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Nr. 60. 30. Jahrgang.

Quittung.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt

Im Monat Februar gingen bei dem Unterzeichneten folgende Barteibeiträge ein:

Verbandsvorstande als Material überwiesen. Ein anderer An­trag, welcher will, daß der Gauleiter für Nordwest von Hamburg  nach Bremen   übersiedelt, soll von der Gaukonferenz in Verbindung mit dem Zentralvorstande erledigt werden. Angenommen wurde folgender Antrag München I: Bei Anstellung, Bersetzung oder Entlassung eines Gauleiters, sofern dies nicht vom Verbandstag selbst geschieht, ist den in Betracht kommenden Filialen das Mit­bestimmungsrecht einzuräumen."

Munkwiz Leipzig   erstattete den

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Bericht des Verbandsausschusses.

1. Machetes 20,-; Köln   f. Binnenschiffer 230,90; bon Mitgl. d. U.-Dr. Berlin   2,40; N. S. W. 2,50. 3. Naugard Regenwalde 2. Qu. 15,66; Berlin  , A. P. Hanjaviertel 3,-; Meste­Schlachtensee 40,-; 1. u. 2. schlesw.- holst. Kr. 2. Qu. 460,-; 2. bad. Kr. 131,11. 4. Hamburg   f. Binnenschiffer 2. Qu. 172,-; Destl. Westfalen f. 9 Ar. a fonto 3365,- 5. 1. jächs. Str. 2. Qu. Der Bericht sowohl wie die ihm folgende Diskussion behandelten 428,10; 9. jächſ. Str. 2. Du. 330,92; Bez. Kasie:. 2 Kr. lediglich interne Angelegenheiten, Beschwerden, die entstanden sind 2 Du.( Kassel  - Melsungen   877,56, Eschwege  - Schmalkalden   214,38) aus Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Verbandsvorstande Sa. 1091,94; 1. oldenb. Kr. Fürstentum Lübed 2. Qu. und einzelnen Filialen. Den breitesten Raum der Erörterungen 276,77; 3. schlesw.- holst. Kr. 2. Qu. 257,91; Nordische nahm eine Angelegenheit der Filiale Halle in Anspruch, die sich Wassertante 50 000,-. 6. Köln  . Reg. 2. 20,- 7. Bez. dadurch beschwert fühlt, daß der Verbandsvorstand eine Sperre Oberlangenbielau 7. Kr. 2. Qu.( Waldenburg 494,76, Reichenbach über eine Hallesche Firma aufhob, weil seiner Meinung nach der Neurode 312,04, Frankenstein- Münsterberg 11,22, Landeshut- Jauer Gegenstand des Konflikts beseitigt war. Die Mitglieder in Halle 152,20, Striegau  - Schweidnitz   456,15; Hirschberg- Schönau 178,20, find anderer Meinung und halten das Vorgehen des Verbandsbor­Glatz- Habelschwerdt   12,50) Sa. 1617,07; Bez. Oldenburg 5. Kr. 2. Qu. standes, beziehungsweise des Vorsitzenden für eine die Rechte der ( Oldenburg  - Stadt 192,38, Barel 885,20, Delmenhorst   129,30, Leer  - Mitglieder verlegende Eigenmächtigkeit. Zum Ausschußzbericht Emden 281,76, Aurich  - Wittmund   74,80) Sa. 1563,44; Lahr  , selbst wurde auf Antrag des Ausschusses beschlossen, daß Beschwer­6. bad. Kr. 2. Du. 87,73; Gau Südbayern 2. Du.( München I den nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Mo­1. II 3614,08, Aichach   157,04, Ingolstadt   52,26, Wasserburg   nate nach dem betreffenden Vorkommnis beim Ausschuß anhängig 15,02, Weilheim   84,78, Rosenheim   196,94, Traunstein   60,52, Landshut   gemacht werden. Dem Verbandsvorstand wurde einstimmig 105,66. Straubing   26,64, Passau   20,52, Pfarrkirchen   12,44, Deggen- Decharge erteilt. dorf 12,90, Kelheim   0,90, Augsburg   508,90; Donauwörth   20,34; Ferner beschloß die Versammlung nach kurzer Diskussion, daß Dillingen   13,50; Illertissen   43,32, Staufbeuren 15,-; Immenstadt   die Verbandskasse für die Verbandsangestellten die vollen Beiträge 119,84, Regensburg   94,24) Sa. 5174,84. Bez. Niederrhein   13. Str. zur staatlichen Privatbeamtenversicherung sowie die Hälfte der Bei­2. Du.( Lennep- Remscheid 707,50, Elberfeld  - Barmen 1250,-, Solingen   träge zur Unterstüßungsvereinigung zahlt. Auch soll ein Teil der 935,14, Düſſeldorf   1712,38, Gjien/ Ruhr 1044,93; Mülheim  - Duisburg   Angestellten auf Verbandskosten gegen Unfall versichert werden. Damit schloß die Situng.

