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Bei der Arbeit verunglückt. Am Donnerstag, den 27. Juli, fiel der beim Maurermeister Paul beschäftigte Buyer Traugott Otto auf den Bauten des Schöneberger Terrains am Bahnhof bei Aufstellung eines Gerüſtes von einer Höhe von 6 Metern herab, wobei er sich den Arm brach und schwere Ber: legungen am Kopfe davontrug, so daß er nach dem Elisabeth­Krankenhaus geschafft werden mußte.

Berichtigung. Der Wirth Kersten, Fruchtstraße 26, nimmt fein Bier von der Spandauerberg- Braueret, sondern der Bierverlag von Robert, Fruchtstr. 26.

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bekleidete er

laden des Hauses Rottbuserdamm 12 muthwillig eine große Jahren Fensterscheibe und verletzte sich so bedeutend an der Hand, daß deutschen Botschaft er nach dem Krankenhause am Urban gebracht werden mußte. In der Nähe der Weidendammerbrücke fiel Nachmittags ein Ar­beiter während der Kahnfahrt in die Spree, wurde aber, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Wasser gezogen und nach feiner Wohnung gebracht. Vor dem Hause Gitschinerstr. 80/81 wurde Abends ein 7jähriges Mädchen, als es den Biehhund feines Vaters, welcher von einem anderen Hunde gebissen wurde, befreien wollte, von lezterem in den Arm gebissen und umge worfen. Es erlitt dabei bedeutende Verlegungen am Arme und am Hinterkopfe. Nach Anlegung eines Nothverbandes wurde das Mädchen nach der elterlichen Wohnung gebracht. Am 29. v. M. fanden zwei kleine Feuer statt.

Gerichts- Beitung.

