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ftarke Mufiffapelle beteiligten. Die bürgerlichen Kreise waren über, bie Wirkung dieser sozialdemokratischen" Ferienausflüge erstaunt und verhehlten ihre Bewunderung nicht. Sogar Geistliche sprachen sich über diese Art der Kinderfürsorge anerkennend aus. Dem halte man das neue Braunschweigische Schulgeset entgegen, das den Schulleitern die Berechtigung gibt, die Teilnahme der Kinder an Veranstaltungen gewisser" Vereine zu verbieten. Nur die bürger­liche Presse schwieg diese Ferienausflüge tot. Hier haben die Braunschweiger Arbeiter den herrschenden Klassen gezeigt, daß man fich ganz unpolitisch um das Schicksal der Arbeiterjugend fümmern fann, die während der Ferien die Straßen bevölkert, während die. Kinder der besserfituierten Schichten in die Sommerfrischen und Bäder fahren fönnen. Die Ferienausflüge haben sich bewährt und im nächsten Jahre sollen sie weiter ausgebaut werden. Die ge­sammelten Gelder reichten für den beabsichtigten Zweck voll­tommen aus.

Unzulässige Verfügung über Krankenkassenvermögen.

Die Ortstrantentasse zu Greifenstein   im Ulmtal hat nach einer Nachricht des Weglarer Anzeigers" eine schier unglaubliche gesetz­widrige Verfügung über ihren Reservefonds von 10 000 M. er­laffen. Die Masse hört am 1. Januar 1914 infolge der Verschmel­zung der Krankenkassen rechts der Lahn   zu einer einzigen auf zu eriftieren. Nach dem Gesetz(§ 47 des Krankenversicherungsgesehes, §§ 294 und 303 der Reichsversicherungsordnung) geht das Vermögen der Greifensteiner   Kaffe auf die neue Kasse über. Das paßt einigen Patrioten nicht. Weshalb sollten die aus Arbeitergroschen für die Arantentaffe zwangsweise gesparten Gelder Krankenkassenzweden augute fommen? Ist es nicht viel netter, man wirft sich ein patriotisches Mäntelchen um, gründet einen patriotischen" Verein und schenkt" dem das Vermögen der Krankenkasse? Gedacht- getan. Es wurde ein Verein Kaiser Wilhelm II.   Jubiläums­stiftung e. V." gegründet und diesem der Reservefonds der Greifen­fteiner Ortskrantentasse in Höhe von 10 000 M. als Schenkung überwiesen".

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Dies Verfahren ist natürlich nichtig. Ob man gegen die famofen Schenker mit fremden Mitteln strafrechtlich vorzugehen hat, kann dahingestellt bleiben: es mag angenommen werden, daß den patriotischen Jubilaren das Bewußtsein von der Rechtswidrig teit ihrer nicht unschwer als Unterschlagung und Untreue zu charakterisierenden Handlung fehlte. Die Aufsichtsbehörde wird hier aber schleunigst einzugeifen haben. Außerdem steht der am 1. Ja nuar 1914 ins Leben tretenden Staffe das Recht und die Pflicht zu, gegen die Herren Schenker und gegen die famose Jubiläumsstiftung auf Herausgabe der aus fremden Vermögen herausbugsierten 10 000 Mort zu flagen.

Internationale Ausstellung in Lyon  .

selbst habe verschiedentlich in Vorträgen und Veröffentlichungen| plöblich dem Schuhmann einen Stoß und lief davon. Auf das versucht, die Bewunderung, die diese Ausstellungen in mir er- Notsignal des Beamten wurde er von zwei anderen. Schußleuter regt haben, zum Ausdruck zu bringen. angehalten und nach heftiger Gegenwehr gefesselt. Auf der Während nun die anderen Länder uns mit Entgegenkommen Polizeiwache gab er einen falschen Namen an, da er alle Veran­antworten, finden wir bei den deutschen Organisationen eine, lassung hatte, seinen richtigen Namen zu verschweigen. Als er wie es scheint, systematisch ablehnende Haltung. Von einzelnen durch einen Beamten als Godorr erkannt wurde, versetzte er.diesent Seiten ist uns bekannt geworden, daß der gegenwärtige Zustand einen Stoß vor den Magen und sprang mit einem mächtigen Sake der öffentlichen Meinung in Frankreich   diese Stellungnahme durch die Scheiben der im ersten Stockwerk gelegenen Wachtstube verursache. auf den Hof hinunter. Dort blieb er mit einem schweren Schädel­

