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Sollten die Herren b. Bethmann Hollweg   und v. Schor­Iemer bei dem Festmahle zugegen gewesen sein, so find sie sicher­lich in ihrer Auffassung gefestigt worden, daß von einem Notstande nicht geredet werden kann. Drei Menschen verbrannt.

getroffen werde, au protestieren.( Großer Beifall.) Auf die auf eines Magistratssekretärs. Seine Ehefrau, die Tochter eines Wagen­forderung des Vorfigenden, etwa anwesende Gegner möchten unter bauers in Potsdam  , hat er bei dem Vergnügen eines Ruderklubs Gewährung unbeschränkter Redezeit das Wort ergreifen, meldete fich fennen gelernt und bald danach geheiratet. Das eheliche Leben niemand. Auch der bürgerliche Kandidat, Herr Gastwirt Ebeling. wurde nach und nach immer zerrütteter; die Schuld dafür sucht der der schriftlich eingeladen war, damit er die Behauptungen Angeklagte seiner Frau aufzuhalsen, die ihm vielfach unberechtigte im Flugblatt auch mündlich vertreten fönnte, hatte der Tapferfeit Vorwürfe gemach habe und fein Engel gewesen sei. Er selbst habe besseren Teil erwählt und war nicht erschienen. alles getan, was er tun fonnte und habe ihr jeden Wunsch erfüllt. Daß Auftritte vorgekommen sind und daß der Angeklagte mit der dem in der Nähe von Kiel   gelegenen Dorfe Schönebeck  . Ein schweres Brandunglück meldet der Telegraph aus Prostituierten Grimm auch in der Chewohnung verkehrt hat, be= streitet er. Die Grimm habe einen Meineid geleistet.- Bon dem In dem Hause eines Gastwirts Harz tam in der lezten Nacht, tritischen Augenblid, in welchem der Angeklagte am 18. November während die Bewohner schliefen, Feuer aus. Der Brand griff die Tat verübt hat, erklärt dieser beständig nichts mehr zu wiffen. mit großer Schnelligkeit um sich; ehe den Gefährdeten Der Vorsitzende hält ihm vor, daß am 18. November die Grimm, mit Rettung gebracht werden konnte, verbrannten der der der Angeklagte Ehebruch   getrieben haben soll, in dem Ehe- Gastwirt, seine Frau und ein Kind. Zwet andere scheidungsprozeß als Zeugin vernommen wurde. Kinder wurden noch lebend geborgen.

Der Wunsch des Vorsitzenden, jeder möchte dazu beitragen, daß der freisinnige Parteibudifer" in der Versenkung verschwinde und der sozialdemokratische Parteibudiker siege, wurde mit großer Seiter

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feit und Zustimmung aufgenommen.

Gerichts- Zeitung.

Umfall der Judikatur des Kammergerichts über öffentliches, unentgeltliches Verteilen von Druckschriften.

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Ein sechzehnjähriger Mörder. In Nürtingen  ( Württemberg  ) entdeckte ein Feldschütz in einem Feldhäuschen die mit Blut besprizte Beiche eines 15 Jahre alten Bäderlehrlings Karl Noll aus Alt- Oberndorf. Die Untersuchung ergab, daß Noll von einem anderen Lehrling, dem 16 Jahre alten geschossen und dann mit einem großen Stein, der neben der In der Beweisaufnahme über das Eheleben des Angeflagten Reiche gefunden wurde, erschlagen worden ist. Der junge ging die Auffassung der Zeugen darüber, wem die größere Schuld Mörder, dem niemand die Tat angemerkt hatte, ist geständig, an den ehelichen Berwürfnissen beizumessen war, sehr auseinander. Die Schwester des Angeklagten befundet unter anderem, daß die doch ist der Beweggrund zur Tat noch in Dunkel gehült. Eine Miniaturrepublik.

