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jHeiit auf weiter Flur und erreicht wäre doch nichts.(Sehr richtig I im Zentrum.) Damit schliefst die Diskussion. Der erste Absatz wird unter Ablehnung deS sozialdemokratischen Antrages nach den Kommissionsbeschlüssen an­genommen. ' Beim zweiten Absatz kommt eS über den Antrag Fleischer  (Z.) zum Hammelsprung. Der Antrag, für den autzer dem Zentrum auch der g rügte Teil der Konservativen stimmt, wird mit 120 gegen 127 Stimme» angenommen. Auch die Abstimmung über den Antrag Ablaß  (frs. Vp.) auf Streichung der Bestimmung über kürzere Beschäftigung von Frauen, die ein Hauswesen zu besorge» haben, am Sonnabend, bleibt zweifelhaft. Der Antrag, für den der Block stimmt mit Aus- nähme des Abg. Traeger(frs. Vp.) wird im Hammelsprung mit 135 gegen 127 Stimmen angenommen. Den Antrag Schock(Wirtsch. Vg.), die Beschäftigung von Arbeiterinnen an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf 7 Stunden zu beschränken, erklärt das Bureau für abgelehnt, ob- wohl Sozialdemokraten, Zentrum, Polen   und Wirtschaft!. Vereinigung dafür stimmen. Im übrigen wird der K 137 unter Ablehnung der sozialdemokratischen Anträge in der Fassung der Kom- mrssionsbeschlüsse angenommen. § 137 a ist von der Kommiision dem Gesetze neu eingefügt. Er lautet: »Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern darf für die Tage, an welchen sie in dem Betriebe die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebes vom Arbeitgeber überhaupt nicht übertragen oder für die Rechnung Dritter überwiesen werden. Für die Tage, an welchen die Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeiter in dem Betriebe kürzere Zeit beschäftigt waren, ist diese Uebertragung oder Neberweisung nur in dem Umfange zulässig, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraus- sichtlich in dem Betriebe während des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen können und für Sonn- und Festtage überhaupt nicht." Die folgenden Absätze geben der Polizeibehörde das Recht, für einzelne Betriebe bei Zuwiderhandlungen gegen den Absatz 2 die Uebertragung oder Neberweisung solcher Arbeit zu beschränken, doch soll vorher der GewerbeanfsichtSbeamte den beteiligten Arbeitgebern und Arbeitern Gelegenheit geben, sich zu äußern. Der Abg. Behrens(Wirtsch. Vg.) beantragt hierzu, hinter .Arbeitern" einzufügen:wo ständige Arbeiterausschüsse bestehen, diesen." Abg. Alb recht und Genossen(Sog.) beantragen, dem Para- grapheii folgende Form zu geben: Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern darf Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Be- triebeö vom Arbeitgeber nicht übertragen oder für Rechnung Dritter überwiesen werden." Abg. Albrecht(Soz.): Wie schwer eZ ist, einen gesetzlichen Schutz für die Arbeiter zu schassen, hat die soeben ausgesührte Abstimmung gezeigt. Aber was nittzen selbst Arbeiterschutzgesetze, wenn sie m der Praxis illusorisch gemacht werden? Gerade bei den Arbeiterinnen sehen wir das. Wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene teil in der Fabrik gearbeitet haben,.wird ihnen noch rbeit mit nach Hause gegeben. In einer ganzen Reihe von Industrien ist das üblich: in der Konfektion, in der Textil- und der Spielwarenindustrie, kurz überall, wo es nur irgend angeht. Gewerbeinspektor Winkler von Sachsen-Meiningen   klagt darüber, daß es sogar in der P o r z e l l a n i n d u st r i e in großem Umfange geschieht, und schließt seinen Bericht mit der bangen Frage:Wie sollen unter solchen Umständen die gesundheitlichen Mißstände aus der Welt geschafft werden?"