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Abg. Schiffer( natl.): Herr Gröber hat voll bestätigt, was ich wenn sie als gleichzeitig eingebracht gelten und den Vorzug gesagt habe. Herr Bebel hat sich im größten Teil seiner Rede genießen sollen, in der Reihenfolge der Parteien und nach der gar nicht mit dem Punkt beschäftigt, auf den es ankommt, nämlich Auswahl der Antragsteller verhandelt zu werden. Deshalb ist kurz mit der einen Sigung, der ich beigewohnt habe. vor Ablauf dieser Frist noch eine Flut von 31 Anträgen darunter Was das Plädoyer des Herrn Haase betrifft, so hat er lediglich allein 21 von den Polen eingereicht worden. die Tatsachen, die er nicht in Abrede stellen fonnte, ausgelegt, und Das Zentrum beantragt: darauf paßt das Wort:" Legt Ihr nicht aus, dann legt Ihr unter!" ( Sehr gut! rechts.) Mit dem Wunsch des Herrn Haaje, nun Schluß zu machen, bin ich ganz einverstanden, die Tatsachen find voll aufgeflärt. Jedenfalls wissen wir für alle Zukunft ganz genau, was wir nun von den Herren Sozialdemokraten zu erwarten haben.( Bravo ! rechts.) Abg. Dr. Jund( natl.): Nach meiner Erinnerung, die mich nicht trügt, hat Herr Bebel gesagt, ein sozialdemokratischer Vizepräsident werde sich der Verpflichtung, ein Kaiserhoch auszubringen, nicht entziehen, falls dies bei Behinderung des Präsidenten nötig sei. Anwesend waren dabei Herr Gröber und von den Freisinnigen Herr Heckscher und Müller- Meiningen . Als Scherz habe ich das nicht auffaffen können. Ich bin aus der Verhandlung geschieden mit dem Eindruck, daß von seiten des sozialdemokratischen Bizepräsidenten eine Brüstierung der bürgerlichen Parteien nicht zu befürchten sei.
Abg. Bebel( Soz.):
Das letztere ist vollkommen richtig. Wir sind keine Rüpel, Herr Kollege Jund. Dieser Brüstierung würden wir uns niemals schuldig gemacht haben. Ich bestreite aber auf das entschiedenste, daß Ihre Darstellung richtig ist. War es nicht Abg. J und selber mit seinem Freunde Bassermann, die ausdrücklich im Eingang unserer Verhandlungen erklärt haben, daß, nachdem wir uns bereit erklärt hatten, die staatsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sie erklärten, nicht notwendig zu haben, weiteres von uns zu verlangen. Haben Sie( zu den Nationalliberalen) das erklärt oder nicht?( zurufe bei den Nationalliberalen.) Aha, das bestreitet er nicht. Nun, was haben wir für einen Grund, nach dieser positiven Erklärung unserer ersten Verhandlung diese Konzession nachher zu geben ( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), nachdem unsere Fraktion auf Grund unseres Berichtes diese Stellung genommen hat? Und wie konnte ich mich denn zu einer so feierlichen Zurücknahme meiner Worte am Abend desselben Tages herbeilassen, an dessen vorigen Tag ich dem Abg. Frhrn. v. Hertling erklärt hatte:
Wir laffen uns auf nichts ein,
wir fönnen eine höfischen Verpflichtungen übernehmen, wir fönnen uns am Kaiserhoch nicht beteiligen. Ich bedaure, daß Frhr. v. Hertling nicht hier ist, er würde das bestätigen und hat ganz gewiß in diesem Sinne der Fraktion berichtet. Darauf hat die Frattion den Beschluß gefaßt, unter solchen Umständen feinem fozialdemokratischen Vizepräsidenten ihre Stimme zu geben. Ich frage Sie alle, meine Herren, wie nach einem solchen Berhalten unsererseits und speziell meinerseits ich einige Stunden später das über den Haufen werfen und die gegenteilige Erklärung abgeben könnte.
