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Ausweisung Streitender

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diese harm

Sen Prozessen, die ich führte, ist eine politische Betätigung nicht hatte, zog er sie an einer Art Aufzug, der sich an der Strickleifer Wie Roosevelt   zum Säufer wurde. nachgewiesen worden, trotzdem nahmen Gerichte an, diese liege vor., befand, bis zu der Dachrinne hoch und kletterte wieder nach oben, " Ich glaube, ich war voll, als ich das schrieb" Der Arbeiterturnerbund gebe eine politische Zeitung heraus, darum um dann den häufig lebensgefährlichen Weg an der Dachrinne losen, natürlich ironisch gemeinten Worte äußerte Erpräsident Roose­sei er politisch. Und da der Bund politisch sei, wären auch die ihm entlang fortzusehen. Auf diese Weise gelang es dem verwegenen velt, als ihn sein früherer Privatjekretär Loeb auf einen kleinen angeschlossenen Vereine politische. Die Frage, ob der Bund politisch Dieb in 12 Fällen Seidenstoffe im Werte von 40 000 M. zu erbeuten. Fehler in seiner Autobiographie aufmerksam machte. Was ist in­ist, wird in der nächsten Zeit von der höchsten Instanz, dem Ober- Der Staatsanwalt beantragte gegen Rudow   Jahre Ge- zwischen aus diesen Worten geworden? Die schwerwiegende Ver­verwaltungsgericht, entschieden. Es ist kein Zweifel, wie die Entfängnis und gegen Wildmann 2 Jahre Zuchthaus. Das Urteil urteilung, daß Roosevelt   häufig betrunken ist, und alle seine Freunde scheidung ausfallen wird. Wird der Bund als politisch erklärt, lautete mit Rücksicht darauf, daß beide Angeklagte bisher noch un- dies wissen. Diesen beleidigenden Satz hat der Amerikaner Newett, fönnen Jugendliche trotzdem die Turnstunden besuchen, denn Turn- bescholten sind, gegen Rudow   auf Jahre Gefängnis und gegen ein ehemaliger Senator, im Jihpeming Fron Dre  " veröffentlicht, übungen sind keine Versammlungen. Diesen Grundsatz hat auch Wildmann auf 1 Jahr Zuchthaus. und er bildet den Streitpunkt in dem Beleidigungsprozesse, der gegen­das preußische Oberverwaltungsgericht aufgestellt. Turnstunden wärtig in Marquette   in Michigan   verhandelt wird. Roosevelt   selbst hat fallen also nicht unter das Reichsvereinsgeseh. Heine gibt in Während des Streits auf den Geeftemünder Fischereidampfern sich mit seinen zahlreichen Freunden, die er als Zeugen mitgebracht hat, feinen weiteren Ausführungen Ratschläge für die allgemeine Hal- Ende 1911 wies die Polizei die Streitenden aus dem ganzen Hafen- in lezter Zeit lang und breit darüber unterhalten, wie dieses merk­tung, die die Vereine einnehmen sollen, um den Tücken der Be- gebiet aus. Anfangs Januar 1912 wies ein Polizeibeamter die würdige Urteil zustande gekommen ist, und danach läßt sich re­hörden zu entgehen. Es müsse alles vermieden werden, woraus Maschinisten F. und 3., die er in den sogenannten Fischhallen im konstruieren, als er wirklich in der öffentlichen Meinnig als Säufer das Politische gefolgert werden könne. Man habe es mit Gegnern Hafengebiet traf, aus dem Hafengebiet aus und sagte ihnen, sie dagestanden hat. Er behauptet bekanntlich, fast nie alkoholische Ge­zu tun, denen alle Mittel recht seien, um jede selbständige Regung dürften, solange sie streikten, das Hafengebiet nicht wieder betränke, dagegen sehr viel Milch und Buttermilch zu sich zu der Arbeiter zu unterdrücken. Zeigen wir, daß wir nicht nur treten. Als sie einige Tage darauf wieder auf einem Plaz vor nehmen. Seine ironische Bemerkung zu Loeb ist irgendwie in die mutiger, sondern auch flüger als unsere Gegner sind.( Lebhafter einem Fischereirestaurant von dem Polizeibeamten getroffen wur- Deffentlichkeit gedrungen, und dieses Gerücht ist natürlich Beifall.) den, wurden sie wiederum ohne weiteres weggewiesen und erhielten genau so gewachsen, wie Gerüchte immer wachsen. Roosevelt Verbandsvorsitzender Harnisch führte eine Reihe Fälle an ein Strafmandat über 15 M. event! 3 Tage Haft. Das Schöffen behauptet, hierdurch ganz elend geworden zu sein und faßte daher bon schifanösem Vorgehen von Schul- und Polizeibehörden. gericht bestätigte die Strafe. Der Hafenpolizeiwachtmeister sagte den Entschluß, irgend jemanden, der diese Beleidigung in greifbare Der Verbandstag sette dann die Debatte über Spiel und aus, daß die Hafenpolizeibeamten die Anweisung hatten, zum Form faßt, damit festzunageln, und der Unglückliche, der nun als Sport usw. fort. Die Redner stimmten im allgemeinen den Vor- Schutze der Arbeitswilligen die Streifenden aus dem Hafengebiet Sündenbock herhalten muß, ist Newett. Es ist zu erwarten, daß schlägen der Bundesverwaltung zu. Einige Delegierte äußerten fernzuhalten. Da die Angeklagten ihm als streikende Verbands- das Zeugenheer Roosevelts den ehemaligen Präsidenten von dem Bedenken gegen die starke Bevorzugung von Spiel und Sport; die mitglieder bekannt gewesen seien, so habe er sie ausgewiesen. Das Verdachte, er sei ein Säufer, reinigen wird. Daran hat Roosevelt  Sportvereine fämen nur dann zum Bund, wenn ihnen zugesichert Schöffengericht fand das in der Ordnung. Die Ausständigen seien aber noch nicht genug, sondern er berlangt eine Entschädigung mürde, daß sie sich nur auf diesem Gebiete betätigen dürfen. Sie lnbefugte" im Sinne des§ 1 der Polizeiverordnung vom 22. April in der stattlichen Höhe von 100000 Mart. Wird sie ihm zu befürchten, daß dadurch Einseitigkeit in den Bund hineingetragen 1908, deren Absah 2 lautet: Unbefugten fann der Aufenthalt im gesprochen, was durchaus im Bereiche der Möglichkeit liegt, so steht werden könnte. Die Gründung der Zeitung Jugend und Sport" Hafengebiet untersagt werden." Die Strafkammer bestätigte dieses er vor der Wahl, ob er diese Summe in Schnaps oder in Butter­mird allgemein begrüßt, dieses Organ solle fünstlerisch einen hoch- Urteil, wesentlich aus denselben Gründen. milch anlegen will. stehenden Charakter tragen und 5 Pf. kosten. Ein Redner wünschte, daß in ihm auch Rücksicht auf Schüler und Schülerinnen genommen Kleine Notizen. wird.

