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messen genug sein, seine Augen auf ein Mädchen mosaischer Gottes. t funde deutschbündlerisch heißt Religion Gotteskunde- zu werfen, fliegt er natürlich aus dem germanischen Bundestempel hinaus.

Alles in allem ist also durch die Bundesbestimmungen dafür ge­sorgt, daß der Bund der Deutschen eine Weile die Lachmuskeln des Bublifums erregt, und das ist in unferer ernsten Zeit immerhin

ein Gelvinn.

Der Toilettenfpiegel des Rekruten. Auf recht pfiffige Weise versucht ein französischer Regimentskom­mandeur in Fontainebleau   das militärisch- schneidige Aussehen seiner Rekruten zu erreichen. Der Herr Kommandeur hatte auf seinen Spaziergängen wohl beobachtet, welche Vorliebe junge Damen und auch Herren für die Spiegelscheiben der großen Auslagen an den Tag legen. Das übertrug er aufs Militärische und erließ folgenden Utas:" An die Rekruten! Den Rekruten diene zur Kerntnis, daß ihnen an empfohlen wird, bei ihren Spazier­gängen durch die Stadt ab und zu Blide in die Schau­fenster zu werfen und sich so zu überzeugen, daß der Sitz der Uniform nichts zu wünschen übrig läßt. Auch die militärische Hal­tung fann auf diese Weise einer Prüfung unterzogen werden. Jeder Rekrut möge sich stets vor Augen halten: Ein gutgefleideter Soldat ist fast immer auch ein guter Soldat."

Hoffentlich übersehen die Soldaten beim eifrigen Rofettieren mit ihrem eigenen Jch nun nicht, daß Vorgesehte an ihnen vorüber­flanieren. Dann dürften sie statt Belobigungen zu erhalten in den Kasten fliegen.

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Ich hab' ihn beut' gefeh'n! Varieté und Kabarett wissen sich preislich dem Geschmack von heute anzupassen. Die kleinen Mädchen wenn sie auch nur einen Zibiliften zum Schatz haben schwärmen fürs zweierlei Tuch und allem was dazu gehört, während des jungen Elegants Sinn mehr aufs Erotische gerichtet ist. Unsere Coupletdichter müssen daher beiden Forderungen des Tages Rechnung tragen und so wechselt denn in unseren Kabaretts die Zote mit der noch wider­licheren patriotischen Phrase. Was man alles auf dem Gebiete des Patriotismus dem großen Lümmel Publikum bieten darf, zeigt eine Probe, die ein Berliner   Musikalienverlag an Varieté­jänger versendet. Der findige Verleger will mit folgenden Versen, Raifer Revue betitelt, sein Geschäftchen machen:

Ich hab' ihn heut' geseh'n, er ließ Revue passieren, Vor seinem Herrscherblick die Truppen defilieren. Ich hab' ihn heut' geseh'n, wie schwoll das Herz voll Lust, Mit den Soldaten rief ich Hurra aus voller Brust. Wie faß er auf dem Rosse so sicher und so stolz, Viel schöner ist's als meines, denn das ist nur von Holz, Es tanzt so fein und zierlich, so edel ist sein Blut, Der Stolz auf seinen Reiter macht es so frohgemut. Und das geht durch acht Strophen weiter. Es ist zum br- uftfrant

werden!

Spiel und Sport.

Schwimmfest des Arbeiter- Schwimmvereins.

Der den Arbeiter- Schwimmerbunde angehörende Arbeiter Schwimmberein hielt am Sonntag in der städtischen Badeanstalt Dennetvizstraße vor bollbesetztem Hause sein internes Schwimm­fest ab. In einer Ansprache wies der Vorsitzende darauf hin, es feien in diesem Jahre vierhundert neue Mitglieder gewonnen. Der Verein wolle bei dieſem Feste sein können durch Ringen, Reigen, Gruppenaufführungen und Rettungsvorführungen zeigen.

