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Deutfches Reich.

Die Rheinisch- Westfälischen Brauereien und die nächste

Lohnbewegung.

verurteilt.

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dem Namen Karl Rolf eine gewisse Rolle in bem politischen und 1 die Felix- Dahn - Spende" der Defa" übertragen. Wie die An Der Buchdruckerverband hatte im zweiten Quartal einen Bu- publizistischen Leben gespielt hatte. Den Vorsiz im Gerichtshof flage behauptet, soll Lencer hiervon die Summe von zirka 2900 M. wachs von 2605 neuen Mitgliedern, der wohl fast ausschließlich aus führt Landgerichtsdirektor Hofmeister. Die Anflage gegen Bencer für seine Zwede verwendet haben. bem gewerblichen Nachwuchs, durch Beitrittserklärungen der Auss Rolf lautet auf Betrug in mehreren Fällen, intellektuelle Fälschung Im September 1911 vurde Lencer Geschäftsführer ber gelernten, fam. Der Verband zählte am 1. Juli 69 047 Mitglieder. öffentlicher Urkunden, fahrlässigen Falscheid, Diebstahl und Untreue. Deutsch - Ostafrikanischen Zeitung" auf Grund eines zwischen ihm Bei einer Gesamtzahl von rund 75 000 im Gewerbe überhaupt Be- Der jest 47jährige Angeflagte, der ji jeit dem 17. Dezember und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Ostafrikanischen Ges schäftigten ein sehr erfreuliches Organisationsverhältnis. Die Guten- 1912 in Untersuchungshaft befindet, hat eine sehr abenteuerliche sellschaft", Rechtsanwalt Dr. Willi Hahn, abgeschlossenen Vertrages. bergbündler, ursprünglich die Zusammenfassung der Streitbrecher Vergangenheit hinter sich. Er wurde zum ersten Male im Jahre Von den eingehenden Geldbeträgen, die zumeist von einem Dr. Zinto aus dem Neunstundenlampf der Buchbruder, mustern mit ihrer in 1890 in Weimar wegen Urkundenfälschung zu 6 Wochen Gefängnis graff in Dar es Salam gefandt wurden und etwa 19 000 M. be Deutschland , Desterreich und der Schweiz mühsam zusammengelejenen verurteilt; in demselben Jahre erfolgte in Berlin eine sweite Bere trugen, verwandte Lencer fast die volle Summe für sich bzw. die Schar 3894 Mitglieder. urteilung wegen schweren Diebstahls und Unterschlagung zu drei Deka". Jahren und 9 Monaten Gefängnis. Hierauf wurde er in Bern In dem letzten Fall der Anklage handelt es sich um die Grün­nochmals wegen Diebstahls zu 2 Jahren Zuchthaus und Verlust der dung der Deutschen Schreibmaschinen- Bertriebsgesellschaft", welche Bürgerrechte und schließlich in München wegen Betrugs und Ur- die Ausnutung eines Patentes des Oberstadtsekretärs Gebhardt in Im nächsten Jahre läuft der Bezirkstarif für die Brauereien kundenfälschung zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust Düsseldorf betreiben sollte. Es handelte sich dabei um eine Schreiba maschine, welche statt der üblichen lateinischen die deutsche Druds des Boykottschußverbandes Rheinisch- Westfälischer Brauereien ab. Der Angeklagte ist der Sohn eines Realschuldirektors und hat schrift wiedergeben sollte. Von den Anteilscheinen über je 500 m. Es gehören diesem 144 meistens