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auch Krupp gegenukcr geheim, i»i tveit er an ihnen nicht beteiligt ist; toenn parallel Versuche gemacht werden, so ist es selbstverständlich dah der anwesende Ver- treter Krupps auch sieht, wie sich der VerstichSgegenstand der Kon- tnrrenzfirma bewährt. Solche Versuche werden sehr häufig neben- einander gemacht. Immerhin gibt es eine Reihe von Versuchen. die die Heeresverwaltung völlig selb st än big vornimmt. Im Interesse der Landesverteidigung war daher der g r ö fi t e Teil des Inhalts der Kornwalzer geheim, aber nicht der Firma Krupp   gegenüber. Bei den meisten Korn- Walzern liegt das Schwergewicht auf kommerziellem und industriellem (siebict, denn der Firma Krupp   lag daran, die Konkurrenzpreise zu eifahreu. Sie erhielt dadurch Nachrichten über Vergebungen, Aus- schreibungen, über den Ausfall von Versuchen usw.. und zwar hat die Firma auch Kenntnis von Dingen bekommen, die ihr vorher nicht bekannt waren. Dadurch, dag die Nachrichtengeber garnichl im einzelnen wußten, was der Konkurremz bekannt war und was nicht, sind fraglos eine Menge Nachrichten in die Kornwalzer hinein- geschneit, die der Firma Krupp   ganz gleichgültig waren, darunter aber auch streng geheime Sachen auch Krupp gegenüber. Es sind wohlüberlegte G r>i n d e. die die Heeresverwaltung davon abhalten, die Preise der Konkurrenz m i t z u- teilen; alle Firmen betrachten die Angabe ihrer Preise der Heeres- Verwaltung gegenüber als Pertrauen ssache und haben uns in klarer und unzweideutiger Weise auf unsere Anfragen mitgeteilt, daß sie nicht damit einverstanden sein würden,' wenn etwa die Heersverwaltung die Preise auch Dritten mitteilen würde. Daß ein Interesse der Firmen vorliegt, die Preise der Konkurrenz kennen zu lernen, wird nicht zu leugnen sein. Also: der Verkehr der Heeresverwaltung mit der Firma Krupp   ist ganz ebenso geartet wie mit anderen Firmen. Nun konnten aber )ie Angeklagten gar nicht wissen, inwieweit die .>irma eingeweiht war, und wen» sie es hätten übersehen können, so ist das für die Angeklagten ganz gleichgültig. Mit teilungen aus ihrem dienstlichen Verkehr am Dritte dursten sie nicht machen, das war ihnen streng verboten. Wenn sie das taten, so haben sie fich nach meiner Ansicht gegen Dienstesvor- schriften vergangen. Verhandlungsf.: Haben Sie irgend. welche Wahrnehmungen nach der Richtung gemacht, daß auf Grund läge der Kornwalzer die Heeresverwaltung durch die Firma Krupp  geschädigt worden ist? Sachverständiger: Nein. Ich hätte diese Wahrnehmungen aber auch gar nicht machen können, das ist ganz ausgeschlossen. Wenn man rein theoretisch befragt wird, liegt die Möglichkeit vor, daß auf Grund der Mitteilung der Konkurrenzpreise durch die Kornwalzer die Firma Krupp   mit ihren Preisen in die Höhe ging? so niuß ich sagen: I a. Ich habe aber oann dafür, fyzß es geschah, keine Beweise. Ebenso gut kann nan sagen, daß die Möglichkeit vorlag, daß Krupp   auf Grund der Ritteiluug der Konkurrenzpreise mit seinen Preisen herunterging, ind dann hätte ja die Heeresverwaltung den Vorteil ge- mbt. Verhandlungsführer: Die Gefahr, daß Krupp mit den Preisen n die Höhe ging, lag aber vor? Sachverständiger: Die Gefahr wird 'egrenzl durch die Konkurrenz anderer Firmen; Krupp   mußte sich ageir, daß er keine Austräge bekommt, wenn er zu teuer war. Es » übrigens betont