(Hört! hört! bei den Sozialdemo- kraten.) Wir begrüßen daher mit Freuden, daß hier endlich eine Rcgelmig getroffen werden soll, aber mit der Form, die der ß 137a in der Kommission erhalten hat, können wir nicht einverstanden sein. denn im zweiten Absatz wird das Mitgeben von Arbeit an den Tagen, an welchen die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter kürzere Zeit in der Fabrik gearbeitet haben, wieder gestattet, und dadurch wird der erste Absatz bis zu einem sehr hohen Grade wieder auf- gehoben. ES wird' sich nämlich sehr schwer feststellen lassen, wie- viel Arbeit noch mitgegeben werden darf, und die Arbeiterin wird dem Arbeitgeber oder Werkmeister gerne bestätigen, sie bekomme die bezeichnete Arbeit in zwei Stunden fertig. wenn sie in Wirklichkeit auch drei bis vier Stunden dazu braucht. Dieser zweite Absatz würde also geradezu zu Umgehungen des Gesetzes führen, und deshalb bitte ich Sie, unserem Antrage, der in der Kommiision, wenn ich recht unter- richtet bin, vom Zentrum eingebracht war und von uns jetzt wieder aufgenommen ist, zuzustimmen; irgend ein vernünftiger Einwand läßt sich dagegen nicht geltend machen. Zum Schluß erinnere ich daran, daß bei Eröffnung dieser Legislaturperiode die Vertreter der Blockparteien hier erklärt iluz dem Berliner   IPollzeiiutnpf. Wie zu der edlen Zunft der Zuhälter die Dirne, so gehört zur politischen Polizei der Achtgroschenjunge. Daß dabei die Polizei in der Auswahl der Personen nicht immer wählerisch sein kann, ist in Anbetracht derbesonderen Achtung", welche diese Ge- wüchse bei jedem ehrlichen Menschen genießen, selbstverständlich. Nicht immer kann man sich am Alexanderplatz   auf die Intelligenz der Be- amten, wie Neumann, Dietrich II  , Paduck und tutti qusnti, verlassen, die im Schweiße ihres Angesichts die Parteiarbeiten verrichten, Abonnenten sammeln und gläubig auch die ungeheuerlichsten Er- Zählungen nach dem Alexanderplatz   bringen. Man braucht dort auch Leute, die aus irgendwelchen Gründen nicht Beamter sein können und deshalb den heiligen Kampf gegen den Umsturz sozusagen auf Stücklohn führen müssen. Selbstverständlich sind das nicht Charaktere, wie sie in den Lesebüchern als nach- ahmungöwert hingestellt werden, ach nein, es sind Produkte unserer durch und durch verfaulten politischen Zustände. Anderen- teils ist der politische Polizeisumpf am Alexanderplatz   auch wieder ein getreues Spiegelbild unserer jämmerlichen Regierungsart in Preußen, und zeigt so recht deutlich, welche Mittel angewendet werden müssen, um diegöttliche Weltordnung" nur nicht ins Schwanken geraten zu lassen. Wie hat man sich noch vor wenigen Jahrzehnten in unserem Bürgertum entrüstet über die MouchardS der französischen   Polizei, diesen Bluthunden des zweiten Kaiser  - reiche. Und heute? Noch im vorigen Jahre bewilligte der preußische Landtag die Geheimfonds für die Polizei, ohne ein Wort der Kritik der Zustände, die jedem Menschen die Schamröte ins Gesicht treiben müßte. Aber wie zu einem Mistbeet die Maden, so gehört zum preußischen Geheimfonds der Achtgroschen- junge, umrahmt von den Protektoren Schöne, Arnim, Diener, das deutsche Nationallied von derdeutschen Treue",deutschen Freiheit" und dergleichen singend. Wahrlich, im Kampfe um die heiligsten Güter der Nation müßte dieses Bild als das treffendste Wahrzeichen vorangetragen werden, und schaudernd würde sicher jeder Erbfeind schleunigst Reihaus nehmen, wenn wir ihm diese »Kultur" in ihrer ganzen Reinheit überbringen wollten. Heute müssen wir unseren Lesern ein Familienidyll vorführen, so herzinniglich preußisch, daß unsere Schilderung hoffentlich zur Nachahmung einem deutschen Familienblatte einverleibt wird. Wohnt da in der Kuglerstraße 45 der pensionierte Kriminal- Beamte Wilhelm Schlaf mit seiner Familie, darunter zwei Söhnen. Leider kann er seine wertvollen Kräfte dem Staate nicht haben, sie seien bereit, Sozialpolitik zu treiben. Der National- liberale, Prof. Dr. Hieber, sagte sogar:«Wir werden Sozialpolitik weiden ohne Sie(zu uns gewendet), wenn es sein muß gegen Sie". Beweisen Sie jetzt, daß Sie bereit sind, Sozialpolitik zu treiben, denn es kommt nicht auf schöne und viele Worte an, sondern auf Taten.