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Ordnmig der Lrhn kxiar ouZgezadlt werden müsse und daß nach einem weiteren Paragraphen alle dem zuwiderlaufenden Verträge nichtig sind. Verurtheilt wurde L u k k e n zur Zahlung von 23,05 M. an Zeichner, von 38 M. an List, von 109 M. au Schubert, von 18,80 M. an Wolfs  , von 16,60 M. an Kretschmar, von 16,50 M. an Schmidt, von 40,73 M. an B a r t e l(Arbeiter), von 16,25 M. an Blumenberg und von 34,80 M. an Graul. Auf Antrag der Kläger   wird gegen Lükken das schleunige Arrestverfahren eingeleitet. Der Gerichts- Hof hat alle vorliegenden Entscheide einstimmig gefaßt. Die Art und Weise, in der auf dem fraglichen Bau gewirthschaftet wurde, erfuhr sowohl vom Gerichtsvorsitzenden wie von den Bei- sitzern schärfste Kritik. Drei und eine Halde Stunde dauerte die Verhandlung. Unterschlaanngen in Höhe von über 2000 M. hat sich der Buchhalter Pogrzeba zu Schulden kommen lassen, welcher gestern aus der Untersuchungshaft der Ferien-Strafkammer hie- figen Landgerichts I vorgeführt wurde. Der Angeklagte war seit längerer Zeit bei den Hof-Goldschinicden Sy u. Wagner als Buchhalter angestellt und genoß als solcher das denkbar größte Vertrauen seiner Chefs. Wie sich nachträglich durch mühsame Feststellungen aus den Büchern ergeben hat, ist dieses Vertrauen von dem Angeklagten schon seit geraumer Zeil schiröde getäuscht worden. Derselbe hat fortgesetzt mit Hilfe falscher Eintragungen in die Bücher von den Geschäftsgeldern größere und kleinere Summen unter- schlagen, bis er eines Tages auf frischer That entdeckt wurde. Er mußte zugestehen, in mindestens 45 Fällen eine Summe von 2265 M. sich widerrechtlich angeciguct zu haben. Wo diese große Summe in der verhältnißmäßig kurzen Zeit geblieben ist, ver- mochte der Vorsitzende aus dem Angeklagten nicht herauszuholen. Der letzlere behauptete, daß er»ach und nach in Schulden ge- rathen sei, weil fein Gehalt zu der Lebenshaltung, wie sie in dem Geschäfte gefordert wurde, nicht ausgereicht habe. Es scheint aber, als od auch hier die Frage est la temme nicht unberechtigt wäre. Der Gerichtshof verurtheilte den An» geklagten, indem er eine fortgesetzte Handlung annahm, zu einem Jahre Gesängniß. Kellner, ein englisches Beefsteak, recht durchgebraten, dazu einen Schoppen lllüdesheimer!" so rief ein Herr, welcher im Juni in ein Restaurant der Friedrichstraße eintrat. Das Aeußere dieses Herrn verrieth nicht gerade übergroße Vornehm« heit, indessen lag in dem befehlenden Tone, mit welchem die Worte gesprochen wurden, etwas, was dem Kellner imponirte, denn dieser beeilte sich, das Verlaugte herbeizuholen. Der Fremde verzehrte ruhig sein Beefsteak und wendete sich dann erst zu seinem Schoppen Rüocsheimcr. Mit sachverständiger Miene schlürfte er diesen langsam und prüfend, winkte dann mit vornehmer Herab­lassung den Wirth heran und sagte ihm verschiedene Schmciche- leien über die Güte des Weines. Der Wirth war viel zu koulanl, als daß er diesen Wink des Fremden, eine Unterhaltung mit ihm anzuknüpfen, nicht hätte verstehen sollen. Man sprach über dies und jenes, schließlich aber führte der Fremde ganz allem das Wort und dieses gruppirte sich stets um seine werthe Person. So vernahm denn der Wirth, daß der Fremde eben erst aus Ostpreußen   hier angekommen war, um ein größeres Kapital zu erbeben, um damit ein Geschäft einzurichten. Im Laufe der Erzählung wurde der Fremde immer