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War einst

Wismar  . Vielleicht will man flugerweise verhüten, daß das Publikum die Zahl der Opfer, welche die Gräuel des Kriegs gefordert haben, fennen lernen soll.

im Jahre des Herrn 1866; Bismarck   hatte den Bruderkrieg"| Das akademische Berlin  . Winter- Salbjahr 1893-94.| F. W. K., Köln  . Besten Dank für Ihren freundlichen entzündet, um Deutschland   dadurch einig" zu machen, daß er( a. u. d. T. Mayer u. Müller's Akademische Handbücher I.) Hinweis. Die Ballade, beginnend mit den Worten: es in drei Stücke zerschnitt und das eine Stück, Desterreich, den Berlin   W., Mayer u. Müller. 86 u. Xlll S. 160. Preis ein Glockengießer zu Breslau   in der Stadt" ist uns ebenfalls geliebten Russen als Beute hinwarf. Die sächsischen Truppen, 80 Pf. Dem, der sich in Berlin   an Hochschulen wissen bekannt. die das Spiel nicht mitmachten, mußten nach Desterreich flüchten, schaftlichen Studien widmet oder die Bibliotheken benutzen und Leipzig   wurde von preußischen Truppen, meist Landwehr will, wird das Büchelchen manch' guten Dienst leisten. befeßt. Darunter ein Bataillon aus Stettin  , wo damals die Das Frauenbuch. Ein ärztlicher Rathgeber für die Frau in Cholera herrschte. Das Bataillon lag in der Pleißen­der Familie und bei Frauenkrankheiten. Von Frau burg  . Plötzlich es war Anfangs Juli zeigten H. B. Adams, Dr. med. Mit Abbildungen. Stuttgart  . fich in dem Bataillon verdächtige Krankheits Er­Süddeutsches Verlags- Institut. 1. Heft. Preis 50 Pfennig. scheinungen erst war es, Diarrhöe" oder Ruhr", allein der ( Vollständig in 14 Heften.) bligartig eintretende Tod in einigen Fällen ließ nach 24 Stunden um ein Königreich und andere Geschichten. Von Leon feine Täuschung mehr zu: es war die Cholera, die Cholera in Rosenzweig. Wiesbaden  . Verlag von H. Sadowsky. Preis der schlimmsten Form ähnlich wie 1892 in Hamburg  . Was thun? Die Stadtkommandantur war in arger Verlegenheit. Blieb das Bataillon in der Pleißenburg, so war dessen Dezi­mirung gewiß. Quartirte man es in die Stadt ein, so wurde die Seuche in die Bevölkerung getragen, allein das Bataillon tam in günstigere Gesundheitsbedingungen. Ein Soldatengemüth fonnte nicht lang schwanken. Das verseuchte Bataillon wurde in die Stadt einquartirt, und einige Duhend neuer Cholera herde wurden geschaffen. Die Cholera verbreitet sich mit furchtbarer Geschwindigkeit und sie war mörderischer als selbst die vorjährige Epidemie in Ham­ burg  . Damals sind vom Juli bis zum Oktober an die 6000 Menschen in Leipzig   und Umgegend der Cholera erlegen, die von der Stadt ferngeblieben wäre, wenn die Militärverwaltung die einfachsten hygienischen Regeln beobachtet, die elementarsten Rücksichten auf die Zivilbevölkerung genommen hätte. Aber- es galt ja die nationale" Einigung" Deutschlands  .

