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.Die PeüenTe Generalversammlung Be? ZenkralveröaNdeS der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen bedauert, daß Regie- rung und Reichstag auch bei dem Entwurf des Brbeitskaminer- gesches die Handlungsgehilfen nicht berücksichtigt haben. Statt dem Wunsche des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen zu willfahren und in das Arbeitskammergefetz eine Bestimmung aufzunehmen, wonach für Handlungsgehilfen bc- sondere Arbeitskammern oder Abteilungen zu errichten sind, wird in dem Gesetzentwurf gesagt, daß er für die Handlungsgehilfen keine Geltung haben soll. An dieser Mißachtung der Handlungsgehilfen sind freilich die kaufmännischen Angestellten insoweit selbst mit schuld, als sie zum Teil zenen Führern gefolgt sind, die die Handlungsgehilfen, um dem Standesdünkel zu schmeicheln, auf ein später vielleicht kommendes besonderes Gesetz vertröstet haben. Dadurch ist es den gesetzgebenden Körperschaften erleichtert worden, von der Schaffung besonderer Kammern oder Abteilungen für Hand- lungsgehilfen in dem gegenwärtigen Arbeitskammergefetzentwurf abzusehen. An den Reichstag richtet die Generalversammlung die Bitte, noch in letzter Stunde in den Gesetzentwurf die Bestimmung auf- zunehmen, daß für Handlungsgehilfen besondere Kammern oder Abteilungen zu schaffen sind. Sollte dieser Wunsch nicht erfüllt Werden, so wird der Zentralvcrband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen nach Schaffung des Gesetzes nachdrücklichst dafür eintreten, daß den Handlungsgehilfen die staatlich anerkannte Vertretung, die man ihnen jetzt verweigert, baldigst gewährt wird." Hierauf werden die zum Statut gestellten Anträge beraten. Zur Annahme gelangen folgende An- träge: Den Mitgliedern anderer HandlungSgehilfenverbände, welche auS diesen austreten, um sich dem Zentralverbande anzuschließen, kann bei Gewährung von Leistungen, die auch in den anderen Verbänden gewährt werden, die in diesen gehabte Dauer ihrer Mitgliedschaft angerechnet werden. Die Zahl der Beisitzer im Verbandsvorstand wird von zwei auf vier, die Mitgliederzahl des Vorstandes also von fünf auf sieben erhöht, ebenso die Zahl der Ausschußmitglieder von fünf auf sieben. Die Bestimmung, daß der VerbandStag stets um Pfingsten stattfinden muß, wird gestrichen. Abgelehnt wird die Schaffung besonderer Jugend- abteilungen und besonderer niedriger Beiträge für Jugend- liche, ebenso die Erhöhung der Stellenlosenunterstützung und die Einführung der Krankenunterstützung. Der Antrag, den Verbandssitz nach Berlin   zu verlegen, wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Bei Erörterung der Frage der Verschmelzung mit anderen Organisationen, welche kaufmännische Handelsangestellte und Bureauangestellte aller Art umfassen, werden eingehend die mit dem Lagerhalterverbande bestehenden Differenzpunkte besprochen, die aus der Welt zu schaffen von mehreren Rednern mit Nachdruck gefordert wird,auf einer für den Handlungsgehilfenverband annehmbaren Grund- läge". Die unliebsamen Grenzstreitigkeiten, meinte ein Redner, könnten nur durch eine Fusionierung mit verwandten Verbänden auS der Welt geschafft werden. Der Vorsitzende bemerkte hierzu, es solle alles Mögliche getan werden, um zu besseren Zuständen zu gelangen, doch solle man nicht Unmögliches fordern. Ein Antrag, Verschmelzungsverhandlungen mit demLagerhalterverbandeanzubahnen, findet ein» st immige Annahme. Mit großer Mehrheit wird b e- schloffen, solche Verhandlungen auch mit