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kann sehr wohl entbehrt werden wir können volles Vertrauen zu l festen Grund betrag von achtzig Mark, statt den nach 600 Landesversicherwigsanstalten habe».(Sehr richtig I bei der'" den Bolkspartci.) Ministerialdirektor Caöpar hält die Genehmigung der Aufsichts­behörde für rmbedenklich. Abg. Dr. Potthoff lVp.): Der Zweck der Bestimmung ist lediglich. die vorbeugende Ärankensiirsorge einzuschränken. Ministerialdirektor Caspar bestreitet das. Abg. Hoch lSoz.): Dieser Behauptung gegenüber muß ich doch die Sache richtig stellen. Man har in der'Kommission gesagt, die Versicherungs anstalten geben zu viel aus für die Heilbehandlung, der Ministerial- direktor Caspar sagte sogar, die Leiter der Versicherungsanstalten lassen sich nicht ans sachlichen Gründen leiten, sondern wollen eine Nolle spielen und mit den Ausgaben für die Heilbehandlung prunken. sLebhaftes Hörtl hört! links.) Deshalb wurde in'Z 1841 auf Betreiben der Konser- vativen, hinter denen die Regierung sich versteckte, die Bestimmung angenommen, daß die Versicherungsanstalten nur 7 Prozent der Eiimahmen für die Heilbehandlung ausgeben dürften, bei Ueberschreitung bedürfen sie der Genehmigung. Und bei dieser slaitdirlöje» Bestimmung, welche die Versicherungsanstalten unter Polizeiaufsicht stellen sollte, hat daS Zentrum mitgewirkt.(Hört I hört I bei den Sozialdemokraten.) Da diese Bestimmung sehr viel Unwillen erregte. wurde sie schließlich fallen gelasien, dafür aber bestimmt, daß die Aufsichtsbehörde den Voranschlag beanstandet, wenn er»die Leistungs« fähigkeit der Versicherungsanstalt zur Erfüllung der ihr obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen gefährdet". Mit dieser Bestimmung will man eben auch wieder mustergültig geleitete Anstalten unter Polizeiaufsicht stellen und auf das Niveau herabdrücken, da» die unter dem Einfluß der Junker stehenden ostprpußischen An- stalten haben.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokrat�.) Ministerialdirektor CaSpar: Das Beanstandungsrecht, daS im §1341 schließlich angenommen ist, ist doch etwas anderes, als daS Genehmigungsrecht, um das eS sich hier bei§ 1267«. handelt. Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Hier handelt eS sich um vor» beugende Krankenfürsorge, um Errichtung von Lungen» Heilstätten, Genesungsheimen usw., und da ist die Genehmigung der Aussichtsbehörde überflüssig. Abg. Hoch(Soz.): Das Recht der Beanstandung ist so gut wie Genehmigungsrecht. denn die beanstandeten Summen werden nicht zgenehmigt und dürfen nickt ausgegeben werden. Abg. Girsierts(Z.): Das Zentrum hat seine Hand nicht geboten zu einer Einschränkung des Heilverfahrens, es handelt sich auch nicht um eine solche, sondern lediglich um eine gesetzliche Regelung derselbe».(Lache» links.) Abg. Hoch(Soz.): Herr G i e s b e r t S wird uns nicht einreden können, daß eS sich um eine unschuldige Regelung handelt; denn den Anlaß gaben die Reden der Herren von der Rechten, daß für die Heilbehandlung zu viel ausgegeben werde, und als der Antrag kam. eS. dürften nur 7 Proz. der Einnahmen für die Heilbehandlung aus- gegeben werden, hat das Zentrum dafür de» Ausschlag gegeben. tHört! hört! links, Widerspruch im Zentrum.) Abg. Giesberts(Z.) sucht die Haltung des Zentrums in der Kommission zu rechtfertigen. Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Der§ 1341, welcher der AufsichtS behörde das Beanstandungsrecht deS VeranschlagS der Versicherung gibt, wird wohl bestehen bleiben. Um so überflüssiger ist das Ge nehmigungsrecht der Aufsichtsbehörde in§ 1267».