Genehmigung eines Aufzuges von der Prüfung der lokalen Ver- Worte. Intelligente Beamte Ternen ja in den gewerkschaftlichen und I wortung noch mit dem Reichskanzler bereinbaren müffe. hältnisse durch die Polizeibehörde abhängig. Nicht der Minister des sozialdemokratischen Versammlungen( Sehr richtig! bei den SozialInnern hat sie zu prüfen, er kann sie auch gar nicht prüfen. Troß- demokraten), aber hingeschickt werden sie zum Zweck der Ueberdem fagt er, daß Aufzüge auf öffentlichen Straßen und Plätzen in wachung. Der Staatssekretär erklärte, es müsse der Polizeider Regel nicht zu genehmigen sind, weil, abgesehen behörde vorbehalten bleiben, zu entscheiden, ob es sich um eine davon, daß sie den Verkehr beeinträchtigen und beunruhigend wirken, öffentliche oder um eine geschlossene Versammlung handelt. Aber das unbotmäßige Auftreten der Teilnehmer die öffentliche Sicherheit das Vereinsgesetz bestimmt ausdrücklich, daß die Polizei nur in an zu gefährden scheine. Also ohne eine Ahnung davon zu haben, ob jemals zeigepflichtige Versammlungen Beamte entienden bei einem polizeilich genehmigten Aufzug derartiges vorgekommen ist, dürfe. Da ist von einer geschlossenen Versammlung gar nicht die stellt der preußische Minister des Innern Behauptungen auf, für Rede. In eine solche darf die Polizei Beamte nicht entsenden. die ihm jeder Beweis fehlt und die natürlich auf die nachgeordneten Behörden wirken. Vielleicht gibt uns der Kollege Cuno Auskunft darüber, ob der ursprünglich in Hagen von ihm genehmigte Maiumzug von ihm auch verboten worden wäre, wenn dieser Erlaß nicht gekommen wäre. Zu den zahlreichen angeführten Fällen will ich nicht noch viele hinzufügen. Nur einen wid ich erwähnen, in welchem eine ellataute Rechtsverletzung
Es folgt die erste Lesung des Gesetzes betreffend die Versicherung der Privatangestellten. Staatssekretär Delbrüd: Die Vorlegung dieses bedeutungsvollen Gesetzes noch kurz vor dem Schluß der Legislaturperiode entspricht einem einhelligen Wunsche des Reichstags. Ich hoffe, daß es mög lich sein wird, es noch zu verabschieden. Die Schwierigkeit des Gesetzes liegt darin, daß wir hier Gruppen der erwerbstätigen Bevölkerung der Versicherungspflicht unterwerfen wollen, die bisher Charakteristisch für des Staatssekretärs Auffassung von den der Versicherungspflicht grundsätzlich nicht unterworfen waren. Die Reichsgesezen ist seine Erklärung, daß die Polizei zu beurteilen ganzen Versicherungsgesetze sind lediglich auf die Lohnarbeiter zu Nunmehr tritt die Aufgabe an uns heran, hat, was eine öffentliche Versammlung ist. Die Auslegung des geschnitten. Vers die große Schicht derjenigen Angestellten eine § 6, 3 durch den Staatssekretär ist auch falsch. Es tommt bei den für schaffen, die im privaten Erwerbsleben eine Gewerkschaftsversammlungen laut§ 6, 3 nicht auf die Teilnehmer, ſicherung zu und die wir uns in sondern auf den 3wed der Versammlung an. Die Kommiffion hat beamtenähnliche Stellung einnehmen in guten Glauben und infolge der Erklärung des damaligen Staats- den letzten Jahrzehnten als Privatbeamte zu bezeichnen gewöhnt fekretärs v. Bethmann Hollweg , daß Gewerkschaftsversammlungen baben. Einzelne verständige, weitblickende Brinzipale haben bereits Der Gesetz borliegt, die unter Mitwissen des Regierungspräsidenten und des nicht überwacht werden, von einer Festlegung dieser Zusicherung Versicherungsanstalten für diese Kategorie geschaffen. Oberpräsidenten, also der höheren Justanzen, erfolgt ist, an die durch Gesetz Abstand genommen. Jetzt wird das umgedreht; gebung liegt es nun ob, die aus privater Initiative hervor uns der Staatssekretär