Gerichts- Beitung.
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Die Reichsanwaltschaft beantragt Verwerfung der Revision, da von einer Berjährung, welche der Angeklagte, der als Abgeordneter der 2. hessischen Kammer nicht verhaftet werden konnte, in Anspruch nahm, nicht die Rede sein fonnte, denn nach Artikel 84 der geodneter zwar feinerlei Art von Arrest als durch Zustimmung hessischen Verordnung vom 17. Dezember 1820 ist ein Abder Kammer unterworfen, doch ist eine wiederholte Ladung zum 3wecke der Unterbrechung der Verjährung zulässig. Die Revision wurde tostenpflichtig verworfen. itals
Gewerbegericht. Der Töpfermeister v. Rollrepp, Stammgast des Gewerbegerichts, meinte, als der Vorsitzende seinen Wünschen für einen neuen Termin nicht gleich nachkam: Der Arbeiter friegt immer Recht, der Arbeitgeber niemals." 20 M. Geldstrafe wegen Ungebühr vor Gericht ließen ihn sofort
Dersammlungen:
in den Arminhallen, Kommandantenstr. 20: Vortrag des Herrn Adler über Arbeiter- Bildungsschule Süd- Ost. Heute, Sonntag, Abends 7 Uhr, " Der eherne Schritt der Zeit". Gäste haben Zutritt. Fachverein der Gasanstalts- Arbeiter Serlins und Umgegend. Botal, Orantenstr. 180. Bersammlung am Sonntag, den 8. Oftober, Nachmittags 4 Uhr, in Soffmann's Schwarze. Zagesordnung: Vortrag des Genoffen Wilhelm Verband deutscher Barbiere, Friseure und Perrückenmacher, 10 Uhr, bei Krüger, Fennstr. 5.
verkündung, daß die Angeklagte am 29. März d. J. bei einem des Blattes fei in Offenbach gedruckt worden und der Artikel Kaffeetlatsch in einer befreundeten Familie den Unterschied ihrer stamme, wie nach der Verjährungsfrist einzuräumen aus der Feder des Redakteurs Hoch der„ FrankWarum arbeiten Sie denn dann bei ihm zu inter - Hochachtung zwischen dem früheren und dem jezigen Kaiser näher sei, Die Revision rügt die Verlegung des effanten nationalökonomischen Auseinandersetzungen zwischen dem bezeichnet und dabei erzählte, daß Letterer im Opernhause ohne furter Volksstimme". Borsitzenden und dem Vertheidiger Rechtsanwalt Heine führte Handschuhe füße und Bonbon esse. Darin würde nach Ansicht§ 131 des St.-G.-B., da es ausgeschlossen sei, daß der Andie Verhandlung vor dem Landgericht I( 8. Straffammer), in des Gerichtshofes keine Beleidigung zu finden gewesen sein, wenn geklagte wissen mußte, daß der Artikel beleidigend sei. der von den Genossen Timm und Pfeiffer eingelegten Berufung. Die Angeklagte für das Wort„ effen" nicht ein anderes Wort Bei den üblichen Vergleichsversuchen durch den Richter erklärten gebraucht haben sollte. Das Urtheil lautete auf zwei Monate Timm und Pfeiffer die formell beleidigenden Ausdrücke wohl Gefängniß. Gefängniß. zurücknehmen zu wollen, nicht aber die thatsächlichen Behaup fungen über die Lohnverhältnisse im Lindenbaum'schen Geschäft.nahme an einem Doppelmorde wurde vor einigen Wochen ein Doppelmord. Unter dem dringenden Verdachte der Theil Lindenbaum lehnte den Vergleich ab. Darauf forderte der Bor: Bierfahrer der„ Gambrinus- Brauerei" in Charlottenburg , der fitende die Angeklagten auf, die Berufung zurückzunehmen, die aus dem Königreich Eachsen gebürtige Strumpfwitter Gustav Aussagen der zu vernehmenden Zeugen würden wohl am Urtheil Seidel, von der Arbeitsstätte weg verhaftet. Das Ersuchen doch nichts ändern. Die Angeklagten lehnten ab, und erklärten um Haftnahme war von Verden aus an die Charlottenburger auf Befragen, daß sie ihre Angaben über die