werden, daß die weit überwiegende Menge inserer Ausschreibungen nicht an die Firma Krupp   vergeben wird. Perhandlungsführer: Ich halte die Begriffe Möglichkeit und Gefahr hierfür ziemlich gleichbedeutend. galten Sie eS für möglich oder liegt die Gefahr vor, daß mrch die Mitteilungen der Kornwalzer der Heeresverwaltung »sofern ein Schaden erwachsen konnte, als die Firma Krupp  n der Lage war, die kleine Konkurrenz ganz totzumachen? Konnte Krupp   die Preise diktieren? Sach- verständiger: Das halte ich für ausgeschlossen. Eine große Zahl von Firmen sind unsere Lieferanten für die Mobilmachung, sie müssen vertraglich bestimmte wichtige Stücke(Geschosse, Pulver, Geschütze, Lafetten usiv.) in bestimmten Ilmfang liefern. Dafür, daß die Firmen diese Verpflichtungen auf sich genommen haben und sie sich zu diesem Zwecke im Frieden' dauernd einen ge- übten A r b e i t e r st a n d halten müflen, bekommen sie als Entgelt von den HeereSverwalt»ingen Liefe- rungen im Frieden übertragen. Manche Firmen können nicht übergangen werden, auch wenn sie eigentlich mit den Preisen etwa» in die Höhe gehen; dadurch rrguliert sich die Preisbildung und die Gefahr wird verringert, daß die Firma Krupp   die Kon- kurrenz totmachen könnte. Aber auch Krupp bekommt manchmal Aufträge, genau wie andere Firmen, wenn er etwas teurer wird; eine völlige Ausschaltung dieser Firma ist ausgeschlossen. Ver- mndlungSführer: Halten Sie es für möglich, daß infolge der Be- kanntgabe der Konkurrenzpreise durch die Kornwalzer eine Fabrik mit Schadenersatzansprüchen an die Heeresverwaltung herantreten könnte? Sachverständiger: Um diese Frage zu beantworten, müßte ich er st nrit einem Justitiar des Justizniinisteriums sprechen. VerhandlungSführec: Meinen Sie nicht, daß es möglich ist, daß die Firmen sagen: Wir haben die Preise nur der Heeresverwaltung ge- geben, und wenn Angestellte der Heeresverwaltung die Preise weitergeben, so entsteht uns dadurch«in Schaden.   Sach- verständiger: Darüber müßte das Gericht entscheiden. Ver- Handlungsführer: Es handelt fich nur um theoretische Erörterungen, die Möglichkeit selbst liegt ja in weiter Fern«. Sachverständiger Major F r a h n e r t erklärt, daß er während seiner S�jährigen Tätigkeit als Referent im KriegSministerium den Besuch des Brandt nur ein einziges Mal erhalten habe. Ich habe allerdings, sagt er, mit Herrn Brandt häufig telephoniert, und da hat er mir immer in liebenswürdigster Weise Auskunft gegeben. Ich habe z. B. die Pflicht, mich zu überzeugen, daß die Liefer- fristen innegehalten werden. Sachverständiger Major K o t h er» klärt, daß Brandt vielleicht zwei- bis dreimal bei ihm gewesen ist. Er war taktvoll und bescheiden und der Sachverständige hatte den Eindruck, daß Brandt dokumentieren wollte, er sei nur der Bureauchef. Die Sachverständigen, soweit sie vernommen find, werden ver- eidigt. Anklagevertreter Dr. Welt: Bezüglich der Vereidigung der übrigen Zeugen ist zu bemerken: Es schwebt eine Untersuchung gegen Brandt und Genossen beim Landgericht l. in der von den hier beteiligten in Untersuchung stehen Brandt. Puff, von Metzen, von Dewitz, Eccius und Dr. Dreger. Außer anderen Herren, deren Namennennung hier nichts zur Sache tut. Die Voruntersuchung ist erfolgt und inzwischen auch abgeschlossen. Anträge auf Eröff- nnng des Hauptverfahrens sind bisher nicht bestellt worden. Ich