auch Krupp gegenukcr geheim,i»i tveit er an ihnen nicht beteiligt ist; toenn parallel Versuchegemacht werden, so ist es selbstverständlich dah der anwesende Ver-treter Krupps auch sieht, wie sich der VerstichSgegenstand der Kon-tnrrenzfirma bewährt. Solche Versuche werden sehr häufig neben-einander gemacht. Immerhin gibt es eine Reihe von Versuchen.die die Heeresverwaltung völlig selb st än big vornimmt.Im Interesse der Landesverteidigung war daher der g r ö fi t eTeil des Inhalts der Kornwalzer geheim, aber nichtder Firma Krupp gegenüber. Bei den meisten Korn-Walzern liegt das Schwergewicht auf kommerziellem und industriellem(siebict, denn der Firma Krupp lag daran, die Konkurrenzpreise zueifahreu. Sie erhielt dadurch Nachrichten über Vergebungen, Aus-schreibungen, über den Ausfall von Versuchen usw.. und zwar hatdie Firma auch Kenntnis von Dingen bekommen, die ihr vorhernicht bekannt waren. Dadurch, dag die Nachrichtengeber garnichlim einzelnen wußten, was der Konkurremz bekannt war und wasnicht, sind fraglos eine Menge Nachrichten in die Kornwalzer hinein-geschneit, die der Firma Krupp ganz gleichgültig waren,darunter aber auch streng geheime Sachenauch Krupp gegenüber.Es sind wohlüberlegte G r>i n d e. die die Heeresverwaltungdavon abhalten, die Preise der Konkurrenz m i t z u-teilen; alle Firmen betrachten die Angabe ihrer Preise der Heeres-Verwaltung gegenüber alsPertrauen ssacheund haben uns in klarer und unzweideutiger Weise aufunsere Anfragen mitgeteilt, daß sie nicht damit einverstandensein würden,' wenn etwa die Heersverwaltung die Preise auchDritten mitteilen würde. Daß ein Interesse der Firmen vorliegt, diePreise der Konkurrenz kennen zu lernen, wird nicht zu leugnen sein.Also: der Verkehr der Heeresverwaltung mit der Firma Krupp istganz ebenso geartet wie mit anderen Firmen. Nun konnten aber)ie Angeklagten gar nicht wissen, inwieweit die.>irma eingeweiht war, und wen» sie es hätten übersehenkönnen, so ist das für die Angeklagten ganz gleichgültig. Mitteilungen aus ihrem dienstlichen Verkehr am Dritte dursten sie nichtmachen, das war ihnen streng verboten. Wenn sie das taten,so haben sie fich nach meiner Ansicht gegen Dienstesvor-schriften vergangen.— Verhandlungsf.: Haben Sie irgend.welche Wahrnehmungen nach der Richtung gemacht, daß auf Grundläge der Kornwalzer die Heeresverwaltung durch die Firma Kruppgeschädigt worden ist?— Sachverständiger: Nein. Ich hättediese Wahrnehmungen aber auchgar nicht machen können,das ist ganz ausgeschlossen. Wenn man rein theoretisch befragt wird,liegt die Möglichkeit vor, daß auf Grund der Mitteilung derKonkurrenzpreise durch die Kornwalzer die Firma Krupp mit ihrenPreisen in die Höhe ging? so niuß ich sagen: I a. Ich habe aberoann dafür, fyzß es geschah, keine Beweise. Ebenso gut kannnan sagen, daß die Möglichkeit vorlag, daß Krupp auf Grund derRitteiluug der Konkurrenzpreise mit seinen Preisen herunterging,ind dann hätte ja die Heeresverwaltung den Vorteil ge-mbt.— Verhandlungsführer: Die Gefahr, daß Krupp mit den Preisenn die Höhe ging, lag aber vor?— Sachverständiger: Die Gefahr wird'egrenzl durch die Konkurrenz anderer Firmen; Krupp mußte sichageir, daß er keine Austräge bekommt, wenn er zu teuer war. Es»uß übrigens betont werden, daß die weit überwiegende Mengeinserer Ausschreibungen nicht an die Firma Krupp vergeben wird.