Auf alle weiteren Vorhaltungen des Vorsitzenden in be= zug auf weitere Einzelheiten, erklärt der Angeklagte immer wieder, Der§ 30 des Reichspreßgefeges erhält u. a. das der er geschossen, hat er sich einige Zeit vorher von der Firma daß er sich auf Einzelheiten nicht besinnen könne. Die Pistole, mit Recht der Landesgesetzgebung aufrecht, Vortschriften über die Bial und Freund in Breslau   auf Abzahlung besorgt. Er habe die öffentliche, unentgeltliche Verteilung von Absicht gehabt, sich selbst zu erschießen, aber immer wieder davon Bekanntmachungen, Plataten und Aufrufen Abstand genommen, da er die Hoffnung immer noch nicht aufge­zu erlassen. Danach bestehen in der, im Wortlaut des§ 30 geben habe, daß es doch noch zu einer Versöhnung mit der Frau Albert Schemm aus Oberndorf, am letzten Sonntag an des Reichspreßgefeges gegebenen Beschränkung noch zu Recht kommen werde. die Vorschriften des§ 10 des preußischen Breßgesezes von 1851, wonach das öffentliche unentgeltliche Verteilen von Druckschriften von einer polizeilichen Erlaubnis ab­hängig ist. Frau stets sehr schroff gewesen sei und daß die Tatsache der Das Rammergericht hat nur viele Jahre hindurch Trennung von Frau und Kindern ihn zu Selbstmordgedanken die Freisprechung von Flugblattverteilern für geboten getrieben habe. Ihr Bruder sei stets sehr nervös und leicht erreg= Der Kleinste Staat, den man bisher fennt, dürfte die Republit erachtet, wenn die Verteilung ohne polizeiliche Erlaubnis bar gewesen; seine Mutter habe immer über Kopfschmerzen ge- Tavolara fein, die aus einer fleinen, 12 Kilometer von Sardinien  zwar öffentlich erfolgte, die Verteiler aber, ohne daß sie flagt; eine Schwester befinde sich im Irrenhause, zwei Geschwister entfernten Insel besteht. Sie umfaßt 2 Quadratkilometer und zählt gewerbsmäßig handelten, von ihrem Auftraggeber( Gewert hätten sich das Leben genommen. Auf der anderen Seite traten 55 Einwohner. Im Jahre 1886 geftand die sardinische Re­schaftssekretär oder Vorstand, Parteisekretär usw.) ein ernst Beugen auf, die allerlei Vorkommnisse bekundeten, aus denen her- gierung der Familie Bartoleoni die volle Souveränität zu. Ihr gemeintes Entgelt erhielten. Es ging davon aus, daß für den borgehen follte, daß der Angeklagte einen großen Teil der Schuld Oberhaupt herrschte 46 Jahre als König BauII. Bei seinem an dem ehelichen Unfrieden trug. Er wurde von mehreren Beugen Tode, 1882, riet er, feinen Nachfolger zu bestellen. Seitdem herrscht Begriff der Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit das Verhält als ein rechthaberischer, gewalttätiger Mensch geschildert, der nach dort die Republik  , deren Präsident immer auf zehn Jahre ge­nis des Verteilers zum Auftraggeber maßgebend sei. ben Mitteilungen der verstorbenen Ehefrau diese oft sehr schlecht wählt wird. Die Frauen find stimmberechtigt. Auf dem Sehr oft wurde von den Staatsbehörden dagegen angekämpft. behandelt und auch mishandelt habe, so daß sie mehrmals Nach- Inselchen ist gewiß nichts zu holen. Wie hätte es sonst so lange den Immer vergeblich. Ausdrücklich blieb das Kammergericht barinnen blutige Striemen an ihrem Körper zeigen fonnte. Die zivilisatorischen" Bestrebungen der italienischen Heldenregierung ent auch noch vor etwa einem halben Jahre bei seiner Juditatur, Frau habe auch oft geklagt, daß ihr Mann ihr zu wenig Geld zu gehen können? als ein Urteil des preußischen Oberverwaltungsgerichts be- fommen lasse, während er selbst viel Geld ausgebe und manche fannt wurde, wonach das Verteilen dann ein unentgeltliches Nacht hindurch in der Kneipe fize. Der Angeklagte sei immer set, wenn der Verteiler vom Publikum kein Entgelt wenn Geld von ihm gefordert wurde. Drei Schwestern der ver- Donnerstagabend ein mit Getreide beladener Segler aus Wilster  fehr nervös gewesen, und die Nervosität sei stets größer geworden, Ein Segler überrannt. Auf der UntereIbe wurde am erhalte. storbenen Frau Bormann wußten insbesondere allerlei Szenen zu von einem unerkannt gebliebenen Dampfer überrannt und zum Jetzt ist nun doch das Kammergericht umgefallen. befunden, in welchen der Angeklagte sich lieblos und brutal gegen Sinten gebracht. Die aus zwei Mann bestehende Besatzung ist Das Landgericht Glas hatte Winter und Genossen, seine Frau benommen habe. Medizinalrat Dr. Leppmann be- ertrunten. die Flugblätter auf öffentlicher Straße verteilt hatten, frei habe: er habe sich in einem Bustand voller Werzweiflung befunden; Hofe des Gerichtsgefängnisses in Frankfurt   a. D. der frühere tonte in psychologischer Beziehung, daß der Angeklagte ihm gesagt Arbeit für den Nachrichter. Am Freitagmorgen wurde auf dem gesprochen im Hinblick auf die erwähnte bisherige lang er habe nicht weiter gefonnt, weil die Familie ihm alles ab- Baugewerbsschüler Schmidt aus Breslau   hingerichtet. Schmidt jährige Judikatur des Kammergerichts. pfändete, und zwar so rigoros, daß ihm bei einer Gehaltszahlung hatte den Landbriefträger David aus Biberteich, mit bessen Frau nur noch 2 oder 3 M. übriggeblieben seien. Für den weiteren er ein Verhältnis unterhielt, ermordet. Teil der gestrigen Verhandlung wurde die Oeffentlichkeit aus­geschlossen, weil es sich um eingehende Erörterung der Dinge handelt, bie den letzten Anstoß zur Trennung der Frau des Angeklagten von diesem gegeben hat. Die Beweisaufnahme wird heute fort­gesetzt werden.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat am Montag das Kammergericht, nachdem es die Sache erst bertagt hatte, die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zu anderweiter Entscheidung an das Landgericht zurück­verwiesen. Es wurde zur Begründung ausgeführt:

