Nachtquartier nicht hatte bezahlen fönnen". 1 schloß. Der Festleiter Gumz und der Wirt Bodung spurden in Vater von seinen Sorgen befreien zu wollen. Ge wurde i Urteil: 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus! zweiter Instanz wegen Uebertretung der Oberpräsidialordnung genommen.
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Der Arbeiter W. aus Rostock hatte dem Verein für foziale Hilfsarbeit" 3 Mark abgeschwindelt. Urteil: 6 Monate Gefängnis! Der Arbeiter R. aus F. hatte der Dienstherrschaft 29,40 M. entwendet. Urteil: 1 Jahr Zuchthaus! Dem gegenüber rufe man sich die Prämien für Stassenbetrüger in Erinnerung. Nicht in einem, in Dutzenden von Fällen find Unternehmer, die den von ihnen beschäftigten Arbeitern Stranfenfassengeldbeiträge im Gesamtbetrage von weit über 100 Mark vom Lohn abgezogen, die Beiträge aber an die Stasse nicht abgeführt, also unterschlugen, mit Strafen" von weit unter 100 Mart belohnt, wenn nicht völlig freigesprochen.
Die milde Frau Rommerzienrat.
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Der Schweizer St. Stahl seiner Dienstherrschaft eine vom 4. Juli 1898 zu Geldstrafen berurteilt. Es wurde eine leber die schyredliche Tat werden folgende Einzelheiten b Taschenuhr, weil er selbst keine hatte. Er erhielt sieben Hebertretung des§ 18 angenommen. Dieser bestimmt unterrichtet: Joseph Rade war auf einer Ferienreise zum Besuch seines Riffer 2:" In der Karwoche( Palmsonntag einschließlich) und an Waters die Mutter ist seit einigen Jahren tot in Maing Monate Gefängnis. den ersten Tagen der drei großen Feste sind verboten: a) öffentliche Tangluftbarkeiten und Bälle". Untec Biffer 4 bestimmt der eingetroffen. Die Familie war bis 12 Uhr am heiligen Abend selbe Baragraph:" An den Vorabenden des Weihnachts- und versammelt, und der Sohn wohnte der Bescherung bei. Nach Pfingstfestes, des Bußtags- und des dem Andenken der Ver- 12 Uhr begab sich die ganze Familie zur Ruhe. Der Sohn ging storbenen gewidmeten Jahrestages find öffentliche Tanzluftbar auf sein Zimmer, legte sich einige Beit zur Ruhe und begab sich feiten und Bälle verboten. Das Verbot der öffentlichen Luft- später dann in die Küche, wo er das Messer, das sich an der Brotbarkeiten gilt auch für solche privaten Luftbarkeiten, die geeignet maschine befand, abschraubte und an einem Flintenlauf befestigte, sind, die äußere Seilighaltung der Sonn- und Feiertage zu beein- den er aus dem Schlafzimmer seines Vaters sich geholt hatte. trächtigen." Die Straffammer zu Eberswalde ging davon aus, daß der zweite Sat der Ziffer 4, die privaten Luftbarkeiten Sierauf begab er sich mit dieser Waffe und einem geladenen angehend, fich nicht bloß auf den ersten Sah der Ziffer 4, sondern Revolver in das Schlafzimmer seines Vaters, wo er dem dort auch auf die vorhergehenden Bestimmungen über öffentliche Luft- Schlafenden einen furchtbaren Schlag auf den Kopf beibrachte, barkeiten und damit auch auf die unter Biffer 2 beziehe, so daß der den sofortigen Tod des Waters zur Folge hatte. Der 25 jjährigen dieses bedingte Verbot privater Luftbarkeiten die privaten Tanz Schwester hatte er einige furchtbare Schnittwunden im Stopf, von lustbarkeiten an den erfien Tagen der drei großen Feste mit um- benen jede einzelne tötlich war, beigebracht. Der zweiten Schwester faffe. Die private Tangluftbarkeit, die hier in Frage stehe, sei durchschnitt er die Halsschlagader und brachte ihr einen Schuß als eine solche