(Zustimmung bei den Sozial- demokraten.) Ohne uns Sozialpolitik zu treiben, wird Ihnen nickt gelingen; denn wir sind einmal hier und lassen uns nickt wegeska»iol>eren. Wenn Sie aber gegen uns Sozialpolitik treiben wollen, so können Sie das nur durch Ablehnung unserer Anträge. Ich bitte Sie, darin nicht zu weit zu gehen, sondern wirklicke Sozialreform zu treiben, indem Sie Gesetze machen, welche nicht umgangen werden können, sondern auch ausgeführt werden müssen. (Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Streseman»(natl.): Bei den Arbeiten, die außer dem Hause vergeben werden, handelt es sich in der Regel um solche. die im Betriebe gar nickt herstellbar sind. Deswegen ist die Fassung des zweiten Absatzes für uns nicht annehmbar, denn eS ist darin gesagt? daß die Arbeit in solchem Umfange nach Hause mitgegeben werden darf, in welchem sie voraussichtlich in dem Be­triebe während des Restes der gesetzlich zulässigen AraeitSzeit her- gestellt werden könnte. Wir behalten uns vor, in der dritten Lesung eine ziveckentspreckcndere Form für den Paragraphen zu beantragen und werden vorläufig für die Kommissionsfassung stimmen. Abg. Wagner(k.) schließt sich dieser Erklärung an; auch die vom Abg. Albrecht beantragte Fassimg gebe keinen absoluten Sckntz gegen Umgehungen des Gesetzes, da hiernach eine bei einem Arbeitgeber beschäftigte Arbeiterin zu Hause Arbeit für einen anderen Arbeit- geber macken könne. Abg. Schock(wirtsch. Vg.) schließt sich den Vorrednern an'und befürwortet den Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigung. Abg. Manz(frs. Vp.): Auch wir stimmen heute sür die Kom- Mission, behalten u»S aber eine andere Abstimmung für die dritte Lesung vor. falls bis dahin eine glücklichere Fassung gefunden wird. Damit schließt die Diskussion. Die Anträge Albrecht(Soz.) werden abgelehnt, der Antrag B e'h r e n S(wirtsch. Vg.) angenommen, ebenso der so ver- änderte§ 137a. § 138 a bestimmt, daß wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit auf Antrag deS Arbeitgebers die untere Verwaltungsbehörde auf die Dauer von zwei Wochen die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 13 Jahre bis 9 Uhr abends außer am Sonnabend unter der Voraussetzung gestatten darf, daß die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden nicht überschreitet und die Ruhezeit nicht weniger als IV Stunden beträgt. Innerhalb eincö Kalenderjahres darf die Erlaubnis einem Arbeitgeber auf mehr als 40 Tage nicht erteilt werden. Der letzte Absatz dieses Paragraphen bestimmt, daß die Be- schäftigung von Arbeiterinnen über 13 Jahre, die kein Hauswesen zu besorgen haben und eine Fortbildungsschule nicht besuchen, unter gewissen Umständen auch am Sonnabend nach 6 Uhr, jedoch nicht über 8 Uhr hinaus gestattet werden darf. Die Abgg. A l b r e ch t(Soz.) und Genossen beantragen, die in einem Jahre zu gewährenden Ausnahmetage von 40 ans 30 herab­zusetzen und den letzten Absatz des Paragraphen zu streichen. Abg. Stresemann(natl.) und Genossen beantragen, ent- sprechend der Regierungsvorlage die in einem Jahre zu gewährenden AuSnahmetage von 40 auf 80 zu erhöhen. Abg. Stresemann(natl.) befürwortet seinen Antrag. Es liegt hier kein einseitiges Uniernehmerinteresse vor, denn der Unternehmer wird auch nur dann Ueberstunden arbeiten lassen, wenn er dazu gedrängt ist. Abg. Hoch(Soz.): Der Herr Vorredner hat seinen VerschlechtcrungSantrag so be- gründet, als wenn nur dieser Paragraph Ausnahmen vorsieht. In der Tat aber sind solche Ausnahmen auck im§ 159 bei Natur- ereignisien