lebhafter, er de- stellte eine Flasche Champagner, stürzte während des Sprechens hastig jedes Glas hinunter und hatte beim letzten Tropfen schon wieder die Flasche in der Hand, um das Glas von neuem zu füllen. Allmälig wurde die Zunge des Fremden immer schwerer, sein Haupt senkte sich auf die Brust hernieder und er schien bald fest zu schlafen. Ter Wirth entfernte sich auf den Zehenspitzen, um in seiner Privatwohnung selbst der 3iuhs etwas zu pflegen. Kaum war er gegangen, da erhob der Schläfer den Kopf, sah sich forschend nach allen Seiten um, ergriff geräuschlos Hut und Stock und schlich einem nach dem Hose führenden Ausgange zu. Dieser sonderbare Rückzug war jedoch beobachtet worden. In einer Ecke saß Hermann, der Kellner, und wunderte sich, daß ein Herr der so selbstbewußt in das Lokal getreten war, letzteres so klein- laut verlassen wolle, und zwar ohne bezahlt zu haben. Dieser Gedanke ließ ihn pfeilschnell aus seiner Ecke hcrvorschießen. Er faßte den Fremden, als dieser auf den Hof hinaustreten wollte, am Rockschöße und machte ihm begreiffich, daß er nicht im Schlarassenlande wohne, sondern in Berlin  , wo man genossenen Wein ehrlicher Weise auch bezahlen müsse. Der Fremde sah Hermann, den Kellner, mit einem Blick voll tiefen Mitleids an, als wollte er mit Mirza Schaffy   sagen: Die Weisen beim Pokale steh'» hoch über der Genieinheit, wie Berge über'm Thale  steh'n in fleckenloser Reinheit! Ohne ein Wort zu erwidern, griff er nach einer Tasche, dann in eine andere, dann wieder in eine anders, suchte überall lange und fand nichts, insbesondere kein Geld. Er gerieth aber nicht in Verlegenheit, sondern erklärte, sein vergessenes Portemonnaie aus seinem Hotel sofort herbeiholen zu wollen. Bei Her- mann, dem Kellner, dämmerte nunmehr die Erkenntniß auf, daß hinter einer starken Stimme und einem befehlenden Tone nicht immer starker Geldvorrath zu suchen sei. Er erklärte des- halb, zur Sicherheit gleich mitgehen zu wollen und als ihn der Fremde kreuz und quer durch mehrere Straßen geführt hatte, ohne zum Jiele zu gelangen, übergab er denselben einem Schutz- mann. Bei Feststellung der Personalien ergab sich, daß der Erb- schast erhebende Ostpreuße der völlig mittellose Schreiber Pohl und seinHotel  " eine Schlafstelle war, die er noch zu bezahlen hatte. Da nach Ausweis seiner Personalien an jenem Tage sein Gebiirtstaa war, so ist wohl anzunehmen, daß er sich die Zech- Prellerei als sinnigste Art der Geburtstagsfeier ausgewählt halte. Vor Gericht wollte er beweisen, daß der Wirth nur Zivilansprüche an ihn habe. Der Gerichtshof war aber so unhöflich. Betrug als vorliegend anzunehmen und den Gourmet zu 2 Monaten Gefängniß zu verurtheilen. Soziale Äebovlirhl. Ein sonderbarer Fall von Nuternchmer- Humanität und zugleich ein Beitrag zur lex Heinze ist in Regcnsburg an das Tageslicht gekommen. Wie allgemein üblich, so müssen sich die Arbeiter sowohl wie die Arbeiterinnen der Tabatbranche beim Verlassen der Fabrik einer körperlichen Untersuchung unterziehen, ob sie keinen Tabak gestohlen haben. Das sind vorerst die Blüthen unserer kapitalistischen Ausbeutung; denn wenn gerade diesen Arbeitern ein auskömmlicher Lohn geboten wäre, so brauchten sie sich nicht auf die Art und Weise vielleicht gar nur einen Schmalzler zu verschaffen. I» RegenSburg   hat es nun der Direktor der Tabakfabrik von Gebrüder Bcrnard(deren Hauptvertretung in Offenbach   