Lohnverhältnisse Kriminalpolizei ergangen. In der Nähe von Verden waren zwei bei Lindenbaum unter Beweis stellen würden. Als Timm Handwerksburschen ermordet und beraubt, die Leichen aber zum nähere Angaben machte, unterbrach ihn der Vorsitzende mit den Zwecke der Täuschung an einen Baum gehangen worden, so daß Worten: Wenn die Löhne so gering find, weshalb ein zweifacher Selbstmord vorzuliegen schien. gehen Sie denn hin?" Der Vertheidiger, Nechtsanwalt sprach trotzdem für einen Doppelmord, der nach Lage Heine, sette dem Vorsitzenden auseinander, daß die Löhne nicht ber Sache Don mindestens zwei Personen ausgeführt höflicher werden. überall so gering, aber die besseren Plätze alle besetzt seien. Linden worden sein mußte. Die Ermordeten waren in Gesellschaft baum giebt zu, daß seine Zwischenmeister für Westen und Hosen den von zwei anderen Handwerksburschen gesehen worden. von ihnen beschäftigten Arbeiterinnen 25 bis 40 Pi. pro Weste Das angegebene Signalement führte zur Ergreifung des Arbeiters oder Hose zahlen dürften, das ginge ihn aber nichts an, er Vierig, der die That eingestand und den obengenannten Seidel gäbe den Zwischenmeistern 1 M. bis 1,50 M. Zeuge Polizei- als Mitthäter bezeichnete. Seidel war zunächst nicht zu er lieutenant Golz bestätigt, wie schon in erster Instanz, daß die mitteln. Er hatte in Charlottenburg Arbeit gefunden, wurde Angeklagten scharfe Ausdrücke über Lindenbaum gebraucht aber hier angehalten, sein Abzugsattest von der Heimath beigegend hielt am 2. Oftober Kollege Kleinert einen Vortrag. Im Fachverein der Stuckateure für Berlin und Umhaben. Zeuge Adler, gegenwärtig Zuschneider bei Linden- zubringen. Er schrieb deshalb an die Heimathbehörde, diese Gine Diskussion fand nicht statt. Zum Punkt„ Verschiedenes" baum, behauptet, letterer letterer zahle für bestellte Arbeit: benachrichtigte das Gericht in Verden , welches die Verhaftung fam die Entschädigungs- Klagefache eines Kollegen zur Sprache. für Jaquets: 8-10 M., Röcke: 9-11 M., Paletots 12-15 m. anordnete. Hofe 2,50 bis 3 M., Westen 2,20 bis 3 m. Beuge Schie wet, energisch, er blieb auch auf dem Transport nach Verden und bei demzufolge den Bau verlassen. Seidel bestritt die Theilnahme an der That ganz Derfelbe hatte auf dem Bau auf Rüstung warten müssen und Daraufhin wurde er ohne früher Zuschneider bei Lindenbaum, weiß, daß für Lagerarbeit der ersten Vernehmung daselbst bei den Betheuerungen seiner Kündigung entlassen. Bei dem Termin, der in dieser Sache für Röcke 3 bis 3,50 M. gezahlt wurden, daß häufig den Kunden Unschuld, bis er mit seinem Komplizen fonfrontirt wurde. Dabei beim Berliner Gewerbegericht stattgefunden hat, neigte das auf einen Anzug 20 M. abgelaffen wurden, während Zeuge hat er wie uns geschrieben wird endlich ein Geständniß Gericht der Ansicht zu, daß die Entlassung berechtigt sei. Nach Kommis 25 binger von Abhandeln höchstens bis 10 m. weiß. abgelegt und die Theilnahme am Doppelmorde mit allen Details längerer Debatte gelangte schließlich eine Resolution zur AnAuf Anfrage Timm's, ob Lindenbaum in schlechten Seiten nicht eingestanden. für dieselbe Arbeit geringere Löhne zahle, worauf Zeuge teine. nahme, in der gegen eventuelle Entscheidungen des GewerbeAntwort gab, bemerkte der Vorsitzende, es wäre doch selbstverständlich, gerichts in diesem Sinne protestirt wird. daß, wenn mehr als genügend Arbeitskräfte vorhanden wären, die in der