und Unglücksfällen und im ß 130a sür Betriebe, die mit ununterbrockenem Feuer betrieben werden und ähnliche, vorgesehen. In diesen Paragraphen sollte nur eine außergewöhnliche Häufung der Arbeit die Ueberstunden rechtfertigen. Man sollte erwarten, daß bisher nur in ganz seltenen Fällen dieser Paragraph von den Industriellen in Anspruch genommen worden ist. DaS ist aber nicht der Fall. 1907 sürd auf Grund deS alten Gesetzes 1 846 260 Ueberstunden bewilligt worden! Die Gewerbeinspcktoren haben selbst festgestellt. daß solche Anträge aus ganz nichtigen Gründen gestellt wurden. zum Beispiel weil das Geschäft besonders günstig ging! Das liegt aber nur daran, daß der Fabrikant nicht versteht zu disponieren. Die Begrenzung der Arbeitszeit ist doch beschlossen im In- teresse der geistigen und körperlichen Gesundheit der Arbeiterinnen. Daher haben wir auch die Pflicht, Auenahmen nur in besonderen Notlagen, wo auch ein gewisserhafter Unternehmer nicht ohne sie auskommen kann, zuzulassen. CS hat sich auch gezeigt, daß, wenn die Untemehmer die Ueberstunden besonders bezahlen müssen, sie sehr wohl imstande sind, sie zu vermeiden. So ist es z. B. in Hanau  , wo der Sitz der deutschen   Metallindustrie ist, den Arbeitern mehr weihen, wie er es so lange getan. Aus diesem Grunde über- nahm sein Sohn Wilhelm, der so lange das ehrliche Gewerbe eines Kellners auszufüllen versuchen mutzte, die traditionellen Sorgen des Vaters. Lange Jahre bekümmerte den Vater, was aus diesem Sohn noch werden solle und wohin der noch mal kommen wird. Endlich fand er den geeigneten Platz. Er hing sein Gewerbe au den Nagel und wurde Polizeispitzel, und mit dem Wechsel des Berufs wechselte er auch zugleich seinen Namen. Nicht Wilhelm Schlaf. Kuglerstr. 45. wollte er mehr sein, sondern Karl Springer, Goldarbeiter. nannte er sich von nun an. Er hätte auch ganz gern seine Ge- sinnung gewechselt, aber das war nicht recht möglich. So den Vornamen und das Gewerbe seines Bruders angebend, meldete er sich als wohnhaft bei der Kriminalbeamtenwitwe Walke. Kastanien-Allee 16/17. Fleißig, wie alle vom Alexander- platz Geschickten, arbeitete er im Bezirk 510 als nunmehr über- zeugter Genosse mit. Wer er trug nicht nur Flugblätter aus, sammelte auf Listen, nein, er sorgte auch für die Ausbreitung der Organisation nach besten Kräften. Niemand war vor seiner Agitation mehr sicher. Namentlich versuchte er seine Werbekraft bei Oesterreichern und anderen Ausländern, ihnen mit treuherzigem, deutschem Blick alle Möglichkeiten ausmalend, wie sie trotz ihrer Parteizugehörigkeit nicht ausgewiesen würden. Selbst wenn er in der Liebe Bann war, wie z. B. in den Meipen mit Damen- bedienung, Auguststrahe 50, 50a und 50b, wo ihn sogar ein kleiner Unglücksfall" nicht abhielt, sein Glück zu versuchen, warb er unermüdlich Anhänger für die Partei. So war er rastlos tätig und seine Erfolge teilte er gewissenhaft seinen Auftraggebern mit. Auch an den Demonstrationen beteiligte er sich, ganz wie seine Vorbilder Traber, Kassube usw., Spott und Hohn über die uniformierten Schutzleute ausgießend. Am 12. Januar d. I. demonstrierte er, durch die Straßen ziehend, für das allgemeine Wahlrecht, tapfer mit seinen Bekannten die Forderung erhebend. Ein Glück sür ibn, daß er am Schiff- bauerdamm und an der Moltkebrücke tätig war, und so nicht in das Gedränge an der Gertraudtenbrücke kam, wo seinGe- sinnungs"-Genosse Kassube die Bekanntschast, mit dem Polizei- säbel machen mußte. Schade! Auch am 21. Januar besuchte er die Versammlung, ging aber nicht gleich nach Hause, sondern mit etlichen Freunden auf die Straße, und es schien, als war. er von dem Augenblick ergriffen; denn sehnsüchtig forderte er wirklich einmal für jedermann ehr- gelungen, einen Tarif abzuschließen, in welchem festgesetzt worden ist. daß für Ueberarbeit ein Zuschlag gezahlt werden soll. und die Folge ist gewesen, daß die UeberarHeit fast ganz verschwunden ist.