a/M. ist) fertig gebracht, diese Untersuchung in der ordinärsten Weise vornehmen zu lassen. Da sich nämlich vor ca. 14 Tagen in ihren Büchern ein Manko von 300 M. heraus- stellte und man nicht weiß, wo es fehlt, so müssen natürlich die Arbeiter oder Arbeiterinnen das Fehlende gestohlen haben und es werden infolge dessen jetzt bei jedesmaligem Verlassen der Fabrik drei Arbeiterinnen herausgesucht, welche sich bis auf das Hemd ausziehen müssen, um von der Frau des Portiers untersucht zu werden. Auf die Interpellation der Arbeiterinnen erklärte der humane Herr Direktor, es liege ihm gar nichts daran und wenn es die ganze Stadt wüßte. Weil einige Arbeiterinnen infolge solcher Kom- promittirung regelrecht kündigten, mußten sie sofort gehen, trotz- dem der ß 7 der Arbeitsordnung die Kündigungszeit als die gesetzliche bezeichnet und sogar noch aus§ 122 hinweift. Wo bleibt da das Gesetz und wo bleibt die Sitte? Bemerkenswerth ist die Stellung, die der Fabrikinspektor des Bezirks den Arbeiterinnen gegenüber einnimmt. Als die betreffenden Per- sonen, so meldet dieFräuk. Tagespost  ", um ihr Recht, d. h. ihren 14täglgen Lohn klagten und bei der Verhandlung ein solches Vorgehen der Direktion als ein genieines bezeichneten und erklärten, daß sie zu viel Schamgefühl besäßen, um sich einer solchen Anordnung zu unterziehen, da sagte Herr Rechtsrath Fauner:Ach, gehen Sie mit Ihrer Scham!" Diese Aeußerung spricht ganze Bände über die Stellung, die das weibliche Proletariat in den Augen der herrschenden Klasse einnimmt. Ucber die Ergebnisse und die Vertheilung der Ein- konimcnstcner 1892 93 bringt das jüngst erschieneneStat. Jahrbuch für den preußischen Staat" eine Anzahl von ver- gleichenden Tabellen, denen wir folgendes entnehmen: Bei einer rechnungsmäßigen Bevölkerung von 29 895 224 Per- sonen sind un ganzen 2 437 386 Zensiten zur Einkommensteuer veranlagt, darunter 2023 nicht physische Personen. Abgesehen von diesen kamen auf 100 Einwohner 8,15 zur Einkommensteuer veranlagte. Auf dem Lande sind 1 025 735 Personen oder 5,68 pCt. der Bevölkerung, in den Städten 1 410 073 oder 11,92 pCt. zur Steuer veranlagt. Die Zahl der Einkommen- steuerpflichtigen ist also in den Städten mehr als noch einmal so groß wie auf dem Lande. Von den einzelnen Regierungs- bezirken hatte, wenn nian von Berlin   mit 18,92 pCt. absieht, verhältnißmäßig die»leisten Zensiten Arnsberg   mit 14,47 pCt., alsdann folgen Düsseldorf   mit 11,24 und Köln   mit 10,00 pCt.; serner haben einen hohen Prozentsatz der Einkommen- steuerpflichtigen die Regierungsbezirke Porsdam mit 9,67, Hau- nover mit 9,64, Schleswig   mit 9,47, Wiesbaden   mit 9,33 und Trier   mit 9,22. Die wenigsten einkommensteuerpflichtigen Personen hatten die Siegierungsbezirke Köslin   und Bromberg   mit je 4,46, Posen mit 3,94 sowie Gumbinnen   und Marienwerder mit je 3,82 pCt. der Bevölkerung. Westlich der Elbe hat kein Regierungsbezirk einen Prozentsatz von weniger als 6, so daß die verhältnißmäßig größere Wohlhabenheit des Westens aus diesen Zahlen klar hervortritt. Von dem gesammten Jahresbetrag der Steuer(124 842 848 M.) entfallen 10 050 743 M. auf die nicht physischen Personen; von der städtischen Bevölkerung lwurden 84 334 760 M., von der ländlichen nur 30 451 345 M. aus­gebracht. In Berlin   ergab die Steuer 22 753 493 M.; von den Regierungsbezirke» brachten am meisten auf Düsseldorf   mit 11 778 928 M., Wiesbaden   mit 7 873 949, Arnsberg   mit 6 362 941. Potsdam   mit 6 507 524, Breslau   mit 5 963 179, Magdeburg   mit 5 839 663, Köln   mit 5 624 659 und Schleswig   mit 4 631 569 M., am wenigsten Stade   mit 964 049, Gumbinnen   mit 914 063, Köslin   mit 852 342, Osnabrück   mit 669 166. Aurich   mit 649 358 und Stralsund   mit 574 795 M. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen im Staatsdurchschnitt 4,13 M. Einkommensteuer, auf dem Lande nur 1,69, in den Städten dagegen 7,13 M. Ab- gesehen von Berlin   niit 14,41 M. Steuer auf den Kopf, war der Betrag bei weitem am höchsten im Regierungsbezirk Wiesbaden mit 9,25; dann folgen Köln   mit 6,69, Düsseldorf   mit 5,91, Magdeburg   mit 5,45, Hannover   mit 5,02, Arnsberg   mit 4,99, Aachen   mit 4.61 und Polsdam mit 4,53 M. auf den Kopf der Bevölkerung; den verhältnißmäßig geringsten Betrag brachten auf Osnabrück   mir 2,25,!iönigsberg mit 1,89, Bromberg   mit 1,63, Köslin   mit 1,54, Posen mit 1,52, Marienwerder mit 1,28 und Gumbinnen   mit 1,19 M. auf den Kopf. Zieht man von der Gesammtbevölkerung die Personen ab, welche der Einkommen- steuer nicht unterliegen, weil ihr Einkommen den Betrag von 800 M. nicht übersteigt oder weil sie gesetzlich von der Steuer befreit sind, so bleibt für den Staat eine einkommensteuer- Pflichtige Bevölkerung von 8 943 165, die sich auf Stadt(4 537 612) und Land(4 405 553) ziemlich gleichmäßig verlheilt. Vergleicht man die so ermittelte Personenzahl mit dem Betrage der Steuer, so entfällt auf den Kops der steuerpflichtigen Bevölkerung im Staate ein Betrag von 13,96 M. Steuer; auf dem Lande kommen nur 6,91, in den Städten dagegen 18,59 M. Steuer auf den Kopf. Dein hohen Berliner   Betrage von 30,60 M. kommt die Steuer im Rcg.-Bezirk Wiesbaden   mit 29,34 M. auf den Kopf sehr nahe(daraus ergrebt sich, daß die Stadt Frankfurt  , deren Ziffer nicht angegeben ist, für sich allein erheblich mehr auf den Kopf der Bevölkerung und der Steuerpflichtigen bezahlt als Berlin  ); alsdann folgen Köln   mit 18,15, Breslau   mit 18,14, Magdeburg   mit 17,24, Aachen   mit 16,41, Hannover   mit 14,03, Düsseldorf   niit 13,75, Potsdam   mit 13,46 und Stralsund   mit 13,41 M. Steuer auf den Kopf der steuerpflichtigen Bevölkerung. Am wenigsten reiche Leute wohnen in den Regierungsbezirken Köslin   mit 7,91, Marienwerder mit 7,41, Gumbinnen   mit 7,17 und Trier   mit 6,83 M. Steuern auf den Kopf der Einkommen- steuerpflichtigen. Leider ist die Zahl der Einkommensteuer- Pflichtigen in den vorliegenden Tabellen nur für den ganzen Staat, nicht für die einzelnen Regierungsbezirke nach Stufen getrennt. Wir können deshalb nur mitthcileu, daß 2 118 969 Zensiten ein Einkommen von 9003000 M. hatten, 204 714 ein solches von 30006000 M., 55 381 eines von 6000 bis 9500 M., 46 050 von 950030 500, 9039 von 30 500 bis 100 000 M. und 1659 von über 100000 M. Ein Einkommen von mehr als 1 Million Mark wurde von 31 Personen ver- steuert, die fünf Höchstbesteuerten hatten ein Einkommen von 1 997 500 M.. 3 337 500 M.. 4 312 500 M., 5 857 500 M. und 6 757 200 M. Die letzten beiden Personen zahlten zusammen jährlich über 500 000 M. Einkommensteuer. Die letzten Ziffern, so meint dieFranks. Ztg." mit Recht, sind allerdings enorm hohe. Aber weder aus dresen, noch aus einer prozentualen Zusammenstellung des Wachsthums der Steuerpflichtigen   in den einzelnen Stufen, welcher wir neulich in einigen Blättern