2. Qu. 131,40.

Kr. 174,43.

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Der Dabendorfer Iñordprozeß

Der Tatbestand, der der Anklage zugrunde liegt, ist unseren Am 7. Oftober 1909 ist der Sekretär vom Lesern erinnerlich. Raiserlichen Statistischen Amt Franz Behm, der in Dabendorf bei 3offen ein Landhäuschen bewohnte, spurlos verschwunden. Kolbe wird beschuldigt, Herrn Behm erschossen zu haben, Frau Behm soll den Kolbe zu dem Verbrechen angestiftet haben.

Antrag auf Vertagung.

Mittwoch, 12. März 1913.

Ich hatte es doch der Frau versprochen, nichts zu sagen. Da sie jetzt selbst gesagt hat, wo er begraben lag, fann ich es ja auch jagen.

Frau Behm erklärt, sie sei häufig von ihrem Mann miß handelt worden, einmal habe er auch auf sie geschoffen. Mit Kolbe habe sie nicht in vertrauten Beziehungen gestanden, ihn auch nicht geduzt. Am 7. Oktober sei zwischen ihrem Mann und ihr ein Streit ausgebrochen. Der Mann habe einen Revolver in die Hand genommen, sie sei aus dem Hause gelaufen. Bald darauf habe sie einen Schuß gehört, sie habe einen zweiten Schuß dann fallen hören, sie habe geglaubt, der Mann habe nach ihr geschossen; später sei sie leise auf das Haus zugegangen, als alles ruhig war. Sie habe Kolbe getroffen, der noch seine Flinte in der Hand hatte und ihn gefragt, was denn losgewesen sei, wer denn geschossen habe? Kolbe habe erwidert, ich habe ihm eins aufgebrannt. Als ich er­schrat, erklärte Kolbe: Habe Dich man nicht so, daß ich den Ollen um die Ecke gebracht habe, wir zwei gehören nun zusammen. Er faßte mich dabei um die Taille und zog mich an sich. Meine weitere Frage, wem denn der zweite Schuß gegolten habe, beant­mortete Kolbe lachend: Damit habe ich die Kinder erschossen. Ich schrie vor Schreck laut auf, lief nach den Kindern und sah, daß die letzte Erzählung Kolbes nicht stimmte. Kolbe habe ihr dann er­zählt, er habe zunächst durch das Fenster auf den Maun geschossen, sei dann in das Haus getreten und habe den Behm, der noch nicht tot war, nochmals, und zwar in die Brust, geschossen. Er habe schon am Dienstag vorher die Absicht gehabt, den Mann zu töten. An der Einbuddelung der Leiche habe sie sich nicht beteiligt. wo die Leiche eingebuddelt war, habe sie erst von Kolbe erfahren, als er das erstemal aus der Haft entlassen wurde. Mit Kolbe sci sie später in intimen Verkehr getreten, weil er gedroht hatte, er würde sonst sagen, sie habe ihn zu dem Mord angestiftet. Er habe auch Geld von ihr verlangt und ihr einmal gedroht, sie zu er­schießen.

Kolbe erwidert auf Vorhalt, was er hierzu sagen wolle: Was soll ich dazu sagen, wenn sich Frau Bchm mit den anderen das alles schon vorher abgeredet hat dann freilich! Ich habe die Frau mit Geld unterstützt und nicht umgekehrt. Sie hat mir mit Erschießen gedroht und nicht umgekehrt. Die Frau Behm hat mir mal gejagt, ich sollte erklären, ich hätte mich wegen eines Schnapses mit ihm gestritten und ihn dann erschossen. Das lehnte ich ab. Vorsitzender: Sie haben doch nachher erst zu den Leuten gc­sagt, daß Sie der Täter seien. Kolbe: Das war gelegentlich aus Unsinn, die Leute schmücken dann so etwas immer gehörig aus. Die Verhandlung wird spät abends abgebrochen. Heute soll um 11% Uhr ein Lofaltermin in Dabendorf stattfinden.

