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Nr. 25. 30. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt

Aus der Partei.

Nochmals: Ein verfehlter Vorschlag.

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Die Dresdener Volkszeitung" hatte kürzlich den Vorschlag gemacht, parteipolemische Streitfragen, wie die Ausein­andersetzung über die Beteiligung der württembergischen Fraktions. mehrheit an der höfischen Eröffnungsfeier des Landtages, erst dem Parteiausschuß zur Besprechung und Klärung" zu über­weisen. Das Neckar- Echo" hatte diesen Vorschlag unterstützt und sich von einem solchen Verfahren die Vermeidung der endlosen Zerrereien in der Preſſe" versprochen. Der Vorwärts" da gegen hatte den Vorschlag unseres Dresdener Bruderorgans als ngangbaren Weg" gekennzeichnet und betont, daß Dis­fuffionen über parteitaktische Fragen gerade durch die Parteipresse der breitesten Parteiöffentlichkeit unterbreitet wer­den müßten. Jede" Dämpfung" sei da vom Uebel. Die Dresdener Volkszeitung" entgegnet darauf, daß sie eine Ausschaltung der Oeffentlichkeit und Bevormundung der Partei­presse keineswegs beabsichtige. Wohl aber handle es sich um Bei­legung der württembergischen Differenzen oder wenigsten Siche­rung einer kameradschaftlichen Form dieser Auseinandersetzungen. Das ist etwas wesentlich anderes, als was das Dresdener Partei­organ in seiner ersten Notiz gefordert hatte. Denn darin hatte es die Frage aufgeworfen, ob es nicht besser gewesen sei, wenn die Schwäbische Tagwacht" vorläufig geschwiegen und die Sache erst einmal dem Parteiausschuß zur Beratung überlassen hätte. Ein solches Verfahren glaubten wir aber gerade als Bebor mundung der Parteipreffe aufs schärfte zurückweisen zu müssen! Um so mehr, als wir nicht finden können, daß von den Kritikern der Fraktionsmehrheit eine andere als durchaus sachliche Polemik geführt worden ist. Jeden Versuch, eine derartige Kritik zu ver­zögern oder hintanzuhalten, müssen wir nach wie vor als einen böllig unzulässigen Eingriff in die Pflichten der Parteipreffe und die Rechte der Parteiöffentlichkeit zurückweisen. Wenn aber die Dresdener Volksitung" in einer ferneren Rotiz mitteilt, daß der Parteiausschuß sich in der Tat in seiner nächsten Sigung mit der württembergischen Frage beschäftigen werde, so bermag das natürlich unsere Auffassung in keiner Weise zu beein­flussen. Uebrigens wissen wir so wenig wie unser Dresdener Bruderorgan, in welcher Richtung sich die Erörterungen des Partei­ausschusses bewegen werden.

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Donnerstag, 30. Januar 1913.

aufgenommenen Vortrag wurde die Versammlung mit einem be- da das zur Unterbringung der 250 Arbeiter zu stellende Quartier­geisternden Hoch auf die freie Jugendbewegung und dem Absingen haus noch nicht fertig und noch nicht ein einziges Bett vorhanden Tdes Kampfliedes der Königsberger   Arbeiterjugend geschlossen. Die sei, die Erfüllung des Vertrages ablehne. Der Verband hat den Polizei war diesmal in der Versammlung durch einen Leutnant ihm angeblich durch die Nichtbeschaffung der Arbeiter entstandenen und einen Kriminalbeamten und vor dem Lokal noch durch mehrere Schaden von 6700 M. an den Architekten G. abgetreten, der die Polizeibeamte vertreten, jedoch verlief die Versammlung ohne jede Summe gegen S. einflagte. Störung. Wir fönnen mit dem Erfolg des polizeilichen Vorgehens icdenfalls zufrieden sein.

Soziales.

Krankenkassen bei der Reichspost.

Das Landgericht Aachen   hat zugunsten des Klägers erkannt. Dagegen hat das Oberlandesgericht Köln die Klage abgewiesen. In seinen Entscheidungsgründen führt das Oberlandesgericht aus: Die Einwendung des Beklagten, er sei nicht in Verzug gewesen, weil der Verband seinerseits mit der ihm obliegenden Verpflich= tung zur Stellung des Quartierhauses und der Betten im Verzuge

leichtert.