begegneten, läßt sich etwas Zuverlässiges über das verhältnißmäßige Wachsthum der kleineren und größeren Einkommen feststellen. Wenn beispielsweise die Einkommen einer der höchsten Stufen von 2 auf 4 steigen, so ist das eine Ver- mehrung von 100 pCt. Wenn dagegen die Einkommen von 5000 M. um mehrere Tausende steigen, so ergiebt sich daraus vielleicht nur eine Vermehrung derselben um 20 oder 25 pCt. Mit prozentualen Vergleichungen allein ist hier nichts anzufangen. Erst wenn das neue Einkommensteuer-Gesetz einige Jahre in Wirksamkeit ist, werden sich aus einer Vergleichung der ab- soluten und prozentualen Entwicklung bestimmte Schlüsse ziehen lassen. FortbildnngSschukwesen. Das Ministerium des Innern hat ein von den Zwickauer   städtischen Kollegien aufgestelltes Orlsgesetz betreffs des Besuches der allgemeinen FortbUdungs- schule genehmigt. Dieses Ortsgesetz verpflichtet alle in Zwickau  wohnhaften männlichen gewerblichen Arbeiter(Gesellen, Ge- Hilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter) unter 18 Jahren(auch Aus- länder), welche nicht schon aus grund des königlich sächsischen Volksschulgesetzcs fortbildungsschiilpflichtig sind. bezw. eine gesetz- liche anerkannte Fachschule nicht bereits besuchen, nach ihrem Austritt aus der Volksschule noch drei Jahre lang die hiesige allgemeine Fortbildungsschule zu besuchen. Modernes Sklabenthui». In der Spinnerei von Trüben- bach u. Reißig in Dorsschellenberg in Sachsen   sind Plakate an- geschlagen, welche besagen,daß das Lesen dcr.Volksstimme'hund des Wahren Jakob" verboten ist. Die Vorgesetzten sind angewiesen, sobald sie eins dieser Blätter bei einem Arbeiter sehen, dasselbe wegzunehmen; verweigert der betreffende Arbeiter die Heraus- gäbe, so tritt sofortige Entlassung ein. Stumm wird sich freuen, daß er am Ende des neunzehnten Jahrhunderts auch noch außerhalb seines Königreichs Schule macht. Der A 137 der Gewerbe- Ordnung. Ein beachtens- werthes Urlheil hat die Mannheimer Ferienstraskammer in einer Anklagesache wegen Uebertretung der Gewerbe- Ordnung gefällt. Der Gendarm Bastian hatte, als er am 14. Januar d. I., einem Sonnabend, nach 5'/, Uhr die Mctte'sche Zigarrenfabrik in Alt- lußheim revidirte, mehrere Arbeiterinnen dabei angetroffen, wie sie ihre Zigarrenmeffer und Nollbretter reinigten. Er erstattete Anzeige wegen Uebertretung des Z 137 G.- O. Das Schöffen- gerichl verurtheilte den Fabrikverwalter Hugo Müller zu einer Geldstrafe von 50 M. Die gegen dieses Erkenntniß eingelegte Berufung Müller's führte heute zur Bestätigung des erstrichter- lichen Erkenntnisses, da auch die zweite Instanz der Ansicht war, daß die sog. Aiifräumnngsarbeiten innerhalb der gesetzlichen Ar- beitszeit zu erledigen sind. JnmingSzopfigeS. Eine Beschwerde gegen den Magistrat als Aussichtsbehörde der Innungen richteten die vereinigten Münchener   Bäckergehikfen an die bayerische Regierung. Die Beschwerde Mtzt sich auf einen Regierungsbeschluß vom 11. April 1323, wonach auf eine Eingabe der Bäckergehilfen dahin ent­schieden wurde, daß von Seile des Magistrats die Bäckerinnung Münchens   zu veranlassen sei, die von der Innung eingeführten Arbeitsbücher im Sinne der jetzigen Gewerbe-Ordnung um- zuändern, wenn die Innung nicht vorzieht, die Bücher überhaupt abzuschaffen. Nachdem seit der Regierungsentscheidung bereits vier Monate verflossen sind, ohne daß eine Aenderung im Sinne des Regierungsbeschluffes