bin der Ansicht, daß die eben genannten Herren noch formell mindestens der Mittäterschaft verdachtig sind, und ich bin daher der Ansicht, daß diese Herren nicht vereidigt werden können. Rechts- anwalt Dr. Barnau schließt sich dieser Ansicht an. Ein Beschluß wird hierüber zunächst noch ausgesetzt. Darauf tritt eine halbstündige Mittagspause ein. Nach der Pause wird als letzte Zeugin ftfruu Braudt vernommen, die in Begleitung ihres ArzteS Dr. Wangemann direkt aus Rahnsdorf   mit einem Automobil gekommen ist. Ter Verhandlungsführer richtet nur noch wenige Fragen an sie, die sich darauf beziehen, ob Bceinflussungsvcriuche fiattgesuiiden haben. Bcrhandlungsführer: Es sollen mehrere Angeklagte be, Ihnen gewesen sein.- Zeugin: Ganz im Anfange dieses Ver- fahrens war Titian   bei uns. mein Mann war aber noch� in Hast. Verhandlungsführer: Hat T,l,an Ihnen Austrage für .breii Gatten gegeben. Zeugin: Nein, wir haben un» gegen- fettig unser Herz ausgeschüttet und die schreckliche Situation de- leuchtet. Ich habe dann auch gefragt, wie Frau Titian   diese Affäre wohl aufgenoinmen hat. Dann haben wir von der rigorosen Art gesprochen, wie bei uns die Haussuchung vorgenommen wurde. Aber von der Sache selbst haben wir weiter nichts gesprochen. Verhandlungssührer: Hat Titian   Sie nicht ersucht, Sie möchten Ihrem Mann nahelegen, daß er nicht sagen sollte, er hätte Titian  Geld gegeben? Zeugin: Nein. Verhandlungssührer: Haben Sie vielleicht Ihrem Manne nahe gelegt, er möchte Tilian schonen? Zeugin: Dazu hatte ich gar keineGelegenheit gehabt, denn ich habe meinen Mann niemals allein sprechen könneil. Verhandlungssührer: Es ist nämlich auffällig, daß Ihr Mann früher angegeben hat: Jawohl, auch Tilian hat Geld von mir be- kommen. Ist Frau Tilian bei Ihnen gelvcsen und hat Sie er- sucht, so etwas Ihrem Manne nahe zu legen? Zeugin: Nein. Verhandlungsführer: Auch brieflich ist nichts Tcrartiges ge- schehen? Zeugin: Nein. Verhandlungsführer: Weiter waren Schleuder und Hin st bei Ihnen. Zeugin: Ja; wir waren darüber sehr betroffen. Sie sagten, sie hätten einen Ausflug ge- macht und wollten sich erkundigen, wie es mir geht. Verhand­lungsführer: Waren Sie dabei, als Ihr Man» mit den beiden Offizieren sprach? Zeugin: Ja, auch mein Mann sagte, daß dieser Besuch ihm furchtbar unangenehm war. Er sagte dann noch, dieses Wiederschen sei schrecklich; aber die Herren wüßten doch. daß er nicht Schuld daran wäre. Wen» er es hindern lönntc, würde er Jahre seines Lebens dafür hergeben. Die beiden Herren sagten darauf, sie wollten sich auch gar nicht lange aufhalten. Schleuder sagte, es wäre besser gewesen, wenn sie nicht gekommen wären, aber Hinst meinte, der Besuch sei ja ganz harmlos. Sie wünschten, daß die Sache so schnell wie möglich erledigt würde. Vcrhaiidlungsführer: War sonst noch irgend jemand bei Ihnen? Zeugin: Nein: Verhandlungsführer: Ist jemand anders, als die Angeklagten an Sie heran. getreten, um auf die Aussagen Ihres Mannes irgendwie einzu- wirken, sei es mündlich oder schriftlich? Zeugin: Nein, einmal war ich bei Rechtsanwalt Barnau   uud habe ihm gesagt, es wäre ganz gut, wenn ich über die Weihnachtsgeschenke an Pfeiffer ver- nommen würde; ich habe gesagt, ich könnte bekunden, daß das Geld nur für die Kinder bestimmt gewesen sei. Sonst ist Niemand an uns herangetreten. Verhandlungsführer: Wie können Sie es sich