Ordnmig der Lrhn kxiar ouZgezadlt werden müsse und daß nacheinem weiteren Paragraphen alle dem zuwiderlaufenden Verträgenichtig sind. Verurtheilt wurde L u k k e n zur Zahlung von23,05 M. an Zeichner, von 38 M. an List, von 109 M.au Schubert, von 18,80 M. an Wolfs, von 16,60 M. anKretschmar, von 16,50 M. an Schmidt, von 40,73 M.an B a r t e l(Arbeiter), von 16,25 M. an Blumenberg undvon 34,80 M. an Graul. Auf Antrag der Kläger wird gegenLükken das schleunige Arrestverfahren eingeleitet. Der Gerichts-Hof hat alle vorliegenden Entscheide einstimmig gefaßt. DieArt und Weise, in der auf dem fraglichen Bau gewirthschaftetwurde, erfuhr sowohl vom Gerichtsvorsitzenden wie von den Bei-sitzern schärfste Kritik. Drei und eine Halde Stunde dauerte dieVerhandlung.Unterschlaanngen in Höhe von über 2000 M. hat sichder Buchhalter Pogrzeba zu Schulden kommen lassen, welchergestern aus der Untersuchungshaft der Ferien-Strafkammer hie-figen Landgerichts I vorgeführt wurde. Der Angeklagte war seitlängerer Zeit bei den Hof-Goldschinicden Sy u. Wagner alsBuchhalter angestellt und genoß als solcher das denkbar größteVertrauen seiner Chefs. Wie sich nachträglich durch mühsameFeststellungen aus den Büchern ergeben hat, ist dieses Vertrauenvon dem Angeklagten schon seit geraumer Zeil schiröde getäuschtworden. Derselbe hat fortgesetzt mit Hilfe falscher Eintragungen in dieBücher von den Geschäftsgeldern größere und kleinere Summen unter-schlagen, bis er eines Tages auf frischer That entdeckt wurde.Er mußte zugestehen, in mindestens 45 Fällen eine Summe von2265 M. sich widerrechtlich angeciguct zu haben. Wo diese großeSumme in der verhältnißmäßig kurzen Zeit geblieben ist, ver-mochte der Vorsitzende aus dem Angeklagten nicht herauszuholen.Der letzlere behauptete, daß er»ach und nach in Schulden ge-rathen sei, weil fein Gehalt zu der Lebenshaltung, wie sie indem Geschäfte gefordert wurde, nicht ausgereicht habe. Esscheint aber, als od auch hier die Frage„oü est la temmenicht unberechtigt wäre. Der Gerichtshof verurtheilte den An»geklagten, indem er eine fortgesetzte Handlung annahm, zueinem Jahre Gesängniß.„Kellner, ein englisches Beefsteak, recht durchgebraten,dazu einen Schoppen lllüdesheimer!" so rief ein Herr, welcherim Juni in ein Restaurant der Friedrichstraße eintrat. DasAeußere dieses Herrn verrieth nicht gerade übergroße Vornehm«heit, indessen lag in dem befehlenden Tone, mit welchem dieWorte gesprochen wurden, etwas, was dem Kellner imponirte,denn dieser beeilte sich, das Verlaugte herbeizuholen. Der Fremdeverzehrte ruhig sein Beefsteak und wendete sich dann erst zu seinemSchoppen Rüocsheimcr. Mit sachverständiger Miene schlürfte erdiesen langsam und prüfend, winkte dann mit vornehmer Herablassung den Wirth heran und sagte ihm verschiedene Schmciche-leien über die Güte des Weines. Der Wirth war viel zu koulanl,als daß er diesen Wink des Fremden, eine Unterhaltung mitihm anzuknüpfen, nicht hätte verstehen sollen. Man sprachüber dies und jenes, schließlich aber führte der Fremde ganzallem das Wort und dieses gruppirte sich stets um seine werthePerson. So vernahm denn der Wirth, daß der Fremde ebenerst aus Ostpreußen hier angekommen war, um ein größeresKapital zu erbeben, um damit ein Geschäft einzurichten. ImLaufe der Erzählung wurde der Fremde immer lebhafter, er de-stellte eine