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vom

D

bei ist

Att. 3. III. J.-N. 947/92 Z.-B.-N. 14565,

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Berg in dem See, wobei H. im Rohr unterging und ertrant. Dem Merger über die Verkehrsstörungen durch die Militär-| Der tgl. Erste Staatsanwalt, Sein Vater ließ die Stelle durch Fischer absuchen, und hierbei züge hatte der Hausdiener Albert Gehrte zu deutlichen Aus­zogen diefelben turz hintereinander die in völliger Verwesung bruck gegeben und sich deshalb wegen Beleidigung von Mit befindlichen, zur Unkenntlichkeit entstellten Zeichen von zwei gliedern der bewaffneten Macht vor der 181. Abtheilung des Magdeburg  , 24. Dezember 1892. Männern hervor; später wurde auch der ertrunkene Knabe auf- Schöffengerichts zu verantworten. Gehrke schob eines Tages Auf Ihre Anzeige vom 29. November d. J. gegen den gefunden. Die beiden Unbekannten, welche muthmaßlich im feinen Handwagen durch die Chauffeestraße. Er mußte eine Amtsvorsteher Jahn daselbst wegen versuchter Nothzucht werden Winter im Gife eingebrochen sind, mußten sofort begraben Kompagnie Soldaten, die hinter ihm ging, Platz machen. Er Sie benachrichtigt, daß nach der eidlichen Aussage der... der werden. Ferner ertrant am gestrigen Sonntag im Müggeljee that es widerwillig erst nach mehrmaliger Aufforderung des die Beschuldigte niemals sie mit Gewalt zur Duldung des außer ein etwa 30jähriger Mann, welcher in einem Ruderboote fuhr, Truppe führenden Unteroffiziers. Dann hielt Gehrke sich aber ehelichen Beischlafs zu nöthigen versucht hat, so daß ich keine ein Ruder war ihm in das Wasser gefallen, der Mann bog sich mit seinem Wagen in gleicher Höhe mit den Soldaten, wobei er Beranlassung habe, strafrechtlich gegen Jahn einzuschreiten. über den Rand des Kahnes und stürzte hierbei über Bord. sich in abfälligen Redensarten über das Militär erging. Die Maizier." Soldaten überhörten eine Zeit lang diese Aeußerungen, als der Da der Begriff mit Gewalt" nicht so leicht zu Angeklagte sie aber direkt beschimpfte, wurde er einem Schutz- definiren ist, so war die Abweisung der Strafanzeige zu er= mann übergeben. Der Staatsanwalt hielt es für besonders er- warten, jedenfalls aber beweist die Antwort des Herrn Ersten schwerend, daß der Angeklagte selbst Soldat gewesen sei, er be- Staatsanwaltes, daß Herr Jahn in bezug auf das antrage deshalb eine Gefängnißstrafe von 14 Tagen. Das Gericht fechste Gebot gerade den Ansichten huldigt, die er der Sozial beließ es wegen der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten demokratie in die Schuhe schiebt. Das ist ja eine alte Gr bei 30 M. Geldstrafe. fahrung, daß man niemanden hinter einem Busche sucht, hinter dem man nicht selbst gesteckt hat; und Herr Jahn, der selbst im Eine interessante Vorgeschichte hat ein Beleidigungs- Glashause fizt, hat am wenigsten Ursache, andere mit Steinen prozeß, der am Sonnabend vor der achten Ferien- Straffammer zu bewerfen. Es wäre nun angebracht gewesen, daß das des Landgerichts   1 in der Berufungsinstanz zur Verhandlung ge- Dienstmädchen Beleidigungsklage gegen den Amtsvorsteher an langte. Vor reichlich 20 Jahren lebte in Rheinsberg   der hängig macht. Das Dienstmädchen verstand sich nun leider nicht praktische Arzt Dr. Neuhaus. Sein Cheleben, sowie feine sonstigen dazu, die Beleidigungsklage einzureichen. Dagegen reichten einige Polizeibericht. Am 29. v. M. Mittags machte ein Verhältnisse gestalteten sich höchst ungünstig, es tam zu einem Einwohner von Niederndodeleben   Beschwerde über den ablehnen­Mädchen in seiner Wohnung, in der Blücherstraße, den Versuch, Ehescheidungsprozeß und da Dr. Neuhaus außerdem mit Schulden den Bescheid des Ersten Herrn Staatsanwaltes bei der Obers sich durch den Genuß von Brennfpiritus zu tödten. Nach An- zu kämpfen hatte, verließ er Rheinsberg  . Er war lange Zeit Staatsanwaltschaft ein und erhielten dann den folgenden Be­wendung von Gegenmitteln wurde es nach dem Krankenhause nicht zu finden, das Urtheil in seinem Scheidungsprozesse konnte scheid: am Urban gebracht. Auf dem Neubau Glogauerstr. 