rät, uns mit Beschwerden zu wenden. Die unter Assistenz des Staatssekretärs werden die Gewerkschafts - gegangenen Anstalten zu verallgemeinern, gerade so, wie vor einem ( Hört! Menschenalter die Arbeiterversicherungsgesetzgebung an die Schöpfungen Polizeibehörde von Bitterfeld verlangte am 3. März d. J. von versammlungen als öffentlich erklärt und überwacht! bei den Sozialdemokraten.) Die Darlegung des der Privatinitiative anknüpfte. dem Bevollmächtigten des Fabritarbeiterverbandes, er solle binnen hört! Es handelt sich hier um eine Kategorie, deren Mitgliederzahl acht Tagen ein Mitgliederverzeichnis einreichen, widrigenfalls Staatssekretärs über die Frage der Polizeistunde ist falsch. Landeseine Strafe von 10 M. eingesetzt werde. Das Verlangen gefeßliche Vorschriften fönnen nicht dadurch, daß das Strafgesetzbuch auf ungefähr zwei Millionen zu veranschlagen ist. der Polizeibehörde war ungeseglich, denn denn das Reichs Bestrafung für ihre Berlegung festfest, reichsgeießliche Straft er- Etwa 500 000 Privatangestellte entbehren zurzeit noch jeder staatvereinsgefeg fennt die Einreichung eines Mitgliederverzeichnisses nicht langen!( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Nach der Erlichen Versicherung, während die übrigen mehr oder minder an der mehr. Der Negierungspräsident wies die Beschwerde zurück mit der flärung des Staatssekretärs, daß zwar nicht wegen der Polizeistunde bestehenden Versicherung partizipieren, aber doch ebenfalls bei der Begründung, daß der Verein ein politischer sei, der eine Ein- eine Versammlung aufgelöst werden kann, aber nach§ 365 des jezigen Regelung in Betracht kommen. Nun erhob sich als erste Frage, ob die Versicherung eine wirtung auf politische Angelegenheiten bezwecke. Auch eine weitere Strafgesetzbuchs die Versammelten bestraft und sogar hinausBeschwerde an den Oberpräsidenten wurde abschlägig be- geworfen werden können, weil die Polizeistunde überschritten ist, ist 3 wangsversicherung fein soll oder nicht. Nach sorgfältigen fchieden, wobei der Oberpräsident sich auf ein Urteil des Ober- die ganze Frage ja ein Streit um Worte. Wenn die Leute Erwägungen sind die Verbündeten Regierungen zu einer Bejahung verwaltungsgerichts berief, das im Jahre 1900, a Iso acht Jahre hinausgeworfen werden, ist doch die Veriamm- diefer Frage gelangt. Einmal ist bei dieser Frage zu bedenken, vor dem Erlaß des Reichsvereinsgefeßes, gefällt lung zu Ende. oder soll vielleicht der hinauswerfende Polizei- daß die Zahl der Unselbständigen gegenüber der Zahl der Selbdie Versammlung darstellen?( Sehr gut! bei ( Sehr gut bei den ständigen in ständigem Steigen begriffen ist.( hört! hört! 6. d. Sozialwurde. Der Oberpräsident erklärte den Fabrifarbeiterverband in beamte Aber fo liegen die Dinge gar nicht, demofraten.) Weitaus der größte Teil der Privatangestellten besteht seinem Bescheid auch deswegen für politisch, weil er seine Verfamm- Sozialdemokraten.) des Strafgesetzbuches spricht nur von Schanf aus dauernd Unselbständigen.( hört! hört!) Ferner ist zu beachten, lungen in einem Lokal abhalte, das anch dem sozialdemokratischen denn§ 365 aber eine Versammlung ab- daß die jungen und die günstig gestellten Privatangestellten im allWahlverein zur Verfügung stände.