Ich kann nur sagen, ich verstehe das nicht. Das eine aber will ich den Herren erklären: Mit den Nationalliberalen Iassen wir uns nie mehr in Verhandlungen ein. ( Bravo ! bei den Sozialdemokraten. Große Heiterkeit und lebhafte zurufe.)
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Abg. Müller- Meiningen( Bp.): Mir ist es ungemein peinlich, daß ich als 8euge aufgerufen worden bin. Ich glaube, daß es ein trauriges Bild ist, das das deutsche Parlament gegen wärtig der Welt bietet. Ich halte es für einen traurigen Zustand, daß solche vertraulichen Besprechungen überhaupt in dieser Weise ausgebeutet werden.( eGhr richtig!) Vor allem bedaure ich, daß es joweit gekommen ist, daß gewissermaßen die Glaubwürdigkeit des einen oder anderen Mit gliedes des Hauses bezweifelt worden ist. Ich bedaure das um so mehr, wenn es sich um ein so hoch angesehenes Mitglied wie Herrn Kollegen Bebel handelt. Es ist vom menschlichen Standpunkt immerhin unangenehm, einem Mann von der Stellung und dem Alter des Kollegen Bebel sagen zu müssen, daß er sich täuscht. Aber nach meiner Erinnerung fann ich lediglich das bestätigen, was Herr Gröber hier ausgesagt hat. Es entspricht bollkommen dem, was ich mir hier auch genau notiert habe über die betreffenden Bemerkungen des Herrn Bebel. Damit hoffe ich, daß für uns die Sache heute abend abgeschlossen ist.
Damit schließt die Debatte.
Sie trak zunächst als Klägerin auf. Das Ehepaar Mallok hatte mit ihr am 24. Ofotber v. J. einen Vertrag geschlossen, nach dem es bis zum 1. Mai d. J. mit mindestens 20 Arbeiterinnen Knüpfarbeiten für die Beklagte auszuführen hatte und während der Vertragsdauer für Dritte nicht arbeiten durfte. Die Firma hatte fich verpflichtet, den beklagten Eheleuten für mindestens 20 Arbeite 1. Sicherung des Wahlgeheimnisses, dergestalt, daß die vor- rinnen Arbeit zu den im Vertrage festgesetzten Löhnen zu geben. jäßliche Verlegung des Wahlgeheimnisses durch Mitglieder des Die Löhne waren niedrig. Zuschläge für den Unterhalt, die Heizung Wahlvorstandes mit Kriminalstrafe bedroht wird, daß die Wahl- und Beleuchtung des Arbeitsraumes wurden nicht gewährt. Berurnen während der Wahl geschlossen gehalten und die Wahl- sicherungsbeiträge für die bei den Beklagten beschäftigten Arbeiteumschläge vor der Entleerung gemischt und daß Normativbestim- rinnen zu zahlen, lehnte die Klägerin ab. Die Kosten für Inserate, die benötigt wurden, um Arbeiterinnen zu finden, hatte die Firma mungen über Wahlurne und Isolierraum erlassen werden; 2. Gefeßliche Maßnahmen zur Linderung der Beutenot in der Ruhemann u. Co. zu tragen. Wegen der Niedrigkeit der Löhne Landwirtschaft; hielten die Arbeiterinnen nicht lange aus. Das Malloksche Ehe3. Regelung der Arbeitsverhältnisse fremdländischer Land. paar stellte schließlich seine Tätigkeit für die Klägerin ein. Diese arbeiter; flagte darauf beim Gewerbegericht auf Fortsetzung des Vertrages. 