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Arbeitsunfähigkeit mitgewirkt. Dann wäre minister Frhrn. v. Rheinbaben einmal aus formellen Immunität der Regierungsvertreter. aber nicht die Regierung gefallen, sondern das Parla Gründen und zweitens weil angeblich kein Bedürfnis Wie die Scherl- Bresse von maßgebender Stelle erfährt, ist die ment; denn nicht die Regierung wäre ohne Mehrheit da- dazu vorliege, heftig bekämpft und hierauf abgelehnt, die erste Nachricht elfäffischer Blätter, daß das Reichsgericht die Immunität gestanden, sondern die Arbeitsunfähigkeit des Parlaments gegen 13, die zweite gegen 9 Stimmen. der Regierungsvertreter in den Parlamenten als zu Recht bestehend wäre deflariert gewesen. Und die, man kann es nicht anders Dagegen erklärte sich die Kommission mit großer Mehrheit anerkannt habe, durchaus unzutreffend. Nach dem in Preußen und fagen, logische Folge der Arbeitsunfähigkeit des Parla- für die Beibehaltung der Dstmarkenzulage, das heißt auch im Elsaß   geltenden Rechte muß vor Einleitung eines Straf­ments ist eben der Absolutismus  , ist eben der§ 14. Aber jener Zulage, durch die die Regierung die Beamten tor- verfahrens gegen einen Beamten zunächst die Borfrage entschieden wieder den Verfassungsbruch zur Krücke des Parlaments zu rumpiert, indem sie sich einen Stamm gefügiger Beamten werden, ob der Beamte im gegebenen Falle feine Amtsbefugnisse über­machen, hieße nicht weniger als das Parlament dem sicheren züchtet, die frei von jeder Ueberzeugung die Ditmarkenpolitik schritten habe. In diesem Falle handelte es sich um eine Stlage gegen den Ruine zu überliefern, das allgemeine und gleiche Wahlrecht mitmachen! Staatssekretär Zorn von Bulach wegen angeblicher beleidigender au kompromittieren. Die Abstimmung gegen die Dringlich- Freie Männer find der preußischen Reaktion ja von jeher Aeußerungen im Landesausschuß. Der Statthalter von Elias- Loth­feit wäre also kein Aft der Opposition, wäre ein Aft der ein Dorn im Auge gewesen, wie erst jetzt wieder der all ringen unterbreitete diefe Vorfrage dem Reichsgericht, und dieses hat Obstruktion gewesen, und zwar, was ja auch berechtigt Schü ding gelehrt hat. Wer unbekümmert um die herrschende lediglich entschieden, daß der Staatssekretär seine Amtsbefugnisse sein kann, nicht der Obstruktion gegen ein bestimmtes und dem Strömung frei seine Meinung äußert, wer von seinen staats- nicht überschritten habe. Infolge dieser Entscheidung darf der Klage Proletariat schädliches Gesetz, vielmehr schlechtweg der Ob. bürgerlichen Rechten den ihm gut scheinenden Gebrauch macht, gegen den Staatssekretär feine Folge gegeben werden.- struktion gegen Leben und Eristenz des Par der wird diszipliniert! Wer aber hübsch artig und gehorsam tamentes felb ft. Es mag sein, daß ohne die Sozial Semokraten jene Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen will es die altpreußische Tradition, die freiheitliche Gesetze wäre, die fürchterlichen Folgen für das Parlament also sofort verwirft und am liebsten alles auf dem Verwaltungswege eingetreten wären. Aber rein sachlich und vrinzipiell regelt!- angesehen, mußten die Sozialdemokraten für jene Dring­lichkeit stimmen, denn gegen sie au stimmen wäre eine Ab. stimmung gegen das Parlament gewesen. Ihnen war sie darum die wahre Abstimmung für das Parlament des all­gemeinen Wahlrechtes.