Soziales.

Unterschlagungsriecherei.

Das hiesige Gewerbegericht beschäftigte gestern ein Fall, der zeigt, wie manche Firmen, über die Simulationsriccherei Kranten gegenüber hinaus, Arbeiter grundlos der Unterschlagung verdäch­tigen.

937,44; Mörs  - Rees   124,71; Cleve- Geldern 17,01; Kempen   57,39; Krefeld   350,13; Neuß  - Grevenbroich   110,52; Hagen  - Schwelm  712,57; Altena   Iserlohn   247,82) Sa. 8207,54. 8. Fallen­berg D.-S. A. L. 3,-; Reuß ä. 2. 2. Qu. 277,41; X. 9. 3. 30 000,-. 10. Bez. Erfurt f. 4 Kr. 2. Du.( Erfurt   887,06; Mühlhausen   281,09; Heiligenstadt   6,60; Nordhausen   330,- a fonto) begann gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II unter Sa. 1504,75. 11. Magdeburg   f. Binnenschiffer 2. Salbj. 1912 Vorfis des Landgerichtsrats Kehrl. Unter der Anklage des Mordes steht der Brunnenmacher, 24,-; Braunschweig 3 Kr. 2 Qu.( Braunschweig   1546,41; Wolfen­ büttel   214,31; Holzminden   178,92); Sa. 1939,64; Bez. Westpreußen   frühere Schlächter Gustav Kolbe, die Anklage gegen Frau Helene 13 Kr. 2. Du.( Elbing- Marienburg 100,05; Danzig  - Land 104,17; Rechtsanwalt Dr. Fürle, Frau Behm vom Rechtsanwalt Dr. Behm geb. Domscheit lautet auf Anstiftung. Kolbe wird vom Danzig  - Stadt 337,12; Neustadt- Karthaus 5,80; Berent- Stargard 1,94; Stuhm  - Marienwerder 6,55; Graudenz   31,20; Thorn- Kulm Schwindt verteidigt. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Braut. 19,54; Schwetz 2,10; Ronis- Tuchel 0,26; Schlochau  - Flatom 6,67; schon vor Jahresfrist in umfangreichen Sitzungen beschäftigt. Die Das Dabendorfer Verbrechen hat bekanntlich das Schwurgericht Deutsch  - Krone 10,64; Rosenberg- Löbau   1,34); Sa. 627,38. 12. Bez. Nordwest 4 Kr. 2. Du.( Harburg   1485,-; Bemerhaven 1129,18; Vege- damalige Verhandlung endete mit der Freisprechung der beiden fad 617,-; Hemelingen   376,03); Sa. 3607,21; Weglar- Altenkirchen Angeklagten, von denen Frau Behm auch damals unter Anklage 13. Berlin  , Dr. 2. A. 100,-; Meiningen   II der Anstiftung stand. Auf Antrag des Staatsanwalts ist dann 2. Du. 347,55; Bez. Magdeburg, 8 Kr., 2. Qu.( Salzwedel  - Garde- das Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten der Angeklagten ein­Legen 6,18; Stendal  - Osterburg   202,89; Jerichow I und II 877,99; geleitet und beschlossen worden, weil Kolbe inzwischen ein glaub­Magdeburg 1592,51; Wolmirstedt  - Neuhaldensleben   330,34; Wanz haftes Geständnis abgelegt habe. leben 551,42; Aichersleben- Calbe   806,20; Halberstadt  - Oschersleben  587,28); Sa.   4954,81. 15. Bez. Posen f. 10 Kr., 2. Du. ( Bromberg   24,40; Solmar- Filehne 32,47; Bosen 15,57; Samter­Obornik 6,90; Mejeriz- Bomst 1,04; Wirsiz- Schubin   7,14; Für die Konfektionsfirma Euphrat   u. Zidel arbeitete der Adelnau- Schildberg 2,52; Rawitsch- Gostyn 7,- Hohensalza   0,96 Schneidermeister Otto Kurth   in Neukölln längere Zeit. Ohne sein Krotoschin 0,90); Sa. 98,90; Kiel  , 7. schleswig   Holst. Kr. Verlangen hatte ihm die Firma Stoffe und Zutaten zur Anfertigung 2. Qu. 3543,88; V. d. freiorgan. Koll. d. N. A. G., Abt.  von Knabengarderobe übersandt. K. war für andere Firmen voll­Schmieglitz 20,-. 