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törper eingereiht. Es gibt da deutsch  - jüdische, ruthenische, rumänische soweit ein Austausch von Mitteilungen das Mißtrauen zwifchen gerade Arbeiter, bie morgens auf Arbeit gingen, dadurch in thres und armenisch  - polnische Kurien. Ein Klein- Desterreich, fombiniert irgendwelchen zwei Ländern vermindern könnte, wilrde er eine Ernährung geschädigt würden. mit den magharisch rumänischen Wahlsitten Halb- Afiens. Es ist nicht Wirkung auf die Ausgaben ausüben. ausgeschlossen, daß in den Provinz, städten" noch Genosse Dr. Schaffer durchdringt.

Eine klerikale Demonstration des Thronfolgers.

Frankreich  .

Patauds nenester Ul.

Aus der Partei.

Zur Maifeier.

Einige Bruhn- Brozeffe beschäftigten gestern wiederum die 149. Abteilung des Schöffen gerichts Berlin- Mitte. Ein weiteres öffentliches Interesse bean fprucht bie zuerst verhandelte Bribattlage des Abgeordneten Wils helm Bruhn gegen den Sedakteur des Coburger Tageblatt" Lorenz. Wien  , 6. April. Erzherzog Franz Ferdinand   ließ dem In einer Parteiverfammlung für den 12. und 13. fächsischen in einer Korrespondenz aus Berlin   Betrachtungen über die mora Diese Zeitung brachte am ersten Tage des großen Bruhn- Prozesses Tatholischen Schulverein, einer ausgesprochen leri Reidstagswahlkreis( Beipzig Stadt und Land) erstattete lischen Qualitäten des Privatflägers, burch welche fich lekterer in falen Parteibereinigung, im Hinblick auf die großen das Waifeierfomitee Bericht über die geplante Durchführung besonderem Maße beleidigt fühlte. Es wurbe barin ausgeführt, Berdienste um die ristliche Jugenderziehung, die der der Maifeier. Es follen wie alljährlich Vormittagsbaß, wie auch der Prozeß ausfalle, ob nun Bruhn verurteilt oder Verein sich durch seine 25jährige raftlofe, hervorragende Tätigkeit bersammlungen stattfinden. Für den Nachmittag ist ein freigesprochen werde, er doch in der Oeffentlichkeit gerichtet sei; erworben hat, seine wärmsten und innigsten Glüd Spaziergang durch die Stadt nach Stötterig vor- baß er nationale Gesinnung mit bedenklichen Angriffen auf das wünsche übermitteln. Die erzielten glänzenden Erfolge, auf die gesehen, wo eine Massenversammlung abgehalten wird. Privatleben einzelner Personen verquide; daß er nicht mehr würdig der Verein mit Recht stolz sein könne, böten auch für das fernere Im Einverständnis mit dem Gewerkschaftsausschuß wurde folgende sei, Reichstagsabgeordneter zu sein usw. usw.- Der Verteidiger Regelung der Unterstügungsfrage fur Maiausgesperrte vorgeschlagen: des Angeklagten, Rechtsanwalt Gid, stellte eine lange Reihe von Aufblühen des katholischen Schulvereins volle Gewähr. An Maiausgesperrte kann aus den Mitteln des Bezirksmaifonds Beweisanträgen, um zu beweisen, daß die in dem Artikel aufge­vom 4. Mai ab eine Unterstügung auf die Dauer der Aussperrung, stellten Behauptungen den wahren Tatsachen entsprächen. Gin doch auf höchstens vier Wochen, gewährt werden: für Ver- folcher Wahrheitsbelveis tönne nicht abgeschnitten werden, da die Heiratete 1,75 m., für Ledige 1 Mt. pro Tag. Für Sonntage wird Anklage auf Grund des§ 186 St.-G.-B. erhoben worden sei. Der feine Unterstützung gewährt, wohl aber ist die Unterstützung für Gerichtshof unter Vorsiz des Amtsrichters Boigt lehnte eine Be Wochenfeiertage zu zahlen. weiserhebung ab und fam ohne diese zu einem Urteil: Der Ange­Die Auszahlung der Unterstützung an die Ausgesperrten fowie flagte wird zu 1000 m. Geldstrafe eventuell 100 Tagen Gefängnis die Kontrolle der Ausgesperrten erfolgt nach den gemeinsam im verurteilt. Amtsrichter Voigt führte zur Begründung u. a. folgen­April 1910 gefaßten Beschlüssen ausschließlich burch die Gewerkschaften. bes aus: Der Artikel sei schwer beleidigend; fast jeder Satz enthalte Die Gewerkschaften haben Anrecht auf Erfaz der Aufwendungen für eine formale Beleidigung. Die Beleidigungen häufen sich in einer Maiausgesperrte aus Mitteln des Bezirksmaifonds nach Höhe der Weise, wie es wohl selten vorkomme, und die ganze Tendenz des oben festgesetzten Unterstützungsfäge. Artikels ergebe die Absicht der Beleidigung. Die Persönlichkeit des Um die Deckung der notwendigen Mittel zu erzielen, follen Privatklägers und wie man über die moralischen Qualitäten bes gemäß dem Beschlusse des Nürnberger Parteitages die Partei felben in weiteren Kreifen denke, müsse für das Gericht ausscheiden, angestellten, die angestellten der Gemertschaften denn dieses habe nur darüber zu befinden, ob Beleidigungen vor­und anderer Arbeiterorganisationen sowie die Arbeiter liegen. Der§ 193 St.-G.-B. sei nicht anwendbar. Gs jei nicht und Angestellten in Privatbetrieben, die den 1. Mai feiern und feinen Aufgabe der Bresse, in ein schwebendes Gerichtsverfahren einzu­ohnausfall erleiden, unbeschadet des erhobenen Beitrages für den greifen und über einen Angeflagten in so beleidigender Weise den Bezirksmaifonds, einen Tagesverdienst freiwillig abführen. Stab zu brechen, noch ehe das Gericht fein Urteil gesprochen hat. Organisierte Arbeiter, die am 1. Mai arbeiten, und felbständige Sier fei sogar durch Gerichtsurteil der Angeflagte freigesprochen Gewerbetreibende, die der sozialdemokratischen Partei angehören, worden. Die Presse habe kein Recht, noch ehe ein Urteil in einem haben einen ihrem Einkommen angemessenen Bei schwebenden Prozeß gefällt worden, in solcher Weise in einen Bro­trag zu leisten. Zu diesem Zwecke sind Marken im Werte von zeß einzugreifen. Man solle hübsch den Ausgang abwarien. Der 1 Mart und 2 Mart von der Kommission für die Verwaltung inkriminierte Artikel sei so schiver beleidigend, daß der Gerichtshof des Bezirksmaifonds auszugeben. eine Geldstrafe von 1000 M. für angemessen gehalten habe.