Resultate:

1. Kombinierte Reigen. 2. Mädchenschwimmen, 2 Bahnlängen, 46 Meter. 1. H. Nachtigall, 3. Abt.  , 1 min. 3% Set. 2. 6. Meinig, 2. Abt.  , 1 Min. 5% Set. 3. Damenschwimmen, 3 Bahnlängen, 69 Meter. 1. E. Gaffan, 1. Abt.  , 1 Min. 17% Set. 2. A. Gab,

3. Abt.  , 1 Min. 18 Sef. 3. M. Meves, 3. Abt.  , 1 Min. 18% Set.

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4. Jugendlagenſtafette, 4mal 2 Bahnlängen. 1. Abteilung I 2 Min. 39 Sef. 5. Knabenschwimmen, 3 Bahnlängen. 1. R. Jarosch, 3. Abt.  , 1 Min. 14 Sef. 2. A. Rothke, 1. Abt.  , 1 Min. 18% Sef. 3. A. Wilde, 1. bt., 1 min. 22% Sef. 6. Tandemschwimmen, 3 Bahnlängen, 69 Meter. 1. M. Küdling- P. Luffe, 1. Abt.  , 1 Min. 2% Sef. 2. G. Schulze- P. Jezig, 2. Abi.  , 1 Min. 8% Set. 7. Wasserballspiel. Charlottenburg  - Lichtenberg   mit 1: 0 für Charlottenburg  . 9. Jugendschwimmen, belgische Schwimmart, 92 Meter. 1. P. Nachtigall, 3. Abt.  , 1 Min. 19 Set. 2. 3. Hirsche, 1. Abt.,.1 Min. 20 Set. 3. P. Lange, 1. Abt.  , 1 min. 25 Sef. 10. Meerkampf. 1. I. Abteilung 40 Bunfte. 2. V. Abteilung 31% Bunfte.- 11. Jugendschulbrustschwintmen. 1. P. Jdert, 4. Abt.  , 4 Punkte. 2. W. Hirsche, 1. Abt.  , 3% Puntte. 3. P. Lange, 3. Abt.  , 3% Punkte. 12. Sauptschwimmen, 8 Bahnlängen, 184 Meter. 1. M. Kudling, 1. Abt.  , 2 Min. 51% Sef. 2. P. Jestig,

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2. Abt., 2 Min. 57 Get. 3. A. Schilde, 1. Abt.  , 3 Min. 11% Sef. Fußball  .

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Bekanntmachung.

Betrifft die Wahlen zum Ausschuß der neuen allgemeinen Ortskrankenkaffe Berlin- Lichtenberg. Nachdem die von den städtischen Körperschaften hier be- folge erkennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Der Wahl­schlossene Sazung nebst Wahlordnung für die zum 1. Januar vorschlagsvertreter ist berechtigt und verpflichtet, dem Versiche 1914 zu errichtende neue Allgemeine Ortskrankentasse Berlin- rungsamt die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Lichtenberg   die Genehmigung des Königlichen Oberversicherungs- Erklärungen abzugeben. amts Groß- Berlin gefunden hat, werden die beteiligten Arbeitgeber Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können in der Weise mit­gegenüber als ein einziger anzusehen und zu behandeln sind. In solchen Fällen müssen die Unterzeichner der betreffenden Wahl­vorschläge oder die Wahlvorschlagsvertreter übereinstimmend spätestens eine Woche vor dem Wahltage dem Versicherungsamt gegenüber die Erklärung abgeben, daß die Vorschläge miteinander berbunden sein sollen.

und Versicherten zu den Wahlen der Vertreter und Ersaßmänner einander verbunden werden, daß sie anderen Wahlvorschlägen zum Ausschuß der neuen Kasse wie folgt berufen. Die Wahlen aus dem Kreise der Versicherten finden statt am Freitag, den 19. Dezember, nachmittags von 5 bis 8% thr, die Wahlen aus dem Kreise der Arbeitgeber am Mittwoch, den 20. Dezember, nachmittags von 4 bis 7 Uhr.

Für die vorbezeichneten Wahlen sind folgende Wahlbezirke und Wahllokale festgesetzt: 1. Wahl der Arbeitnehmer( Versicherten):

Bezirk I: Stadtbezirk Lichtenberg   innerhalb der Ringbahn, Wahllokal: Prachtsäle des Ostens, Frankfurter Allee 151/152. Bezirk II: Stadtbezirk Lichtenberg   außerhalb der Ringbahn, Teil nördlich der Frankfurter Allee   bezw. Frankfurter   Chaussee nebst der Nordseite dieser Straße, Wahllokal: Restaurant Schwarz, Möllendorfstr. 25/26.