Großbrauereien an. Dieser Boy- sich schon als junger Gymnasiast auf" patriotischem" Gebiete schrift erwarben zahlreiche bekannte Personen, u. a. der Fürst von Hohens kottschutzverband nimmt diefelbe Stellung in der deutschen Brau- ftellerisch betätigt. Als Student der Rechte trat er mit Bersonen, lohe, mehrere Stücke. Von den insgesamt eingegangenen 12 000 industrie ein, wie die Scharfmacher aus dem Industriegebiet in den die auf dem Gebiete des Kolonialwesens tätig waren in Beziehung Mart verwandte der Angeklagte, wie die Anklage behauptet, 6500 anderen Industriezweigen, wenn auch nicht in wirtschaftlicher Be- und trat wiederholt mit seiner Tätigkeit für die nationale Sache Mark für sich. ziehung, so doch in bezug auf soziale Rückständigkeit. Im Jahre in die Oeffentlichkeit. Im Jahre 1897 übernahm er u. a. auch die 1903 hatte der Brauereiarbeiterverband den ersten großen Kampf Leitung des Preffebureaus der Münchener Ausstellung. Zu gleicher mit dieser Unternehmergruppe auszufechten. Die Absicht der Unter- Beit beschäftigte er sich mit dem Gedanken, in Dar es Salam eine nehmer, die Arbeiterorganisation zu vernichten, die vorhandenen Solonialzeitung zu gründen. Dieser Plan scheiterte jedoch, ba, wie Tarifverträge zu beseitigen und den Drang nach Gleichberechtigung der Angeklagte behauptete, die Deutsch- Ostafrikanische Gesellschaft und Mitbestimmungsrecht im Lohn- und Arbeitsverhältnis auf erklärt hatte, sie würde die Geldgeber warnen. Wie er weiter lange Zeit hinaus zu ersticken, was ausgesprochene Absicht der behauptet, jei schon damals seine ehrliche Absicht, den nationalen Unternehmerorganisation und ihres Syndikus war, miglang; die Intereffen" zu dienen, durch die Minierarbeit persönlicher Gegner bisher bestandenen Tarife blieben weiter in Geltung, neue famen zunichte gemacht. Der Angeklagte erlitt dann die oben erwähnten hinzu, und im Jahre 1910 erfuhr der Tarifgedanke weitere Aus- schweren Strafen. Nach seiner ersten Entlassung aus dem Bucht­breitung in dem Abschluß eines Bezirkstarifs für das ganze Ge- hause war er unter dem Namen" Rolf" für eine Reihe süddeutscher biet des Boykottschußverbandes Rheinisch- Westfälischer Brauereien. konservativer und Zentrumsorgane schriftstellerisch tätig. Auch als Somit war wohl das Weitbestimmungsrecht der Arbeiterorga er die zweite Buchthausstrafe erlitt, betätigte er sich nisation anerkannt und die Absicht der Unternehmer bereitelt, die der Syndikus nach der Aussperrung im Jahre 1905 in die Worte fleidete: Wenn wir Tarife abschließen wollten, brauchten wir ja nicht auszusperren," aber die joziale Rückständigkeit der Unter­nehmerorganisation blieb ungeschwächt und fand ihre Förderung in einem fogenannten Feststellungsausschuß, aus Direktoren und Brauereibesibern bestehend, dessen Meinung in allen Differenz­Arbeiter entschied. Und was dieser Feststellungsausschuß entschied, galt, sofern die Organisation der Brauerejarbeiter an dem jeweili­gen Orte nicht start genug war, sich ihr Recht zu erkämpfen.