—Perhandlungsführer: Ich halte die BegriffeMöglichkeit und Gefahr hierfür ziemlich gleichbedeutend.galten Sie eS für möglich oder liegt die Gefahr vor, daßmrch die Mitteilungen der Kornwalzer der Heeresverwaltung»sofern ein Schaden erwachsen konnte, als die Firma Kruppn der Lage war, die kleine Konkurrenz ganztotzumachen? Konnte Krupp die Preise diktieren?— Sach-verständiger: Das halte ich für ausgeschlossen. Eine großeZahl von Firmen sind unsere Lieferanten für die Mobilmachung,sie müssen vertraglich bestimmte wichtige Stücke(Geschosse, Pulver,Geschütze, Lafetten usiv.) in bestimmten Ilmfang liefern. Dafür, daß dieFirmen diese Verpflichtungen auf sich genommen haben und sie sichzu diesem Zwecke im Frieden' dauernd einen ge-übten A r b e i t e r st a n d halten müflen, bekommen sie alsEntgelt von den HeereSverwalt»ingen Liefe-rungen im Frieden übertragen. Manche Firmen könnennicht übergangen werden, auch wenn sie eigentlich mit den Preisenetwa» in die Höhe gehen; dadurch rrguliert sich die Preisbildungund die Gefahr wird verringert, daß die Firma Krupp die Kon-kurrenz totmachen könnte. Aber auch Krupp bekommt manchmalAufträge, genau wie andere Firmen, wenn er etwas teurer wird;eine völlige Ausschaltung dieser Firma ist ausgeschlossen.— Ver-mndlungSführer: Halten Sie es für möglich, daß infolge der Be-kanntgabe der Konkurrenzpreise durch die Kornwalzer eineFabrik mit Schadenersatzansprüchenan die Heeresverwaltung herantreten könnte?— Sachverständiger:Um diese Frage zu beantworten, müßte ich er st nrit einemJustitiar des Justizniinisteriums sprechen.—VerhandlungSführec: Meinen Sie nicht, daß es möglich ist, daß dieFirmen sagen: Wir haben die Preise nur der Heeresverwaltung ge-geben, und wenn Angestellte der Heeresverwaltung die Preiseweitergeben, so entsteht uns dadurch«in Schaden.— Sach-verständiger: Darüber müßte das Gericht entscheiden.— Ver-Handlungsführer: Es handelt fich nur um theoretische Erörterungen,die Möglichkeit selbst liegt ja in weiter Fern«.Sachverständiger Major F r a h n e r t erklärt, daß er währendseiner S�jährigen Tätigkeit als Referent im KriegSministeriumden Besuch des Brandt nur ein einziges Mal erhalten habe. Ichhabe allerdings, sagt er, mit Herrn Brandt häufig telephoniert, undda hat er mir immer in liebenswürdigster Weise Auskunft gegeben.Ich habe z. B. die Pflicht, mich zu überzeugen, daß die Liefer-fristen innegehalten werden.— Sachverständiger Major K o t h er»klärt, daß Brandt vielleicht zwei- bis dreimal bei ihm gewesen ist.Er war taktvoll und bescheiden und der Sachverständige hatte denEindruck, daß Brandt dokumentieren wollte, er sei nur derBureauchef.Die Sachverständigen, soweit sie vernommen find, werden ver-eidigt.Anklagevertreter Dr. Welt: Bezüglich der Vereidigung derübrigen Zeugen ist zu bemerken: Es schwebt eine Untersuchunggegen Brandt und Genossen beim Landgericht l. in der von denhier beteiligten in Untersuchung stehen Brandt. Puff, von Metzen,von Dewitz, Eccius und Dr. Dreger. Außer anderen Herren, derenNamennennung hier nichts zur Sache tut. Die Voruntersuchungist erfolgt und inzwischen auch abgeschlossen. Anträge auf Eröff-nnng des Hauptverfahrens sind bisher nicht bestellt worden. Ichbin der Ansicht, daß die eben genannten