Staaten, aus denen wir vor allem Holz importierten, sind mit und zwar für jeden den Betrag von 10-20 M. Angeklagler Alt- fofort derart aufgebessert, daß der Lshtandfall be gerings ihren Holzbeständen jegt jo zurüdgekommen, daß ihr Holzbestand meier hat eingestanden, daß in seiner Kameradschaft der einzelne Monats wieder wett gemacht wurde. Selbstverständlich zahlten e nach der Schätzung von Sachverständigen in 30 Jahren überhaupt Bergmann 6-10 M. monatlich für die Beamten abliefern mußte. Darauf wieder ihre 5 Mark in die Wolfskaffe". Flaschenbier sei berbraucht ist. Aehnlich geht es mit Kanada , Rußland und Wie die Angeklagten dazu gekommen sind, solche Angaben vor dem in Säcken in die Grube geschafft und dort gemeinsam getrunten Schweden . Da muß die Forstverwaltung bestrebt sein, alle Län- Untersuchungsrichter zu machen, wissen sie nicht, entschuldigen fich worden, wobei oft stundenlang nicht gearbeitet wurde, und das mit dereien, die sich zum Ackerbau nicht eignen, zu erwerben. Sollen alle damit, daß sie verwirrt" waren, während sie jetzt selbstver- Wissen des Steigers Glasen und des Fahrsteigers Riez, mit deren wir etwa die Summen, die wir zur Anforstung dieser Ländereien ständlich völlig klar sind. brauchen, ungefähr 6 Millionen, jährlich durch Steuern aufbringen? stillschweigender Genehmigung. Daß Arbeiter mitten in der Von den 36 Millionen Mark verkauften Terrains sind die meisten eine große Anzahl Zeugen aus Furcht vor Maßregelung entweder gefahren sind, sei sehr oft vorgekommen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich ungemein schwierig, weil Schicht, ohne Genehmigung oder ohne Urlaub des Steigers, aus in den Besitz der Kommunen übergegangen. Nur etwa eine Million die Aussagen verweigerten oder offensichtlich Univahres bekundeten. eigentliche Spekulationsverkäufe haben stattgefunden. Der Grune- Der Vorsitzende gab sich die größte Mühe, den Bergleuten klar zu wald soll in feinem Hauptbestandteil erhalten bleiben. Nur abge- machen, daß er vor Verfolgungen sie schüßen und Prozessen gegen Segenere Teile, in denen man ja auch heute stets nur auf einzelne sie entgegenwirken werde. So äußerte er: Spaziergänger stößt, sollen veräußert werden. Die Behauptung, daß Seine Majestät der König ein Versprechen abgegeben habe, der Grunewald folle erhalten bleiben, ist nicht richtig. Der Grunewaldfee mit seinen Ufern bleibt vollständig erhalten. Außerdem ist eine Partstraße in Aussicht genommen, wie sie keine Großstadt der Welt befigt. Dem Wunsche, der dem Antrag Brandenstein zu grunde liegt, einen Streifen Landes bei Bichelswerder zwischen Chaussee und Havel nicht zu verkaufen, will ich Rechnung tragen. Im übrigen geht der Antrag zu weit. Doch besteht durchaus die Absicht, die Naturschönheiten in der Umgebung von Berlin zu er halten.( Bravo ! rechts.)
Nachdem der Abg. Pachnide( frs. Vg.) gegen die Grunewaldverkäufe protestiert hat, wird ein Schlußantrag angenommen.
Der Antrag Borgmann wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt, der Antrag v. Brandenstein angenommen. Der Titel wird bewilligt. Bei einem weiteren Titel wird nach kurzer Debatte eine Resolution der Budgetkommission angenommen, wodurch die Regierung ersucht wird, in Zukunft zu vermeiden, daß an der Begründung von Vorlagen über den Bau von Eisenbahnen der Umstand nicht kenntlich gemacht wird, daß unter den zu Beiträgen und Hergabe von Grund und Boden verpflichteten Interessenten der Fiskus selbst in Frage kommt. Der Rest des Etats wird bewilligt. Hierauf vertagt sich das Haus auf Dienstag 11 Uhr.( Bauetat.) Schluß 5 Uhr.
