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Verfehlter Polizeikampf gegen Bilder.

Neukölln. Entzogene Badegelegenheit. Im vergangenen Jahre war am Das Votum der Geschworenen lautete auf Brandstiftung und Wahlrecht und Krankenhausbehandlung. Schon bei den legten Luftschiffbafen an der Pirschheide ein Freibad entstanden, das auch Versicherungsbetrug unter Zubilligung mildernder Umstände. Das Etatsberatungen wurde von unseren Parteigenossen im Stadt- in diesem Jahre wieder von den borjährigen Besuchern eröffnet Gericht hielt nur die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten  parlament darauf hingewiesen, daß es ein unhaltbarer Zustand sei, wurde. Von der Direktion des Luftschiffhafens wird jezt das Baden für den einzigen Milderungsgrund und erwog, daß die Tat von daß wähler, welche für sich oder ihre Familienangehörigen Kranken an dieser Stelle verboten, Zuwiderhandelnde sollen unnachsichtig zur großer Gemeingefährlichkeit zeuge. Das Urteil lautete auf wei Hausbehandlung in Anspruch genommen baben, die Kosten dafür anzeige gebracht werden. Nach einer öffentlichen Mitteilung der Jahre Zuchthaus   und fünf Jahre Ehrberlust. aber nicht gleich bezahlen können, ihres Wahlrechts verlustig gehen, Luftschiffhafendirektion sollen einige halbwüchsige Burschen die als die nicht bezahlte Krankenhausrechnung Armen Vorübergehenden belästigt und auch einzelne Einrichtungen des unterstüßung angesehen wird. Unsere Genossen verlangten, daß Luftschiffhafens beschädigt haben. Auch wir verurteilen es, daß An den Theaterdirektor Besten, der in Göttingen   das Varieté ein Extrafonds für derartige Zwecke angelegt werden sollte, damit einzelne Personen sich Ungezogenheiten erlauben; das brauchte aber Colosseum" innehat, erließ die Polizeiverwaltung eine Verfügung, die Krankenhauskosten nicht aus der Armentasse gezahlt zu werden für die Direktion des Luftschiffhafens fein Anlaß zu sein, hierunter durch die sie die Entfernung der Glasbilder aus den Fenstern brauchten. Bom Magistrat wurden verschiedene rechtliche Ein- nun alle Badenden leiden zu lassen. Gerade in der Brandenburger   der Parterrelokalitäten einer Bar forderte. Diese Bilder sind wendungen gemacht schließlich wurde aber doch die Angelegenheit an Borstadt, wo leider so wenig Badegelegenheit vorhanden ist, war symbolische Verherrlichungen von Wein, Weib und Gesang. Die das Freibad ein dringendes Bedürfnis. Hätte die Direktion des Polizei vertrat den Standpunkt, daß ihr Anblick geeignet ist, die Die Etatsberatungen waren kaum vorbei, da erschien in der Luftschiffbafens an die Badenden eine Aufforderung gerichtet, auf Sittlichkeit zu gefährden, da sie Frauenspersonen mit nadten Brüfter Neuköllnischen Zeitung" am 12. April eine Notiz, wonach den Groß- Ausschreitungen etwas Dbacht zu geben, so wären weitere Flegeleien darstellten. Das Publikum habe auch Anstoß daran genommen. Berliner   Gemeinden demnächst ein Antrag zugehen wird, der Maß- einzelner Personen sicher unterblieben. Der Regierungspräsident und Oberpräsident verwarfen die Bes nahmen treffen soll, daß die Gewährung von Krankenhauspflege schwerden des Herrn Besten. nicht mehr als Armenunterstützung anzusehen ist. In der Notiz

die Armendeputation verwiesen.

Jugendveranstaltungen. wurde dann auf die Maßnahmen Charlottenburgs verwiesen, wo Arbeiterjugend Pankow Schönhausen  . Sonntag, den 16. Juni: man es verstanden hat, eine andere Regelung zu treffen, und gleich- Spielfahrt nach Buch. Die Arbeiterschaft von Pankow  - Schönhausen   ist dazu zeitig wurde bemerkt, daß der Neuköllner Magistrat sich bereit er- mit ihren Kindern besonders eingeladen. Abmarsch mittags 2 Uhr Bant. Kirche. Fahrgeld 20 Pf. Proviant und Liederbücher, mitbringen. klärt hat, den gleichen Weg einzuschlagen, wie Charlottenburg  .

Gerichts- Zeitung.