Bei der Abstimmung fanden die Anträge und Resolutionen der Bundesverwaltung Annahme. Die Resolution über Sport und Spiel wird durch folgenden Zusak ergänzt:" Da die moderne Sport­bewegung sich ausnahmslos dem hurrapatriotischen Jungdeutsch landbund angeschlossen hat, ist der Austritt der Arbeitersportler aus diesen Verbänden für die Entstehung einer Arbeitersportbe­megung die notwendige Konsequenz. Diese Sportbewegung fann aber nur lebensfähig sein, wenn sie sich einem großen und bestehen­den Verbande und zwar dem Arbeiter- Turnerbunde anschließt, der schon jetzt diese Sportgebiete in seinem Turnen zur Einführung gebracht hat."

Zustimmung bekam auch ein Antrag, bei der Zentralfommission für Sport und Körperpflege dahin zu wirken, daß ein Abkommen getroffen wird, wodurch kein Verein, Spiel- oder Sportklub auf­genommen werden darf, sofern diesem die Aufnahme von einer der Zentralfommission angeschlossenen Organisation abgelehnt wird. Vereine, die von einer Organisation ausgeschlossen werden, dürfen ebenfalls von teiner modernen Organisation aufgenommen werden. Beschlossen wurde ferner, daß im Jahre 1918 anläßlich des 25jährigen Bestehens des Bundes ein allgemeines Arbeiterturnfest in Leipzig   stattfindet. Dem Vorstand überwiesen wurde ein Antrag, Dieser möge zur Gründung eines internationalen Arbeitersport­bundes die vorbereitenden Schritte übernehmen. Dann wurden die Verhandlungen vertagt.

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Gerichts- Zeitung.

Siftierungen anläßlich einer Jugendversammlung.