im Zuchthause als Schriftsteller, indem er unter Mitwirkung eines Gefangenenaufsehers und des Anstaltslehrers die Manuskripte aus der Strafanitalt heraus­schmuggelte und an süddeutsche Blätter jchiden ließ. Während seines Aufenthalts in der Strafanstalt faßte er den Blan, ein neues Unternehmen zu gründen, welches" patriotischen " Deutsche Kanglei" erhalten und war von ihm als eine Bentral­ftelle für vaterländische Arbeit", beam. als eine Agentur zur Be­sorgung von Geschäften, die deutsch - nationale" Zwede fördern Für die soziale Rückständigkeit bietet auch wieder Beweis der sollten, gedacht. Nach seiner Entlassung aus dem Buchthause in Geschäftsbericht dieses Boykottschußverbandes für 1912/13. Es wird brach in Bayern im Mai 1910 arbeitete er ständig an diesem Plan, dort fast ausschließlich über Beschwerden des Brauereiarbeiterber. Inapp ein halbes Jahr später tauchte Lencer, der sich jest ständig bandes berichtet und über seine Bestrebungen und Maßnahmen im" Karl Rolf" nannte, in Berlin auf. Am 18. April 1911 wurde dann Interesse der Brauereiarbeiter. Und hierbei ist man recht offen- die Deutsche Kanzlei" in Form einer offenen Handelsgesellschaft herzig gewesen in der Hervorkehrung des rückständigsten Unter- gegründet und in bas Berliner Handelsregister eingetragen. Das nehmerstandpunktes. Um nur ein Beispiel zu geben: Es wird be- Bureau der Deta" war erit am Hafenplay 9 und dann in der richtet, daß verhältnismäßig seltener im Flaschentellerbetrieb Bernburger Straße 15/16. Jm engsten Zusammenhange mit der Arbeitskräfte über 16 bis 17 Jahre beschäftigt werden; die meisten" Defa" standen zwei Nebengründungen, Der Vaterländische dieser Arbeiter sind 14 bis 16 Jahre alt, weil diese jungen Arbeits- Schriftenverband" und die Baterländische Bellsbücherei". An fräfte in sehr großer Zahl den Brauereien zur Verfügung stehen". letterer waren der Prof. Dr. Brünner und Dr. von Hause mit Selbstverständlich werden dieje jugendlichen Arbeiter entsprechend größerem Stapital beteiligt. niedrig entlohnt. Als nun der Brauereiarbeiterverband träftig mit Nachdem die erforderlichen Vorarbeiten, Ankündigungen in der der Agitation unter diesen Arbeitern einsetzte und Forderungen Presse usw. erledigt waren, gab der Angeklagte das Programm der für sie einreichte, lehnten die Brauereien den Abschluß eines Tarifs Deutschen Kanzlei" bekannt. Diese sollte sich mit folgenden Dingen für die jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren ab, und der Fest befassen: Auskunftet über deutsch - vaterländische Vereins- und stellungsausschus gab nach dem Bericht seiner Meinung dahin Aus- Zeitungsangelegenheiten, Bermittlung von Rednern und Vorträgen, brud, daß auch für die Zukunft jugendliche Arbeiter in den Tarif Werbestoffen für deutsche Sundgebungen, Schaffung und Erhaltung nicht hineingezogen werden dürfen". Das heißt, man will die eines Archive für deutsch - nationale Bestrebungen, Förderung von jugendlichen Arbeiter nach wie vor nach Belieben entlohnen, jich Reisen und Wanderungen nach den bedrohten deutschen Landen des unbehinderten Ausbeutungsrechts versichern, Noch ein anderer( Elsah- Lothringen, Nordschleswig, Oftmarken, Deutsch- Desterreich, Summer drückt die Unternehmer in der Frage: Se fürchten, daß Schweiz und auch nach den germanischen Ländern Standinavien, nach Tätigung eines Tarifs für jugendliche Flaschenfellerarbeiter Holland und Belgien ), Herausgabe eines Deutschen Taschenbuchs die Leute gerade dadurch in die Arme der Organisation getrieben für das gesamte deutsche Vereins- und Zeitungswesen", Förderung werden", und daß auch der Brauereiarbeiterverband Maßrege- der deutschen Presse im Auslande, Vertrieb von Wehrichasmarken, lungen jugendlicher Arbeiter nicht so ohne weiteres hinnehmen patriotischen Werbeschriften, Vereins. und Verbandsabzeichen, Bost würde, Diese hier angeführten Tatsachen und die Darstellung des tarten, Stalendern usw., Uebernahme des buchhändlerischen Ber. Standpunties der Unternehmerorganisation nach ihrem eigenen triebs vaterländischer Werke, Geschäftsstelle für vaterländische Ver­Geschäftsbericht genügen wohl zum Beweise für ihre soziale Rück- anstaltungen usto, ständigkeit.