(Hört! hörtl bei den Sozialdemokraten.) Dieselbe Folge ist auch an anderen Orten beobachtet worden. Auch ist fest- gestellt, daß in solchen Fällen in der stillen Zeit die Arbeitszeit eine viel regelmäßigere wurde, so daß die Arbeiter einen viel gleichmäßigeren Lohn bekommen. Wir bitten Sie deshalb. mit der Zahl der Ueberstunden nicht herauf-, sondern herunterzugehen. Durch die Bemühungen der Gewerbeinspektoren ist eS erreicht worden, daß die Zeit, für welche Ueberarbeit in Anspruch genommen worden ist, immer geringer geworden ist. 1004 kamen auf jede Arbeiterin, für die Ueberarbeit bewilligt wurde, 14,3 Ueberarbeitsstunden. im nächsten Jahre nur 12,8, dann wieder 12,8 und im nächsten Jahre 12,5 Stunden. Wir bitten ferner, den letzten Absatz zu streichen, wonach sogar an Sonnabenden Ueberarbeit zulässig sei» soll. Das wider- spricht dem ganzen bisherigen Bestreben der Gewerbeordnung, wonach der Sonnabend ein Ausnahmetag sein soll. Auch ist die Ueberarbeit von Arbeiterinnen am Sonntag bisher fast gar nicht in Anspruch genommen worden: unter 734 Betrieben im Bergbau, Hütten- und Salinenwesen haben sie nur zwei Betriebe beansprucht, in der Textilindustrie von 11440 Betrieben nur 71, in der Nahrnngs- und Genutzmiltel- brauche von zirka 10000 Betrieben nur etwa 120 usw. Was der großen Mehrheit der Betriebe möglich ist. muß doch auch in diesen wenigen Betrieben durchführbar sein. Im übrigen stellen die Gewerbeinspekioren fest. daß. jemehr Ausnahmen gemacht werden. desto mehr Ueberarbeit ohne Genehmiguilg gemacht wird, weil die Kontrolle nicht möglich ist. Ich bitte Sie daher, unseren An- trägen zliziistimmen. lBravo I bei den Sozialdemokraten.) Abg. Schock(Wirtsch. Vg.) erklärt sich für die KommissionS- beschlüffe. Abg. Schmidt-Altenburg(Rp.): ES handelt sich hier nicht bloß um Arbeitshäusung vor Weihnachten, sondern auch zur Zeit der Hoch- konjunktur. Daher müssen wir sehr vorsichtig sein und stimiiien dem Antrage Stresemann   zu. Abg. Erzberger  <Z.): Der Antrag Stresemann   bedeutet eine Verschlechterung des bisherigen Gesetzes, zu der gar kein Anlaß vorliegt. Beschwerden, daß sie mit 40 Tagen nicht auskommen würden, sind nur von ganz wenigen Interessenten erhoben worden. Ich bitte Sie. eS bei den Kommst sionsbeschlüssen zu belassen, welche die richtige Mitte zwischen der Regierungsvorlage und dem Antrag Albrecht bedeuten. Abg. Stresemann(natl.) bestreitet, daß sein Antrag eine Ver­schlechterung des bestehenden Gesetzes bedeutet. Eventuell wären wir bereit, in der dritten Lesung sür einige Jahre später die Herab- sctzung der sechzig Tage auf vierzig Tage zu beantragen. Herr Stadthagen   hat übrigens in der Kommission im Gegensatz zu den Beweisführungen des Abg. Hoch gerade gesagt, den nanonalliberalen Antrag brauchen wir nickt, denn die Untemehmer machen gar keinen Gebrauch von der Bestimmuug. Abg. Hoch(Soz.): Mein Freund Stadthagen   hat genau das- selbe ausgeführt wie ich: daß durch die Bemühungen der Gewerbe- inspekrorcn die Zahl der Ueberstunden zurückgegangen ist. Das schließt aber nicht aus, daß eine Minderhest von Unternehmern, die rücksichtslos mit der Gesundheit der Arbeiter umgehen, bei der Ge- legenheit Ueberstunden machen. Um diese gewissenlosen Unternehmer nickt zu begünstigen, bitten wir Sie, den Antrag Stresemann ab- zulehnen. In der Abstimmung werden die Anträge Albrecht(Soz.) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen  , der Antrag Stresc- mann gegen die Stimmen der Nationalliberalen und Konservativen abgelehnt und die Kommissionsbeschlüsse unverändert an- genommen. Nunmehr kommt zunächst die U e b e r s ch r i f t des Artikels I zur Beratung, die lautet:Besondere Bestimmungen für Betriebe. in denen in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden." Die Abgg. Albrecht(Soz.) und Genossen beantragen, die Worte in denen" durchfür die" zu ersetzen und stattzehn" zu setzen »fünf". Abg. Molkenduhr(Soz.): Man kann eine Preisfrage aufwerfen, ob jemand weiß, was eineFabrik" ist. Hat doch das Reichsgericht einmal entschieden, daß eine Werkstätte, in der auf Bestellung nach Maß gearbeitet wird, keine Fabrik ist. Danach würden auch Brückenbauanstalten, in denen auch auf Bestellung gearbeitet wird, nicht unter den Begriff der Fabrik fallen. Man will diesem Uebelstande dadurch entgegen- treten, daß man de» beschlossenen Schutzbestimmnngen alle Be­triebe mit zehn Arbeitern unterstellt.' Man folgt da einem Wege, den die Sozialdemokraten gezeigt haben und den man früher als phantastisch verworfen hat. Wenn Sie aber nur Betriebe,in denen" zehn Arbeiter beschäftigt sind, den Bestimmungen unteriversen. so steht es ganz im Belieben des Unternehmers, ob er den gesetzlichen Schutz auf den Betrieb angewendet wissen will oder nicht. Bei vielen sehr großen Betrieben mit zahlreichen Maschinen läßt sich eine Spaltung in kleinere Betriebe allerdings nicht vor- l i ch e Arbeit. Zur Verbandsgeneralversammlung hatte er sich eine Eintrittskarte zu verschaffen gewußt. Und am 18. März feierte er das Andenken an die Märzgefallenen, ganz, wie man es von einem Genossen nur verlangen kann. Sonst aber hielt er sich unauffällig als Mitglied, ohne sich irgend besonders hervorzutun. Er hatte früh Feierabend und verdiente viel Geld, so daß nicht weiter auffiel, wenn er oft zum Besten gab und die Genossen zum gemütlichen Glase Bier einlud. Dabei erzählte er viel von seinen Reisen nach London  , Kniro usw.. selbstverständlich die politischen Verhältnisse in Deutschland   und namentlich die Träger deS politischen Systems in Preußen in die Diskussion ziehend. Er war so anhänglich, daß, als er angeblich eine neue Reise nach London   antreten mußte, er sich auch erst von seinem Bezirksleitcr verabschieden wollte. Da er denselben aber nicht antraf, ver- ichaffte er ihm wenigstens durch seinen in London   anwesenden Bruder eine Ansichtskarte von dort. Vorher wollte er gleich seinem großen Vorbilde Jhring-Mahlow Mitglied eines sozial- demokratischen Leseklubs werden. Doch gelang ihm die Aufnahme nicht nach Wunsch, und wir wollen eS heute eingestehen. unS ist am diesem Tage die von unS geplanteAufnahme" leider auch nicht gelungen. Jetzt aber gab er seineParteitätigkeit" auf urtd verschwand von der Bikdfläche. Erst später tauchte er wieder kenntlich auf. Er mietete sich eine neue Wohnung. Marienburger Straße 28, bei Witwe Meier. Auch seinen Namen Karl Springer änderte er in William Springer um, weil er nunmehr Engländer wurde. Als Ausländer konnte er leider nicht Mitglied eines Wahl- Vereins werden. Dafür faßte er aber auf Geheiß ein um so innigeres Interesse an der Jugendorganisation. Selbst- verständlich ging er dabei mit der ganzen Genialität derartiger Ehrenmänner vor, so daß die zu Observierenden sehr bald Miß- trauen faßten. Er glaubte sich nach dem alten Rezept vom Alexanderplatz   am besten einzuführen, indem er sich um die Gunst der leitenden Personen bewarb, sichs bei ihnen anzubiedern suchte und dabei den Spendablen spielte. Dreist und voll Gottvertrauen kam er eines Tages im März in das Bureau der Jugendlichen, stellte sich dem Genossen Peters unter seinem englischen Namen William Springer vor und bekundete das lebhafteste Wohlwollen für die Bestrebungen der Jugendorganisation. Besonders gefiele ihm, so erzählte cr, daß die Jugendlichen gegen Unfälle und Mißhandlungen geschützt werden sollen, wie er in einer öffentlichen Versammlung gehört