Besteht ein Schimpfrecht der Richter?

Darauf flagte B. beim Oberverwaltungsgericht. Hinsichtlich der Bilder der Fenster machte er geltend, daß sie unmöglich in sittlicher Beziehung Anstoß erregen könnten. Es seien künstlerische Reproduk­tionen eines Kunstmalers in Kassel  . Jedes foste 200 m.

Das Oberverwaltungsgericht hob dieser Tage die polizeiliche Verfügung auf, die die Beseitigung der Glasbilder forderte. Der Senat hat nach den vorliegenden Photographien nicht die Ueber­zeugung gewinnen können, daß durch die Bilder die öffentliche Sitt­lichkeit verlegt werde.

Konservative Wahlmanöver.

Wenn nun der Magistrat die Absicht hatte, hier Aenderungen zu treffen, so wäre es notwendig gewesen, doch noch vor der neuen Aufstellung der Wählerlisten eine dementsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zu bringen, bis jetzt ist es jedoch noch nicht geschehen. Da aber gleich nach dem Juliumzugstermin mit der Aufstellung der neuen Wählerlisten begonnen wird, so dürfte es Durch eine Ausführung in der mündlichen Begründung allerhöchste Zeit sein, daß der Magistrat dem noch nachkommt, da eines Urteils fühlte sich der Bergmann Bernhard Am 10. Januar fand in Konradswaldau, im Wahlkreise des sonst die ganze Angelegenheit wieder auf ein Jahr verzögert wird. 2önnermann aus Gelsenkirchen   beleidigt und feudalen Grafen Carmer- Often, eine konservative Wählerversamm­zu Potsdam   vom 5. März 1912 eine kleine Besserung in der Rechts- strengte dieserhalb gegen den Vorsitzenden der 3. Straffammer lung unter Leitung des Rittergutsbesizers, Landesältesten und des Essener Landgerichts, Landgerichtsdirektor Hauptmanns Nitschke statt. Im Verlauf der Bersammlung erklärte Tage eingetreten. Durch die Städteordnung wird bestimmt, daß derjenige, der im Richter, vor dem Essener Schöffengericht die Privat- Nitschke, daß er einen anonymen Brief erhalten habe, der den lezten Jahre Armenunterstügung erhalten hat, seines Wahlrechts verlustig flage wegen Beleidigung an. Der Privatkläger nationalliberalen Gegenkanditen Reinede betreffe und Angaben geht. Und da nicht bezahlte Krankenhauskosten als Armenunterstützung wurde am 28. März cr. von der erwähnten Straffammer über die fittliche Qualität desselben enthalte. Im allgemeinen, Betrachtet werden, so wurde es vielfach von der Gemeinde so gehand wegen Streifvergehens- versuchter Nötigung zu einem so behauptete der Herr Hauptmann und Rittergutsbesizer, lege habt, daß ein Wähler seines Wahlrechts verlustig ging, auch wenn Monat Gefängnis verurteilt. In der Begründung des Urteils man anonymen Briefen wenig Bedeutung bei, aber er halte es er bereits die Kosten ratenweise zurückerstattet hatte, jedoch seit der rügte der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender trotzdem für sein Pflicht, diesen Brief in der Versammlung vor­In dem oben erwähnten Urteil handelt es sich um einen Neu- des erkennenden Gerichts die Art der Verteidigung des jetzigen zulesen, weil aus ihm hervorgehe, mit welchen Charaktereigenschaften köllner Wähler, der gegen seine Nichtaufnahme in die Wählerliste Privatklägers mit folgenden Worten: Es ist lächerlich, wenn der nationalliberale Gegenkandidat des Herrn Grafen Carmer aus­Klage beim Bezirksausschuß erhoben hatte. Die Stadtverordneten  - der Angeklagte behauptet, am frühen Morgen spazieren ge- gestattet sei. Der mit so noblen Waffen kämpfende Agrarier las bersammlung hatte aus zweierlei Gründen seine Aufnahme in die gangen zu sein, um sich am Gesang der Vögel zu erfreuen." den von verleumderischen Angriffen triefenden Brief vor und fügte Liste abgelehnt. Der zweite Grund, der hier interessiert, war, daß Darauf übte der Vorsigende unter Bezugnahme auf einen von am Schluß noch hinzu, daß ein Mann, über den man so denke feine Ehefrau Krankenhausunterstützung in Anspruch genommen hätte. einem Beugen geschilderten, mit dem Bergehen Linnermanns und schreibe, natürlich nicht geeignet sei, als Reichstagskandidat Dieser Auffassung trat der Bezirksausschuß entgegen, indem er im Zusammenhang stehenden Vorfall folgende persönliche zu fungieren. Reinecke war in der Versammlung, wo die gemeinen Dieser Versagungsgrund greift nicht durch, weil eine Armen- Stritit an demselben:" Als die Arbeitswilligen in Begleitung Berleumdungen über seine Person durch den Rittergutsbesitzer Dieser Versagungsgrund greift nicht durch, weil eine Armen- bon unterstützung nur die Eigenschaft eines Vorschusses hat, dessen von Gendarmen tamen, verschwand der Angeklagte nach Nitschte verbreitet wurden, nicht zugegen. Später erhielt er da­das sind die von Kenntnis. Da der Brief von Anfang bis Ende so ziemlich glatt Tilgung auch die politischen Folgen der Armenunterstügung beseitigt." Art der feigen Memmen, die Tatsachen auf den Kopf stellte, verklagte er den Hauptmann