Die Brauereiindustrie gehört zu den Institutionen, in denen die technische Entwickelung, riesig vorwärts schreitet und immer mehr Arbeitskräfte im Verhältnis zur Produktion ausschaltet, die wachsenden Lasten und die zunehmende Teuerung erheischen namentlich im westfälischen Industriegebiet dringende Erhöhung der Löhne; aber die Brauereiunternehmer halten eine Verkürzung der Arbeitszeit sowohl wie eine Lohnerhöhung für überflüssig. Und sie stüßen sich auf ihre Einigkeit, sie sind gerüstet. Um so mehr nüffen nun die Brauereiarbeiter rüsten und die Lücken ihrer Organisation füllen, um bei der nächsten Tarifbewegung ihren be­rechtigten Wünschen Geltung verfchaffen zu können. Daß fie ohne eine genügend gekräftigte Organisation wenig zu hoffen haben, das tonnen fie an dem Standpunkt der Unternehmer und ihrer Borbe reitung zur Lohnbewegung ermessen.

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Schon zu einer Zeit, als Lencer inmitten der Gründung der Deutschen Kanzlei" stand, wäre beinahe eine Entdeckung seines Treibens erfolgt, denn in einer Versammlung wurde er von einem früheren Bekannten wiedererkannt und mit seinem richtigen Namen angesprochen;" Rolf" verschwand daraufhin aus der Versammlung, bis die Luft wieder rein war. Als er dann im Herbst b. J. er­fannte, daß sein ganzes auf falsche Angaben erbautes Gebäude zu­fammenstürzen würde, ergriff er die Flucht. Er fuhr erst nach Paris und dann nach London , wo er am 17. Oftober v. 3. ver­haftet wurde. Er wurde dann von England an die deutschen Be­hörden ausgeliefert.

sich nach irgendeiner Richtung hin strafbar gemacht zu haben. Vom

Bor Gericht bestreitet der Angeklagte mit aller Entschiedenheit, Rechtsanwalt Munt sind Beweisanträge gestellt worden, aus denen jich ergeben soll, daß der Angeklagte der festen Ueberzeugung sein fonnte, daß es sich um ein gewinnbringendes Unternehmen han­belte, welches allerdings im Anfang größere Mittel erfordert habe. Neben den Bücherrevisoren Ehlert und Göße sind sirka 40 Beugen geladen. Da die telephonische Ladung des Reichsratsabgeordneten Dr, Pollauf in Wien veranlaßt werden soll und ferner auch die mehrere Tage dauern. Wir werden über den Verlauf berichten. Soziales.

Aus dem Gewerbegericht. 1. Ueberarbeit.

Ein Buchdruderei- Hilfsarbeiter Ilagte gestern vor dem Ge­werbegericht unter Vorsiz des Magistratsrats Schulz gegen den Juhaber der Buchdruderei alt auf Bahlung von 16 M. Lohn für eine Woche wegen fündigungsloser Entlassung. Die Firma mußte, um einen Lieferungstermin einhalten zu tönnen, Ueberstunden machen lassen. Der Kläger hot sich an, für einen Kollegen, der abends 1/10 Uhr die Arbeit verlassen wollte, die 16 Stunden gearbeitet hatte Ueberstunden zu leisten. Nachdem er bis 1/1 Uhr, das heißt bereits an den vorhergehenden Tagen 2 und 4 Ueberstunden geleistet- der 16 Jahre alte Kläger batte fühlte er sich außerstande, weiterzuarbeiten. Darin erblidte die Firma eine Arbeitsverweigerung und entließ den Kläger am nächsten Tage.

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nahm an, daß der Kläger in ber Zat phyfiich nicht in der Lage Das Gericht fam zur Verurteilung des Beklagten. Es war, weiterzuarbeiten. Die beklagte Firma bätte für eine geeignete nahm an, daß der Kläger in der Zat physich nicht in der Lage Bilfskraft forgen müssen und durfte dem eben über das Schußalter erwachsenen Kläger insbesondere nach der vorgängigen Heberarbeit Silfskraft forgen müssen und burfte ben eben über das Scuzalter erwachsenen Kläger insbesondere nach der vorgängigen Heberarbeit nicht zumuten, so überlange Zeit tätig zu fein.