(Sehr richtig I bei der Voltspartei.) Abg. Dr. Hitze(Z.): Auch der schließlich fallen gelasiene Antrag zu§ 1341 sagte nicht, daß nur 7 Prozent für die Heilbehandlung ausgegeben werden dürfen, sondern nur das Mehr war an eine Genehinigung gebunden. Abg. Hoch(Soz.): Auch die Ausführungen des Borredners haben den Vorwurf, den wir gegen die Haltung des Zentrums gerichtet haben, nicht entkräften können. Wir zweifeln durchaus nicht an den guten Willen der einzelnen Kollegen, etwa der Kollegen Hitze und GiesbertS; aber nicht auf diesen guten Willen kommt eS an, sondern auf den Wortlaut der Vorlage.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. Becker-ArnSberg<Z.) sucht seine Haltung in der Kommission zu verteidige». Er habe sich bemüht, statt 7 Proz. 10 Proz. zu setzen; dann habe er allerdings für die 7 Proz. gestimmt. Aber in dritter Lesung seien dann wesentlich auf sein Drängen hin die 7 Proz. fallen gelassen. Abg. Dr. Mugdan(Vp.) weist auf den hohen Wert hin, den Dr. dtker stels auf den Ausbau des Heilverfahrens gelegt habe. Dr. Bödiker hat u. a. gesagt, was heute als Luxus bezeichnet wird, wird vielleicht in einem Jahrzehnt als Bedürfnis bezeichnet Im ReichSamt deS Innern aber hat sich eine Mißstimmung gegen den Wichligen Zweig deS Heilverfahrens, von dem hier die Rede ist herausgebildet. Da das Reichsversicherungsamt vom ReichSamt des Innern abhängt, ist dieses schließlich dle oberste Aufsichtsbehörde und zu ihr habe» wir allerdings kein unumschränktes Ber- trauen.(Sehr richtig I links.) Abg. Fcgter(Vp.) wendet sich gegen den Abgeordneten Hitze und hebt die Abneigung hervor, die in weiten Kreisen des Groß- grundbesitzeS gegen sozialeLasten" herrsche. Die Diskussion schließt. Persönlich bemerkt Abg. Behrens(Wirtsch. Vg.), er sei nicht, wie in der Diskussion behauptet worden sei, für den Kommissionsbeschluß zweiter Lesung eingetreten. Abg. Hoch(persönlich): Aber er hat dafür flestim«». Der Antrag Ablaß   wird abgelehnt. Zu§ 1269 begründet Abg. G-hre(Soz.) einen Antrag, durch welchen für die der Zwangsversicherung Unter» stellten die Anwartschaft auf die Leistungen unter erleichterten Be» dingungen(nach 200 Veitraasmarken statt 1000) wieder auflebt. Für die älteren Leute ist die Bestimmung der Vorlage sehr hart. Abg. Dr. Potthoff(Bp.) unterstützt den Antrag. Der Antrag wird abgelehnt. § 1271 bestimmt den Reichszuschuß zu 60 M. für iede MterS». Invaliden- und Witwenrente, zu 26 M. für jede Waisenrente, zu einmalig 60 M. für jedes Witwengeld und 162/, M. fgr jede Waisen- auSsteuer. Ein Antrag Albrecht(Soz.) will statt 60 setzen 80. statt 26 40 und ftatt'IM/g 20. Abg. Moltcnbuhr(Soz.): Unser Antrag ist um so mehr gerechtfertigt, als sie nur der invaldcn Witwe Rente zugebilligt haben. Jetzt hat die Witwe Anspruch auf Ersatz der Halste der Marken, die der verstorbene geklebt hat. daS wird im Durchschnitt 100 M. sein, zuweilen steigt eS bis 190 Mark, das nehmen Sie der Witwe, angeblich um ihr eine Rente zu bezahlen; tatsächlich gewähren Sie aber die Rente nur der ganz hilflosen invaliden Witwe. Die von uns sür den ReichSzuschuß beantragten Sätze sind die 1902 und 1903 vom Zentrum versprochenen; diese muß das Zentrum annehmen, wenn«s nicht wortbrüchig werden will. (Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag wird abgelehnt. In 8 1274 und dan folgenden bis 1273 will ein Antrag A I b r e ch t(Soz.) den Grundbetrag der Invalidenrente auf 80 M. festsetzen, und die Leistungen der Versicherungsanstalten in den ein» zelne» Lohnksasien durchgängig gegenüber der Vorlage erhöhen. Abg. Molkeiiduhr(Soz.): Um