( Lebhaftes Hört! hört! links.) oder Bergnügungslokalen, wer Das war ein Oberpräsident und nicht ein Amts- hält, hat das Hausrecht im Saal, der dann kein Schanklokal mehr gemeinen geringe Neigung zeigen, sich zu versichern, so daß eine vorsteher. Am 3. August schrieb die Polizeibehörde, nach ist, sondern ein Bersammlungslokal. Die Rechtslage ist absolut freiwillige Versicherung Gefahr läuft, auf die älteren und die unErledigung der Beschwerde würde die festgesetzte Strafe einfach, der Staatssekretär brauchte gar nicht die Judikatur ab- günftiger gestellten Mitglieder dieser Schicht beschränkt zu werden. Wir haben weiter erwogen, ob es sich empfehle, den Zwang von zehn Mark eingetrieben werden, weil das Mitglieder zuwarten. Aber wir müssen nach den Erklärungen des Staatsverzeichnis nicht binnen acht Tagen eingereicht sei. Hiergegen wurde sekretärs schon annehmen, daß man der Polizei gar nicht die Finger auf alle Kategorien auszudehnen. Auch hier sind wir im Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, aber die Polizeibehörde er beschneiden will. Die Polizei tönnte höchstens dem Gastwirt ver- allgemeinen zu einer Bejabung gelangt. Allerdings ist zu bedenken, flärte den Antrag auf gerichtliche Entscheidung für unzulässig, bieten, nach der Polizeistunde noch etwas auszuschänken.( Sehr daß die Privatbeamtenichaft vom Wertmeister bis zum weil die Straffeftsetzung auf Grund des§ 132 des Landesverwals wahr! bei den Sozialdemokraten.) Daß, nach Dr. Höffel, die fozial- Generaldirettor reicht. Die oberen Zehntausend, sozusagen, tungsgefeges erfolgt sei und tatsächlich wurde am 25. September die demokratischen Jugendvereine die Jugend von der bürgerlichen der Privatbeamtenfchaft, die Leute mit Einfommen von über 5000 m., Strafe& wangsmeise eingetrieben. Die Polizeibehörde Gesellschaft fernbalten, ist doch keine Berletzung des Reichsvereins- halten wir für zweckmäßig, von der Versicherungspflicht zu befreien. stellt also eine ungefeßliche Forderung an den Bevollmächtigten des gefeges, abgesehen davon, daß er feinerlei Beweis dafür hat vor- Wer ein Einfommen in diefer Höhe besigt, wird im allgemeinen imstande sein, gegen Krankheiten usw. selbständig Vorkehrungen zu Fabritarbeiterverbandes und zwingt ihn als er ihr nicht Folge leistet, bringen fönnen. eine Strafe zu zahlen. Wir haben diese Dinge bei Beratung des Borläufig steht die Sozialdemokratie noch auf dem Boden treffen. Neichsvereinsgefezes vorausgesehen und den damaligen Staats- des allgemeinen Rechts, daher ist der Erlaß des preußischen felretär und jezigen Reichsfanzler interpelliert, wie es mit der Ver- Ministers des Innern, der sich lediglich gegen die sozialdemokratifchen waltungspragis und der Anwendung des Landesverwaltungsgefeßes fein Jugendvereine wendet, völlig ungeieglich. Insbesondere ungefeßlich würde, und in sehr flarer Weise hat der gegenwärtige Reichsfangler ist, nach Aufforderung des Ministers des Junern in diesem Erlaß, damals erklärt, daß jedes schitanose Eingreifen der die Jugendkommissionen allgemein als Vereine anzusehen. Polizeibehörde vermieden werden solle und daß Reichstanzler darf insbesondere als preugischer Ministerpräsident die Bestimmungen der Landesgesetzgebung beseitigt feien, soweit fie folche Ungefeglichkeiten nicht dulden. Ueber die im Reichsvereinsgefeß selbst nicht ausdrücklich aufrechterhalten
kulturelle Bedeutung unserer Jugendbewegung
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Der
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Rebner erörtert sodann ausführlich die Frage, ob es sich empfehlen fönne, zwar einen staatlichen Zwang zur Versicherung festzulegen, aber die Versicherung selbst Privatgesellschaften zu überlassen, etwa in der Form, daß generell bestimmt wird: Jeder Privatbeamte hat einer Versicherung anzugehören", dem Einzelnen jedoch die Wahl dieser Versicherung überlassen bleibt. Redner erflärt schließlich, daß die Frage entschieden verneint werden müsse. Eine allgemeine, staatliche Versicherung der