17. Berlin   Jf. Ueberm Zapfen 2,15; 10. fächs. Vor Verlesung des Eröffnungsbeschlusses beantragt, Rechts- auf beschäftigt, fertigte deshalb die Sachen für die Firma G. u. 3. Str. a tonto 1000,- 17. jächs. Str. a konto 1500,-; 2. fächs. Str. 2. Qu. anwalt Dr. Fürle die Vertagung, da die Verteidigung in dieser nicht an, sondern schickte Stoffe und Zutaten wieder zurüd. Dic 442,42; 4. jächſ. Str. a konto 2500,-; Bez. Hessen 8 Kr. 1. u. 2. Du. sehr ernsten Sache sich nicht genügend habe vorbereiten können. Die Firma will festgestellt haben, daß Stoffe und Zutaten im Gesamt­( Gießen Nidda 2. Du. 132,30; Alsfeld  - Lauterbach   1. Du. 30,- Aften hätten der Verteidigung nicht in genügendem Maße zur Verwerte von 16,83 M. fehlten. Der Schneidermeister beftritt ent­2. Du. 30,-; Darmstadt  - Groß- Gerau   2. Du. 506,19; Erbach- Bens- fügung gestanden und er habe die Aften trop wiederholter eifriger schieden jedwede Schuld. Die Firma beschuldigte K. der Unter­heim 1. Qu. 129,60; 2. Du. 123,60; Worms 2. Du. 348,90; Bingen Bemühungen nicht einsehen können. Sie seien niemals erreichbar schlagung und stellte Strafantrag gegen ihn. Das Schöffengericht Alzey   2. Qu. 27,-; Mainz  - Oppenheim   2. Du. 330,- Offenbach   gewesen. Er habe jetzt vor der Verhandlung erst feststellen können, in Neukölln gelangte nach eingehender Prüfung der Sachlage und Dieburg   4. Qu. 1911/12 1059,09;) Ca. 2716,68; Freiburg   5. bad. daß nach dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens noch Vernehmung mehrerer Zeugen zur Freisprechung des Angeklagten. 18. Bez. Zwickau   2 Str. 2. Du.( 3widau 1436,71 zahlreiche Vernehmungen vor der Polizei stattgefunden haben, die Das Gericht war der Ueberzeugung, daß der Angeklagte alles Reichenbach 749,68) Sa. 2186,39 Toluco Merito v. d. Glas nicht bloß auf die Wiederaufnahme des Verfahrens sich bezogen, Material und alle Zutaten für die Firma verarbeitet oder zurüd­arbeitern 2. Halbjahr 1912 160,-. 19. Berlin   v. Buchb.- Pers. sondern sich darüber hinaus noch auf weitergehende Ermittelungen gegeben hatte. Die Ausgabe des Materials geschehe immer mit Hintz, Mariendorf   z. Landtagsw. 15,-. 20. Rotes Schloß 2000 eritreďten und zwei dide Bände füllen. Von diesen habe weder großer Eile und habe da jedenfalls ein Irrtum vorgelegen. 22. Anhalt II 2. Qu. 1180,41; Bez. Breslau f. 11 Str. 2. Qu. der Angeklagte noch sein Verteidiger Kenntnis bisher erhalten. Die Firma war hiermit nicht zufrieden. Sie flagte nun bei ( Guhrau- Steinau 14,40; Militich- Trebniz 44,-; Dels- Groß- Warten- Außerdem verlange das Gesez, daß bei einer so schweren Anklage- dem Gewerbegericht gegen A. auf Zahlung von 16,83 M. nebst berg   25,46; Brieg  - Ramslau 85,52; Ohlau  - Strehlen   93,24; Breslaufache eine eingehende Voruntersuchung stattfinde, hier aber sei ohne 4 Proz. Zinsen seit August v. J. Land 682,80; Neustadt D.-S. 34,40; Falkenberg D.-S. 1,86; Neiße   weiteres die Hauptverhandlung anberaumt worden. Ferner sei Der Vorsitzende des Gerichts hielt der Vertreterin der Firma 35,38; Glogau   40,34; Liegnig- Goldberg 434,24) Sa. 1491,64; Lübeck   der Grundsay, daß die Einlassungsfrist gewahrt werden muß, da- das Urteil des Schöffengerichts vor und ersuchte wiederholt, die 2. Qu. 1140,10; Lübeck   f. Binnenschiffer 6,40; Bern   P. 2. 100, durch verletzt worden, daß die Hauptverhandlung anberaumt wurde, Klage wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen. Die Firma bestand 24. Bez Oberrhein 2. Qu.