eintrat, legten die Bäckergehilfen Be- schwerde gegen den Magistrat als Aufsichtsbehörde ein. Nntcrilehmerfrechheit.Es ist bekannt, so schreiben bürgerliche und auch amtliche Blätter, daß sich das Reichsver- sicherungsamt vor kurzem veranlaßt gesehen hat, die Vorstände der ihm unterstellten Berussgenossenschaften aufzufordern, sich über die mulhmaßliche Ursache der auffallenden Vermehrung der Un- fälle in den Betrieben zu äußern. Das Rcichsversicherungsamt glaubte seinerseits einen Grund in dem Umstände zu finden, daß die Arbeiter anfangs aus Unkenntniß die Anmeldung der Unfälle bei den Berufsgenoffenschastcn unterlaffen und erst im Laufe der Zeit selbst geringsügigere Unfälle augemeldet hätten. Daraus hat u. a. die Norddeutsche Holzberufsgenossenschast erwidert. daß sie einen Mangel an Kenntmß der Bestimmungen des Unfall­versicherungsgesetzes bei den Arbeitern nie bemerkt, dagegen mehrfach festgestellt habe, wie Hand in Hand mit dieser Kenntniß eine große Unbescheidenheit und Taktlosigkeit der Verletzten gehe, gleichviel, ob sie aus städtischen oder ländlichen Bezirken slaminten. Die wohlwollendste Behandlung ihrer An- Prüche stelle sie nicht zufrieden. Sosort seien sie mit der Drohung bei der Hand, das Schiedsgericht anrufen zu wollen. Früher sei leicht ein Einverständniß mit den Verletzten zu erziele» gewesen, wenn eine Rentenminderung erforderlich gewesen jei. Jetzt käme es fast immer zu Schiedsgerichtsprozessen selbst bei den geringsten Verletzungen. Andererseits hänge die Vermehrung der Unfälle wohl auch mit dem Bewußtsein der Arbeiter zusammen, s e I b st für Unfälle, die durch Fahrlässigkeiten entstanden ind, entschädigt zu werden. Dies Bewußtsein mache die Leute unachtsam und leichtsinnig. So lange nicht vom Reichs- Versicherungsaml und den Schiedsgerichten die Nichtbeachtung der Unsallverhütungs-Vorschristen bei den Urtheilen mit in Be- trachr gezogen werde, sei eine Abnahme der Unfälle, namentlich der leichteren, nicht zu erwarten." Mit Unternehmertrechheit, so kommentirt derWähler" diesen Erguß, bezeichneten wir die obigen Auslassungen der Norddeutschen Holz-BerufSgenossenschaft, und wahrlich, ist man es auch gewöhnt, täglich und stündlich wahrzunehmen, daß dem Unternehmerthum selbst so völlig unzulängliche Einrich- tungen zum Wohle der Arbeiter, als welche unser Unsallversicherungs-Gesetz sich darstellt, als ein Raub an seinen Privilegien erscheinen und von ihm auf's heftigste bekämpft werden, so kommt es doch nicht alle Tage vor, daß die Herren dies in so unverfrorener Weise aussprechen. Täglich kann inan von den ungeheuerlichsten Entscheidungen der Berussgenossen- Schalten auf wohlbegründete Entschädigungsansprüche Verletzter hören(siehe z. B. die kürzlich mitgeiheilte Entscheidung der Sächsisch Thüringischen Eisen- und Slahlbernssgenossenschaft), manche Berufsgenossenschaften betreiben es geradezu als Sport, den Verletzten, dem endlich eine Rente zuerkannt ist. mit Unter- üchungen und Rentenherabsetzungen so lange zu Hetzen, bis er mürbe ivird und sich die Herabsetzung ruhig gefallen läßt, nur -i»i Ruhe zu haben jede Redaktion einer Arbeiterzeitung, an die sich die Gehetzten in ihrer Rathlosigkeit wandten, wird ein Liedchen davon zu singen wiffen und angesichts dieser offen- kundigen Thatsachen besitzen diese Herren Unternehmer noch die Dreistigkeit, von einergroßen Unbescheidenheit, Taktlosigkeit" der Verletzten zu reden. Und