Verfammlungen.

Auf Wunsch der Unterbeamten wie auch des Reichstags ist in war, bringt die Klage zu Fall. Diese Verpflichtung stellt sich nach jedem Oberpostdirektionsbezirk eine Krankenkasse für die Unter- der ganzen Sachlage als eine Vorleistung des Verbandes dar. Sie beamten errichtet worden. Die Beamten zeigen aber feine sehr mußte spätestens mit Ablauf derjenigen Frist, die der Verband große Neigung, diesen Kassen beizutreten. In Berlin   z. B. haben dem Beklagten zur Beschaffung der Arbeiter gefeßt hatte, erfüllt bisher nur 346 Unterbeamte den Eintritt vollzogen. Das ist ver- sein. Tatsächlich war aber damals das Quartierhaus noch nicht ständlich, wenn man erfährt, daß der Einfluß der Mitglieder auf fertig. Ebenso wenig hat der Verband für Beschaffung der 180 die Kasse sehr gering ist. Den Vorsitzenden, der stets ein höherer Betten Sorge getragen, bei Ablauf der Frist waren 80 Betten und Beamter ist, ernennt die Oberpoſtdirektion, ebenso den Vorsitzenden Kopftissen noch nicht geliefert. Es stand deshalb dem Beklagten des Ausschusses, der außerdem in den Generalversammlungen allein gegenüber dem Anspruch des Verbandes der Einwand der Nicht­über die Hälfte aller in der Versammlung vertretenen Stimmen erfüllung des Vertrages zu; der Beklagte konnte sonach seine Ver­verfügt. Der Beitrag beträgt monatlich 50 Pf. für ledige, 1 M. pflichtung bis zur Erfüllung der Vorleistungspflicht des Verbandes für verheiratete Mitglieder. Die letzteren müssen monatlich noch verweigern. Aber auch wenn Zug um zug zu leiſten war, befand 25 Pf. mehr zahlen, wenn sie mehr als ein Kind haben. Die sich der Beklagte nicht im Verzuge. Bei Zug- um- Bugleistung bleibt Leistungen der Kasse sind minimal. Bei Operationen und Ent- der Verzug aus, so lange der Schuldner die Leistung wegen Aus­bindungen leistet die Stasse gar nichts, auch keine Zahnpflege. Die bleibens der Gegenleistung verweigern darf. Die Fälligkeit der Genossen Noske und Zubeil übten am Mittwoch in der Budget- Schuld tritt also nicht ein, so lange der Gläubiger nicht das zur kommission des Reichstages energische Stritit an solchen Kassenein- Erfüllung seiner Leistung Erforderliche getan hat, d. h. den richtungen und forderten vor allem Aenderung in der Richtung der Schuldner in Annahmeverzug gesetzt hat. Der Verband war aber Selbstverwaltung und höhere Leistungen. Die Reichspostverwaltung zur Zeit der Fristfeßung nicht leistungsberett. Der Kläger   kann berhielt sich jedoch ablehnend; es müßten erit Erfahrungen ge- sich auch nicht darauf berufen, daß der Verband zur Unterbringung sammelt werden. Die Verwaltung schäßt anscheinend die Unter- der Arbeiter in anderen Quartieren jeden Augenblick bereit gewesen beamten so niedrig ein, daß sie ihnen nicht zutraut, eine für sie sei. Der Kläger   hatte ein Recht darauf, die von ihm zu beschaffen­gegründete Stasse auch selbst zu verwalten. Die Einnahme der den Arbeiter in einem zu stellenden Quartierhaus untergebracht Reichspost im ordentlichen Etat ist auf 842 369 000 m. veranschlagt, zu sehen. Dadurch wurde ihm die Beköstigung der Arbeiter er­50 988 000 m. mehr als im Vorjahre. Es wurde der Vorschlag ge= Die vom Kläger   versuchte Revision wurde vom Reichsgericht macht, die Einnahmesumme höher im Etat einzustellen; ein Vor­am Dienstag verworfen. schlag, den die Verwaltung lebhaft bekämpfte. Genosse Ebert meint, daß nicht nur Berufsgenossenschaften und Die Klage hätte schon deshalb abgewiesen werden müssen, weil Versicherungsanstalten ihre Dienstpapiere als Geschäftspapiere ver- die Verpflichtung zur Lieferung von Streitbrechern eine moral­senden, also gegen wesentlich billigeres Porto, sondern auch die widrige und deshalb vom Recht nicht anzuerkennende Leistung ist. privaten Versicherungsanstalten, die doch in erster Linie der Profit­macherei dienen. Den Krankenkassen und Gewerkschaften wird die gleiche Vergünstigung verweigert. Die Reichspostverwaltung be­ftritt, daß die Versicherungsgesellschaften besser behandelt werden Die Machenschaften des gelben Führers der Berliner   Cafés als die Krankenkassen. Gegen die vorgeschlagene Erhöhung der ver­anschlagten Einnahmesumme wendet sich Genosse Noste, weil sie angestellten wurden in einer öffentlichen Versammlung einer ver­Während auch das Neckar- Echo" erneut den Vorschlag jeder soliden Etatisierung widersprechen. Der Kritik Eberts schloß nichtenden Stritik unterzogen, die am Montag früh 6 Uhr in den der Dresdener Volkszeitung" verteidigt, haben sich die Bremer sich der Abgordnete Giesberts