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waren.

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Mutter, einer Schuhmacherwittwe, wohnt. Er konnte angesichts 1 getroffen, indem er, als Peschel Kohlen aus dem Keller herauf-| glaubwürdig, zumal da deffen Aussage durch verschiedene andere Der Angeklagte habe auch ein der Beweise die Diebstähle nicht in Abrede stellen, verweigert schaffte, ein Beil mit nach oben nahm. Nach der That fand Umstände unterstützt werde. aber jede Austunit über den Verbleib des Geldes. Hiernach Hauptmann v. B. das blutige Beil an der Korridorthür, mit Interesse daran gehabt, den Zeugen Jahn zu beeinflussen, that­scheint er Mitschuldige zu haben, denn er kann die sich auf dem Peschel ermordet werden sollte. Mit der Schneide des sächlich sei ja auffälliger Weise das qu. Schriftstück auch ver­90 M. beziffernde Geldsumme in der kurzen Zeit unmöglich ver- Beils hat Peschel im Gesicht und an der Stirn Verlegungen er schwunden, trotzdem es für ihn eine besondere Wichtigkeit gehabt braucht haben. litten, die indessen nicht lebensgefährdend und bald vernarbt hätte. Der Zeuge Jahn fei auch gar nicht zum Zwecke einer Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage auf ver- Denunziation gegen v. A. bei dem Staatsanwalt Dr. Benedig Todtschlag in Nigdorf. Die unter diefer Spitmarte in fuchten Mordes. Das Urtheil lautete auf 8 Jahre Zuchthaus, erschienen, sondern gerade zu dem Zwecke, das Ddium des Dieb Nr. 154 des Vorwärts" gebrachte Notiz berichtigte der erwähnte Ehrverlust und Polizei- Aufsicht. stahls an den Wechseln in Höhe von 93 000 Mart von Erst im Laufe des Ge dem Angeklagten zu nehmen. Gastwirth Herr Freund, Hobrechtstr. 19, gestern persönlich von Die Greuelthat, der am Nachmittage des 15. Mai d. I. spräches habe der Zeuge dann dahin, daß er an der Todtschlagsaffaire, wenn von einer solchen dem Ersuchen des überhaupt die Rede sein könne, durchaus unbetheiligt gewesen der fünfjährige Knabe Erich Klinger zu Charlottenburg   zum Angeklagten in bezug auf das qu. Schriftstück Mittheilung ge­fei. Er habe weder den Artisten Luhn auf der Straße verfolgt Opfer fiel, sollte bereits gestern ihren gerichtlichen Abschluß macht und daraus sei dann schließlich die Anklage entstanden. und geschlagen, noch sei er je verhaftet gewesen; es sei ihm viel- finden. Dem Schwurgericht des Landgerichts II   wurde gestern Der Zeuge Jahn sei daher gar nicht so animos gegen den An­mehr gänzlich unbekannt, auf welche Weise sich die so unglücklich der des Mordes beschuldigte Barbiergehilfe Ernst Kappler geklagten, wie dieser behaupte. Der Staatsanwalt beantragte Rechts­verlaufene Angelegenheit, nachdem die Gäfte sein Lokal verlassen vorgeführt. An dem vorbezeichneten Nachmittage wurde der An- 2 Jahre Zuchthaus und 2 Jahre Ghrverlust.- hätten, auf der Straße weiter zugetragen habe. geflagte bemerkt, wie er wiederholt Kinder durch Versprechungen anwalt Dr. Friedmann plädirte auf Freisprechung, indem er und Schenken von Bonbons zu verlocken suchte, ihm zu folgen. Die Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen Jahn angriff Mit durchschnittenen Pulsadern der linken Hand wurde Die meisten Kinder verhielten sich ablehnend, in der Nähe des und nachzuweisen suchte, daß sich derselbe hinterher Manches am 1. b. M., Nachmittags um Uhr, der 38 Jahre alte Schuh- Charlottenburger Schützenhauses, bei der schwarzen Brücke, gelang zufammentombinirt, was in Wirklichkeit nicht stattgefunden habe. macher Karl Bell durch den Lück'schen Krantenwagen in die es dem Angeklagten aber leider, von mehreren spielenden Knaben Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, weil er dem Charitee eingeliefert. Bell, der Fischerstr. 25 wohnt, hatte sich den kleinen Klinger an sich heranzulocken. Er zog das Kind in einzigen Belastungszeugen Jahn keinen größeren Glauben bei­in dem Geschäftslokal des Schuhmachers Mauff, Neue Friedrich- ein in der Nähe befindliches Gebüsch, wo er es geständlich in zumessen vermochte, als dem bisher unbescholtenen Angeklagten. straße 36, die Verlegungen in selbstmörderischer Absicht beigebracht, nachdem er vorher wiederholt die Absicht zu erkennen gegeben hatte. Er erreichte seinen Zweck nicht, erhielt auf der Wache des 14. Polizeireviers einen Nothverband und wurde in das Kranten haus gebracht. Ueber die Veranlassung zu der That verweigert er hartnäckig jede Auskunft.