geradezu wie Hohn klingt es, wenn diese Unteriichmerorganisation vonwohlwollender Behandlung" der Ansprüche der Verletzten zu reden wagt. Tie ArbeitSkolonien aks AnSbeutungSinstitnte. Die gut kapitalfrommenNeuesten Nachrichten" berichten in einem Das Verpflegungswcsen" überschriebenen Artikel die folgenden geradezu empörenden Zustände aus einer neueren Kolonie in einer größeren Stadt Norddeutschlands. deren Name leider nicht genannt wird. Die Kolonisten erhalten noch für die ersten vierzehn Tage gar nichts an Vergütung, die nächsten sechs Wochen zehn P fennig den Tag und späterhin nach weiteren je 6 Wochen eine tägliche Lohnerhöhung von fünf Pfennigen. Dafür werden Arbeiten geleistet, die außerhalb mit drei bis vier Mark Tagelohn bezahlt werden. Sehr oft werden die Kolonisten in Fabriken geschickt; für die hier ausgeführten Ar- beilen zieht die Verwaltung den ü b l i ch e n T a g e l o h n ein, ohne den Kolonisten auch nur die geringste Extra- Vergütung zn gewähren." Wir sind gespannt, ob angesichts solcher himmelschreienden Ausbeutung, die in diesem Grade selbst der profltwüthigste Fabrikant noch nicht ausgeübt hat, das Stöckerblatt noch neue Worte findet, die Arbeitskolonien herauszustreichen. Dividende und Arbeitslöhne in Hintcrpommern. Die Aktionäre der Zündholzwaaren-Fabrik in Z a n o iv strichen am Schluß des letzten Geschäftsjahres 17 pCt. Dividende ein. Dagegen verdient ein Arbeiter bei der sehr ungesunden Be- 'chäftigung in der Fabrik durchschnittlich 1 M. 20 Pf. bis 1 M. 50 Pf. pro Tag; die Arbeitszeit dauert 11 Stunden. Einige Akkvrdarbeiler bringen es ans 2� M. täglich. Da die Nahrungsmittel in Zanow beinahe eben so hoch im Preise stehen, wie in einer Großstadt, kann man sich denken, welch ein elendes Leben die Arbeiter der Zündholzwaaren-Fabrik, meistens Familienväter, zu führen ge-- zwungen sind. Noch schlimmer gestallet sich aber das Bild, wenn, was garnicht selten, ein Arbeiter durch einen Betriebs- nnfall zu schaden kommt und unsere herrliche Unfallversicherung für ihn einspringt. Ein Arbeiter, der vor kurzem derartig zu Malheur gekommen war, daß er sein Leben lang arbeitsunfähig bleiben wird, erhält eine llnfallentschädigung von baaren sechs Mark pro Woche. Mit diesem Betrage muß er seine neunköpfige Familie ernähren. Unter solchen Umständen, so schreib: man uns, ist es denn auch nicht verwunderlich, daß selbst in diesem hinterpommerschen Städtchen von etwa 350 Wählern schon 75 bei der letzten Wahl sozialdemokratisch gestimmt haben. Es wird nicht lange dauern und auch die Mehrheit der hinter- pommerschen Wähler hat sich der Sozialdemokratie angeschlossen. Schutz der Arbelter in Ziindholzfabrikeu. Zur Aus- führung des Gesetzes, betreffend die Anserligung und Verzollung von Zündholzern vom 13. Mai 1334 hat der Bundesralh aus grund des§ 120 e der Gewerbeordnung ausführliche Vorschriften über die zu treffenden Einrichtungen in solchen Anlagen erlassen, die zur Anfertigung von Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor dienen. Danach müssen für das Zubereiten der Zünduiasse, das Betunken der Hölzer, das Trocknen der be- tunkten Hölzer und das Abfüllen wie Verpacken der Hölzer be- ondere Räume vorhanden sein, die nur untereinander, nicht aber mit anderen Arbeitsräumen oder mit Wohn- und Geschäfts- räumen in unmittelbarer Verbindung stehen. Ueber Einrichtung und Höhe der einzelnen Räume werden genaue Vorschriften ge-