Konzert am Montag, den 9. Dktober, in dem Schumanns zu brechen. Tausende Webstühle stehen still. Die Arbeitszeit wurde| Art um sein Arbeitsbuch gebefen, weil ihm die Lehre bei 8eh gi Paradies und Beri" gesungen wird, muß dem preußischen verkürzt. 8weistuhlweber und Weberinnen dürfen nur einen Stuhl schwer war. Da habe Beh ihn an den Haaren in die Küche hineinStultusminister zeigen, daß sein Schlag ein Schlag ins laufen lassen. Die Löhne find gesunken. So berichten die Arbeiter gezogen und ihm Fausthiebe ins Gesicht gegeben, auch habe er ihn Wasser war. Aber noch mehr: Der Chor braucht auch aus fast allen Zentren der Baumwollweberei, aus Bayern , zu Boden geworfen und ihn mit dem Fuß, der in einem Lederschuh neue singende und zuhörende Mitglieder. Welche Schlesien , Sachsen , Elsaß . Lohnreduktionen find an der Tages- stedte, in die Seite gestoßen. Das dem Gericht vorliegende Arztgewaltige gesangliche Wirkungen ganz neuer Art vermöchte er zu er- ordnung; in rigoroser Weise wird gestraft. Wo die Möglichkeit attest bescheinigte Blutergüsse an beiden Augen, eine Schwellung zeugen, wenn statt der 300 jezigen Mitglieder drei- oder viermal so gegeben ist, wie in Augsburg , wandern die Arbeiter ab in andere der Oberlippe, Bluterguß in einem Ohr, blaue Flecken an beiden viele bei seinen Veranstaltungen mitwirken würden! Also: kommt Industrien. Zweifellos hat der Kriegsrummel die Lage sehr ver- Oberarmen. Diese Verlegungen seien, sagte das Atteft, nur aus zu ihm, Männer und Frauen, die Ihr Zeit und Luft habt( mehr schlechtert. In einzelnen Orten ist es zu ganz plöblichen Faustschlägen zu erklären. Sie feien mit jolcher Gewalt geführt brauchts nicht), Euch an fünstlerischer Mufit mittätig zu ergößen! Stockungen des Exportgeschäfts gekommen. Auch die Mode beein- worden, daß man nicht mehr von Züchtigung, sondern nur von Der französische Mißhandlung reden könne. Auch wenn ein Vater so geschlagen Der Berliner Vollschor wollte stets ein Glied in der Kette der trächtigt sehr ungünstig die Geschäftslage. Drganisationen der Berliner Arbeiterschaft sein. Durch seinen Bei- Handelsminister hat deshalb bei den großen Pariser Modeateliers hätte, wäre das eine Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes. Der tritt zum Arbeiter- Sängerbund hat er das von neuem vor aller Welt dahin interveniert, auf Abschaffung der engen Frauenröcke hin- Angeklagte bestritt, mit der Faust geschlagen und mit dem Fuß dokumentiert, und der preußische Kultusminister hat es durch seine zuwirken. Nüßen wird das schwerlich etwas. In einem Rapport gestoßen zu haben, im übrigen habe er Filzpantoffeln angehabt. Ein anderer von Zehs Lehrlingen, der noch bei ihm ist, beMaßregelung ihm rücksichtslos bestätigt. Die Zukunft des Chors über die vernichtenden Folgen der gegenwärtigen Frauenmode in und seine fünftige Wirksamkeit hängt darum allein von dem der Textilindustrie" sagen die Seidenfabrikanten von Tarare:" Die stätigte ihm die Filzpantoffeln. Peters habe ungezogen sein ArInteresse ab, das die Berliner Arbeiter ihm widmen werden. Es Robe, für die man vor zwei Jahren 12 bis 14 Meter Stoff be- beitsbuch gefordert und sei daher geohrfeigt worden. Das übrige wäre jammerschade, wenn er aus Mangel an nötigte, erfordert heute nicht mehr als 4 bis 5 Meter. Obendrein hatte Zeuge nicht sehen können, weil Meister Beh die Tür hinter folchem Interesse über turz oder lang zusammen werden die Unterröde, nachdem sie ebenfalls zuerst berengt worden sich augemacht hatte. Aehnlich bekundete Frau Beh, ihr Mann brechen und preußische Behörden über diesen waren, jett überhaupt nicht mehr getragen. So ber- habe" dem Jungen nur ein paar runtergehauen". Weil Peters seinen Zusammenbruch triumphieren würden. siegte der Absatz von vielen Tausenden von Metern Seide usw. Für sich noch verantwortete, habe Zeh ihn dann noch ins Gebet geP. G. die Industrie und den Handel entstand anfänglich eine große nommen". Was nennen Sie denn ins Gebet nehmen?" fragte Ueberproduktion und dann eine beängstigende Arbeitslosigkeit, die der Vorsitzende. Ja, ich bin dann reingegangen und habe nichts sich auf alle Stoffabrikanten ausdehnte. Die Lage wird kritisch, mehr gesehen." Mit welchem Erfolge der Lehrling von seinem vor allem für die Baumwollwebereien..." väterlich züchtigenden Meister ins Gebet genommen" worden war, das sahen noch an demselben Tage eine Nachbarin seiner Eltern und am folgenden Tage auf dem Polizeibureau ein Wachtmeister. Beide befundeten vor Gericht, daß die Spuren an Augen, Mund, Ohr usw. auf Fausthiebe schließen ließen.
