Einzelbild herunterladen
 
  
Der Staat ift in Gefahr! Behördliche Vorbereitungen zur Maifeier. Der Staat ist in Gefahr I Der preußische Staat. Und kvas besonders schmerzlich ist. Behörden, Amtsstcllen tragen die Schuld daran. Sie sind lässig geworden im Kampfe gegen den Umsturz, sie haben die allprcuszische Schneidigkeit stumpf werden lassen und geglaubt, höher als die Pflicht, die Roten niederzuhalten, stehe die zur loyalen Anwendung des neuen Vereinsgesetzes. Freilich sind es nur weuige aber wenn einmal die Lauheit eingerissen ist, wer will sagen, wie viel Nachfolge das böse Beispiel finden wird I Indes, das preußische Ministerium des Innern wacht. Mögen einzelne Kommunalbehörden im Eifer nachlassen, noch ist die Zentrale der preußischen Polizei da, um ihn wieder aufzufrischen. In Schleswig-Holstein  , wo die altpreußische Schneidigkeit freilich kein bodenständiges Gewächs, sind von einigen wenigen Polizeibehörden Maifestzüge gestattet worden. Solcher Vorschubleistung des Umsturzes konnte das Polizeiministerium nicht ruhig zuschauen. Es hat die Misse- täter zur Rechenschaft gezogen. Wie derHamb. General- anzciger" erfährt, sind die schleswig-holsteinischen Behörden, die die Arbeiterumzüge zur Maifeier genehmigt hatten, vom Ministerium des Innern telegraphisch  aufgefordert worden, die G r ü n d e für diese Genehmigung anzugeben. Wer da weiß, welche Abneigung die preußischen Be- Hörden vor Telegraph und Telephon haben, wenn es gilt, Beschwerden preußischer Bürger zu erledigen, der kann sich vorstellen, wie dringlich die Angelegenheit dem preußischen Polizeiministerium ist. Es ist selbstverständlich, daß die Be- fragten telegraphisch zu antworten haben und dann kann das Ministerium ihnen noch vor dem 1. Mai stirnrunzelnd zu erkennen geben, daß die Gründe, womit sie ihren revolutionären Schritt" rechtfertigen wollen, absolut un- zureichend und gänzlich haltlos sind. Vielleicht wird gleich eine Anweisung beigegeben, wiedie loyale Anwendung" deö Neichsvereinsgesetzes in solchen Fällen auszuschauen hat. Eine unberechtigte Spandauer   Eigentümlichkeit. Leider ist die Zenttalstelle der preußischen Polizei bei anderen Gelegenheiten nicht so sehr um die Belehrung der unteren Polizeibehörden in der Anwendung des Vereins- gesetzes bemüht. So ist's betrübend zu sehen, daß die Polizei- Verwaltung zu Spandau   von dem Bestehen eines Reichs- vereinsgesetzes offenbar noch gar nichts erfahren hat. Das Gewerkschaftskartell hatte beantragt, ihm für hen 1. Mai, vormittags K Uhr, einen geschlossenen Umzug ohne Musik- begleitung zu gestatten, der folgenden Weg nehmen sollte: tavelstratze, Brettesttaße, Charlottenstraße, Brückenstraße, tresowplatz, Plantage, Grunewaldstraße. Darauf ist dem Genossen Appoldt nachstehender Bescheid zugegangen: Spandau  , den 26. April ISOS. Die Genehmigung zur Veranstaltung eines geschlossenen Um- zugeS am 1. Mai 1909 wird versagt, weil der Umzug ein Demonstrationszug der den Umsturz der staatlichen Ordnung und staatlichen Einrichtungen anstrebenden Sozialdemokratie darstellen soll und weil durch den Umzug die öffentliche Ordnung und der gerade am Sonnabend als an einem Wochenmarkttage starke öffentliche Verkehr gefährdet ist. v. K o e l tz e. Der Entscheid enthält drei Gründe, die an sich