Wahlbewegung, brachte die Breslauer Volkswacht" in Eine unerlaubte ,, Kollekte"!!! Im Juni dieses Jahres, Arbeit weniger Werth hätte. Ein Arbeitgeber, der in solchen Nummer 129 an der Spitze des lofalen Theiles die Worte: Zeiten den Leuten Arbeit gäbe, wenn auch zu geringerem Sohne, Genossen, vergesset den Wahlfonds nicht!" handle sogar edel. Der Werth der Arbeit richte sich eben nach Darin erblickte das Breslauer Polizei- Präsidium eine Uebertretung Angebot und Nachfrage. Zimm erklärte, seiner Meinung nach der Polizei- Verordnung vom 19. Juni 1867, nach welcher eine sei das eine Lohndrückerei. Zeuge a bens hat die von Adler öffentliche Sollefte der behördlichen Genehmigung bedarf. Unter dem angegebenen Preise bekommen, die er für Mittelpreise erklärt. Beuge Schmidt hat bei Lindenbaum für bestellte Röcke. Juni d. I. ging daher dem Redakteur Paul Hennig, der für den lokalen Theil als verantwortlich zeichnet, ein Strafmandat 7 bis 12 Mt., Paletots 11 bis 12 Mt. auch 10 Mt. erhalten. in Höhe von 10 M. zu. Dieser erhob hiergegen Einspruch, woAuf Befragen giebt er zu, daß in einem Falle ein rauf am 7. Jali die Sache vor dem Schöffengericht zur Verhandbestellter Rock, für den ihn noch kein Preis gefagt lung fam. Das Urtheil desselben lautete auf Freisprechung, in- am Montag, den 9. Oftober, abends 8½ Uhr, in Moabit , perlerbergerworden war, als Besteller nicht zur Anprobe tam, ihn als dem es darlegte, daß die Veranstaltung einer offentlichen Rollette ftraße 13( Bittoria- Calon). Bortrag des Kollegen Mähr. Lagerrock mit 5 m. berechnet, und von ihm auch so nicht vorliege, sondern nur ein Hinweis auf eine bereits vor sich montag, den 9. Ottober, Abends 8 Uhr. Tagesordnung: Die GeschäftsFür den Often: Verbandsversammlung bei Joel, Andreasstr. 21, am fertig gemacht wurde. Timm hält dem Schmidt vor, er habe sich gegangene in den obigen Worten enthalten sei. Von der Staats- prattiken des Herrn Jultus Lindenbaum vor Gericht. nach der Versammlung ihm gegenüber geäußert, daß er die Zu anwaltschaft war gegen das freisprechende Erkenntniß des Schöffen- Grube, Martendorferstr. 5: Versammlung der neuen Bablftelle 3. Tagesstände bei Lindenbaum. noch nicht scharf genug gegeißelt habe, gerichts Berufung eingelegt worden. Der inkrimirte Vermerk der ordnung: 3wed und Ziel des Vereins. Wahl des Vorstandes. woran der Zeuge fich nicht mehr zu erinnern erklärt. Nr. 129 der Volkswacht" vom 4. Juni 1893, so hieß es in der Rechtsanwalt Heine giebt zu, daß einige Ausdrücke der Berufungs - Rechtfertigungsschrift, enthält die, an die Allgemeinheit Angeklagten formelle Beleidigungen enthielten, dagegen sei der der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei gerichtete AuffordeBeweis der Wahrheit ihrer thatsächlichen Behauptungen erbracht rung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen an den Wahlfonds Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 8. Oftober, Vormittags 10% Uhr, und die daran geknüpfte Kritit nicht zu scharf. Die später ver- der Partei. Die Aufforderung erschöpfe den Thatbestand der Rosenthalerstr. 38. Vortrag des Herrn Dr. Bruno Wille:" Dogma und Entnommenen Zeugen hätten die Aussagen des Adler in wesentlichen Polizeiverordnung vom 19. Juni 1867. Die Ansicht des Schöffen von Fräulein Altmann. Abends 7 Uhr: Gesellige Versammlung. Bortrag wickelung". Nachm. 