erklärte:

Gegen dieses Urteil ist teine Berufung eingelegt, somit hat es richtigen!"

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Rechtskraft erlangt. Demnach find die Gemeindeverwaltungen jetzt Die Verhandlung in der Beleidigungsklage endete mit Nitschke. Das Schöffengericht Guhrau   hielt es für berechtigt, daß berpflichtet, alle diejenigen in die Wählerliste aufzunehmen, welche Freisprechung des Angeklagten. Sie wurde ein Konservativer den politischen Gegner in der gemeinsten Weise Strankenhausunterstützung in Anspruch genommen haben, fie aber bis folgendermaßen begründet: Der Privatkläger hat in seiner verleumbe und sprach deshalb den Rittergutsbesiker, Landesältesten zum Tage der Auslegung der Wählerliste zurückgezahlt haben; ferner Eigenschaft als Angeklagter in der in Frage stehenden Ver- und Hauptmann frei. Die Straffammer in Glogau  , die jetzt als alle diejenigen, welche in einer vorübergehenden Notlage Armen- handlung ganz unglaublich dreiste Unwahrheiten zu seiner Berufungsinstanz zu urteilen hatte, hob den Freibrief für konfer­unterstützung in Anspruch nehmen, diese aber bis Auslegung der unterstützung in Anspruch nehmen, diese aber bis Auslegung der Verteidigung vorgebracht. Einen solch trassen Mißbrauch der vative Berleumder auf und erkannte auf 300 M. Geldstrafe wegen Listen zurückzahlen. Hoffentlich fommen die Gemeinden Groß- Berlins bald dazu, Strafprozeßordnung und die damit verbundene Mißachtung öffentlicher Beleidigung. Der schmußige Inhalt des anonymen Briefes ist gar noch als einige der gröbsten Härten des Wahlrechts durch Schaffung solcher des richterlichen Ansehens, die geeignet war, die staatliche Fonds zu beseitigen. Rechtsordnung zu untergraben, war der Angeklagte nicht Flugblatt im Wahlkreis verbreitet. Bezeichnend ist, daß kein konser­Ein schwerer Automobilunfall ereignete sich am gestrigen allein berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auf das ent- batives Organ diese niederträchtige Kampfesweise verurteilt hat. Donnerstagnachmittag gegen 145 Uhr am Hermannplatz. Dort schiedenste zurückzuweisen. Die Ausführungen in der Urteils- Wie muß es mit der Partei bestellt sein, die mit solch schmutzigen wollte der 69jährige Kaufmann Gustav Rummel, Weserstr. 215 begründung waren in tatsächlicher Beziehung richtige und an- Rampfmitteln arbeitet. wohnhaft, furz vor einem herannahenden Privatautomobil den gebrachte, um das Prestige des Gerichts zu wahren. Fahrdamm überschreiten, wurde jedoch von dem Kraftwagen erfaßt und überfahren. Der Verunglückte wurde nach der Unfallstation in der Steinmetzstraße gebracht, wo der anwesende Arzt mehrere schwere Rippenbrüche, einen Bruch der rechten Hand, sowie Haut­abschürfungen am Kopf und den Beinen feſtſtellte. Der Schwer verletzte wurde nach Anlegung von Notverbänden in das hiesige Krankenhaus eingeliefert. Ober- Schöneweide.

Aus Mecklenburg  .