Flasche Champagner, stürzte während des Sprechenshastig jedes Glas hinunter und hatte beim letzten Tropfen schonwieder die Flasche in der Hand, um das Glas von neuem zufüllen. Allmälig wurde die Zunge des Fremden immer schwerer,sein Haupt senkte sich auf die Brust hernieder und er schien baldfest zu schlafen. Ter Wirth entfernte sich auf den Zehenspitzen,um in seiner Privatwohnung selbst der 3iuhs etwas zu pflegen.Kaum war er gegangen, da erhob der Schläfer den Kopf, sahsich forschend nach allen Seiten um, ergriff geräuschlos Hut undStock und schlich einem nach dem Hose führenden Ausgange zu.Dieser sonderbare Rückzug war jedoch beobachtet worden. In einerEcke saß Hermann, der Kellner, und wunderte sich, daß ein Herrder so selbstbewußt in das Lokal getreten war, letzteres so klein-laut verlassen wolle, und zwar— ohne bezahlt zu haben. DieserGedanke ließ ihn pfeilschnell aus seiner Ecke hcrvorschießen. Erfaßte den Fremden, als dieser auf den Hof hinaustreten wollte,am Rockschöße und machte ihm begreiffich, daß er nicht imSchlarassenlande wohne, sondern in Berlin, wo man genossenenWein ehrlicher Weise auch bezahlen müsse. Der Fremde sahHermann, den Kellner, mit einem Blick voll tiefen Mitleids an,als wollte er mit Mirza Schaffy sagen: Die Weisen beimPokale steh'» hoch über der Genieinheit, wie Berge über'm Thalesteh'n in fleckenloser Reinheit! Ohne ein Wort zu erwidern,griff er nach einer Tasche, dann in eine andere, dann wieder ineine anders, suchte überall lange und fand nichts, insbesonderekein Geld. Er gerieth aber nicht in Verlegenheit,sondern erklärte, sein vergessenes Portemonnaie ausseinem Hotel sofort herbeiholen zu wollen. Bei Her-mann, dem Kellner, dämmerte nunmehr die Erkenntniß auf,daß hinter einer starken Stimme und einem befehlenden Tonenicht immer starker Geldvorrath zu suchen sei. Er erklärte des-halb, zur Sicherheit gleich mitgehen zu wollen und als ihn derFremde kreuz und quer durch mehrere Straßen geführt hatte,ohne zum Jiele zu gelangen, übergab er denselben einem Schutz-mann. Bei Feststellung der Personalien ergab sich, daß der Erb-schast erhebende Ostpreuße der völlig mittellose Schreiber Pohlund sein„Hotel" eine Schlafstelle war, die er noch zu bezahlenhatte. Da nach Ausweis seiner Personalien an jenem Tage seinGebiirtstaa war, so ist wohl anzunehmen, daß er sich die Zech-Prellerei als sinnigste Art der Geburtstagsfeier ausgewählt halte.Vor Gericht wollte er beweisen, daß der Wirth nur Zivilansprüchean ihn habe. Der Gerichtshof war aber so unhöflich. Betrugals vorliegend anzunehmen und den Gourmet zu 2 MonatenGefängniß zu verurtheilen.Soziale Äebovlirhl.Ein sonderbarer Fall von Nuternchmer- Humanitätund zugleich ein Beitrag zur lex Heinze ist in Regcnsburg andas Tageslicht gekommen. Wie allgemein üblich, so müssen sichdie Arbeiter sowohl wie die Arbeiterinnen der Tabatbranche beimVerlassen der Fabrik einer körperlichen Untersuchung unterziehen,ob sie keinen Tabak gestohlen haben. Das sind vorerst die Blüthenunserer kapitalistischen Ausbeutung; denn wenn gerade diesenArbeitern ein auskömmlicher Lohn geboten wäre, so brauchten siesich nicht auf die Art und Weise vielleicht gar nur einen Schmalzlerzu verschaffen. I» RegenSburg hat es nun der Direktor derTabakfabrik von Gebrüder Bcrnard(deren Hauptvertretung inOffenbach a/M. ist) fertig gebracht, diese Untersuchung in derordinärsten Weise vornehmen zu lassen. Da sich nämlich vorca. 