Diese Auseinandersetzung ist sehr umfänglich geworden, aber die komplizierten österreichischen Verhältnisse sind leider nicht so durchsichtig, um die Wahrheit sofort zu erkennen, Um aber jede irreführende Legenden bildung zu ver­hindern, war die genaue Darlegung doch nötig.

ist, der befommt eine Belohnung in flingender Münze. So Von der loyalen" Handhabung des Vereinsgesches. Aus Bromberg   wird uns geschrieben:

Das militärische Beschwerberecht.

Gegen das persönliche Regiment und die Schuldenwirtschaft im Reiche fand hier am 14. Dezember eine öffentliche Protest­versammlung statt. Das Lofal war von einem Bolizeiaufgebot von neun Mann umstellt. Genosse Stöffel hielt das Referat. Sturz nach 10 Uhr verlangte der anwesende Polizeikommissar vom Leiter der Der Hausdiener Scherbarth hatte als Reservist eine 14tägige Versammlung den Schluß. Da seinem Verlangen nicht stattgegeben militärische llebung auf dem Schießplatz in Jüterbog   mitzumachen. wurde, entfernte er sich mit feinem Begleiter, um ungefähr nach Im Baradenlager wurde ein Reubau aufgeführt. Auf demselben fünf Minuten mit dem draußen stehenden Bolizeiaufgebot wieder arbeiteten an einem Sonntag die Maurer und Hilfsarbeiter. Als zu erscheinen. Der Kommissar gebot nun abermals Schluß. Man die Abteilung, der Scherbarth angehörte, an dem Neubau vorüber bedeutete ihm, daß er die Versammlung höchstens auflösent worauf er aufs neue forderte, man folle Feier­ging, wurden in der Abteilung mißbilligende Bemerkungen über die fönnte, abend machen, δα der Wirt für 10 Uhr Polizeisiunde Sonntagsarbeit der Maurer gemacht. Dabei wurde einem Arbeiter habe. Nervös und am ganzen Körper zitternd gebot er schließlich Springer, der mit Kalftragen beschäftigt war, zugerufen: unter Androhung von Gewalt und mit der Hand am Weihnachtsmann, Sabbathschänder, Euch werden wir bei der Organi Schluß. Nun erst verließen die Versammelten unter größter Ruhe sation melden". Springer ging hin und meldete diesen Vorfall das Lotal. Der Kommissar notierte sich dann die Adressen der Ge­dem Feldwebel, welcher die Truppe führte, der Feldwebel erstattete nossen Sieffeld und Stössel, dem letzteren drohte er eine Anklage dem Oberleutnant v. Koros Meldung und dieser stellte eine Unter- wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an. suchung an, welche darin bestand, daß er sich von Springer, dessen Hier haben wir den Versuch, die Polizeistunde auf Ver­Angaben der Oberleutnant glaubte, den Mann bezeichnen ließ, der fammlungen anzuwenden. Das ist nach dem Vereinsgesetz In der Sizung am 11. Dezember begann die Zweite die angegebenen Worte gesagt hatte. Springer bezeichnete bei einer ganz unzulässig. Der§ 1 besagt ausdrücklich, daß das Kammer mit der Beratung der Voltsschulnovelle. Gegenüberstellung Scherbarth als denjenigen, der ihn Sabbath- Recht der Vereinigung und Versammlung nur den im Berichterstatter sind der frühere Theologe Prof. Hieber, der schänder genannt hatte. Gegenbeweis oder Berteidigung wurde dem ereinsgesetz und anderen Reichsgesetzen enthaltenen Be­Führer der schwäbischen Nationalliberalen, und der Zentrums. Reservisten Scherbarth nicht gestattet. Die Angabe des Springer genügte schränkungen unterliegt, daß die allgemeinen sicher. pfarrer Späth von Biberach. Die Wahl der beiden Gottes- dem Oberleutnant v. Koros, um Scherbarth drei Tage in strengen Arrest heitspolizeilichen Bestimmungen des Landesrechts gelehrten" zu Sprechern der Kommission tennzeichnet zur zu schiden, weil er einen ehrenwerten Maurer, der Sonntags sein Anwendung finden, soweit es sich um die Verhütung un­Genüge den Geist der Novelle und die Verhandlungen. Brot verdienen will, beleidigt hat", wie es in dem Bericht über die mittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an einer Versammlung handelt. Daß eine Polizeistunden­Gleich beim Artikel I, in dem die obligatorischen Unterrichts- Arreststrafe heißt. die Verhütung unmittelbarer Als Scherbarth die drei Tage Arrest abgeseffen hatte, glaubte berordnung fächer festgestellt werden, tam es im Plenum der Kammer zu Gefahr für bedeutungsvollen Auseinandersetzungen. Die Sozialdemokratie er, nun würde seine Uebungszeit um drei Tage verlängert werden. Leben und Gesundheit der Teilnehmer bewirke, wird kein noch hatte beantragt, den Religionsunterricht als obligatorisches In diesem Falle hätte er feine Stelle als Hausdiener verloren. fo gerissener Jurist feststellen können. Fach zu streichen; im Falle der Ablehnung dieses Antrages den Lediglich deshalb beschwerte er sich wegen der Arreststrafe, denn da Religionsunterricht als legtes der obligatorischen er fich ganz zu Unrecht bestraft fühlte, erwartete er, daß seine Uns