nach

wegen verweigerter

Es ist Weber­

überhaupt abgelehnt hätte, irgendwelche lieberstunden zu leisten. Die Verurteilung wäre auch dann gerechtfertigt, wenn Stläger $ 123 Biffer 3 der Gewerbeordnung räumt dem Arbeitgeber für den Fall das Recht der lündigungslosen Entlaffung ein, wenn der Arbeiter die Arbeit unbefugt verläßt oder sonst den nach dem Arbeitsvertrag ihm obliegenden Verpflichtungen nach Für 1911 wurde in Aussicht genommen, die Herausgabe eines Deutschen Taschenbuches, bie Schaffung der Zentralsammelstelle autommen beharrlich verweigert". Ueberstunden find teine dem Arbeitsvertrag dem Arbeiter für die" Felig Dahn Spende" zugunsten der Schlagfertigkeit des pflichtungen: er ist zu Überstunden nicht verpflichtet. obliegenden Ver­Deutschtums in Nieder- Desterreich, Errichtung eines Kelenialbent. pflichtungen: er ist zu Überstunden nicht verpflichtet. eine fündigungslose Entlassung mals in Deutschland in der Form einer Nachbildung der Kolonial- ftumben deshalb nie ein Entlassungsgrund. Ferner geht aus den feste in Papua. Im Februar 1911 hatte die konstituierende Ber - usbrüden beharrlich und verweigern" bervor, daß nur wieder­fammlung in einem Botal in der Potsdamer Straße stattgefunden. bolte böswillige Ablehnung von Verpflichtungen einen Emilaffungs Der Angeklagte erklärte schon hier, wie die Anklage behauptet, wahr. grund bilden. Servorgehoben mag noch werden, daß§ 120a ber heitswidrig, daß ihm vorläufig 20 000 m. bar zur Verfügung stän Gewerbeordnung und§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausbrücklich den. Gr betonte auch seinerzeit besonders, daß die Deutsche vorschreiben, der Arbeitgeber hat die Dienstleistungen so einzurichten, Kanglei" fein Verein, sondern ein faufmännisches Unternehmen bak Leben und Gesundheit des Arbeiters gefügt sind. Eine Arbeits­sein sollte, auf welches die nationalen Vereine Einfluß haben sollten, zeit von 16 Stunden ist eine gesundheitsgefährdende. Eine solche außerdem solle ein Aufsichtsrat aus den Leitern der vaterländischen anzuordnen, verstößt gegen das Gefcy. Verbände gebildet werden. Ueber den Verlauf dieser Versammlung erstattete" Rolf" dem Auswärtigen Amt

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TOP- P

Der Vorfall zeigt wieder, wie bringend eine gefeßliche Marimal arbeitszeit auch für erwachsene männliche Arbeiter ist. 2. Blusenlehrdamen".

