aufgefordert, Hochrufe auSzubringeU. Als Zeuge hierfür sei dochSchutzmann Brand benannt worden. Brand erklärte, nicht erhabe Erler sisticrt, und er könne auch nicht sagen, wer sistiert habe.Hiernach blieb dem Staatsanwalt— es war wieder ein Spezial.Staatsanwalt für„Dcmonstrationsfachen" zur Stelle— nurübrig, selber die Freisprechung zu beantragen. Der VerteidigerRechtsanwalt Dr. Heinemann schloh sich dem an, und das Gerichterkannte ohne Beratung sofort auf Freisprechung, weil kein Be-weis erbracht sei. Man sieht wieder einmal, waS alles in„Demonstrationssachen" möglich ist!Streikposten finden geschwinde Ankläger.�n der Metallgießerei von Lustig u. Kärper, Oranienstr. 188,wurde im Winter gestreikt. Herr Körper, der Inhaber, war ent-schlössen, keinen Streikposten zu dulden. Vor allem war's ihmdarum zu tun, etwaigen Streikposten den Zutritt zu dem Grund-stück zu verwehren, auf dem er sein Geschäft betrieb. Der Fehlerwar nur der� daß dieses Grundstück nicht ihm gehörte. Die Be-sitzerin ist eine alte Dame, die schwerlich das rechte Verständnisdafür hatte, um was cS sich hier handelte. Herr Körper brachtesie dahin, daß sie ihm völlig freie Hand gab. Er ließ sich vonihr da? HanSrecht übertragen, damit er die Möglichkeit habe, Streik-Posten hinauszuweisen und sie eventuell wegen Hausfriedensbruchszu belangen. Aber Herr Körper hatte nicht Lust, den ganzen Tagdaheim zu bleiben, um auf Streikposten zu lauern. Darum be-schloß er, das ihm übertragene Hausrecht seinerseits wieder aufeinen Herrn Biguweit zu übertragen, der dort wohl eine ArtHauswart war. Biguweit beobachtete nun am 5. Januar aufdem Grundstück den Former Vergath und den Kernmacher Guth-schmidt, die er für Streikposten halten zu sollen glaubte. Es wiessie weg, und da sie ihm nicht flink genug sich entfernten, so er-stattete er Herrn Körper Bericht. Dieser zeigte sie wegen Haus-friede, iSbruchs an, und es wurde Anklage erhoben.Gestern standen Bergath und Guthschmidt vor dem AmtsgerichtBerlin-Mitte(129. Abteilung). Die Angeklagten erklärten, aufBiguweitS Aufforderung sofort gegangen zu sein. Der VerteidigerRechtsanwalt Dr. Heinemann stellte fest, daß die Besitzerin desGrundstücks erklärt hat, sie selber habe gar kein Jnteresie an derVerfolgung des auf ihrem Grundstück angeblich begangenen Haus-friedensbruchs. In der Tat war Herr Körper der einzige, derein Interesse daran hatte. Vernommen wurde Herr Biguweit. Erbekundete, daß er, sobald die beiden Angeklagten ihm zu Gesichtgekommen seien, gefragt habe, was sie da suchten. Als ihm grobgeantwortet wurde, das gehe doch ihn nichts an, habe er gesagt-„Das geht mich wohl etwas an!" Und schließlich habe er sie auf-gefordert, den Hof zu verlassen. Bergath sei dann bald gegangen,später auch Guthschmidt. Legitimiert hatte Biguweit sich nicht, aberes war vor Erhebung der Anklage keinem Ankläger eingefallen,zunächst eirnnal feststellen zu lassen, ob die Beschuldigten über-Haupt gewußt hatten, daß dem Herrn Biguweit so etwas wie einHauSrecht zustehe. Trotz diesem Ergebnis der Beweisaufnahmevertrat der Amtsanwalt den Standpunkt, daß die Angeklagten dashätten wissen oder merken können, als sie weggewiesen wurden.Sie müßten