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Soziale Leberlicht.

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bestialischer Weise umbrachte. Er erdrosselte den Knaben mit den Fäusten und versette dem Bewußtlosen eine Menge Hiebe gegen Hamburg  , 1. Juli. Das hiesige Landgericht verurtheilte den Kopf. Dann verstümmelte er das Kind in nicht wieder den fallirten Bankier Bartels von der Firma Carow u. Bartels, zugebender Weise. Die Annahme, daß der Thäter geiftestrant welcher verschiedentliche Depots unterschlagen und anvertraute fein müsse, fand durch die in der Voruntersuchung abgegebenen Gelder verspefulirt und sonstige unreelle Manipulationen vor­Gutachten teine Bestätigung, so daß die Anklage wegen Mordes er- genommen hatte, wegeu Unterschlagung, Untreue und Bankerotts hoben werden konnte. Der Angeklagte, der im Jahre 1866 zu Delitzsch   zu 15 Monaten Gefängniß und zweijährigem Ehrverlust. Die Marktpreise in Berlin   am 3. Juli, nach Ermittelungen beboren ist, machte feineswegs den Eindruck, als ob er seine That fünfmonatliche Untersuchungshaft wurde angerechnet. Der Firmen­bes königlichen Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Rg. guter von gereue, selbst als die Mutter des ermordeten Knaben bei seinem Associé Carom ist aus Hamburg   entwichen und verübte Selbst­16,50-16,10 m., mittlerer von 16,00-15,70 M., geringer von Anblick weinend und händeringend zum Saale hinauswankte, mord. 15,60-15,20 M., Roggen per 100 kg. guter von 14,50 bis verrieth das ausdruckslose Gesicht des Angeklagten feine Spur 14,40 M., mittlerer von 14,30-14,20 m., geringerer von 14,10 von Gemüthsbewegung. Die Deffentlichkeit wurde sofort nach bis 14,00 M. Gerste per 100 kg. gute von 17,00-16,00 M., Berlesung des Anklagebeschlufjes ausgeschlossen. Nach wenigen mittlere von 15,90-15,00 m., geringe von 14,90-14,00 M. Minuten wurde die Berhandlung vertagt, der Vertheidiger hatte Safer per 100 Kg. guter von 18,20-17,70 m., mittlerer von den Antrag gestellt, den Angeklagten noch einmal auf seinen 17,60-17,20 m., geringer von 17,10 bis 16,60 m. Stroh, Geisteszustand untersuchen zu lassen, und der Gerichtshof hatte Die Ausstandsbewegung unter den Ziegeleiarbeitern Richt per 100 Rilogramm von 0,00-0,00 m. Heu per diesem Antrage statt gegeben. im Kreise Templin   hat der Boss. 3tg." zufolge ihr Ende 100 Kilogramm von 0,00-0,00 M. Erbsen, gelbe zum Rochen per 100 kg. von 40,00-24,00 M. Speisebohnen, weiße per Das Schwurgericht des Landgerichts I   verhandelte gestern erreicht. Die Ruhe sei vollständig wieder hergestellt worden und 100 Kg. von 50,00-20,00 m. Linfen per 100 Kg. von 80,00 gegen die unverehelichte Anna Fornfett, die des wissentlichen die Betriebe seten alle wieder vollständig im Gange. Unorganisirt, bis 30,00. Kartoffeln per 100 kg. von 8,00-5,00 m. Rind- Meineides beschuldigt und geständig war. Die Angeschuldigte wie die Arbeiter waren, mußte ihr Ausstand ein trauriges Ende fleich von der Keule per 1 Kg. von 1,60-1,20 M. Bauchfleisch hatte in einer Antlagefache gegen ihren Beschützer", den sie nehmen. per 1 Kg. von 1,30-0,90 m. Schweinefleisch per 1 Kg. von wegen Kuppelei und Mißhandlung angezeigt hatte, als Be­1,60-1,10 9. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,90 m. Taftungszeugin aufzutreten. In diesem Termine zeigte sich, wie Hammelfleisch per 1 Kg. von 1,40-0,90 m. Butter per 1 Kg. die dämonische Gewalt, die die Zuhälter auf die sie ernährenden von 2,80-1,80 9. Gier per 60 Stück von 4,00-2,00 m. Fische Frauenspersonen auszuüben pflegen, die damalige Zeugin wider­per 1 Kg.: Karpfen von 2,00-1,00 M. Male von 2,80 bis rief ihre frühere Aussage unter ihrem Gide, obgleich es ein 1,20 M. Zander von 2,40-1,20 M. Hechte von 2,00-1,00 M. Leichtes war, fie des wissentlichen Meineides zu überführen. Sie Barsche von 1,60-0,80 M. Schleie von 2,40-1,00 M. Bleie wurde sofort vom Gerichtszimmer aus verhaftet. Die gestrige von 1,40 bis 0,60 m. Krebse per 60 Stück von 12,00-2,00 M. Verhandlung endete mit ihrer Verurtheilung zu anderthalb Jahren Zuchthaus. Polizeibericht. Am 3. d. M. Morgens sprang ein Mäd­chen gegenüber dem Hause Schiffbauerdamm 26   in die Spree, wurde jedoch noch lebend aus dem Wasser gezogen und nach der Charitee gebracht. Im Hause Memelerstraße 81 wurde ein Arbeiter im Klosetraum erhängt vorgefunden. An der Ecke der Leipziger  - und Markgrafenstraße wurde Nachmittags ein sechsjähriger Knabe durch einen Arbeitswagen überfahren und am Kopfe bedeutend verlegt. Auf dem Neubau der Luther­tirche ftürzte ein Maurer beim Reinigen der Chorfenster vom Gerüst etwa 11 Meter hoch herab und erlitt so schwere innere Verlegungen, daß er nach dem Elisabeth- Krankenhause gebracht werden mußte. Vor dem Haufe Linienstr. 202 gerieth ein vier jähriger Knabe unter die Räder eines Geschäftswagens und wurde am Kopfe und am Fuße bedeutend verlegt. Im Laufe des Tages fanden drei kleine Brände statt.

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Gerichts- Beitung.

Achtung! Maschinenbauer und Montenre! In der Mögelin  'schen Maschinenfabrik, so wird uns aus Bosen berichtet, ist ein großer Theil der Arbeiter vor kurzem entlassen worden; vor allem wurde mit den älteren Arbeitern aufgeräumt. Troßdem sucht die Fabrik durch eine Annonce in der Volks- Zeitung" Maschinenbauer und Monteure. Unter den obwaltenden Umständen fönnen Arbeiter dieser Branche nicht genug vor Zuzug nach Posen gewarnt werden.

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Also der Streit, dessen Inszenirung" angekündigt wird, dient zur Geschäftsreklame. Wie mancher Streik mag von den Herren Spekulanten und Rapitalisten zu solchen Zwecken inszenirt" werden! Der Arbeiter muß hungern, der Bourgeois macht ein Geschäft.