Aus der Partei.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Begräbnis und Vereinsgeseh.
Wie in der Baumwollweberei, so in der Wollweberet. In Gera steht nahezu die Hälfte aller Webstühle still. Dasselbe ist in In Dresden ist jetzt vor dem Landgericht ein Prozeß entschieden Greiz , Reichenbach i. V., Mylau - Netzschfau, Glauchau , Meerane der worden, der um einer Lappalie willen fünf Instanzen Fall. Die Tuchstädte Deutschlands haben sämtlich in der Laufik Als Rechtsbeistand des Nebenflägers beantragte Rechtsanwalt durchlaufen hat. Vor genau einem Jahre wurde in Deuben wie in Sachsen viele leerstehende Webstühle aufzuweisen, so Crim( Blauenscher Grund) ein Genosse( Gewerkschaftsbeamter) begraben. mitschau 400, Spremberg 390, Neumünster 150, Werdau 103. Kurt Rosenfeld , den Angeklagten wegen gefährlicher Körperver Der Verstorbene war Diffident, Genosse Arbeiterfekretär Mente Dazu kommt noch das Warten auf Material, tagelanges Ausseßen legung zu bestrafen. Zu einer Züchtigung habe Beh im vorliegen sprach am offenen Grabe einige Worte, ohne vorher den Pfarrer aller Maschinen. In Aachen , der bedeutendsten Tuchstadt Deutsch - den Fall gar kein Recht gehabt, da Peters nur das Arbeitsbuch um Erlaubnis gefragt zu haben. Es handelte sich nach Mentes Meinung um ein gewöhnliches" Begräbnis im Sinne von§ 9 des lands, machen sich die Lohnwebereibesiker Luft in bewegten Not- verlangt hatte. Es sei erwiesen, daß Beh, der als Schmiedemeister Reichsvereinsgesetzes. Das war es zweifellos, denn besondere schreien in der dortigen bürgerlichen Presse. In Aachen gibt es ohnedies eine fräftig entwidelte Faust befize, mit seinen FaustVorkehrungen waren in feiner Weise getroffen. Anderer noch viele Leute, die 1 bis 5, auch mitunter 20 Webstühle befizen hieben das bei Züchtigungen übliche Maß weit überschritten habe, Meinung war wieder einmal die Behörde. Mente erhielt und auf diesen gegen Lohn in gemieteten Räumen für die Groß- zumal da er den Lehrling auch noch mit dem Fuß gestoßen habe. ein Strafmandat über 20 Mart, das auf eine ministerielle fabrikanten arbeiten. Da die Großfabrikanten infolge der Krisis Der Staatsanwalt nahm nur einfache Körperverlegung an, weil Verordnung aus dem Jahre 1907 gestützt wurde. M. beantragte ihre eigenen Webstühle nicht zu beschäftigen vermögen, stehen die Filapantoffeln fein gefährliches Werkzeug feien. Er empfahl gerichtliche Entscheidung und betonte unter anderem, daß jene Ver- Webstühle der Lohnwebereibesizer selbstverständlich völlig still. Die 40 M. Geldstrafe, dieselbe Strafe, wie vor dem Amtsgericht der ordnung durch das inzwischen in Kraft getretene Reichsvereinsgesetz fleinen Leute tommen dadurch in eine üble Lage, ein graufiges Amtsanwalt sie beantragt hatte. Der Verteidiger, Rechtsanwalt unwirksam geworden set. Er konnte sich dabei auf analoge Git- Ende in Form des Bankrotts steht ihnen bevor. Die Eingesandts Appelrath, meinte, es müsse bei dem freisprechenden Urteil des scheidungen des preußischen Kammergerichts beziehen. Das Gericht ließ es aber bei der Strafe. Die gegen das Urteil eingelegte Bes in der bürgerlichen Presse und die verschiedenen vorgeschlagenen Amtsgerichts verbleiben. Das Attest beweise wenig, der Arzt habe rufung hatte Erfolg, das Landgericht sprach M. frei. Es war