28 fiel ein ihm ebenso wenig zugestellt werden, wie andere gegen ihn er- Der Kgl. Ober- Staatsanwalt. Sjähriger Knabe von dem ersten Stock bis in den Keller hinab gangene Urtheile. Die Frau Dr. Neuhaus, welche ihrem Ghe­und erlitt einen Schädelbruch. Er wurde nach dem Kranken­Naumburg, den 5. Febr. 1898. hause Bethanien gebracht. In ihrer Wohnung in der Hollmann höchst bedrängte Lage, da sie wegen der Unauffindbarkeit ihres Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des Herrn Ersten manne ihr ganzes Vermögen anvertraut hatte, gerieth in eine Zu der von Ihnen in Gemeinschaft mit.... erhobenen straße wurde eine Frau erhängt vorgefunden. Vor dem Hause früheren Ehemannes die ihr gerichtlich zugeschrochene Unterstützung Staatsanwaltes zu Magdeburg   vom 24. Dezember v. J. in der Müllerstr. 79 wurde ein Arbeiter durch einen Arbeitswagen nicht geltend machen fonnte. So vergingen viele Jahre. Als Anzeigefache wider den Amtsvorsteher Jahn wegen Nothzucht überfahren und erlitt eine so bedeutende Quetschung des Unter­vor etwa drei Jahren das Eisenbahn Unglück schenkels, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Mönchenstein sich ereignete, wurde in den Schilderungen Bescheid auch ganz begründet befunden worden. Nach der eid­die Sachlage... geprüft und der angefochtene Am 30. v. M. Morgens wurde vor dem Hause Barnimstr. 46 auch ein Dr. Neuhaus erwähnt, der den Verunglückten that lichen Bekundung der... ist keine Rede davon, daß der Be ein Rutscher infolge eines Streites mit einem Bildhauer von fräftige Hilfe geleistet. Der Rechtsbeistand der Frau Dr. Neu- schuldigte ihr gegenüber jemals Gewalt zur Erzwingung des Letzterem mit einem Messer in den Hinterkopf gestochen und an- haus, der Rechtsanwalt Kuh in Rathenow  , kam auf den Ge- außerehelichen Beischlafes angewendet, noch daß sie dem An­scheinend bedeutend verletzt. Im Fluthgraben wurde früh die danken, daß der erwähnte Dr. Neuhaus mit dem Gesuchten dringen desselben einen ernstlich gemeinten Widerstand entgegen­Leiche eines unbekannten, etwa 40 Jahre alten Mannes ange- gleichen Namens identisch sei. Diese Vermuthung wurde durch gesetzt hat.... Hiernach liegen weder die Thatbestands­schwemmt. Bormittags bedrohte der obdachlose Schloffer Berger die angestellten Ermittelungen bestätigt. Dr. Neuhaus hatte nach Merkmale der vollendeten noch der versuchten Nothzucht vor.... auf dem Arkonaplaz ohne jede Veranlassung einen Schuhmann mit seinem Weggange aus Rheinsberg   ein wechselvolles Leben geführt. einem Taschenmesser. Als der Schuhmann zur Sistirung des Er war Schiffsarzt auf einem Hamburg  - New- Yorker Dampfer ( Unterschrift unleserlich.) Berger schritt, sette ihm dieser thätlichen Widerstand entgegen, gewefen und war dann wegen Körperverlegung zu einer Ge- festgestellt, daß Herr Jahn, Amtsvorsteher von Niederndodeleben  , Also Nothzucht liegt nicht vor, wohl aber ist attenmäßig so daß er von seiner Waffe Gebrauch machen mußte. Berger fängnißstrafe von 6 Wochen verurtheilt worden. wurde dabei am Arm und an der Schulter unbedeutend verlegt. fich das Schicksal des Dr. Neuhaus günstiger gestaltet. Er daß also sein Lebenswandel nicht derart ist, als daß sich seine Dann hatte ehebrecherischen Verkehr mit seinem Dienstmädchen gepflogen hat, Nachmittags schlug ein obdachloser Arbeiter in dem Bäcker- war zu Amt, Ehren und Vermögen gelangt. Seit Mitbürger ein Beispiel von ihm nehmen könnten. Nichts desto­eine Stelle als Arzt bei der in Rom  , weniger aber ist Herr Jahn noch immer im Amt und nuzt sein er hatte den Titel Amt weiter aus, um Ehe und Familie vor den Angriffen der Sanitäts Rath" D und Orden erhalten, an einem der schweizer Seen besaß er eine deutschen   Kaiser einen+++ Sozialdemokratie zu schüßen. hübsche Villa. Nun ging Rechtsanwalt Kuh von neuem gegen den Schulduer vor. Dieser erhob Einwände und focht die Rechts- falen, die am 18. Juli in Burtscheid   tagte, bot mancherlei des Die Textilarbeiter- Konferenz für Rheinland   und West­giltigkeit der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche an. Rechts Interessanten über die soziale Lage