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Wozu ein Kohlenstreik gut ist. Im Leipziger Tage­Der vom Amte suspendirte Kriminalfommiffarius Otto von Arnauld wurde gestern aus der Untersuchungshaft der blatt" lejen wir: Die hiesige Kohlenfirma Hoffmann- Ebeling u. Romp. 2. Straffammer hiesigen Landgerichts I vorgeführt, um sich auf die Anklage der versuchten Verleitung zum Meineide zu ver- versendet an ihre Fabrik- Kunden ein Rundschreiben, welches auch antworten. Der bekanntlich in den Prozeß Hugo Löwy ver- für Hausbrandbedarf von Wichtigkeit ist. In demselben wird wickelte Angeklagte ist unter der Anklage der Anstiftung zur auf die Absicht der Bergarbeiter des Brüger Re­Begünstigung zur Untersuchung gezogen worden, weil er kurz vor piers, im Herbste einen allgemeinen Streit zu dem Zusammenbruch des Löwn'schen Geschäfts sich zur Befriedi infeniren, hingewiesen, der dann jedenfalls von längerer gung seiner Forderungen 94 000 M. Wechsel hatte überweisen fassen. Dauer sein dürfte. Unter solchen Umständen sei es gerathen, Ueber diese Transaktion fam ein Schriftstück in der Weise sich in den kommenden zwei Monaten einen entsprechenden zu stande, daß Löwy seine Blanko- Unterschrift gab und es dem Vorrath hinzulegen, um einen längeren Streit aushalten zu Angeklagten überließ, nach Rücksprache mit dem Buchhalter können. Carl Jahn einem entfernten Verwandten des Angeklagten- und dem Makler Rohn, dem er die empfangenen Wechsel zur Verwerthung übergeben hat, den Text des Uebereinkommens ein­zutragen. Dieses Schriftstück ist nur in dem von der Hand des An­geflagten geschriebenen Entwurf vorhanden, die von Jahn gefertigte Reinschrift ist nicht aufzufinden. In dem Prozeß Löwn ist auch Ein Streik der Droschkenbefizer, und zwar ein erfolg der Buchhalter Jahn vernommen worden, der in den verschiedenen reicher, hat sich in den lezten Tagen in Aachen   abgespielt. Die Hauptverhandlungs- Terminen eine besondere Gehässigkeit gegen Der Bohrer Ernst Albert Wolschke stand heute vor dem den Angeklagten v. A. zur Schau getragen hat. Die Anklage dortigen Fuhrwerksbesitzer haben, nachdem ihre bei den zu­Schwurgericht des Landgerichts 11. Am Sonntag, den 9. April d. J. behauptet nun, daß der Angeklagte versucht habe, den Jahn zuständigen Behörden wiederholt schriftlich und mündlich vor­gebrachten Wünsche, es möchten die in dem neuen Tarif vor­wurden die Bewohner Spandaus durch die Kunde von einer bewegen, daß er bei seiner Vernehmung im Prozeß Löwy von Blutthat erschreckt, die während des Hauptgottesdienstes um 11 Uhr jenem Schriftstücke nichts sagen möge. Er soll jerner dem Zeugen gesehenen, theils bis zur Hälfte der bisherigen Sätze herunter­in dem Junggesellenheim des Artillerie- Hauptmanns von Loga, Jahn nahe gelegt haben, daß wenn Löwy nicht verurtheilt gehenden Preisminderungen rückgängig gemacht werden, keine durchgreifende Berücksichtigung gefunden haben, mit Ausnahme Das Quartier des würde, er zu seinem Gelde kominen würde. Der Angeklagte Schürftr. 