vom ersten Ostertage anzusehen, wenn auch mit in die Brust bei. Auch die 16 Jahre alte Schwester hatte er mit Bankdirektor Kommerzienrat Ernst Michelowsti in Bosen befigt dem Tanz erst nach Mitternacht begonnen sei. Sie sei aber auch einem Revolverschuß ums Leben gebracht. Die Schwestern lagen geeignet gewesen, die äußere Heilighaltung des Feiertags zu ein Gut Pokrzywno, auf dem fich seine Familie im Sommer auf beeinträchtigen. Die Tanzmusik sei von einer Stapelle gemacht so, daß die Arme aus den Betten hingen. Die Bluttat ereignete hält. Auf dem Gute find als Stütze der Hausfrau ein Fräulein worden, die aus 14 bis 16 Wann bestanden habe, und zu den fich im ersten Stockwerk des Hauses. Im zweiten Stockwerk schliefen Berta J, und als Gärtner die Eheleute Brandt beschäftigt. Im Instrumenten hätten außer Streichinstrumenten auch Baute und die beiden jüngeren Geschwister des Mörders, zwei Stnaben im September bemerfte, wie wir einem Gerichtsbericht der Bofener Bosaunen gehört. Da das Lokal Bur Mühle" auf einem Berge Alter von 10 und 11 Jahren. Sie wurden von dem Mörder verZeitung" über eine am 21. b. M. stattgehabte Verhandlung ent- liege, so sei eine derartige Mujit auf eine größere Entfernung schont. Als nun am andern Tage bis 10 Uhr vormittags der Bater nehmen, die Frau Kommerzienrat, daß die Brandtschen Kinder genau hin laut vernehmbar. Jedenfalls fei fie geeignet gewesen, die Be- und die Schwestern noch nicht aufgestanden waren, wurde das folche Strümpfe trugen, wie ihre eigenen. Es fam ihr daher die wohner aller in der Nähe befindlichen Häuser in ihrer inneren Dienstmädchen ängstlich. Es flopfte und erhielt keine Antwort. Vermutung, daß die Strümpfe aus ihren Wäschebeständen entwendet Sammlung und Erhebung zu stören und ihr religiöses Gefühl zu Darauf wandte sich das Mädchen an die nächste Bolizeiwacje, welche berlegen. Die Angeklagten Tegten Revision ein, au deren Bes fein tönnten. Es wurde darauf in Abwesenheit der Berta 3. deren gründung ihr Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, unter die Wohnung öffnen ließ. Der Mörder, der die Tat fofort einWäschekorb revidiert. Hierbei fanden sich ein paar lange Strümpfe anderem geltend machte: Eine Tanglustbarkeit am ersten Ostertage geftand, wurde nach seiner Verhaftung ins Provinzialgefängnis im Berte von 60 f. vor, die als Eigentum einer Tochter der liege hier überhaupt nicht vor, sondern eine solche am ateiten geschafft. Es heißt, daß Joseph Rade schwer erblich belastet set. Kommerzienrätin erfannt wurden. Weiter fand man in dem Zimmer Festtage. Es wäre ganz irrig, wenn der Vorderrichter annehme, Ein Bruder und eine Schwester seiner verstorbenen Mutter sollen der Stütze auf dem Schranke eine faft wertlofe Glasschale daß der erste Feiertag bis in die Morgenstunden des gweiten dauere. sich im Irrenhause befinden, auch er selber soll als Kind schon in und zwei Qvirle vor. Wegen dieser Zappalien wurde Straf - Die Verordnung enthalte aber auch im§ 12 tein Berbot privater einer Jrrenanstalt untergebracht gewesen sein. Joseph Rade hat anzeige gegen Fräulein B. und die Brandtschen Eheleute. Die Tanzluftbarkeiten für die ersten Feiertage. Die Bedeutung, die die Tat offenbar in einem Wahnsinnsanfall begangen; in petuniären Staatsanwaltschaft erhob darauf wegen des Baares Strümpfe, der die Straflammer bem zweiten Sah der Ziffer 4 des§ 12 gebe, Angelegenheiten, wie anfangs verbreitet wurde, ist der Bewegwiderspreche