Allgemeine Ortskrankenkaffe für Teukölln.[ Deutscher Metallarbeiter- Verband
Kaffenlokal: Weichselstraße 8( Ideal- Passage).
Bekanntmachung.
Auf Grund der§§ 332 ff. der Reichsversicherungsordnung sind, nachdem die Ausgestaltung der Kasse zur Allgemeinen Ortsfrankenkasse Rechtsfraft erlangt hat, die Vertreter und Ersatmänner für den Ausschuss zu wählen.
Der Ausschuß besteht aus 90 Vertretern und der doppelten Anzahl von Ersatmännern, von denen ein Drittel von den beteiligten
zwei Gegenvormundschaften stehen einer Bormundschaft, ein Ehren- Verwaltungsstelle Berlin . C 54, Linienftr. 83-85.
amt der Reichsversicherung einer Gegenvormundschaft gleich, 5. während der unmittelbar vorhergehenden Wahlzeit das Amt mindestens zwei Jahre geführt hat.
Auf Grund des§ 7 der Wahlordnung werden die Wahlberechtigten
aufgefordert,
Wahlvorschläge
Kassierer: Amt Norden 185.
Arbeitsnachweis: Amt Norden 1239, 9714.
Verwaltung: Teleph.: Amt Norden 1987. Sonntag, den 28. September, vormittags 9½ Uhr:
=
Branchen Versammlung voljährigen Arbeitgebern und zwei Drittel von den volljährigen Versicherten Stefelben bis pätestens den 12. Oktober 1913 bei dem Vorstand der der Eisen-, Metall- und Revolverdreher
je aus ihrer Mitte getrennt gewählt werden. Demnach sind zu wählen: 30 Arbeitgebervertreter und 60 Ersatmänner, 60 Versichertenvertreter und 120 Ersatzmänner.
gesondert für die beteiligten aufzustellen und Allgemeinen Ortsfrankenkasse einzureichen. Die Stimmabgabe ist an diese Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahlen für die Arbeitgebervertreter erleben, oder wenn die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufge
finden statt:
Die Wahlvorschläge sind ungültig, wenn sie nach dem 12. Oftober 1913 eingereicht werden, oder wenn sie nicht mit den erforderlichen Unterschriften führt sind, es sei denn, daß die Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden eine Woche vor der Wahl veröffentlicht, nachdem etwaige anstände, die sich ber der Prüfung der Wahl
sowie Rundschleifer
im großen Saale der Brauerei Friedrichshain , am Friedrichshain 23. Tagesordnuna:
und Berschiedenes.
Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt.
am Sonntag, den 26. Oktober 1913, fönnen die Wahlvorschläge nach ihrer Zulassung von den Bählern im Kassen deutschen Gewerkschaften, ihre Tendenz und Tattit". 2. Diskussion. vormittags bis 4 Uhr nach- 5-7 Uhr, Sonntags von 10-12 Uhr, eingesehen werden. Daſelbſt können von 10 Uhr nach- alal Baſage 11/12 1, werftäglich in der Zeit von 8-3 Uhr und von mittags in den Passage- Sälen, Neukölln, Etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit ber fich aus biejen Berzeichnissen Bergstraße 151.
Die Wahlen für die Verfichertenvertreter finden statt:
am
Wir erwarten, daß jeder Kollege anwesend ist. Von 9 Uhr ab werden es erhält jeder nur Billetts für den eigenen Bedarf.