Am 26. September hat nun diese Unternehmerorganisation in einer Bollversammlung der Mitglieder des Boykottschutzverbandes" Stellung genommen zur nächstjährigen Lohnbewegung. In dem einleitenden Vortrag des Synditus Dr. Sunder erklärte dieser, daß die Brauereien den Forderungen des Brauereiarbeiterver: bandes auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentreten müssen, daß für die Brauereien eigentlich auch fein Anlaß vorliegt, bei der nächsten Tariferneuerung neuen Lohnforderungen nachzugeben, wenn man die Bohnzulage nicht als eine Versicherungsprämie gegen gewerkschaftliche Streitigkeiten ansehen will". Gewisse Kongessionen, meint Dr. Sunder, werden die Braue­reien wohl machen müssen, aber man müsse überlegen, wie man am besten und auf billigste Weise zu einem Tarifvertrage fommt. Und das Mittel hierzu empfiehlt er in folgendem:" Hauptsache ist, daß die 144 Brauereien des Boykottschubberbandes auch weiterhin zusammenbleiben." Die Versammlung der Unternehmer war mit einen ausführlichen Bericht. Schon zu dieser Zeit hatte sich der dem Vortrag einverstanden, denn die Geschäftsführung wurde be- Angeklagte strafbar gemacht, indem er bei dem vor dem Notar Gegen den Blufenkonfettionär Brade, Große Frankfurter Str. 129, auftragt, schnellstens eine Verlängerung des Boykottschutzvertrages Dr. Hahn und dem Justizrat Engelbert de Nidde in Stöln aufge flagten por der Stammer II unter Vorfiz des Magistratsrats Maguhn auf mindestens fünf Jahre in die Wege zu leiten, damit vor Benommenen Notariatsalten sich als" Rolf" ausgab und dadurch be- drei Näherinnen auf Rückzahlung von je 10 Mark Lehrgeld. ginn der demnächstigen Lohntarifverhandlungen der Boykottschuß wirkte, daß dieser Name in das öffentliche Handelsregister ge- Die Klägerinnen führten aus: Der Beklagte suche dauernd durch vertrag wieder fest geschlossen ist. Jangte. Inserat in der Morgenpost" Blusenlehrdamen". Auf ihre Mel Als Betrug sieht die Anklage folgende Fälle an: Der Angeklagte dung hin seien von ihnen für eine achttägige Lehr­schloß mit dem Kaufmann Ferdinand von Ledebour einen Bertrag zeit 10 M. Lehrgeld abgefordert worden. Zugleich erhielten ab, nach welchem dieser gegen 150 M. Gehalt und 50 Proz. des fie dauernde Beschäftigung nach beendeter Lehrzeit Reingewinnes als Geschäftsführer der Verkaufsabteilung der augesichert. Bunächst hätten sie auch 20 Blusen für 17 Bf. pro " Defa" angestellt wurde. v. Ledebour gab eine Einlage von 5000 Stud zu nähen erhalten. Dann aber feien sie wegen Weiter Mark bar her, nachdem er, wie die Anklage behauptet, durch die beschäftigung vertröstet und schließlich brüst abgewiesen worden. wissentlich falschen Angaben des Angeklagten zu dem Glauben ge- Sie schließen daraus, daß es dem Beklagten lediglich um die bracht war, daß es sich um ein gutfundiertes Unternehmen handele. 10 Mart gebrgeld zu tun gewefen fet. Der Beklagte Der Angeklagte hatte u. a. erklärt, daß ihm von dem Majorats- wendete ein, für das Lehrgeld habe er den Klägerinnen die erforder­befizer Graf Bär- Wendelin, Generaldirektor Kayser u. a. größere liche Unterweisung erteilt. Deshalb sei er zur Rückzahlung nicht ver Summen in Aussicht gestellt seien. Beide haben dies später eiblich pflichtet. Arbeit jei ihnen nur zugesichert ioweit möglich". bestritten. Die Klägerinnen führen an, der Beklagte müsse doch noch Ausschuß zur Errichtung eines Bismardbentmals auf der Elisen- inferierte. Ferner behauptete" Rolf", daß zwischen der Deka" und dem Arbeit gehabt haben, da er fortgesetzt weiter nach Lehrdamen höhe bei Bingen ein Vertrag geschlossen sei, nach welchem der ersteren Auf Anraten des Vorsitzenden änderten sie ihren Klageanspruch das Vertriebsrecht von 1 Million Postkarten übertragen fei. Gr auf Lohnentschädigung für 14 Tage um und erzielten ein ob verschwieg dabei, daß in dem Vertrage die ausdrückliche Genehmi- fiegendes Urteil. Das Gericht sei zu der lleberzeugung ges gung des Kunstausschusses vorbehalten war. Tatsächlich hat der kommen, daß der Beklagte die Klägerinnen nicht