Herren noch formellmindestens der Mittäterschaft verdachtig sind, und ich bin daher derAnsicht, daß diese Herren nicht vereidigt werden können. Rechts-anwalt Dr. Barnau schließt sich dieser Ansicht an.Ein Beschluß wird hierüber zunächst noch ausgesetzt. Darauftritt eine halbstündige Mittagspause ein.Nach der Pause wird als letzteZeugin ftfruu Braudtvernommen, die in Begleitung ihres ArzteS Dr. Wangemanndirekt aus Rahnsdorf mit einem Automobil gekommen ist. TerVerhandlungsführer richtet nur noch wenige Fragen an sie,die sich darauf beziehen, ob Bceinflussungsvcriuche fiattgesuiidenhaben. Bcrhandlungsführer: Es sollen mehrere Angeklagte be,Ihnen gewesen sein.- Zeugin: Ganz im Anfange dieses Ver-fahrens war Titian bei uns. mein Mann war aber noch� in Hast.— Verhandlungsführer: Hat T,l,an Ihnen Austrage für�.breii Gatten gegeben.— Zeugin: Nein, wir haben un» gegen-fettig unser Herz ausgeschüttet und die schreckliche Situation de-leuchtet. Ich habe dann auch gefragt, wie Frau Titian diese Affärewohl aufgenoinmen hat. Dann haben wir von der rigorosen Artgesprochen, wie bei uns die Haussuchung vorgenommen wurde.Aber von der Sache selbst haben wir weiter nichts gesprochen.— Verhandlungssührer: Hat Titian Sie nicht ersucht, Sie möchtenIhrem Mann nahelegen, daß er nicht sagen sollte, er hätte TitianGeld gegeben?— Zeugin: Nein.— Verhandlungssührer: HabenSie vielleicht Ihrem Manne nahe gelegt, er möchte Tilian schonen?— Zeugin: Dazu hatte ich gar keineGelegenheit gehabt,denn ich habe meinen Mann niemals allein sprechen könneil.—Verhandlungssührer: Es ist nämlich auffällig, daß Ihr Mannfrüher angegeben hat: Jawohl, auch Tilian hat Geld von mir be-kommen.— Ist Frau Tilian bei Ihnen gelvcsen und hat Sie er-sucht, so etwas Ihrem Manne nahe zu legen?— Zeugin: Nein.— Verhandlungsführer: Auch brieflich ist nichts Tcrartiges ge-schehen?— Zeugin: Nein.— Verhandlungsführer: Weiter warenSchleuder und Hin st bei Ihnen.— Zeugin: Ja; wir warendarüber sehr betroffen. Sie sagten, sie hätten einen Ausflug ge-macht und wollten sich erkundigen, wie es mir geht.— Verhandlungsführer: Waren Sie dabei, als Ihr Man» mit den beidenOffizieren sprach?— Zeugin: Ja, auch mein Mann sagte, daßdieser Besuch ihm furchtbar unangenehm war. Er sagte dann noch,dieses Wiederschen sei schrecklich; aber die Herren wüßten doch.daß er nicht Schuld daran wäre. Wen» er es hindern lönntc,würde er Jahre seines Lebens dafür hergeben. Die beiden Herrensagten darauf, sie wollten sich auch gar nicht lange aufhalten.Schleuder sagte, es wäre besser gewesen, wenn sie nicht gekommenwären, aber Hinst meinte, der Besuch sei ja ganz harmlos. Siewünschten, daß die Sache so schnell wie möglich erledigt würde.—Vcrhaiidlungsführer: War sonst noch irgend jemand beiIhnen?— Zeugin: Nein:— Verhandlungsführer: Istjemand anders, als die Angeklagten an Sie heran.getreten, um auf die Aussagen Ihres Mannes irgendwie einzu-wirken, sei es mündlich oder schriftlich?— Zeugin: Nein, einmalwar ich bei Rechtsanwalt Barnau uud habe ihm gesagt, es wäreganz gut, wenn ich über die Weihnachtsgeschenke an Pfeiffer ver-nommen würde; ich habe gesagt, ich könnte bekunden, daß das Geldnur für die Kinder bestimmt gewesen sei. Sonst ist Niemandan uns herangetreten.