Eine eigenartige Anklage wurde am Montag vor dem Schöffen= gericht zu Bütow an der Warnow   verhandelt. 26 streikende Arbeiter aus der Bleetschen Papierfabrik hatten gerichtliche Entscheidung beantragt, weil sie wegen Streifpostenstehens und ruheſtörenden Bärms" vom Magistrat mit einer Strafverfügung von 20 M. event!.

Ein Richter handelt bei Verkündung der Urteilsgründe in Wahrnehmung berechtigter Interessen und in Ausübung einer Pflicht. Wenn er aber diese Gelegenheit mißbraucht, um zu beleidigen, so ist er strafbar. Im Gegensatz zu den Gründen des freisprechenden Urteils wird die allgemeine Rechts- 5 Tagen Haft bedacht worden waren. empfindung dahin gehen: der Vorsitzende hat durch den Fabrikbesitzer Bleek, der als Zeuge vernommen wurde, wollte Bei den am Montag vollzogenen Vermehrungswahlen wurden Gebrauch des Schimpfwortes feige Memmen" gezeigt, daß er angeblich belästigt worden sein. Durch Befragen des Richters wurde gewählt: in der ersten Klasse die Fabrikdirektoren Weber und Brieger beleidigen wollte." Er hat überdies den mit der angeblichen festgestellt: an einem Abend hatten Ansammlungen stattgefunden, und in der zweiten Klasse der Grundbesizer Schmeckel und der Bau- Straftat des Angeklagten in keinem Zusammenhang stehenden auch wurde gejohlt". Zeuge Bleek legte im weiteren Verlaufe meister Nordquist von der Terraingesellschaft Oberspree. Die Sozial- Vorfall herangezogen nicht in Ausübung seines Rechts der Verhandlung das Geständnis ab, daß er nicht glaube, daß die demokratie war an diesen Wahlen nicht beteiligt. Nach der von der und seiner Pflicht einer Urteilsbegründung, sondern lediglich Streikenden selbst gejohlt hätten, aber der Arbeiter Bernik, der Vertretung demnächst vorzunehmenden Wahl eines besoldeten und bei Gelegenheit derselben. Seine Ausführung, es" ber- unter den Streifenden gewesen sei, habe Grimassen gemacht! eines unbesoldeten Schöffen, hat dieselbe ihre höchstzulässige Stärke, nämlich 30 Mitglieder erreicht. Für die Stelle des befoldeten Schöffen schwand der Angeklagte nach Art der feigen Memmen," das Beuge Schußmann Ewald bekundete, die Ansammlungen in der sind die richtigen", beweist eine parteiische Voreingenommen- Nähe der Bleekschen Fabrik hätten aus Frauen und Kindern be­find 117 Bewerbungen eingegangen. Der Verein Jugendheim ist, nachdem die vor Jahresfrist von der heit gegen den Angeklagten und enthält eine grobe Beleidigung. standen; als ruhestörenden Lärm habe er es nicht aufgefaßt. Daß Polizeibehörde gegen den Verein verfügte Auflösung mangels jeg- Wenn solche Beleidigungen, die Gerichtsvorsitzende unter dem Streikende gejohlt hätten, habe er nicht gehört. Schutzmann Zeuge lichen Grundes zurückgenommen werden mußte, doch noch für Schuh ihrer Autorität ausüben, straflos bleiben sollen, so Ulrich sagte aus, daß er von der Behörde beauftragt worden sei, politisch erklärt worden. Die Handhabe zu diesem Vorgehen glaubt bleibt dem Verlegten, falls er nicht der vernünftigen die Streitposten aufzuschreiben. Er habe alle Streifenden, die er die Polizei in einem in einer Jugendversammlung behandelten Ansicht ist, daß auch ein Landgerichtsdirektor seine Ehre nicht getroffen habe, als Streitposten angesehen und aufgeschrieben; ob Thema und eines dort verbreiteten Flugblattes gefunden zu haben. verlegen fönne, nichts übrig als Wiederbergeltung durch fie in der Tat Streitposten gestanden hätten, wisse er nicht! Bleek Es wird von der Polizei daher die Einreichung der Vereins- förperliche Züchtigung auf der Stelle. Damit dieser Zustand habe ihm erzählt, alle Streikenden stünden Posten, somit seien auch satzungen und eines Verzeichnisses der Vorstandsmitglieder gefordert. nicht eintrete, ist zu wünschen, daß das Reichsgericht den Arbeiter aufgeschrieben, die er gar nicht gefehen habe. Das Gericht Beides ist jedoch nicht vorhanden. Bei der anerkannten Objektivität sprach die Arbeiter allesamt frei; die Kosten fallen der Staatstaffe der Polizeibehörden werden nun demnächst wohl auch diverse andere unhaltbaren Freispruch aufhebt. zur Last. Vereine, die sich sehr lebhaft der Bekämpfung der Sozialdemokratie Gesundem Rechtsempfinden entspräche es, daß die 26 unschuldig widmen, dem gleichen Schicksal anheimfallen. In drei Tagessigungen verhandelte das wur- Angeklagten die ihnen erwachsenen Auslagen erstattet erhielten gericht am Landgericht I   unter Vorsiz des Kammergerichtsrats und daß die an der leichtfertigen Anklage Schuldigen auf die An­Snister eine Anflage wegen borsäglicher Brand- flagebant tämen. stiftung gegen den Schankwirt Otto Anton aus der Lorking­