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3ft bie Nichtbeschaffung eines Schulbuchs strafbar?

Kleine Notizen.

Attentat auf einen Geheimpolizisten. In Lodz   berübten am Freitag drei Männer ein Attentat auf einen Geheimpoligisten. Der Ueberfallene wurde dabei verwundet. Als die Attentäter ber­folgt wurden, gaben sie auf die Straßenpaffanten Schüsse ab, durch die fechs Personen Werwundungen davonirugen. Die Schützen flohen in ein Haus und berbarrikadierten sich dort. Das Haus ist von der Polizei umstellt worden. Eine Kulturtat. Jn Gleiwit wurde gestern früh der Schneider Supta aus Babrze hingerichtet. Kupta hatte im Februar d. J. eine jüdische Händlerin ermordet.

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Briefkaften der Redaktion.

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Nach eingehender Prüfung sind wir von unserer bis­herigen Rechtsprechung abgegangen. Wir nehmen jetzt an, daß ein unentgeltliches Verteilen vorliegt, wenn da s Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Kammergericht zu be­Publikum an den Verteiler fein Entgelt zahlt. Unsere schäftigen. Herr Müller, dessen Kind die Volksschule in einem bisherige Rechtsprechung beruhte auf dem Sprachgebrauch. Orte bei Naumburg   a. G. besucht, hatte für das Kind nicht das Wir sagten, Verteilen bedeute danach an sich schon eine vorgeschriebene Lesebuch besorgt, so daß es ohne das Buch am unentgeltliche Abgabe und es wäre überflüssig, dazu Unterricht teilnahm. Darauf wurde gegen den Vater ein Straf das Wort unentgeltlich hinzuzufügen, wenn man damit berfahren eingeleitet, und zwar wegen Uebertretung einer der in nicht meinen wolle, die Fälle, wo der Auftraggeber kein Ent die der Durchführung der Schulpflicht gemäߧ 48 II, 12 des All­Preußen überall erlassenen Regierungs- Ausführungsverordnungen, gelt zahle. Diese bisherige Auslegung sei ja möglich, wenn man gemeinen Landrechts dienen. Diese Verordnungen bebrohen die übersteigt..3. 111. 1. 16.30. monatlich. 2. Auf Antrag ja, falls G. 2. 1001. Ja, soweit ble Lohnforderung 28,85 m. wöchentlich das Verteilen als Gegensatz zu Verkaufen nehme. Diese Eltern mit Strafe, deren Kinder ohne genügende Entschuldigungen Invalidität vom 1. Februar ab nachweisbar. 3. Die Armenverwaltung ist Auffassung muß aber aufgegeben werden. In bezug auf die die Schule versäumen. Die Anklage betonte, die Teilnahme am dazu befugt, macht von dieser Befugnis auch Gebrauch, falls nicht unter. vorliegende Materie fann nicht angenommen werden, daß Unterricht ohne das vorgeschriebene Lehrmittel tomme einer Schul- baltsbedürftige Familienangehörige vorhanden find. 4. und 5. 4. und 5. Spieler. hier das Verteilen als Gegensatz zum Verkaufen gedacht sei. versäumnis gleich. fragen beantworten wir nicht. W. 41 Spandau  . Fordern Sie von § 30 des Reichspreßgefeßes, der ja jetzt die Grund- Die Straffammer in Naumburg   a. S. als Berufungsinstanz der Eisenbahndirektion Ersatz. F. B. 100. Die Klage, bie zunächst lage der entsprechenden landesgefeglichen Vorschriften bildet, sprach jedoch den Angeklagten frei, weil das Fehlen des Lehrbuchs beim Innungsschiedsgericht, Belle- Allianceftr. 