Bezirk III: Stadtbezirk Sichtenberg außerhalb der Ringbahn, Teil südlich der Frankfurter Allee   bezw. Frankfurter   Chaussee einschließlich der Südseite dieser Straße, Wahllotal: Restaurant Steuer, Frankfurter Chaussee 128.

Bezirk IV: Stadtbezirk Rummelsburg   innerhalb der Ring­bahn( Borhagen), Wahllokal: Kerns Festjale, Türrschmidtstr. 45. Bezirk V: Stadtbezirk Rummelsburg   außerhalb der Ring­bahn, Wahllokal: Café Bellevue, Hauptstr. 2.

Die Wahlbezirke I bis III umfassen den bisherigen Krankenkassen­bezirk Lichtenberg  , die zu IV und V den bisherigen Krankenkassen­bezirk Boghagen- Rummelsburg.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vor der Wahl nach § 116 der neuen Kassensazungen bekannt gemacht und den Be­teiligten auf Wunsch im Dienstzimmer des Versicherungsamtes, Möllendorffstr. 111, 3immer 23, werftäglich von 9 bis 3 Uhr, zur Einsicht vorgelegt werden.

Enthält ein Wahlvorschlag mehr Bewerber als zugelassen sind, so werden diejenigen Vorgeschlagenen gestrichen, deren Namen den in der zulässigen Zahl vor ihnen Genannten folgen. Die Wahlvorschläge sind ungültig, wenn sie verspätet einge­reicht werden, oder wenn sie nicht mit den erforderlichen Unter­schriften versehen, oder wenn die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind, es sei denn, daß die Mängel recht­zeitig beseitigt werden.

Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Sind auf gültigen Wahlvorschlägen nur soviel wählbare Be­werber genannt als Vertreter zu wählen sind, so gelten sie als gewählt. Sind weniger Betverber vorgeschlagen, so gelten diese ebenfalls als gewählt.

Als Wählerliste gelten die gegenwärtigen Arbeitgeber- und awei Gruppen gewählt werden, und zwar sollen zur ersten Gruppe Lichtenberg   und Borhagen- Rummelsburg und die bei dem Ver­In dem Wahlbezirk II wird in dem erwähnten Wahllokal in Mitgliederverzeichnisse der beiden gemeinsamen Ortskrankenkassen die Versicherten, deren Zuname von A bis& beginnt, und zur sicherungsamt neu aufzustellende Liste der neu in die Kranken­zweiten Gruppe die, deren Zuname von 2 bis 3 beginnt, gehören. versicherung einbezogener Personen. Diese Listen können während 2. Wahl der Arbeitgeber: der üblichen Geschäftsstunden bei den Krankenkassen beziv. im Ver­sicherungsamt hier eingesehen werden. Etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit dieser Listen sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens zwei Wochen vor dem Wahltage unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Versicherungsamt hier einzulegen.

Bezirk I: Stadtbezirk Lichtenberg   innerhalb der Ringbahn, Wahllotal: Prachtsäle des Ostens, Frankfurter Allee 151/152. Bezirk II: Stadtbezirk Lichtenberg   außerhalb der Ringbahn, Wahlokal: Bluhm, Frankfurter Chaussee 116.

Bezirk III: Stadtbezirk Rummelsburg  ( Bezirk der bisherigen Krankenkasse Borhagen- Rummelsburg), Wahllokal: Kerns Fest­säle, Türrschmidtstr. 45.

Es sind von den bei der neuen Allgemeinen Ortskrantentasje hier zu versichernden Arbeitnehmern aus ihrer Mitte 60 Vertreter und 120 Ersaßmänner und von den bei der genannten Kasse bei­tragspflichtigen Arbeitgebern aus ihrer Mitte 30 Vertreter und 60 Erjaßmänner zu wählen.