— Verhandlungsführer: Wie können Sie essich erklären, daß Ihr Mann jetzt gar nichts mehr wissen will, wäh-rend er früher ganz genaue Angaben gemacht hat.— Zeugin:Darüber kann ich keine Auskunft geben.Damit ist die Vernehmung dieser Zeugin beendet. Sie wirdvereidigt und sofort entlassen. Im übrigen bleiben die ZeugenBrandt, Puff, und die Direktoren Dreger, EcciuS undvon Dewitz unvereidigt, weil sie der Mittäterschaft verdächtigsind. Darauf werden sämtliche Zeugen entlassen und die Beweis-aufnahm? endgültig geschlossen.— ZurBegründung der Anklageergreift das Wort KriegSgerichtsrat Tr. Welt:Am 8. November vorigen Jahres schickte der Abg. Dr. Lieb»knecht dem Kriegsminister 1b Kornwalzer, die beweisen sollten,daß die Firma Krupp dauernd Militärpersonen durch Bestechungzur Pflichtverletzung habe veranlassen wollen. Dr. Liebknechtschloß daran die Mahnung, mit größter Vorsicht vorzugehen,weil bei den großen Mitteln der Firma Krupp eineVerschleierung zu befürchten sei. Der Kriegsminifter konnteunter diesen Umständen selbstverständlich nur mit größter Vorsichtan die Sache herangehen. Abgesehen davon, daß eine grobe Myfti-fikation bei den Kornwalzern vorliegen konnte, war für die Heeres-Verwaltung von Wichtigkeit, festzustellen, wo in ihrenStellen der Verräter saß. Daher wurde eine ganz ge-naue polizeiliche Ueberwachung des Bureauchef»Brandt, dessen Name im Briefe des Dr. Liebknecht genanntwar. angeordnet, und et hat eine außerordentlich strenge Ueber-wachung des Brandt stattgefunden. Dies« Uebenvachung hatte sichEnde Januar so verdichtet, daß vom zuständigen Richter die Brief»sperre über da? Berliner Bureau der Firma Krupp verhängt wer-den konnte. Die nunmehr beschlagnahmten Briefe ließen keinenZweifel darüber, daß hier eine ziemlich umfangreiche Nachrichten-Übermittelung stattgefunden hat. dienur auf Indiskretion beruhenkonnte. Am ö. Februar fand im KriegSministerium eine Kon-ferenz aller StrafverfolgungS- und der höchstenReichsbehörden statt, in der beschlossen wurde, gleichzeitigzuzuschlagen, weil nur bei einem gleichzeitigen Zuschlagen dieHoffnung gehegt werden konnte, daß die Sache nicht ausging wiedas Hornberger Schießen. Am 7. Februar, vormittags 11 Uhr.wurden die sämtlichen beteiligten Militärpersonen verhaftet. Fernerfand gleichzeitig eine Durchsuchung der Räume derFirma Krupp in Essen und Berlin und eine Durch-suchung der in Frage koucmenden Räume der Militärverwaltungstatt. In Koblenz, bei Schleuder, wurde der auffallende Brief derWiczorek gefunden. Im übrigen erbrachte die Untersuchung denBeweis, daß von einer eigentlichen politischenSpionage im Sinne des§ 1 des Spionagegesetzes k a u m d i eRede sein konnte, aber die Untersuchungen ergaben folgendes:Um 1000 herum war Krupp bei den Ausschreibungen erheblich inSHintertreffen gekommen und man schob die Schuld daran demdamaligen Vertreter v. Schütz zu, der nicht der richtige Mannan der richtigen Stelle gewesen sein soll; er war weder Soldat,noch hatte er artilleristische Vorkenntnisse. Dem„unergiebigen"Schütz wurde also die Schuld in die Schuhe geschoben und Kruppbeschloß, diesem Uebel abzuhelfen. Wie man gleich auf Brandtgekommen ist. ist nicht zweifelsfrei aufgeklärt worden. Brandtwar aber durchaus der richtige Mann an der rich-tigen Stelle, er war früher selbst Zengfeldwebel gewesenund hatte an der Zentralstelle