Eingang die Billetis zum Kunſtabend am 15. November ausgegeben,
Arbeitgeber- werden. ergebenden Wahl- und Stimmberechtigung sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum 12. Ottober 1913 unter Beifügung von BeweisFerner machen wir alle Mitglieder darauf aufmerksam, dak mitteln einzulegen. von der 41. Woche ab, also mit dem 5. Oktober be. Die Wahlvorschläge der Arbeitgeber müssen von mindestens je 10 Wahlberechtigten, welche mindestens 30 Stimmen haben, die der Versicherten von ginnend, der Wochenbeitrag 90 Pf. beträgt. Dafür tritt vom 30 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als gleichen Tage an eine Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung am Sonntag, den 26. Oktober 1913, einen Bablvorschlag, so wird sein Rame nur auf dem zuerst eingereichten um 2 M. und der Streit- und Gemaßregeltenunterstützung um Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Vorschlägen gestrichen. Sind 1 M. pro Woche ein. 126/16 von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends find, gleichzeitig eingereicht, so gilt die Unterschrift auf demjenigen Wahlin Bartsch' Feſtſälen, Neukölln, Hermann- höhtens 2 Tagen beſtimmt. Unterläßt dies der Unterzeigner, ſo entscheidet straße 49.
Die Wahlen find gebeim; die Wahlzeit dauert vier Jahre. Gewählt wird nach den Grundsäßen der Verhältniswahl nach Maßgabe der Wahlordnung, welche der Vorstand jedem Wahlberechtigten auf Antrag verabfolgt. Der unterzeichnete Kassenvorstand fordert daher alle Wahlberechtigten auf, sich zur
zu melden. nicht statt.
Eintragung in die Wählerlifte
Eine besondere Benachrichtigung der einzelnen Wähler findet Anträge zur Aufnahme in die Wählerliste können auch durch Beauf tragte eingereicht werden, welche mit den erforderlichen Nachweisen für die Wahlberechtigung versehen sein müssen. Für die Angelegenheiten der Wahlen ist die Kasse geöffnet: Werttags von 8-3 und von 5-7 Uhr; Sonntags von 10-12 Uhr. Wahlberechtigt find die volljährigen Arbeitgeber, auch Frauen, welche für die bei ihnen beschäftigten Bersonen am Wahltage oder vom 1. Januar 1914 ab Beiträge an die Kasse zu zahlen haben, vorausgesetzt, daß sie nicht selbst zu den Versicherten zählen.
Wahlberechtigt sind alle volljährigen Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts, welche bei der Ortskrankenkasse versichert sind, oder vom 1. Januar 1914 ab versichert werden.
Das Stimmrecht der einzelnen Arbeitgeber wird nach der Zahl der beschäftigten Personen bemessen. Wieviel Stimmen auf den Arbeitgeber entfallen, wird vor der Wahl bei der Eintragung in die Wählerliste festgestellt. Die Kassensazung enthält folgende Abstufung:
Arbeitgeber, die einen oder mehrere Versicherungspflichtige beschäftigen, führen bis zu hundert versicherungspflichtig Beschäftigte für je angefangene zehn, und wegen der über hundert hinausgehenden Zahl für je angefangene zwanzig Beschäftigte, eine Stimme. Mehr als dreißig Stimmen fann fein Arbeitgeber führen. Wahlberechtigte, die aus irgend einem Grunde nicht in die Wählerliste aufgenommen sind, werden zur Wahl nur zugelassen, wenn sie allen Mit gliedern des Wahlausschusses ihre Wahlberechtigung in überzeugender Weise nachweisen.
Das Wahlrecht ist in Person auszuüben.
Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind volljährige Deutsche , auch Frauen, wenn sie regelmäßig mindestens einen Versicherungs. pflichtigen beschäftigen. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Geschäftsführer und Betriebsbeamte der beteiligten Arbeitgeber gleich. Nicht wählbar find Mitglieder einer Behörde, welche Aufsichtsbefugnisse über die Kasse hat.
Wählbar als Vertreter der Versicherten sind volljährige Deutsche , auch Frauen, welche bei der Ortstrantentasse versichert sind, oder vom 1. Januar 1914 ab versichert werden.
mehrere Wahlvorschläge, die von demselben Wahlberechtigten unterzeichnet vorschlags, welchen der Unterzeichner binnen einer ihm gesegten Frist von Los.