zu Renten zu kommen, die einigermaßen erträglich find, fchlogen wir das System vor, das bis IM in Geltung war, einen Beitragswochen berechneten und dann höhere Steiger ungs- s ä tz e, die wir nicht etwa aus der Luft gegriffen haben, soiidern bei denen wir uns an das alte Gesetz angeschlossen haben. Natür- lick muß denn auch eine Beitragssteigerung erfolgen, aber wir wollen in allen Lohnklasseu für je 100 Mark Einkommen den gleichen Beitrag erheben. Gewisse Abrundungen haben wir vorgenommen, und deshalb kann hier und da auch die Zahl etwas anders gestaltet werde», aber eS kommt uns darauf an, daß in allen Klaffen 100 M. Einkonnnen als das gleiche Ber- stcherungSobjekt betrachtet werden. Hätte man die Versicherung in solcher Weise leistungsfähig von vornherein ausgebaut, so würde wahrscheinlich das Streben nach Sonderversicherungsanstalten gar nicht so stark hervortrete».(Zustimmung bei den Sozialdemo- kraten.) Abg. Dr. Potthoff(Vp.) schließt sich den Ausführungen Molken- buhrS an und befürwortet einen freisinnigen Antrag, die Kinder- rent�etwaS zu erhöhen. Abg. Molkenbuhr(Soz.): Die nächste Steuervorlagc, die wahrscheinlich sehr bald kommen wird, wird wohl damit begründet werden, daß wegen des Reichs­zuschusses Geld für die Witwen- und Waisen da sein muß. Da muß man sich doch daS einmal ansehen, was die Witwen und Waisen bekommen. Im Höchstfall bekommt eine Witwe 68,45 M. und für das erste Kind 34.26 und für jedes weitere 5 M. Dabei spricht man von einer Witwen- und Waisenfürsorge.(Hört! hört!) Jede Armenverwaltung hält die zehnfachen Beträge für unbedingt notwendig. (Sehr richtig I) Die sozialdemokratischen und der freisinnige Antrag werden abgelehnt. Die§8 1307, 1308 und 1309 berechtigen die Fabrik-, Seemanns-, KnoppfchaflSkafsen usw. die Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenen- Unterstützungen, die fie ihren reichsgesetzlich versicherten Mitgliedern gewähren, um höchstens den Wert der reichSgesetz- lichen Bezüge zu ermäßigen. Abg. Schmidt-Berlin  (Soz.): Wir beantragen prinzipiell die Streichung dieser Para-. graphen; eventuell aber beantragen wir wie die Kommission eS ursprünglich beschlossen hatte(Hört I hört I) nur de» Wert der reichsgesetzlichen Bezüge abzüglich des Reichs- z u s ch u s s e s in Abzug zu bringen. Wir bringen mit dieser unserer Forderung einen einstimmigen Wunsch der Bergarbeiter zum Aus­druck.(Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die Anträge«werden abgelehnt. § 1341 gibt der Aussichtsbehörde das Recht, den Voranschlag der Versicherungsanstalt zu beanstanden, wenn er gegen Gesetz oder Satzung verstößt oder die Leistungsfähigkeit der VersicherungS- anstalt zur Erfüllung der ihr obliegenden gesetzlichen Verpflich- tungen gefährdet. Diese letztere Einschränkung ist erst von der Kommisston beschloffen worden. Abg. Büchner(Soz.): Wir beantragen die Wiederher st elluiig der Regie- rungsvorlage. Die von der Kommission beschloffene Ein- schränkung gefährdet das erfreulicherweise weit ausgedehnte Heilverfahren der Versicherungsanstalten. Dieses Heilverfahren würde die Aussichtsbehörde natürlich beanstanden, weil es angeblich die Leistungsfähigkeit gefährdet. Dabei hat das Reichsversiche rungsamt selbst anerkennen müssen, daß das Heilverfahren nur dort zur Anwendung gekommen ist, wo es unbedingt not wendig war. Eine solche Bestimmung aber würde jedes Heil- verfahren illusorisch machen. Gerade aber wegen der durch die Zollpolitik der Reichstagsmehrheit herbeigeführten Unterernährung de? Volkes ist dieses Heilverfahren notwendig, um Not und Elend von Tausenden von Familien fernzuhalten.