Nr. 288. 28. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 9. Dezember 1911.
Arbeiter! Genossen! Vergeßt die ausgesperrten Tabakarbeiter nicht!
Für die ansgesperrten Tabakarbeiter Deutschlands
gingen bei der Gewerkschaftstommission für Berlin und Umgegend ferner ein:
anzubalten.
Die Liste 1567 ist berloren gegangen und ist beim Vorzeigen Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission für Berlin und Umgegend
Gerichts- Zeitung.
Haftpflicht für einen Unfall im Warenhause.
Eine wichtige Entscheidung hat am Donnerstag das Reichsgericht aus Anlaß einer Schadenersatzklage gefällt, die gegen das Warenhaus Jandorf u. Co. zu Berlin erhoben worden ist.
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beantragte der Staatsanwalt, der sich wohl in religiösen Fragen für sachverständiger halten mochte wie ein berufener Diener der Kirche, eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten. Rechtsanwalt Dr. Heinemann beantragte, gestützt auf das Gutachten des Sachverständigen, sowie auf juristische und logische Gründe die Freisprechung des Angeklagten.
Die öffentlich verkündete Urteilsbegründung sagt im wesent lichen: Der Verfasser des Artikels spielt sich als Prediger auf, dei seine Zuhörer anredet: Geliebte Unandächtige in dem Herrn, den ihr noch gar nicht kennt. Dann fährt er fort: Heut wird Die Klägerin tam am 24. September 1909 mit einem atvei es mir vielleicht gelingen, auch andächtig zu machen, denn ich werde Jahre alten Kinde in das Jandorfsche Warenhaus, um einen euch eine Predigt halten, wie ihr sie noch nicht gehört habt. Nicht eine Straf- und Bußpredigt will ich halten, sondern ich werde Linoleumteppich zu kaufen. Der Verkäufer stellte einige Linoleumrollen zur Seite. Plöblich fiel eine der Rollen um, streifte die euch eine Geschichte erzählen, die ihr schon hundertmal gehört habt Dann folgt die Erzählung der Geburt Frau und warf das Kind zu Boden. Infolge dieses Vorgangs will die Klägerin einen Nervenchot erlitten haben, weil sie durch Jesu, die der Verfasser in roher und niederträchtiger Weise her. die Angst um das Leben ihres Kindes in großen Schreden ver- unterſeßt. Er spricht von der allerhöchsten Niederkunft im Stalle, seht worden sei. Sie hat deshalb Ansprüche auf Zahlung einer von der unehelichen Geburt Jesu und von dem sehr erstaunten unehelichen Water. Weiter sagt der Verfasser, die heutigen lebenslänglichen Rente geltend gemacht.
und doch nicht recht.
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2441 Schultheiß" Abt. IV 6,75. 2383, 2392, 2395 Unterkommission Lichtenberg 26,-. Transportarbeiterverband Bezirk Groß- Berlin auf folgende Listen: 1284 Müllabfuhr Degen u. Co., Depot Friedenau 11, 1287 10,45, 1306 Fahrpersonal der Großen Berliner Straßenbahn 24,30. 1312 8,95. 1314 9,65. 1323 Papierbandlung S. 2. Cahen 14, 1327 Transportarbeiter Ferd. Ashelm 11.25. Greifenhagen, Kaufhaus, Brunnen straße 1339 14,- 1345 1.80. 1348 Carotti" 19,05. 1355 Transportarbeiter Konsumgenossenschaft Lichtenberg 13,10. 1365 4,85. Fahrer und Mituhrer der Vereinsbrauerei„ Leutonia" 1382 5,70. 