der Webereiarbeiterschaft. anwalt Kuh nahm Veranlassung, sich bei dem Auswärtigen Amt Bon   den Situationsberichten gehört zweifellos derjenige von nach dem Schuldner zu erkundigen, er legte deffen Vergangenheit Bielefeld   zu den traurigsten, denn von 10 000 Textilarbeitern im flar, wobei er seiner Verwunderung darüber Ausdruck gab, daß Stadtkreis Bielefeld   find Sanitätsrath Dr. Neuhaus eine Stelle als Botschaftsarzt in 8000 Textilarbeitern im Landkreis ist kein einziger organisirt. nur 35-40 organisirt, von den Rom   erhalten habe. Wegen diefes Schreibens strengte Dr. Neu- In Elberfeld   sieht es mit der Organisation schon beträchtlich haus die Privatbeleidigungstlage gegen Rechtsanwalt Ruh an. beffer aus, von 7000 Textilarbeitern find 1000 organisirt. Die Das Schöffengericht wies den Kläger kostenpflichtig ab und die Arbeitsverhältnisse sind am miserabelsten in der Färberbranche, Berufungsinstanz bestätigte das erste Urtheil. in welcher einzelne Betriebe drei bis vier Gesellen und 25 bis Ein Unglücksfall im Urania- Theater beschäftigte gestern die 30 Lehrlinge haben; die Behandlung der letzteren ist zudem noch brutal. zweite Ferien- Straffammer des Landgerichts   I. Das Aufziehen Mitglieder der Filiale sind. Aachen   hat 13 000 Tertilarbeiter, von denen 200 und Niederlassen des Vorhanges während der Vorstellungen Mitglieder der Filiale find. Weber verdienen bis 12 Mart, Gewerbegericht. Rammer VI. Der Hausdiener Hoffmann wurde in diesem Frühjahre von dem 14jährigen Knaben Rudolph in der Appretur verdienen erwachsene Arbeiter vielfach nur mußte mit seiner Entschädigungsklage er ist ohne vorherige besorgt. Um ein schnelleres Herabfallen des Vorhanges zu be- Mark wöchentlich, jüngere Arbeiter 4-6 Mart. In Barmen find Kündigung entlassen worden gegen den Restaurateur Bruno wirken, war an beiden Enden der unteren Stange ein Eisen- von 16 000 Textilarbeitern 1200 in der Filiale. Die Verhältnisse Echmidt abgewiefen werden, da letterer dem Gericht ein Buch gewicht angebracht worden. Diefelben waren mittels Draht be- in Crefeld   find in der Tertilbranche tief traurige. Am erbärm­vorlegte, worin der Kläger   eigenhändig attestirt hat, daß er sein festigt. Als Rudolph den Vorhang am Abende des 13. Märzlichsten find jedoch die Verhältnisse in den Appreturen, denn unter 60 bis 70 Arbeitern befinden sich 30 Lehrlinge ohne die Gehalt bis zum Tage seines Wegganges erhalten habe und keine d. I. hochgezogen hatte, fiel das Gewicht, welches über ihm hing Mädchen. Euskirchen   hat 60 organisirte Textilarbeiter, die Ge­Ansprüche mehr an Schmidt besize. herunter und ihm ins Gesicht. Er erlitt schwere Verlegungen an Friedrichshof, klagt dessen ehemalige Bierkassirerin, Fräulein hause zubringen. Sein Gesicht ist bleibend verunstaltet. Für arbeiter in Fabriten und 900 Hausindustrielle. Organisirt sind Gegen Herrn Grünewaldt, Besizer des Etablissements einem Auge und der Nase und mußte längere Zeit im Kranken- fammtzahl derfelben beträgt 900, welche durchschnittlich 7-12 M. verdienen und Militärtuche verfertigen. Haan   hat 1100 Textil­Kilian, auf Zahlung einer Entschädigung; sie ist ohne Kün- diefen Unglücksfall wurde der frühere Maschinenmeister des 148 Arbeiter. Durch das Vorgehen der Firma Schniewind u. digung entlassen worden. Der Beklagte glaubt damit im Recht Urania- Theaters, August Briz, verantwortlich gemacht. gewesen zu sein, weil, wie er behauptet, die Klägerin ihr Ami felbe gab zu, daß er im November v. J. den Vorhang in der be- Schmidt hat die Filiale einige Einbuße erlitten. In Mettmann  unordentlich versehen habe. Sie soll Bier ohne Zahlung und zeichneten Weise beschwert habe. Damals sei die Befestigung eine sählt die Filiale 70 Mitglieder. In Ronsdorf   bei 2000 Tertil Kontrolle an die Kellner gegeben und bisweilen auch die Kasse derartige gewesen, daß jede Gefahr eines Unglücksfalles aus- arbeitern( größtentheils Hausindustrie) über 500. Zum Erbarmen verlassen haben. Der Gerichtsvorsitzende macht den Beklagten geschlossen war. darauf habe er feine Stellung jämmerlich ist die Lage der Textilarbeiter in Hückeswagen  . Wem darauf aufmerksam, daß die vorgebrachten Gründe nicht zu aufgegeben. Wenn nun durch allabendliches häufiges Auf- und es möglich ist wandert aus. Die Folge davon ist, daß die Ge= denen gehören, welche nach dem Paragraph 123 der Gewerbe- Niederlassen des Vorhanges die Befestigung sich nach 5 Monaten sammtzahl der Arbeiter, welche vor drei Jahren noch 1700 betrug, ordnung zur sofortigen Entlassung Angestellter berechtigen. Hierauf gelockert habe, so könne ihm die Schuld nicht zugeschrieben werden, jetzt auf 1400 gesunken ist. Röttgen hat auf 300 Tertilarbeiter überreicht der Beklagte dem Gerichtshof einen Revers, welchen sondern sie treffe denjenigen, der es verabsäumt habe, die Ein- nur 13 organisirte, und in M.- Gladbach ist infolge Lokal die Klägerin unterschrieben hat; es steht darin, daß sie keine Forde richtung zu revidiren. Der Gerichtshof war mit dem Staats- mangel und sonstiger Chikanen an eine Organisation nicht zu rungen an Herrn Grünewaldt mehr habe. Als Fräulein Kilian anwalte der Ansicht, daß dem Angeklagten ein Vorwurf nicht zu das Schriftstück vorlesen hört, stutt fie und bricht in den Ausruf machen sei und fällte daher ein freisprechendes Urtheil. aus, das sei eine Falle. Sie habe beim Unterschreiben an­An einem Mai- Abende wollte der Kaufmann G. den genommen, ihr Verzicht auf weitere Forderungen beziehe fich Stadtbahnzug von Grünau nach Berlin   benutzen. Als er ein nur auf die Invaliditätsversicherung und ähnliches; diese Illusion sei durch den Buchhalter des Beklagten in ihr erweckt worden, Endlich fand G. einen Wagentheil, dessen Sitzplätze zwar in Be sei durch den Buchhalter des Beklagten in ihr erweckt worden, steigen wollte, tönte ihm überall der Ruf Gefüllt!" entgegen. gelesen habe sie nicht, was fie unterschrieb. Der Vorsitzende macht die Klägerin auf das Leichtsinnige ihrer Stehen bot. Da die Zeit drängte, fehrte G. sich nicht an den Der Vorsitzende macht die Klägerin auf das Leichtsinnige ihrer schlag genommen waren, der aber noch hinreichend Platz zum Handlungsweise aufmerksam; sie habe sich ihres Rechtes dadurch Ruf, der ihm auch hier von den Insassen entgegentönte, er rißwürdigt. beraubt. Er versucht, einen Bergleich anzubahnen. Nach vielem die Thür, die von innen zugehalten wurde, mit Gewalt auf und Suveden und langem Sträuben willigt die sehr erregte Klägerin brang hinein. Die Insassen äußerten ihre Unzufriedenheit über leber die Lage der Apothekergehilfen wird uns aus sie sich dessen plötzlich. Sie wolle den Buchhalter verklagen, denn und es kam zu einem ungemüthlichen Auftritt. Der Polizei taum acht Stunden übersteigt und auch der Handwerker und in einen Vergleich auf 25 M. Als sie unterschreiben soll, weigert den unliebsamen Zuwachs, G. antwortete in verschärfter Weise betheiligten Kreisen noch geschrieben: Während die tägliche Beschäftigung des Beamten wohl man habe ihr eine Falle gestellt, ist ihr legtes Wort. Der Gelieutenant M., der auch zu den Fahrgästen gehörte, stellte Straf- Arbeiter sein Zagewerk in zehn bis zwölf Stunden durchschnitt­richtshof mußte infolge der Existenz jenes Reverses die Klägerin antrag wegen Beleidigung seiner Person, worauf G. fich gestern lich erledigt hat, ist der Apothekergehilfe zu einer täglich fünfzehn= Lehrreich ist ein Prozeß, den verschiedene Arbeiter gegen dieferhalb vor der 138. Abtheilung des Schöffengerichts zu verbis sechszehnstündigen Thätigkeit gezwungen, welche mit den einen bekannten Spediteur angestrengt hatten. Das Klageobjekt aber zu seiner Entschuldigung an, daß er sich durch das un- Nachtwachen oft einen ununterbrochenen 48stündigen Dienst be= Er gab Ausdrücke zu, führte Dienst be= war ziemlich unbedeutend und kaum eines Rechtsstreites werth: liebenswürdige Verhalten der Insassen, welche nicht eine Spur dingt. Solch ein Gehilfe wäre nun glücklich, seine 15 Stunden für den Arbeitgeber handelte es sich hier aber um eine Prinzipien ihrer Bequemlichkeit opfern wollten, um ihm die Mitfahrt zu er gleichmäßig und ruhig durcharbeiten zu können; dank der Ge­frage; er wollte eine Entscheidung des Gewerbegerichts nur