4. Uebernahme der Fleischbeschaukosten auf den Staat und Das Streitobjekt gab die Klägerin vorläufig auf 200 Mt. an. Ausdehnung der Entschädigungspflicht des Staates bei Bichseuchen; Da die Beklagten ausschließlich für die Klägerin gearbeitet hatten, 5. Schußmaßnahmen gegen die Zigeunerplage". waren sie unzweifelhaft Arbeitnehmer der Klägerin und nicht selb ständige Gewerbetreibende. Das Gericht erklärte sich deshalb für zuständig. Die Beklagten wendeten u. a. ein, daß die Niedrigkeit der an sie gezahlten Löhne die Erfüllung des Vertrages unmöglich gemacht habe. Ueber die Angemessenheit der Löhne werden mehrere Buzzfedernfabrikanten als Sachverständige vernommen. Uebereinstimmend bezeichneten diese die Löhne, die die Klägerin zahlt, als zu niedrig. Der Vertreter der Klägerin, Mitinhaber Ruhemann, suchte die Niedrigkeit der Löhne damit zu rechtfertigen, daß die Arbeiterinnen, die mit der Anfertigung von Bleureusen( so werden die geknüpften Straußfedern genannt) beschäftigt werden, diese 2. Erlaß eines deutschen Auslieferungsgefebes; Arbeit nur als Nebenbeschäftigung haben wollen. 3. Borlegung eines Gefeßentwurfes über Aenderung des Ge Das Gericht, unter Vorsitz des Magistratsassessors Dr. Maguhn, richtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, um ein bewies die Klage mit folgender Begründung ab: Die im Vertrage sonderes Verfahren für Jugendliche zu ermöglichen. vorgesehenen Löhne sind so niedrige, daß sie als gegen die guten Sitten verstoßend bezeichnet werden müssen. Da die Löhne aber den wesentlichsten Bestandteil des Vertrages bilden, läuft der ganze Vertrag den guten Sitten zuwider. Er ist deshalb nichtig. Irgend welche Ansprüche können somit aus ihm nicht hergeleitet werden. Bald hinterher flagte eine auf eigene Rechnung für die Firma, E. Ruhemann u. Co. tätig gewesene Heimarbeiterin. Ihr war der für vier Straußfedern vereinbarte Lohn von 11,75 M. nicht gezahlt, worden, weil die Arbeit mangelhaft sei. Der gerichtliche Sachverstän= dige, Pubfedernfabrikant Tobias, gab sein Gutachten zugunsten der Bahlung.
Die Elsaß- Lothringer( Hauß und Genossen) beantragen: 1. Ein Gesetz, wonach die elfaß- lothringer Verfassung durch Landesgesetz abgeändert werden kann; 2. Anderweite Regelung der Entschädigung der Bundesstaaten für Erhebung und Verwaltung der Zölle und Reichssteuern.
Die Fortschrittliche Volkspartei beantragt: 1. Aufhebung der bundesstaatlichen Koalitionsverbote für landund forstwirtschaftliche Arbeiter und Gesinde, sowie Einführung einer Reichsgesindeordnung;
1. Zusak zu Artikel 14 der Verfassung: die Berufung des Reichstages muß erfolgen, sobald sie von einem Drittel der Mitglieder verlangt wird"; 2. Wahlbeeinflussung, die unter Mißbrauch des Ansehens, der Gewalt und der Dienststellung erfolgen, unter Strafe zu stellen; 3. Aufhebung der§§ 12, 17, 18 Biffer 5 und 6,§ 19 3iffer 3 des Vereinsgesetzes; 4. Unbeschränkte Haftpflicht der Beamten und ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Schadenersakklagen; 5. Reichsgeseßliche Regelung des Rechts der Ausländer;
6. Reichsgesetzliche Regelung des Wohnungswesens; 7. Gesezliche Untersagung des Ausschenkens von Brannttvein und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus an Sonn- und Festtagen und von 5 Uhr ab an vorhergehenden Werktagen; 8. Borlage eines Arbeitslosenversicherungsgesetzes; 9. Beseitigung aller Beschränkungen des Koalitionsrechts; 10. Reichsgeschliche Regelung des Koalitionsrechts der Landarbeiter; 11. Gefeßliche Regelung der Verhältnisse der Hauswirtschaft. lichen Arbeiter und Arbeiterinnen unter Aufhebung der Gesinde ordnung; 12. Errichtung eines Reichsarbeitsambes und einer Arbeits13. Gefeßliche Regelung des Abschlusses von Tarifverträgen durch Arbeiter- und Unternehmerorganisationen, denen die Rechte von juristischen Personen zu verleihen sind, und Errichtung eines Reichseinigungsamtes;