Saarabiiche Beamtenbeltechung vor Gericht.
Von den Angeklagten gesteht nur der Obersteiger Michaely die Schuld ein. Er gibt zu, mehrfach und auch längere Zeit hindurch von Bergleuten Geldgeschente angenommen zu haben, bestreitet aber entschieden, daß es sich dabei um Bestechungsgelder gehandelt hätte, und daß die Bergleute deshalb materielle Vorteile gehabt hätten. Das sei schon deshalb nicht möglich gewefen, weil nicht er, sondern seine Unterbeamten, hauptsächlich der Fahrsteiger, die Gedinge abschlossen, er darauf seinen Einfluß ausgeübt habe. Er habe sich in materieller Bedrängnis befunden, das hätten seine Arbeiter gewußt und ihn nur darum unterstützt, ohne die Absicht zu haben, dessenthalben im Arbeitsverhältnis begünstigt zu werden. Auf Befragen gibt er zu, daß fein Gehalt auf 3700 Mart nebst freier Wohnung stand, daß die Berglente mithin nicht die Hälfte dieses Einkommens hatten, er sich dennoch von ihnen unterstüßen ließe. Die Beträge hätten zwischen 5-10 M. geschwankt und seien durchaus freiwillig gegeben worden.
gemeldet wird, gegen den Obersteiger Michaely 9 Monate Ge Der Staatsanwalt beantragte gestern, wie uns telegraphis fängnis( und Umwandlung derselben als Bufasstrafe in drei Monate Zuchthaus ), gegen den Fahrsteiger Niet 8 Monate, gegen " Leute, Ihr tut mir leid und weh, bitter weh bis in die den Fahrsteiger Früh 4 Monate, gegen den Steiger Klufen fünf Seele, daß Ihr in Eurer Angst und Furcht nicht wagt, die volle Monate, gegen die Steiger Huppert, Prumm, Sirk, Andres, RoWahrheit zu sagen! Ich will Euch schützen und davor bewahren, linger und Tesch je 3 Monate Gefängnis, gegen die Bergleute daß nicht noch mehr ins Gefängnis oder Zuchthaus wandern, 1 bis 4 Wochen und gegen Frau Ries 14 Tage Gefängnis. weshalb Ihr Eure Aussagenverweigerung damit begründen sollt, Das Urteil soll am 17. März verkündet werden. Rieh wurde
daß Ihr Euch strafbar machen könnt. Ihr müßt auch nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. glauben, daß, wenn Ihr hier den Angeklagten zugunsten aussagt, Ihr nachher auf Dankbarkeit rechnen dürft. Dankbarkeit gibt es unter uns Menschen nicht. Wenn Sie Ihre Dienste getan, wenn Sie ausgepreßt sind, werden Sie fortgeworfen."
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angeordnet.
Soziales.
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Trotzdem blieben seine Bemühungen fast durchweg erfolglos. Aus der Beweisaufnahme heben wir folgende Aussagen hervor. In Nr. 6 der Deutschen Juristenzeitung" veröffentlicht AmtsAufdecker und Veranlasser der Bestechungsprozesse, befundet, als Jugendgerichts Berlin- Mitte : Bergwerksinspektor, Bergassessor Dr. Hernice, der eigentliche gerichtsrat Dr. Köhne folgenden Bericht über die Tätigkeit des er 1907 nach Göttelborn versezt wurde, habe man ihm bei Uebernahme der Inspektion gesagt, auf Göttelborn ginge das Gerücht, Tätigkeit und hielt seine erste Spruchfizung am 1. Juni 1908 ab. " Das Jugendgericht Berlin- Mitte trat am 18. Mai 1908 in die Beamten ließen sich von den Bergleuten bestechen. Aber be- G3 urteilte in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 1908 stimmte Anhaltspunkte fonnte er nicht erhalten. Er sei den Be- 979 Personen ab, 777 männliche, 202 weibliche. Auf die einzelnen amben. denn auch sehr fühl und mit Borsicht entgegengetreten, habe Altersstufen verteilten sich die Angeklagten folgendermaßen: Es sich auch bei den offenen Beamten nach den Durchstechereien be- standen zur Zeit