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Am 6. April sollte im Bürgerfaal" in Neukölln eine Jugend­bersammlung abgehalten werden. Die Polizei verwehrte aber den jungen Leuten unter 18 Jahren den Eintritt. Hierdurch war der Bwed der Versammlung bereitelt, deshalb berließen die Ber fammlungsbefucher den Platz der erfolgreichen Polizeitätigkeit, um fich irgendwo anders zu unterhalten. Genosse Bied, der in der. Versammlung referieren sollte, wurde von der Polizei feft genommen und nach der Wache gebracht. Dasselbe Schicksal hatte Genosse Schoenlank. Ihm wurde sogar gedroht, daß man ihn fesseln werde.

Die Siftierung erregte natürlich großes Aufsehen. Ein Teil der Versammlungsbesucher, die sich noch auf der Straße befanden, folgte den Sistierten auf dem Wege nach der Wache. Bei dieser Gelegenheit wurde dann der Schneiderlehrling Schuch auch noch fistiert. Gestern hatte er als Angeklagter vor dem Jugendgericht in Neukölln zu erscheinen. Der Kriminalwachtmeister Hartung beschuldigt ihn, laut gejohlt und dadurch wie die Anklage sagt groben Unfug verübt zu haben. Andere Zeugen, die neben Schuch gingen, haben nichts davon gehört und waren verwundert darüber, daß Schuch plötzlich festgenommen wurde.

Vor dem Kammergericht beantragte jezt Rechtsanwalt Dr. Joseph Herzfeld die Freisprechung. Er legte sehr eingehend die Ungültigkeit der Verordnung dar, insbesondere überschreite es das Tödlicher Absturz eines Touristen. Am Mittwochnachmittag Polizeiverordnungsrecht, wenn dadurch einem Polizeibeamten das wurde am nördlichen Abhang des etwa 75 Meter hohen Jlsensteins Recht der dauernden Ausweisung aus einem ganzen Stadtgebiet, der Bantbeamte Weber aus halle a. S., der sich auf einer Harz, wie das Hafengebiet, gegeben werde. Diese Befugnis widerspreche wanderung befand, mit zerschmetterten Gliedern tot auch dem reichsgesetzlich gewährten Koalitionsrecht. Jedenfalls aber aufgefunden. könne die Ausweisung nur im Verkehrsinteresse erfolgen. Hier aber sei die Ausweisung, wie die Safenpolizei selbst bezeugt habe, auf Grund einer allgemeinen Anweisung, die Ausständigen dem Hafengebiet fernzuhalten, erfolgt. Nirgendwo sei festgestellt, daß die Angeklagten das Verkehrsinteresse gestört hätten.

Der Oberstaatsanwalt beantragte gleichfalls die Freisprechung der Angeklagten.

Das Kammergericht erkannte auf Freisprechung auf Kosten der Staatskasse. Die Polizeiverordnung sei gültig. Es sei aber nicht feitgestellt, daß ihre Anwendung zur Ausweisung der Angeklagten aus dem Hafengebiet im Verkehrsinteresse erfolgt sei. Die Ange­Hlagten hätten sich deshalb durch den Aufenthalt im Hafengebiet nicht strafbar gemacht.

Wem gehört der Schatz?

Vor 14 Tagen ist, wie unsere Leser sich entsinnen, in Messing­werf bei Ausschachtung eines Wohnhauses ein prähistorischer Gold­schatz gefunden wurden. Dieser Fund ist, wie Prof. Schuchuardt in einem Vortrage in der Archäologischen Gesellschaft hervorhob, von großem Wert für die Beurteilung der Kulturentwickelung in der Mark. Die Besizer des Grund und Bodens, in dem der Schak gefunden ist, die Herren Hirsch und Leag, haben ihn dem Kaiser zur Verfügung gestellt.

Wem gehört der Schatz?

§ 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt hierüber:

Wird eine Sache, die solange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, entdeckt und infolge der Entdeckung in Besiz genommen, so wird das Eigentum zur. Hälfte von dem Entdecer, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schak verborgen war."

Demnach gehört der Schatz zur Hälfte der Firma Hirsch u. Leag, zur anderen Hälfte dem Arbeiter, der den Fund entdeckt hat. So viel uns bekannt, hat der Arbeiter von Herrn Hirsch zwar eine Kleine Summe angenommen, feineswegs aber auf sein Eigentums recht verzichtet. Der vorgeschichtliche Fund ist viele Tausende wert. Rommt feine Einigung zustande, so müßte der Arbeiter im Prozeß­meg sein Recht geltend machen.

Aus aller Welt. Calchen zu!