fammer;
14. Uebernahme des Bergrechts auf die Reichsgesetzgebung; 15. Ginjehung einer Reichsbehörde zum Zwede der Untersuchung von Unfällen insbesondere der Massenunfälle beim Bergbau; 16. Einführung des achtstündigen Arbeitstages für Bink und Eisenhütten, Sochöfen, Walzwerke und die Chemische Industrie ; 17. Einführung der achtstündigen Arbeitszeit für Frauen in Fabriken und Bergwerken;
18. Errichtung von Hüttenknappschaften;
19. Buziehung von Arbeitern bei der Baukontrolle; 20. Buziehung von Arbeitern zur Kontrolle der Betriebe durch die Gewerbeinspektion; 21. Gewährung der Altersrente bei Vollendung des 60. Lebensjahres.
Ein Mangel der Betriebskrankenkaffen.
Als ein entschiedener Uebelstand ist es schon wiederholt be. zeichnet worden, daß die Anstellung der Aerzte der Betriebstrantentassen wesentlich in den Händen der Betriebsinhaber zu liegen pflegt. Es ist dann recht wohl erklärlich, daß manchmal ein neu angestellter Arzt, dem es an der Erhaltung der Stelle liegt, den Gesundheitszustand der Kassenmitglieder möglichst günstig darzustellen sich bemüht und Bezeichnungen wie chronische Bleivergiftung, die der Betriebschef nicht gerne sieht, vermeidet, damit der Chef sieht, wie tüchtig der neue Arzt ist. Er glaubt es schließlich selbst, daß die Kolikschmerzen des Bleis oder Zinthüttenarbeiters von faurem Brote, alter Wurst oder dergleichen, aber nicht Bleivergiftung herrührt. So bemerkte schon im Jahre 1902 der Gewerberat für den Regierungsbezirf Oppeln , Regierungsrat Böhmer, daß es sich wohl seiner Beurteilung entziehe, ob und in wie weit das auffallend günstige Ergebnis der seit dem 6. Februar 1910 durchgeführten Verbesserungen der Hütteneinrichtung zuzuschreiben sei. Es liege aber der Gedanke nahe, daß bei der Schwierigkeit einer ganz scharfen Auseinanderhaltung berwandter Krankheiten der eine oder der andere Hüttenarzt gern das dem Hüttenleiter unbequeme Wort„ Bleikrankheit" in den Krankenbüchern vermeidet. fallend sei jedenfalls gegenüber dem Rückgange der Bleierkrankungsfälle eine bedeutendere Vermehrung der Nierenerkrankungen und der Blutarmutfälle. Prof. Dr. Sommerfeld in Berlin hat es daher schon vor Jahren als eine im Interesse der Arbeiter unbedingt zu stellende Forderung bezeichnet, daß die Betriebsleiter keinen Ginfluß auf die Anstellung und Entlassung der bei den Betriebskrankentafsen tätigen Aerzte haben dürfen. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigt das Resultat einer unlängst von dem Kreisarzt in Kattowig in einigen der bedeutendsten Zinkhütten desselben oben schon erwähnten Bezirks vorgenommenen Untersuchung, in dem feit Jahren in den behördlich vorgeschriebenen Kontrollbüchern für die durch die Bundesratsverordnungen vorgeschriebenen periodischen Untersuchungen teine Bleivergiftungen mehr berzeichnet worden waren. Von den durch ihn untersuchten 883 Arbeitern zeigten, wie Abeldsdorf und Kamp in der„ Concordia" mitteilen, 182= 20,5 Prozent Anzeichen von Bleivergiftung. Hieraus kann man ersehen, wie wichtig die vollständigste Unabhängigkeit des untersuchenden