ihren„Hausfriedensbruch" mit je 20 M. Geldstraf«büßen. Ter Verteidiger forderte Freisprechung. Er bezeichnetees in objektiver Hinsicht als sehr zweifelhaft, ob das überhauptangängig feii, sein Hausrecht in dieser Weise durch einen zweitenauf einen dritten zu übertragen. Unter allen Umständen aberkönne von Hausfriedensbruch keine Rede sein, da BiguweitS Ant-wort:„Das geht mich wohl etwas an!" nie und nimmer eineausreichende Legitimation sei. Das Urteil lautete: Freisprechung.Den Angeklagten sei nicht nachgewiesen, daß sie Kenntnis von derUebertragung gehabt und sich einer Rechtswidrigkeit ihrer Handlungbewußt gewesen seien.Um das festzustellen, hatte es erst einer Gerichtsverhandlungbedurft. Hätte man das von vornherein festzustellen versucht, sowäre der Staatsanwaltschaft die Mühe einer Anklageerhebung er-spart worden— und den Angeklagten die Schererei und derZeitverlust, wofür kein Mensch sie entschädigt.„Weil er die Hände nicht frei hatte!"Ein Straßenbahnfahrer Zach, der bei der Straßenbahn derStadt Berlin beschäftigt ist, stand gestern vor dem AmtsgerichtBerlin-Mitte(Abteilung 142) unter der Anklage der vorsätzlichengefährlichen Körperverletzung. Er sollte auf seinem Wagen einemHausdiener Domes mit dem in schwerem Holzschuh steckendenFuß einen Stoß vor die Brust gegeben haben, sodaß D. herunter-fiel. Der Angeklagte versicherte, er habe Dames nur vom Be-steigen des Wagens abhalten wollen. Zu diesem Zweck habe erden Fuß vorgestreckt, und dann habe D. selber sich zu Boden ge-warfen. Die Zeugenaussagen ergaben ein anderes Bild. Zachhabe, so wurde bekundet, einen auf dem Vorderperron seinesWagens stehenden Angetrunkenen in unnötig barscher Weste zu-rechtgcwiesen und ihn von dem noch nicht mal ganz zum Stehengebrachten Wagen heruntergestoßen. Als die anderen Fahrgästediese Handlungsweise tadelten, habe er einem der Tadler dieselbeBeHandlungsweise in Aussicht gestellt und dann tatsächlich auchihn vom Wagen heruntergebracht. Hinterher sei ein Schutzmannersucht worden, die Persönlichkeit des Fahrers festzustellen. AlSdarauf Dames, der mit abgestiegen war. den Wagen wieder be-steigen wollte, habe Z. ihm das verwehrt und mit dem Fuß nachihm gestoßen, so daß D. 1V> 2 Meter weit zurückflog, mit einemSchrei auf das Pflaster fiel und stöhnend liegen blieb. Z. seiweitergefahren, ohne sich noch um D. zu kümmern, von anderenPersonen sei D. nach dem Krankenhaus gebracht worden, wo maneine Brustquetschung festgestellt, ihn aber nach Hause entlassenhabe. Auch der Schutzmann Heider, der die Persönlichkeit Zachsfestgestellt hatte, bekundete, daß Z. mit dem Fuß gestoßen habe.Er erklärte das daraus, daß Z. beide Hände an der Kurbel gehabthabe. Er wiederholte:„Mit den Händen konnte er nichts machen,also hat er mit dem Faß gestoßen." Dem Amtsanwalt schiendieses„also" nicht sehr plausibel zu sein, er beantragte 50 M.Geldstrafe. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Schwarz, beantragteFreisprechung. Z. habe das Recht gehabt, D. zu hindern, daß erden Wagen besteige. Er habe von D. einen Angriff, wenn nichtauf seine Person, so auf die Betriebssicherheit seines Wagens be-fürchtet, und den habe er in der Notwehr abgewehrt. Sei er zuweit gegangen, so wolle man bedenken, daß er durch die Kritik derFahrgäste gereizt worden war. Das Urteil verhängte über Z. eineGeldstrafe von 50 M., weil die Vorsätzlichkeit erwiesen sei. Aner-kannt wurde, daß das Amt eines Straßenbahnfahrers schwer istund er sich in Erregung befand. Andererseits wurde ihm aberals erschwerend angerechnet, daß die Fahrgäste, als sie seine Hand-lungswcise tadelten, sich offenbar sehr ruhig und anständig be-nommen hätten._Unlauterer Wettbewerb bei Nachdruck von Inseraten.Der Zeitungsverleger Otto Schultz in Berlin klagt gegen dieFirma N. von DeckerS Verlag daselbst neben anderem auf Unter-lassung des Nachdrucks von Inseraten, in denen Stevenailsschrer«bungen von Behörden und Privaten bekanntgemacht werden.Prozeßgeschichtlich ist von Interesse, daß beide Parteien Heraus-geber von mehreren Vakanzenzeitungen sind. ES sind Zeitschriften,für Staats- und Gemeindebcamte, die ähnliche Titel führen. DerKläger behauptet, daß die beklagte Firma mit ihrem„Vakanzen-Anzeiger für Reichs-, Staats-, Gemeinde- und Privatbehörden"unlauteren Wettbewerb betreibe. Der Vakanzen-Anzeiger seinichts weiter als ein planmäßiger Abdruck seiner Vakanzenzeitung.So seien bei 63 Ausschreibungen von Behörden nur 3 Originalevorhanden, das andere seien Nachdrucke.Das Landgericht und das Kammergericht Berlin verurteiltedie Beklagte, in dem von ihr herausgegebenen Vakanzen-Anzeigerden Nachdruck von Inseraten zu unterlassen, in welchem Stellen-ausschreibungen von Behörden und Privaten bekanntgemachtweroen, sowie die Behauptung zu unterlassen, der Vakanzen-An-zeiger sei Beiblatt der Monatsschrift für deutsche Beamte und ersei das alleinige Organ des 170 000 Mitglieder zählenden Ver-bandes deutscher Beamtenvereine. Das Kammcrgericht erklärt.es sei als erwiesen anzusehen, daß die Behauptungen des Klägersüber die Nachdrucke im wesentlichen tatsächlich richtig sind. DieseAnnahme aber führe zu dem Ergebnis, daß das fortgesetzte, plan-mäßige Nachdrucken einer großen Anzahl von Stellenausschreibungs-Inseraten, welche die Beklagte für ihren Vakanzenanzeiger auSder klägerischen Vakanzenzeitung entnommen hat, sich als eineZuwiderhandlung gegen 8 1 des Gesetzes zur Bekämpfung dcS un-lauteren Wettbewerbs darstellt. Denn bei den Lesern werde durchdie abgedruckten Inserate der Glaube erweckt, es handle sich umein von Behörden viel gesuchtes Blatt und eine auch vom Publikumvielgelesene Zeitung. waS bei einer Zeitung mit wenige Inseratennicht anzunehmen sei.Gegen das Urteil deS Kammergerichts hatte die BeklagteRevision beim Reichsgericht eingelegt. Der zweite Zivilsenat er-kannte jedoch im wesentlichen auf Zurückweisung der Revision.Nur insofern billigte er eine Maßgabe zu, als der Nachdruck vonFüllannoncen dann nicht weiter untersagt sein soll, wenn die Be-klagte die Füllannoncen als solche kenntlich macht.Ein gefährlicher Jugendverderbermutzte sich gestern in der Person deS angeblichen„Redakteurs"Otto Teich unter der Anklage der tätlichen Beleidigung vor der5. Strafkammer des Landgerichts I verantworten.