Privatbeamten mit ausgiebiger Beteiligung der Versicherten an der Selbstverwaltung werden. Trotzdem wird jetzt eine derartige Strafe auf Grund des will ich hier nicht sprechen, ich würde doch nur tauben Ohren predigen. erschien als die gebotene Form. Der Gedanke, die Landes § 182 des preußischen Landesverwaltungsgesetzes zwangsweise ein Aber wir müssen verlangen, daß bei Bekämpfung unserer Jugend- versicherungsanstalten zu Trägern der Privatbeamtenversicherung zu getrieben, lediglich deswegen, weil der Betreffende eine bewegung nicht die gesetzlichen Bahnen verlassen werden. Geschieht machen, hatte zunächst etwas verlockendes; die Schwierigkeiten aber, ungesegliche Forderung der Polizei nicht erfüllt ungefegliche Forderung der Polizei nicht erfüllt das doch, wie bei diesem Erlaß des preußischen Ministers des Innern, die fich ihm entgegenstellten, waren so groß, daß er aufgegeben hat. Mit diesem Vorgang sollte sich der Staatsanwalt beschäftigen.( Lebh. Zustimmung b. d. Soz.) Unter Anwendung von Ge- o fönnen Sie sich nicht wundern, wenn auf der Gegenfeite das un- werden mußte. Wir schlagen Ihnen eine besondere Reichs. walt und Drohung hat die Polizeibehörde einem Dritten, der Staatstaffe gefegliche Beispiel Nachahmung findet. Herr Delbrüd meinte, taffe mit möglichst fleinem bureaukratischen der Meichskanzler fönne nur einen moralischen Druck auf die Apparat vor. Die Frage, ob unsere wirtschaftlichen Verhältnisse einen widerrechtlichen Bermögensvorteil verschafft; das ist der Bundesstaaten ausüben. Ja wenn dieser moralische Druck nur aus es uns gestatten, derartige Leistungen, wie sie dies Gesez mit Tatbestand der Erpressung, geübt würde. Wenn der Ministerpräsident in Preußen nur das aus sich bringt, der Produktion des deutschen Wolfes aufzuerlegen, Oder sollte in dem Augenblid, wo die Neichsversicherungsordnung mit ihren er und es wäre wünschenswert, daß der preußische Justizminifter, der führen würde, was er hier im Reichstag vertritt. die Staatsanwälte anweist, gegen Arbeiter, die einen Arbeitskollegen wirklich das preußische Verwaltungssystem io jammervoll sein, daß heblichen Mehraufwendungen in Kraft tritt, hat der Reichstag ein" ihrer Organisation zuführen wollen, wegen Erpreffung vorzugehen, der höchste preußische Beamte nicht in der Lage wäre auf die stimmig bejaht. Und auch ich glaube, daß wir diesen Schritt tun auch hier die Staatsanwaltschaft zum Vorgehen veranlaßt.( Lebhafte untersten Beamten einzuwirken. Dann lassen Sie sich befönnen, da unfere wirtschaftliche Entwidelung seit Jahren nicht rüd Bustimmung bei den Sozialdemokraten.) 3d glaube aber nicht, daß graben mit dieſem vielgerühmten preußischen Verwaltungssystem. wärts, fondern vorwärts schreitet, und da erfabrungsgemäß die er dieser Anregung folgen wird; vielleicht aber kann der Reichs-( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir hoffen, daß diese fort- moralische und wirtschaftliche, die sittliche und technische Leistungsfangler den preußischen Ministerpräsidenten veranlassen, dafür zu gefegten Interpellationen schließlich doch den Erfolg haben werden, fähigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung sich um so mehr steigert, forgen, daß dem Mann, dem widerrechtlich die 10 Mart abgenommen daß dieser moralische Drud in Preußen ausgeübt wird, denn auch als sie eine geficherte und gute soziale Bosition hat.( Bravo !) find, dieselben zurückgezahlt werden. Das könnte auf dem Ver- wir fönnen nur wünschen, daß wir von solchen Verhandlungen in Zukunft verschont bleiben tönnen.( Lebhafter Beifall! bei den waltungswege sehr einfach geschehen. Sozialdemokraten.)