gearbeitet. Er hatte in Essen imPreisbureau(„Kriegsmaterial— Inland") Gutes geleistet, und soergab sich, daß«r sich für Berlin eignete. Brandt kam im SommerISOb nach Berlin. Was für Direktiven ihm mitgegeben wurden, istmerkwürdigerweise nicht zu eruieren.Jedenfalls ist er nicht nach Berlin gekommen, um die KrähenfüßedeS Herrn v. Schütz zu verschönern. Brandt bekam eine Repräseu«tationSzulage von seiner Firma bewilligt, und damit war dasVerderben eingeleitet und der Stein ins Rollen gebracht. Wennein Mann wie Brandt mit 351X1 M. RepräsentationSzulage auf dasuntergeordnete Personal der Berliner Zentralbebörde l o s g e»lassen wird,— was dann herauskommt, haben wir g e-sehen.'WaS sollte eigentlich Brandt? Von einer pol, t, scheuSpionage konnte nicht die Rede sein. Wir haben gehört, daß eSin der Heeresverwaltung im artilleriftisch-konstruktiven Sinne fürdie Firma Krupp eigentlich keine Geheimnisse gab; al« hauptsäch-lichste Lieferantin von artilleristischem Waffen- und MunitionS-niaterial mußte selbstverständlich die Heeresverwaltung die Chef-konstrukteure der Firma einweihen. Die Beweg.gründe für die Verhandlungen Brandt« liegen also auf cndustri-ellem und kommerziellem Gebiete; da» Ausfallen bei Bergebungenwar es, was Krupp veranlaßt hatte, den Mann nach Berlin zuschicken. ES handelte sich um eine geschäftliche Nachrichtensamm-lung, die. wenn man genau zusieht, am besten unter den Begriffdes unlauteren Wettbewerbs subsummiert wird. Wie weit dieDirektoren der Firma Krupp sich strafbar gemacht haben. daS wirddemnächst in Moabit zu erörtern seinund geht uns hier gar nichts an. Aber es geht uns an, wie Brandtseine Aufgabe gelöst hat. Er hat sie in einer geradezutadellosen Weise gelöst. Sofort, nachdem er hier war,sprudelten die Nachrichten nur so, und Brandt hat sie auch gleich andie Stelle gebracht. Brandt hat sich an die r i ch t i g e n S t e l l e ngewandt, an die Feldzeugmeisterei, aber auch an das Krieg».Ministerium und an die A. P. K., denn da» sind die Stellen, womilitärische Geheimnisse, wenigsten» auf artilleristischemGebiete, zu erfahren sind. Brandt hat in der Frldzeugmeisterei.an dieser für die Preisbildung so wichtigen Stelle,' imer Freundegehabt, in der Zeit von 1906 bis zu seiner Verhas»tung ununterbrochen. Schon dieser Umstand muß stutzigmachen. Es ist hier gewissermaßen eineerbliche Scelenfreundschaftzutage getreten. Sie erklärt sich aus der Mission Brandt»,Preisbildungsfrage n zu klären. Brandt wollte dieKonkurrenzpreise haben.Wie hat sich Brandt nun an Tilian herangemacht? Er sagt,er hätte ihm geschildert, wie die Firma durch mangelnde Nachrichte«ins Hintertreffen geraten sei und er hat ihn gebeten, ihm ausKameradschaft diese Nachrichten zuzubringen. Das hat denn auchTilian getan, und zwar zunächst aus Kameradschaft. Daß schondarin ein Vergehen Tilians lag, ist einleuchtend. Tili«...nd seineNachfolger waren nicht berechtigt, aus ihrem Dienstbereich irgendetwas hinauszulassen. Das wissen ja die Herren des heutigenGerichts ganz genau. Die betreffenden Verfügungen werden jahäufig mehr als zu viel vorgelesen. Das betrifft nicht nur ge-Heime Sachen, sondern auch nicht geheime Sachen. Auchdie Preise der sogenannten beschränkten Vergebungen durften dieAngeklagten nicht hinausgehen lassen; sie durften überhauptnichts