Tiefenfurt. Gewiß können die Mitglieder gestrichen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen den, alten Verbänden gegenüber, denen sie angehört haben, nicht nachgekommen sind. Es ist doch auch nicht mehr wie schicklich, daß man seine Beiträge solange zahlt, als man Mitglied eines Vereins ist. Wahrscheinlich wird Uebertritt vorgesehen sein. die Streichungsbestimmung auch durch Mitgliederbeschluß beim Gewerbegericht Charlottenburg  - Schöneberg   Nixdorf. Unter dem Titel Thalia" wird vom 15. Oktober ab in Wien   Außer über Sachen, die aus sozialen oder rechtlichen Gründen ein Fachblatt für die Bühnenangehörigen Desterreich- Ungarns ein besonders Interesse erregen, tönnen wir Berichte über die und Deutschlands   erscheinen, welches sich zur Aufgabe stellt, dortigen Gewerbegerichte nicht bringen und stellen Ihnen anheim, deren Interessen nach jeder Richtung hin fräftigst zu ver- dieselben dem Boltsblatt" für den Teltower  , Niederbarnimer, treten. Man abonnirt: Ganzjährig für 3 fl.( 6 M.), halb- Oberbarnimer u. s. w. Kreis zu übersenden. jährig 1,50 fl.( 3 M.), bei der Administration der Thalia" Wien   VI. Barnabitengasse 7a, mittels Postanweisung.

Ermordung des gräflich Blücher'schen Ehepaares. Auf das gräflich Blücher'sche Ehepaar in Wiezow bei Greifswald  wurde gestern von dem herrschaftlichen Gärtner ein Attentat verübt, wobei der Graf getödtet und die Gräfin schwer ver­wundet wurde. Der Mörder entleibte sich selbst.

Depeschen.

( Depeschen des Bureau Herold.)

Haafe. Wenden Sie sich, da speziell fächsische Gesetze zur Anwendung gelangen würden, an ein dort erscheinendes Blatt.

R. N. 90. 1. Lohnarrest ist unzulässig. 2. Wenn auf Ab­zahlung gekauft ist, so fann der Gläubiger pfänden: der Eigen thümer der Sachen muß dann interveniren. 3. Richten Sie eventuell ein schriftliches Gesuch an die Armendirektion."

K., Müllerstraße. Sie wollen gelegentlich zwischen 12 und 1 Uhr vorsprechen.

Ruheplatz 24. Die Erben eines Miethers sind troh weiter Pilsen  , 17. Oktober. Eine hier stattgefundene Versammt gehenden Kontraktes nur noch ein halbes Jahr lang von dem lung von Delegirten der sozialistischen   Arbeiterpartei West- Ablauf desjenigen Quartals, in dem der Tod erfolgt ist, an den Böhmens   erklärte sich mit der Wahlvorlage der Regierung ein- Vertrag gebunden. verstanden und beschloß, falls das Abgeordnetenhaus die Vor- Der Lehrherr. 1. Der Lehrherr hat die nach dem Lehr­lage ablehnen sollte, in einen allgemeinen Streit einzutreten. vertrag ihm obliegenden Pflichten zu erfüllen, hat also das ver­einbarte Kostgeld ohne jeden Abzug auszuzahlen. 2. Die Straf bestimmungen einer Fabrifordnung sind für Lehrlinge nur soweit verbindlich als die Strafbestimmungen im Lehrvertrag Aufnahme gefunden haben. 3. Die Klage auf Zahlung des Koſtgeldes ist bei dem Gewerbegericht anzubringen. 4. Der Lehrling iſt der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen. Demjenigen gegen­über, der an Stelle des Lehrherrn seine Ausbildung zu leiten hat, ist er zur Folgsamkeit verbunden. Ein Züchtigungsrecht hat der Stellvertreter nicht.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.) Der Graf befand sich gestern Vormittag in der zwölften München  , 17. Oftober. Im Abgeordnetenhause wurde heute Stunde mit seiner Gemahlin in einem nach dem Schloßpark be- die Debatte über den Futternothstand fortgesetzt. Während einer legenen Zimmer und war gerade an ein offenes Fenster heran- Rede des Abgeordneten von Vollmar ertönte von der Tribüne getreten, als plötzlich ein ca. 25 jähriger Jäger, der feit Jahren ein Bravorus, worauf der Präsident die Tribüne räumen ließ. auf dem gräflichen Gut beschäftigt, türzlich aber entlassen war, Lens, 16. Oktober. Die Kavallerie mußte neuerdings gegen vor dem Fenster erschien, feine Doppelflinte von der Schulter die Streitenden einschreiten, welche die Arbeiter an der Arbeit nahm, auf das gräfliche Paar anlegte, und ohne daß verhindern wollten. Man befürchtet ernste Zwischenfälle. es jemand verhindern konnte, zwei Schüsse auf die nichts Ahnenden abfeuerte. Die eine Kugel drang dem Grafen direkt in den Kopf und führte seinen sofortigen Tod herbei, während die zweite Kugel die Gräfin am Hals streifte und sie zu Boden streckte. Beim Herannahen des durch die Schüsse alarmirten Dienstpersonals warf der Mörder die Flinte fort, rannte in den Flur des gräflichen Schlosses, zog einen sechs­läufigen Revolver hervor und schoß sich in die Schläfe. Der Tod trat sofort ein. Der Thäter ist gleichzeitig Jäger des Grafen gewesen und war als ein sehr sicherer Schüße bekannt. Er stand in einem intimen Liebesverhältniß zu einem Mädchen im Schloß, und um der Liebelei ein Ende zu machen, wurde dieses, bei der das Verhältniß nicht ohne Folgen geblieben war, vom Gute entfernt.(!) Der Jäger wollte das Verbleiben seiner Braut bewirken, erhielt aber aus diesem Grunde selbst seine Kündigung.(!)