allen Grundfäßen der Auslegung. Der zweite Satz Quirle und der Glasschale Anklage wegen Diebstahls gegen die B. eines Absages fönne vielmehr nur auf den vorhergehenden Sas augerichtet. Die Leichen wurden noch in der Nacht nach dem Friedgrund der Tat nicht zu suchen. Seine Opfer waren fürchterlich und gegen die Gärtner Brandtschen Eheleute wegen- Hehlerei. desselben Abfates bezogen werden. Schließlich fönne auch eine Bor dem Schöffengericht beftritt energisch das Lanzluftbarkeit, die um 12% Uhr nachts ihren Anfang nehme, die hofe gebracht. Eine Gerichtskommission weilte bereits an Ort Fräulein B., sich eines Diebstahls schuldig gemacht zu haben. Anwohner unmöglich in ihren religiösen Gefühlen verlegen. Das und Stelle und nahm Feststellungen vor. Nachdem der Mörder die Die ganze Anflage beruhe auf einem Racheatt. Sie fei Ende Kammergericht stellte sich auf den Standpunkt, daß eine Verurteilung Tat vollbracht hatte, wufch er sich im Hause die blutigen Hände September dieses Jahres grundlos entlassen worden, und wegen Uebertretung des§ 12 der Verordnung nicht erfolgen könne. und legte sich ins Bett. Die Aufregung ist in der Bevölkerung weil sie Zahlung des Gehalts bis 1. April verlangt hat, so sei die 3 berurteilte jedoch im Einverständnis mit dem Oberstaatsanwalt von Mains sehr groß, da der ermordete Nikola Nade zu den beveil fie Zahlung des Gehalts bis 1. April verlangt hat, so sei die die Angeklagten zu der niedrigften Strafe von je einer Mart auf tanntesten Persönlichkeiten der Stadt und weit über die Grenzen Diebstahlsgeschichte ersonnen worden, um die Entlaffung zu be Grund des§ 11 der Verordnung des Oberpräsidenten. Die Urteilsgründen bezw. sich der Verpflichtung zur Zahlung des Lohnes zu begründung erging dahin:§ 12 täme nicht in Betracht, weil die ben Geffen hinaus gehört hat. Er war längere Zeit Vertreter entziehen. Wie die Strümpfe, für die fie teine Ver- Tangluftbarkeit erst nach 13 Uhr Mitternacht begonnen habe. Gine bon Mainz - Oppenheim im Reichstage." wendung gehabt habe und die beinahe wertios folche Tangluftbarkeit tönne nicht als am Tage vorher abgehalten feien, in ihren Stoffer gekommen feien, wiffe fte nicht. Die beiden gelten. Somit tönne hier von einer Tanglustbarkeit am ersten Quirle habe fie zum Ausweiten ihrer Handschuhe gebraucht und aus Ostertage nicht die Rede sein. Dagegen sei gefehlt gegen die Nachläffigkeit auf dem Schrant liegen lassen. Die Glasschale Bestimmung des§ 11, lehter bjah, wonach an Sonntagen und habe dort schon gestanden, als sie bei der Frau Stommerzienrat den zweiten Feiertagen der brei großen Feste Tanzluftbarkeiten nicht vor 3 1hr nachmittags beginnen dürften. Hier fei nachts in Dienst getreten sei. Die Brandtschen Eheleute bestritten 12% Uhr, also bor 3 1hr nachmittags, am aweiten Feiertage gleichfalls jede Schuld und legen dar, daß die Strümpfe wohl beim begonnen worden. Das Berbot tomme nach der Verordnung auch Trodnen der Wäsche bertauscht sein fönnten. Dies gab die Frau für die hier vorliegende reine gefchloffene Gesellschaft in Betracht, Stommerzienrat als möglich zu. Bezüglich dieser Angeklagten er- ba fie in einer Gastwirtschaft das Vergnügen abhielt. fannte das Gericht auf Freisprechung. Dagegen nahm das Gericht den Diebstahl der bei der Angeklagten Fräulein B. vorgefundenen Strümpfe als erwiefen an und verurteilte die bisher unbestrafte Angeklagte zu der gefeglich zulässig niedrigsten Strafe von einem Tage Gefängnis.