Maßnahmen werden daran nichts ändern. Wie in den großen ähnlich wie ein Anwalt die eine Partei beraten und da äußere er der Meinung, daß das Begräbnis ein gewöhnliches" nach§ 9 des fächsischen Tuchstädten, Crimmitschau , Werdau usw., diese Klein- unwillkürlich sich zugunsten dieser Partei. Es handle fich nur um Reichsvereinsgefeges gewesen sei und daß hierbei einige Worte am besizer schon längst verschwunden sind, so wird auch in Aachen in Verlegungen, die auf eine ordentliche Schmiedemeistersbackpfeife Grabe ohne weiteres gestattet sein müßten. Doch die Behörde ruhte ganz kurzer Zeit der letzte Lohnwebereibesizer das Zeitliche ge- zurückzuführen seien. Bei der Hornhauthand eines Schmiede nicht, die furze, harmlose Leichen, rede" mußte gerochen werden. fegnet haben. meisters gebe schon das eine dide Bade. Den Angriff des Ver. Und der Staatsanwalt hatte, wie so oft, wieder einmal Glück beim teidigers auf die Objektivität der Aerzte wies der Vertreter des sächsischen Oberlandesgericht, das Nebenklägers zurück. Zwischen ihm und dem Verteidiger entund die Sache an ipann sich dann noch ein Geplänkel über die Leistungsfähigkeit der Nun wurde ein großer Beugenapparat aufgeboten, um Die vielen Schwierigkeiten, die sich in Alen und Zerbst der Er- Schmiedemeisters fauft, die Rechtsanwalt Rosenfeld in ihrer Schlagzu beweisen, daß es sich nicht um ein gewöhnliches" Begräbnis gehandelt habe, was die oberste Instanz als nicht genügend feft- richtung einer Seifenfabrit entgegenfesten, haben es mit fich gewirkung einem gefährlichen Werkzeug gleichstellte. Rechtsanwalt
seiner Revision stattgab Ankauf einer Zündholzfabrit durch die Großeinkaufsgesellschaft basselbe Landgericht zurüdverwies. deutscher Konsumvereine.
gestellt erachtet hatte. Und das Landgericht fam jest wirklich 3 mäßig spät zur zentralisierten Eigenproduktion übergegangen ist ppelrath bestritt, daß Beh sich dieser Wirkung bewußt gewesen sei.
stätigt, Mente wurde zu 20 M. Geldstrafe verurteilt.
Der Vorgang selbst ist so beredt, daß er feines weiteren Sommentars bedarf; er ist gut fächfisch und stellt sogar die preußische Justiz in den Schatten. Es wäre wohl feiner Behörde in den Sinn gekommen, Anzeige zu erstatten, wenn das Begräbnis ein bürgerliches gewesen wäre. Die doppelte Buchführung ist in Sachsen noch immer an der Tagesordnung. Bemerkenswert ist noch, daß der die Klage vertretende Staatsanwalt in dem Begräbnis auch eine Bersammlung unter freiem Himmel" erblidte.-
Das staatsgefährliche Liederbuch.
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Im Verlage des Genoffen ipinsti in Leipzig ist im September vorigen Jahres das Liederbuch:" Singe mit" erschienen. Darin ist„ Die Internationale " enthalten, in der, nachdem sie jahrelang öffentlich und mit Genehmigung der Behörden gesungen worden ist, im Februar dieses Jahres das Berliner Landgericht eine Aufreizung verschiedener Bevölkerungsflafsen erblickt hat. Infolgedeffen ist auch die Leipziger Staatsanwaltschaft mobil gemacht worden. Er wurde Sie flagte den Genossen Lipinski wegen Aufreizung an. denn auch zu 30 M. Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde bemerkt, wenn die Behörden bisher nicht eingeschritten seien, fo jei das eine Unterlassung, die aber den Genossen Lipinski nicht Straffrei mache.