Die Jeunesse dorée in Italien   macht den betreffenden Herren Vätern recht viel zu schaffen. Erst neulich wurde mit­getheilt, daß des frühern Minister- Präsidenten Crispi einziger Sohn erst einen Kursus im Korrektionshause durchmachen mußte und dann nach Amerika   abgeschoben wurde. Nun fommt folgende Nachricht. Von der Straffammer in Ravenna   wurde der Sohn des gewesenen Polizei- Präsidenten von Neapel  , der Commendatore Achille Sangiorgi, wegen Wechselfälschung zu sechs Jahren Ge­fängniß, zu den Kosten und zu lebenslänglicher Ausschließung von allen Staatsämtern verurtheilt. Der Prozeß hat großes Aufsehen erregt.

Großfener. Paris  , 16. Ottober. Der große Brand, welcher Nachts in Saint- Denis   stattfand, zerstörte die Werkstätten der Allgemeinen Baugesellschaft, in denen sich viele von der Schlafwagen- Gesellschaft bestellte Waggons befanden. New York  , 16. Oftober. Zwei Schiffsuntergänge. Während des am Freitag herrschenden Sturmes ging auf dem Erie- See das Transportschiff Dean of Richmond mit 18 Per­fonen unter. Daffelbe Geschick traf auf den Michigan  - See ein Fahrzeug mit sechs Personen.

F

Literarisches.

Briefkaffen der Redaktion. Düsseldorf  . Wir behandeln die Sache, wenn das Urtheil vorliegt. M. R. W. Wenn Sie das wissen wollen, müssen Sie sich bei einem fächsischen Abgeordneten erfundigen. A. 3. 101. Bayern   10 M., Sachsen   15 M., Preußen eben falls 15 M. E. M. 30. Woher der Ausdruck des Volksgerichts Haber­Die zweite Frage fönnen felbtreiben rührt, ist unbekannt. wir nicht beantworten. E. J. Solche müssige Frage müssen Sie an Leute richten, die weniger als wir zu thun haben. R. S. 18,, Veneta." Sind die Mitglieder Parteigenoffen, wird es aufgenommen. Um Antwort wird gebeten. M. W. 20. Im Vereinskalender finden Sie die uns be­tannten Arbeiter- Turnvereine.