Die Ortsverwaltung.
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Jeder Wahlvorschlag darf höchstens dreimal so viel Bewerber benennen, als Vertreter zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt und nach Familien- und Bornamen( Rufnamen), Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem fie beschäftigt sind, oder, wenn sie freiwillige Mitglieder sind, die Mitgliedsnummer anzugeben. Mit den Wahlvorschlägen für Versicherte ist von jedem Montag, den 29. Septbr., abends 6 Uhr, im Englischen Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wael bereit ist. Bei den Wahlvorschlägen für Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein vorgeschlagener Bewerber nach§ 17 der Reichsversicherungsordnung zur Ablehnung der Wahl befugt ist.
Hof, Alexanderstr. 27c:
Branchen- Versammlung.
Tagesordnung:
In jedem Wahlvorschlag ist jerner ein Beitreter des Wahlvorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bezeichnen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter des 1. Bericht von der legten Generalversammlung. 2. Branchenangelegenheiten. Wahlvorschlags und, soweit eine Reihenfolge erkennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Der Wahlvorschlagsvertreter ist berechtigt und vers pflichtet, dem Vorstand die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen.
Es empfiehlt sich daher, die Wahlberechtigung durch die Wählerkarte nachzuweisen, welche die Allgemeine Ortstranfenfasse allen Beteiligten auf
Einsetzer.
Montag, den 29. September, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 3:
ihren Antrag gegen Vorweis der Beitragsquittung für die Arbeitgeber und Branchen- Versammlung.
des Mitgliedsbuchs für die Versicherten ausfertigt.
Der Wähler erhält einen der Umschläge, die mit dem Stempel der
Tagesordnung:
Ortskrankenkasse
Bekanntmachung.
Staffe versehen und im Wahlraum bereitzuhalten find, tritt sodann an einen 1. Vortrag des Kollegen Nitschte über: Die Volksfürsorge und die abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag Schäden der Privatversicherung". 2. Verbandsangelegenheiten, Wahl 89/9 Die Ortsverwaltung. legt und übergibt hierauf den Umschlag unverschlossen unter Nennung seines eines Schriftführers. Namens dem Vorsißenden oder dem von diesem bezeichneten anderem Mitglied des Wahlausschusses. Dieser läßt die Abgabe des Stimmzettels vermehrfachem Stimmrecht haben soviel Stimmzettel je in einem besonderen Umschlag abzugeben, als fie Stimmen haben und abgeben wollen; in diesem Falle ist die Zahl der abgegebenen Umschläge vorzumerken.
merken und wirst dann den Umschlag in die Wahlurne. Arbeitgeber mit der Weber u. verwandten Gewerbe Auf Grund des zwischen der Ge
Wähler, die durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und dem Vorfizenden des Wahlausschusses zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer Bertrauensperson bedienen.
Versicherte werden für die Bildung der Kassenorgane den Arbeitgebern zugerechnet, wenn sie regelmäßig mehr als zwei versicherungspflichtige Per- Stimmzettel, die von dieser Bestimmung abweichen, sind ungültig, wenn das fonen beschäftigen.
Weder wählbar noch wahlberechtigt sind die Arbeitgeber unständig Beschäftigter als solche und Arbeitgeber, die mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand sind, ferner unständig Beschäftigte, die keine Beiträge zahlen, und Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Ersakkaffe sind und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen.