Das Urteil sprach den Angeklagten der einfachen Körpervers Neuerdings macht sie jedoch auch in dieser Beziehung sehr erfreuliche Fortschritte. Durch die Uebernahme der Tabatarbeitergenossenschaft lebung schuldig. Er habe, indem er mit der Faust zuhieb, sein wurde die Eigenproduktion auf einen wichtigen Zweig ausgedehnt. Büchtigungsrecht überschritten, und dessen sei er sich auch bewußt Neuerdings ist nun eine neue Fabrit hinzugekommen. Am 27. Sep- gewesen. Weil er aber gereizt worden sei, habe das Gericht auf tember ist der notarielle Vertrag über den Ankauf einer Bündholz- eine geringe Geldstrafe erkannt. Mit nur 10 M. wurde die Leifabrik in Lauenburg ( Elbe) abgeschlossen worden. Die Fabri- stung der Schmiedemeisters faust bewertet. fation wird am 1. Juli nächsten Jahres aufgenommen werden. buftion au fördern und für die weitere Ausdehnung die VorSache der deutschen Konsumenten ist es, die genossenschaftliche Probedingungen zu schaffen.
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Schmiergelderunwesen im Berliner Baugewerbe,
Zu dem Prozeß Geldner- Neg, über den wir am 1. d. m. be. richteten, wird uns mitgeteilt, daß der Gerichtsberichterstatter den Sachverständigen Schmülling mißverstanden hat. Der Regierungsbaumeister und Sachverständige Schmülling hat in dem Prozeß Gelbner- von Reg nicht gesagt, daß unfaire Geschäftstrids im Baugewerbe Brauch seien, sondern er hat das gerade Gegenteil be
zeugt, nämlich: ,, bie Unfitte der Abschlußprovifionen und Schmier. gelber ist bei vornehm denkenden Leitern und Unternehmern nicht gebräuchlich."
Flugblattverbreitung.
Zeure Heringe. Die Heringspreise sind in diesem Jahre ungewöhnlich hoch. Gegen das Vorjahr ergibt sich im Großhandel eine Steigerung bis zu 9 M. pro Doppelzentner. Der Durchschnittspreis an den wichtigsten Fischmärkten stellte sich im Monat August der Jahre 1907 bis 1911 pro Doppelzentner in Mart auf: 1907 1908 1909 1910 1911 Danzig , Crown and ful 36,00 30,00 43,00 37,00 43,00 32,40 24,40 37,50 39,00 Hamburg , schott. Stettin , norw.. 34,50 31,00 36,00 schott. 33,00 31,00 37,50 35,50 39,50 Die diesjährigen Preise gehen noch wesentlich über die Durchschnittspreise vom August 1909 hinaus. Die Einfuhr von gesalzenen Heringen aus Großbritannien , Norwegen und den Niederlanden bat in diesem Jahre start nachgelassen. Sie belief sich in den Monaten Januar bis Auguft auf 882 019 Doppelzentner gegen 1059 704 Doppelzentner im Vorjahre. Der Wert der Einfuhr ging von 21,89 auf 18,22 Millionen Mart zurüd. Die Zufuhr von frischen Heringen Der Schaaffhausensche Bantverein ist seit einer aus dem Auslande ist von 620 685 auf 740 278 Doppelzentner geganzen Reihe von Jahren eifrigst bestrebt gewesen, das Bohrgeschäft stiegen. Der Wert erhöhte sich von 9,46 auf 11,28 Millionen Mart und die Mutung von Kohle, Petroleum und Salz großzügig zu be Ein Bierboykott in Wien . Infolge der vom Brauerfartell vor- Bekanntmachungen. Das Gericht hatte deshalb auf einen Eintreiben. Seine Gründung ist die Internationale Bohrgenommenen Preiserhöhung wird vom 1. Oftober an in den Argesellschaft A.-G. in Ertelen z, die jetzt wieder dadurch von Beiterheimen und Arbeiterfonfumvereinen Wiens Bier weder verkauft, fich reden macht, daß sie die Hälfte und dies noch nicht einmal noch ausgefchänkt. In der Provinz haben sich manche Brauereien von ihrem Jahresüberschuß an die Aktionäre verteilt und geweigert, die Preiserhöhung mitzumachen, namentlich solche in zwar in der Form einer Dividende von 200 Prozent! Inter - Böhmen . Selbstverständlich macht auch die fartellfreie Brauerei in effant ist die Entwvidelungsgeschichte der Gewinne dieses Unter- Radwani, Mähren , die der Großeinkaufsgesellschaft österreichischer nehmens. Im Jahre 1895/96 wurde die Gesellschaft gegründet. An- Konfumvereine gehört, nicht mit. fänglich betrug das Aktienkapital 400 000., jest ist es auf eine Million gestiegen. Die verteilten Dividenden sehen so aus:
ganz
Aus Industrie und Bandel.