weiter be Angeklagte auch diese Genehmigung nicht erhalten. In dem ichäftigen wollte. Der Beklagte war übrigens nach§ 615 Grund guter Auskünfte über den Angeklagten mit diesem in Ver- rinnen ohne fein Verschulden nicht weiter beschäftigt hätte. In Nr. 278 und 296 des Vorwärts" hatten wir dar bindung getreten und hatte gegen Bahlung einer Ginlage von Den Frauen ist von der Polizei der Nat erteilt, Strafanzeige gelegt, daß ein nationales Romitee" zweefs Herausgabe eines 2600 W. bie felbständige Leitung der buchhändlerischen Abteilung" wegen Betrugs zu erstatten. Das mag in Fällen wie diesem und Kalenders" fich gebildet habe, der in 3 Millionen Eremplaren übernommen. Diese Verbindung führte zu Differenzen und dann bem kürzlich über die Firma Sperlich u. Greulich, Staifer­gegen die Sozialdemokratie losgelassen werden und diese ver3u einem Zibilprozeß, in welchem Lencer unter dem Namen Rolf" ftraße 6/7, berichteten, auch am Blay fein. Gleichviel aber, nichten sollte. Diefem nationalen Komitee gehören unter anbiefes Bunttes geltend machte, daß er geglaubt habe, feinen ist, wie wir ichon neulich herborhoben, ein solches Treiben vers eine Aussage machte und beschwer. Da der Angeflagte bezüglich ob eine ftrafrechtlich berfolgbare Handlung vorliegt: auf jeden Fall derem ogn Don Bethmann Hollweg , der Nationalliberale Schriftstellernamen Rolf führen zu dürfen, ist nur Anklage wegen werflich, in der Beit großer Arbeitslofigfeit arbeitsuchenden Mädchen Fuhrmann, der Zentrumsabgeordnete Mathias Erzberger und fahrlässigen Falfcheides erhoben worden. der Freikonservative Ottavio v. Jedlig an. In Nr. 296 legten und Frauen eine sichere Arbeitsgelegenheit vorzuspiegeln, während In dem Diebstahlsfall hatte der Angeflagte von der Ehefrau ficher nur die Erleichterung um 10 M. Lebrgeld" ist. wir dar, daß der Vater der Kalenderidee, mit der das natio- des Lehrers und Schriftstellers Föllmer ein Darlehn von 1500 m. nferate ftrupellos aufnimmt, beteiligt sich an der verwerflichen, nale Somitee" schwanger ging, ein gewisser Bencer ge- erbeten und von ihr, da sie sich in der Sommerfrische befand, die vielleicht strafbaren Handlung. Der Vorwärts" hat seit je grunde nannt Rolf ist und daß gegen diesen mit Zuchthaus vor- Wohnungs- und Geldschrankschlüssel erhalten mit dem Auftrage, fäglich derartigen Inseraten die Aufnahme verweigert. bestraften Batrioten ein Strafverfahren schwebt. Die Ver- aus dem Geldschrank Wertpapiere in Höhe von 1500 M. zu ent­handlung in diesem Strafprozeß gegen den Vater der Idee nehmen. Der Angeklagte nahm, wie er behauptet, versehentlich, des nationalen Komitees" begann gestern vor der 4. Straf- auch noch ein Wertpapier über weitere 1000 m. mit und lombar­Aus Induftrie und Dandel. fammer des Landgerichts I . Die Basis dieses Strafprozesses bierte die Papiere bei der Nationalbant gegen ein Darlehn von 2200 M. bildet ebenfalls ein Unternehmen, das baterländischen Einen breiten Raum in der Anklage nehmen die Fälle von Zur Konjunktur im Berg- und Hüttenbau. Sweden" dienen sollte. Ueber die Verhandlung orientiert der Untreue ein, bei denen es sich um Gelbbeträge handelt, welche bei In der Generalversammlung der Phönig Altiengesellschaft für nachfolgende Bericht: ber Deutschen Kanzlei" als Sammelstelle eingelaufen waren. Der Bergbau und Hüttenbetrieb führte der Generaldirektor über die Reichsratsabgeordnete Dr. Bollauf hatte als Präsident des Bundes Geschäftslage aus, daß der Bestand an Aufträgen mit 480 000 Tonnen der Deutschen Nieder- Oesterreichs " die Sammlung der Beträge für am 1. November 1918 um 30 000 Tonnen geringer sei als der

Der Vater des patriotischen

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Volksfreund" vor Gericht. weiten Betrugsfalle war der Verlagsbuchhändler Menarski auf 8. G.-B. auch dann zu verurteilen geweien, wenn er die släge

Angeklagt war der in Untersuchungshaft befindliche, seinerzeit flüchtig gewordene Schriftsteller Rudolf Lencer, der jahrelang unter

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