( Euskirchen   16,70; Oberstein ehe über die von dem Verteidiger der Frau Behm gegen die Wieder jedoch auf einer Entscheidung und beantragte die Vernehmung von 81,50; Bonn  - Rheinbach   89,30; Trier   1. Qu. 20,- 2. Qu. 26,- aufnahme des Verfahrens erlassene Beschwerde vom Kammergericht 3eugen. Mahen- Ahrweiler 28,22; Koblenz   37,68; Aachen  - Land 120,- Neu- rechtskräftig entschieden worden war. Auch habe er als Verteidiger Das Gericht nahm von einer Zeugenvernehmung Abstand und wied 28,26; Köln   Stadt und Land 1982,54; Kreuznach 32,20; Düren  - von dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens überhaupt wies die Klägerin mit der erhobenen Klage kostenpflichtig ab. Jülich   20 ,; Aachen  - Stadt 128,20; Verein obere Rheinprovinz   16,08) feine Stenntnis erlangt, dieser sei vielmehr dem Angeklagten Es schloß sich dem Urteil des Schöffengerichts an. Der Ausgabe Sa. 2626,68. 11. jächs. Str. a. tonto 400,-; 12. fächs. Kr. a. fonto Kolbe persönlich im Gefängnis zugestellt worden und zwar mit des Materials werde nicht die genügende Sorgfalt beigemessen. ( 1000, 25. Mitglied. d. 1.-Dr. 9,95; Bez. Görlig f. 6 Kr. 2. Qu. einer Erklärungsfrist von drei Tagen. Jedermann wisse doch, daß Dem Beklagten   habe nicht nachgewiesen werden können, daß er Grünberg  - Freistadt   126,12; Sagan- Sprottau   151,92; Bunzlau Lüben in diesen drei Tagen ein Gefangener nicht seinen Verteidiger etwas zurüdbehalten habe. 123,06; Löwenberg   35,20; Görlig- Lauban   575,68; Rothenburg  - Hohers- benachrichtigen kann. Der Verteidiger erklärt, daß er nicht in der werda 183,67) Sa. 1195,65. 26. Berlin   Machetes 10,- Lage sei, heute die Verteidigung zu führen, denn er halte es mit 27. 7. jächs. Kr. 1. u. 2. Qu. 2030,-; 4. fächs. Str. a tonto 1000,-; den Pflichten eines Verteidigers nicht für vereinbar, in einer An­Bez. Frankfurt   a. M. f. 3 Kr. 2. Du.( Frankfurt   a. M. 2311,- flagesache wegen Mordes ohne genaue Kenntnis des gesamten Hanau  - Gelnhausen   1841,30, höchst- Usingen   Rest 1. u. 2. Qu. 518,12) Afteninhalts zu verteidigen. Das Gericht zog sich zu längerer Ga. 4670,42; 13. bad. Str. 1. u. 2. Qu. 157,64; Berlin   Knabe 3,-. Beratung zurück. Der Vorsitzende verkündete den Beschluß dahin, 28. Posen f. Binnenschiffer 6,60; Berlin  , Uebersch. d. Kranzsp. v. daß der Bertagungsantrag abzulehnen sei. Der Vorsitzende teilt die d. Arb. d. Schultheiß- Br. Abt. 4, Nieder- Schöneweide 7,50; Bez. einzelnen Daten mit, zu welchen Zeiten nach Ausweis der Aften Brandenburg 2. Du.( Weſtpriegnig 206,76; Prenzlau  - Angermünde   diese dem Verteidiger zur Verfügung gestanden hätten, so daß er 73,55; Oberbarnim 147,58; Dsthavelland 572,76; West- nach Ansicht des Gerichts Gelegenheit gehabt hätte, die Aften ein­havelland 796,88; 3auch- Belzig   483,10; Friedeberg Arnswalde zusehen. Der Vorsitzende gibt dem Verteidiger anheim, die Akten 41,82; Landsberg   Soldin 162,88; Frankfurt   Lebus   292,82; noch jetzt einzusehen. Sternberg 27,80; güllichau- Krofsen 139,83; Guben  - Lübben   367,87; Sorau  - Forst   479,72; Stalau- Lucau 433,84) Sa. 4227,21; Berlin   A. B. 50,-;.. 50,-; Hennig, Argentinien   5,-; Groß- Berlin a fonto f. 8 Str. 15 000,-; Darunter: Alexander F. 12,-, Ref.- Drucker, I. Abt.  , 1,-, Ruzz d. Goffe 10,-, Uebersch. v. d. Kranziammlung d. A. E. G. Ackerstraße, Abt. Len 5,-, Adermann 1,-, Höppner 2,-, A. B. Mister 1 ,, v. d. Arb. d. Argusmotoren- Werke 110,-,. B., Voltas straße, d. Vogel 10,-, Ruzz d. Fuhs 10,-, Tränengericht d. Bahr 23,-, org. Arb. v. Friedrichshain   d. G. 2, Silberhochzeit H. B. 2,-, Dr. M. 3,-, Gutenberg 25,60, Kohlenstaup 7,-. Berlin  , den 10. März 1913.