5 anhängig zu machen wäre, erscheint durchführbar. Die geringfügigen spricht vom Verkaufen überhaupt nicht, sondern nur von einer nicht unter den Begriff der Schulversäumnis falle. Die Staats- liegende Teil.- Rohde, Neufah- Scheer. Der bezügliche Bassus lautet: Roften trägt der unters unentgeltlichen öffentlichen Verteilung. Nach der Entstehungs. Wenn ein Kind ohne Schulbuch sei und dem Unterricht nicht folgen ber Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen." anwaltschaft legte Revision ein und blieb bei ihrem Standpunkt. Die feftgefekte Steuerliste ist bierzehn Tage lang öffentlich auszulegen und geschichte des Gesezes kann der Zwed nur der sein, zu ber- fönne, dann sei das ebensogut, als wenn das Kind in der Schule Den Bescheid des Ministers halten wir für unzutreffend. Den Inter hüten, daß in Massen an das Publikum, ohne daß es fehle. effenten steht das Verwaltungsstreitverfahren offen. etwas zu bezahlen braucht, auf der öffentlichen Das Kammergericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft Straße Druckschriften gegeben werden. Dadurch kann leicht mit folgender Begründung zurück: Besuche ein Kind die Schule, eine Belästigung entstehen. Darum wollte gerade das Gefeß dann könne von einer Schulverfäumnis im Sinne des Landrechts eine derartige Berteilung von einer polizeilichen Genehmigung könne wegen der Nichtbeschaffung des Lehrbuchs keine Bestrafung und der Regierungsverordnung nicht die Rede sein. Und auch sonst abhängig machen. So ist das Kammergericht jetzt dahin ge­fommen, anzunehmen, daß ein entgeltliches öffentliches Ber  - eintreten, weil es an einer strafrechtlichen Norm dafür fehle. teilen nur vorliegt, wenn das Publikum dem Ver. teiler etwas zahlt, und daß nur dann die angezogenen Gesegesbestimmungen nicht Anwendung finden. Insbesondere spricht auch für die Auffassung, daß es bei der bisherigen Judikatur ein leichtes ist, das Gesetz zu umgehen. Das ist um ein Dentmal on enthillen. Die Stadtverwaltung hatte für Bor wenigen Tagen weilte der Kaiser 4 Stunden in Aachen  , eine Konsequenz, die der Gesetzgeber unmöglich gewollt hat. zu würdigen Empfang gesorgt. 50 000 m. wurden für die Aus. Man sieht: vor dem ständigen Stampf der Verwaltungs-& mudung ber Straßen verausgabt; nach dem Festakt gab behörde kapituliert schließlich die Gerichtsbehörde und läßt es im Rathause eine fleine Magenstärtung, die folgendermaßen feine frühere Ueberzeugung im Stich.

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Der Gattenmorb am Tegeler Weg vor Gericht. Unter großem Andrange des Publikums begann gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts III   der Prozeß gegen den Magistratssekretär Gustav Bormann aus Spandau  , der, wie schon mitgeteilt, beschuldigt wird, seine Ehefrau getötet zu haben. Den Borjih im Gerichtshofe führt Landgerichtsdirektor Rosenthal, die An flage   wird von Staatsanwaltschaftsrat Brünning vertreten, die Ber teidigung des Angeklagten führt Rechtsanwalt Theod. Marcuse.- Die Anflage gegen Bormann lautet auf Totschlag gemäߧ 212 des Strafgesebbuches.