dem Verbände der Bureauangestellten in die Wege zu leiten. Endlich gelangte noch dieser Antrag zur Annahme:Der Verbandsvorstand wird beauftragt, Fühlung mit dem Verband der VorstandSmit- glieder genossenschaftlicher Unternehmungen betreffs einer Ver- fchmelzung zu nehmen." ES liegen mehrere Anträge vor wegen Anstellung von Weib- lichen Beamten zur Agitation unter den weib- lichen Angestellten und von Beamten für den Be- zirk Chemnitz   und Ostdeutschland. Die Anträge werden dem Vorstande zur Berücksichtigung über- wiesen. Die nächste Generalversammlung findet in Berlin   statt. Die neuen Beschlüsse treten am 1. Juli d. I. in Kraft. Den Bericht vom S. deutschen Gewerkschaftskongreß in Hamburg  erstattet Josephsohn, der kurz auf die dort gefaßten Be- fchlüsse hinweist, die gute Früchte gezeitigt hätten. Zum nächsten deutschen   Gewerkschaftskongreß könne der Verband, entsprechend seiner gewachsenen Mitgliederzahl, vier Delegierte entsenden, doch solle man hierin maßhalten, weil sonst die Kongresse zu stark be- sucht sein würden. Redner schlägt vor, wie vor zwei Jahren nur drei Delegierte zu entsenden. Hiergegen erhebt sich kein Wider- spruch. Ueber den »Internationalen Kongreß und die dritte internationale HanblungSgehilfeo-Konferenz" referiert ebenfalls Josephsohn. Zum internationalen Kon- greß könne der Verband einen, unter Umständen zwei, und zur Konferenz drei Delegierte entsenden. Als Ort des internationalen HandlungSgehilfenfekretariats würde sich am besten Amsterdam  eignen, da dort die nötigen Kräfte vorhanden seien. Eine Debatte wird nicht beliebt. Als besoldete Vorstandsmitglieder werden per Akklamation Josephsohn, Lange und Wucher wiedergewählt. Der Sitz des Ausschusses bleibt in Berlin  . Zum nächsten deutschen   Gewerkschaftskongreß werden Joseph- söhn und Lange- Hamburg und L ä h n e r- Dresden delegiert. Zum internationalen Kongreß in Kopenhagen   wird Joseph- söhn gewählt, zur internationalen Konferenz werden Lange, Josephsohn und Cohen- Berlin entsandt. Damit waren die Arbeiten des Verbandstages erledigt. Zehnter Nerbandstng der Mühlenürbttter Deutschlands  . München  , 17. Mai 1310. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages referierte Käpp» ler- Altenburg über die Berschmelzungsfrage. l Auf eine Anfrage bei den in Betracht kommenden Zentral- vorständen erklärten sich diese zu einer Verschmelzung bereit. Die beiden Verbände, die in Frage kommen der Brauer- oder Bäckerverband, tagen in der nächsten Woche in Berlin  . In der Taktik bei Lohnbewegungen werde sich in Zukunft nicht viel ändern; wir werden«nfcre Bewegungen auch in Zukunft selbst führen und auch für die Kosten aufzukommen haben; in der Agita- tion werden wir aber eine wesentliche Förderung erfahren. Wir «üssen uns nicht verschmelzen. Wir kommen nicht als Bettler sondern als Waffenbrüder zu der anderen Organisation. Durch «inen Zusammenschluß sei zu hoffen, daß die Zahl der organisierten Mühlenarbeiter stark zunimmt. Die Brauer haben 300, die Bäcker L00 Zahlstellen, wenn dann bei einer Verschmelzung statt 5, 50 Be­amte die Agitation für die Mühlenarbeiter betreiben, dann müßte es mit dem Teufel zugehen, wenn nicht bessere Erfolge als bisher zu erzielen wären. Nachdem Redner die von uns schon im Vor- Bericht veröffentlichten Uebertrittsbedingungen besprochen, überließ «r die Entscheidung, mit welchem Verbände die Verschmelzung vor- Enommen werden solle, dem Verbandstage. Der Hauptvorstand be bei den Bäckern gengu so viel Entgegenkommen gefunden wie j des