erklären, daß Ihr Mann jetzt gar nichts mehr wissen will, wäh- rend er früher ganz genaue Angaben gemacht hat. Zeugin: Darüber kann ich keine Auskunft geben. Damit ist die Vernehmung dieser Zeugin beendet. Sie wird vereidigt und sofort entlassen. Im übrigen bleiben die Zeugen Brandt, Puff, und die Direktoren Dreger, EcciuS und von Dewitz unvereidigt, weil sie der Mittäterschaft verdächtig sind. Darauf werden sämtliche Zeugen entlassen und die Beweis- aufnahm? endgültig geschlossen. Zur Begründung der Anklage ergreift das Wort KriegSgerichtsrat Tr. Welt: Am 8. November vorigen Jahres schickte der Abg. Dr. Lieb» knecht dem Kriegsminister 1b Kornwalzer, die beweisen sollten, daß die Firma Krupp   dauernd Militärpersonen durch Bestechung zur Pflichtverletzung habe veranlassen wollen. Dr. Liebknecht schloß daran die Mahnung, mit größter Vorsicht vorzugehen, weil bei den großen Mitteln der Firma Krupp   eine Verschleierung zu befürchten sei. Der Kriegsminifter konnte unter diesen Umständen selbstverständlich nur mit größter Vorsicht an die Sache herangehen. Abgesehen davon, daß eine grobe Myfti- fikation bei den Kornwalzern vorliegen konnte, war für die Heeres- Verwaltung von Wichtigkeit, festzustellen, wo in ihren Stellen der Verräter saß. Daher wurde eine ganz ge- naue polizeiliche Ueberwachung des Bureauchef» Brandt, dessen Name im Briefe des Dr. Liebknecht genannt war. angeordnet, und et hat eine außerordentlich strenge Ueber- wachung des Brandt stattgefunden. Dies« Uebenvachung hatte sich Ende Januar so verdichtet, daß vom zuständigen Richter die Brief» sperre über da? Berliner   Bureau der Firma Krupp   verhängt wer- den konnte. Die nunmehr beschlagnahmten Briefe ließen keinen Zweifel darüber, daß hier eine ziemlich umfangreiche Nachrichten- Übermittelung stattgefunden hat. die nur auf Indiskretion beruhen konnte. Am ö. Februar fand im KriegSministerium eine Kon- ferenz aller StrafverfolgungS- und der höchsten Reichsbehörden statt, in der beschlossen wurde, gleichzeitig zuzuschlagen, weil nur bei einem gleichzeitigen Zuschlagen die Hoffnung gehegt werden konnte, daß die Sache nicht ausging wie das Hornberger Schießen. Am 7. Februar, vormittags 11 Uhr. wurden die sämtlichen beteiligten Militärpersonen verhaftet. Ferner fand gleichzeitig eine Durchsuchung der Räume der Firma Krupp   in Essen   und Berlin   und eine Durch- suchung der in Frage koucmenden Räume der Militärverwaltung statt. In Koblenz  , bei Schleuder, wurde der auffallende Brief der Wiczorek gefunden. Im übrigen erbrachte die Untersuchung den Beweis, daß von einer eigentlichen politischen Spionage im Sinne des§ 1 des Spionagegesetzes k a u m d i e Rede sein konnte, aber die Untersuchungen ergaben folgendes: Um 1000 herum war Krupp   bei den Ausschreibungen erheblich inS Hintertreffen gekommen und man schob die Schuld daran dem damaligen Vertreter v. Schütz zu, der nicht der richtige Mann an der richtigen Stelle gewesen sein soll; er war weder Soldat, noch hatte er artilleristische Vorkenntnisse. Demunergiebigen" Schütz wurde also die Schuld in die Schuhe geschoben und Krupp  beschloß, diesem Uebel abzuhelfen. Wie man gleich auf Brandt gekommen ist. ist nicht zweifelsfrei aufgeklärt worden. Brandt war aber durchaus der richtige Mann an der rich- tigen Stelle, er war früher selbst Zengfeldwebel gewesen und hatte an der