1403 9,45. Transport arbetter Konsum Genossenschaft Lichtenberg 1405 17,25. 1406 6,65. 1421 Lichtbildervortrag d. Geſchäftsd. v. d. Kauf- u. Warenhäusern am 19. November 5,35. 1275 Betrieb Stolbe, Mehlhandlung 5,80. Müllabfuhr Wirt schaftsgenossenschaft 1278 Depot Schöneberg 23,50. 1279 Depot Mühlen . 1280 Depot Greifswalderstraße 14,65. 1283 Müllabfuhr straße 23,35. Degen u. Co. 9, 1289 Rohlenplatz Schneidemühl, Quizomstraße 4.20. 1301 Ben Frau Jahn 4,40. 1317 Boppe u. Wirth, Geschäftsdiener 9.90. Das Landgericht Berlin wies die Klägerin mit ihren An- Chriftinnen würden in einem solchen Falle die Wöchnerin schwer. 1319 Oppenheim , Stoffbranche 8,80. 1344 Wäschekutsch. der Firma Wagner 6,65. 1352 Mezdorf u. Sohn, Geschäftskutscher 8,75. 1356 Bergmann u. sprüchen ab. Dagegen hat das Kammergericht zu Berlin die beslich besuchen, sondern die Sache mit einer moralischen Bemerkung Franz Nachfl., Lagerarbeiter 8,50. 1308 Fahrer u. Schaffner der Großen klagte Firma verurteilt. In seinen Entscheidungsgründen legt abtun. Die Heiligkeit der Ehe könne angesichts eines so schlechten Dann sagt der VerBerliner Straßenbahn 14,40. 1380 Fahrpersonal der Schultheiß- Brauerei , das Kammergericht dar, daß abgesehen von der Haftpflicht der Beispiels nicht aufrechterhalten werden. Abteilung IV 9,25. C. F. Heyde, Chemikalien 1336 11,30. 1397 2,20. Beklagten nach den§§ 823 und 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fasser: Wenn ihr, liebe Zuhörer, glaubt, Jesus habe euch erlöst, Beek u. Cloppenburg , Geschäftsdiener 1408 10,-. 1846 4,35. 1295 Möbeltransportarbeiter Barz u. Co., Kaiserstraße 10,- 1276 Städtische Lager- ein Vertragsverhältnis zwischen der Frau und dem Warenhaus dann lügt ihr. Meines Erachtens ist die ganze Geschichte vom Halle 6,15. Arbeiter der Firma Balentin u. Co., Münzstraße 1343 6,85. auftande gekommen sei; deshalb hafte die beklagte Firma für das Jesuskinde nur ein Märchen, ein Symbol dafür, daß der Gedanke 1849 2,50. Summa 391,80. Hausdruckerei der A. E.-G. 4,90.„ Vorwärts": Verschulden ihres Verkäufers wie für eigenes Verschulden. Ein der sozialen Revolution aus der Tiefe der Menschheit geboren Börsenzeitung" 15,95. 2630 Ulstein, Abt. : Bibel dargestellt werden und zwar so, daß jeder zu der Meinung Firma Sturt fichtigkeit, mit der er die großen Rollen seitswärts gestellt hat, tommt, die Vorgänge können sich nicht so abgespielt haben, wie 2685 Buchdruderei Gebr. Grunert, 2. Rate 3,80. 10,00. Berliner Galvanoplastische Anstalt 6,80. Tischlerei Schönwetter 7, ohne darauf zu achten, daß die Frau mit dem Kinde den ihr an- sie die Bibel darstellt. Gott und die Geburt Christi werden in Norddeutsche", Abt. Reichstag 7,50. Th. 8. 88 3,20. Bolierer bei gebotenen seitwärts stehenden Stuhl nicht benutzt hatte. Er
Buchhandlung 23,30. 2598 Buchbruckerei A. Topp 2,20. 2628 Berliner verschulden des Verkäufers sieht das Kammergericht in der, unvoreines wird. Der Berfaffer kritisiert also die Vorgänge, die in der
Schnellpressen 9,10.
tvarenfabriken H. Wolf 1202 7,35, F. Singer 1215 24,30, aul
661 10,-, 662 6,25.
Wegen Gotteslästerung
Maßlose Unanständigkeit.