BrgllSll. t~~ An das Referat Käppiers knüpfte sich eine rege Diskussion» die den ganzen Tag ausfüllte. Zehn Diskussionsredner sprachen sich für eine Verschmelzung mit den Bäckern und zehn für eine Verschmelzung mit den Brauern aus. Für die Ver- fchmelzung mit den Brauern traten besonders die Berliner   und Frankfurter   Delegierten ein. Sie erwarten bei den Brauern mehr Vorteile für die Mühlenarbeiter als bei den Bäckern. Gegen eine Verschmelzung mit den Bäckern wurden die hohen Beiträge ins Feld geführt. Nachdem die Reserve des Hauptvorstandes wiederholt angegriffen wurde, erklärte schließlich Käppler, daß die Hauptverwaltung den Anschluß an die Brauer empfehle. Der Vorsitzende des Bäckerverbandes, All mann- Hamburg, erklärte, daß sein Verband der Entscheidung mit Ruhe entgegerrsehe. Die Entwicklung werde mit der Zeit doch darauf hinausgehen, daß beide Verbände mehr und mehr zusammenkommen. Zu Beginn des dritten BerhandlungstageS wurde dann die Abstimmung über die Verschmelzungsfrage vor- genommen. Der Antrag auf Vornahme einer Urabstimmung wurde abgelehnt. Für eine Verschmelzung mit den Bäckern stimmen 11 Delegierte, die 1210 Mitglieder vertreten. Dagegen 23, die 2691 Mitglieder vertreten. Nun folgt die Abstimmung wegen einer Verschmelzung mit den Brauern. Für die Verschmelzung stimmen 31 Delegierte(3509 Mitglieder), dagegen 3 Delegierte(332 Mit- glieder). Damit ist die Verschmelzung mit dem Braucrverband beschlossen. Hierauf machte Käppler bekannt, daß die Delegierten nun auch an dem Vcrbandstag der Brauer teilzunehmen haben. Es folgt nun ein Referat des Genossen Um breit über: Die Ncichsversicherungsordnung". In einer einstimmig angenommenen Resolution schließt sich der Verbandstag der einstimmig angenommenen Resolution des 7. außerordentlichen Gewerkschaftskongresses an. Ebenso ein- stimmig wurde hierauf folgende Resolution angenommen: Der Verbandstag der Mühlenarbeiter Deutschlands   1910 zu München   spricht den ausgesperrten baugewerblichen Arbeitern seine vollst« Sympathie aus. Der Kampf der organisierten Bau- arbeiter ist der Kampf um die Aufrechthaltung der Organisation und daher ein Kampf für die Grundrechte der Arbeiter. Der Verbandstag schließt sich der Solidaritätsbezeugung der gesamten deutschen Gewerkschaften an und beschließt, die baugewerblichcn Arbeiter in ihrem Kampfe gegen das Unternehmertum nach Kräften zu unterstützen./ Der Verbandstag ermächtigte die Hauptverwaltung, den aus- gesperrten Bauarbeitern im Bedarfsfalle eine namhafte Summe aus der Hauptkasse zur Verfügung zu stellen. Die Delegierten verpflichten sich außerdem für eine wirksame Unterstützung der Ausgesperrten zu sorgen." Als erster Vorsitzender wurde Käppler, als zweiter Vor- sitzender H e p k e- Altenburg wiedergewählt. Der Sitz des Aus- schusseS bleibt in Leipzig  . Der Zusammenschluß der Verbände erfolgt am 1. Oktober d. Js. Mit einem Hoch auf die moderne Arbeiterbewegung wurde hierauf die weitere Verhandlung vertagt. Zehnte ordentliche Generalvkrsammlvng des Zentrnltterdnndes der Maschinisten vnd Heizer Dentschlands. Hamburg  , 18. Mai. Die heutige Verhandlung beginnt mit einem Referat des Genossen Bauer» Berlin   über die ReichöversicherungSordnung. In großen Zügen behandelt Redner das geheimrätlich- bureaukratrfcheReform'werk und weist nach, daß im Interesse der vielen Millionen Versicherungspflichtiger ein ganz anderer Aufbau der Sozialgesetze erfolgen müsse. Diese Grundzüge sind in folgender Resolution enthalten: Die Generalversammlung kann in dem Entwurf