an. Genosse Ebert konnte nachweisen, terial, welches der Referent Ortung, den aufmerksam lauschenden ,, Germaniajälen" stattfand. Aus der Fülle von urkundlichem Ma­Bürgerzeitung", die Bergische Arbeiterst im me" daß tatsächlich Vergünstigungen gewährt werden. und das Hamburger Echo" dem Protest des Vorwärts" mit Versammelten vortrug, tann an dieser Stelle nur das marfanteste erwähnt werden. Der durch eingeschriebenen Brief zur Versamm Entschiedenheit angeschlossen. Das Hamburger Echo" schreibt: lung geladene gelbe Häuptling Bernhard Burst in hatte durch ein Wir stimmen dem Vorwärts" durchaus zu und möchten umfangreiches Schreiben sein Fernbleiben zu beschönigen versucht, nur noch betonen, daß gerade der württembergische Streitfall ein Schulbeispiel dafür ist, wie Mißstände sich auswachsen getreu dem Vorgehen eines seiner Vorgänger, der in ähnlicher Sis tuation schon einmal vorgezogen hatte, Berlin   überhaupt fönnen, wenn nicht rechtzeitig die Parteiöffentlich- Durch grobe Unflätigkeiten eines Mannes wurden wiederholt zu verlassen, als er sich vor Gericht wegen der im Gastwirts feit sie erfährt und sich dagegen wehrt. Berufen sich doch die kleine Mädchen belästigt, die auf dem Wörther Platz und in der gehilfen" gegen ihn erhobenen Anschuldigungen verteidigen sollte. Abgeordneten für ihr jebiges Verhalten darauf, daß schon lange Weißenburger Straße sich spielend herumtummelten. Der Mann Der jezige gelbe Führer Burst in hat früher selbst zu den in ähnlicher Weise verfahren worden sei. Das wird wohl hatte sich den Mädchen in ganz schamloser Weise genähert und jetzt von ihm in der gehässigsten Weise bekämpften Roten  " gehört. stimmen. Aber die Parteigenossen innerhalb und außerhalb empörende Zumutungen an sie gestellt. Die Mutter eines der Eine ihm seinerzeit für Bettelverteilen" zuerteilte polizei­Württembergs sind über die Vorgänge eben nicht hinreichend Mädchen, die von ihrer Tochter auf den Unhold aufmerksam ge- liche Strafverfügung wurde vom Referenten unter allgemeiner, ver­unterrichtet morden, sonst würde gewiß schon längst lebhaftester macht worden war, hatte schließlich für dessen Festnahmte gesorgt. ständnisinniger Seiterfeit vorgezeigt. Nachdem dieser Herr Widerspruch erhoben worden sein. Nicht Zeitungspolemiten über Es war der Maler Richard Glaudenz, der nun gestern wegen Burst it sich ohne Glüd als Unternehmer versucht hatte, war es Parteifragen schaffen dauernde Uebel, sondern das Bemühen, um dieser Schandlosigkeiten vor der 3. Straffammer des Landgerichts I ihm darum zu tun, seine Person in, eine gesicherte Position zu des lieben Friedens willen fünf gerade sein zu fassen. stand. Die Tatsache, daß der Angeklagte, der verheiratet ist, schon bringen. Dies geht schon daraus hervor, daß er sich im Anfang seiner Das Solinger Parteiblatt bemerkt nody: zweimal wegen Erregung öffentlichen Aergernisses vorbestraft ist. Tätigkeit als Gründer eines gelben Vereins allen Ernstes bei den Sollte der Parteiausschuß sich trotzdem mit den Partei- hatte seinen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Puppe veranlaßt, den freiorganisierten. Gehilfen anzubiedern versuchte; die Hauptsache verhältnissen in Württemberg befassen, jo wäre es seine erste Medizinalrat Dc. Störmer als Sachverständigen zu laden. Der war ihm dabei die Schaffung einer gut dotierten Stellung. Da Pflicht, dafür zu sorgen, daß die württembergischen Landes- Angeklagte behauptete nämlich, daß ihn ein unbezwinglicher Drang ihm das natürlich nicht gelang, versuchte er sein Heil mit mehr statuten endlich in Uebereinstimmung gebracht werden mit dem zu diesen sonderbaren Straftaten verleite. Der Staatsanwalt hielt Erfolg mit der Gründung bzw. Wiederbelebung eines gelben Organisationsstatut der Gesamtpartei, so daß das Treiben des Angeklagten für außerordentlich gemeingefährlich Vereins", welcher in Gehilfenfreisen unter dem Namen Schwim­die Stuttgarter Parteiorganisation ihrer Zahl und Bedeutung und beantragte 2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. Das mender Sarg" bekannt ist. Seine alte Anhänglichkeit an die rote" nach in der württembergischen Landesorganisation zur Geltung Gericht erkannte auf 2 Jahre Gefängnis unter Anrechnung von Vergangenheit beweist der gelbe Führer noch heute dadurch, daß er tommen fann." 1 Monat Untersuchungshaft. in Ermangelung eigener geistiger Fähigkeiten in dem gelben Ver­bandsorgan fortgesetzt Artifel veröffentlicht, welche vor Jahren in der sozialdemokratischen" Zeitung" Der Caféangestellte" gestanden haben.