Tenerungsdividenden.
-
1897. 1898
5 Prozent=
20 000 Mart
20
1899
25
"
1900
30
1901
30
100 000 125 000 150 000 150 000
"
17
17
"
1902
80
800 000
"
1903
75
750 000
"
1904
45
450 000
"
1905
100
1 000 000
17
1906
500
5 000 000
"
1907
500
5 000 000
" 9
1908
100
1 000 000
"
1909
"
1910
"
1911.
=
2 000 000
"
16 045 000 art
200
Die Gewinne diefes Unternehmens find abnorm hoch; davon, baß die Löhne bei der Gesellschaft ebenso über das Normale hinausgingen, hat noch niemand etwas vernommen! Die Krisenzeit bon 1909 und 1910 ließ die armen Aktionäre ohne Dividende, dies geschah im besonderen aus dem Grunde, weil die eigentliche Leitung des Unternehmens einige Millionen zur Erledigung anderer Geschäfte brauchte. Die Ueberschüsse von 1909 und 1910 wurden deswegen einstweilen auf die neue Rechnung vorgetragen und erst jezt zur Hälfte ausgezahlt.
Gerichts- Zeitung.
Die erziehende" Faust des Schmiedemeisters.
Beim Streit der Cafételiner in Hamburg- Altona berbreiteten Streifende vor Cafés in Hamburg und Altona Boykottflugblätter, die vom Gewerkschaftskartell herausgegeben waren. F. hatte sich in Altona daran beteiligt, ohne im Besize einer polizeilichen Er laubnis zu sein. Er wurde vom Landgericht Altona als Be rufungsinstanz zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er dadurch den § 10 des preußischen Preßgefeßes übertreten habe. Dieser Bara graph ist nach dem Erlaß des Reichspreßgefeßes noch insoweit anöffentliche unentgeltliche Verteilen von Aufrufen, Plakaten und wendbar, als er eine polizeiliche Erlaubnis verlangt für das wand des Angeklagten zu prüfen, ob deffen Streifunterstützung etwa als Entgelt für das Flugblattverteilen gelten könne. In dem Falle hätte er nämlich freigesprochen werden müssen nach der Judikatur des Kammergerichts. Das Landgericht verneinte aber die Frage. Gs fönnte für eine gegenteilige Annahme auch nicht in Betracht kommen, daß die Streitenden verpflichtet gewesen seien, alle Streitarbeiten, darunter das Flugblattverteilen, zu besorgen, und daß die Unterstübung für ein oder zwei Tage abgezogen wurde, wenn sie es nicht taten. Dies habe nur eine Strafe sein sollen; die Unterstüßung selber sei aber jedem Streifenden wegen des Lohnausfalls gezahlt worden, nicht als Entgelt für die not wendigen Streitarbeiten. Also habe es sich um eine unentgeltliche öffentliche Verteilung gehandelt.
Das Kammergericht schloß sich dieser Tage dem an und dere warf die Revision des Angeklagten.
Gehorsamsverweigerung.