Gewählt wird auf die Dauer von 4 Jahren. Wahlberechtigt sind die in Frage kommenden volljährigen Ar­beitgeber und Versicherten.

geber, die für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge an Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind nur solche Arbeit­Die neue Allgemeine Ortsfrankenkasse zu zahlen haben.

Arbeitgeber, die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern nur dann, wenn sie regelmäßig mehr als zwei Versicherungspflichtige beschäftigen, andernfalls zu den Versicherten.

Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Geschäftsleiter und Betriebsbeamte der beteiligten Arbeitgeber gleich. Nicht wählbar sind Mitglieder einer Behörde, welche Aufsichtsbefugnisse über die Kasse hat.

Jeder wahlberechtigte Versicherte hat eine Stimme. Die Ar­beitgeber führen für einen versicherungspflichtigten Beschäftigten eine Stimme; Arbeitgeber, die mehrere Versicherungspflichtige be­schäftigen, führen bis zu 100 versicherungspflichtig Beschäftigten für je angefangene 10 und bezüglich der über 100 hinausgehenden Zahl für je angefangene 20 Beschäftigte eine Stimme. Mehr als 30 Stim­men fann fein Arbeitgeber führen. Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der neuen Kasse zu versichern ist.

Wählbar sind nur volljährige Deutsche.

ständig Beschäftigter als solche und ferner Versicherungspflichtige, Weder wählbar noch wahlberechtigt sind die Arbeitgeber un die Mitglieder einer Ersazkasse sind und auch zur neuen Kasse nicht

übertreten.

Nicht wählbar ist:

1. Wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Ver­brechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren er­öffnet ist; 2. mer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Wer als Arbeitgeber wählbar ist, kann die Wahl nur ablehnen, 1. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat,

wenn er

2. mehr als 4 minderjährige eheliche Kinder hat, Kinder, die ein anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht gerechnet, 3. durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, das Amt ord­nungsmäßig zu führen,

4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine, zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, 7, 2. Mann ein Ehrenamt der Reichsversicherung einer Gegenvormundschaft

Fichte 9, 2. Mannschaft, gegen Fichte 16, 2. Mannschaft, 2: 2; Fichte 9 gegen Fichte 18 4: 1 für Fichte 9; Fichte 15 gegen Freie Sportvereinigung 9: 0( Halbzeit 5: 0); Freie Turnerschaft Char­Tottenburg, 2. Mannschaft Fichte gegen schaft, 112 für Fichte 7; Στου und Frei gegen gleich, Werfur, Merkur   fampflos gewonnen; Freie Turnerschaft Neukölln gegen Rüstig- Borivärts Neukölln  , 1. Mannschaft, 3: 2, wegen Regen abgebrochen; Rüstig- Borwärts, 1. Jugend, gegen Freie Turnerschaft Friedrichsfelde 1. Jugend, 3: 2 für Rüstig- Vorwärts; Jung­Stralau, 1. Jugend, gegen Rüjtig- Borwärts, 2. Jugend, 7: 3 für

Jung- Stralau; Weißensee gegen eu- Hellas 7: 2 für Neu- Hellas ( Salbzeit 3: 1 für Neu- Hellas); Fichte 8 gegen Adler, 2. Mann­schaft, 8: 4 für Abler; Waidmannsluit gegen Belten, 1. Mannschaft, 5: 1 für Belten; Herta 12 gegen Burgund  , 2. Mannschaft, 1: 1; Serta 12 gegen Giche- Tegel  , 3. Mannschaft, 3: 1 für Herta; Serta gegen Libertas, 1. Mannschaft, 2: 0 für Serta; R. B. C., 1. Mann­schaft gegen Freie Sportvereinigung 2: 0 für R. B. T.; dieselben 2. Mannschaften 6: 0 für R. B. T.; Fichte 17 gegen Fichte 3 6: 4 für Fichte 17; Fichte 12 gegen Alemania   5: 1 für Allemania; Schöneberg   gegen Charlottenburg   1: 0 für Schöneberg  ; Askania gegen Oberspree 2: 2; Adlershof   geçen 38. R. 3: 2 für J. B. N. gegen Fichte 8 4: 4; Adler gegen Panton 21: 0 für Adler; Reinidendorf gegen Fichte 6 3: 0 für Reinickendorf  ; Friedrichs felde, 1. Mannschaft, gegen Weißensee   Sportklub 3: 1 für Weißen­ see  ; V. F. B.   gegen Alemania  , 2. Mannschaft, 4: 0 für Alemania  ; ite 7 gegen Charlottenburg   11: 2 für Fichte 7.