2, ins Werk gesetzt worden war. dem Hauptmann beigegebenen Burschen Gustap Peschel befand bestritt diese Beschuldigung und behauptete, daß er dem eines einzigen Fuhrwerts besizers im Einverständnisse mit den den öffent fich, durch einen Korridor von den Zimmern des Hauptmanns Jahn, der sich vorgenommen hatte, so ungünstig wie möglich fahrenden Kutschern beschlossen, mit dem 1. Juli die bis­getrennt, in der Küche. Wolsch te war dort häufiger Besucher, gegen Löwy auszusagen, nur vorgehalten habe, wie unrecht dies herigen Haltestellen an den Bahnhöfen und lichen Plägen nicht mehr mit ihrem Fuhrwerk zu so auch am 9. April. Er fam diesmal jedoch in unlauterer Ab- wäre, da er doch von der Verurtheilung des Löwy nichts habe. ziehen und die Annahme der ihnen dieserhalb zugehenden fo­ficht. Ihm war der gräßliche Entschluß gereift, erst den Beschel Zeuge Ja hi bekundete, daß der Angeklagte eines Tages zu auf gewaltsame Weise zu beseitigen und dann die Wohnung des ihm gekommen und ihm nahe gelegt habe, bei seinen Ber  - genannten Briefchen" zu verweigern. Die Befizer begründen, wie aus Hauptmanns auszuplündern. Bei demselben war Wolfchke, nehmungen nicht mehr auszusagen, als worüber er gefragt einer im" Echo der Gegenwart" veröffentlichten Erklärung" If hervorgeht, ihr Vorgehen damit, daß ihr Gewerbe bei den Der im 52. Jufanterie- Regiment gedient hat, früher Bursche ge- werde. Der Angeklagte habe ihm gesagt, daß er selbst günstig hervorgeht, ihr Vorgehen damit, daß ihr Gewerbe bei den wesen und er kannte die Gewohnheit des Herrn von Loga, für Löwy aussagen werde, und er( der Zeuge) doch bedenken theuern Lebensmittel- und Futterpreisen, sowie in Anbetracht der Vergrößerung der Stadt und der Ausdehnung des Pferde= Sonntags auszugehen. Zufällig blieb Beschel an jenem möge, daß nur wenn Löwy frei ausgehe, ihm eine Aussicht erbahnneges und infolge sonstiger Lasten unter dem neuen Zarif Bormittage nicht allein in der Wohnung mit dem Wolf chef, ſtehe, für seine Forderungen befriedigt zu werden. Speziell mit seinen zum Theil viel zu niedrigen Fahrpreissägen empfind­v. Arnauld ihm wiederholt gesagt, daß er von der schon um neun Uhr Morgens gekommen war um habe den geeigneten Zeitpunkt zur Ausführung der geplanten Mord- jenem Schriftstück nichts befunden solle, da sonst Löwn lich geschädigt, ja an den Rand des Ruins gebracht würde. Es that zu erwarten. In dem Augenblick, als Peschel sich über das wegen betrügerifchen Bankerotts vor das Messer kommen würde. fält dabei noch ins Gewicht, daß der bisherige Tarif fast 20 Waschbecken beugte, sprang Wolfchte von seinem Siz auf und Der Angeklagte bestritt diese Behauptungen und meinte, daß die volle Jahre in Geltung war. warf dem Beschel eine Längst bereitgehaltene Buderschnur um den Gespräche, die er über das Schriftstück mit dem Zeugen geführt, Hals, in der späterhin zugestandenen Absicht, auf diese Weise sich gar nicht auf den Prozeß Löwy, sondern auf den Prozeß den Beschel zu erwürgen. Mit voller Kraft und Geistesgegen des Massenverwalters Brinkineyer gegen ihn bezogen haben. In wart setzte sich der Ueberfallene zur Wehr. Es gelang ihm, die dem lezteren Prozeß ist v. Arnauld übrigens zur Herausgabe Finger zwischen Hals und Schlinge zu bringen und so das Zu- der Wechsel verurtheilt worden. Rechtsanwalt Dr. Fr. Fried. König Stumm hat, wie aus Neunkirchen   berichtet wird, ziehen der Schnur zu verhindern. Dabei war P. rüdlings zu mann behauptete, daß der Zeuge in einem Termine direkte Falle gekommen, er hatte aber den Welsch te durch einen träf- Schimpfworte gegen den Angeflagten gebraucht habe, so daß diefer Tage die üblichen