sehr treff- lich sein mögen, aber leider an dem erheblichen Umstände leiden, daß sie keine gesetzlichen Gründe nach dem § 7 des Neichsvereinsgesetzes sind! Nach diesem Paragraphen bedürfen öffentliche Aufzüge' zwar der Ge- nehmigung der Polizeibehörde, aber diese Genehmigung darf nur versagt werden, wenn von der Veranstaltung des Aufzugs Gefahr für die öffentliche Sicher- h e i t zu befürchten ist. Daß die Polizeiverwaltung zu Spandau   einen Maifestumzug nicht mag. weil ereinen Demonstrationsumzug der den Unisturz der staatlichen Ordnung und staatlichen Einnchtungen anstrebenden Sozialdemokratte darstellen soll", das wird gewissen Leuten ja ein erfreu- liches Zeichen des staatserhaltenden Eifers dieser Behörde sein. Für das Gewerkschaftskartell aber stellt dieser Umstand kein Hindernis für die Veranstaltung des Umzuges dar, da die Polizei kein Recht hat, deswegen den Umzug zu verbieten. Und ebenso gehen die Befürchtungen der Spandauer  Polizeiverwaltung um die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Verkehr das Gewerkschaftskartell gar nichts an, denn auch um dieser Befürchtungen willen darf die Spandauer   Polizeiverwaltung keinen Umzug der- bieten. Ja, wenn das alte preußische Vereins- und Ver- sammlungsgcsetz bestände, dann wäre die Verfügung der Spandauer   Polizeiverwaltung wenigstens in ihrem letzten Teil wohl begründet. Denn dieses Gesetz gab der Behörde das Recht, die Genehmigung zu verweigern wegen Befürchtungen um die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Verkehr. Aber dieses Gesetz besteht seit geraumer Zett nicht mehr und des- halb ist die Verfügung der Spandauer   Polizeiverwaltung rechtlich null und nichtig. Die Konseguenzen des Irrtums der Behörde mutz freilich der Bürger tragen. Der zu Unrecht ver- botene Umzug darf nicht stattfinden, ehe nicht die höhere Be- Hörde den Falschentscheid aufgehoben hat. Was bekanntlich erst lange nach dem 1. Mai geschehen würde, da Telegraph und Telephon in Preußen bei der Erledigung von Beschwerden der Bürger gemeinhin nicht angewendt werden. Immerhin ist dem Spandauer   Gewerkschastskattell anzuraten, die Be- schwerde einzulegen, damit die Spandauer   Polizeiverwaltung nachträglich erführt, daß das alte preußische Vereins- und Versammlungsgesetz längst zu Grabe getragen und an seine Stelle ein Reichsvereinsgesetz getreten ist» dessen loyale Ausführung der preußische Minister des Innern denen, die es angeht, warm empfohlen hat. Möglich, daß dann die an sich ja ganz interessante, aber gesetzlich doch nicht zu rechtfertigende Eigentümlichkeit der Spandauer   Polizeiverwal- tung abgetan wird. m m m Nach Kieler   Muster. Die Reformen dyr Spandauer   PolizelverwaltUttg auf Lem alten preußischen Gesetz ist um so verwunderlicher, als ihr doch schon andere preußische Polizeiverwaltungen zur Genüge gezeigt haben, daß man auch auf Grund des Reichs- Vereinsgesetzes Maifestumzüge verbieten kann. Eben hat das wieder die Polizei zu Dortmund   getan. Die Dortmunder   Genossen erhielten auf jhr Gesuch folgenden Bescheid: Der unter dem 26. d. M. beantragte Maiumzug der sozial- demokratischen Partei des Wahlkreises Dortmund-Hörde wird mit Rücksicht auf die für die öffentliche Sicher« heit zu befürchtende Gefahr nicht genehmigt. Durch die schwer