des Urteils im Alter fragt, die ihm aber auch nichts anderes fagen konnten, als daß das Gerücht allgemein verbreitet sei, daß hauptsächlich der Oberbon 12-14 Jahren, von 14-16 Jahren, von 16-18 Jahren steiger Michaely und Fahrsteiger Riek fich bestechen ließen. Er Knaben: 99 Anaben: 209 Knaben: 469 Mädchen: 13 Mädchen: 52 Mädchen: 137 und sei seinen Anordnungen sowohl seitens der Beamten wie auch bei 10 Personen ist die Herkunft nicht festgestellt. Von den Eltern habe die Belegschaft in einem verlotterten Zustande vorgefunden Von den Angeklagten waren 898 ehelicher, 71 unehelicher Geburt; der Arbeiter passiver Widerstand entgegengesetzt worden. Dabei der ehelich geborenen lebten 30 getrennt oder waren geschieden; in habe ein Verkehr unter den Beamten und Arbeitern bestanden, als 170 Fällen war ein Elternteil tot, in 15 Fällen waren beide tot. feien alle Kameraden oder gar die Arbeiter die Vorgesetzten der Beamten. Die Durchbrennerei, das heißt die Arbeit schon während 38 zweimal, 11 dreimal, je 6 vier- und fünfmal, einer sechsinal. Borbestraft waren 194 Angeklagte, und zwar 132 einmal, der Schicht verlassen, sei ungemein verbreitet gewesen. Es seien ihm täglich Trupps schwarzer Arbeiter begegnet, die offensichtlich nur Wegen der folgenden Straftaten ist Anklage erhoben, wobei Der zweite Aft im Drama der Beamtenbeftechung auf den waren. Da er die Leute persönlich nicht kannte, konnte er deren belift zugezählt und bei Berübung mehrerer Delitte nur das eine halbe Schicht gemacht hatten und heimlich zu früh ausgefahren zu bemerken ist, daß Versuch, Beihilfe und Anstiftung dem HauptStaatsgruben an der Saar nahm am 10. März vor der 2. Straf- Namen auch nicht feststellen, da sie ihre Kontrollmarten durch schwerste gezählt ist: wegen Diebstahls in 418 Fällen, Mundraubs kammer des Saarbrücker Landgerichts unter starkem Andrang andere abgeben ließen. Bei einer Befahrung der Grube fand er in 12, Unterschlagung in 78, Betruges in 26, Hehlerei in 32, des Publikums seinen Anfang und dauerte bis gestern. im Stollen nach Cuierscheid sogar vier Fahrräder versteckt, obwohl Bettelns in 34, Obdachlosigkeit in 13, Gewerbsunzucht in 72, KörperNicht weniger als 104 Zeugen waren geladen. Auf der der Platz zur Aufbewahrung der Fahrräder über Tage war. Um berlegung in 31, Beleidigung in 5, Bedrohung in 3, HausfriedensAnklagebant erschienen 30 Angeklagte, darunter 11 Beamte, 18 Berg- hinter diese Durchbrenner zu kommen, sei er unverhofft am Ende bruchs in 13, Sachbeschädigung in 8, Führung falschen Namens in leute der Grube Göttelborn und die Frau des Fahrsteigers Rieß, der Schicht zur Grube gegangen und habe die Abberlesung der Ab- 12, groben Unfugs bezw. ruheſtörenden Lärms in 71, verschiedener die auch als Angeklagte im ersten Bestechungsprozeß beteiligt und teilungen I und III selbst vorgenommen. Bei der Abteilung I Bolizeiübertretungen in 136, Erregung öffentlichen Bergernisses in mit 14 Tage Gefängnis bestraft wurde. Von den Angeklagten sind fehlten 6, bei der Abteilung III sogar 24 Mann, die zur Schicht einem, Tierquälerei in 3, fahrlässiger Brandstiftung in einem, fieben in der Angelegenheit wegen Meineid bezw. Verleitung zum gemeldet, jedoch ohne Erlaubnis mitten in der Schichtzeit abge- Lotteriebergehen in 2, Gewerbevergehen in 15, Eisenbahntransport. Meineid mit langen Buchthaus- resp. Gefängnisstrafen bestraft und fahren waren! Auch außerordentlich viele Ueberschichten fand er gefährdung in 2 Fällen und