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28ie wäre es, wenn die Frau Stommerzienrat das wertlofe Zeug die Strümpfe, Quirle und Glasschale beim nächsten Bohltätigkeitsball verkauft und darlegt, daß ihrem milden Nachfuche brang ein unbescholtenes Mädchen die ungerechte Strafe von einem Tage Gefängnis zu verdanken hat?
Eine Durchstecherei im Plögenseer Strafgefängnis lag einer " nklage wegen Bestechung zugrunde, welche geſtern vor der ersten Straflammer des Landgerichts III zur Verhandlung fam. AnBeklagt war der 60jährige Gefangenenauffeber August Falt. Der Angellagte ist seit dem Jahre 1883 als Gefangenenauffeher im Dienst. In diesen 25 Jahren hat er sich nicht das geringste zu schulden kommen lassen und auch nicht die geringste Disziplinar trafe erlitten. Eines Tages im April wurde eine unvermutete Revision der Zelle eines Strafgefangenen Mag Bitte vor genommen. Zum größten Erstaunen des betreffenden Beamten fand sich in dem Bett des Gefangenen eine richtige Speisekammer, die außer Wurst und Giern auch Zigaretten, Tabat und Rogna! enthielt. Es wurden sofort Grmittelungen angestellt, welche era caben, daß der Angeklagte Falt dem Gefangenen gegen hohe Bezahlung die Nahrungsmittel verschafft hatte. Von Verwandten Des Witte war an den Angeklagten der Betrag von 15 M. per Bostanweisung geschickt worden. Falt hatte die Hälfte für sich be halten und für das übrige die Nahrungsmittel gelaufi und dem 3. Heimlich zugestedt. Der Angeklagte wurde fofort vom Amte suspendiert. Bor Gericht war F. geständig und behauptete nur, aus Mitleid mit dem Gefangenen gehandelt zu haben. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate Gefängnis, während Rechtsanwalt Naumann eine erhebliche Herabminderung der Strafe beantragte, da der Angeklagte durch das nun folgende Disziplinarverfahren, welches seine völlige Entlassung zur Folge haben wird, schon genug bestraft fei. Das Gericht berücksichtigte dies auch und erkannte auf nur drei Tage Gefängnis.
Mit anderen Worten: allerdings wären die Angeklagten straf frei, wenn sie nicht Arbeiter, sondern Kommerzienräte wären, die große eigene Räume zur Abhaltung einer gefchloffenen Gesellschaft befizen. Da sie aber als Arbeiter ihre gefchloffenen Gesellschaften in einem Gasthaus abhalten müffen, müssen fie bestraft werden. Das nennt sich Gleichheit vor dem Gesetz und einer mit der Berfaffung unvereinbaren Verfrommungsverordnung.
Gegen Paragraph 110 des Strafgesetzbuches follten fieben in Düsseldorf wohnende Holzarbeiter dadurch verstoßen haben, daß fie anarchistische Schriften vertrieben. Es handelte fich um die Broschüre: Der leste Sieg bei Jena , in welchem nach Auffaffung des Staatsanwaltes zum Ungehorsam gegen die Gefehe aufgefordert wird. Die Sache fam vor der Düsseldorfer Straftammer zur Verhandlung und stellte der Staatsanwalt fofort den Antrag, bei verschlossenen Türen zu verhandeln. Diesem Antrage widersprach der Berteidiger der Angeklagten, weil seine Klienten ein großes interesse daran hätten, vor der Oeffentlichkeit zu beweisen, daß sie alles eher als Anarchisten wären. Das Gericht gab dem Antrage des Staatsanwaltes, wegen der„ Gefährlichkeit der Broschüre, statt, und wurde unter vollständigem Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt. Die Angeklagten wurden freigesprochen, weil nicht nach gerviefen werden konnte, daß sie den Inhalt der Broschüre lannten, Die Verteilung an sich sei nicht strafbar. Biel Lärm um nichts.
Autoraferei.