Als maßlose Unanständigkeit bezeichnete die Kammer 1 des Berliner Kaufmannsgerichts das Auftreten des Beklagten in folgender Sache. Der bei dem Delikatessenhändler Erbe beschäftigt gewesene Handlungsgehilfe Hartmann war aus seiner Stellung ohne Mündigung ausgetreten, weil er von seinem Chef fortgesett beleidigt worden war. Auf seine Klage wegen des Restgehalts
Bredow u. Co. 6,-. Verband der Kürschner auf folgenden Listen: Müßenfabriken Schebeler 1175 6,65, Rosenbaum u. Klein 1179 3,85, F. Richter fahrungsgemäß dränge sich der Kaufluftige immer gern an den roher und niederträchtiger Weise behandelt, also hat sich der An1180 4,-, Mauruschat 1181 10,15, Lachmann u. Binfus 1182 6,60, Stranich Stand der Ware, um möglichst auf das gewünschte Kaufobjekt geklagte der Gotteslästerung und der Beschimpfung einer Ein 1183 5,00, 2. Winter 1260 8,05, arte 1187 1,75, Grünwald 1191 4,30, hinzuweisen. Ein gewissenhafter Verkäufer hätte Vorsichtsmaß- richtung der chriftlichen Kirche, nämlich der Verehrung Jesu , Friedland 1197 5,05, Böhm 1200 4,95, Abert u. Sunka 1201 3,-. Belregeln getroffen und zum mindesten für einen genügenden Stüß- schuldig gemacht. Das Gericht hat den Angeklagten zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Profitlich u. Co. 1221 16,-, stundt 1230 10,60, Jacoby 1232 10,25. 8u- punkt der Teppichrolle gesorgt. Aus dem Verschulden des Anrichterei Hondscha u. Wodrich 1235 8,50. Belzwarenfabriten Gerfon( Grün- gestellten ergibt sich auf Grund des§ 278 des Bürgerlichen Gesetzbaum) 1241 15,30, Elbert 1244 7,75. Müzenfabrit. Stortmann buchs die Haftpflicht des beklagten Warenhauses. 1245 14,85. Pelzwarenfabriken Dreiblatt 1246 10,-, Bartkowsky 1247 4,25, Die von der beklagten Firma gegen dieses Urteil eingelegte Busch 1248 6,25, Behrendt 1250 7,65, Blumenthal 1252 14,05. Müßenfabriken G. A. Hoffmann 1253 17,10, 1254 5,95, 1256 7,60, A. Grothehenn Revision ist vom Reichsgericht zurückgewiesen worden; somit ist 1258 11,25,. Bärtner 1259 12,15. Belzwarenfabrik Maher u. Co. 1263 das Urteil des Kammergerichts bestätigt. 15,50. Müzenfabriken Kablbom 1266 7,25, Ch. Haug 1267 4,40. Belzwarenfabrik A. Wolff 1268 11,80. Müzenfabriten A. Winter 1269 14,20, M. Gärtner 3371 11,20. Zurichterei Hondscha u. Wodrich 3374 8,- Müßenfabrit Mauriſchat 3375 2,70. Belzwarenfabrik Gerson( Grünbaum) hatte sich gestern vor der 10. Strafkammer des Landgerichts I hatte das Kaufmannsgericht über die Angelegenheit zu befinden. 3379 7,65. Mükenfabrit A. Grothehemm 3388 12,85. Summa 370,05. der Redakteur des Lokalistenorgans, Die Einigkeit" zu verant- Im Termin trat folgender Sachverhalt zutage. Durch die Dienstboten der Mutter des Beklagten hatte Kläger davon Nachricht ers Verband der Gemeindearbeiter, 2. Rate auf folgende Listen: 732 Haupt bureau 26,-, 855 Drtsbureau 15,50. Gasanstalt Danziger Straße 505 4, worten. Der Artikel, der schon 1896 in der Zeitschrift„ Der arme halten, daß dieser ihn in einem Briefe an seine Mutter wiederholt 616 1,85, 617 5,70, 656 2,50. 