hinausgehen lassen. Tie sämtlichen Anklagten der Feld«zcugmeisterei haben sich also des Ungehorsams schuldig gemacht,wenn sie Nachrichten— und das oestreilen sie gar nickst— anBrandt hinausgegeben haben. Es liegt hier ein dienstlicherVerstoß vor. Nach der Beweisaufnahme bin ich nicht zweifelhaft,daß es sich weiter auch noch umBestechunghandelte und nicht nur um reine Freundschaftsdienste.Es ist richtig, daß Tilian zunächst aus Freundschaft gehandelt hat.Aber wie daS schwarze Notizbuch ergibt, hat er vom Herbst 1906bis er von der Feldzeugmeisterei wegkam, in dem gleichen Umfangwie seine Nachfolger, Kornwalzermatcrial, namentlich Konkurrenz-preise acn Brandt geliefert. Ich will zugeben, daß er zunächstwohl aus Kameradschaft gehandelt hat; er ist wahrscheinlich sehrgeehrt und geschmeichelt gewesen, daß der Bureauchcf derWeltfirma Krupp an ihn herantrat und eine Gefälligkeit von ihmverlangte. ES mag auch sein, daß Brandt in geschickter Weise daSGewissen Tilians eingelullt hat, indem er ihm sagte, daß das. waSTilian ihm gäbe, die Firma auch auf andere Weiseerlangen könnte. Aber die Kameradschaft bietet für diedauernde Materiallieferung keine ausreichende Erklärung. Niemandwird fich d-ch auf d'e Tauer lediglich aus Kameradschaft der Gefahrder Bestrafung aussetzen. Es kommt hinzu, daß Tilian durch da»dauernde Liefern der Abschriften eine gewisse Mehrarbeitgehabt hat. Und eS ist nicht recht ersichtlich, daß er sich lediglichaus Kameradschaft dauernd dieser Arbeit unterzogen hat. ES mußda etwas anderes hinter stecken, und das sind dieRepräsentationsgelder,die die Firma Krupp ihrem Vertreter Brandt zahlte. Die Bericht-erstattung erfolgte dann im Anfang meist in den Kneipen, wobeiBrandt die Zeche bezahlte, später hat er dem Tilian allerdings auchBargeld in die Hand gedrückt. Es müßte nun auffallen, daß ver-hältnismäßig geringe Beträge gezahlt worden sind. Aber wennBrandt höhere Beträge bezahlt hätte, wenn er vielleicht 199 bis299 M. an die Zeugfeldwebel gegeben hätte, dann wäre die Folg«gewesen: Die jungen Herren wären über die Stränge geschlagenund die Behörden wären aufmerksam geworden. Es lag deshalbdurchaus im System von Brandt, daß er n i ch t viel Geldgab. Brandt selbst hat in der Hauptverhandlung bezüglich dieserAussagen ja versagt. Er will sich an nicht» mehr erinnern. Ichhalte die ersten Bezichtigungen Brandts, die er in der Borunter-suchung getan hat, für die richtigen. Er hat sie gegenüber demPolizeirat Koch abgegeben und sie bei dem Untersuchungsrichteraufrecht erhalten. Auch vor mir hat der Zeuge Brandt ausdrücklichanerkannt, daß Tilian Geld genommen hat. Nun hat ja Brandtun» hier erklärt, er könne sich wegen einer schweren Gehirn-«rschütterung, die er Anfang September durch den Schlag einerKurbel gegen den Kopf davongetragen habe, dessen nicht mehr ent-sinnen. Bon Gehirnerschütterung kann keine Redesein. ES war nur ein Nervenchoc und der Arzt hat bezüglicheiner Gedächtnisschwäche irgend eine Beobachtung nicht gemacht.Dagegen, daß Brandt gedächtnisschwach gewesen ist, spricht auch dieBekundung Dr. Dregers, daß er eine Woche im Bureau gefehlthat nach dem Unfall und dann seinen Dienst wieder genau tn derbisherigen Weise verschen hat. Daß er etwa« nervös gewesen ist,erklärt sich aus der Art und Weise, wie Brandt seinerzeit