Zentralstelle gearbeitet. Er hatte in Essen   im Preisbureau(Kriegsmaterial Inland") Gutes geleistet, und so ergab sich, daß«r sich für Berlin   eignete. Brandt kam im Sommer ISOb nach Berlin  . Was für Direktiven ihm mitgegeben wurden, ist merkwürdigerweise nicht zu eruieren. Jedenfalls ist er nicht nach Berlin   gekommen, um die Krähenfüße deS Herrn v. Schütz zu verschönern. Brandt bekam eine Repräseu« tationSzulage von seiner Firma bewilligt, und damit war das Verderben eingeleitet und der Stein ins Rollen gebracht. Wenn ein Mann wie Brandt mit 351X1 M. RepräsentationSzulage auf das untergeordnete Personal der Berliner   Zentralbebörde l o s g e» lassen wird, was dann herauskommt, haben wir g e- sehen. 'WaS sollte eigentlich Brandt? Von einer pol, t, scheu Spionage konnte nicht die Rede sein. Wir haben gehört, daß eS in der Heeresverwaltung im artilleriftisch-konstruktiven Sinne für die Firma Krupp   eigentlich keine Geheimnisse gab; al« hauptsäch- lichste Lieferantin von artilleristischem Waffen- und MunitionS- niaterial mußte selbstverständlich die Heeresverwaltung die Chef- konstrukteure der Firma einweihen. Die Beweg. gründe für die Verhandlungen Brandt« liegen also auf cndustri- ellem und kommerziellem Gebiete; da» Ausfallen bei Bergebungen war es, was Krupp veranlaßt hatte, den Mann nach Berlin   zu schicken. ES handelte sich um eine geschäftliche Nachrichtensamm- lung, die. wenn man genau zusieht, am besten unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs subsummiert wird. Wie weit die Direktoren der Firma Krupp   sich strafbar gemacht haben. daS wird demnächst in Moabit   zu erörtern sein und geht uns hier gar nichts an. Aber es geht uns an, wie Brandt seine Aufgabe gelöst hat. Er hat sie in einer geradezu tadellosen Weise gelöst. Sofort, nachdem er hier war, sprudelten die Nachrichten nur so, und Brandt hat sie auch gleich an die Stelle gebracht. Brandt hat sich an die r i ch t i g e n S t e l l e n gewandt, an die Feldzeugmeisterei, aber auch an das Krieg». Ministerium und an die A. P. K., denn da» sind die Stellen, wo militärische Geheimnisse, wenigsten» auf artilleristischem Gebiete, zu erfahren sind. Brandt hat in der Frldzeugmeisterei. an dieser für die Preisbildung so wichtigen Stelle,' imer Freunde gehabt, in der Zeit von 1906 bis zu seiner Verhas» tung ununterbrochen. Schon dieser Umstand muß stutzig machen. Es ist hier gewissermaßen eine erbliche Scelenfreundschaft zutage getreten. Sie erklärt sich aus der Mission Brandt», Preisbildungsfrage n zu klären. Brandt wollte die Konkurrenzpreise haben. Wie hat sich Brandt nun an Tilian herangemacht? Er sagt, er hätte ihm geschildert, wie die Firma durch mangelnde Nachrichte« ins Hintertreffen geraten sei und er hat ihn gebeten, ihm aus Kameradschaft diese Nachrichten zuzubringen. Das hat denn auch Tilian getan, und zwar zunächst aus Kameradschaft. Daß schon darin ein Vergehen Tilians lag, ist einleuchtend. Tili«...nd seine Nachfolger waren nicht berechtigt, aus ihrem Dienstbereich irgend etwas hinauszulassen. Das wissen ja die Herren des heutigen Gerichts ganz genau. Die betreffenden Verfügungen werden ja häufig mehr als zu viel vorgelesen. Das betrifft nicht nur ge- Heime Sachen, sondern auch nicht geheime Sachen. Auch die Preise der sogenannten beschränkten Vergebungen durften die Angeklagten nicht hinausgehen lassen; sie