der Reichs- verstcherungSordnuug die Erfüllung der auf Vereinheitlichung, Erweiterung und Verbesserung der Arbeiterversicherung gerichteten Bestrebungen der Arbeiterklasse nicht erblicken. Für die Krankenversicherung bringt der Entwurf schwere Ein« griffe in die seit mehr als 25 Jahren bestehende Selbstverwaltung der Krankenkassen und den Ausschluß der Selbstverwaltung für die neu geplanten Landkrankenkassen. Die Regelung der Be- Ziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten bezw. Apotheken:, endlich auch des KassenbeamtenrechtS bedeuten die Auslieferung der Krankenkassen an die Aerzteorganisationen und die Bureau- kratie. Der VerbandStag protestiert gegen jene die Interessen der Millionen Versicherten aufS schwerste verletzenden Entrechtung«- versuche, insbesondere aber gegen die Aenderung der Beitrag?» leistung und damit begründeten Stärkung des Einflusses der Unter» nehmer und der Bureaukratie in den Krankenkassen. Auch für die Unfallversicherung bringt der Entwurf, von ge» ringsügigen Erweiterungen der BersicherungSpflicht abgesehen, nur Verschlechterungen. So hinsichtlich der Gestaltung des Rechts- Weges durch Beseitigung deS Rekurses an das ReichSverficherungS- amt, der Einführung von Renten auf Zeit, der Berechnung des JahreSarbeitsverdiensteS u. a. m. Für die Invalidenversicherung läßt der Entwurf zeitgemäße Reformen und Erleichterungen des Rentenbezuges vermissen, vor allem die Angliederung der Pensionöversicherung der Privat­angestellten. Die vom Entwurf vorgeschlagene Lösung der Frage der Witwen- und Waisenversicherung hält der Verbandstag nicht den Anforderungen des vom Reichstage erledigten Gesetze? ent- sprechend; er fordert eine Versicherung aller Arbeiterwitwen, ohne Rücksicht auf daS Maß der Erwerbsfähigkeit der letzteren. Insbesondere protestiert der Verbandstag gegen die vom Entwurf geplante Belastung der Arbeiterversicherung mit einem kostspieligen Beamtenapparat, der eine stete Gefahr für die ohne» hin geringen VerwaltunaSrechte der Versicherten bedeutet. Der Verbandstag fordert alle Berufsangehörigen auf, ein- mütig gegen diesen Entwurf Stellung zu nehmen. Nicht Ent- rechtung der Versicherten, sondern Sicherung der Selbstverwaltung, nicht Verschlechterungen der Leistungen, sondern Erweiterung der- selben soll das Leitmotiv einer gesunden Reform sein. Debattelos wird diese Resolution angenommen. Es werden sodann die zur Beschickung der Kongresse gestellten Anträge zur Debatte gestellt. Der Antrag, die Delegierten zu den Gewerkschaftskongressen find von den Mitgliedern und nicht wie bisher von der General- Versammlung zu wählen, wird abgelehnt. Ein Antrag Ludwigöhafen, der verlangt.fdie zum GewerkfchastS- kongreß gewählten Delegierten sollen für die Verschmelzung sämt- licher Gewerkschaften Deutschlands   bis zum Jahre 1913 eintreten in der Weife, daß zwei Arbeitnehmerverbände entstehen, wird dem Lorstande als Material überwiesen. Zum Gewerkschaftskongreß werden Fleischmann- Hamburg  , Bauer- Gera und S ch l i e n z- Mannheim gewählt; ferner werden delegiert ein Vorstandsmitglied, das vom Vorstande gewählt wird, der Redakteur und ein Gauleiter, der von den Gauleitern ge- wählt wird. Zum internationalen Kongreß in Kopenhagen   und zum inter- nationalen Metallarbeiterkongreß wird der BerbandSvorfitzende Scheffel delegiert. Einige Detegierte verlangen eine Gleichmäßigkeit in der Beitrags- erhebung, die aber von anderer Seite bekämpft wird, weil die Ver- hältnisse zu verschieden seien. Die Debatte endet mit der