Uebertretung der Gesindeordnung in werden aus dem Zuchthaus bezw. Gefängnis vorgeführt. Bestraft verzeichnet, weshalb er eine wesentliche Einschränkung derselben einem Fall. find: Wegen Verleitung zum Meineid Obersteiger Michaeln mit anordnete. Seinem Vorgehen wurde aber von den Beamten wie den Bon den Angeklagten sind 258 freigesprochen bezto. außer 1 Jahr Zuchthaus, und wegen Meineid die angeklagten Bergleute Arbeitern mit Mißtrauen begegnet und sank die Leistung der Ar- Verfolgung gesezt, darunter 83 wegen Mangels der zur Erkenntnis Breier 1 Jahr Zuchthaus, Götzinger 15 Monate, Schirro 12, Weiß beiter innerhalb eines Jahres um 62 Tonnen pro Kopf. Er habe ihrer Strafbarkeit erforderlichen Einsicht. Von den 721 Verurteilten 12, Schmidt 9 und Brettschneider 9 Monate Gefängnis. Außer dem dann der Direktion Bericht erstattet über den berlumpten Zustand find bestraft: mit einem Berweise 495, mit Geldstrafe 99, mit mit Zuchthaus bestraften Obersteiger Michaely und dem mit Ge- der Belegschaft und über den passiven Widerstand, der seinen An- Freiheitsstrafe 127. Der Dauer nach verteilen sich die Freiheitsfängnis bestraften, aus der Untersuchungshaft vorgeführten Fahr- ordnungen entgegengesetzt wurde, worauf dann die Untersuchung strafen in folgender Weise: steiger Riet befinden sich folgende Beamten der Grube Göttelborn der Zustände eingeleitet wurde. Sie ergab, daß tatsächlich weit1-7 Tage, über 1 Woche bis 1 Monat, über 1-3 Monate, unter den Angeklagten: Fahrsteiger Früh und die Steiger Ruppert, gehende Durchstechereien vorgekommen sind. Auch die Gedinge, Prüm , Pfloch, Jenna, Heinrich, Rollinger, Sid und Glasen. hauptsächlich für die Nebenarbeiten erschienen ihm viel zu hoch, und über 3-6 Monate, Die Verhandlung wird geführt vom Landgerichtsdirektor aus alledem schließt er mit ziemlicher Bestimmtheit, daß alles das Magnus, während die Anklage durch den Ersten Staatsanwalt seine Ursache nur darin haben konnte, daß die leitenden Beamten Es sind aber von den zu Freiheitsstrafen Verurteilten aur Figge und Staatsanwalt Michelfa vertreten wird. fich bestechen ließen und deshalb ihre Pflicht gröblich verlebt hätten. Strafausfegung mit Aussicht auf bedingte Begnadigung empfohlen: Zeuge Schneider, jeßt auf Grube Kreuzwald beschäftigt, macht 20 Personen. An die strafrichterliche Tätigkeit schlossen sich in die positive Aussage, daß in seiner Partie, so lange er auf 562 Fällen vormundschaftsrichterliche oder fürsorgliche Maßnahmen. Göttelbom geschafft, ständig Geld für die Beamben gesammelt und 294 Angeklagte wurden freiwilligen Liebesorganisationen meist auch abgeliefert worden sei, und zwar an den angeklagten Steiger der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge zur Unterstüßung Jennal. Er habe diese Spendiererei nicht mitmachen wollen, habe und Kontrolle empfohlen, in 10 Fällen wurde eine Vormundschaft, die Absicht gehabt, sich zu beschweren, doch habe sein Partiemann Pflegschaft bezw. Beistandschaft neu angeordnet, in 7 eine folche ihn davon abgeraten, weil er doch kein Recht bekomme. Steiger von auswärts übernommen. In 36 Fällen wurden auswärtige Jennal will den Zeugen als Trinker und Bummelant hinstellen, Vormundschaftsgerichte auf die hier geschehene Verurteilung aufmuß sich aber nachweisen lassen, daß er sich für diesen Bumme- merksam gemacht, in 12 Fällen Eltern und Erzieher zu sorglant" auf der Inspektion verwendet und ihn dort als tüchtigen fältigerer Aufsicht veranlaßt, in 10 