jährlichen Gratifitationen an diejenigen tigen Fußtritt bei Seite geschleudert und sich dann gänzlich von Direktor Martins ihn eruflich habe zurechtweisen müssen. feiner Arbeiter vertheilt, die 25 Jahre auf dem Werke thätig sind, der Schlinge befreit. Nun griff Wolfchte zu einem eigens v. Arnauld habe ihm darauf hin mit einer Beleidigungsklage oder sich im jüngsten Geschäftsjahre durch Führung oder Leistungen deshalb bereit gestellten Küchenbeil, mit welchem er dem Befchel gedroht, und die jetzige Anflage sei nun die Antwort darauf besonders ausgezeichnet haben. Es erhielten im ganzen 94 Ar­mehrmals über den Kopf hieb, ihm jedoch lebensgefährliche Ver- Der Vertheidiger behauptet ferner, daß dieser Beuge noch nach beiter eine Brämie von je 50 M. Wie es das Beremoniell er­legungen nicht beibrachte. Jetzt mögen dem Wolfchte Bedenken dem er angeblich zum Meineide verleitet werden sollte, mit dem fordert, ließ fich Rönig Stumm auch diesmal höchsteigenhändig aufgestiegen sein, ob er den P. überwältigen tönne; er warf Angeklagten und seiner Familie ganz freundlich verkehrt habe. zu feinem Volte herab, um ihm gnädig seine Anerkennung dafür das Beil von sich und ungesehen entfam er aus dem Hause. Später und bis zum heutigen Tage babe der Zeuge in engitem auszusprechen, daß die Neunkirchener Arbeiter mit der Bürger­Einige Augenblicke später wäre W. dem Hauptmann in die Verkehr mit dem Makler Rohn gestanden, welchen v.. be- schaft das im vorigen Jahre dem Kaiser abgelegte Gelöbniß Hände gerathen, der mit Revolver und Säbel bewaffnet in schuldige, ihm 22 000 W. unterschlagen zu haben. Beuge unverbrüchlicher Treue in so glänzender Weise bei der Reichs­der Küche erschien, von dem Lärm des Kampfes herbeigerufen. Noch Jahn wies diese Angriffe auf seine Glaubwürdigkeit zurück, tagswahl eingelöst hätten". Ganz besonderen Dant fand die begeisterte Stim an demselben Tage erfolgte die Verhaftung des Wolschte auf der versicherte, die Wahrheit gesagt zu haben und meinte, daß Rohn in welche die Arbeiter ob Des mung" günstigen Straße zu Spandau  . Er war sofort geständig und gab als ihm die Krait verliehen habe, daß er nicht zum Schurken werde. Zeuge to hn bestritt, gegen von Arnaulo irgendwie un- Ausfalls der Wahl am Wahlabend vorschriftsmäßig ver allen Beweggrund zur That an, daß er seine in der Havelstraße wohn­Die Denunziation desselben gegen waren. Nachdem König Stumm noch besonders markant ver­haite Geliebte habe heirathen und nach Verbrauch ererbten ehrlich gehandelt zu haben. Geldes sich hierzu die Mittel durch einen Diebstahl in der tyn wegen der angeblichen Unterschlagung habe gar keinen Erjolg fundet hatte, daß die Wahl so frei gewesen, wie es in seinem Dem Mitzeugen Jahn Reiche überhaupt nur möglich sei, zeigte er sich allmälig wieder Wohnung des Hauptmannes habe verschaffen wollen. Die Geld: gehabt, weil sie eben gegenstandslos war. fassette auf dem Echreibtisch im Zimmer des Hauptmannes ent- giebt diefer Beuge ein gutes Zeugniß. Dieser habe auch ihm von der menschlichen Seite, indem er einen langen Jammer los hielt genug, um den W. zu bereichern. Vor dem Schwurgericht erzählt, daß ihn der Angeklagte zum Weineid habe verleiten ließ über das schlechte Geschäft bei den schlechten Zeiten. Doch wenn schon, denn schon, trog afledem solle die Tyeuerungszu war