Annahme dieses Antrages: Der Zentralvorstand wird beauftragt, Erhebungen anzustellen My die Art der Beitragserhebung w den Zahlstellen und über die Funktion der Arbeitsnachweise. Das Ergebnis dieser Erhebungen ist zu verarbeiten und dem nächsten Verbandstage zu unterbreiten. Zur Annahme gelangt noch diese Resolution: Die Generalversammlung beauftragt den Hauptvorstand, eine rechnerische Grundlage über die Uebernahme der Lokalbeamten sowie der endstehenden Agitationskosten aufzustellen. Wenn diese Durchführung möglich ist, wird der Hauptvorstand beauftragt, in Zukunft dementsprechend zu handeln. ».' In dem Bericht vom 16. Mai sind irrtümlicherweise einige ge« nügend unterstützte Anträge als angenommen auf» geführt. Das entgültige Schicksal der Anträge ist folgendes: Die Delegiertenkosten eines Gautages sollen von der Lokal« lasse getragen werden. Die Verwaltungskosten des neugeschaffenen Arbeitsnachweises für Rheinland   und Westfalen   sollen von der Z e n t r a l k a s s e ge- tragen werden", wird abgelehnt. Der Antrag, wegen Regelung der Grenz st reitigkeite n'mit anderen Verbänden usw. in Verbindung zu treten, wird dem Zentral» vorstände zur Berücksichtigung überwiesen. Der Antrag über die Verpflichtung, in jeder Zahlstelle eine Arbeits Nachweis stelle zu errichten, wird abgelehnt, ebenso an Stelle der Listenabrechnung die Marken« abrechnung zu setzen._ Soziales* Die Gemeinbeeinkommensteuer in preußischen Gemeinden. Mit der Statistik über den Schuldenstand der preußischen Städte und größeren Landgemeinden im Jahre 1905 sind auch Er- Hebungen über die direkten Steuern der Gemeinden verbunden worden. Diesem Zahlenstoffe entstammen nachfolgende Angaben über die von den Städten und mehr als 10 000 Einwohner zählenden Landgemeinden Preußens im Rechnungsjahre 1905 erhobenen Zu- schlüge zum umlagefähigen Staatscinkommensteuersoll, die jetzt von der amtlichenStatistischen Korrespondenz"(Nr. 18 vom 14. Mai) veröffentlicht werden. Außer den für die eigenen Zwecke der Ge- meinde erhobenen Hundertteilen der Staatseinkommensteucr sind auch die für Kreiszwecke besonders erhobenen Zuschläge bei den betreffenden Angaben berücksichtigt worden. Von sämtlichen 1273 Städten überstiegen bei 192 oder 15,01 Proz. die Zuschläge noch nicht 100 v. H. der Staatseinkommen- steuer, während solche von 200 Hundertteilen noch von 233 oder 18,22 Proz. übertroffen wurden. Bei den größeren Landgemeinde» erhoben nur 10,11 Proz. keine Zuschläge von über 100 und 14,61 Proz. mehr als 200 v. H. Von den zu Groß-Berlin ge- hörigen Landgemeinden zeigten Weißensee  , Boxhagen-Rummelsburg  sowie Reinickendorf   mit 165 bezw. 150 und 150 Hundertteilen die höchsten. Treptow  , Friedenau   und Deutsch-Wilmersdorf mit 100 und 90 Hundertteilen die geringsten Zuschläge. Von den Großstädten erhoben folgende sechs auch nicht mehr als 100 v. H.: Berlin   Frankfurt   a. M., Charlottenburg  . Schöne- berg, Kassel   und Wiesbaden  : desgleichen von den übrigen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern: Münster   i. Wests., Bonn  , Lehe. Malstatt-Burbach  , Wesel  , Sankt Johann a. Saar  , Bunzlau   sowie Ostrowo  . Bei einigen von diesen Gemeinden wurden jedoch die Schullasten besonders aufgebracht. Vom Hundert der zu nach- folgend bezeichneten Gröhengruppen gehörigen Städte erhoben Zuschläge zum umlagefähigen Staatseinkommensteuersoll: bis über 100 einschl. b. einschl. üb« 100 Proz. 200 Proz. 200 Proz. Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern 27.27 72,73 ,, 100 000 bis 200 000. 