Fällen Maßregeln auf Grund und zuverlässigen Arbeiter gelobt habe. Sachverständiger der§§ 1666 und 1838 BGB. und in 193 Fällen Fürsorgeerziehung Dr. Herbig stellt dem Zeugen ein gutes Zeugnis aus und stellt fest, daß er freiwillig von den Staatsgruben abgekehrt, Steiger Jennal sich sogar bemüht habe, seine Kündigung rückgängig zu machen. Gin anderer Zeuge bekundet, daß in seiner Partie regelmäßige und bestimmte Beträge für Steiger Jennal und Fahrsteiger Rieb Sämtliche weiteren Angeklagten leugnen hartnäckig jede Schuld, gesammelt, weiß aber nicht, ob sie auch abgeliefert wurden. trotzdem sie vom Vorsitzenden scharf und eindringlich ermahnt werden, Zeuge Höpinger nicht angeklagt wegen Meineid mit doch die Wahrheit zu sagen. Die Steiger bestreiten nicht, Geld er- 15 Monaten Gefängnis bestraft, verweigert seine Aussage darhalten zu haben, nur sei es tein Bestechungsgeld gewesen. Der über, ob er Geld gesammelt, gegeben und an die Beamten abgeeine will damit den Bergmannsfreund" bezahlt haben, der andere liefert hat. Er wird darüber befragt, in welcher Form und mit will für den nationalliberalen Wahlverein, Steiger Glaser gar für welchen Worten Steiger Glasen und Obersteiger Michaely ihn den Bau einer katholischen Kirche gesammelt" haben will. Auch zum Meineid verleitet hätten und sagt darüber folgendes: Als ich Welcher rapide Besizwechsel bei manchen Geschäftsunters die Bergleute, die in der Boruntersuchung ein offenes Geständnis zum Untersuchungsrichter auf die Inspektion mußte, tam Steiger nehmungen zuweilen Blak greift, zeigte sich gelegentlich einer abgelegt oder als Zeugen während der Meineidsprozesse unter Glafen zu mir und sagte: Du weißt doch, was Du zu tun haft? gestern vor der 1. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts stattihrem Gio bekundet hatten, daß sie Bestechungsgelder gesammelt Bedenke, es kann sonst für Dich schlimmer werden, als für mich! gehabten Verhandlung. Eine Verkäuferin Lina K. war für ein und gegeben haben, leugnen in der Hauptverhandlung alles ab. Du mußt dort sagen, Du weißt von nichts! Darauf habe er nach Unternehmen engagiert worden, das sich am Tage ihrer Anstellung Auf Antrag des Staatsanwalts werden die Geständnisse der dem Obersteigerbureau kommen müffen, wo er den Obersteiger S. Heymann'sche Konkursmaffe" nannte. Sie wurde nach ihrer Angeklagten vor dem Untersuchungsrichter verlesen, aus denen wir Michaelh und Fahrsteiger Rich antraf. Michaelh habe ihn gefragt, Meinung vorzeitig entlassen und erhob, da sie im Bureau des das Wesentliche wiedergeben: Der angeklagte Bergmann Houy was er beim Untersuchungsrichter auszusagen gedenke, worauf er Stonkursverwalters erfahren hatte, daß ein Kaufmann A. inzwischen hat eingestanden, als Partiemann mehrere Jahre lang in seiner geantwortet habe, daß er die Ausasge verweigern werde. Michaely das Geschäft käuflich erworben hatte, gegen diesen Klage auf ihren Sameradschaft regelmäßig jeden Monat Geld gesammelt und per- hätte aber gesagt: Du mußt mich schüßen! Du mußt sagen, daß sönlich an den Obersteiger Michaelh und Fahrsteiger Riek ab- Du von nichts weißt und nie etwas gegeben haft. Als er dann bermeintlichen Anspruch. Im Termin wandte nun A. ein, er sei geliefert zu haben. Von seiner Kameradschaft habe jeder monatlich vom Untersuchungsrichter zurückgekommen sei, habe Steiger Glasen nur etwa eine Stunde Inhaber des Geschäfts gewesen. Er habe 3 Mark gezahlt. Das Geld sei bestimmt gewefen für Michaely, ihn