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) In einer Festschrift hat jüngst das Reichs versicherungsamt das Heilverfahren der VersicherungS- anstalten ein Ruhmesblatt deutscher Sozialpolitik genannt. Und nun will man dieses Ruhmesblatt beseitigen! Herr Becker legte gestern den größten Wert auf eine gute Heilbehand- lung. Dann mag er für unseren Antrag stimmen, mit dem auch die Arbeitgeber in den VerstckierungSanstalten sich e i n v e r- standen erklärt haben.(Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Potthoff(Vp.): Die Kommission war bureaukratischer als die Bureaukratie, die eine so weitgehende Einschränkung der Selbstverwaltung der Versicherungsanstalten nicht für notwendig gehalten hatte. Der Reichstag   hat keine Beranlaffung. der Auf- sichtsbehörde mehr Befugniffe aufzuzwingen, al» sie selbst haben wollte. Es ist nicht der Hauptzweck unserer Invalidenversicherung, ? Invalidenrenten zu zahlen. Diejenige Versicherungsanstalt ist die este, die durch ein großzügiges Heilverfahren die JnvaliditätSziffer möglichst vermindert. Die namentliche Abstimmung wird biS Montag, 6 U h r, ausgesetzt. In den g 1342 beantragen die Sozialdemokraten die För- derung des Arbeiterwohnungswesens ausdrücklich in das Arbeitsgebiet der Versicherungsanstalten aufzunehmen und die vorgeschriebene Genehinigung der Aufsichtsbehörde zur Ver- Wendung von Mitteln hierfür zu streichen. Abg. Brühne(Soz.) begründet den Antrag unter Hinweis auf daS herrschende ohnungselend. Der Antrag wird abgelehnt. § 1346�gibt dem Bundesrat die Befugnis, auf Antrag der zu- ständigen Stelle zu bestimmen, welche Anstalten des Reiches, eines Bundesstaates oder eines Gemeindeverbandes als Sonder- anstalten zugelaffen werden und von welchem Zeitpunkt an, Abg. Molkenbuhr(Soz.): Diese Fassung schließt nicht aus, daß auch neue Sondor- anstalten zugelassen werden. Wir beantragen, Sonderanstalten, wo sie bestehen, bestehen zu laffen, aber neuen Sonderanstalten die Genehmigung zu versagen. Der Antrag wird abgelehnt. 8 1463 handelt von der freiwilligen Zusatzverfichcrung. Wer eine Zusatzmarke klebt, erwirbt den Anspruch auf Zusatzrente, aber nur wenn er invalide wird. Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Also nur, wer das Glück hat, invalide zu werden, bekommt die Zusatzrente. DaS kann doch nicht die Ab» ficht des Gesetzgebers sein. Wir beantragen daher» die Zusatzrente auch den Personen zu gewähren, die in den Besitz der Alters. rente gelangt sind. Sonst stehen sich ja die Leute, die dieses Geld auf die Sparkasse tragen, besser als die Zusatzversicherten, denn sie bekommen ihr Geld mit Zinsen jederzeit wieder, auch wenn sie gesund bleiben. Ich halte von der ganzen Zusatzversich«- rung nicht». Aber nehmen Sie wenigstens unseren VerbesscrungS- antrag an. Abg. Molkenbuhr(Soz.): Von der Zusatzmarke wird ja praktisch so gut wie gar kein Ge- brauch gemacht werden. Die Zusatzversicherung hat nur dann einen Zweck, wenn früh mit Kleben angefangen wird. Gerade in der Jugend aber kann nur selten gespart werden. Die Regierung sieht in der Zusatzversicherung wohl nur eine guteEin nähme- a u e l l e. Wenn man den Arbeitern wirklich nützen will, muß die höhere Rente in allen Bezügen, nicht nur in der Invalidenrente. in die Erscheinung treten. So wird die Zusatzversicherung lcdig- lich auf dem Papier stehen bleiben. Der Antrag wird abgelehnt. Das 4. Buch(Invaliden- zind Hinterblicbenenversicherung) ist dgmit erledigt. .. ES folgt dgs 5. SJych:> Beziehungen der Versicherungsträger zu einanöer ttnL zll anverkn