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Gerichts- Zeitung.

Schamlos.

Die Durchstechereien im Untersuchungsgefängnis,

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Gemeindewahl mit Proporz und Wahlzelle. In der zweitgrößten Industriestadt Niederösterreichs  , Wiener die dem Gefangenenauffeher Fröling sein Amt und eine empfind­Neustadt, die Genosse Bernerstorfer im Reichsrat vertritt, finden liche Freiheitsstrafe gekostet haben, beschäftigten gestern noch ein- Wie bereits berichtet, wurden die Caféfellner im Café Woerz" jezt zum ersten Mal in Desterreich Wahlen mit Proporz, Wahlzelle mal die 3. Strafkammer des Landgerichts I. Fröling war als am Nollendorfplatz während der Verhandlungen mit den Vertretern und Wahlkuvert statt und zwar zur Gemeindevertretung. In dem Aufseher im Untersuchungsgefängnis beschäftigt und hatte sich von ihrer Organisation entlassen. Es geschah dies deswegen, Wahlkörper des allgemeinen Wahlrects errangen unsere Genossen dem Schlächter Paul Gralland und mehreren anderen Unter- damit die Führer der gelben Bewegung ihren Mit. troz der Bedingung der dreijährigen Anfäffigkeit fünf von elf Sitzen suchungsgefangenen, die feiner Obhut unterstellt waren, verleiten gliedern vorreden konnten, im Café Woerz" be und mehr Stimmen als bei den Reichsratswahlen von 1911, wo lassen, ihnen Briefe an Angehörige aus dem Gefängnis hinaus zu stehe gar kein Streit. Die gelben Führer waren nur einjährige Ansässigkeit gefordert wird. Bezeichnend ist, daß man expedieren und auch sonstige Beſtellungen auszuführen. Fröling sich ihrer eigenen Gefolgschaft so wenig sicher, von der Auflegung aller drei Vorschlagslisten in den Wahlzellen ab- war wegen diefer Pflichtverletzungen von der Straffammer zu daß sie von ihr annehmen mußten, zu Streit gehen mußte, weil Deutschnationale die sozialistischen   und klerikalen 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden, die er gegen brecher diensten würden sie sich nicht hergeben. Der Listen entfernten". märtig verbüßt. Zwei Mitangeklagte wurden zu je 3 Monaten ganze Vortrag war den auch auf den Ton gestimmt, die Anhänger Gefängnis verurteilt, während gegen Gralland die Sache abgezweigt des gelben Vereins von der Verwerflichkeit der Mittel ihrer Führer werden mußte, weil er sich in dem Termin als verhandlungsunfähig zu überzeugen, soweit sich eben unter den Gelber Elemente befinden, erwies und eine Beobachtung seines Geisteszustandes notwendig welche bisher in Untenntnis der tatsächlichen Verhältnisse ge wurde. Nunmehr stand G. unter der Anklage der Beamten handelt haben.

