich Manteuffel für gesandten fagen, wieviel Sie zur Regulierung der Schulden meiner Tochter beigetragen haben. Sie haben mir oft von Dank ge­teber Herr Geheim.rat! Rabiar. Dagegen freut sich letzterer, daß Simons Sache-sprochen, zu dem Sie fich mir gegenüber verpflichtet fühlten. Sch Warum stürmt Georgenburg? Die Aftien liegen nicht günstig. welche wird nicht gesagt so vorwärts geht, und teilt zu habe diese Verpflichtung nie anerkannt, denn was ich damals tat, Jst es wahr, daß Ostpreußische Zeitung" ursprünglich zu 70 000 gleich mit, daß er, Manteuffel, an Fürst Dolgorudi ge- geschah, weil ich die Ueberzeugung hatte, daß einem braven Mann ry( Thaler) gekauft und dann zu 100 000 rg an eine Attiengesell- schrieben, so daß die Sache nicht einschlafen wird". unrecht geschähe und daß es deshalb meine Pflicht sei, für ihn schaft, so daß die ersten drei Käufer 30.000 rg haben schinden einzutreten." fönnen? Nun aber ganz im Vertrauen, Umwandlung in Geld Man sieht: eine Hand wäscht die andere!

Manteuffel hatte sich in der Wirkung seiner Fürsprache nicht getäuscht, denn Herrn Geheimrat Simon wurde wirklich durch fönigliche Gnade die Gefängnisstrafe erlassen und dem vielfacher Millionär nur eine Geldstrafe von 10 000 m. auf­erlegt. Gerechtigkeit über Alles!

Auch den Familienangehörigen des Feldmarschalls gegenüber war Herr Simon generös. Denn am 11. November 1879 schreibt Isabella v. Manteuffel aus Straßburg  :

Meine selige Mutter ist gestern sanft eingeschlafen, hat mir Der Feldmarschall hatte sein Eintreten für den ,, braben aber vor ihren Lode noch aufgetragen, Ihnen die 2000 m., die Sie Mann" nicht zu bereuen, denn bis zu seinem Tode blieb ihm uns einst so gütig gegeben und die selbst einzusiegeln sie zu schwach derselbe ein treuer Berater und Helfer in finanziellen An- geworden, mit tausend, tausend Dank zu schicken. Ich tue dies gelegenheiten und Nöten. So schreibt Manteuffel am hiermit." 18. Dezember 1874 an Simon wie folgt:

hoffe ich durchzusehen vor Weihnachten, und das ist doch die Hauptsache. Nicht wahr? Ja teine telegraphische Antwort. Die schadet. Empfehlen Sie mich Frau Gemahlin. Berlin  , den 18. Dezember 1874.

F. Manteuffel.

Der preußische Feldmarschall zwischen den Gründungen immer mitten mang". Aus den weiteren Briefen, die bis zum Jahre 1885, dem Todesjahr Manteuffels, borliegen,

Zu guterlegt kommen noch zwei Briefe Manteuffels bom 28. Februar und 4. März 1885 in Betracht, aus denen her­borgeht, daß Herr Simon auch der Tochter, Isabella v. Man­teuffel gegenüber, fich als Goldonkel bewährte. Ein Geheimrat Osche in Berlin   war der Verwalter des Ver­mögens von Fräulein Isabella v. Manteuffel gewesen. Er war inzwischen gestorben und hatte bestimmt, daß die Briefe Fräulein v. Manteuffels an ihn nach seinem Tode verbrannt

Die Freundschaft zwischen Feldmarschall und Gründer trägt also alle Merkmale einer rein idealen" an sich: Der eine Teilhaber des Kompagniegeschäfts sorgt für Be­gnadigungen und Orden, der andere für den Ankauf von Gütern, Kaviar und Schuldenregulierungen. So sehen die altpreußischen" Zugenden und Traditionen hinter den Kulissen aust