4-6 ühr: Jugendfortbildungs- Stunden unter Leitung Punkten widerlegt, indem sie viel geringere Löhne wie dieser an gerichts, daß, weil der Wahlfonds schon bestanden habe, dieser des Herrn Manaffe über Schillers Bedeutung für die Gegenwart". gegeben hätten. Die Löhne, welche nach Angabe Lindenbaum's Thatbestand ausgeschlossen sei, ist rechtsirrthümlich. Denn unerheb- montag, den 9. Ditober, Abends 8 Uhr, eine gesellige Zufammenkunft statt. der Humanistischen Gemeinde, Kommandantenstr. 79, findet am die Zwischenmeister den Arbeiterinnen zahlten, müßten Entlich ist es, wenn für Wahlzwecke bereits vor der Aufforderung In derfelben wird Herr G. Schäfer feinen Reisebericht geben. sezen erregen bei dem, der weiß, was in Berlin Beiträge geleistet worden jind. In diesem Sinne beantragte Sterbekasse von Arbeitern der Berliner Maschinenbau- Attiengesellschaft. der Lebensunterhalt toste, und was den Ardenn auch der Staatsanwalt in der heutigen Verhandlung vor Heute Sonntag: Zahltag bet Stümte, cerfir. 128. beiterinnen würde, die solche Löhne erhielten. Der III. Straftammer des hiesigen Landgerichts die Aufhebung Auch die von Lindenbaum direkt gezahlten Löhne feien sehr des schöffengerichtlichen Urtheils und die Verurtheilung des Angering. Es gehöre sich nicht, wenn in dem durch Zeuge Schmidt getlagten zu 10 M. Geldstrafe. Der Vertheidiger, Rechtsbekundeten Falle der durch Kontraktbrüchigkeit eines Kunden er anwalt Marcuse, führte aus, daß man den bezeichnenden wachsene Schaden zum Theil dem Arbeiter aufgewälzt würde. Worten entschieden Gewalt anthun müsse, um aus Es gehöre sich auch nicht, den Arbeitern in stiller Zeit, bei großem ihnen die Veranstaltung einer öffentlichen Rollette zu Angebot von Arbeitskräften zuzumuthen, daß sie diefelbe Arbeit lesen. Der Angeklagte hat die Leser der„ Bolkswacht" wie sonst dann dann zu billigeren Preisen liefern müßten. lediglich nur an den Wahlfonds erinnern wollen, während die Der Vertheidiger wendet sich darauf gegen die national- Bildung desselben schon vollzogen war; eine Freisprechung habe ökonomische Auffassung des Vorsitzenden, seht den Unter- deshalb einzutreten. Unter Aufhebung des Urtheils der ersten schied zwischen Preis und Werth der Arbeit aus Instanz ertannte der Gerichtshof troy alledem auf 6 M. Geld: einander, und fragt, wo denn bei solchen Anschauungen firafe event. 2 Tage Haft. Er ging von der Ansicht aus, daß nicht die Lehre von dem ethischen Verhältniß und der Eintracht nur die Veranstaltung einer öffentlichen Rollette ohne polizeiliche zwischen Arbeiter und Unternehmer bliebe. Das von den Ange- Grlaubniß, sondern auch die Aufforderung zur Zahlung von flagten gerügten Verhalten des Klägers sei feine Wohlthat, Beiträgen für eine bereits bestehende strafbar sei. Das Urtel sondern sei mit Recht als eine Ausbeutung bezeichnet worden. verkennt unseres Erachtens völlig den allerdings juristischen", Der Staat habe auch troh des Ueberangebots von taufend also dehnbaren und Begriff einer Kollette. Ob das KammerAffefforen den Richtern die Gehälter nicht herabgefeßt. Die gericht anders urtheilen wird? formellen Beleidigungen würden mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagten ein ideales Interesse vertreten hätten, mit einer Geldstrafe ausreichend gefühnt. Rechtsanwalt Galland plädirte für Freiheitsstrafe. Das Gericht verkündete nach furzer Be rathung, daß die Berufung zurückgewiesen sei. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigungen sei eine Gefängnißstrafe angemeffen.