gefragt, wie er ausgesagt habe, worauf er erwiderte: So wie das Geschäft vom Konkursverivalter erworben und es sofort an Riets und Steiger Jenna. Michaely gibt auf Befragen die Richtig. Sie mir gefagt haben, und dafür muß ich 18 Monate im Ge- einen gewissen 2. weiterverkauft. Die Klägerin habe er auf keinen Fall mitgekauft". Von L. ist dann das Geschäft wieder an den ur teit dieser Angaben zu, während Rieß behauptet, er habe dem Anfängnis figen! geklagten Houh dafür Wein für seine tranke Frau geliefert, was Borfibender zu den angeklagten Steigern:„ Das ist ein Opfer sprünglichen Befiber Hehmann zurüdgelangt. Da sämtliche bei Houh bestätigt. Auf die Frage, warum fie diese Angaben denn nicht Eures Systems! 18 Monate muß der Mann hinter Gefängnis- der Transaktion Beteiligten als Zeugen die Angaben des Beklagten früher machten, erklären sie, daß ihnen das früher nicht so ein- mauern schmachten, weil er tat, was ihm von seinen Vorgesekten bestätigten, so wäre die Klägerin abgewiesen worden, wenn sie nicht gefallen sei. Der angeklagte Bergmann Brettschmeider, wegen gefagt wurde und weil er diesen einen Gefallen tun wollte. Welchen die Klage zurückgenommen hätte. Nicht der Beklagte, sondern HeyMeineid mit 9 Monate Gefängnis bestraft, hat in der Verhandlung Gegengefallen wird man ihm erweisen, wenn er seine Zeit ab- mann komme als Geschäftsinhaber in Betracht. vor den Geschworenen zugegeben, jahrelang für die Beamten ge- Steigers verneint, aber den armen Bergmann auf anderthalb gebüßt hat? Die Geschworenen haben die Schuldfrage des 3ft Betriebseinstellung ein Grund zur Lösung des sammelt und das Geld an den Obersteiger Michaelh oder Rieb Jahre ins Gefängnis geschickt! So ergeht es uns Menschen, wenn Lehrverhältnisses? abgeliefert zu haben. Die Summe sei regelmäßig so hoch gewesen, wir uns für andere opfern. Das merkt Euch alle." Vor dem Gewerbegericht klagten gestern awölf minderjährige daß jeder Beamte, der Obersteiger, der Fahrsteiger und Steiger Zeuge Ehrlich hat in der Bartie Rau gearbeitet, der auch der Arbeiterinnen im Beistand ihrer gesetzlichen Vertreter gegen die pro Monat 10-20 M. erhielten. In seiner Kameradschaft habewegen Meineid bestrafte Breier angehörte, und macht etwa folgende Amsterdamer Diamantschleiferei, Inhaber Wolff de Beer, Linjever 3-5 M. pro Lohntag gesteuert. Auch nach seiner Verhaftung Aussage: Als ich die erste Schicht in der Partie machte, wurde dotver Straße 18-20. Sie waren als Lehrmädchen im Betriebe sei noch weiter gesammelt worden. Der angeklagte Bergmann mir gesagt, daß ich einen Liter Schnaps als Einstand mitbringen des Beklagten tätig. Nach dem schriftlich abgeschlossenen LehrMaringer hat als Zeuge im Prozeß gegen den Angeklagten und müßte, was ich auch getan habe. Bei dem Schnapstrinken sei vertrage war ihnen im ersten Jahre ein Monatslohn von 25 M., mit 1 Jahr Gefängnis bestraften Schirra bekundet, daß er unter Breier dann auf die Wolfskaffe" zu sprechen gekommen und habe im zweiten von 40 M. und im dritten ein solcher von 55 M. Schirra gearbeitet, und daß dieser an jedem Lohntag Geld für gesagt, daß jeder, der in der Partie bleiben wolle, monatlich zugesichert worden. Für den Fall einer rechtswidrigen Lösung des den Fahrsteiger Riek gesammelt habe. Erst habe jeder Mann 5 Mart zur" Wolfskaffe" steuern müsse! Das Geld bekämen der Lehrverhältnisses durch die Klägerinnen sind Vertragsstrafen bis zu 2 M. gespendet, später 3-5 M. Dieses Geld sei auch richtig an