Abg. Gröber( 8.): Es ist ein Jrrtum des Herrn Staatssekretärs, daß die landesrechtlichen Bestimmungen über die Polizeistunde auf Grund des§ 365 des Reichsstrafgesetzbuchs erlassen werden. Das geschiebt vielmehr auf Grund von Landesgesetzen.( Sehr Die feine Unterscheidung des Staatssekretärs zwischen richtig!) vereinspolizeilichen und schanfpolizeilichen Rücksichten haben die Sache nur unklar gemacht. Wie soll sich ein Gendarm, wie soll sich die Bevölkerung darin zurechtfinden! Wir müssen verlangen, daß die Regierungen sich darüber verständigen, daß für Wahlversammlungen die Bestimmungen über die Polizeistunde nicht in Betracht tommen dürfen.( Bravo ! im Zentrum.)
Der Staatsiekretär sagte, ein Teil der vorgetragenen Fälle fei erledigt, weil feine Beschwerde geführt sei. Auch ich bin der Meinung, daß in jedem Fall Beschwerde geführt werden soll. Aber es ist erklärlich, daß das oft unterbleibt. Man muß damit rechnen, daß mit dem widerrechtlichen Eingreifen der Polizeibehörde in vielen Fällen der Zweck der Versammlung bereitelt ist und daß die Arbeiter, die täglich ihren Lebensunterhalt erwerben müssen, sich nicht leicht in langdauernde Beschwerden einlassen, wenn der Zweck der Versammlung doch einmal vereitelt ist. Weiter fommt hinzu, daß die Beschwerden nichts nußen. So sollte in der Nähe von Rendsburg am vorigen Sonnabend eine Versammlung statt finden. Da ein Lokal für die Sozialdemokratie nicht zu haben Abg. Dove( fortsch. Vp.): Der Staatssekretär hat den Reichswar, wurde in dem Drt auf einem eingefriedigten Grundstück ein Belt aufgeschlagen. Der Amtsvorsteher gab statt der Bescheinigung fanzler heute gewissermaßen nur hingestellt als langgezogenen über die Anmeldung ein Verbot der Bersammlung. Der Paragraphen.( Große Heiterkeit.) Das ist er aber nicht, sondern er Anmelder wurde vorstellig bei dem Landrat und dieser erklärte, er hat die Aufgabe, den Reichsgedanken zu vertreten gegenüber den follte die Beschwerde schriftlich einreichen. Darauf wurde tele- Bundesstaaten.( Sehr richtig links.) Wir müssen verlangen, daß graphisch Beschwerde beim Minister des Innern eingelegt und tele- die Reichsgesetze ausgeführt werden in dem Sinne, wie sie er graphisch lam die Antwort, der Regierungspräfident würde einen lassen worden find.( Bravo ! links.) Bescheid erteilen und dieser Bescheid ging dahin, die Beschwerde würde an den Landrat abgegeben.( Große Heiterfeit.) Da hat der Staatssekretär das Beschwerdeverfahren, das er uns empfiehlt.
Abg. Leber( Soz.):
Die Weiterberatung wird auf Freitag 1 Uhr vertagt. Eine inzwischen eingegangene Interpellation Ablaß ( Fortschr, Vp.) über die Teuerung und den Futtermangel wird für Montag zurückgestellt. Schluß 5 Uhr.
Zur englischen Einigungsaktion.
Genoffe Sachse London, der über die Einigungsaktion In der englischen Sozialdemokratie eine andere Auffassung hat als unser Londoner Korrespondent, ersucht uns um Aufnahme folgender Ausführungen:
Die Donnerstag- Nummer des Vorwärts" enthält einen Ans griff seines Londoner Berichterstatters gegen einen von mir herrührenden und in mehreren Parteiblättern erschienenen Artikel über die sogenannte sozialistische Einigungskonferenz von Manhester. Da die internationale Bewegung ein Interesse daran hat, über die wirkliche Sachlage unterrichtet zu sein, möchte ich im folgenden meinen Standpunkt rechtfertigen.