Wegen Majestätsbeleidigung hatte sich die unverehelichte Rentiere Marie Johanne Wilhelmine Walter aus Schmargen dorf am Sonnabend vor der ersten Strafkammer am LandSericht II zu verantworten. Die Verhandlung fand unter Aushluß der Deffentlichkeit statt, indessen ergab die Urtheils
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weigverein Berlin, Filiale Norden.' Versammlung am Montag, Abends Abends 8 Uhr, im Lokal Parlaments- Halle, Landsbergerstr. 38, Hof rechts
Konfektions- Schneider und Schneiderinnen. Montag, den 9. Oftober, 1 Treppe: Versammlung.
Achtung, Schneider und Schneiderinnen! Deffentliche Bersammlung
Achtung, Schuhmacher! Montag, den 9. Ottober, Abends 8% Uhr, bei
Freie Vereinigung der Blumen- und Puyfeder Arbeiter und Arbeiterinnen. Montag, den 9. Oftober, Abends 8½ Uhr, bei Ehrenberg, des Gesammt- Borstandes und der Revisoren. Annenstr. 16: Generalversammlung. Zagesordnung: Berichte und Neuwahl
des Genossen Proldt über den Zweck der Vereine". Verein der Polen . Sonntag, den 8. Oftober, Abends 7 Uhr: Vortrag Untertühungsbund der Kutscher und aller im Fuhrmelen be
fchäftigten Arbeiter Berlins und Umgegend. Jeden Sonntag nach dem 15. jeben Monats, Abd. 8 Uhr, bei N. Neumann, Mühlenstr. 45. Versammlung. Vergnügungsverein Bruderherz. Stachel's Planina- Grotte, Raupach straße 6, Nachmittags 4% Uhr. Sizung. Nachdem Fidelitas und Tanz. Privat- Theatergesellschaft Preciosa". Sonntag, den 8. Oktober, Nachmittags Uhr, im Restaurant iubhaus", Ohmgasse 2: Sigung und Probe. Bergnügungsverein Italia". Sonntag, den 8. Oftober, Abends s uhr, im Restaurant Roland, Elfafferstr. 26: Fidelitas und Tanz. Eintritt polluti feet, Privat- Theatergesellschaft und Artistenklub humor". Sonntag, den 8. Ottober, Nachmittags 5 Uhr, bet Schönwälder, Drantenstr. 153: Generalversammlung. Nachher Fidelitas und Tanz.
vollständig
Dermischtes.