Wolfchte der ihn zur Lait gelegten That geständig, wollen. Rechtsanwalt Silbergleit hat dem Angeklagten mehrfach lage von drei Mart monatlich für die über 24 Jahre alten Ar­jedoch bestritt er, Beschel in der Absicht überfallen zu haben, einen Mord auszuüben. Er behauptete vielmehr, daß er P. nur juristischen Rath ertheilt, derselbe bezog sich jedoch, wie der beiter einstweilen bestehen bleiben. Aber, aber! Werde die habe verhauen wollen, da ihn derfelbe des Diebstahls bezichtigt Beuge versichert, nur auf den Zivilprozeß desselben. Bei dieser Militärvorlage nicht angenommen, dann könne er für nichts und ihn auch sonst noch anderweitig verleumdet hätte. Der Vor- Gelegenheit will Beuge dem Angetlagten allerdings gejagt mehr bürgen und in dem Elend, das die Opposition dann über das Schriftstück, in welchem dem Zeugen das deutsche Volk bringe, würden unzweifelhaft auch seine Ar­fizende, Landgerichts- Direktor Gary, wies den Angeflagten auf haben, daß das Schriftstück, einbeiter sie das Unwahrscheinliche dieser Einwendung hin und stellte Jahre ungewöhnliche Befugnisse zu gunsten des Angeklagten ein- beiter versinken, wenn fie ihn, König Stumm, nicht fest, daß Wolschte mit seiner Geliebten, einer geräumt waren, sich im Zivilprozesse nicht verwerthen lasse. Bon hätten. Auch in Neunkirchen   werden die Arbeiter lernen, auf eigenen Kellnerin, einen lüderlichen Lebenswandel geführt, nachdem einer Verschweigung des Schriftstückes in irgend einem Kriminal­er 1500 Mart verpraßt, nicht daran gedacht, zu arbeiten und prozesse sei seines Wissens nicht die Rede gewesen. Bei dem Füßen zu stehen. Dafür sorgen wir, die Sozialdemokraten. schließlich ohne einen Pfennig Geld am Tage nach der That ver: Beugen Jahn hat der Zeuge eine außergewöhnliche Animosität Von der Harmonie der Interessen auf dem Laude. haftet worden ist. Aus den Bekundungen des Zeugen Beschel, sowohl gegen Löwy als auch gegen v. Arnauld wahrgenommen. 21 Jahre alt, geht hervor, daß W. schon am 8. April d. J., Von einer Verleitung zum Wleineide hat Jahn zu diesem Aus dem Sauerlande wird einem ultramontanen Blatt, der bei verschiedenen Unterhaltungen nichts gesagt. Hamm  - Soester Voltszeitung" berichtet, daß in den gräflichen Abends zuvor, ihn besucht, sich übermäßig lange aufgehalten, Beugen bis das Haus geschlossen war und dann das Verlangen geäußert Beuge Jahn erklärte dies damit, daß er den Rechtsanwalt Waldungen bei Gabbel ca. 30 Morgen Himbeeren, die in acht hatte, über Nacht bleiben zu dürfen, was abgelehnt wurde. Ver- Silbergleit für den Bevollmächtigten des Angeklagten gehalten bis vierzehn Tagen eine reiche Ernte und lohnenden Verdienst Damit war die Beweisaufnahme erledigt. Staats für viele arme Leute versprochen hätten, abgemäht worden muthlich sollte die geplante Blutthat im Schuße der nächtlichen habe. Duntelheit ausgeführt werden. Die Vorbereitungen hatte W. anwalt Dr. Borchert hielt den Zengen Jahn für durchaus feien. Wozu auch auf den Verdienst der armen Leute Rücksicht

Der Streif ist, wie gesagt, erfolgreich verlaufen. Die Polizei birektion hat nämlich von der Einführung des neuen Tarifs Ab­stand genommen. Ob Verstöße gegen den§ 153 der Gewerbe­Ordnung und sonstige Ausschreitungen vorgekommen sind, dar­

über wird nichts berichtet.

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