14 Tagen in ihren Büchern ein Manko von 300 M. heraus-stellte und man nicht weiß, wo es fehlt, so müssen natürlich dieArbeiter oder Arbeiterinnen das Fehlende gestohlen haben undes werden infolge dessen jetzt bei jedesmaligem Verlassender Fabrik drei Arbeiterinnen herausgesucht, welche sichbis auf das Hemd ausziehen müssen,um von der Frau des Portiers untersucht zu werden. Auf dieInterpellation der Arbeiterinnen erklärte der humane HerrDirektor, es liege ihm gar nichts daran und wenn es die ganzeStadt wüßte. Weil einige Arbeiterinnen infolge solcher Kom-promittirung regelrecht kündigten, mußten sie sofort gehen, trotz-dem der ß 7 der Arbeitsordnung die Kündigungszeit als diegesetzliche bezeichnet und sogar noch aus§ 122 hinweift. Wobleibt da das Gesetz und wo bleibt die Sitte? Bemerkenswerthist die Stellung, die der Fabrikinspektor des Bezirks denArbeiterinnen gegenüber einnimmt. Als die betreffenden Per-sonen, so meldet die„Fräuk. Tagespost", um ihr Recht,d. h. ihren 14täglgen Lohn klagten und bei der Verhandlung einsolches Vorgehen der Direktion als ein genieines bezeichnetenund erklärten, daß sie zu viel Schamgefühl besäßen, um sich einersolchen Anordnung zu unterziehen, da sagte Herr RechtsrathFauner:„Ach, gehen Sie mit Ihrer Scham!" Diese Aeußerungspricht ganze Bände über die Stellung, die das weiblicheProletariat in den Augen der herrschenden Klasse einnimmt.Ucber die Ergebnisse und die Vertheilung der Ein-konimcnstcner 1892 93 bringt das jüngst erschienene„Stat.Jahrbuch für den preußischen Staat" eine Anzahl von ver-gleichenden Tabellen, denen wir folgendes entnehmen:Bei einer rechnungsmäßigen Bevölkerung von 29 895 224 Per-sonen sind un ganzen 2 437 386 Zensiten zur Einkommensteuerveranlagt, darunter 2023 nicht physische Personen. Abgesehenvon diesen kamen auf 100 Einwohner 8,15 zur Einkommensteuerveranlagte. Auf dem Lande sind 1 025 735 Personen oder5,68 pCt. der Bevölkerung, in den Städten 1 410 073 oder11,92 pCt. zur Steuer veranlagt. Die Zahl der Einkommen-steuerpflichtigen ist also in den Städten mehr als noch einmalso groß wie auf dem Lande. Von den einzelnen Regierungs-bezirken hatte, wenn nian von Berlin mit 18,92 pCt.absieht, verhältnißmäßig die»leisten Zensiten Arnsberg mit14,47 pCt., alsdann folgen Düsseldorf mit 11,24 und Köln mit10,00 pCt.; serner haben einen hohen Prozentsatz der Einkommen-steuerpflichtigen die Regierungsbezirke Porsdam mit 9,67, Hau-nover mit 9,64, Schleswig mit 9,47, Wiesbaden mit 9,33 undTrier mit 9,22. Die wenigsten einkommensteuerpflichtigenPersonen hatten die Siegierungsbezirke Köslin und Bromberg mitje 4,46, Posen mit 3,94 sowie Gumbinnen und Marienwerdermit je 3,82 pCt. der Bevölkerung. Westlich der Elbe hat keinRegierungsbezirk einen Prozentsatz von weniger als 6, so daß dieverhältnißmäßig größere Wohlhabenheit des Westens aus diesenZahlen klar hervortritt. Von dem gesammten Jahresbetrag derSteuer(124 842 848 M.) entfallen 10 050 743 M. auf die nichtphysischen Personen; von der städtischen Bevölkerung lwurden84 334 760 M., von der ländlichen nur 30 451 345 M. ausgebracht. In Berlin ergab die Steuer 22 753 493 M.; von denRegierungsbezirke» brachten am meisten auf Düsseldorf mit11 778 928 M., Wiesbaden mit 7 873 949, Arnsberg