Die Schulverpfaffung Im württembergischen Landtage.

Herr Wilhelm Schack.

Bei der jüngst im Reichstage verabschiedeten Novelle zur Ge

Fächer zu bezeichnen, aber der Raumlehre die Beschuld im Beschwerdetege festgestellt und er vor der befürchteten werbeordnung hat es der Reichstag   mit 135 gegen 127 Stimmen

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" Vorläufig hat die Kommission beschlossen, abermals ihren Arbeitsplan zu ändern und nach den Weihnachsferien mit den Beratungen über die Heimarbeit zu beginnen. Mein in der Sizung am 27. November unternommener Versuch, vorher die Beratung über die Sonntagsruhe herbeizuführen, scheiterte an dem Widerspruch der Mehrheit. Namentlich der soziale demokratische Abgeordnete Stadthagen   sprach sich dagegen aus, was ich nur deshalb besonders feststellen möchte, weil das fozial­bemokratische Handlungsgehilfenblatt immer behauptet, an der Ber­Schleppung der Sozialreform für die Handlungsgehilfen feien ganz allein die bürgerlichen Politiker schuld."

Seutung eines felbständigen Faches zu geben. Diese Anträge Verlängerung der Dienstzeit bewahrt bleibe. begründete Genosse Heymann. Er führte u. a. aus: Die Es tam aber anders, als es sich Scherbarth gedacht hatte. abgelehnt, die Arbeitszeit für berheiratete Arbeiterinnen an Sonne  Boltsschule ist Staatsschule, fie foll nur staatlichen Zwecken Seine Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiefen und An abenden auf fechs Stunden zu beschränken. Den Ausschlag dienen. Der Religionsunterricht dient aber nur fonfessionelltlage gegen ihn erhoben wegen Erstattung einer unbegründeten Be- für diese Ablehnung gab die Fraktion der Wirtschaftlichen Ver­firchlichen Zwecken. Wir wehren niemandem, seine religiös- schwerde! Das Kriegsgericht hat Scherbarth zu zwei Monaten Ge- einigung, unter der sich auch Herr Wilhelm Schack, der Vorsteher firchlichen Anschauungen in der Kindererziehung zum Aus- fängnis verurteilt! Gegen dieses Urteil hat sowohl Scherbarth als des deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes befindet. Ueber diese druck zu bringen, überlassen das aber der Familie gemeinsam auch der Gerichtsherr Berufung eingelegt. Dem letzteren erschien die Gesetzesnovelle schreibt Herr Schad in Nr. 24 seines Verbandsorgans, der Deutschen Handelswacht", einen Artikel. Jm Reichstage prahlte mit der Stirche. Der Staat hat nicht die Pflicht, die Kinder Gefängnisstrafe von zwei Monaten noch au niedrig!. im Interesse der Kirche religiös unterrichten zu lassen. Am Donnerstag wurde die Angelegenheit vor dem Ober- Kriegs- er mit feinem Mute, für die Ablehnung jener Bestimmung einzu treten. In seinem Artikel erwähnt er zwar bie Tatsache, daß er Der moderne Staat darf tein tonfessioneller, er muß gericht des III. Armeekorps verhandelt. Einige zwanzig aber ein sittlicher Organismus sein. Die fittliche Erziehung Zeugen wurden vernommen, um festzustellen, ob es Scherbarth für die Ablehnung eingetreten ist; er hat aber nicht den Mut ist möglich und notwendig, abgesondert bom tonfessionellen war, der dem Arbeiter Springer die Worte Sabbathschänder usw. besessen, darauf hinzuweisen, daß gerade er mit seiner Religionsunterricht. Alles, was Religion betrifft, liegt außer zugerufen hatte. Die meisten Zeugen gehörten seinerzeit derfelben rattion den Ausschlag für die Ablehnung gegeben hat. Won halb der Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Truppe an wie Scherbarth, und marschierten in seiner Nähe. Sie dieser Tatsache sucht er seine Anhänger geflisfentlich abzulenten, indem er Der bolts parteiliche(!) Lehrer Abgeordnete haben wohl die Worte gehört, befundeten aber, daß diefelben nicht grundloferweise die Sozialdemokratie zu verdächtigen fucht. Er Löchner vertrat den Antrag, daß der Religionsunterricht von Scherbarth, der vor ihnen ging, sondern aus den Reihen hinter schreibt nämlich über die weitere, jezt noch der Beratung im bom Drts geistlichen zu geben sei. Die Worte ,, unter ihnen gerufen wurden. Der Hauptzeuge, Arbeiter