Faustbak.

Borsigwalde   gegen Gide- Legel 86: 77 für Borsigwalde  ( außer ben hat jeder Berein ein Fehlschlag); Berlin- Schönholz gegen * 60:59 für Bernau  .

5. während der unmittelbar vorhergehenden Wahlzeit das Amt mindestens zwei Jahre geführt hat.

Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung durch eine Bescheinigung auszuweisen, welche denjenigen Wahlberechtigten, die bereits den gemeinsamen Oristrantentafen Lichtenberg   und Borhagen- Rummelsburg angehören, durch die bisherigen Kassen­borstände übermittelt werden wird, während sie für diejenigen, auf die sich der Versicherungszwvang bezw. die Beteiligung erst nach dem 1. Januar 1914 erstrect, auf Grund der Eintragung in die Wählerliste vom unterzeichneten Versicherungsamt zur Ausstellung gelangt. Auf den Bescheinigungen für die Arbeitgeber wird die Zahl der Stimmen, welche sie bei der Wahl führen, vermerkt werden.

tigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberech

Ist der Wähler nicht im Besize einer Bescheinigung, so wird er nur zur Wahl zugelassen, wenn er in einer überzeugenden Weise seine Wahlberechtigung nachzuweisen vermag.

Das Wahlrecht wird in Person durch Abgabe eines Stimm­settels ausgeübt.

Jeder Wähler erhält für jede von ihm abzugebende Stimme einen Umschlag, der mit dem Stempel des Versicherungsamts vers sehen ist und im Wahlraum zur Verteilung bereit gehalten wird. Jeder Wähler tritt sodann an einen abgesonderten Tisch, wo cr seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag legt und diesen Umschlag unter Aushändigung seiner Bescheinigung dem bestimmten Mitgliede des Wahlausschusses übergibt. Dieser wirft den Um­schlag in die Wahlurne. Arbeitgeber mit mehrfachem Stimmrecht haben soviel Stimmzettel in je einem besonderen Umschlag abzu­geben, als sie Stimmen haben und abgeben wollen.

Wähler, die durch förperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und dem be­treffenden Mitgliede des Wahlausschusses zu übergeben, dürfen fich dabei einer Vertrauensperson bedienen.

Die Stimmzettel dürfen nur die Ordnungsnummer des Wahl. vorschlages enthalten und sollen von weißer Farbe ſein. Stimm­zettel, die von dieser Bestimmung abweichen, sind ungültig, wenn das Abweichen die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht. Stimmzettel, deren Umschläge ein Merkmal haben, welches gleich falls die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht oder die unterschrieben sind, sind ebenfalls ungültig. Dasselbe gilt von Stimmzetteln, die sich in einem nicht mit dem Stempel des Ver­sicherungsamtes versehenen Umschlag befinden. Ungültig ist ferner der Inhalt eines Stimmzettels, soweit er zweifelhaft ist. Befinden sich in einem Umschlag, der nur für einen Stimmzettel bestimmt ist, mehrere Stimmzettel, so werden sie, wenn sie vollständig über­einstimmen, nur einfach gezählt, andernfalls als ungültig an­gesehen.

Die Wahl wird zu der festgesekten Zeit geschlossen; nur die am Schlusse der Wahlhandlung anwesenden Wähler dürfen dann noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Berlin- Lichtenberg  , den 15. November 1913. Das Versicherungsamt. Ziethen  .