dieNachrichten gesammelt hat.Er sah sozusagen auf einem Pulverfahund muhte immer damit rechnen, daß er eine? Tage» in die Höheflog. Berücksichtigen Sie auch, daß Polizeirat Koch und der Unter-suckungsrichter Wetzel ausgesagt haben, die von irgend einer Ge-vächtnisschwäche nichts gemerkt haben; im Gegenteil, eS hat sichgezeigt, daß Brandt über ein sehr gutes Gedächtnis ver-fügt. Brandt ist in diesem Verfahren allerdings Zeuge, aber imGrunde genommen auch Angeklagter. Er weiß ganz genau, daßdie Frage der Bestechung, die heute hier verhandelt wird, gewisser-maßen auch gegen ihn schon die Schuldfrage entscheidet. Sie werdendanach die Gedächtnisschwäche Brandts richtig einschätzen. Ich binder Ansicht, daß sein« bestimmten, klaren und deutlichen und durchdas beschlagnahmte Material belegten Erklärungen, die er im Laufeder Untersuchung bis zu seiner Freilassung abgegeben hat. au»-reichen müssen und die Grundlage für unser heutige» Urteil gebenmüssen. Wir müssen deshalb auch annehmen, daß die erst« Angab«Brandts, Tilian habe auch Geld von ihm genommen, richtig ist.ES würde ja zur Ueberfübrung der Bestechung ausreichen, wennwir annehmen, daß die Zechen von Brandt in erheblichem Umfang«bezahlt sind. Bezüglich der Tarlehen bin ich auch der Ansicht, daße» sich hier um' verkappte Geschenkehandelt. Brandt sagt ja auch trotz oder gerade wegen seiner Ge-dächtnisschwäch«, er könne nicht mit Sicherheit sagen, ob sämtlich«Darlehen zurückgezahlt sind.Wa» sagt denn eigentlich der Angeklagte Tilian zu dieser An.gelegenhcit? Er ist ja im allgemeinen geständig, nur die Bestechungmacbt ihm schwere Sorge und daS bestreitet er auch. Er sagt, ersei sechs- bis achtmal freigehalten worden und die Zechen seiengering gewesen. Nähmen wir achtmal 1,59 M. an, so ivären da»12 M., die Brandt an baren Geldern für ihn aufgewandt hat. Da-gegen sagt der Angeklagte Tilian nun. er habe sich auch revanchiert.er habe für die Frau Brandt Blumenarrangements von S bis19 M. geopfert und den Kindern Schokolade mitgenommen. Haltman das zusammen, so kommt man zu dem merkwürdigenSchluß, daß nicht Brandt den Tilian geschmiertumgekehrt nach seiner Rechnung, dielemacht hat. dieser arme Schlucker vonel dem Bureauchef der Millionen.hat, sondern daß Ier uns hier aufgemadZeugfeldwebel d„>. Ms i r m a Krupp noch etwas zukam m e n lassen hat.Und weshalb? Bloß damit dieser Bureauvorsteher vop Krupp dieGewogenheit hat, da» Material, das �.ilian ihmmit verbrecherischen Hände»brachte, anzunehmen. Da kann ich nur mit Goethe sagen: Ber-nunft wird Unsinn! Meine Herren, daß in Industrie und Handelgeschmiert wird, wissen wir doch. Es 8'« ja fiter einen sogenanntenAntischmiervere, n. dem große Behörden, namentlich dieEisenbahnbehörden, die viel mn Ausschreibungen zu tun haben,angehören und der bezweckt, dem Unfug des Schmiergelderwescn»entgegenzutreten. icheint mir hier wirklich ein Be d ü r f n i»für einen solche" �erein� vorzuliegen. Also es wird geschmiert, undin diesem Fall deutet alles mit Sicherheit darauf hin. 18 Metergegen den Wind n-cht dieser Fall nach Bestechung. Sie sind Richter.die auf Grund freier BeweiSwürdigung urteilen sollen. Wenn Sieden ganzen Fall unparteiisch ansehen, müssen Sie sich sagen: Eskann hier nur geschmiert worden sein und es muh hier geschmiertworden sein.