Hätte die S. D. P. offen und ehrlich erklärt, daß sie mit ihrer Aftion feinen anderen Zweck verfolgt, als sich mit den zerstreuten Ich muß noch einmal auf das Berbot der Aufführung des Anhängern bon Grayson und Blatchford zu vereinigen, dann hätte Weiferschen Jesus" durch einen zu diesem Zwecke gebildeten Berein man gegen ein so bescheidenes Unternehmen an sich wenig einEs läßt der Willfür der Polizei völlig freie Hand. Die oberen Instanzen versagen und wochen und monatelang bleibt in Gisenach zurückkommen, da der Herr Staatssekretär darauf wenden können, wenn man auch sowohl im Interesse der S. D V. nicht eingegangen ist. Man hat bei diesem Berbot zurückgegriffen wie der Gesamtbewegung seine Bedenken dagegen haben fonnte. es bei dem Bescheid der unteren Behörden. Ein anderer Fall aus auf eine Berordnung aus dem Jahre 1854, die schon Denn woran es der S. D. P. gebricht, um sie vor der Grstarrung dem Kreise Labiau : Eine Versammlung wird verboten und auf die eingelegte Beschwerde entscheidet in letter Instanz das Ober- Professor Abbé als eine Rechtsbeugung des Gesetzes bezeichnet in unfruchtbarem Sektentum zu bewahren, ist nicht die Gesellschaft ( hört! hört! von imperialistischen Wirrköpfen und impoffibilistischen Eigen verwaltungsgericht, daß sie zu Unrecht verboten ist. Nun hat, ohne daß er dafür bestraft worden ist. bei den Sozialdemokraten.) Wir haben natürlich im Sachsen- brödlern, sondern die enge, lebendige Berührung mit den wirtschaft twird eine neue Versammlung unter denselben Umständen angemeldet. Weimarischen Landtage die Regierung über diefes Verbot interlich und politisch organisierten Arbeitermassen. Unter der soziader Amtsvorsteher verbietet sie wiederum und wiederum pelliert. Man rühmt dem Departementchef des Innern nach, daß er listischen Bereinigung in England versteht man und hat man stets entscheidet das Oberverwaltungsgericht in letter Instanz, daß ein liberaler Wann sei und erwartete von ihm eine Aufhebung des verstanden die Bereinigung der S. D. P. mit der J. L. P. Das das Verbot zu Unrecht erfolgt fet. Nunmehr wird unter den gleichen Umständen die Versammlung zum dritten Berbots. Aber als die Landessynode und der erweiterte Kirchenrat ist das Problem, und ein anderes gibt es nicht. Diese beiden soziasich dagegen wandten, daß Jesus auf die Bühne gezerrt werde, er- listischen Organisationen vereinigt gäben die Geeinigte Sozialistische mal angemeldet und wiederum wird sie von demselben Amtsflärte auch das Ministerium des Junern das Verbot für Partei Englands. Was die zersplitterten, feineswegs zahl- oder vorsteher verboten. Da hat der Herr Staatssekretär das Be- gerechtfertigt, und tros des darauf einfeßenden einmütigen mitgliederreichen unabhängigen" lokalen Organisationen tun oder schwerdeverfahren. Er soll dafür sorgen, daß der Ministerpräsident Brotestes der gesamten Bevölkerung wurde das Berbot aufrecht er- laffen, spielt dabei eine ganz untergeordnete Rolle, und alle Berdie Behörden in Preußen anweist, geseglich zu verfahren, dann galten. Auch ein nationalliberales Blatt betonte damals, daß das mutationen, Kombinationen und Variationen dieser verschieden brauchen wir das Beschwerdeverfahren nicht.