763 Gasanstalt Gitschiner Straße 9,85. Gas. Teufel" erschienen war, ist von der" Ginigkeit" am 24. Dezember einen Lämmel genannt hatte. Das dem Personal des E. gelieferte anstalt Müllerstraße 635 7,85, 638 4,35, 639 4,90, 657 0,60. Basanstalt 1910 abgebrudt worden. Gr trägt die Ueberschrift„ Eine Weih- Effen war wiederholt ungenießbar, zuweilen gab es sogar stintiges 685 11,95, 718 7,20, 722 13,40, 734 1,80, Schmargendorf 640 4,85, nachtspredigt" und behandelt die biblische Erzählung von der Fleisch, das im Geschäft nicht verkauft werden konnte. Wegen 735 5,10, 736 8,55. Gasanstalt Tegel 660 3,30, Revierinspektionen 646 4,25, Geburt Jesu in derb realistischer Weise, liest den Reichen den dieser Dinge glaubte der junge Mann dem Chef Vorhaltungen 663 3,10, 667 11,80, 668 5,-, 669 5,90. 647 7,15, 680 4,30, 693 4,70, 694 5,35. Kanalisation 618 0,40, 643 4,80, Text, die nicht im Sinne der Lehren des Nazareners handeln machen zu sollen, er wurde dabei jedoch in Gegenwart frember 673 3,30, 703 14,40, 724 6,50. 619 Bauverwaltung 2,25. 555 Wasserwerk und bezeichnet sie als Lügner und Heuchler. Zum Schluß heißt Personen vom Chef in gröblichster Weise beschimpft. Unter anBerlin 7,50. Wafferwert Tegel 675 4,05, 677 8,35.737 affereres, die Sehnsucht der Völker habe das Märchen vom Jesusfinde derem wurde ihm seine Herkunft( er stammt aus einem kleinen 705 2,30, 707 0,80, Westend 10,- Englische Gasanstalten 704 2,85, 738 3,20. Straßenreinigung 514 4,10, 594 2,10, 598 6,20, 622 5,50, erdichtet, denn schon von zwei Jahrtausenden hätten die Sklaven Ort in Schlesien ), ebenso der unnatürliche Tod seines Vaters bor623 5,65, 624 10,35, 625 3,45, 644 6,60, 645 4,30, 678 5,45, 679 4,90 im römischen Weltreich geahnt, daß aus der Tiefe der Menschheit geworfen, so daß er sich schämen mußte, der Kundschaft ferner gegenüberzutreten. Die einzige Entgegnung des Beklagten auf Schlacht- und Bichhof 516 9,30. 556 3,45. Badeanstalten 540 17,55. 584 der Gedanke der sozialen Revolution kommen werde. Ein Prole diese Behauptungen ist:„ Die verlogenen Dienstboten meiner beizer 568 4,50. Charlottenburg 698 12,40. 700 3,40. 701 4,50. 702 4,50. tarter müsse der Volkserlöser sein. Der Staat werde ihn ans Mutter haben dem Kläger nur deshalb Kenntnis von den in dem 740 1,10. 741 4,70. 742 4,20. 748 1,90. 752 7,60. 753 2,10. 757 1,90. Kreuz schlagen unter dem Jubel des Pöbels, der Priester und Briefe enthaltenen Beleidigungen gegeben, um ihn zum Stehlen 760 0,60. 853 1,35. Lichtenberg 543 7,05. 548 10,10. Reinidendorf 653 der Reichen. Aber töten kann er ihn nicht, den Jesus der sozialen zu veranlassen." Die Behauptung, daß Kläger sich zum Stehlen 3,30. Rigdorf 795 4,10. 800 6, Schöneberg 713 1,25. 714 11,20. 715 Revolution. Eine Wendung des Artikels, der sich darauf bezieht, bon Ware bereit erklärt hatte, kann bom Beklagten nicht bewiesen 1,60. 716 2,10. 717 12,45. 728 4,40. Summa 497,90. bei Thiele u. Co. 11,-. Tischlerei Alf. Wilhelm 15,00. Galvanoplastik 7,35. daß die Mutter Jesu zur Zeit seiner Geburt nicht verheiratet werden, sie ist nach Ansicht des Gerichts auch dadurch widerlegt, Tischlerei Zimmermann u. Heinte 5,05. Tischlerei Thomas 8,50. 2658 war und daß die heutigen Christen die unehelichen Mütter mit( daß Kläger sofort aus dem Geschäft austrat. Den Austritt hält das Gericht wegen der groben Beleidigungen, die dem Kläger zu= Buchdruckerei Karl Kühn u. Söhne 6,90. Tischlerei A. G. 15,- Bon Bädern der Konsumgenossenschaft, 2. Rate 17,50. Strangspende- Ueber- Berachtung behandeln, gab den Anlaß zu der Anklage wegen gefügt wurden, für gerechtfertigt. Trotzdem ermahnt es die Barteien, sich zu vergleichen und schlägt vor, daß Beklagter an den 2670/71 Gotteslästerung. schuß von Heim u. Co. 13,25. 