— Der jetztin der Rheinprovinz wohnhafte Angeklagte hielt sich Anfangs d. Js.in Berlin auf. Am Neujahrstage telephonierte er an eine Filialeder Messenger-Boys-Gesellschaft und ließ sich einen Boten nachseiner Wohnung in der Stallschreiberstrahe senden, um diesem an-geblich wichtige Bestellungen zu übergeben. Als der Botq, der14 jährige jetzige Bäckerlehrling V. in der Wohnung des Angeklagteneintraf, wurde er von diesem mit starkem Grog und schwerenLikören traktiert, so daß der junge Bursche sich bald dem Willendes Lüstlings gefügig zeigte. Angeblich um ihn zu zeichnen, ließder Angeklagte den jungen Menschen sich entkleiden und vergingsich dann an dem durch den Alkohol fast Willenlosen in einer Weise,die hart an ein Vergehen gegen den 8 1�5 grenzt. Der Vierzehnjährige machte aus Scham seinem Vater, einem Malermeister, vondem Vorfall keinerlei Mitteilung. Durch einen Zufall erhielt jedochdie Direktion der Messenger-Boys-Gesellschaft von dem VorgangKenntnis, die dem Vater hiervon Mitteilung machte.— DasSchöffengericht Berlin-Mitte sah die schweren sittlichen Verfehlungendes Angeklagten sehr milde an und verurteilte ihn nur zu 50 M.Geldstrafe. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.In der gestrigen Verhandlung beantragte StaatSanw->AssessorLammerS mit Rücksicht darauf, saß es sich um einen recht gefähr-lichen Jugendverführer handele, eine Gefängnisstrafe von zweiMonaten. Das Gericht erkannte unter Aufhebung deS erstenUrteils auf einen Monat Gefängnis.ssbltur? des Ballons„vellftlch".Die vier Insassen tot.Eine schwere Ballonkatastrophe hat sich während deS Gewitter»in der Nacht zum Sonntag bei Reichensachsen, einem Dorfeim Regierungsbezirk Kassel, ereignet. Der Ballon„Delitzsch",der am Sonnabendabend 0 Uhr 15 Minuten in Bitterfeld auf-gestiegen war, geriet in das Gewitter, der Ballon wurde zerstörtund die vier Insassen deS Ballons stürzten auS sehr be-trächtlicher Höhe auf die Erde hernieder. Alle vierHerren waren sofort tot.Ueber die Katastrophe erhalten wir folgende Depeschen:Eschwege, 17. April. Die Hülle deS Ballons„Delitzsch",der gestern von Bitterfeld aufgestiegen war, wurde hente beiRrichrnsachsen aufgefunden. Der Ballon ist anscheinend währenddeS Gewitters vom Blitz getroffen worden. Alle vier Insassen find tot.Bitterfrld, 17. April. Die vier Insassen de» Ballons„Delitzsch" waren der Kaufmann Karl Luft auS Bitterfrld alsFührer, der feine 25. Fahrt unternahm, Herr L r u ch f r n-ring von der Luftfahrzeug-Gcfrllschaft, der den Münchener Ballonder Gesellschaft führen sollte, und die Herren Hoecker undGraupuer aus Leipzig. Der Ballon ist gestern abend S Uhr15 Minuten am Werte Elektron II aufgestiegen. Er gehört demBitterfeldrr Berein. Der Aufstieg ging sehr glatt von Patten. Esherrschte fast völlige Windstille und der Ballon zog in laugsamerFahrt in westlicher Siichtung davon.Eschwcgc, 17. April. Die Fahrt deS verunglückten Ballons„Delitzsch" ging über Halle, Delitzsch. Niedereichstädt. Kölleda undSömmerda. Um 12 Uhr nachts passierte der Ballon in 440 MeterHöhe Eisenach. Um diese Zeit scheint er in einen Gewittersturmgeraten und nach Westen getrieben worden zu sein. Ueber demDorfe Reichensachsen ist er vom Blitz getroffen worden und mitgroßer Geschwindigkeit zur Erde gestürzt. Die Gondel ist wahr-scheinlich mit furchtbarer Gewalt