Verpflichtete». Die Kommission hat einen neuen§ 1491» beschlossen, der der Kasse das Recht gibt, daß bei einer Krankheit, die die Folge eines Unfalles ist, Krankengeld nux soweit zu gewähren ist, als es den Betrag der Unfallrente übersteigt. Abg. Schmidt-Berlin  (Soz.): Wir beantragen, diese Verschlechterung zu streichen. Ter Begriff der Erwerbsfähigkeit in der Unfallversicherung deckt sich mit dem gleichen Begriff in der Krankenversicherung  . ES würde also zu Unzuträglichkeiten und unbilligen Härten bei der Aus- rechnung der Renten kommen. Das 6. Buch, das gerade die klarste und beste Fassung ist, würde durch diesen Antrag nur komplizier:. Ter Paragraph verdankt seine Entstehung dem Grafen Westarp, der ängstlich darüber wacht, daß nur ja der Arbeiter eine möglichst niedrige Rente bekommt. Der Kranke hat sür beide Bersicherungs- zwrige seine Beiträge bezahlt. Wenn er das Pech hat, infolge eines Unfalles zu erkranken, dann hat er erhöhte Äufwen- düngen zu �machen und kann die kärglichen Renten gut brauchen. Streichen Sie den reaktionären Paragraphen.(Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) Die Streichung wird abgelehnt. Der Rest des 6. Buches wird debatteloZ erledigt. ?lus Antrag Bebel(Soz.) tritt Vertagung ein. Nächste Sitzung: Montag, 12 Uhr.(Fortsetzung. Handels- vertrag mit Schweden  , kleinere Vorlagen.) Schluß 4 Uhr. �lbgeoränetenbaus. 81. Sitzung vom 20, Mai, vormittags 10 Uhr. Am Ministertische: v. Dallwitz, v. Schorlemer. Die gestern abgesetzten Abstimmungen über das Feuerbestattungsgesetz werden zunächst vorgenommen. Der Antrag Müller- Koblenz(Z.) zum§ 3(Zweidrittel- Mehrheit der Gemeindelörperschaften bei Genehmigung der Feuer- bestattung) wird mit den Stimmen des Zentrums, der Polen   und der Mehrheit der Konservativen angenommen. Der so ab- geänderte§ 3 wird angenommen. Präs. v. Kröcher: Wir müßten jetzt eine kleine Pause zur Verteilung der Beschlüsse machen, wenn nicht allseitig auf die Ler- teilung verzichtet wird..> Abg. Hoffman»(Soz.): Wir verzichten nicht auf die Ver- teilung.(Heiterkeit.) Zur Gesamtabstimmung zieht Abg. Porsch(Z.) seinen An- trag auf namentliche Abstimmung zurück. Abg. Fischbeck (Vp.) nimmt den Antrag wieder auf. In namentlicher Abstimmung wirb die Vorlage mit 156 gegen 165 Stimmen angenommen. Gegen die Vorlage stimmen das Zentrum, die Polen  , der größteTeilderKouserva, t i v e n und einigeFreikonservativen.. Das Ergebnis der Abstimmung wird von der Linken mit leb- haftem Beifall aufgenommen. Die Unruhe legt sich erst nach wiederholten Mahnungen des Präsidenten v. Kröcher zur Ruhe.> Die Beratung der Denkschrift üter die Ausführung des AnsiedelungSgesetze» wird fortgesetzt. Abg. v. Wentzel(k.) polemisiert gegen die Ausführungen des Abg. v. Trampczynski. Der preußische Staat würde sich selbst auf- geben, wenn er die von dem polnischen Redner gestellten Bedin- gungen erfüllen wollte. An die deutschen Besitzer werden für Ar- beiteransiedlungen von den Behörden sehr hohe Anforderungen ge- stellt. Trotzdem geschieht hier noch zu wenig. Wir müßten dahin kommen, daß prinzipiell nur deutsche Arbeiter beschäftigt werden; aber alle diese Maßregeln werden nur dann von Erfolg sein, wenn es der Landwirtschaft gut geht. Helfen Sie uns, den polnischen Boykott zu brechen.(Lebhafter Beifall rechts.). ?lbg. v. Dewitz(fk.): Die Kolonisierung der Arbeiter muß im großen betrieben werden. Mindesten? 