Der Angeklagte hat, wie erinnerlich sein wird, seine Ehefrau im Anschluß an einen Termin im Ehescheidungsprozeß vor dem Landgericht III am Tegeler Weg auf offener Straße erschossen.- Der Angeklagte, der einen leidenden Eindruck macht, gibt auf Vor­haltungen des Vorsitzenden ein Bild feines Lebens. Nachdem er im Jahre 1893 als Sergeant wegen nervöser Herzfrämpfe vom Militär entlassen worden war, arbeitete er eine Beit in Köpenid beim Magistrat, dann in Spandau   und brachte es dort bis zur Stellung

aussah:

Aus aller Welt.

Bon Teuerung keine Spur.

S

Beluga Maloffol Kupferberg Gold Kraftbrühe

1908er Erdener Herrenberg  , Wachstum J. Schwab 1907er allgartner Hendelberg, Cresc. Engelmann 1905er Le Hamaeu du Pape Seezunge auf normannische Art

1906er Brauneberger Auslese, Wachstum Frhr.   v. Schorlemer Lammrüden mit Trüffeln

1904er Niersteiner   Fläschenhalle Riesling Auslese Krammetsvögelbrüste mit frischer Gänseleber 1899er Chateau Haut Brion Grand Vin Artischockenböden mit Sauerampfer

Heibsted. La Grande Marque de l'Empereur. Rosé

Ananasspeise Käsestangen Früchte Aachener Printen Motta

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23. 2.99. Rein.

E. 23. 17. Kommen Sie in die Sprechstunde. K. Sch., Baum 23. 8. 83. Sie fönnen auch als medlenburgischer Staatsangehöriger ſchulenfte. 84. Ja, sofern vom Vater nichts zu erlangen ist. ben austritt vor dem hiesigen Amtsgericht erklären.

2.

Ja. 8. Amtsgericht Rigdorf. 4. Etwa 3 M. 5. Ja, fchon nach Erlaz

W. 73. In dret Jahren. F. R. 85. 1. Das erscheint unftatthaft. des Urteils, das auf Antrag für vorläufig vollstrecbar erklärt wird. 6. Nein.

Marktpreise von Berlin   am 2. November 1911, nach ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums. Marttballenpreise.( leinhandel), 100 Kilogramm Erbien, gelbe, zum Stochen 36,00-50,00. Spelfebobnen weige, 40,00-60,00. Linfen   40,00-80,00. Startoffeln 7,00-10,00. 1 Silo. bis 1,70. Schweinefleif 1,20-1,80. Stalbfleif 1,50-240. Sammelfleisch gramm Rindfleisch, von der Steule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30 1,30-2,00. Butter 2,60-3,20. 60 Stüd Gier 3,80-6,40. Stilogramm Starpfen 1,00-2,40. Male 1,20-2,80. Bander 1.40-3,60. echte 1,00 bis 2.60. Barfche 0.80-2,00. Schleie 1,40-8,00. Blete 0,80-1,60. 60 Stüld

Streble 2,40-24,00.

Wafferitands.Nachrichten

der Landesanstalt für Gewäfferfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau.

Stroffen Frankfurt Rathenow  

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Spree  , Spremberg  )

Beeskow  

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Minden

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Memel  , Tin Bregel, Interburg Weidiel, Thorn Ober, Ratibor

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Bafferftand Saale, Grohli Savel, Spandau  )

am fett 2. 11. 1. 11.

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Barthe, Schrimm  

80

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Köln

107

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Redar, Heilbronn  

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Main  , Wertheim  

88

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Mofel. Trier  

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all.

Landsberg  

Reze, Bordamm Ibe, Leitmeriz

2)

Dresden  Barba Magdeburg

+ bedeutet Buchs,

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5) Unterbegel.

unlicht 1000hr behögt der Weltverbrauch

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darf man stolz betonen!) Milliononl Von Sunlicht Seifendoppelstück Produktion sämmtl. Fabriken. Ein Tausend Millionen!