Zwei rothe Mordbrenner. Können Sie sich keine ge­Bei 131/2 Meter Breite fchmackvollere Titulatur beilegen? machen ca. 19 Meter Länge einen preußischen Morgen aus. Die andere Frage müssen Sie an einen Soldaten richten.

A. E., Sedanstr. 3. Leider liegt Verjährung nicht vor. E. R., Lieguiterstr. 40. Sprechen Sie gelegentlich zwischen 12 und 1 Uhr unter Mitbringen Ihrer Klebefarten vor. 12 Aachen  . So lange Sie nicht geschieden sind: Ja. A. M. Wenden Sie sich an das Vormundschaftsgericht. H. T. Nein, Sie können Schadensersatz begehren; aber lohnt der Prozeß die damit verbundenen Scheerereien? Thiel. Privatangelegenheiten gehören nicht in den lokalen Theil.

Theilen der Vereinigten Staaten   find nicht überall dieselben. A. B. 300. Die Rechtsverhältnisse in den verschiedenen Zöllner. An den Vorstand der Anwaltskammer. Briefliche Anwort müssen wir ablehnen.

Paul W. Der Bürgermeister soll seine Nase tiefer in das Vereinsgesetz stecken: er hat Unrecht. Warten Sie ruhig ab, was Ihrem Verein gebraut werden soll.

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Pforzheim  , N. T. Der Anwalt ist im Recht. Wenn in ausdrücklich ausgeschlossen wird, so folgt dieselbe nach dem Gesetz der Vollmacht die Ermächtigung, Vergleiche zu schließen, nicht aus dem Ertheilen der Prozeßvollmacht.

Bildstock. In Preußen und im übrigen deutschen Reich giebt es feine Wahrheit, die in bezug auf einen Beamten aus­gesprochen, nicht als Beleidigung aufgefaßt und bestraft werden fönnte. Das nennt sich Rede- und Gedankenfreiheit. Ihre Verurtheilung ist deshalb nicht auffallend.

Dr. S. Besten Dant. Aber, ob Spezifikation im Sinne des A. 2. R. vorliegt, ist mindestens zweifelhaft; das Reichs­gericht nimmt das Gegentheil an. Außerdem geht die Darlegung zu sehr ins formell juristische, vor dem mit Recht jeder Nicht­jurist eine Scheu hat. Die Ungeheuerlichkeit des Falles würde durch derartige Erörterungen abgeschwächt werden.

König. Verjährung ist noch nicht eingetreten. Otto Müller  . Ist es Ihnen noch Mittwoch möglich, so wollen Sie zur Rücksprache eventuell zwischen 7 und 8 Uhr uns gelegentlich besuchen.

P. C. M. Der für Berlin   festgesetzte ortsübliche Tageslohn beträgt für männliche Arbeiter über 16 Jahren 2 M. 70 Pf., für weibliche 1 M. 50 Pf., für männliche Arbeiter unter 16 Jahren, 1 M. 30 Pf., für weibliche 1 m. Wongen i. A. Ja.

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Genossen Hasenhaide. Darüber, ob der Unternehmer oder der Arbeiter den Besit des Krankenkassenbuches während der Dauer des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren hat, bestimmt das Gesetz nichts. Indeß wird man dem Unternehmer das Recht der Aufbewahrung zubilligen müssen, da er für richtige Zah lung u. s. m. verantwortlich ist. Die Ansprüche eines erfrantten Raffenmitgliedes sind von dem Besitz des Krantentassenbuches nicht abhängig: ihm ist die statutenmäßige Hilfe auch dann zu gewähren, wenn er im Besiz des Kassenbuches sich nicht be= findet.

Görlig. Thomas, Rixdorf, Faltstraße 5, II, Geschäftsleiter der Steinarbeiter Deutschlands  .

N. Reh. Wenden Sie sich um Auskunft an den Arbeits­nachweis der Metallarbeiter, Wallstraße 7/8.

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Berantwortlicher Redakteur: Wilhelm Schröder in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  , SW, Beuthstraße 2.