Springer, blieb Reichstage unterliegende Novelle zur Gewerbeordnung: angemessener Teilnahme der Lehrer" seien zu streichen. Die dabei, daß Scherbarth und kein anderer die betreffenden Worte ge­Boltspartei will also den Religionsunterricht in der Schule braucht habe. In der Verhandlung wurden aus dem Vorleben des belaffen, ihn jedoch vollständig der Kirche aus- Springer amtlich beglaubigte Tatsachen angeführt, die feine Liefern. Gegen die sozialdemokratischen Anträge liefen Ge- Glaubwürdigkeit derart erschütterten, daß er auch scheitelte und Geschorene Sturm, unter verständnisvoller dem Gericht als unzuverläffiger Beuge galt und deshalb Assistenz der Liberalen. Genosse Hildenbrand rechnete in nicht bereidigt wurde. In der ersten Instanz hat Springer seine borzüglicher Nede mit den frommen Eiferern ab, so daß der Aussage beschworen, es fchwebt deshalb ein Meineidsverfahren gegen Kultusminister v. Fleischhauer selbst sich genötigt ihn. Außer Springer trat noch ein anderer Zeuge, Maurer Wezel, fah, den bürgerlichen Parteien zu Hilfe zu tommen. Der gegen den Angeklagten auf. Dieser Zeuge behauptete ganz be­Zentrumsabgeordnete Riene plauderte schließlich pfiffig- dumm stimmt, daß er aus dem Munde Scherbarths die betreffenden den letzten Grund der religiösen Begeisterung der bürgerlichen Worte gehört habe, Gegen die Beweiskraft dieses Zeugnisses Sozialdemokratie macht, ist durchaus unberechtigt. Denn wenn Parteien aus: Der Staat tönne der Kraft und Macht der machte der Verteidiger, Rechtsanwalt Ulrich, geltend, Rechtsanwalt Ulrich, geltend, daß Kirche nicht entraten, sagte er. Damit hat er recht. Der die jezigen Angaben Wegels mit feiner Aussage in auch von der noch zur Beratung stehenden Novelle zur Gewerbe­heutige Staat als Herrschaftsinstitution der Besitzenden über der ersten Instanz in widerspruch stehen und daß ein 3rrordnung zunächst die Paragraphen über die Heimarbeit beraten die Besiklofen braucht die Kirche, um mit deren Hilfe die tum des Beugen leicht möglich sei, da er mindestens 20 Meter von werden, so wird dadurch die Regelung der Sonntagsruhe im Handels­gewerbe nicht im mindest en verschleppt, weil beides in ein. breiten Massen des Volkes niederzuhalten. In den höheren der vorüberziehenden Truppe entfernt war. Schulen für die befizenden Selassen hat die Stirche nichts zu Lediglich auf Grund der Aussage Bezels, dem die Angaben und demfelben Gefeßesvorschlage vom Reichstage ber­fagen, dort braucht der Staat sie nicht. von acht bis zehn Beugen gegenüberstehen, hielt das Gericht die abschiebet und an den Bundesrat gelangen wird. Das weiß natür Am Dienstag endlich ging die Debatte zu Ende. Der Schuld des Angeklagten für erwiesen. Beide Berufungen wurden lich auch Herr Schack; fein Vorwurf der Verschleppung der Sozial reform für die Handlungsgehilfen charakterisiert sich also als eine Antrag der Sozialdemokratie, den Neligionsunterricht aus der verworfen und das Urteil erster Instanz bestätigt. der jozialdemokratischen Voltsschule zu entfernen, wurde mit 72 gegen 16 Stimmen Es bleibt also dabei, daß Scherbarth mit zwei Monaten Ges Berleumdung abgelehnt. Mit unseren Genossen stimmten nur noch fängnis bestraft wird, weil er es wagte, fich wegen einer Disziplinar geordneten.- Der Eventualantrag der Sozial strafe zu beschweren, die nicht nur nach Ansicht Scherbarths, sondern zwei Volksparteiler demokratie, dem Resunterricht die zentrale Stellung im auch nach den befchworenen Aussagen einer Reihe von Beugen des Lehrplan zu nehmen, erlitt das gleiche Schicksal. 68 Stimmen Borfalls ohne Grund über ihn verhängt worden ist! wurden dagegen, 19 dafür abgegeben. Fünf Volksparteiler stimmten mit unseren Genossen. Abgelehnt wurde auch der Sozialdemokratische Antrag, der Raumlehre die Bedeutung eines selbständigen Faches zu geben. Der Antrag Löchner ( Volksp.), die Lehrer von der Erteilung des Religions unterrichtes zu entbinden und diesen Unterricht den Geistlichen zu übertragen, fand gleichfalls feine Mehrheit.

Politifche Uebersicht.

Auch eine Jalustration zum Beschwerderecht des Soldaten!-

Gekapert.

Diefer Vorwurf der Verschleppung, ben Herr Schad der

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" Ultramontane Arbeiterfreundlichkeit".

"

b.

Maßhaltung auch bei der Gewerbeordnungs­novelle geübt worden fei. Deutschland   habe durch dieses Gefeß mehr geleistet, als andere Staaten geleistet hätten und leisten würden, und nun werden all' die Befürchtungen laut, bie man von ieher zu hören gewohnt ist, wenn auch nur eine Kleinigkeit für die Arbeiter getan wird. So heißt es in dem flerifalen Blatte:

Die zentrumsagrarische Rheinische Bolfsstimme gestattet sich ein Nachwort zu der Beratung der Gewerbeordnungs­novelle, das bezeichnend ist für die im Zentrum herrschende Arbeiterfreundlichkeit". Das Blatt meint, es sei etwas Großes und Schönes um unsere Sozialpolitik, durch die sich wie ein roter Faden Nicht nur die Interessenverbände der Großindustriellen, bie Aufforderung ziehe: Liebe deinen Nächsten wie dich felber! auch die Banken befolgen die Praris, die Beamten, die vom aber fo heißt es dann in praktischer Betätigung dieses christ­Staat zur Beaufsichtigung ihres Geschäftstreibens eingesetzt lichen Grundlages der Segen der Sozialpolitik wolle mit Be­sind, aus dem Staatsdienst wegzufischen, indem sie den Besonnenheit und Maßhaltung genoffen sein, jede treffenden Riefenhonorare anbieten. Erstens deshalb, weil Einseitigkeit und jede Uebereilung werde zum Fluch und es müsse der Gekaperte meist die Methoden und die Arbeitsweisen in a weifelhaft erscheinen, ob diese Besonnenheit und den Regierungsbureaus genau fennt, und diese seine Kenntnis beim geschäftlichen Verkehr der Regierung mit den Finanz Berlin  , den 17. Dezember 1908. instituten sehr nüßlich sein kann. Zweitens, weil er gute per Keine staatsbürgerlichen Rechte für die Beamten! sönliche Beziehungen zu seinen früheren Kollegen mitbringt, Zu der Besoldungsvorlage der preußischen Regierung, die und drittens, weil dadurch die Regierung in Verlegenheit ge­am Donnerstag von der Kommission in zweiter Lefung be- fett und genötigt wird, sich nach Ersaßmännern umzusehen, endet ist, lagen einige Resolutionen vor, die sich auf die die nicht immer gleich bei der Hand sind. staatsbürgerlichen Rechte der Beamten be- So hat z. B. die Deutsche Bank bor einigen Jahren den ziehen. Die eine Resolution ersuchte die