Sie wissen, hochverehrter Herr Abgeordneter, daß dieser bruch auf dem Steinpflaster liegen. Zu der gestrigen Verhand­Grund nicht zutreffend ist. Wenn Ihre Landsleute uns die lung war vom Rechtsanwalt Dr. Karl Loewenthal für den Ange­Ehre erwiesen, 1914 in Lyon   auszustellen, so würden sie mit klagten, der jede Teilnahme an dem Einbruch leugnete, ein um= größtem Entgegenkommen empfangen werden. Wenn Sie fangreicher Alibibeweis angetreten worden, so daß sich die Verhand meiner Ansicht sind, daß eine Ausstellung ein ausgezeichnetes lung vom frühen Morgen bis in die späten Nachmittagsstunden hin­Mittel ist, um die Völker einander näherzubringen, so bitte ich zog. Das Urteil, welches erst gegen 6 Uhr abends gefällt wurde, Sie, hochverehrter Herr Abgeordneter, in Erinnerung an unser lautete dem Antrage des Staatsanwalts gemäß auf 2 Jahre und Zusammentreffen in Bern  , dazu geneigtest beitragen zu wollen, 2 Monate Zuchthaus   unter Anrechnung von 2 Monaten der er­daß das Vorurteil, welches Ihre Landsleute von uns fernhält, littenen Untersuchungshaft. zerstreut werde. Alle öffentlichen, sozialen, industriellen und faufmännischen Institutionen würden wir mit aufrichtigem Ver­gnügen aufnehmen.

Ich gestatte mir ein Programm in deutscher Sprache über unfere große friedliche Manifestation beizufügen. Ich bitte Sie, hochverehrter Herr Abgeordneter, die Ver­ficherung meiner Hochachtung entgegennehmen zu wollen.

Der Bürgermeister von Lyon  , Senator des Rhone  - Departements. Hoffentlich trägt diese Veröffentlichung dazu bei, den chauvini­stischen Treibereien entgegenzuwirken, die eines Beteiligung der Deutschen   an der Lhoner Ausstellung bereiteln möchten.

Gerichts- Zeitung.

Jener nächtliche Revolverkampf,

der sich in der Nacht zum 2. September v. J. zwischen mehreren Kriminalbeamten und einer unter dem Namen Weddingkolonne" bekannten Einbrecherbande abgespielt hatte, hatte gestern vor der 1. Ferienstraftammer des Landgerichts I   unter Vorsitz des Land­gerichtsdirektors Schmidt ein Nachspiel. Aus der Untersuchungs­haft wurde der zu der Weddingtolonne" gehörige Felix Godorr borgeführt, um sich wegen schweren Diebstahls, Wiederstandes gegen Goborr gehörten zu der Weddingtolonne" bie als gefährliche Ein­die Staatsgewalt und tätlicher Beleidigung zu verantworten. Neben bruecher bekannten Hupfelb, Binder, Gerlach, Liezmann und Chudowik, die später zu mehrjährigen Buchthausstrafen ber urteilt worden sind. Ende August v. J. wurde der Kriminalpolizei ,, berpfiffen"( verraten), daß die Weddingtolonne einen größeren Geldschrankeinbruch bei der Baufirma Kuhn in der Müllerstr. 172a plane. Es wurde festgestellt, daß die Einbrecher den von der Wirt­Schubringt, dem insbesondere die Bewachung des Kuhnschen Grund­schaftsgenossenschaft Berliner   Grundbesizer angestellten Wächter ftüdes oblag, bestochen und ihm einen Teil der Beute zugesichert hatten, wenn er sie nicht bei der Arbeit" stören würde. Schu bringt wurde später wegen Beihilfe zu 9 Monaten Gefängnis ver­urteilt.