mit 6 362 941.Potsdam mit 6 507 524, Breslau mit 5 963 179, Magdeburg mit5 839 663, Köln mit 5 624 659 und Schleswig mit 4 631 569 M.,am wenigsten Stade mit 964 049, Gumbinnen mit 914 063,Köslin mit 852 342, Osnabrück mit 669 166. Aurich mit 649 358und Stralsund mit 574 795 M. Auf den Kopf der Bevölkerungentfallen im Staatsdurchschnitt 4,13 M. Einkommensteuer, aufdem Lande nur 1,69, in den Städten dagegen 7,13 M. Ab-gesehen von Berlin niit 14,41 M. Steuer auf den Kopf,war der Betrag bei weitem am höchsten im RegierungsbezirkWiesbaden mit 9,25; dann folgen Köln mit 6,69, Düsseldorf mit5,91, Magdeburg mit 5,45, Hannover mit 5,02, Arnsberg mit4,99, Aachen mit 4.61 und Polsdam mit 4,53 M. auf den Kopfder Bevölkerung; den verhältnißmäßig geringsten Betrag brachtenauf Osnabrück mir 2,25,!iönigsberg mit 1,89, Bromberg mit1,63, Köslin mit 1,54, Posen mit 1,52, Marienwerder mit 1,28und Gumbinnen mit 1,19 M. auf den Kopf. Zieht man vonder Gesammtbevölkerung die Personen ab, welche der Einkommen-steuer nicht unterliegen, weil ihr Einkommen den Betrag von800 M. nicht übersteigt oder weil sie gesetzlich von der Steuerbefreit sind, so bleibt für den Staat eine einkommensteuer-Pflichtige Bevölkerung von 8 943 165, die sich auf Stadt(4 537 612)und Land(4 405 553) ziemlich gleichmäßig verlheilt. Vergleichtman die so ermittelte Personenzahl mit dem Betrage der Steuer,so entfällt auf den Kops der steuerpflichtigen Bevölkerungim Staate ein Betrag von 13,96 M. Steuer; auf dem Landekommen nur 6,91, in den Städten dagegen 18,59 M. Steuer aufden Kopf. Dein hohen Berliner Betrage von 30,60 M. kommt dieSteuer im Rcg.-Bezirk Wiesbaden mit 29,34 M. auf den Kopf sehrnahe(daraus ergrebt sich, daß die Stadt Frankfurt, derenZiffer nicht angegeben ist, für sich allein erheblich mehr auf denKopf der Bevölkerung und der Steuerpflichtigen bezahlt alsBerlin); alsdann folgen Köln mit 18,15, Breslau mit 18,14,Magdeburg mit 17,24, Aachen mit 16,41, Hannover mit 14,03,Düsseldorf niit 13,75, Potsdam mit 13,46 und Stralsund mit13,41 M. Steuer auf den Kopf der steuerpflichtigen Bevölkerung.Am wenigsten reiche Leute wohnen in den RegierungsbezirkenKöslin mit 7,91, Marienwerder mit 7,41, Gumbinnen mit 7,17und Trier mit 6,83 M. Steuern auf den Kopf der Einkommen-steuerpflichtigen. Leider ist die Zahl der Einkommensteuer-Pflichtigen in den vorliegenden Tabellen nur für den ganzenStaat, nicht für die einzelnen Regierungsbezirke nach Stufengetrennt. Wir können deshalb nur mitthcileu, daß 2 118 969Zensiten ein Einkommen von 900—3000 M. hatten, 204 714ein solches von 3000—6000 M., 55 381 eines von 6000 bis9500 M., 46 050 von 9500—30 500, 9039 von 30 500 bis100 000 M. und 1659 von über 100000 M. Ein Einkommenvon mehr als 1 Million Mark wurde von 31 Personen ver-steuert, die fünf Höchstbesteuerten hatten ein Einkommen von1 997 500 M.. 3 337 500 M.. 4 312 500 M., 5 857 500 M. und6 757 200 M. Die letzten beiden Personen zahlten zusammenjährlich über 500 000 M. Einkommensteuer.Die letzten Ziffern, so meint die„Franks. Ztg." mit Recht,sind allerdings enorm hohe. Aber weder aus dresen, noch auseiner prozentualen Zusammenstellung des Wachsthums derSteuerpflichtigen in den einzelnen Stufen, welcher wir neulich ineinigen Blättern begegneten, läßt sich etwas Zuverlässiges überdas verhältnißmäßige Wachsthum der