scheid bekommen:

Jugendbewegung.

Eine Klage des Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe wegen Nichtlieferung von Streitbrechern.

Polizeiliches Versammlungs ,, recht" gegen die Arbeiterjugend. bestechung. Nach den Sachverständigenbekundungen des Gerichts- In der Diskussion ergab sich denn auch, daß der Zweck des Am 19. Januar wurde in Königsbergi. Pr.   eine Jugend- arztes Dr. Marg und des Oberarztes Dr. Schmidt von der Anstal: Vortrages vol I fomt men erreicht war. Der anwesende Vor­versammlung, in der ein Vortrag über Preußische Geschichte vor Herzberge ist der Angeklagte, der mehrere schwere Selbstmordver- ſizende des gelben Vereins, welcher dieses Amt allerdings erst seit 100 Jahren" gehalten wurde, von den anwesenden Bolizeibeamten suche ausgeführt hat, ein sehr minderwertiger, geistig defekter sechs Tagen bekleidet, drückte sich zwar sehr vorsichtig aus; zwar nicht aufgelöst, aber die Anwesenden zum Verlassen des Epileptiker, der während der Untersuchungshaft mehrmals den so- aber er ließ durchblicken, daß nicht nur er persönlich, sondern auch Saales gezwungen. Auf die eingelegte Beschwerde hat jetzt der genannten Gefängnisknall bekommen hat, sehr schwer erblich be- ein Teil der ihm bekannten älteren Mitglieder der gelben Ver­Verjammlungsleiter, Arbeiterjekretär Krüger, folgenden Be- lastet ist, aber zu der Zeit, als er die durchaus wohlüberlegten einigung das Reben im gelben Sumpf herzlich jatt Straftaten begangen, doch nicht als willensunfrei im Sinne des hätten. Auf eine harte Probe wurde die Disziplin der Ver­ Eine Auflösung der fraglichen Versammlung im Sinne des§ 51 des Strafgesetzbuchs angesprochen werden kann. Das Gericht sammelten gestellt, als sich ein weiteres Mitglied der Gelben als § 14 des Reichs- Vereinsgefehes hat nicht stattgefunden. Die verurteilte den Angeklagten, der zurzeit eine ihm wegen Hehlerei Gelber   aus Prinzip" erklärte und sowohl die eigenen, als auch Aufforderung, den Saal zu verlassen, und die Durchführung auferlegte einjährige Zuchthausstrafe verbüßt, zu einer Zusatzstrafe namentlich die Führer der freiorganisierten Stollegen in gehässigster dieser Aufforderung ist erfolgt, weil die Versammlung nach dem von 1 Monat Zuchthaus  . Gesamtinhalte des Vortrages als eine politische anzusehen war und daher den§§ 17 und 18 Abs. 6 des Reichs- Vereinsgesetzes zuwiderlief. Demgemäß war der diesseitige Beamte kraft der allgemeinen Befugnis der Polizei, strafbare Handlungen zu ver hüten, befugt, die Fortsetzung der Versammlung und das fernere Zusammensein der jugendlichen Personen unter 18 Jahren fast nur solche waren anwesend zu verhindern und die Räu­mung des Saales zu verlangen. Hiernach weise ich Ihre Beschwerde als unbegründet zurück. v. Wehrs." Das Reichs- Vereinsgesetz ist also mit allen seinen Bestimmun­gen für die Kaz'. Die Polizei kann nach der Ansicht dieses Be­scheides schon auf Grund ihrer allgemeinen Befugnisse" machen, was sie will. Jedenfalls wird der Polizei Gelegenheit gegeben werden, wenigstens noch den Nachweis zu führen, worin der po­litische Charakter des Vortrages bestanden hat.