Vom 1. Mai bis 1. November 1914 veranstaltet die Stadt Lyon  eine große internationale Ausstellung. Internationale Ausstellun­gen follten im Interesse von Handel und Industrie, Kunst und Wissenschaft alle möglichen Unterstübungen erhalten. Dem Stultur­fortschritt und der friedlichen Annäherung der Völker aneinander dienen fie. Um so überraschender ist es, daß der französischen   Nachdem die Kriminalpolizei ermittelt hatte, daß der Einbruch Ausstellung gegenüber die deutschen Organisationen eine befremd- in der Nacht zum 2. September stattfinden sollte, besetzte der liche Zurüdhaltung beobachten. Diese beklagt mit Recht der Kriminalkommissar Weiland mit acht Beamten das Grundstück. Bürgermeister von Lyon   in folgendem an Genossen Bebel gerich- Gegen 11 Uhr erschienen auch die Einbrecher und machten sich so= fort an die Arbeit, die Geldschränke anzubohren. Als plöblich die teten Schreiben: elektrischen Blendlaternen der Polizeibeamten aufleuchteten, er­griffen die Diebe die Flucht. Drei von ihnen wurden nach heftiger Gegenwehr überwältigt, die übrigen eröffneten auf die Beamten ein Schnellfeuer aus Browningpistolen und Revolvern. Die Be­amten schoffen nun ebenfalls und trafen den Einbrecher Gerlach, der von zwei Kugeln getroffen umfant. Nach den damaligen Die Kaiserliche deutsche Regierung ist sowohl durch unsere Angaben der Festgenommenen sollte auch der jezige Angeklagte Regierung als durch uns offiziell zur Teilnahme aufgefordert Godorr an dem Einbruch beteiligt gewesen sein. Godorr blieb seit­worden. Frankreich   hat sich an den großen deutschen   Ausstellun- dem spurlos verschwunden. Erst am 27. Januar d. J. fiel er durch gen, besonders an der in Dresden  , beteiligt. Kredite für die einen Bufall der Polizei in die Hände. Er hatte in einem Café Teilnahme an der Ausstellung in München   find bereits bewilligt in der Elsaffer Straße eine Prostituierte mißhandelt, die ihn worden und werden demnächst für Leipzig   bewilligt werden. Ich feststellen ließ. Auf dem Transport zur Polizeiwache versezte er

Lyon  , den 5. Juli 1913.

Hochverehrter Herr Abgeordneter!

Die Stadt Lyon  , die zu verwalten ich die Ehre habe, veran­staltet im Jahre 1914, vom 1. Mai bis zum 1. November, eine große internationale Ausstellung.

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Ein vereiteltes Pistolenduell

hat zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt, welches gestern die 3. Ferienstraftammer des Landgerichts III   beschäftigte. Wegen Herausforderung bzw. Annahme einer Forderung zum Zweikampf mit tödlichen Waffen war der 22jährige Student der Medizin Ernst Boehm und der praktische Arzt Dr. Kurt Michael Lipschütz ane geklagt.

Am 8. April d. J. war es in einer Konditorei in Charlotten­ burg   aus einer geringfügigen Ursache zwischen den beiden Ange­flagten zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf Boehm der Dr. L. ohrfeigte. Dieser schidte seinem Gegner eine Pistolen­forderung unter schweren Bedingungen. Das Duell sollte am frühen Morgen des 10. April im Grunewald zum Austrag kommen. Wie behauptet wird, soll von Angehörigen der beiden Kontrahenten der Polizei vorher von dem beabsichtigten Ehrenhandel Mitteilung ge­macht worden sein. Als die beiden Gegner auf dem Kampfplak erschienen, wurden sie von der Polizei in Empfang genommen. Das Gericht erkannte auf ie eine Woche Festungshaft, dem Antrage des Staatsanwalt gemäß.

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