Paris  , 4. April.  ( Eig. Ber.) Bataud als Vorsitzender einer antisemitischen Versammlung. Das ist die neueste Sensation, die der Schaltsnart des Syndikalismus den Parisern zum April beschert Hat, Biychologen mag fie allerdings feine leberraschung bereiten. Bataub fühlt sich ja ats Literat" und so war er sich die Gefte schuldig, womit sich die anarchistischen Snobs in reaktionäre Romantiker verwandelt haben. Bon der ,, action directe" zur ,, Action Française" der Weg ist gar nicht fo tveit, als es scheinen möchte. Der jüdische Einfluß" auf dem Theater, das ist jezt ein Lieblingsthema der unaufgeführten Dichter und auch Pataud hat ein Theaterſtüd im Gelvande-

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auträglichkeiten geführt hat, soll beim nächsten Barteitag die auf Da der Beschluß des Nürnberger Parteitages mehrfach zu Un­bebung des Beschlusses angestrebt werden. Den vom Komitee gemachten Vorschlägen stimmten die Ber­fammelten gegen eine geringe Minderheit zu.

Gifenacher Tagespost", Niemeyer. Auch in diesem Prozeß wurde Die zweite Pribattlage richtete sich gegen den Redakteur der der Privatkläger in einer Weise charakterisiert, die dieser für schwer beleidigend erachtete. In diesem Prozesse wurde der Angeklagte durch Justizrat Moffe und Rechtsanwalt Cohn verteidigt, dem Pribattläger stand Rechtsanwalt Bredered zur Seite. Auch hier wurden von den Verteidigern zahlreiche Beiveisanträge gestellt, um habe und wie die anständige Bresse in ihrer Gesamtheit Herrn dem Gerichtshofe darzulegen, welchen Charakter die Wahrheit" Bruhn von ihren Rodschößen abgeschüttelt habe. Auch in diesem Falle lehnte der Gerichtshof eine Beweiserhebung ab: der einzige Baffus, bei dem§ 186 in Frage komme, behaupte, daß in dem Bruhn- Prozesse dem Privatiläger direkte oder indirekte Erpressung nachgewiesen worden sei. Das Gegenteil dieser Behauptung fei in dem Urteil der Straftammer festgestellt und es sei danach erwiesen worden, daß der Privatkläger fich einer direkten oder indirekten Er­weiteren Beweises. Das Urteil lautete auch in diesem Falle auf preffung nicht schuldig gemacht habe. Danach bedürfe es feines 1000 m. Geldstrafe eventuell 100 Tage Gefängnis.