Ein Schmiedemeister Zeh in Weißensee hatte gegen seinen Lehrling Peters von dem„ väterlichen Züchtigungsrecht", das dem Lehrherrn leider zusteht, einen so ausgiebigen Gebrauch gemacht, daß die Folgen dieser Erziehertätigkeit ein Arzt begutachten mußte. Auf die von dem Vater des Lehrlings erstattete Strafanzeige Die Seemannsordnung bedroht in§ 96 den Schiffsmann, wurde gegen Zeh eine Anklage wegen Mißhandlung erhoben, aber welcher sich einer gröblichen Verlegung seiner Dienstpflicht schuldig das Amtsgericht Weißensee sprach den Meister frei, weil die be- macht, mit Geldstrafe bis zum Betrag einer Monatsheuer. Der scheinigten Verlegungen nur, wie der Angeklagte versicherte, von Ausweitung dieses leider in die Seemannsordnung von 1902 gegen Ohrfeigen herrührten und somit das ihm zustehende Züchtigungs- die Stimmen der Sozialdemokraten ausgesprochenen Ausnahme. recht nicht überschritten sei. Da der als Nebenfläger zugelassene rechts gegen die Seeleute trat am Montag das Reichsgericht ent Bater Berufung einlegte, so hatte gestern das Landgericht III durch gegen. Straffammer 5( unter Vorsitz des Landgerichtsrats Freytag) das freisprechende Urteil des Amtsgerichts nachzuprüfen.
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Wegen Vergehens gegen die Seemannsordnung- Gehorsams beriveigerung hatte sich am 23. Mai vor dem Landgericht HamDem Gericht suchte der Angeklagte zu zeigen, was für ein burg der Werftarbeiter Mag Stoch zu verantworten, wurde aber freigesprochen. Im Oktober v. J. war er als Schiffsmann auf Taugenichts der Lehrling gewesen sei. Einem Gesellen habe er einem deutschen Dampfer in New York . Er hatte den Mast zu mal Stöde ins Bett gelegt, auch habe er mal nachts bis 2 Uhr die waschen und sollte bis über 6 Uhr arbeiten. Diesem Befehl lei Lampe brennen lassen. Sogar der Lehrer in der Schule habe ihn stete er feine Folge, weil er übermüdet ſei. Die Revision der bom Reichsgericht verworfen. Die geohrfeigt so schlecht sei der Junge gewesen! Als Peters nach Staatsanwaltschaft wurde Ablauf der mit ihm zunächst vereinbarten Probezeit von vier Seemannsordnung bedrohe nur den mit Strafe, der den schuldigen Wochen plötzlich in paßigem Ton fein Arbeitsbuch gefordert habe, Gehorsam verweigere. Hier sei das und die Verletzung in gröb da habe es in ihm, dem Meister, gekocht. Der Lehrling habe ihm licher Weise", auf die es zur Strafbarkeit besonders ankomme, Die Geschäftslage in den Woll- und Baumwoll- Webereien. vorgehalten, bei ihm lerne man nichts, das sehe man ja an dem nicht nachgewiesen. In der Textilindustrie sieht es gegenwärtig geradezu trostlos älteren Lehrling, der eben ausgelernt habe. Der Angeklagte wollte aus. Die schlimme Zeit der Jahre 1908 und 1909 ist übertroffen. glauben machen, er habe dem Jungen nur ein paar Ohrfeigen geDie Löhne sind ganz besonders in den Webereidistrikten auf ein geben, worauf Peters, dem davon die Nase blutete, schreiend sich Minimum gesunken. Schon vorher waren sie infolge der jahre zu Boden geworfen habe. Noch an demselben Abend habe dann langen Krisis sehr reduziert. Die Not unter den Hunderttausenden Peters die Lehre verlassen und sei zu seinen Eltern nach Hause Webern , Weberinnen und Hilfsarbeitern ist angesichts der gelaufen. Teuerung geradezu entfehlich, und es ist die höchste Zeit, mit der Anders schilderte in der Beweisaufnahme der als Zeuge berin Deutschland herrschenden fluchwürdigen Zoll- und Steuerpolitik I nommene Peters den Hergang. Er habe in keineswegs unhöflicher
Marktpreise von Berlin am 3. Oftober. 1911, nach Ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums. Marttballenpreise.( Kleinhandel.) 100 Silogramm Erbjen, gelbe, zum Kochen 35,00-50,00. Speilebohnen weiße, 35.00-50,00, infen 34,00-80,00. Startoffeln 7,00-12,00. 1 Stilo. gramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30 bis 1,70. Schweinefleisch 1,30-1,80. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,30-2,00. Butter 2,40-3,20. 60 Std Gier 3,20-6,40. 1 Stilogramm Starpfen 1,00-2,40. Male 1,60-2,80. Bander 1.40-3,60. Hechte 1,20 bis 2,80. Barsche 0,80-2,00. Schleie 1,40-3,00. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd Streble 2,50-30,00.