durften überhaupt nichts hinausgehen lassen. Tie sämtlichen Anklagten der Feld« zcugmeisterei haben sich also des Ungehorsams schuldig gemacht, wenn sie Nachrichten und das oestreilen sie gar nickst an Brandt hinausgegeben haben. Es liegt hier ein dienstlicher Verstoß vor. Nach der Beweisaufnahme bin ich nicht zweifelhaft, daß es sich weiter auch noch um Bestechung handelte und nicht nur um reine Freundschaftsdienste. Es ist richtig, daß Tilian zunächst aus Freundschaft gehandelt hat. Aber wie daS schwarze Notizbuch ergibt, hat er vom Herbst 1906 bis er von der Feldzeugmeisterei wegkam, in dem gleichen Umfang wie seine Nachfolger, Kornwalzermatcrial, namentlich Konkurrenz- preise acn Brandt geliefert. Ich will zugeben, daß er zunächst wohl aus Kameradschaft gehandelt hat; er ist wahrscheinlich sehr geehrt und geschmeichelt gewesen, daß der Bureauchcf der Weltfirma Krupp   an ihn herantrat und eine Gefälligkeit von ihm verlangte. ES mag auch sein, daß Brandt in geschickter Weise daS Gewissen Tilians eingelullt hat, indem er ihm sagte, daß das. waS Tilian ihm gäbe, die Firma auch auf andere Weise erlangen könnte. Aber die Kameradschaft bietet für die dauernde Materiallieferung keine ausreichende Erklärung. Niemand wird fich d-ch auf d'e Tauer lediglich aus Kameradschaft der Gefahr der Bestrafung aussetzen. Es kommt hinzu, daß Tilian durch da» dauernde Liefern der Abschriften eine gewisse Mehrarbeit gehabt hat. Und eS ist nicht recht ersichtlich, daß er sich lediglich aus Kameradschaft dauernd dieser Arbeit unterzogen hat. ES muß da etwas anderes hinter stecken, und das sind die Repräsentationsgelder, die die Firma Krupp   ihrem Vertreter Brandt zahlte. Die Bericht- erstattung erfolgte dann im Anfang meist in den Kneipen, wobei Brandt die Zeche bezahlte, später hat er dem Tilian allerdings auch Bargeld in die Hand gedrückt. Es müßte nun auffallen, daß ver- hältnismäßig geringe Beträge gezahlt worden sind. Aber wenn Brandt höhere Beträge bezahlt hätte, wenn er vielleicht 199 bis 299 M. an die Zeugfeldwebel gegeben hätte, dann wäre die Folg« gewesen: Die jungen Herren wären über die Stränge geschlagen und die Behörden wären aufmerksam geworden. Es lag deshalb durchaus im System von Brandt, daß er n i ch t viel Geld gab. Brandt selbst hat in der Hauptverhandlung bezüglich dieser Aussagen ja versagt. Er will sich an nicht» mehr erinnern. Ich halte die ersten Bezichtigungen Brandts, die er in der Borunter- suchung getan hat, für die richtigen. Er hat sie gegenüber dem Polizeirat Koch abgegeben und sie bei dem Untersuchungsrichter aufrecht erhalten. Auch vor mir hat der Zeuge Brandt ausdrücklich anerkannt, daß Tilian Geld genommen hat. Nun hat ja Brandt un» hier erklärt, er könne sich wegen einer schweren Gehirn- «rschütterung, die er Anfang September durch den Schlag einer Kurbel gegen den Kopf davongetragen habe, dessen nicht mehr ent- sinnen. Bon Gehirnerschütterung kann keine Rede sein. ES war nur ein Nervenchoc und der Arzt hat bezüglich einer Gedächtnisschwäche irgend eine Beobachtung nicht gemacht. Dagegen, daß Brandt gedächtnisschwach gewesen ist, spricht auch die Bekundung Dr. Dregers, daß er eine Woche im Bureau gefehlt hat nach dem Unfall und dann seinen Dienst wieder genau tn der bisherigen Weise verschen hat. Daß er etwa« nervös gewesen ist, erklärt sich aus der Art und Weise, wie