reizende agitatorische Tätigkeit f 1 der sozialdemokratischen Partei hat sich seit Jahren hier ein außergewöhnlich gespanntes Verhältnis zwischen Angehörigen dieser Partei und denen her bürgerlichen Partei eniwickelh was sich z. B. wiederholt bei Wahlen gezeigt hat. Mit Rücksicht auf die bei solchen Gelegenheiten gemachten Ersahrungen ist zweifelsohne damit zu rechnen, daß durch den geplanten Mai- umzug die öffentliche Sicherheit gefährdet wird." Herr Schmieding, der Oberbürgermeister und Polizei- chef von Dortmund  , macht es wie die Polizei zu Kiel  . Er behauptet, daß diePatrioten" derart wütend auf die Sozial- demokratie sind, daß sie über den Umzug herfallen nmrden. Denn daß die Sozialdemokraten ihren Umzug nicht durch Angriffe auf die Zuschauer gefährden würden, begreift ein kleines Kind. Und Herr Schmieding fühlt wie die Kieler  Polizei nicht die Verpflichtung, den Sozialdemokraten durch entsprechende Maßregeln die Nützung des Rechts, das sie auf Grund des Vereinsgesetzes haben, zu ermöglichen, son- dern er nimmt die angebliche- Geneigtheit anderer zu Gewalttätigkeiten zum Anlaß, um den Sozialdemokraten ihr Recht zu nehmen. Und wie wir schon beim Kieler   Verbot ge- fragt haben, so müssen wir auch hier wieder fragen, ob auch ein Umzug von Kriegervereinen verboten werden würde, wenn der Chef der Polizei befürchten würde, die Sozial- demokratie würde über die Krieger hersallen was in Wirklichkeit natürlich nicht, aber doch in der Vorstellung eines Polizeibeamten möglich ist. Und wieder sind wir bereit, hundert gegen eins zu wetten, daß in solchem Falle die Polizei bestellt würde, um die Krieger vor den einge- bildeten Gefahren zu schützen, daß aber Herrn Schmieding keinen Augenblick der Gedanke käme, wegen dieser Gefahren den Umzug der Krieger zu verbieten. In der Tat darf denn auch jeder Klimbimverein durch die Straßen der Stadt Dortmund   ziehen, während es der organisierten Arbeiterschaft verboten wird. Utbrigens sind diegemachten Erfahrungen", die Herr Schmieding in der Verfügung gegen die Sozialdemokratie anführt, durchaus nicht derart, daß sie etwas gegen unsere Partei beweisen. Für die früheren Poluxischlachten in Dort­ mund   ist die Polizei allein verantwortlich, die Sozialdemo- kratie hat gar nichts damit zu tun gehabt. Drei Beiträge zurloyalen A u s i ü h r u n g" des Reichsvereinsgesetzes in Preußens Der Thronwechsel in äer Türkei  . Abdul Hamids des Grausamen Absetzung ist in der ganzen europäischen   Türkei   mit großem Jubel aufgenommen worden. Daß in Klernasien die Situation, die ohnehin durch die Fort- dauer der Metzeleien, deren Opfer wieder die unglücklichen Armenier sind, ungünstig genug ist und durch den Thronwechsel verschlimmert werden sollte, ist nicht wahrscheinlich, da der entthronte Sultan   im ganzen Reiche und bei allen Nattona- litäten dem wohlverdienten Haß schon längst verfallen war. Tie Jungtürken   sind zudem in der Lage, durch die aktenmäßige Darstellung dieser Regierung des Mordes dem Gestürzten vollends jede Rückkehr zur Macht unmöglich zu machen. Und sie scheinen entschlossen, mit dem furchtbaren Schädiger ihres Volkes streng ins Gericht gehen zu wollen. Schon das Fetwa des Scheich ul Islam  , auf Grund dessen die Nattonalversamm- lung die Absetzung aussprach, ist