kleineren und größerenEinkommen feststellen. Wenn beispielsweise die Einkommen einerder höchsten Stufen von 2 auf 4 steigen, so ist das eine Ver-mehrung von 100 pCt. Wenn dagegen die Einkommen von5000 M. um mehrere Tausende steigen, so ergiebt sich darausvielleicht nur eine Vermehrung derselben um 20 oder 25 pCt.Mit prozentualen Vergleichungen allein ist hier nichts anzufangen.Erst wenn das neue Einkommensteuer-Gesetz einige Jahre inWirksamkeit ist, werden sich aus einer Vergleichung der ab-soluten und prozentualen Entwicklung bestimmte Schlüsse ziehenlassen.FortbildnngSschukwesen. Das Ministerium des Innernhat ein von den Zwickauer städtischen Kollegien aufgestelltesOrlsgesetz betreffs des Besuches der allgemeinen FortbUdungs-schule genehmigt. Dieses Ortsgesetz verpflichtet alle in Zwickauwohnhaften männlichen gewerblichen Arbeiter(Gesellen, Ge-Hilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter) unter 18 Jahren(auch Aus-länder), welche nicht schon aus grund des königlich sächsischenVolksschulgesetzcs fortbildungsschiilpflichtig sind. bezw. eine gesetz-liche anerkannte Fachschule nicht bereits besuchen, nach ihremAustritt aus der Volksschule noch drei Jahre lang die hiesigeallgemeine Fortbildungsschule zu besuchen.Modernes Sklabenthui». In der Spinnerei von Trüben-bach u. Reißig in Dorsschellenberg in Sachsen sind Plakate an-geschlagen, welche besagen,„daß das Lesen dcr.Volksstimme'hund des„Wahren Jakob" verboten ist. Die Vorgesetzten sind angewiesen,sobald sie eins dieser Blätter bei einem Arbeiter sehen, dasselbewegzunehmen; verweigert der betreffende Arbeiter die Heraus-gäbe, so tritt sofortige Entlassung ein.Stumm wird sich freuen, daß er am Ende des neunzehntenJahrhunderts auch noch außerhalb seines Königreichs Schulemacht.Der A 137 der Gewerbe- Ordnung. Ein beachtens-werthes Urlheil hat die Mannheimer Ferienstraskammer in einerAnklagesache wegen Uebertretung der Gewerbe- Ordnung gefällt.Der Gendarm Bastian hatte, als er am 14. Januar d. I., einemSonnabend, nach 5'/, Uhr die Mctte'sche Zigarrenfabrik in Alt-lußheim revidirte, mehrere Arbeiterinnen dabei angetroffen, wiesie ihre Zigarrenmeffer und Nollbretter reinigten. Er erstatteteAnzeige wegen Uebertretung des Z 137 G.- O. Das Schöffen-gerichl verurtheilte den Fabrikverwalter Hugo Müller zu einerGeldstrafe von 50 M. Die gegen dieses Erkenntniß eingelegteBerufung Müller's führte heute zur Bestätigung des erstrichter-lichen Erkenntnisses, da auch die zweite Instanz der Ansicht war,daß die sog. Aiifräumnngsarbeiten innerhalb der gesetzlichen Ar-beitszeit zu erledigen sind.JnmingSzopfigeS. Eine Beschwerde gegen den Magistratals Aussichtsbehörde der Innungen richteten die vereinigtenMünchener Bäckergehikfen an die bayerische Regierung. DieBeschwerde Mtzt sich auf einen Regierungsbeschluß vom 11. April1323, wonach auf eine Eingabe der Bäckergehilfen dahin entschieden wurde, daß von Seile des Magistrats die BäckerinnungMünchens zu veranlassen sei, die von der Innung eingeführtenArbeitsbücher im Sinne der jetzigen Gewerbe-Ordnung um-zuändern, wenn die Innung nicht vorzieht, die Bücher überhauptabzuschaffen. Nachdem seit der Regierungsentscheidung bereitsvier Monate verflossen sind, ohne daß eine Aenderung im Sinnedes Regierungsbeschluffes eintrat, legten die Bäckergehilfen Be-schwerde gegen den Magistrat als Aufsichtsbehörde ein.Nntcrilehmerfrechheit.