des- möglichen, in hohem Grade gereizt fühlte. Er sei schon mit wohnheit der meisten Chefs jedoch, eine Arbeitslast, welche dem halb veranlassen, um zu sehen, wie er sich in Zukunft zu ver- 26 Personen in einem Abtheil gefahren, ohne daß gegen die Leistungsvermögen Zweier entspricht, Ginem aufzubürden, gestaltet halten habe. Die Kläger   hatten bei dem beklagten Spediteur nachträglich Hineindrängenden ein Wort des Unmuths gefallen nöthigen Personal oft zu einer förmlichen Hezjagd, unter der an einem Tage Getreide abgeladen, und behaupteten, feinen Lohn nachträglich Hineindrängenden ein Wort des Unmuths gefallen sich die Thätigkeit der Apotheker infolge Mangels an dem dafür erhalten zu haben. Der Beklagte leugnete diese Behauptung nicht, meinte aber, er habe die Kläger   gar nicht zur Arbeit Während der Staatsanwalt 30 M. Geldstrafe beantragte, Rörper und Geist leidet. Der Apothefer, wird man nun einwenden, welcher eine acht­engagirt, Letzteres fei Sache des Vorarbeiters, der auch von der hielt der Gerichtshof 10 M. für eine ausreichende Sühne. jährige Vorbildung genossen, diverse Examen glücklich bestanden Firma das Geld für die klagenden Arbeiter in Empfang ge­hat, und durch seinen verantwortlichen Beruf einer steten mora­nommen habe. Die Kläger   hätten sich deshalb an den betreffen­lischen sowohl, wie individuellen Gefahr ausgesetzt ist, den Vorarbeiter und nicht an die Firma zu halten. Von dem aber auch seinen Kenntnissen und Leistungen entsprechend auf ein betrunkenen Vorarbeiter, meinten die Kläger  , sei nichts zu großes Gehalt Anspruch machen und auf diese Weise für seine erlangen gewesen; derselbe habe ihnen erklärt, fie möchten ihr aufreibenden Dienste und Mühen entschädigt werden. Geld von der Polizei holen. Das Gewerbegericht entschied, daß Betlagter schuldig sei, die Kläger zu befriedigen. Der Arbeit geber müsse dafür Sorge tragen, daß die Arbeiter, welche für ihn thätig sind, ihren Lohn erhalten. Erweise sich der Unser Amtsvorsteher Jahn ist erklärter Feind der Sozial Vorarbeiter als unzuverlässig, so habe den Schaden lediglich der demokratie, u. a. deshalb, weil sie ja bekanntlich Che und Fa­Arbeitgeber zu tragen. milie zerstören will. Wir veröffentlichten nun bereits am 31. De Der Prozeß Sander wider Eisen bletter, über zember v. J., daß der Herr Jahn für seine eigene Person jedoch den wir kürzlich berichteten, wurde am 28. vor der Kammer IV eine ganz eigenthümliche Auffassung von der Heiligkeit der Fa­zu Ende geführt. Sander hatte sich bekanntlich, wie auch ein milie hat, indem er, obwohl verheirathet, auch anderen Mädchen Kollege von ihm, an verschiedenen Möbeln für rückständigen und Frauen nachstellt. Zum Beweis dessen veröffentlichten wir Lohn schadlos gehalten. Im vorigen Termin war beschlossen folgende Thatsachen: worden, durch Bernehmung zweier Zeuginnen darüber Beweis Im vergangenen Herbst verfolgte er sein bei ihm in Dienst zu erheben, ob Eisenbletter dem Kläger gestattet hat, eine stehendes Dienstmädchen mit unsittlichen Anträgen, begab sich Toilettenkommode zu verkaufen, welche zu den vom Kläger als bei Nacht an ihr Bett, nur mit Unterhose bekleidet, Groschen Pomade verkaufen zu können. Daß auch hier eine Pfand mit Beschlag belegten Möbeln gehörte. Die Aussage der zog ihr die Bettdecke weg und versuchte den Beischlaf Aenderung zu gunsten der Sonntagsruhe möglich ist, ist un­Beuginnen fiel zu gunsten des Klägers aus, welcher auf Bahlung mit ihr zu vollziehen. Von einigen Bewohnern Niederndode- zweifelhaft und dürfte es von maßgebender Seite nicht an Vor­einer Entschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung flagte und lebens wurde deshalb bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige schlägen   hierzu fehlen, falls man der Sache näher treten wollte; außerdem rückständigen Lohn beanspruchte. Eisenbletter wurde wegen versuchter Nothzucht erstattet. Auf die Strafanzeige es ließe sich z. B. mit Leichtigkeit einrichten, daß drei bis vier verurtheilt, 68,50. zu zahlen. erhielten die Unterzeichner folgende Antwort:" benachbarte Apotheken abwechselnd an den Sonntagen den

abweisen.

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wäre.

Bald

Boziale Uebersicht.

Der

Der Amtsvorsteher Jahn, die Sozialdemokratie nud die Heiligkeit der Familie. Der Mago. Volksstimme" wird aus Niederndodeleben   berichtet:

denken.

Derartige Zahlen zeigen, wie unendlich viel noch an kleiner Minir- und Organisationsarbeit in den weitesten Bevölkerungs­schichten zu leisten ist, bevor die Rede davon sein kann, daß die Arbeiterschaft ein machtvoller und maßgebender Faktor in der Proletarier aller Länder, vereinigt Euch", wird namentlich in Gesellschaft sei. Das bedeutungsvolle Wort unseres Karl Mary: geringen Bruchtheil des arbeitenden Boltes begriffen und ge­gewerkschaftlicher Beziehung leider immer nur erst von einem

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fann

Bis jetzt ist es leider noch bei dem Anspruch machen" ge blieben, der Apothekergehilfe wird in den meisten Fällen er­staunlich niedrig honorirt. Wenn man eine pharmazeutische Fachzeitung zur Hand nimmt, so wird man darin lesen, wie bestempfohlenen, eraminirten Herren mit Sprachkenntnissen" 150 M. monatliches Salär oder eine freie Station" mit ca. 80 m. Gehalt angeboten wird.

Einen ferneren Anlaß zur Unzufriedenheit der Apotheker bietet der Sonntagsdienst. Während die Sonntagsruhe in fast allen Gewerben bereits besteht( man versucht jezt bekanntlich die­felbe auch in der gesammten Industrie einzuführen), hat der Apotheker die zweifelhafte Annehmlichkeit, sein Geschäft offen halten zu müssen, um diesem für 5 Pfg. Haaröl, jenem für einen