eine leidenschaftliche Anklage des meineidigen Mörders. Und der Umstand, daß der Sultan als Gefangener nach Soloniki, dem Zentrum der jung- türkischen Macht, gebracht worden ist, läßt erkennen, daß über das Schicksal des alten Verbrechers das letzte Wort noch nicht gesprochen ist« Der Thronwechsel. Konstantinopel  , 27. April. Von unterrichteter Seite Verden  die Vorgänge bei dem Thronwechsel folgendermaßen geschildert: In der gestrigen Sitzung hatte die Nattonalversamm» lung keinen Beschluß gefaßt, aber festgestellt, daß sie über die Not- wendigkeit eines Thronwechsels einig sei. In der vergangenen Nacht begaben sich daher einige Offiziere, darunter Enver Beh, in den Uildiz. teilte» dem Sultan   den Willen des Volkes mtt und ersuchten ihn. ihnen, ohne daß Gewalt angewendet werde, zu folgen. Der Sultan   erklärte sich dazu bereit, wenn ihm sein Leben garantiert werde. Sodann wurde der Sultan an Bord eines Torpedobootes mit einigen Dienern und Eunuchen nach Tscheragan gebracht, wo er vorläufig bleibt. Heute vormittag um 19 Uhr trat die Nationalversammlung zu einer g e- steimen Sitzung zusammen und beschloh, den Scheik ül JSlam aufzufordern, die religiösen Formalitäten für die Absetzung des Sultans zu erfüllen Hierauf wurde die Sitzung unterbrochen, und der Scheik ül Islam  , der Fetwa- Emini(das Haupt der Fetwa-Abteilung), sowie einige Abgeord- nete traten zu einem besonderen Rate zusammen, um ein Fetwa auszuarbeiten. Das Fetwa besagt: Wenn der Kalif der Gläubigen treue Untertanen in die Verbannung schickt, wenn er töten und morde» läht, Unruhen und Meuterei unter dem Volke anstiftet, wenn er meineidig ist, und wenn endlich die Bevölkerung erklärt, seine Herrscher- rechte nicht mehr anerkennen zu wollen, haben die Vertreter des Volkes zu entscheiden, ob sie eine Entthronung vornehmen »der dem Sultan   seine Abdankung nahelegen sollen. Inzwischen wurde eine Deputation Abgeordneter zu Üem Thronfolger Reschad geschickt mit der Bitte, dem Rufe des Volkes Folge zu leisten. Reschad erwiderte, er fühle sich glücklich, die Wünsche des Volkes erfüllen zu können. Die National- Versammlung hielt nun eine zweite, ebenfalls geheime Sitzung ab. in der unter lautloser Stille das Fetwa verlesen wurde, worauf auf eine Frage des Präsidenten Said ein- stimmig die Absetzung Abdul Hamids und die Proklamierung ReschadS zum Sultan unter all- gemeinem Beifall beschlossen wurde. Wiederum wurde eine Kommission von Abgeordneten, der sich der Scheik ül Islam  , der Großwesir und andere Würdenträger anschloffen, zu Reschad geschickt, um ihn abzuholen. Senat und Kammer begaben sich indessen in corpore in das Kriegsministerium, wo sich die ge- samte Generalität mit dem Generalissimus Mahmud Schewket, die Spitzen der Geistlichkeit, das Kabinett und andere hohe Beamte versammelt hatten. Gegen 3 Uhr erschien unter stürmischen Hoch- rufen der neue Sultan   in geschlossenem Wagen, von den Ab- geordneten deS Parlaments begleitet, und wurde von den Präsi- Kenten der Kammer und des Senats begrüßt. Im Thronsaal sprach der Scheik ül Islam   ein Gebet, und der Sultan   leistete den Eid auf die Verfassung. Die Kanonen feuerten Salut und die Menge brach in Jubelrufe aus. Die Anwesenden defilierten sodann vor dem Sultan  , worauf dieser nach dem Palais Dolma Bagtsche zurückkehrte. Hierauf fand ein Ministerrat statt, in dem eine offizielle Kundgebung über den Thronwechsel verfaßt wurde, die allen WilajetS und den diplomatischen Per- txeterg des Auslandes telegraphisch übermittelt wurde, Der Beschluß Set Nationalversam mlutlff. Konstantinopel  , 28. April. Der amtliche Wortlaut deS in der gestrigen Nationalversammlung über den Thronwechsel ge- faßten Beschlusses ist folgender: Die aus Setiatoren und Deputierten zusammengesetzte, als Nationalversammlung tagende Versammlung wählte einstimmig unter den beiden Vorschlägen, die in dem von dem Scheich   ul Js- lam verlesenen und unterzeichneten Fetwa enthalten sind, die Entthronung. Demzufolge wurde Sultan Abdul Hamid II.  des islamitischen Khalifais und ottomanischen Sultanats für ver- lustig erklärt und als sein legitimer Erbe Mehmed Reschad Esseirdi unter dem Titel Mohammed iV. zum Khalifen   und Sultan   proklamiert. Ter gefangene Sultan  . Konstantinopel  , 28. April. Ueber die Wegführung Abdul Hamids verlauten folgende Einzelheiten: Abdul Hamid  protestierte anfänglich energisch gegen seine Wegführung, fügte sich jedoch schließlich dem unabwendbaren Beschluß und wurde sehr niedergeschlagen. Er wurde mit kleinem Gefolge unter strengster Ueberwachung wie ein Gefangener fortgeführt. Entgegen anders lautenden Meldungen wird nunmehr fest- gestellt, daß der frühere Sultan Abdul Hamid heute nacht 1 Uhr mit Eitrazug nach Saloniki gebracht worden ist. Eine Lehre für die Dynastie. Konstantinopel  , 27. April. Eine Extraausgabe der Blätter veröffentlicht eine Art offiziöses Communiquä über den Thronwechsel. Es wird darin ein geschichtlicher Ueberblick über die Zeit seit Sultan Murad   gegeben und in Einzelheiten das abso- lutistische Regime Abdul Hamids geschildert, wobei insbeson- dere der Vernichtung Tausender von Staats- männern und zum Schlüsse der jüngst heraufbeschworenen R e- volte gedacht wird. In dem Communiquö heißt es, die R e- gierung Abdul Hamids sei ein historisches Bei- spiel und eine Lehre für die Dynastie Osman. Ohne Zweifel werde der Himmel Abdul Hamid  strafen. Das Communiqus schließt mit der Ankündigung der Thronbesteigung Mohammeds.V. DerFreiheitssultan"» Konstantinopel  , 28. April. Staatsrat Muktar Pascha, ein Sohn des früheren Scheichs ul Islam  , und andere Mit- glieder der Liberalen Union sind gestern noch vor dem Thronwechsel verhaftet worden. Der neue Sultan soll gestern geäußert halben, sein Wunsch sei, gemäß dem Scheriagssetz und der Verfassung zu regieren. Er sei stolz darauf, der erste wirkliche Frerheitspadrschah zu sein. Die türkische Presse gibt der Hoffnung auf eine neue glück- liche Aera   Ausdruck. Den Blättern zufolge hat da? Kabinett um feine Entlassung gebeten; der Sultan   habe es jedoch ersucht, vorläufig im Amte zu bleiben. Festtag. Konstantinopel  , 28. April. Aus Anlaß de« Thronbesteigung des neuen Sultans ist heute offizieller Festtag. Alle Aemter sind geschlossen, am Abend findet eine Illumination statt. Infolge des heutigen Freudenschießens entstand in Stambul   und Galata   eine Panik; besondere Unglücksfälle haben sich jedoch nicht ereignet, Fortdauer Sict Metzeleien in Kleinaste».' Rom  , 28. April. Die Agenzia Stefani meldet aus KonstanU» nopel: Konsulardepeschen bestätigen, daß in Cassab feit vier Tagen Ausschreitungen herrschen. Alles ist verbrannt und zerstört. Ein französischer Kreuzer ist nach Ladikije abgegangen. Der Guardian des Heiligen Landes ersuchte um Entsendung eines italienischen Schiffes nach Ladikije, um die Franziskaner der benachbarten Missionen aufzunehmen. Fünftausend Armenier find«ach Beirut  geflüchtet, wo fortwährend Flüchtlinge ankommen, so daß bereits Mangel an Nahrungsmitteln herrscht. Die Unruhen in Adana  und in der Umgebung von Adana dauern an. In der Kirche einer benachbarten Oertlichkeit sollen hundert proteftanttsche Missionare verbrannt worden sein« Di« Konsuln hatten sich vergeblich an den Wali gewandt« Militärische Maßregeln« Konstantinopel  , 27. April. Für die WilafeiS Akösipv und ALana wurden außerordentliche militärische Maß- regeln, die Entsendung einer größeren Zahl von Truppen und die Proklamierung des Standrechts beschlossen« Kiamil Pascha. Konstantinopel  , 28. April. Hier läuft das Gerücht, der frühere Großwesir Kiamil Pascha sei verhaftet worden » poUtifcbc CUbcrficbt Berlin  , den 28, April 1909, Sicherung der Bauforderungen. AuS dem Reichstage. 28. April. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Sicherung der Bauforderungcu spielte sich in sehr kurzer Zeit ab, da über die wesentlichsten Grundlagen des Gesetzes keinerlei Meinungsverschiedenheiten bestehen. Die skandalöse Prellerei der Bauhandwerker und Bauarbeiter durch die Bauschwindler hatte so allgemeinen Ur.« willen erzeugt, daß alle Parteien mit der Regierung einig waren in dem Bestreben, diesem schwindelhasten Treiben ein Ende zu machen. Völlig kann das allerdings nicht gelingen, aber wesentlich Abbruch wird den Bauschwindleru doch das Gesetz in der vorliegenden Fassung tun. Dem sach­verständigen Mitwirken der Sozialdemokraten in der Koni- Mission ist es gelungen, eine Anzahl Verbesserungen in das Gesetz hineinzubringen, die vor allem die Ansprüche der Bau­arbeiter auf ihren verdienten Lohn sicherstellen. Die Mittel zur Sicherung der Bauforderungen sind wesentlich: die Forde- rung, daß der Bauunternehmer hinreichend Baugelder auf- weisen muß, die Anlegung eines Vaubuches zur Koii- trolle der Geschäftsführung, für jeden Neubau die hypothekarische Sicherstellung der Forderungen der Hand- werter mW Bauarbeiter, ferner die Errichtung von Baufchöffenämtern zur Schlichtung von Stteittgkeiten. Einige Anttäge hatte die Sozialdemokratte in der Kommission nicht durchsetzen können. Sie wurden eingehend vom Genossen Bömelburg begründet. Es handelte sich da wesentlich um die Zuziehung der Bauarbeiter zu den Bauschöffenämtern. Die Sozialdemokratie beantragte, daß mindestens ein Bau- arbeiter als Bauschöffe gewählt werden müsse. Die bürger- lichen Parteien wollten sich indes auf dieses Zugeständnis nicht einlassen, unter dem Vorgeben, daß die Unternehmer in dieser Frage das nämliche Interesse hätten wie die Arbeiter. So wurde denn der Antrag gegen die Sozialdemokraten, Polen   und vereinzelte Zenttumsarbeiter abgelehnt. Nach Beendigung der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die Bauforderungcn trat das Haus auch noch in die erste Lesung eines Gesetzentwurfs gegen die m i ß b r ä u ch- liche Verwendung von Gerste ein. die als Futter-