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Die Cholera. Riel, 7. Dktober. Auf dem hier in Quarantäne befindlichen schwedischen Dampfer„ Hjalmar" ist Der frühere Redakteur der jetzt eingegangenen Hessischen noch ein Maschinist an Cholera erkrankt. Die gesammte MannBoltstimme", Landtags- Abgeordneter Philipp Müller, wurde schaft ist zur Beobachtung in den Baracken der Quarantäneam 25. Mai d. J. vom Landgericht Darmstadt wegen Bergebens tation untergebracht worden. Petersburg, 6. Oktober. gegen die öffentliche Ordnung nach§ 131 d. R.-St.-G. in ideeller An Cholera erkrankten und starben vom 3. bis 5. Oftober in Koufurrenz wegen Beleidigung durch die Presse gemäߧ 185 und Petersburg 106 bezw. 38 Personen, vom 30. September bis 186 des St.-G.-B. fostenpflichtig verurtheilt, weil er in Nr. 79 4. Oftober in Moskau 20 bezw. 6, vom 24. bis 30. September der genannten Druckschrift durch den Artikel Krebsschaden des in Kronstadt 86 bezw. 30, in Warschau erkrankten in derselben Boltslebens" Heereseinrichtungen, Offiziere und Unteroffiziere Beit 3 Personen. In den Gouvernements war der Stand der der deutschen Armee beleidigt habe. Der Angeklagte entschädigte Seuche in der Zeit vom 24. bis 30. September der folgende: in sich damit, daß der Artikel ohne sein Wissen in die Zeitung ge- Gradno 99 Erkrankungs- und 30 Todesfälle, in Lomsha kommen sei, da die Volksstimme" damals ein Abdruck des 445 bezw. 211, in Minst 69 bezw. 26, in Moskau 52 Offenbacher Abendblattes" gewesen sei. Der politische Theil bezw. 34, in Simbirst 104 bezo. 48, in Smolenst 25
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Seele fozialdemokratische Tendenzen barg. Herr Röthgen die juristische Spitfindigkeit, die das Gerade ins Was sollte dies Komödienspiel bezwecken? Gewiß durfte den Dichter Gerhard Hauptmann nicht aus der Liste Ungerade wandelt, das hinterläßt einen bitteren Nach wollte Hauptmann in seiner Dichtung keine Parteider Poeten streichen, wiewohl er's doch so gerne gethan geschmack. Herr Grelling, Hauptmann's Anwalt, ist sozusagen tendenz durchführen, aber seine erschütternde Tragödie hätte. So tief empört war sein Gefühl für Anstand, als auch ein Dichter. Er hat ein Drama geschrieben, in dem ein der Noth hätte nie geschrieben werden können, er das Tranerspiel von den Webern las. Arme, gequälte rothhaariges sozialdemokratisches Scheusal mit Namen Talke wie sie geschrieben wurde, wenn nicht neue foziale Menschenkinder, denen man die Adern so leer gepumpt gegen einen braven, edlen Arbeiterführer hett, der die Weltanschauungen den Begriff vom modernen Prolehatte, daß man ihnen am Ende das beste Menschliche stahl, Waffen erlösen will, indem er sie der Gerechtigkeit des tariat flargelegt hätten. Wozu das Phrasengeklingel vom die Kraft zur Entschließung, den Muth der Nothwehr, Bürgerthums empfiehlt. Wie Herr Grelling zum Dichten falschverstandenen Realismus, als wäre der realistische haben doch noch so viel warme Blutstropfen in ihren aus tam? Er hat in eine reiche Familie hineingeheirathet und Dichter ein bleicher, falter Tropf, ohne Verve, ohne Tempegehungerten Gliedern bewahrt, daß es just ausreichte, um mun verlangt die Familie, als Gegendant von ihm, wie rament, ohne Empfindung, der eine Historie abschreibt, ohne eine That der Verzweiflung zu begehen; und um solches recht und billig, daß er ein berühmter Mann werde, auf hinter der Historie eine lebendige Idee zu suchen? Wozu Back nimmt sich eines Dichters Mitleid an. Nicht einmal daß von seinem Glanz etwas auf die Familie zurückfalle. der Hinweis auf