Regierung um Ein- zweiten Staatskommissar an der Berliner Börse  , den Regie­bringung eines Gefeßentwurfs, der in Abänderung der Gefeße rungsrat Schönfeld, engagiert; die Kommerzbank hat sich vor betr. die Dienstvergehen der Beamten eine einheitliche, orga- furzem die schäbenswerten Dienste des früheren Handels. nische und erschöpfende und den veränderten Zeitverhältnissen ministers Möller gesichert, und nun hat die Kommerz- und Natürlich fehlt auch nicht der übliche Hinweis, daß die entsprechende Neuregelung des gesamten Beamtenrechts herbet Diskontobank auch den Wirklichen Geh. Oberregierungsrat Arbeiterinnen selber den Schuh gar nicht wünschten- eine Rücksicht führt. Die zweite Resolution forderte, daß insbesondere das Hemptenmacher, der seit 1897 als erster Staatskommissar an nahme auf die angeblichen Wünsche der Arbeiter, die sich immer etitions-, Vereins- und Versammlungs- der Berliner Börse   fungierte, weggefangen. Wie es heißt, dann einstellt, wenn es sich darum handelt, eine ben Unternehmern recht der Beamten sowie deren te chht auf freie foll Hemptenmacher auf die Stellung eines Präsidenten der unangenehme Maßnahme abzuwenden. Der fozialpolitische Meinungsäußerung durch Wort und Schrift gewähr. Seehandlung gerechnet haben. Als er beim Freiherrn von Uebereifer so schreibt dazu das Sentrumsblatt erweist leistet wird, und zwar soll der betreffende Gefeßentwurf so- Rheinbaben für diesen Wunsch nicht das nötige Verständnis also Wohltaten, die von den Beteiligten als Belästigung und als bald als möglich und jedenfalls fo zeitig eingebracht werden, fand, wurde er staatsmide": eine Verstimmung, die von der unzulässige Beeinträchtigung der Erwerbsmöglich daß seine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode er Sommerz- und Diskontobank dazu benutzt wurde, ihn als teit empfunden werden. Daß dies eine gesunde Sozialpolitik fei, folgen kann. Beide Resolutionen wurden von dem Finanz- Direktor" zu engagieren. wird schlechterdings nicht behauptet werden können."

Es steht zu befürchten, daß die onturrenzfähigkeit unserer Industrie auf dem Weltmarkte beeinträchtigt wird und den Schaden werden auch diejenigen verspüren, beren Schutz die Novelle zur Gewerbeordnung erstrebt. Die Besorgnisse. die in diefer Nichtung von den Vertretern der sächsischen Industrie­erhoben wurden, waren nur zu berechtigt."

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