„Es ist bekannt, so schreibenbürgerliche und auch amtliche Blätter, daß sich das Reichsver-sicherungsamt vor kurzem veranlaßt gesehen hat, die Vorständeder ihm unterstellten Berussgenossenschaften aufzufordern, sich überdie mulhmaßliche Ursache der auffallenden Vermehrung der Un-fälle in den Betrieben zu äußern. Das Rcichsversicherungsamtglaubte seinerseits einen Grund in dem Umstände zu finden, daßdie Arbeiter anfangs aus Unkenntniß die Anmeldung derUnfälle bei den Berufsgenoffenschastcn unterlaffen und erst imLaufe der Zeit selbst geringsügigere Unfälle augemeldet hätten.Daraus hat u. a. die Norddeutsche Holzberufsgenossenschast erwidert.daß sie einen Mangel an Kenntmß der Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes bei den Arbeitern nie bemerkt, dagegenmehrfach festgestellt habe, wie Hand in Hand mit dieser Kenntnißeine große Unbescheidenheit und Taktlosigkeit derVerletzten gehe, gleichviel, ob sie aus städtischen oder ländlichenBezirken slaminten. Die wohlwollendste Behandlung ihrer An-Prüche stelle sie nicht zufrieden. Sosort seien sie mit der Drohungbei der Hand, das Schiedsgericht anrufen zu wollen. Früher seileicht ein Einverständniß mit den Verletzten zu erziele» gewesen,wenn eine Rentenminderung erforderlich gewesen jei. Jetzt kämees fast immer zu Schiedsgerichtsprozessen selbst bei den geringstenVerletzungen. Andererseits hänge die Vermehrung der Unfälle wohlauch mit dem Bewußtsein der Arbeiter zusammen, s e I b st fürUnfälle, die durch Fahrlässigkeiten entstandenind, entschädigt zu werden. Dies Bewußtsein mache dieLeute unachtsam und leichtsinnig. So lange nicht vom Reichs-Versicherungsaml und den Schiedsgerichten die Nichtbeachtungder Unsallverhütungs-Vorschristen bei den Urtheilen mit in Be-trachr gezogen werde, sei eine Abnahme der Unfälle, namentlichder leichteren, nicht zu erwarten."Mit Unternehmertrechheit, so kommentirt der„Wähler"diesen Erguß, bezeichneten wir die obigen Auslassungen derNorddeutschen Holz-BerufSgenossenschaft, und wahrlich, ist manes auch gewöhnt, täglich und stündlich wahrzunehmen, daß demUnternehmerthum selbst so völlig unzulängliche Einrich-tungen zum Wohle der Arbeiter, als welche unserUnsallversicherungs-Gesetz sich darstellt, als ein Raub an seinenPrivilegien erscheinen und von ihm auf's heftigste bekämpftwerden, so kommt es doch nicht alle Tage vor, daß die Herrendies in so unverfrorener Weise aussprechen. Täglich kanninan von den ungeheuerlichsten Entscheidungen der Berussgenossen-Schalten auf wohlbegründete Entschädigungsansprüche Verletzterhören(siehe z. B. die kürzlich mitgeiheilte Entscheidung derSächsisch Thüringischen Eisen- und Slahlbernssgenossenschaft),manche Berufsgenossenschaften betreiben es geradezu als Sport,den Verletzten, dem endlich eine Rente zuerkannt ist. mit Unter-üchungen und Rentenherabsetzungen so lange zu Hetzen, bis ermürbe ivird und sich die Herabsetzung ruhig gefallen läßt, nur-i»i Ruhe zu haben— jede Redaktion einer Arbeiterzeitung, andie sich die Gehetzten in ihrer Rathlosigkeit wandten, wird einLiedchen davon zu singen wiffen— und angesichts dieser offen-kundigen Thatsachen besitzen diese Herren Unternehmer noch dieDreistigkeit, von einer„großen Unbescheidenheit, Taktlosigkeit" derVerletzten zu reden. Und geradezu wie Hohn klingt es, wenndiese Unteriichmerorganisation von„wohlwollender Behandlung"der Ansprüche der Verletzten zu reden wagt.Tie ArbeitSkolonien aks AnSbeutungSinstitnte. Diegut kapitalfrommen„Neuesten Nachrichten" berichten in einem„Das Verpflegungswcsen" überschriebenen Artikel die folgendengeradezu empörenden Zustände aus einer neueren Kolonie ineiner größeren Stadt Norddeutschlands. deren Name leider nichtgenannt wird.