16.67 72,22 11,11 ., 50 000 100 000. 8.00 68,00 24.00 ,, 25 000, 50 000, 3,92 80,39 15,69 ,, 10 000. 25 000. 2,56 75,00 22,44 Die höchsten Zuschläge von sämtlichen 261 Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern traten mit 270 bezw. 175, 280, 290 sowie 300 Proz. bei Wermelskirchen  . Haspe  , Bocholt  , Dirschau   und Preußisch-Stargard   in die Erscheinung. Von den 1018 Städten mit nicht mehr als 10 000 Einwohnern erhoben 10 überhaupt keine Gemeindeeinkommensteuer, bei 35 be- trugen die vom umlagefähigen Staatseinkommensteuersoll er- hobenen Zuschläge nicht mehr als 75 und bei weiteren 133 nicht mehr als 100 Proz. Ueber 100 bis einschließlich 200 v. H. er« hoben 658 Kleinstädte, 64,64 Proz., und mehr als 200 Hundert« teile 182 Gemeinden dieser Gruppe, d. s. 17,88 Proz. Folgende 10 Städte erhoben sogar 300 Proz.: Goldap  , Angerburg  , Neuen« bürg i. W., Ragnit  , Neumark i. W., Breckerfeld  (Wests.), Lauten- bürg(Westpr.), Nikolaiken  (Ostpr.), Rhein   und Gilgenburg  . Uebertrosfen wurde dieser Satz schließlich noch von folgenden 14 Kleinstädten: Mewe(303), Schwetz(310), Marggrabowo(310), Märkisch-Friedland(815), Tempelburg  (320), Schöneck(330), Tolkemit(338), Sensburg  (340), Rheden  (350), Arhs(255), Löbtau   i. Westpr.(380), Gorzno(380), Stuhm  (390) und KallieS (425 Proz.). Vom Hundert der zu nachfolgend bezeichneten Größengruppen gehörigen Städte erhoben Zuschläge zum umlagefähigen Staats» einlommensteuersoll bis einschl. bis einschl. üb« 100 Proz. 200 Proz. 200 Proz. 7000 bis 10 000 Einwohnern.. 5.68 71,59 22.73 5000 bis 7000 Einwohnern., 9.16 67,18 23,66 2000 bis 5000 Einwohnern.. 17,03 63,57 13,61 nicht mehr als 2000 Einwohnern 22,11 63,27 12,58 Bei diesen Berechnungen sind die Gemeinden, welche überhaupt keine Zuschläge für Gemeinde und Kreiszwecke erhoben, nicht berück» sichtigt worden._ Berechtigte Lösung des Arbeitsverhältnisses. Die Näherin R. war am 21. April bei dem Jnhab« einer BetriebSwerkstätte für Herstellung von Kleidern und Blusen in Arbeit getreten, hatte nach kaum dreitägiger Beschäftigung dieStellung aber wieder aufgegeben, weil ihr die Arbeit zu schwer war. Sie wurde wegen der ftistlosen Lösung des Arbeitsverhältnisses von dem Unternehmer auf Zahlung von 13,20 M. verklagt. Die Beklagte er« hob Widerklage auf Zahlung des rückständigen Lohnes in Höhe von 6,25 M. Bei der Verhandlung vor dem Gewerbegericht brachte die Be» klagte ein ärztliches Attest bei, in dem gesagt wurde, daß daS un« unterbrochene Nähen an der Maschine ihre Gesundheit gefährdet haben würde. Das Gericht hielt unter diesen Umständen die er« folgte Lösung des Arbeitsverhältnisses für berechtigt. Der Beklagte zahlte darauf den verlangten Lohn und beide Klagen wurden zurück- gezogen. Landarbeiter. Ueber die Arbeitszeit der Landarbeiter gibt upS nachstehendex Vertrag" Ausschluß: Mietvertrag. Zwischen dem Landwirt G. Müller in Oberursel   i. T. und dem Knecht M. G. zu Frankfurt   a. M. ist heute folgender Ver« trag geschlossen worden: Der Unterzeichnete vermietet sich als Dienstknecht an Herrn G. Müller für die Zeit vom 19. 1. 10 bis zum 19. 1. 11. Derselbe erhält einen festen Lohn von 36 0 Mark(in Worten Dreihundertsechzig Mark), Kranken- und Jnvalidengeld frei. Als Zubrot wird Frühstück mit 1 M. pro Woche ausgezahlt. Die Arbeitszeit beginnt im Sommer morgens 4 Uhr und endigt abends 7 Uhr. mit Ausnahme der Erntezeit. Derselbö hat einen Teil seines Lohnes als TautiAl ttchm zu Iflfiej! tum mindestens bll W. Zollte da Städe mit mehr als