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Für den Parteivorstand: Otto Braun  , Lindenstr. 3. Wir haben unter Nr. 7918, A. Gerisch, F. Ebert  , D. Braun, Berlin  , Lindenstr. 3, beim Postscheckamt Berlin ein Postschecktonto und ersuchen daher dringend, alle Geldsendungen mittels 3ahlfarte auf unser Postschecktonto zu bewirken. Es können darauf an jedem Postschalter Beträge bis 10 000 M. portofrei für uns eingezahlt werden. Zahlkarten mit einge­druckter Adresse senden wir auf Wunsch zu.

Verbandstag der Steinseker.

Gerichts- Zeitung.

Die Ehefrau erschossen.

Ein zweiter Mordprozeß beschäftigte zu gleicher Zeit das Schwurgericht des Landgerichts I   unter Vorsiz des Landgerichts­direktors Dr. Schwarze. Hier war der 29jährige Arbeiter Artur Saad angeklagt, am 12. November seine Ehefrau in der Wohnung ihrer Eltern erschossen zu haben.

Der Angeklagte hatte im Mai 1911 geheiratet. Er soll sich feine Mühe gegeben haben, Arbeit zu finden, sondern die Sorge Nach mehrfachen Auseinanderjegungen zwischen dem Gericht für den Lebensunterhalt völlig seiner Frau überlassen haben. und der Verteidigung vertagt schließlich der Vorsißende die Ver- Diese verdiente als Näherin in der Damenkonfektionswerkstatt von handlung bis auf 4 Uhr nachmittags. Dem Rechtsanwalt Dr. Fürle Michels in der Kronenstraße bis zu 30 M. in der Woche. Schon wird Gelegenheit gegeben, die Aften bis dahin noch weiter einzu- nach furzer Zeit wurde die Frau, die als fleißige und stille Ar­sehen. beiterin bei ihren Kolleginnen sehr beliebt war, von ihrem Mann Um 4 Uhr nachmittags nahm Landgerichtsrat Kehrl die ver- mißhandelt. Eines Tages fand sie ihre Wohnung leer, da ihr Ghe tagte Verhandlung wieder auf. mann inzwischen die gesamten Möbel verkauft hatte. Sie zog zu Rechtsanwalt Dr. Fürle erklärt auf Befragen, daß er nach ihren Schönebergerstraße 24 wohnhaften Eltern. In der Folge= Durchsicht der Atten nun gar nicht auf den Vertagungsantrag ver- zeit versuchte der Anget agte wiederholt seine Frau zur Rückkehr zichten könne. Bei Durchsicht des Bandes 6 der Akten habe er zu bewegen. Am Abend des 12. November v. J. erschien der An­gesehen, daß dieser Band ein ungeheures tatsächliches Material, geklagte in der Wohnung seiner Schwiegereltern und verlangte seitens der Kriminalpolizei neuerdings zusammengetragen, ent- eine Frau zu sprechen. Er ging ohne weiteres in die Wohnung halte, und es sei undenkbar, daß die Verteidigung sich hier während hinein und riegelte die Tür hinter sich ab. Als sich seine Frau Der Verhandlung darauf einrichten könne. Er veriveise seinerseits wieder weigerte, mit ihm zusammenzuziehen, zog er blitzschnell auf§ 3778 der Strafprozeßordnung, wonach ein Urteil stets als einen Revolver hervor und gab auf sie mehrere Schüffe ab. Diese auf einer Verlegung des Gesezes beruhend anzusehen ist, wenn die hatten den sofortigen Tod zur Folge. Der Angeklagte gab