„Die Kolonisten erhalten noch für die ersten vierzehn Tagegar nichts an Vergütung, die nächsten sechs Wochen zehnP fennig den Tag und späterhin nach weiteren je 6 Wocheneine tägliche Lohnerhöhung von fünf Pfennigen. Dafürwerden Arbeiten geleistet, die außerhalb mit drei bisvier Mark Tagelohn bezahlt werden. Sehr oft werden dieKolonisten in Fabriken geschickt; für die hier ausgeführten Ar-beilen zieht die Verwaltung den ü b l i ch e n T a g e l o h n ein,ohne den Kolonisten auch nur die geringste Extra-Vergütung zn gewähren."Wir sind gespannt, ob angesichts solcher himmelschreiendenAusbeutung, die in diesem Grade selbst der profltwüthigsteFabrikant noch nicht ausgeübt hat, das Stöckerblatt noch neueWorte findet, die Arbeitskolonien herauszustreichen.Dividende und Arbeitslöhne in Hintcrpommern. DieAktionäre der Zündholzwaaren-Fabrik in Z a n o iv strichen amSchluß des letzten Geschäftsjahres 17 pCt. Dividende ein.Dagegen verdient ein Arbeiter bei der sehr ungesunden Be-'chäftigung in der Fabrik durchschnittlich 1 M. 20 Pf. bis 1 M.50 Pf. pro Tag; die Arbeitszeit dauert 11 Stunden. EinigeAkkvrdarbeiler bringen es ans 2� M. täglich. Dadie Nahrungsmittel in Zanow beinahe eben so hochim Preise stehen, wie in einer Großstadt, kann mansich denken, welch ein elendes Leben die Arbeiter derZündholzwaaren-Fabrik, meistens Familienväter, zu führen ge--zwungen sind. Noch schlimmer gestallet sich aber das Bild,wenn, was garnicht selten, ein Arbeiter durch einen Betriebs-nnfall zu schaden kommt und unsere herrliche Unfallversicherungfür ihn einspringt. Ein Arbeiter, der vor kurzem derartig zuMalheur gekommen war, daß er sein Leben lang arbeitsunfähigbleiben wird, erhält eine llnfallentschädigung von baaren sechsMark pro Woche. Mit diesem Betrage muß er seine neunköpfigeFamilie ernähren. Unter solchen Umständen, so schreib: manuns, ist es denn auch nicht verwunderlich, daß selbst in diesemhinterpommerschen Städtchen von etwa 350 Wählern schon 75bei der letzten Wahl sozialdemokratisch gestimmt haben. Eswird nicht lange dauern und auch die Mehrheit der hinter-pommerschen Wähler hat sich der Sozialdemokratie angeschlossen.Schutz der Arbelter in Ziindholzfabrikeu. Zur Aus-führung des Gesetzes, betreffend die Anserligung und Verzollungvon Zündholzern vom 13. Mai 1334 hat der Bundesralh ausgrund des§ 120 e der Gewerbeordnung ausführliche Vorschriftenüber die zu treffenden Einrichtungen in solchen Anlagen erlassen,die zur Anfertigung von Zündhölzern unter Verwendung vonweißem Phosphor dienen. Danach müssen für das Zubereitender Zünduiasse, das Betunken der Hölzer, das Trocknen der be-tunkten Hölzer und das Abfüllen wie Verpacken der Hölzer be-ondere Räume vorhanden sein, die nur untereinander, nicht abermit anderen Arbeitsräumen oder mit Wohn- und Geschäfts-räumen in unmittelbarer Verbindung stehen. Ueber Einrichtungund Höhe der einzelnen Räume werden genaue Vorschriften ge-