Obersteiger, Fahrsteiger und Steiger, wofür sie ein günstiges Ge- 150 M. vorgesehen. Dagegen ist nichts vorgesehen, wenn die den Obersteiger oder Fahrsteiger abgeliefert worden. Denn er dinge erhielten und tüchtig Geld verdienten. Breier habe ihn Lösung durch den Beklagten erfolgt. Am 1. März d. J. hat der felbst yabe das Geld dem Obersteiger auf sein Bureau hingebracht darauf schwören lassen, daß auch er in die" Wolfskaffe" zahlen, Beklagte die Schleiferei wegen Unrentabilität aufgegeben und die und niedergelegt. Schirra hat damals unter den belastenden Aus- aber nichts verraten werde. Er habe den Eid geleistet und habe Klägerinnen allesamt kurzerhand entlaffen. Die Klägerinnen verfagen ein Geständnis abgelegt und erklärt, daß er die Wahrheit Breier dann ein Dolchmesser aus der Tasche gezogen und gefagt: langen Fortießung des Lehrverhältnisses bezw. Schadenersatz. Der nun sagen wolle. Diese Wahrheit ging dahin, daß er jahrelang Frig! Wenn Du uns verraten tust, schneide ich Dir mit diesem Beklagte wendet ein, daß die Betriebsaufgabe ein wichtiger Grund als Partiemann Geld gesammelt und persönlich an die Beamten Messer den Hals ab! Wir zahllen pro Mann, die ganze Kamerada zur Lösung des Lehrverhältnisses sei und beruft sich auf die§§ 626 abgeliefert habe, und zwar für jeden Beamten monatlich 15 bis schaft, an jedem Lohntag 5 Mart in die„ Wolfskaffe", und auch ich und 275 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Der erstere lautet: Das 20 M. Auf die Frage, weshalb die Angeklagten Schirra und habe regelmäßig meine 5 Mart abgeliefert. Das Geld erhielten Dienstverhältnis kann von jedem Zeile ohne Einhaltung einer Brettschneider denn vor den Geschworenen ein solches Geständnis die Beamten. Außerdem wurde noch gesammelt, um die Sauf- Sündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorabgelegt hätten, wenn es nicht wahr sei, daß sie Geld gesammelt schulden der Beamten ertra zu decken. Einen Monat hatten sie liegt. Der letztere besagt: Der Schuldner wird von der Verpflichhätten, und ob sie glaubten, daß fie unschuldig bestraft worden schlecht verdient, aber auch wenig gearbeitet, da zahlten sie nur seien, erklären sie, daß sie das nicht wußten. Die Angeklagten 3 Mart in die Wolfskaffe", worauf der Fahrsteiger Riek in die Dümark und Kürr haben übereinstimmend dem Untersuchungs Arbeit gekommen sei und gefragt habe, wie das fomme, daß die richter eingestanden, für Obersteiger Michaely, Fahrsteiger Riet Wolfskasse" dieses Mal so mager fei? Und als sie ihm dann und die Steiger Rollinger, Sid und Glasen gesammelt zu haben, gefagt hätten, daß fie schlecht verdient haben, habe er das Gedinge
Die Tätigkeit des Jugendgerichts im Vorverfahren sowie gegen über den obdachlosen, von der Polizei sistierten und dem Richter vorgeführten Personen ist bisher statistisch nicht festgelegt. Es ist dies bedauerlich; denn gerade in dem Bemühen, den völlig deKlassierten jugendlichen Personen wieder Obdach, Arbeit und Halt zu geben, hat das Jugendgericht, dank der opferwilligen Hilfe der Vereine, insbesondere des Vereins Dienst an Arbeitslosen", die größten Erfolge erzielt."
Eine Stunde Geschäftsinhaber.
tung zur Leistung frei, soweit die Leistung infolge eines nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Umstandes, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird.
Demgegenüber beruft sich der Vertreter der Klägerinnen auf Entscheidungen des Reichsgerichts, welches wiederholt sich dahin aus.