Wählbar find nur volljährige Deutsche . Nicht wählbar ist, 1. mer infolge strafgerichtlicher Berurteilung die Fähigkeit zur Befleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. mer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Wer als Arbeitgeber wählbar ist, kann die Wahl nur ablehnen, wenn er 1. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat,
2. mehr als vier minderjährige eheliche Kinder hat; Kinder, die ein anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht mitgerechnet,
8. durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, das Amt ordnungsmäßig zu führen,
4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine;
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Der Stimmzettel enthält die Namen derjenigen Bewerber, welchen der Wähler seine Stimme geben will. Er darf höchstens dreimal soviel Namen enthalten, als Bertreter zu wählen sind. An Stelle der Aufzählung der Namen genügt der Hinweis auf die Ordnungsnummer des Wahlvorschlages. Der Wähler fann nur einen solchen Stimmzettel abgeben, der mit einem der zugelassenen Wahlvorschläge vollständig übereinstimmt. Die Stimmzettel jellen von weißer Farbe und 8X10 cm groß sein. Abweichen die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht. Stimmzettel, die mit feinem der zugelassenen Wahlvorschläge überein stimmen oder deren Umschläge ein Merkmal haben, welches die Absicht einer Stennzeichnung wahrscheinlich macht. oder die unterschrieben sind, sind ungültig. Dasselbe gilt von Stimmzetteln, die sich in einem nicht mit dem Stempel der Kasse bersehenen Umschlag befinden. Ungültig ist ferner der Inhalt eines Stimmzettels, soweit er zweifelhaft ist. Befinden sich in einem Umschlag, der nur für einen Stimmzettel bestimmt ist, mehrere Bettel, jo werden sie, wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, andernfalls als ungültig angesehen.
Bur festgesezten Stunde schließt der Wahlausschuß die Wahl. Nur die am Schlusse der Wahlbandlung im Wahlraum anwesenden Wähler dürfen dann noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Nach Schluß der Wahl werden die Stimmzettel in der Urne durcheinander geschüttelt und vom Bahlausschusse die Zahl der Wähler, die abgestimmt haben, sowie die Zahl der in der Urne befindlichen Wahlumjch äge festgestellt. Hierauf werden die Bahlumschläge in einem versiegelten Patete mit der Wählerliste und der Niederschrift über die Wahlhandlung dem Vorstand zur Feststellung des Wahlergebnisses übermittelt.
Neukölln, den 25. September 1913. Der Kaffenvorstand.
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meinde Berlin- Oberschöneweide und zu Berlin . uns bestehenden Gaslieferungsvers Bekanntmachung. trages tündigen wir hiermit die Durch Beschluß des töniglichen Ober Gaslieferungsbedingungen vom 1. Dfverficherungsamts Groß- Berlin vom tober 1898, unter denen wir unseren 30. August 1913 wird unsere Stasse am geehrten Gasabnehmern im Ortsteil 31. Dezember 1913 geschlossen und Ostend in Oberschöneweide Gas zu gehören die Betriebe sowie die Mit Leuchtzweden, bezw. zum Betriebe glieder vom 1. Januar 1914 der von Gaskraftmaschinen, zu gewerb Allgemeinen Drts- Krankenkasse der lichen Zweden, zum Heizen und Kochen usm. liefern, zu dem Tage, Wir bringen dies gemäߧ 301 der an dem die Gasmesserstände im .- B.- D. zur öffentlichen seenntnis Laufe des Monats Dezember 1913 und fordern alle Gläubiger auf, von unseren Beamten aufgenommen binnen drei Monaten nach der Be- werden. fanntmachung ihre Forderungen anDie Befriedigung später zumelden. einlaufender Forderungen fann verweigert werden.
Die Bahlen zum Ausschuß der allgemeinen Drtstrantentasse finden am 28. September d. J. statt und der Allgemeinen Orts- Krantenfajfe verweisen wir auf die Bekanntmachung vom 23. August 1913. Der Vorstand. B. Weymann, Vorsitzender.
24165
H. Postler, Schriftführer.
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Wir werden von diesem Tage ab alles im Ortsteil Ostend in Ober schöneweide gelieferte Gas mit einem einheitlichen Preise von 13 Bfennig für das Kubikmeter, abzüglich 5 Proz.
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Berlin , den 24. September 1913. Gasanstalt Oberspree. Gesellschaft mit beschränkter Haftung . P. Rudolp b.
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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.; Zh. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW
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