Der Arbeiterschaft kann diese Maßnahme der Behörde nur recht sein, indem dadurch mehr als sonst das Interesse an den Be­strebungen der Arbeiterjugend geweckt und damit zugleich die Aus­gestaltung des Jugendheims gefördert wird. Lichtenrade  .

Der hiesige Arbeiter- Radfahrerverein feiert am Sonntag, den 16. Juni, sein diesjähriges Stiftungsfest. Da genannter Verein bei Arbeitervergnügungen stets mitwirkt, wird die Arbeiterschaft ersucht, sich rege an dem Fest zu beteiligen.

Spandau  .

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Brandstiftung in der Lorkingstraße.

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Briefkaften der Redaktion. Die furistische Sprechstunde findet 2tndenstraße 69, born vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis Uhr abends, Sonnabends,

straße. Der Angeklagte hat durch seine verbrecherische Tat in der Arbeiter Wanderverein   Berlin  ". Wanderfahrt am Sonntag, den Nacht zum 1. März in dem Hause Lorgingstr. 28 die Hausbewohner 16. Juni, nach Eberswalde  ( Wasserfall), Bainhammer. Spechthausen, in Angst und Schrecken versezt und die Gesundheit mehrerer Ber- Nonnenfließ, Melchow  , Biesenthal  . Abfahrt 6 Uhr Stettiner Hauptbahnhof  , In jener Nacht war in einem Keller nur bis Station Eberswalde  ( Wafferfall). fonen gefährdet. Touristenverein" Die Naturfreunde", Ortsgruppe Berlin  . unterhalb der Antonschen Schankwirtschaft Feuer ausgekommen, Sonntag, den 16. Juni; a) Wanderung von Grünau   über die Müggel­welches, ehe es entdeckt wurde, mehrere Verschläge und berge nach Rahnsdorf  ( Freibad); Abfahrt nach Grünau früh 6.00 Görliger Mobilien, sowie die Baltenlage erfaßt und im Treppen Bahnhof  ; b) nach Rahnsdorf  . Abfahrt Schlesischer Bahnhof   mittags 12.23 hause eine so starke Rauchentwickelung hervorgerufen hatte, daß die nach Rahnsdorf  . Gäste willkommen. Boranzeige! Am Sonntag, den 23. d. M., findet eine Spreewaldfahrt Sozi Karten" bringt das am Abonnentenschwund leidende Treppen fast gar nicht mehr pajsierbar waren. Der Mieter des Spandauer Tageblatt" heraus. Es sollen, wie auf einer derselben Hauses hatte sich eine gewaltige Banik bemächtigt und einige Be- statt. Abfahrt am 22. Juni nach Betschau nachmittags 3.25 und 7.15 bom bemerkt wird, Anregungen gegen die Sozialdemokratie fein, in Wirt- wohner der oberen Stockwerte waren schon willens, aus dem Görliger Bahnhof. Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter lichkeit sind es die plumpesten Schwindel, die jemals über die Sozial- Fenster zu springen. Auf die Hilferufe der Geängstigten wurden zu Hamburg.  ( E. 5. 29.) Filiale Friedrichshagen  . Sonnabend, demokratie verbreitet wurden. Allem Anschein nach sucht das Blatt über zwei Hakenleiter und zwei Steckleitergänge hinweg Mann den 15. Juni, abends 8%, Uhr, Generalversammlung bei Tinius, Wilhelm­die infolge seines geringen Abonnentenstandes wenig lohnende Ver- schaften der Feuerwehr nach oben geschickt, die eine Anzahl straße 53. leumdung der Sozialdemokratie durch Karten, für dies es noch Geld von Personen ins Freie brachten. Ein Bewohner des Hauses war schon halb ohnmächtig und konnte sich nur auf allen Bieren herausschlagen will, zu ersetzen. Die Sozialdemokratie des Kreises Potsdam Spandau Dst zum Fenster schleppen. Bei Besichtigung des Brandherdes stellte havelland hat von solchen Schwindelpostfarten ebensowenig zu bes es sich heraus, daß es sich um eine vorsätzliche Brandstiftung handelt, fürchten, wie