Vor der Straffammer in Düsseldorf hatte sich der Fabrikbefiger Berdinand van der Sypen aus Köln wegen fahrlässiger Tötung au verantworten. ban der 8ypen, der schon zweimal wegen zu schnellen Fahrens bestraft ist, rafte eines Sonntags mit feinem Automobil von Düsseldorf nach Aachen . In der Nähe von Neuß wurde ein zehnjähriger Knabe überfahren, ber als Leiche unter dem Auto hervorgezogen wurde. Durch Beugen wurde festgestellt, daß der Angeklagte am Abend vorher schwer gefneipt und wie toll über die Landstraße gefahren habe. Dieses bestritt van der 3ypen, doch sagte selbst sein Chauffeur, daß, wenn er gefahren hätte, das Unglüd nicht passiert wäre. Der Staatsanwalt wollte ganz energisch gegen die Leute, welche die Straßen unsicher machten, vorgegangen wissen und beantragte ganze vier Monate Gefängnis. Das Gericht verurteilte den Angeklagten jogar nur zu einem Monat Gefängnis.
Froft, Sturm, Erdbeben.
Samburg, 28. Dezember. Die Elbe führt infolge des heftigen Froftes starkes Treibeis. Abschleppungen ab Hamburg mußten daher eingestellt werden. Der Befehr ruht auf der ganzen Glbestrede wieber vollständig. finnischen Meerbusen ivütet seit drei Tagen ein heftiger Sturm, Reval , 27. Dezember. Ju der das Auslaufen der Dampfer verhindert. Monteleone, 28. Dezember. Durch ein heftiges Erdbeben ist heute morgen um 5 Uhr 20 Minuten hier in Mileto , Jonadi , Catanzaro , San Giorgio unb anderen Orten Calabriens großer Schaden angerichtet worden. In Stefanaconi wurden drei Menschen getötet und 13 verlegt, auch in St. Onofrio tourden einige Leute verletzt. sa nama, 28. Dezember. Der Fluß Reventagon und seine Rebenflüsse sind aus den Ufern getreten. Der angerichtete Schaden ist beträchtlich. Auf dem Gebiete von Costarica find 25 Bersonen eitrunken.
Aus Nom wird vom 28. Dezember gemeldet: Das Erdbeben von heute früh ist auch in verschiedenen Orten Siziliens verspürt worden. In Caltanisetta und Wineo riefen die Erbstöße eine große Banik hervor. Die Bevölkerung tampiert zum Teil auf Straßen und Plägen. Aus Catania , wo das Beben zwanzig Sekunden dauerte, wird eine Bewegung des Meeres gemeldet, die großen Schaden angerichtet hat. In Noto , wo die Erschütterung dreißig Sefunden lang anhielt, versuchten die Strafgefangenen auszubrechen, doch stellte Militär die Ordnung wieder her. Auch aus Linguagloffa und Ganta Severina werden Erdstöße gemeldet. Einzelheiten darüber fehlen noch. In allen Orten wurden viele Gebäude befchädigt. Bom Erdbebengebiete in Calabrien wird noch gemeldet: In Stefanaconi wurden drei Menschen getötet und sechzig verwundet unter den Trümmern der eingestürzten und beschädigten Gebäude herborgezogen. In Majerato ist das Militär zur Hilfeleiftung herangezogen. In San Gregorio wurden zwei Menschen
getötet.
Ministerpräsident Biolitti entfandte zwei Beamte aur Jeft stellung des durch das Erdbeben angerichteten Schadens und spendete 20 000 Sire sur ersten Hilfeleistung.
Wafferstands- Nachrichten
Ber Landesanstalt für Gewäfferfunbe, mitgeteilt bom Berliner Wetterbureau.
am feit 27.12. 26. 12. cm cm ¹) 336) 0 3) 0
am
feit 27.12. 26.12. cm³)
cm
68-10 54 4-2
525)
75°)
70
Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Reze, Bordamm Elbe, Leitmeri
67
Beeskow
728)
77)
Beser, Münden
-85
Minden
-16)
10%) 0
hein, Marimiliansau 312.
109
-92
Stöin
108
49
26°)
114
61
Fall.
Staub
Unterregel," Eisstand. Grundeistreiben. 5) Eistreiben in ein Drittel bis zwei Drittel Strom
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Schwaches Treibeis. 6) Grandels.- Mäßiges Grundeis.$) Startes Grundeis.