Aus dem preußischen Dreiklassenhause. Die Budgetkommission des preußischen Landtages beAbg. Erzberger( 3.) persönlich: Die von Herrn Dr. David schäftigte sich am Montag mit dem preußischen Bergwerts angeführte Rede über den Weltkrieg, der im vorigen Jahre zu er etat und im Zusammenhange damit mit einer nicht unintertarten war, habe ich gehalten auf Grund von Mitteilungen, die effanten Vorlage über die Beteiligung des preußischen mir wie vielen anderen Reichstagsabgeordneten, auch Partei Staates an der Rhein - und Seeschiffahrts geje II freunden des Herrn Dr. David, von deutscher amtlicher Stelle ausschaft in Köln und der Mannheimer Schleppichiff- und behandelnden Arztes von der Betriebsleitung ist. gemacht worden sind. Für mich ist die Frage gelöst, ob ich fahrtsgesellschaft. Der preußische Staat will sich insofern amtlichen Mitteilungen deutscher Staatsmänner oder Mitteilungen an diesen Gesellschaften beteiltgen, daß von jeder Gesellschaft 51 englischer Staatsmänner mehr Glauben beizumessen habe. Der Etat geht an die Budgetkommission. Die Anträge der Sozialdemokraten, Fortschrittler, National
liberale und des Zentrums auf
Aenderung der Geschäftsordnung
Es folgt die Beratung von kolonialen
Rechnungsfachen.
Lehrverträge?
Auf
Prozent der Attien erworben wurden, um sich in der Gesellschaft die Majorität zu sichern. Die Attien werden erworben bei der Aehnliche Institute wie in der Krawattenbranche die soge Kölner Gesellschaft mit 100 Broz., bei der Mannheimer mit 65 nannten Krawattenakademien, trifft man in manchem anderen GeProzent des Nennwertes, zusammen find 3 250 000 m. Hierfür an- werbe an. In ihnen wird versprochen, gegen Entgelt erwachsene zulegen, Irgend einen Einfluß auf die Zusammensetzung der Ge- Leute in den Arbeiten des jeweiligen Berufs in kürzester Zeit auswerden auf Antrag des Abg. Spahn( 8.) an die Geschäfts- fellschaft will sich der Fiskus nicht sichern, es handle fich für ihn zubilden. Die ganze Lehrzeit dauert nicht länger, als die bom ordnungskommission überwiesen. lediglich darum, die im staatlichen Bergbau gewonnenen Rohlen Gesetz vorgesehene Probezeit bei ordnungsmäßigen Lehrverträgen unabhängig nach Süddeutschland Süddeutschland verfrachten zu ist.($ 126b G.-O.) fönnen. Weber ein Preisdrud auf die Frachten, noch eine Mono- So flagte gestern der Hutmacher R. beim Gewerbegericht. Er polisierung der Schiffahrt sei in Aussicht genommen. Ein mit den hatte sich durch ein Inserat in der Tagespresse verleiten lassen, Abg. Noske( Soz.): Der unhaltbare Zustand, daß der Reichs Gesellschaften abgeschlossener Vertrag sieht lediglich vor, daß die mit dem Inhaber einer Büglerwerkstatt Stabernad einen tag sich mit Rechnungen befassen muß, die fünf, sechs Jahre alt Hälfte der Kohlen zum Preise von 21 M., die andere Sälfte zum lediglich mündlich vereinbarten& chrvertrag einzugehen. Danach find, muß endlich aufhören. In einer Reihe von Schutzgebieten Tagespreise berfrachtet werde. Durch diesen Vertrag glaubt sollte er gegen 10 Mt. Lehrgeld in 10 bis 14 Tagen im Bügeln aus ist bis in die neueste Beit, wie die Rechnungen ergeben, ganz unge- der Staat frei