Jahraus jahrein werden von Geistlichen beider Konfessionen, namentlich aber von katholischen, umfangreiche Kirchenbetteleien Um zu zeigen, wie grundlos das Vorgehen der Polizeibeamten inszeniert. Bon Gerechten und ungerechten wird jedes Scherflein anläßlich der Versaminlung war, stellte der Verteidiger, Rechts­entgegengenommen. Wenn die sozialdemokratische Presse einige anwalt Dr. Kurt Rosenfeld, an den Kriminalwachtmeister Hartung warnende Worte erließ, wurde sie nach dem bekannten Schema der die Frage, ob ihm bekannt sei, daß sich Pied und Schoenlant Kirchenfeindschaft beschuldigt. Jest ist aber selbst katholischen Geist­wegen ihrer Sistierung beim Polizeipräsidenten beschwert hatten lichen der Unfug zu schlimm geworden. In der Kölnischen Volks­und daß die Beschwerde als begründet, das Verhalten der Be- zeitung" leuchtet Rektor Hoeveler( Köln- Melaten) in das dunkle amten aber als unberechtigt vom Polizeipräsidenten bezeichnet Kapitel hinein. Er schreibt: worden ist. Der Zeuge Hartung, vom Gerichtsvorsitzenden auf das Dienstgeheimnis aufmerksam gemacht, verschanzte sich hinter dieses und lehnte die Beantwortung ab. Der Verteidiger versuchte nun, durch eine andere, das Dienstgeheimnis nicht berührende Frage seine Feststellung zu machen. Dies erklärte das Gericht als unzulässig. Es beschloß aber, den Polizeipräsidenten zu er­fuchen, dem Zeugen die Aussage zu gestatten oder die Akten über die Beschwerden von Pied und Schoenlant vorzulegen. Die Ver­Handlung wurde vertagt.

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Ein Gentlemaneinbrecher, der in höchst verwegener Weise über die Dächer hinweg und mit Hilfe von seidenen Stridleitern Dieb­stähle an Seidenwaren in Höhe von zirka 40 000 m2. verübt hatte, murde gestern in der Person des Kaufmanns Willi Rudow aus der Untersuchungshaft der 10. Straffammer des Landgerichts I   vorge­führt, die unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Günther gegen ihn eine Anklage wegen schweren Diebstahls in 12 Fällen zu ber­handeln hatte. Mitangeklagt wegen gewerbsmäßiger Hehlerei war der Restehändler Salo Wildmann.

Zunächst ein Wort über die zum Geben anspornenden Momente mancher Bettelbriefe. Sie sind noch lange nicht immer einwandfrei. Es wird in ihnen hier und da nicht bloß auf die Eitelkeit naiver Gemüter spekuliert, indem man meinetwegen mitteilt, wer 50 M. zahle, würde die Ehre haben, in das Verzeichnis der Gründer eingetragen zu werden, sondern man operiert auch nicht selten skrupellos mit der Heiligen Schrift entnommenen Drohungen und Verheißungen.

Der geistliche Kritiker beklagt sich dann über die Liederlichkeit, mit der mehrere gleichlautende Bettelbriefe oft an denselben Verfasser gesandt werden und beschuldigt gewisse seiner Amtsbrüder. mehr als nötig herauszuholen:

In wie vielen Fällen handelt es sich bei der Bedürfnisfrage nur um eine kleine Kirche, die etwa mit 15 000 bis 20 000 M. zu errichten wäre. Nun schickt aber meinetwegen der betreffende Herr seine Bettelbriefe an die halbe Welt, rührt die mit leidigen Herzen usw. Ist das denn nun richtig, daß wegen dieses verhältnismäßig fleinen Objektes ein Apparat in Bewegung gesetzt wird, der mit seinen Leistungen weit mehr aus den Taschen der guten Katholiken herausholen wird, als hier überhaupt nötig ist? Und was geschieht mit dem Zuviel?

Ich habe einmal einen Bettelbrief gelesen, in dem gerühmt wurde, man habe so viel Geld bekommen, daß man die Platte der Kommunionbant mit Perlmutter habe aus Tegen können.