aufgestoßen, denndie Leichen weisen gräßliche Verletzungen auf. Zwei Leichenwaren herausgeschleudert, während sich zweiin der Gondel befanden.Nach einer weiteren Meldung hatte am UnglückSorte der Be-fltzer eines Grundstückes gegen 1 Uhr nachts ein eigentümlichsausendes und krachendes Geräusch wahrgenommen, wegen deStobenden Gewitters demselben jedoch keine besondere Bedeutungbeigelegt. So wurden die Leichen der Verunglückten erst amSonntagmorgen gegen 6 Uhr aufgefunden. Der Ballonkorbwar auf einen alten Obstbaum niedergestürzt, den er unter sichbegrub. die Hülle hatte sich losgerissen und war noch etwa einenKilometer weitcrgetragen worden.Der Befund der Leichen läßt erkennen, daß die Verunglückteneinen schrecklichen Tod gefunden haben. Zwei der Verletztensind mit dem Kopf auf die Erde aufgeschlagen und haben s oschwere Verstümmelungen erlitten, daß sie ganz unkenntlichgelvorden waren. Die zwei anderen hatten sich krampfhaft an denTauen der Gondel festgehalten und ihr Tod muß nach Ansicht derAerzte durch schwere innere Verletzungen, Zerreißung der Därme.Quetschung der Lunge und Leber, Reißen der Herzadern, sofort nachdem Aufschlagen eingetreten sein. Diese beiden zeigen keinesonstigen Verstümmelungen im Gesicht und doch bieten gerade ihreTotenmaske» einen entsetzlichen Anblick. Ihr Antlitz ist grauenvollverzerrt und die Todesangst malt sich in ihnen in so furchtbarerWeise, daß die Aerzte übereinstimmend erklärten, einen derartigerschütternden und unverwischbaren Eindruck beim Anblick von Totennoch niemals gehabt zu haben. Die erprobte Krankenschwester, dieden Aerzten Beistand leisten wollte, verfiel beim Anblick dieserbeiden Getöteten in Schreikrämpfe und war lange Zeit be-wußtlos.».»Wie ist das Unglück entstanden?Die Untersuchung der Hülle des verunglückten Ballons«Delitzsch",welche gestern in Neichensachsen eingetroffene Herren vom Vereinfür Luftschiffahrt- Bitterfeld vorgenommen haben, läßt mit Sicher«heit erkennen, daß das Unglück nicht durch Blitzschlag herbei-geführt wurde. Der Ballon ist infolge der in der Nacht zum Sonntagim Werratal herrschenden Gewitter in eine starke Luftströmung ge-raten und nach unten gedrückt worden. Seine Jasaffen habendurch Auswerfen von Ballast versucht, auS dem Bereich deS Ge-witters zu kommen, dem starken Widerstand der Luftströmungen aberhat der Ballon anscheinend nicht standgehalten und ist geplatzt. Fürdiese Annahme scheint auch das Fehlen eines Ventildeckels zu sprechen.Erst wenn dieser gefunden ist, glaubt man die genaue Ursache deSUnglücks feststellen zu können. Als die Katastrophe eintrat, befandsich der Ballon nach Aufzeichnungen des in der Gondel aufgefundenenApparates in 2600 Meter Höhe. Die Hülle soll heute nochmalsuntersucht werden. Die Leichen sind zur Bestattung fteigegebenworden.DaS im Ballonkorbe aufgefundene Fahrtbuch gibt ausführlicheAuskunft über Wind-, Zeit- und Höhenverhältnisse. Um S Uhr30 Min. abends wurde bei 160 Meter Höhe Halle gesichtet, um8 Uhr 15 Min. bei 180 Meter Niedereichstädt bei Erfurt. Dannstieg der Ballon langsam weiter hoch und erreichte bei Kölleda eineHöhe von 250 Metern. Um 12 Uhr nachtS wurde Eisenach mit derWartburg in 443 Meter Höhe