gegenüber dem Kohlensyndikat zu werden, er könne gebildet werden. Am Schluß des zweiten Tages, nach Pezahlung niert gewirtschaftet worden. Leider gibt es gar feine Möglichkeit, jederzeit aus Gründen des öffentlichen Wohles aus dem Syndikaf des Lehrgeldes, wurde er veranlaßt, auszusehen. Damit war er die betreffenden Beamten wegen der Stats überschreitungen austreten, ohne um die Versendung seiner Kohlen besorgt sein nicht einverstanden. Nun forderte der Beklagte den Kläger aur fo zur Rechenschaft zu ziehen; das muß der Reichstag als zu müssen. fortigen Fortsetzung des Lehrverhältnisses schriftlich auf. Dieser Herabfehung empfinden. Der Rechnungshof muß hier bestätigen, In der Kommission wurden kapitalistische Bedenken geltend aber hatte an der Fortsetzung des Lehrverhältnisses tein Interesse, wie recht wir früher mit unserer Kritit über die Wirtschaft in den gemacht. Man fürchtete, der Staat könne als Kohlenproduzent sondern nur an der Wiedererlangung des Lehrgeldes. Er flagte Kolonien gehabt haben. Um einen Dampfer um 6 Meter zu ver- niedrigere Frachten festiegen, als es mit den Interessen auf Rückzahlung des Lehrgeldes. Das Gewerbegericht unter Vorfis längern, hat man tausend Mark mehr verbraucht, als der Dampfer der anderen Aktionäre in Einklang zu bringen sei. Der Minister des Magistratsrats Dr. Leo hielt es für gleichgültig, welche von überhaupt gekostet hat. Redner führt eine Reihe von Beispielen sollte sich nun ausdrücklich verpflichten, gebührende Rücksicht auf den beiden Parteien die Lösung des Lehrverhältnisses vollzogen hat, solcher Mißwirtschaft an. Es wird uns natürlich auch hier nichts die Minderheit der Aktionäre zu nehmen. Er sagte das zu und da während der ersten vier Wochen das Lehrverhältnis ja jederzeit anderes übrig bleiben, als die Rechnungen an die Kommission versicherte auch, daß die Kaufleute, die gegenwärtig die Gesellschaft gekündigt werden kann. Da aber das Lehrverhältnis überhaupt nur zu berweisen. leiten, nicht durch Beamte verdrängt werden sollen. Aber auch etwa zehn Tage dauern sollte, aber nur zwei Tage gedauert hat, Abg. Erzberger( 3.) äußert sich im selben Sinne wie der Bor - damit war die Kommission noch nicht zufrieden; da Minister sterb- so müsse es verteilt werden. Da der Beklagte in den ersten Tagen lich" sind, wollte man eine Bindung der Regierung auch ich mehr mit dem Kläger zu schaffen machen muß, wie in den Unterstaatssekretär im Reichstolonialamt Conte meint, daß die für die etwaigen Ministernachfolger. Unter der Seiterkeit der letzten, so tönnten für die erſten beiden Tage 1,50 M. pro Tag Finanzverwaltung nicht mit den Rechnungen im Rüd- Kommission verwies der Minister indessen lediglich auf die Macht berechnet werden, 7 M. müssen aber dem Kläger zurückgezahlt stande sei und ebenso wenig die Rolonialverwaltung. Die er- des Barlaments, die in Preußen ja keine geringe fei. Die Vorlage werden. Der Beklagte verpflichtete fich, im Vergleichswege dem hobenen Vorwürfe beruhten meist auf Mißverständnissen. der Regierung wurde angenommen. Kläger die 7 M. zu zahlen, um sich die Kosten des Verfahrens zu Abg. Erzberger( 3.): Das Reichsschabamt sollte uns ein Bei der Beratung des Bergetats wurde darauf hingewiesen, ersparen. Romptabilitätsgeset