2623 Buchdruderei Simeon 8,45. Die Verhandlung fand auf Antrag des Staatsanwalts, dem Kläger 100 M. zahlen soll. Nachdem die Parteien diesen Vorschlag Segern des Berliner Adreßbuchs 24,15. Taschenwerkstelle J. Demuth 5,- Berband der Glaser, Zahlstelle Berlin , auf Listen 47,50. Berband der der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann widersprach, unter akzeptiert haben, erhebt der Kläger die nachträgliche Forderung, Sattler und Portefeuiller, Ortsverwaltung Berlin , auf Listen 78,55. Ausschluß der Deffentlichkeit statt. daß ihm ein anderes Zeugnis gegeben werde, da er mit dem bisBerband der Glasarbeiter, Sektion 2( Glasschleifer) a tonto auf Listen Als einziger Zeuge war Oberstleutnant a. D. Baller des Barres herigen feine neue Stellung finden kann. In das Zeugnis hat 126,80. Firma E. Schmidt 2,- Museumbau durch Martin Verband der Schuhmacher, Bahlstelle Strausberg 25,- Berband erschienen. Es ist nicht anzunehmen, daß dieser Herr zu den Beklagter folgenden Satz hineingeschrieben: Ueber seine Unehr7,20. lichkeit ist mir nichts bekannt." Das Gericht rügt diese Ausdrucks3263 Wäschefabrit Cohn Lesern der„ Einigkeit" gehört. Aber wie in diesem Falle, so ist weise in scharfer Form. Beklagter behauptet jedoch unter einer der Kupferschmiede, Filiale Berlin 100,-. wegwerfenden Geste:" Der ist ja doch bloß gegangen, weil ihm der Berband der Stuffateure, Filiale Berlin 1000,-. Gießerei Schwidlinsti 10,- Autoführer Klagen wegen Religionsvergehen die Staatsanwaltschaft den Nach- Boden unter den Füßen zu heiß wurde!" Diese Beleidigung des 5,- Firma 2. Figner 7,75. bei Girle 11,55. Gewerkschaft der Bauarbeiter, Bahlstelle Helgoland 47,90. weis zu führen hatte, daß die betreffende Aeußerung ergernis Klägers wird namentlich von den Arbeitgeberbeifitern als eine Berband der Hutmacher, Ortsverwaltung Berlin , 2. Rate 200,-. erregt hat. Auch in diesem Falle hat Valler des Barres das maßlose Unanständigkeit bezeichnet. Beide geben dem Vorsitzenden In Summa 3225,55 M. Bisher find veröffentlicht 10667,51 M. Dazu borschriftsmäßige ergernis genommen. Als Sachverständiger au verstehen, daß es ihnen leid tut, dem Kläger zur Annahme des Gelder, welche per Bost eingesandt werden, find an A. Rörften, bhatte die Verteidigung den Prediger Siems von der Bartholomäus- Bergleichs geraten zu haben. Da an diesem Faktum jedoch nichts Wie wir erfahren, hat der mehr geändert werden kann, geben sie dem Kläger den dringenden Rat, den Herrn Grbe wegen gröblicher Beleidigung zu verklagen. SO. 16, Engelufer 15 I, zu senden. Alle Sammlungen sind sofort firche in Charlottenburg geladen. auf unserem Bureau, Engelufer 15 I, Zimmer 23, in den Wochen- Sachverständige zwar die Art, wie der Artikel die Geburt Jeju Schließlich erklärt der Beklagte sich bereit, bem Aläger ein neues tagen vormittags von 9-12 Uhr und nachmittags von 4-7 Uhr darstellt, als durchaus ungehörig und unpassend bezeichnet, aber Beugnis auszustellen, in dem dessen Führung und seine Leistungen eine Gotteslästerung fonnte er nicht darin finden. Trotzdem als gut bezeichnet werden.
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