Schiller, um den Polizeivertreter zu vervor der kupfrig- leuchtenden Nase eines Polizei- Sergeanten Und so wurde Herr Grelling rasch nacheinander Rechts- blüffen! Wozu die dreiste Behauptung, in Paris seien die hatten diese Verzweifelnden Respekt. So ist ihnen nichts anwalt, freisinniger Zählkandidat und Dichter. In dem Weber" auf öffentlicher Bühne aufgeführt worden? Haben mehr heilig. Und das soll Dichtung sein, was von Prozeß un die Weber Hauptmann's hielt er es mit den vielen Schiller's Revolutionsdramen ohne jeden Kampf sich südhungrigen, ruchlosen Schreiern handelt? Das Verwaltungs- Mannesseelen, deren Lebensklugheit in dem Sage gipfelt und norddeutsche Hoftheater erobert? Ist eine freie gericht mußte dem Vertreter der Polizei den Schmerz an- Stille, stille, kein Geräusch gemacht!" Also winselte er Bühnenvereinigung, wie die in Paris , eine öffentliche Schauthun, auf seine subjektive Empörung nicht Rücksicht zu nach der Art der Zeifetreter: Aber, meine hohen Herren, was bühne vor dem Gesetz? Jm Deutschen Theater, rief Herr nehmen und Hauptmann's Tragödie bedingungsweise frei- sehen sie denn Schlimmes in den Webern? Wie sollte dieses Grelling pathetisch aus, giebt es nur etwa fünfzig billige zugeben. Der Prozeß war in mehr als einer Hinsicht ein harmlose Stückchen Aufregung und Groll erwecken können? Galeriepläge. Können fünfzig Proletarier auf diesen Beitrag zur fulturgeschichtlichen Beitrag. Den Webern ging es einmal schlimm. Nun ja, das war Pläßen eine Revolte veranlassen? Welche Spitfindigkeit Ich möchte nicht den alten Streit aufrühren von der aber doch früher, als wir noch teine liberale Presse und und nüchtern rationalistische Kinderei zugleich! Welche Bevormundung der Kunst durch Polizei- Organe, die mehr fein gefühlvolles Parlament und keine verantwortliche geringe Anschauung von der Gewalt einer Idee. Er im Geist guter Gesinnung, zunftmäßigen Korpszwangs ein Regierung fannten. Herr Hauptmann sympathisirt natür schlichen, nicht erkämpft war so das Urtheil. Kunstwerk prüfen, als daß sie es feinfühlig betrachten lich mit den Ordnungsparteien. Nicht das Erbarmen mit Und dieses Urtheil selber ist kaum ein halber Sieg für lernen, was ja selber eine Kunst ist, was selber eine freie den Gemarterten hat ihm die Feder geführt, nicht die Grelling und den Typus, den er vertritt. Der innere Sinn literarische Durchbildung verlangt, zu der sicherlich nicht Sturmglocke will er läuten, vielmehr will dieser zarte, dieses Urtheils lautet: Der zahlungsfähige Besucher des jeder junge Jurist vordringen kann. Die naive Empörung blondhaarige Dichterjüngling einigen reichen Fabrikanten Deutschen Theaters ist nicht aufzurütteln, auch nicht durch eines gutgesinnten Mannes gegen ein Kunstwerk, das ihm ins Gewissen reden, daß sie auch ihre Arbeiter gut halten ein fozialrevolutionäres Drama. Alle übrigen Rechte fozialrevolutionär vorkommt, fann ich begreifen, wenn ich und so ein liebes, freundlich- patriarchalisches Verhältniß bleiben vorbehalten aus Scheu vor der Armuth, aus Angst auch seinen Standpunkt nicht theile. Das Betteln aber um herstellen. Herr Grelling, als der Schwiegersohn eines der vor dem Proletariat. Gnade, wo ein Recht auf freie Kunstentfaltung vorhanden reichsten Leinenfabrikanten Deutschlands , muß es ja am
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ist, die Tartüfferie, die sich anstellt, als sähe sie besten wissen, wie bei diesen Herrschaften gutes Zunicht, was doch jedem offenen Auge sichtbar ist, reden hilft.
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