Aber die Frage, ob die edlen Dichtungen des Herrn Bernstein und des Barons Rothschild oder die des munteren Bataub auf die Bühne kommen, liegt vom Gegenstand des Klassenkampfes einiger maßen entfernt. So muß denn Pataud feinen Merger sozial um färben. In der Versammlung, der er gestern vorfaß und zu der der Heerbann der monarchistischen goldenen Jugend zusammen­getrommelt worden war, referierte der verdächtige Anarchist" Janvion über die freimaurerischen Treibereien in der Gewerk fchaftsbewegung. Es hätte Leinen Sinn, zu leugnen, daß sich bie Einflüsse der der freimaurerischen Organisation, die in Frankreich   ihre Wurzeln im Volfe weit tiefer getrieben hat als anderswo, in den Aktionen der Arbeiterschaft bis weilen stärker geltend machen, als es im Intereffe ber proletarischen Klassenbewegung liegt. Schuld daran ist vor Ein Schurkenstreich der rumänischen Polizei. allem die Vernachlässigung der prinzipiellen Aufklärung, der Kultus Der rumänische Genoffe Dr. Rakowski hat, wie wir bor einigen des Bluffs", ohne den ja ein Bataub felbft nie aus einem mund- Tagen meldeten, vor den Verfolgungen der rumänischen Schergen flinten  " gamin  " zu einem populären Volksmann hätte werden ein Afhl in Konstantinopel   gefunden. Aber auch von bort Tönnen. Bataud ist freilich längst zu einer Poffenfigur geworden, versucht die rumänische Reaktion, den ihr Verhaßten zu vertreiben. aber die Konfusion dauert fort und mit ihr die Möglichkeit, den wie der Bukarester Abverul" berichtet, erschien am Dienstag, revolutionären Eifer der Arbeiterklaffe auf allerhand Seitenwege während Rakowski im Restaurant Luxemburg   fein Nachtmahl ein­abzulenten. Die neueste, antisemitische Demagogie, die selbst nahm, ein Polizeiagent und forderte ihn auf, ihm zu folgen. einen diefer Ablenkungsversuche darstellt, spekuliert auf Ratowski folgte dem Polizeiagenten und auf dem Sicherheitsbureau die namentlich in den beffergestellten Arbeiterschichten von wurde er für verhaftet erklärt und seine sämtlichen Papiere Paris   noch fortbestehende Kleinbürgerliche Denkweise und die konfisziert. Als das im Restaurant anwesende Publikum erfuhr, daß großartige Berdummungsarbeit der Informationspreffe". Es der Verhaftete Dr. Rakowski fei, verständigte es fogleich mehrere mag auch nicht ausgeschlossen sein, daß es den Reaktionären wie Abgeordnete, die fich zur Sicherheitsbehörde begaben und durchsetzten, seinerzeit den Wiener   Chriftlichsozialen gelingt, in dem noch nicht daß Dr. Rakowski nach dreistündiger Haft wieder auf freien Fuß zum revolutionären Klassenbewußtsein erzogenen Teil der Arbeiter­gestellt wurde. schaft eine Zeitlang ein aufmerksames Publikum zu finden. Auf die Tags darauf erfchien nun der Chef des Sicherheitsbureaus bei Die Berurteilungen unter Abschneidung der Beweise und Dauer muß aber der Schwindel versagen. Die Reaktionäre, fönnten unferem Genoffen und bat ihn wegen des Borfalles um Ent- bölliger Berkennung der Stellung der Bresse charakterisieren den viel Geld ersparen, wenn sie das Theater, auf dem der Janvion schuldigung, es habe habe sich um einen Irrtum gehandelt. Släger schlimmer als die Artikel selbst. den Intriganten und der Pataud den Hanswurst spielt, schnell wieder Das Ministerium des Aeußern hatte der Sicherheitsbehörde bekannt- Die Auflösung einer Mitgliederversammlung des Bezirksver­aufperrten. gegeben, daß von berufener Seite" die Nachricht eingelangt fei, bandes polnischer Handwerkervereine für Berlin   und Umgegend daß der in Konstantinopel   weilende Rakowski ein gefährlicher betraf ein Berwaltungsstreit, den das Oberverwaltungsgericht Anarchist fei. Auf diese Anweisung hin habe die Sicherheits. Dieser Tage erledigte. Diese Versammlung fand am 16. Januar bebörde gehandelt. Da aber mehrere Abgeordnete für Stafotosti 1910 in einem Saale in der Frankfurter Straße statt. Es nahmen baran 700 Personen teil. Sie wurde aufgelöst, weil der Redner in einſtanden und das Ministerium des Innern gegen ihn nichts polnischer Sprache seinen Vortrag begann und tros des Protestes einzuwenden hat, kann er ungestört in Konstantinopel   weiter ber Polizei in dieser Sprache zu reden fortfuhr. Die Polizei be­verbleiben. trachtete diese Versammlung als eine öffentliche, in der nur deutsch Diese Nachricht hat in Rumänien   große Entrüstung hervorgesprochen werden dürfe nach den Vorschriften des Vereinsgefehes. gerufen, da die Denunziation an das türkische Minifterium des Auf die Klage des Einberufers Chojnazti erkannte der Bezirksaus Aeußern feiner anderen Quelle entstammen fann als der rumäschuß dahin, daß die Auflösung berechtigt sei. Die Versammlung nischen Polizei.

nur

Italien  .

Der Papst und die klerikale Partei.

Das päpstliche Amtsblatt veröffentlicht die Statuten, die der Papst durch Vermittelung des Staatssekretärs dem Vorsitzenden des Wahlverbandes der italienischen Katholiken zur Weiter gabe an die Ortsvereine zugefandt hat. Sehr wichtig darin ist die Aufgabe der bisher als Beichen des Protestes gegen die Be­seitigung des Kirchenstaats aufrecht erhaltenen, übrigens schon seit längerer Zeit namentlich bei Gemeindewahlen durchbrochenen Grund­fazes der Nichtbeteiligung an den Wahlen. Vielmehr wird ausdrücklich die Drganisation der Wähler für die politischen Wahlen und die Kontrolle der von den Katholiken gewählten Abgeordneten gefordert: alles nas türlich nach den Weisungen des Heiligen Stuhles. Denn ausdrücklich wird bestimmt, daß die Partei sich dieser Leitung zu unterwerfen habe. Also nicht einmal der Schein der Selbständigkeit, dessen das deutsche   Zentrum sich erfreut, soll diesen armen Kirchen sflaven gelaffen werden. Was sie natürlich auch nicht hindern wird, über die Unterdrückung der persönlichen Freiheit" innerhalb der fozialistischen Organisationen Krokodilstränen zu vergießen. Uebrigens fann, bei der Rückständigkeit großer Teile des Landes, trotz der im allgemeinen antiflerifalen Stimmung des Volfes, eine straff organisierte fleritale Partei bei Wahlen und im Barlament zeitweilig eine erhebliche Bedeutung gewinnen.

Spanien  .

Canalejas   verteidigt den Justizmord.. Madrid  , 6. April. Deputiertenkammer. Nachdem im weiteren Berlauf der Sigung der Kriegsminister zugunsten des Militärstrafgesetzbuches gesprochen hatte, wandte sich Canalejas  energisch gegen die Angriffe der Republikaner  ; er fehe darin eine Aufforderung zur Disziplinlosigkeit. Es sei nicht an gängig, daß sich die Kammer zum Richter über den Prozeß Ferrer aufwerfe. Canalejas   tündigte sodann an, daß nach Schluß der Debatte die Regierung das Wort ergreifen werde, um zu unter fuchen, ob die Verhandlung nicht der Ausgangspunkt einer ver werfligen kampagne außerhalb der Kammer fei.

England.

Soziales.

Gewerbegehilfe oder Aufsichtsbeamter?

Die Frage, ob die Angestellten der Woch- und Schließgefell. schaften, die als Wächter Berwendung finden, Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung seien, unterlag gestern der Entscheidung der Rammer 8 des Gewerbegerichts. Der Wächter H. flagte gegen die Berliner   Wach- und Schließgesellschaft m. b. S. auf Rückzahlung eines Restbetrages der gestellten Kaution. Die Beklagte erhob den Einwand der Unzuständigkeit des Gewerbegerichts, den fie wie folgt begründete: Ein anderer Wächter habe sie fürzlich aus gleichem Grunde vor dem Amtsgericht verflagt, welches sich trotz des Eins wandes, daß für den Rechtsstreit nur das Gewerbegericht zuständig sei, für zuständig erklärte. Das Landgericht habe sich als De­Lufungsinstanz diesem Urteil angeschloffen. Es sah in einem Wächter feinen Arbeiter, sondern einen Aufsichtsbeamten. Weiter bezog sich die Beklagte auf das Verfahren der Eisenbahnbehörde, welche den Wächtern feine Wochenfahrkarten verkaufe, weil sie dies felben eben nicht als Arbeiter ansehe.

Das Gewerbegericht erklärte sich mit Recht für zuständig. In den Gründen wurde ausgeführt, das Landgericht habe den Begriff Aufsichtsbeamter" verkannt. Da die Beklagte gegen Entgelt die Bewachung von Grundstücken und Wohnräumen übernimmt und auch zur Entrichtung der Gewerbesteuer herangezogen wird, handele es fich hier auch unzweifelhaft um ein gewerbliches Unternehmen, dessen Angestellte auch Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung seien. Die Klage selbst wurde abgewiesen, da der Mäger der Be­flagten Generalverzicht gegeben hatte.

Gerichts- Zeitung.

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Sieran schloß fich eine dritte Privattlage, die sich gegen ben Redakteur Johannes Nöter vom Magdeburger Zentralanzeiger" richtete. Der Angeklagte wurde zu 150 M. Geldstrafe eb. 15 Tagen Gefängnis verurteilt.

fei als öffentliche anzusehen, obwohl nur Mitglieder der dem Be­zirksverband angeschlossenen polnischen Handwerkervereine, die sich legitimieren mußten, daran teilnehmen durften und teilnahmen. Die Vereine der verschiedensten Gattungen polnischer Handwerker, so die der Maler, der Barbiere, der Schlächter usw. hätten unter dem Namen Bezirksverband" sich eine lose gemeinsame Organi­fation geschaffen. Die einzelnen Mitglieder feien nicht Mitglied des Bezirksverbandes, sondern blieben lediglich Mitglied ihres spe­siellen Berufsvereins, der seinerseits Mitglied des Bezirksverbandes und des deutschen Gesamtverbandes polnischer Handwerkervereine lei. Die so aus allen Vereinen zusammengekommenen Personen stellten keine geschlossene Gesellschaft dar. Die Auflösung fei somit gerechtfertigt.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung mit folgender Begründung: Es handele sich bei der Zusammenkunft um 11 Vereine, die an sich vollständig verschiedene ntereffen verträten und deren Weitglieder nur durch gewisse Beziehungen verbunden feien. Wenn etwa 700 Mitglieder aus diesen 11 Bereinen sich zu einer Versammlung vereinigten, dann sei das keine Privatver­fammlung, fondern eine öffentliche. Daraus ergebe fich die Ent fcheidung.

Waferentziehung durch Zierbohrungen.

Die Gemeinde Friedrichsrode   bei Nordhausen   hat gegen die Deutsche Tiefbohraktiengesellschaft in Berlin   Klage auf Herstellung einer frostfreien Wasserleitung eventuell Zahlung von 20 000 W. erhoben und diese Klage mit der Behauptung begründet, daß durch die Stali- Bohrungen der Beklagten   in Friedrichsrode   seit den Jahren 1906 und 1907 Waffermangel verursacht worden sei,

Das Landgericht Nordhausen   und das Oberlandesgericht Naum­robe Trinkwasser durch eine frostfreie Wasserleitung zuzuführen. burg verurteilten die beklagte Gesellschaft, der Gemeinde Friedrichs­

Das Oberlandesgericht stellt begründend fest, daß die Brunnen von Friedrichsrode   vor dem Jahre 1906 stets reichlichen Wasser­borrat gehabt haben und zwar soviel, daß sie sogar noch anderen Nachbargemeinden Wasser abgeben konnten. Friedrichsrode   habe Die gegenseitigen Mitteilungen über das Wettrüsten. als Ort gegolten, wo nie Wassermangel herrschte. Seit den Bohrun­London, 6. April. Unterhaus. Der Unionist William Deel Ungleichheit der Geschlechter- Ungleichheit des Wurstgewichts. gen im Jahre 1906 aber habe sich der Wasserborrat von Friedrichs­fragte Sir Edward Grey  , ob er die Absicht habe, angesichts der Eigenartige Geschäftsgrundsäße deckte eine Gerichtsverhand- rode, wie das Oberlandesgericht weiter ausführt, in den einzelnen Erklärung des deutschen Reichskanzlers gegen die Bolitit der Einschränkung der Rüstungen Mitteilungen Tung gegen die Schlächterfrau Köpfe am Bahnhof Hermannstraße Brunnen   der Reihe nach vermindert, bis er schließlich ganz ent 3ogen trorden fei. Zwar habe sich nach den Abdichtungen der Bohr über Schiffsbauten mit Deutschland   auszutauschen. Sir Edward in Rigdorf auf. Die Angeklagte war beschuldigt, ihren Verkäufe- löcher der Wassermangel vorübergehend wieder gehoben, jedoch jei Grey erwiderte: Der Reichskanzler hat in seiner Rede ausdrücklich den rinnen Anweisung gegeben zu haben, den Arbeitern, die morgens weder der frühere Wasferreichtum noch die frühere Stetigkeit des Gedanken eines Austausches bon bezüglichen Mitteilungen an- vor 8 Uhr, wenn sie zur Arbeit gingen, Pfund Mettwurst Wasserstandes wiederhergestellt worden. Im Gegensatz zu früher genominen, und seiner Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben, zu einer Ver- fauften, statt 125 Gramm nur 110 Gramm Gewicht zu geben, den feien die Trinkwasserverhältnisse von Friedrichsrobe jetzt zum einbarung darüber zu gelangen. Ich sehe in dem, was der Kanzler über Frauen aber, die% Pfund Wurst verlangten, stets das volle Ge- größten Teil von der Witterung abhängig; so sei gerade in dem bie Beschränkung der Rüstungen gesagt hat, nichts, was den Aus­tausch von Mitteilungen weniger ausführbar oder weniger wünschens wicht zu verabfolgen, denn diefe pakten immer furchtbar auf". trodenen Sommer 1908 eine verminderte Wasserhaltung au bes merken gewesen. Die Abdichtung des fraglichen Bohrlochs habe Die Angeklagte bestritt, solche Anweisung je gegeben zu haben. den früheren Zustand des Wasserreichtums und der Wasserstetigfeit Deel fragte dann weiter erstens, ob Sir Edward Grey   Sie habe den Verkäuferinnen nur gesagt, daß bei den steigenden nicht wieder herbeizuführen vermocht. Auch müsse, wie das Obere irgendeinen Nugen für Großbritannien   in dem Austausche von Lebensmittelpreisen hinfort nur 110 Gramm Mettwurst für 20 Bf. landesgericht zum Schlusse seiner Ausführungen betont, es als Mitteilungen sehe, da doch der Stanzler gefagt habe, daß er einer gegeben werden fönnten; wenn jemand ein volles Viertelpfund unmöglich angesehen werden, daß der Schaden anders als durch Beichränkung der Rüstungen seine Zustimmung nicht geben forbere, müsse er 25 Pf. zahlen. Das Rigdorfer Schöffengericht Gerstellung einer neuen Wasserzuleitung ausgeglichen werden könne. werde, und zweitens, ob man mit dem Austausch irgendeinem all- hielt jedoch nach den eiblichen Bekundungen der beiden Bertäufe- uf Grund dieser Feststellungen und Ausführungen kommt das gemeinen Zwede dienen wolle. Sird Edward Grey   erwiderte: rinnen den Betrug im Sinne der Auflage für erwiesen und ver Oberlandesgericht zu der Werurteilung der beklagten Tiefbohrattiene Wenn der Abg. Deel meine Rede vom 13. März noch einmal nach­fehen will, so wird er finden, daß ich den Ausdrud Beschränkung urteilte, dem Antrage des Staatsanwalts entsprechend, die An- Gesellschaft zur Herstellung einer frostfreien Erinkwasserleitung. Die von der beklagten Gefellschaft gegen dieses Urteil des Ober der Rüstungen abglehnt, aber ausdrücklich erklärt babe, daß geklagte zu 100 M. Geldstrafe. In der Urteilsbegründung wurde landesgerichts Naumburg eingelegte Revision ist am Mittwoch vom erabfegung der Ausgaben" der beffere Ausdrud sei, ausgeführt, daß solche Manipulationen sehr behauerlich feien, da 5. Zivilfenat des Reichsgerichts zurüdgewiesen worden,

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