passiert. Das ist die letzte Ein-tragung. Die Katastrophe muß sich also gegen 1 Uhr ereignethaben.Wie ein hiesiges Blatt zu melden weiß, ist der Witwe des beidem Absturz verunglückten Herrn Hoecker auS Leipzig der Todihres Gatten durch ein Beerdigungsinstitut gemeldet worden, daS sichum die Beerdigung bewarb. In Leipzig hat diese unerhörteBummelei der zur Benachrichtigung Verpflichteten sehr berechtigteEntrüstung hervorgerufen._Noch ein Ballonnnfall.Der am Sonntagvormittag in A r n st a d t aufgestiegene Ballon„Erfurt" hatte am Nachmittage bei seiner Landung in der Nähe vonBitterfeld einen bedauerlichen Unfall. Zwei Jnsaffen des Ballonswurden bei dem Aufprall auS der Gondel geschleudert,erlitten jedoch keine erheblichen Verletzungen. Der Führer des Ballons,Direktor Hermann aus Erfurt, zog fich bei der Landung einendoppelten Beinbruch zu.Vermiscdres.Ein neuer Flugrckord.Der Aviasiker Henri Farm an unternahm am Sonntagabendmit seinem Zweiflächer in Begleitung eines PaffagierS einen Flugvon Etampeö nach Orleans und zurück. Er legte die etwa 50 Kilo-meter lange Strecke in ungefähr 40 Minuten zurück und hatdamit einen neuen Weltrekord für direkten Flug zu Zweien ge«schaffen.Unwetter in England.Wie ein Telegramm aus London meldet, ging auch in Eng-land in der Nacht zum Sonntag ein heftiges Gewitter nieder.In London wurden viele Straßen überschwemmt, der Straßenbahnverkehr ist an mehreren Stellen unterbrochen und verschiedene Per«sonen wurden verletzt. Der Blitz schlug an mehreren Stellen ein,zündete aber nur in einem Falle. Auch in der Provinz hat nachden vorliegenden Meldungen der Swrin arg gehaust; in Marlboronghwurde ein Schäfer vom Blitz erschlagen.Eigenartige Neierrcichung einer Petition.Die Bewohner von Villeneuve-le-RoiS bei Paris, diefeit Jahren vergeblich die Errichtung eines Bahnhofes fordern, ver-anstalteten am Sonntag unter Führung des Deputierten ArgeliöSeine Kundgebung, indem sie das BahugleiS besetzten und zweiSchnellzüge durch Schwenken roter Fahnen zumAnhalten zwangen. Sie überreichten sodann den Lokomotiv-sührern Schriftstücke, in denen die Forderung auf Errichtungeines Bahnhofes begründet wird, und ersuchten sie,die Petitionen dem Direktor der OrläanSbahnen zuübergeben._Kleine Notizen. In Posen erschoß ein 20 Jahre alterArbeiter Bessert seine 17 Jahre alte Geliebte. Nach Berübungder Tat beging der junge Mann Selbstmord.— Vom Blitzerschlagen wurde am Sonntag ftüh bei einem über Jarchau,Regierungsbezirk Magdeburg. niedergegangenen Gewitter derSchlächter Holz und seine Frau. Die Leiche des Mannes war biszur Unkenntlichkeit entstellt.— Bei dem Einstürze einer Eilen-gießerei in Valencia wurde ein junges Mädchen getötet;30 Personen wurden verletzt.— In der Ortschaft F e I s ö f a l v ain Ungarn brannten infolge Unvorsichtigkeit spielender Kinder182 Häuser samt den Nebengebäuden ab.— Der Postdampfer, M i n n e h a h a" ist auf der Fahrt von New Jork nach Londonbei den Scilly-Jnseln gestrandet. Die Passagierewurden an Land gesetzt.Verantwortlicher Redakteur Richard Barth, Berlin. Für den Inseratenteil verantw.: Tb. Glocke, Berlin. Druck u. vertag: Vorwärt» Buchdruckerei u. veriagöanstait Paul Singer& So. Berlin SW,