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die obige Bekanntmachung bringen wir fol­gendes zur öffentlichen Kenntnis:

hagen  - Rummelsburg   gegenwärtig versicherten Arbeitnehmern und Außer den bei den Ortskrankenfassen Lichtenberg   und Vor­beteiligten Arbeitgebern sind ferner die zum 1. Januar 1914 durch

Die Reichsversicherungsordnung neu in die Krankenversicherung ein­gezogenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insonderheit Haus­in gehobener Stellung( Betriebsbeamte, Wertmeister usto.) mit gewerbetreibende, Dienstboten, Lehrlinge, ohne Entgelt angestellte einem Jahreseinfommen von 2000-2500 M., ferner

kann mit Geldstrafe bis 500 Mart bestraft werden. Ein Arbeitgeber, der die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnt, fann mit Geldstrafe bis 500 Mart bestraft werden. Die Wahlen sind geheim. Gewählt wird nach den Grundsäken der Berhältnismahl, nach näherer Bestimmung der Wahlordnung. Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahlvor­schläge gesondert für die beteiligten Versicherten und Arbeitgeber aufzustellen und dem unterzeichneten Versicherungsamt, und zwar für die Versicherten bis spätestens den 4. Dezember und für die 3. Die bezüglichen Arbeitgeber, bei den Ausschußwahlen für Arbeitgeber bis spätestens den 5. Dezember 1913 einzureichen. die neu zu errichtende allgemeine Ortskrantenfasse Berlin  - Lichten­Die Wahlvorschläge müffen von mindestens je 10 Wahlberech tigten der betreffenden Gruppe mit zusammen mindestens 30 Stim- berg, soweit Wahlhinderungsgründe nicht in Frage kommen, wahl. Wahlvorschlag, so wird sein Name nur auf dem zuerst eingereichten men unterzeichnet sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als einen beretigt und wählbar. Diese neuen Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschlage gezählt und auf den übrigen Vorschlägen gestrichen. sich beim hiesigen Versicherungsamt bis spätestens den 15. Dezember Sind mehrere Wahlvorschläge, die von demselben Wahlberechtigten dieses Jahres zur Eintragung in die Wählerliste zu melden, wo­unterzeichnet sind, gleichzeitig eingereicht, so gilt die Unterschrift selbst ihnen nach Prüfung ihrer Wahlberechtigung eine Ausweis­auf demjenigen Wahlvorschlage, welchen der Unterzeichner binnen bescheinigung für die Wahlen ausgefertigt und ausgehändigt wer einer ihm gefesten Frist von höchstens zwei Tagen bestimmt. Berlin- Lichtenberg  , den 15. November 1913.

den wird.

Das Versicherungsamt. Biethen.

Bekanntmachung.

Unterläßt dies der Unterzeichner, so entscheidet das Los. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens dreimal so viel Bewerber benennen als Vertreter zu wählen find. Die einzelnen Bewerber find unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihen­folge ihrer Benennung ausdrüdt und nach Familien und Vor­namen, Beruf, Wohnort und Wohnung zu bezeichnen. Bei Ver­sicherten ist auch der Arbeitgeber, bei denen sie beschäftigt sind, Die von den städtischen Behörden hier beschlossenen Sagungen anzugeben. Mit den Wahlvorschlägen für Versicherte ist von jedem nebst Wahlordnung für die zum 1. Januar 1914 zu errichtende Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur An- neue allgemeine Dristrantenfasse für den Stadtbezirk Berlin  . nahme der Wahl bereit ist. Bei den Wahlvorschlägen für Arbeit- Lichtenberg hat die Genehmigung des Königlichen Oberversiche geber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein vorgerungsamtes Groß- Berlin erhalten, was mit dem Bemerken zur schlagener Bewerber nach§ 17 der Reichsversicherungsordnung zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, daß Drucexemplare der neuen Vertreibt die arbeiterfeindliche Ablehnung der Wahl befugt ist. Sabung nebst Wahlordnung in nächster Zeit den beteiligten Arbeit­Preffe aus Euren Wohnungen! schlags und ein Vertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Bertreter des Wahlvor gebern und Arbeitnehmern ausgehändigt werden. Berlin- Lichtenberg  , den 15. November 1913. In das Beim des Arbeiters gehört der, Vorwärts! zeichner als Vertreter des Wahlvorschlages und soweit eine Reihen­zu bezeichnen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unter­Das Versicherungsamt. Biethen. Berantwortlicher debatteur Fans Weber, Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glade, derlin. Drufu. Berlag. Borwärts Budbruderet u Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin   SW

Arbeiter! Genoffen!