Brandt seinerzeit die Nachrichten gesammelt hat. Er sah sozusagen auf einem Pulverfah und muhte immer damit rechnen, daß er eine? Tage» in die Höhe flog. Berücksichtigen Sie auch, daß Polizeirat Koch und der Unter- suckungsrichter Wetzel ausgesagt haben, die von irgend einer Ge- vächtnisschwäche nichts gemerkt haben; im Gegenteil, eS hat sich gezeigt, daß Brandt über ein sehr gutes Gedächtnis ver- fügt. Brandt ist in diesem Verfahren allerdings Zeuge, aber im Grunde genommen auch Angeklagter. Er weiß ganz genau, daß die Frage der Bestechung, die heute hier verhandelt wird, gewisser- maßen auch gegen ihn schon die Schuldfrage entscheidet. Sie werden danach die Gedächtnisschwäche Brandts richtig einschätzen. Ich bin der Ansicht, daß sein« bestimmten, klaren und deutlichen und durch das beschlagnahmte Material belegten Erklärungen, die er im Laufe der Untersuchung bis zu seiner Freilassung abgegeben hat. au»- reichen müssen und die Grundlage für unser heutige» Urteil geben müssen. Wir müssen deshalb auch annehmen, daß die erst« Angab« Brandts, Tilian habe auch Geld von ihm genommen, richtig ist. ES würde ja zur Ueberfübrung der Bestechung ausreichen, wenn wir annehmen, daß die Zechen von Brandt in erheblichem Umfang« bezahlt sind. Bezüglich der Tarlehen bin ich auch der Ansicht, daß e» sich hier um ' verkappte Geschenke handelt. Brandt sagt ja auch trotz oder gerade wegen seiner Ge- dächtnisschwäch«, er könne nicht mit Sicherheit sagen, ob sämtlich« Darlehen zurückgezahlt sind. Wa» sagt denn eigentlich der Angeklagte Tilian zu dieser An. gelegenhcit? Er ist ja im allgemeinen geständig, nur die Bestechung macbt ihm schwere Sorge und daS bestreitet er auch. Er sagt, er sei sechs- bis achtmal freigehalten worden und die Zechen seien gering gewesen. Nähmen wir achtmal 1,59 M. an, so ivären da» 12 M., die Brandt an baren Geldern für ihn aufgewandt hat. Da- gegen sagt der Angeklagte Tilian nun. er habe sich auch revanchiert. er habe für die Frau Brandt Blumenarrangements von S bis 19 M. geopfert und den Kindern Schokolade mitgenommen. Halt man das zusammen, so kommt man zu dem merkwürdigen Schluß, daß nicht Brandt den Tilian geschmiert umgekehrt nach seiner Rechnung, die lemacht hat. dieser arme Schlucker von el dem Bureauchef der Millionen. hat, sondern daß I er uns hier aufgemad Zeugfeldwebel d>. M s i r m a Krupp noch etwas zukam m e n lassen hat. Und weshalb? Bloß damit dieser Bureauvorsteher vop Krupp die Gewogenheit hat, da» Material, das.ilian ihm mit verbrecherischen Hände» brachte, anzunehmen. Da kann ich nur mit Goethe sagen: Ber- nunft wird Unsinn! Meine Herren, daß in Industrie und Handel geschmiert wird, wissen wir doch. Es 8'« ja fiter einen sogenannten Antischmiervere, n. dem große Behörden, namentlich die Eisenbahnbehörden, die viel mn Ausschreibungen zu tun haben, angehören und der bezweckt, dem Unfug des Schmiergelderwescn» entgegenzutreten. icheint mir hier wirklich ein Be d ü r f n i» für einen solche" �erein� vorzuliegen. Also es wird geschmiert, und in diesem Fall deutet alles mit Sicherheit darauf hin. 18 Meter gegen den Wind n-cht dieser Fall nach Bestechung. Sie sind Richter. die auf Grund freier BeweiSwürdigung urteilen sollen. Wenn Sie den ganzen Fall unparteiisch ansehen, müssen Sie sich sagen: Es kann hier nur geschmiert worden sein und es muh hier geschmiert worden sein.