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Ist bei einem gegenseitgen Vertrage der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzuge, so tann ihm der andere Teil zur Bewirtung der Leistung eine angemessene Frist scßen mit der Erklärung, daß er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist er berechtigt, Schadenersah wegen Nichterfüllung zu verlangen. Hat aber der Fristseßende nach dem Vertrage die Pflicht, seinerseits vorzuleisten, hat er das aber nicht getan, so kann durch seine Fristsetzung der andere Vertrags­teil nicht in Verzug kommen und ist deshalb auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Von diesen rechtlichen Gesichtspunkten aus ist der nachstehend mitgeteilte Rechtsstreit beurteilt worden:

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Weise beschimpfte. In seinem Schlußwort konnte der Referent die von gelber Seite teilweise versuchte Beschönigung des Verhaltens des gelben Führers Burstin auf das Gebührende zurückweisen, worauf folgende Resolution zur einstimmigen Annahme gelangte: Die am 27. Januar in den Germaniajälen" tagende, von zirka 1300 Caféangestellten besuchte öffentliche Versammlung protestiert auf das entschiedenste gegen das vom Referenten charakterisierte Treiben und Verhalten des gelben Söldlings und seiner Gefolgschaft in dem Lohnkampf der Berliner   Café­angestellten.

Die Versammlung verurteilt die Sonderbündelei der Gelben, weil durch die Zersplitterung der freigewerkschaftlich organisierten Caféangestellten in der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse be­hindert werden und nur die Scharfmacher des Unternehmertums an der Eristenz einer solchen Prätorianergarde Interesse haben. Das Bestreben der gewerkschaftlichen Organisation findet die nach brücklichte Unterstüßung der Versammlung, und verpflichten sich die Anwesenden, erneut in eine lebhafte Agitation zur Gewinnung neuer Mitkämpfer einzutreten."

Anzahl der anwesenden Gelben für diese Resolution erklärt haben. Nach dem Abstimmungsergebnis müssen sich auch eine größere

Während des Bauarbeiterstreits in Aachen   im Jahre 1907 hatte sich der Kaufmann S. gegenüber dem Arbeitgeberverband für Die Arbeiterjugend Königsbergs hat in einer am Sonntag, das Baugewerbe in Aachen   durch einen Vertrag vom 14. Juni 1907 den 26. Januar stattgehabten Jugendversammlung bereits wirk- berpflichtet, binnen 14 Tagen 100 italienische Ziegelmaurer und sam gegen den polizeilichen Uebergriff protestiert. Der Saal war 150 Handlanger, zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Zur überfüllt, der Besuch war stärker als je vorher, auch eine Anzahl Unterbringung der Arbeiter hatte der Verband ein den polizei­Erwachsener waren anwesend. Genoffe Krüger referierte über lichen Anforderungen genügendes Quartierhaus unentgeltlich zur das Thema:" Preußische vaterländische Geschichte und die Königs- Verfügung zu stellen, auch fomplette Betten und die notwendigen berger Polizei". Unter jubelnder Zustimmung der Versammlung Tische zu liefern, während das übrige Inventar und die Bekösti­fritisierte er das Vorgehen der Polizei, gat noch einmal die Haupt- gung von S. geliefert werden sollte. Für Kost und Lugie sollten punkte des Vortrages aus der vorigen Versammlung wieder und jedem Arbeiter täglich 1,60 m. vom Lohn abgezogen werden. S. Das Kind im Hause. Bou Lili Droescher 80 Pf. Grundsätze betonte, daß die Arbeiterschaft und auch die Arbeiterjugend sich das hat die Arbeiter nicht beschafft. Der Verband setzte deshalb am 17. der Gegenwart und Mathematik und Naturwissenschaft. und Forderungen der Frauenbewegung. 50 f. Recht nicht wird vertürzen lassen, der Wahrheit nachzustreben, auch und 25. Juli eine Frist bis zum 29. Juli zur Beschaffung der E. Picaro. 6 M. der geschichtlichen Wahrheit, Nach dem mit stürmischem Beifall Arbeiter. Am 30. Juli erklärke darauf S. dem Verband, daß er, 2. Schäffer. 4. M. 3. G. Zeubner, Leipzig  .

Eingegangene Druckschriften.

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Das Wissen

Bon

Biologisches Experimentierbuch von Professor