dann Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkte auch auf sich einen Schuß ab, verletzte sich aber nur leicht an der durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist. Wange. Der Verteidiger sucht im einzelnen nachzuweisen, daß die Ansicht Die Obduktion der Leiche der Frau Haack ergab als Todes­des Vorsitzenden, wonach die Verteidiger in der Lage gewesen seien, ursache, daß die Kugel die Hauptschlagader durchschlagen hatte. die Akten einzusehen, nicht zutreffe.

Das Gericht beschloß, den Bertagungsantrag abzulehnen; das Gericht sei der Ansicht, daß die Verteidigung genügend Zeit gehabt habe, sich ausreichend zu informieren.

Es wurden dann die Angeklagten vernommen.

Bei der Vernehmung stellen sich starke Widersprüche zu den Aussagen der Angeklagten in der früheren Verhandlung heraus. Beide Angeklagten weichen auch in ihrer Darstellung durchaus von­einander ab.

Die erste Verhandlung am 9. Januar d. J. fiel der Vertagung anheim, da vom Rechtsanwalt Martin Kantorowicz der Antrag gestellt worden war, den Angeklagten erst auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Zu der gestrigen Verhandlung sind neben acht Sachverständigen zirka 50 Zeugen geladen. Wir werden das Urteil in dem Prozeß, für welchen zwei Sigungstage in Aussicht genommen sind, mitteilen.

Die Sizung am Dienstag brachte zunächst eine längere De­batte über die Gehaltsregulierung. Mehrere Anträge fordern eine den Zeitverhältnissen entsprechende Erhöhung der Gehälter der Verbandsangestellten. Es liegen aber auch einige Anträge vor, die sich gegen eine Gehaltserhöhung wenden. Ein Antrag will Die Strafgesetzbuchnovelle vor dem Reichsgericht. sogar die Höchstgrenze des Gehalts noch unter die gegenwärtigen Kolbe behauptet im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen, Nur sehr langsam gewöhnen sich Gerichte an die Anwendung Bezüge verschiedener Angestellten etwas herabsetzen. Schließlich daß er den Behm unten auf der Treppe fißend tot aufgefunden der in der letzten Reichstagssession angenommenen Strafgesetzbuch­wurde die Gehaltsfrage einer siebengliedrigen Kommission über- habe. Frau Behm habe ihn gebeten, die Leiche aus dem Hause zu novelle. Diese hat unter anderem die Neuerung eingeführt, daß wiesen, die dem Plenum eine Vorlage machen soll. schaffen. Er habe das gemeinsam mit der Frau, nachdem der Leichnam mit Deden bedeckt war, getan. Die Reiche bätten sie ge- sowohl die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln in ge­meinjam begraben. Die Frage des Borfizenden, weshalb er denn ringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen früher anders ausgesagt habe, beantwortet Kolbe dahin: Verbrauch, wie auch die Entwendung anderer Gegenstände des

Eine mehrstündige Debatte verursachten mehrere Anträge, die fich auf Gauangelegenheiten beziehen. Ein Antrag, der die An­stellung eines Gauleiters für den Gau Nordost fordert, wurde dem