dies von den alten Ladenhütern des Reichsverbandes die leicht eine gewaltige Ausdehnung hätte annehmen tönnen. Unter von 4% bis Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage der Fall ist. Von solchen Lügenprodukten wendet sich jeder dentfähige dem Schanklokal des Anton lagen zwei Kellerräume, die beide zum ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort Ausbruch eines Feuers vorbereitet waren. In dem einen Keller, wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, Mensch mit Etel ab. dessen Inhalt mit Petroleum getränkt war, war unterhalb werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. der Balkenlage eine brennende Lampe Lampe aufgestellt, aufgestellt, welche C. P. 50, Pankow  . Ihre Frau soll sofort beim Amtsgericht Bankow  Ein Walderholungsstättenverein ist dieser Tage hier gegründet die Balkenlage zum Schwälen gebracht hatte. Der Angeklagte hatte die Einstellung der Zwangsvollstredung beantragen und den Einstellungs­K. 23. 100. Dazu find 23. 333. 1. und 2. Aussichtslos. 3. Wenn aus worden. Der Zweck des Vereins ist die Errichtung und Unter- wohl gehofft, daß von dort das Feuer auch auf den anderen Keller- beschluß dem Gerichtsvollzieher übermitteln. Sie verpflichtet. haltung einer Walderholungsstätte für Potsdam  , Nowawes   und Um- raum überspringen würde, denn dort hatte er verschiedene Kisten mit reichende Gründe vorhanden sind, ja. A. 3. 03. Dhne nähere Sach­Wenn die Firma von den früheren gegend, um wenig bemittelten Rekonvaleszenten einen geregelten petroleumgetränkten Hobelspänen und anderen leicht brennbaren barstellung nicht zu beantworten. Waldaufenthalt mit Verpflegung während der Tageszeit zu ver- Stoffen aufgestellt. Seine Hoffnung, daß das überspringende Feuer Diebstählen Kenntnis erlangt, erscheint die Firma erfatpflichtig. schaffen und der bei derartigen Patienten schnell um sich greifenden diese Beweise seiner verbrecherischen Tat vernichten würde, erfüllte. B. 50. 1. und 3. Einen gefeßlichen Anspruch auf Herausgabe des Willi 15. Nein. Lungentuberkulose vorzubeugen. Die Walderholungsstätte soll auf sich nicht. Das schnelle Eingreifen der Feuerwehr war sehr bald von Kindes hat Ihr Mann nicht. 2. Nur der Vormund. R. N. 100. 1. und 2. Wegen der nicht länger als 4 Jahr fälligen dem Brauhausberge womöglich noch in diesem Jahre errichtet werden. Erfolg gekrönt. Der betreffende Bau ist mit ungefähr 25 000 m. veranschlagt worden. Der Angeklagte legte ein Geständnis dahin ab, daß er das Steuern unbeschränkt, wegen älterer Steuerrüdstände der 28,85 M. wöchent Bon privater Seite sind bereits einige größere Beträge gezeichnet. Verbrechen begangen habe, weil er sich in drückender materieller lich übersteigende Betrag. Wegen Alimente der etwa 20 M. übersteigende Betrag, falls Schuldner unverheiratet ist; falls verheiratet, der etwa E. S. 26. Nichten sich nach dem Objekt. Die Ortstrantenfassen von Potsdam   und Nowawes   haben sich ver- Lage befunden und sich aus derselben durch Erhebung der Ver- 27 M. übersteigende Betrag. pflichtet, dieser Walderholungsstätte geeignete Strante gegen Erstattung ficherungssumme von 18 000 m. herausreißen zu können hoffte. Die W. R. Der Standpunkt der Steuerbehörde entspricht dem Gesetz.­Versicherung war bedeutend zu hoch festgestellt. Alter Abonnent 55. 1. Die Hälfte. 2. 21 M. Jahressteuer, ausschließ­der Verpflegungskosten zu überweisen.

Potsdam  .

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