Ein Bligableiterdieb, der in der Uniform eines TelegraphenTeamten mit einer geradezu erstaunlichen Frechheit in Berlin und den Vororten Diebstähle verübt hatte, tourde gestern der 1. StrafTammer des Landgerichts II vorgeführt. Wegen wiederholten Diebstahls war der Klempner Franz Giese angeklagt, mit ihm mußte fich der Dreher und Produktenhändler Otto Schaaf wegen Behlerei verantworten. Im Juli und August d. J. tauchte in Berlin ein Dieb auf, der es auf die wertvollen Kupfertabel der Blibableiter abgesehen hatte. Mit ziemlicher Frechheit suchte er fich außer einigen Privathäusern hauptsächlich öffentliche Gebäude Aus Gießen wird uns berichtet: Die Einwohnerschaft Gießens aus. In sämtlichen Fällen wurden dem Diebe anstandslos die ist durch eine am Weihnachtsabend verübte bestialische Eat in große Wedenschlüssel ausgehändigt, da er sehr sicher als angeblicher Erregung versetzt worden. Am ersten Feiertage vormittags fand Telegraphenarbeiter auftrat, um die Leitungen zu rebibieren". unfer Genosse Stadtverordneter Strumm, der mit seiner Tochter breite. Eines Tages erschien der Dieb sogar in dem Postgebäude in der einen Spaziergang nach dem Stadtwalde unternommen hatte, die Hermannstraße in Rigdorf und ließ sich hier die Bodenschlüssel halbnadte Reiche eines Knaben, an dem augenscheinlich ein aushändigen, um angeblich die Leitungen zu reparieren. Erst als bichisches Verbrechen verübt worden war. Krumm machte der die dicen Kupferfeile des Blizableiters abgeschnitten aufgefunden Bolizei von dem grausigen Funde sofort Mitteilung. Dort war tourden, erkannte man, daß man einem vaffinierten Gaunerftüd bereits am Tage vorher der zehnjährige Heinrich Abel , Sohn eines chen zum Opfer gefallen war. Mit gleicher Sicherheit trat auch der Gemüsehändlers, als vermißt gemeldet worden. Es stellte sich be: Dieb in der Gemeindeschule in der Sophie- Charlottenstraße in der Besichtigung heraus, daß die Leiche die des kleinen Abel war. Charlottenburg auf. Auch hier gelang es ihm, unbehindert die Die am zweiten Feiertage vorgenommene Obduktion ergab, daß Stigableiterkabel zu stehlen. Schließlich gelang es dem Kriminal- der Tod durch Grwürgen herbeigeführt worden war und Verschutzmann Heuer, den gefährlichen Dieb in der Person des An- lekungen im Mastdarm bewiesen, daß es sich um ein schweres ccflagten Giese festzunehmen. Das gestohlene Kupfer hatte G. Sittlichkeitsverbrechen handelte. Als Täter wurde der bereits bret Lei dem Mitangeklagten Schaaf verkauft. Die Beweisaufnahme mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafte 47jährige Schuhcrgab jedoch, daß Sch. stets ordnungsmäßige Eintragungen gemacht macher Wilhelm Reif aus Niederspah bei Koblenz verhaftet. und angemessene Breise gezahlt hatte. Er wurde deshalb frrigesprochen. Gegen Giese lautete das Urteil auf 2 Jahre und 6 MoEin vierfacher Mord nate Gefängnis.
tourbe am zweiten Feiertag in Mainz berübt. Dort ermordete Verfrommungsverordnung und Vereinsvergnügen. ber Sohn des früheren Reichs- und Landtagsabgeordneten Rade Die Verwaltungsstelle Eberswalde des Fabrik- und Land- feinen Vater und seine drei erwachsenen Schwestern, von denen arbeiterverbandes hielt am 1. Osterfeiertag im Lokal Bur Mühle" bie eine fich am heiligen Abend verlobt hatte. Der Sohn, der cin gefchloffenes Bergnügen ab, an das sich nach 12% Uhr Stubent der Aftronomie ist, scheint die Tat in einem Wahnsinns. nachts, also am Morgen des zweiten Feiertages, ein Tänzchen an- lanfall vollführt zu haben. Auf Vorhaltungen erklärte er, seinen
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