6V Arbeiter sollten immer auf einem Fleck angesiedelt werden. Auch großstädtische Arbeiteo würden gern zur Ostmark gehen, wenn sie dort nur Besitz erhielten, (Beifall rechts.) Abg. Dr. Friedberg(natl.): Die scharfe persönliche Art, in der sich der Minister gegen meinen Freund Glatzel wandte, beweist« daß er während seiner kurzen Ministertätigkeit schon gelernt hat, daß hier die Rechte anders behandelt wird al» die Linke, denn Abgeordneter v. Heydebrand hat doch auch rech» scharfe Wendungen gebraucht, ohne daß ihm so entgegengetreten wurde.(Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Herr v. H e h d e b r a n d hat in den Ausführungen des Ministers ebenso den warmen Ton vermißt wie wir. Wir haben den Eindruck, daß der Minister sich in der Rolle eines Mannes befindet, der die ihm übertragene Arbeit zwar pflichtgemäß erledigt, aber doch mit innerem Widerstreben. Wir hätten auch ge, wünscht, daß bei der Erörterung der so wichtigen Wandlung in der Polenpolitik der Ministerpräsident anwesend ist.(Beifall bei dea Nationalliberalen.) Minister v. Schorlemer: Wenn auch der Vorredner wieder von einer Wandlung in der Polenpolitik gesprochen und im Anschluß daran die Abwesenheit des Ministerpräsidenten bedauert hat, so kann ich ihn beruhigen. Der Ministerpräsident ist lediglich deshalb nicht erschienen, weil er der Ansicht war, daß bei dem Festhalten am alten Kurse eS auch völlig genügt, wenn der zunächst beteiligte Ressortminister die Denkschrift hier im Hause vertritt. Was meine Bemerkung über- die Beamtenmitglieder bei Ostmarken. vereinS betrifft, so bin ich der letzte, der den Beamten die Freiheit ihrer politischen Tätigkeit nehmen wollte; aber ich gehe von der Voraussetzung au», daß in der preußischen Beamtenschaft ein Geist herrscht, der c« unangenehm empfindet, wenn die den Beamten vorgesetzte Behörde in unschöner und verleumderischer Weise angegriffen wird. Man kann der Regierung nicht ein Abweichen von dem bewährten Kurs« des Fürsten Bülow vor- werfen. DieLeipz. Neuesten Nachrichten" haben sich in letzter Zeit als Organ des Ostmarkenverein» aufgespielt und sich Ue ber- treibungen geleistet, denen gegenüber man wieder auf die realen Tatsachen verweisen mußte. In meinen Ausführungen ist der warme Ton vermißt worden. Wenn ich sachlicher sprach als sonst, so war ich dazu veranlaßt, weil ich aus den vielen Preß- äußerungen und Zuschriften sah, daß der Pulsschlag vielfach auf 42 heraufgegangen war. Da wollte ich ihn durch kühle, sachliche Ausführungen wieder auf 37.5 herabsetzen.(Beifall.! Ein Antrag v. Pappenheim  (k.) auf Schluß der Debatte wird angenommen. Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wird die Denk» schrist durch Kenntnisnahme erledigt. Es folgt die Beratung des Antrages der Bugetkommisston, betr. die Lage der staatlichen Bergwerke. Abg. Hirsch-Esscn(natl.) empfiehlt als Berichterstatter namens der Kommission die Annahme einer Entschließung, in der die Re- gierung ersucht wird. Maßnahmen zu treffen, um den Mängeln in den Verhältnissen der höheren und mittleren Beamten und der Arbeiter abzuhelfen. Hierbei soll besonders ge- prüft werden, ob dio von der Bergverwaltung im Saarrevier befolgte Lohnpolitik aufrechterhalten werden kann, ob eine Betriebs» verbilligung durch Herabsehung der Materialkosten und Hebung der durchschnittlichen Förderleistungen herbeigeführt werden kann und ob die StaatSbcrgwerke sich am Rheinisch-Westsälischen Kohlen- syndikat beteiligen können. Ferner soll die Regierung für eine übersichtlichere Aufstellung des Etats Sorge tragen und dem Landtag jeweilig einen Einblick in die Lage des staatlichen Bergbaues ermöglichen. Abg.». Pavpenheim(k.): Die Denkschrift ist eine fleißige Ar, beit. Unser« Vorschläge wollen nup die Finanzen auf gesunde