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Reftor Hoeveler tommt zu dem Schlusse, daß unter folchen Um­ständen der Kirchenbettel zum reinsten Aussaugesystem wird. Man sieht, der katholische Priester bezeichnet den Unfug mit starken Worten, und er rechtfertigt die Warnungen der sozialdemo

Vor einigen Monaten liefen bei der Kriminalpolizei zahlreiche Anzeigen ein, daß in dem sogenannten Konfektionsviertel, in der Nähe des Hausvogteiplages, der Schüßenstraße usw., fortgesetzt Diebstähle recht geheimnisvoller Natur berübt wurden. So wurden u. a. bei der Firma Stadion u. Brecht   für 5000 M. Seidenstoffe, bei Leopold u. Olschewsky für 3400 M. und bei einer anderen Firma sogar für 9000 M. Seidenstoffe gestohlen. Die Ermittelungen der Polizei waren vorläufig ohne jedes positive Ergebnis. Die Schlösser der Geschäftsräume waren böllig intatt, die Türen wiesen feinerlei Spuren auf, die Polizei stand tatsächlich vor einem Rätsel, so daß schließlich nur die Annahme übrig blieb, daß der geheimnis bolle Dieb geradezu durch die Luft gekommen sein mußte. Diese fratischen Presse. eigenartige Annahme bestätigte sich auch wirklich, nachdem es ge­lungen war, den Hehler der gestohlenen Seidenstoffe in der Person des Mitangeklagten Wildmann zu ermitteln. Als der Verkäufer und Dieb kam der Angeklagte Rudom in Frage. Es ergab sich, daß Durch mehrere heftige Explosionen ist die Dynamitfabrik der Rudom diese Diebstähle mit einer seltenen Raffiniertheit und in Paulille( Frankreich  ) zerstört worden. Sechs Per­Berwegenheit ausgeführt hatte. Er war in irgendeinem Neben- fonen wurden durch die Erplosionen getötet, zahl­Bause bis zum Boden hinaufgegangen, hatte hier die Bodentür mit reiche Personen erlitten mehr oder minder einem Nachschlüssel geöffnet und war alsdann an der Dachfirst schwere Verlegungen. Die erste Explosion erfolgte entlang, bis zu dem Hause gelaufen, in welchem sich das Geschäft in einem Raum, in dem sich die Vorrichtungen für die Her­befand, dem er einen Besuch abstatten wollte. Auf dem Dache des Nach kurzer Zeit er­betreffenden Hauses befestigte er dann an dem sogenannten Dachstellung von Nitroglyzerin befinden. bederbafen eine feidene Stridleiter, fletterte diese dann berunter folgten givei weitere Explosionen von so großer Heftigkeit, daß und stieg durch die zumeist geöffneten Klosettfenster in die Ge- die Trümmer der Fabrit bis ins Meer geschleudert Schäftsräume ein. Nachdem er die Seidenstoffe zusammengepadt I wurden.

Explosion einer Dynamitfabrik.

Ein unaufgeklärtes Verbrechen. Wie die Wormser Nachrichten" melden, wurde bei Gernsheim   die Leiche der 19jährigen Josepha Kißler aus Waldsee bei Frankental aus dem Rhein   gezogen. Die Leiche wies mehrere Stichwunden auf. Man vermutet, daß die Tote dur ihren Geliebten, der flüchtig ist ,, ermordet wurde. Explosion eines Geschützes. Auf dem Marineschießplatz bei Petersburg   ereignete sich während eines Versuchsschießens mit 75 Millimetergeschützen eine Explosion, wobei ein Ober­maat und ein Leutnant zur See schwer und zwei Matrosen leicht verletzt wurden.

Gestrandeter Passagierdampfer. Der Dampfer Saverford" der American Line, der mit 1200 Passagieren an Bord von Liverpool nach Philadelphia   unterivegs war, ist in der Einfahrt zur Reede von Cork   in Südirland im Nebel auf Grund geraten. Von Queenstown   ist Hilfe abgegangen.

Beitungs- Ausgabestellen

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Zentrum: Albert a hnisch, Aderstr. 174. am Stoppenplat. 2. Wahlkreis: W.: Guft. Schmidt, Kirchbachstr. 14, hochparterre. S. und SW.: Hermann Berner, Gneisenauftr. 72. 8. Wahlkreis: St. Fris, Prinzenstr. 31, Hof rechts part. 4. Wahlkreis: Often: Robert Wengels, Gr. Frankfurterstr. 120. Richard Had e Ibusch, Petersburgerplak 4( Laden).

4. Wahlkreis, Südosten: Baul Böhm, Zaujiperplaz 14/15. 5. Wahlkreis: Reo 8 ucht, Immanuelfirchstr. 12( of). 6. Wahlkreis( Moabit  ): Salomon Joseph. Salzwedelerstr. 8. Wedding  : S. Hönisch, Müllerstr. 34a, Ede Utrechter Str., Laden. Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt: Bilhelmart Baumann, Rheinsbergerstr. 67, Laden.

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