borlegen, dann würden eine ganze daß etwaige höhere Berkaufspreise der Kohlen durch Er. Die Anficht, daß auf ein für zehn Tage berechnetes Lehrber Reihe Schwierigkeiten fortfallen. Das wäre ein trauriger Staats- höhung der Löhne ausgeglichen werden. Besonders in Westhältnis die Vorschrift der Gewerbeordnung zutreffe, nach der innersekretär, der nicht ein paar tausend Mart Mehrausgabe zu begründen falen werde man um Bohnerhöhungen nicht herumkommen. Die halb vier Wochen einseitiger Rüdtritt gestattet iſt, dürfte fehlwüßte. Aber der Rechnungshof müßte damit ein Ende machen. Kommission, die erst die Einnahinen höher einstellen wollte, trat greifen. Im borliegenden Falle hätte geprüft werden sollen, ob in Ein Regierungskommiffar sagt zu, daß die im Reiche bestehende dann von dieser Abficht zurüd. Im weiteren Verlauf wurde Be der Tat ein Lehrverhältnis auf feiten des Beklagten ernstlich beabArt der Rechnungslegung auch in den Kolonien eingeführt werden schwerde geführt über den Betrieb des Galzbergbaues fichtigt war. Die Kürze der Lehrzeit und die Aufforderung, in foll. Der Rechnungshof wird in Zukunft seine Bemerkungen biel in Sohensalza. Die Stadt sei dadurch gefährdet, denn ein dieser noch auszusetzen, hätten zu der Annahme berechtigt, daß dies sher dem Reichstag zugehen lassen fönnen dank dem vom Reichstag Saus nach dem anderen stürze ein oder werde so beschädigt, daß nicht der Fall war. Danach hatte das volle Lehrgeld zurüdgezahlt beschlossenen bereinfachten Rechnungsverfahren. es unbewohnbar fei. Regierungsvertreter erflärten, die Schulb werden müssen. Vergleiche in folchen Dingen befördern nur die liege nicht am Bergbau, die Stadt fei auf Gips gebaut, es durchaus zu bekämpfende Unfitte solcher Lehrverträge". befänden sich im Boden Hohlräume, wie beispielsweise auch in Mittwoch 1 Uhr: Interpellationen Ablaß ( Bp.) und AI- Sangerhausen; das sei die Urfeche jener Bodensenkungen.-Ehe brecht( Soz.), betr. die Aufhebung der Zölle auf Kar- Entschädigung gezahlt werden könne, müsse also ein Verschulden toffeln und Futtermittel. Schluß 5 Uhr.
redner.
Die Rechnungsfachen gehen an die Rechnungskommission. Das Haus vertagt sich.
Darlamentarisches.
Anträge der bürgerlichen Parteien im Reichstage.
Am 17. Februar lief die 10tägige Frist ab, bis zu welcher bei
des Fiskus im Prozeßwege nachgewiesen werden. Die Parteien behielten sich vor, diese Angelegenheit im Plenum erneut zur Sprache zu bringen.
Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet gindenstraße 69, born bler Treppen Fahrstubt, wochentäglich von 4½ bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bon 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ift ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. F. V. Leider nicht zum Abbrud geeignet, obgleich wir sachlich damit Die Firma E. Ruhemann u. Co., Straußfebernfabrit, be- einverstanden find. Wir haben uns auch schon oft in gleichem Sinne ge
Soziales.
Heimarbeiterausbeutung.
Beginn jeder Legislaturperiode Anträge eingereicht werden müssen, I schäftigte gestern wieder einmal stundenlang das Gewerbegericht. äußert.
Berantwortlicher Redakteur: Albert Wachs, Berlin . Für den Inseratenteil berantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW.