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Dr. 17. 26. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 22. Mai 1909,

18. Generalversammlung des Deutschen Bergarbeiter­

verbandes.

Eisenach  , 20. Mai 1909. Zu den Verhandlungen am Himmelfahrtstage hatte sich auch Reichstagsabgeordneter engst ba ch eingefunden. Auf der Tagesordnung stand die

Einführung von Tarifverträgen im Bergbau. Als Referent fungierte Wagner- Bochum. Redner unter breitet der Generalversammlung folgende Resolution:

Der bestehende Arbeits- und Lohnvertrag im Bergbau ist durchaus ungefeßlich, weil er den Arbeitern einseitig von den Grubenherren aufgezwungen ist und sie deren Willkür und Laune völlig überantwortet. Der§ 105 der Reichsgewerbe­ordnung besagt:" Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Ar­beitern ist, borbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft." Der Ar beits- und Lohnvertrag soll also vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen auf gegenseitiger freier Vereinbarung beruhen. Davon fann aber im Bergbau teine Rede sein. Der Arbeiter hat bei der Festsetzung seiner Lohn- und Arbeitsbedingungen absolut fein Mitbestimmungsrecht. Die Bestimmungen der Arbeitsordnung geben den Grubenherren und ihren Beamten das Recht, die Löhne und Gedinge nach Willkür festzusehen und au reduzieren. Besonders schlimme Wirkungen hat dieser Zu­ftand für die Gebingearbeiter, denen jederzeit ganz nach Willkür die Gedinge reduziert werden können. Der Gedingebertrag stellt eine nach Willkür zu handhabende Schraube ohne Ende dar, wodurch der Arbeiter mit Gewalt zu immer größerer Leiftung gezwungen wird. Dieser Zustand ist aber, wie die fort­gesett steigenden schier unheimlichen Unfall- und Kranken­ziffern, das rapide sinkende Lebensalter und die frühe In­validität der Bergarbeiter zeigen, für diese von geradezu ver­heerender Wirkung. Darin liegt aber eine große Gefahr auch für unsere Gesamtvoltswirtschaft. Außerdem birgt dieser Zu­ftand die stete Gefahr großer Bergarbeiterstreiks in sich. Tausende von Lohnfämpfen zwischen den einzelnen Kamerad schaften und Beamten finden im Bergbau täglich statt und steigern die Erbitterung der Bergarbeiter bis ins Ungemessene. Durch schwarze Listen und andere Bwangsmaßnahmen aber fuchen die Grubenherren die Bergarbeiter in immer größeres Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Das darf und kann aber in dieser Weise nicht weitergehen. Der Macht der Gruben herren, die sich als Staat im Staate fühlen, und, wie besonders die Enthüllungen der Bergarbeiter- Zeitung" über die Geheim­Konferenz der Ministerstürzer gezeigt haben, Minister fommen und gehen heißen, muß ein Damm entgegengesetzt werden, wenn wir nicht Katastrophen entgegentreiben wollen, die für unser gesamtes Boltswirtschaftswesen bon verderblichster Wirkung sind. Der unter den gegebenen Verhältnissen befte Weg zu gesunden und rechtlichen Zuständen sind tarifliche Ver. einbarungen, die dem Arbeiter sein Mitbestimmungsrecht auf die Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen sichern. Sollten Tarifverträge nach englischem Mufter für den deutschen   Berg­bau zu kompliziert und darum schwer durchführbar erscheinen, so müßte eine tarifliche Regelung der Schichtlohn- und Ge­dingefäße auf folgender Grundlage erfolgen:" Die Festsetzung des Zeit oder Schichtlohnes und der für die Ueber- und Sonn­

Genosse Hue sprach sodann über den

internationalen Bergarbeiterkongreß in Berlin  und seine Beschickung. Er beschränkte sich in seinem kurzen Re­ferat darauf, die Wichtigkeit des Berliner   Kongresses herbor­zuheben und einen Antrag zu begründen, wonach der Deutsche  Bergarbeiterverband die Bestrebungen feines Borstandes auf besseren und festeren Anschluß an die Verbände in anderen Dieser Antrag wurde einstimmig an­Ländern billigt. genommen.

tagsschichten zu zahlenden Löhne erfolgt durch tarifliche Ber  - Nach langer Debatte wurden diese Vorschläge der Kom­einbarung zwischen den Organisationen der Arbeiter und Unter- mission zum Beschluß erhoben. Ferner wurde dem Vorstand zur nehmer nach dem Grundsatz: Gleicher Lohn für gleichwertige Berücksichtigung überwiefen ein Antrag Senftenberg  , wonach von Arbeit. Die für die verschiedenen Gruppen der Schichtlohn- der Einhaltung der Kündigungsfrist bei Lohnfämpfen abzusehen arbeiter vereinbarten Lohnfäße gelten nur als Mindestlöhne." ist, wenn durch Einhaltung derselben der Kampf erschwert oder Der Abschluß des Gedingsvertrages muß nach folgenden Zeit- voraussichtlich der Erfolg desselben in Frage gestellt wird. Ein fäßen erfolgen: Das Gedinge muß schriftlich vereinbart werden. Antrag, wonach die Generalversammlung die Verbandsangestellten, Dabei ist auch zu bestimmen, wohin dem Arbeiter das Holz Redner und Vertrauensleute erneut verpflichtet, eine energische und andere notwendige Materialien angeliefert werden müssen. Propaganda gegen den Alkoholgenuß zu entfalten, wurde ein, Als Maßstab zur Bemeffung des Gedinges dient ein Grund- stimmig angenommer.. lohn, welcher den Verhältnissen entsprechend nach Bergrevieren oder einzelnen Werken zwischen den Organisationen der Ar­beiter und Unternehmer zu vereinbaren ist. Wird dieser Grund­lohn von den Arbeitern auf das vereinbarte Gedinge nicht er­reicht, so hat innerhalb einer Woche eine Neuregelung des Ge­dinges den Verhältnissen entsprechend zu erfolgen. Kommt dann keine Einigung über das Gedinge zustande, so hat der Arbeiter Anspruch auf den im Vormonat verdienten Durch schnittslohn seiner Arbeiterklasse. Treten Aenderungen der Verhältnisse ein, so hat eine entsprechende Neuregelung des Gedinges zu erfolgen. Kommt hierbei eine Einigung über das Gedinge nicht zustande, so hat der Arbeiter ebenfalls Anspruch auf den im Vormonat verdienten Durchschnittslohn seiner Ar­beiterklasse. Alle Nebenarbeiten müssen bezahlt und der Preis schriftlich vereinbart werden. Kommt eine Einigung nicht zu stande, so hat der Arbeiter für die Zeit der Ausführung solcher Arbeiten Anspruch auf den im Vormonat verdienten Durch schnittslohn seiner Arbeiterklasse. Dasselbe gilt auch, wenn ein Gedingearbeiter vorübergehend in Schichtlohn beschäftigt wird." In der Debatte sprachen sich alle Redner im Sinne des Re­ferenten aus. Die Resolution wurde hierauf einstimmig an­genommen. Schlösser Aachen   erstattet Bericht über die Beratungen der Statutenkommission

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Strasser Hausham   berichtete über die Tätigkeit der Be­schwerdekommission. Der Beschwerdekommission lag unter anderem auch eine Beschwerde des ausgeschlossenen früheren Verbands­beamten Spaniol vor. Die Kommission hat jedoch diese Be­schwerde einstimmig zurüdgewiesen und die Generalversammlung schloß sich diesem Ausschlußantrag ohne Debatte an.( Lebhafter Beifall.)

Nachdem noch beschlossen worden war, die nächste General­bersammlung 1911 im Ruhrrevier( Bochum   oder Gelsenkirchen  ) abzuhalten, wurden die weiteren Verhandlungen auf Freitag bertagt, wo man mit den Beratungen zu Ende zu kommen hofft.

Eingegangene Druckfchriften.

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Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart  , Paul Singer  ) ift foeben das 34. Heft des" 27. Jahrgangs erschienen. Es hat folgenden Inhalt: um die Finanzreform. Von J. Karsti. Sozialdemokratische Finanz­reform. Bon K. Kautsky. Die Blinden und der Sozialismus. Bon einem Blinden. 8n dem Entwurf einer Reichsversicherungsordnung. Literarische Rundschau: Maximilien Bon Gustav Hoch( Hanau  ). Robespierre  , Discours et Rapports. Bon Hermann Wendel  . Neu­Notizen: Eine erscheinungen der Philofophischen Bibliothek". Von Ph. Enquete über Haushaltungsbudgets der Petersburger Arbeiter. Von . Lampert. Zeitschriftenschau.

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Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.

und unterbreitete der Versammlung eine Reihe von Vorschlägen, die die Vorstandsvorlagen in manchen Punkten abändern. Die Abänderungen der Kommission gehen dahin, daß vor dem Aus­schluß eines Mitgliedes eine aus fünf unparteiischen Mitgliedern zusammengefeßte Untersuchungsfommission gebildet werden muß, die die näheren Umstände zu prüfen hat. Beim Beitrag beließ es die Kommission bei den Vorschlägen des Vorstandes, wonach der Beitrag in Zukunft in drei Klassen erhoben wird und pro Mitglied und Woche betragen foll: in Klasse A für alle Mitglieder, welche Die Nene Beit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch­netto unter 3 M. im Durchschnitt verdienen, 30 f.; in Klaffe Bhandlungen, Postanstalten und Stolporteure zum Preise von 3,25 m. pro für alle übrigen Mitglieder 40 Pf.; in Klaffe C für alle Mit- Quartal zu beziehen; jedoch kann diefelbe bei der Post nur pro Quartal glieder, die den Beitrag zahlen wollen, 50 Bf. Ferner wurde eine abonniert werden. Das einzelne Heft foftet 25 Pf. Bestimmung zur Annahme empfohlen, wonach Arbeitslose und Gemaßregelte, welche die volle statutarische Unterstübung bezogen haben, auf Antrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit von der Beitragspflicht befreit werden können, um ihnen dadurch die im Verband erworbenen Rechte zu erhalten. Die Zugehörigkeit zu atvei gewerkschaftlichen Organisationen soll nicht berechtigten zum doppelten Bezug von Unterstüßung, ausgenommen das Sterbegeld. Wenn ein Mitglied infolge Maßregelung über die Maßregelungszeit hinaus arbeitslos ist, soll ihm die statutenmäßige Arbeitslosenunter­stüßung ohne Karenzzeit ausgezahlt werden können. Die Kranken­unterstützung soll bereits mit Beginn der zweiten Woche statt wie bisher mit Beginn der dritten Woche ausgezahlt werden. Das Sterbe­geld wurde in der vom Vorstand beschlossenen Erhöhung an­genommen.

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