( Lebhafte Zustimmung Reichsvereinsgefeß Vereinen hinsichtlich ihrer Veranstaltungen volle artigen Elemente, sei es mit der S. D. B., sei es mit der J. 2. P., bei den Sozialdemokraten.) Freiheit gewähre. Aber man ging so weit, zu drohen, daß, wenn machen noch keine Geeinigte Sozialistische Partei. Weiter jagte der Staatssekretär, die Bestimmungen des Gesetzes die Aufführung doch stattfände, man Polizei vor dem Theater aufseien nicht so einfach, aber hoffentlich werde die Judikatur Klarbeit stellen und fchaffen. An den unflaren Bestimmungen ist ausschließlich die Bereinsmitglieder mit Gewalt an dem Besuch der Vorstellung allem die der Regierung schuld, gegen hindern werde. Reichskanzler, der wärtige durch feinen Wider die Liberalen stand und Nationalliberalen zwang, Diefer Fall beweist, wie einzelne Bundesstaaten sich diefen( Sört! Hört!) Bestimmungen zuzustimmen.( Lebbafte Zustimmung links.) Wollten über das Reichsvereinsgefeß hinwegfeßen, er zeigt, daß in wir warten, bis die Judikatur Klarheit gefchaffen hat, so lönnten einem Staate wie Sachsen- Weimar , wo einst Goethe Minister war, wir es erleben, daß wir so viele Auslegungen des Reichsvereins- sich heute die Reaktion genau so breit macht, wie in Preußen. Daher gefeges erhalten, als vir Oberlandesgerichte haben. Der Staats- muß durch das Reich flar festgelegt werden, was eigentlich Nechtens jetretär wies eine Beeinflussung der Gerichte von sich. Die ber ist.( Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) Staatsjefretär Dr. Delbrück: Meine juristischen Darlegungen langen wir auch nicht von ihm. Wohl aber fönnen wir verlangen, daß, wenn das Vereinsgesetz von den Gerichten falsch ausgelegt hat Herr Dove nicht widerlegt. Er wird auch nicht nachweisen wird, er vor den Reichstag tritt und eine andere Fassung fönnen, daß der Reichskanzler nicht versucht hätte, von seinen Bedes Gesezes beantragt.( Lebhafte Zustimmung bei den fugnissen Gebrauch zu machen. Sozialdemokraten.) Und solche Aenderungen find vor allem notwendig bei den Bestimmungen von der leberwachung der Versamm Lungen.
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Dr. Jund meinte, bas Gefeß fennt nicht eine leberwachung, sondern nur die Anwesenheit von Beamten. Das ist ein Streit um
Das Vorgehen der S. D. P. erscheint aber in einem noch viel ungünstigeren Lichte, wenn man weiß, daß sie unter dem Vorwand einer Einigungsaktion den Versuch unternahm, die J. L. P., b. i. die einzige sozialistische Partei, die bei einer Vereinigung wirk lich in Betracht fäme, zu sprengen. Das ist eine schwere Anschuldigung. Allein die Tatsachen reden eine deutliche Sprache. Wenn eine Partei einen ehrlichen Versuch machen will, fich mit einer Bruderpartei zu vereinigen, dann wendet sie sich einfach an den Vorstand dieser Partei und überläßt es ihm und den regulären Barteiinstanzen, forporativ, als Partei, zum Vorschlag Stellung zu nehmen. So hat auch die S. D. P. bei ihren früheren Versuchen zur Herstellung der Einigkeit gehandelt. Erst als sie einsehen mußte, daß die Frage des Verhältnisses der beiden Parteien und der eventuellen neuen Partei zur Arbeiterpartei der Vereinigung mit der J. 2. P. ein unüberwindliches Hindernis entgegenstellte, entschloß sie sich zu dem in der Parteigeschichte beispiellofen Schritt, alle Ortsgruppen der J. L. B. separat zur Einigungskonferenz einzuladen. Da die S. D. P. genau wußte und wissen mußte, daß Zu den Interpellationen über die Maul- und Klauenfeuche er- die Bereinigung mit der J. 2. P. als solcher jett ebenso hoffnungs. flärt Staatssekretär Dr. Delbrück, daß er den Zeitpunkt der Beaut- los war wie früher, so hatte dieses Vorgehen nur den einen Zwed,
Abg. Dove: Gewiß nicht, aber ich wünsche mir eben einen Reichsfangler, der das mit Erfolg tut.( Sehr gut! Iints.) Damit schließt die Besprechung.