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geworfen worden.

kämpfenden

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Versammlungen:

dieses Namens nicht wohnt, so hat die Persönlichkeit des Vermonate, gegen Werner 1 Jahr 2 Monate Gefäng: Being reise angenommen sei, noch stundenlang bis zum

Reichstagswahlen für die antisemitische Partei und ist in seinem| Redakteur des Sozialist", Klempner Arthur Ellendt und den folgreichen Lohnkampf für die Sache des Privatleben der Herausgeber eines christlichen Geschäfts- Adreß- Verleger der Zeitung, Buchdrucker Wilhelm Werner   ver- Proletariats E3 ergeht also namentlich buches. Die Red.). handelt. Die Verhandlung, welche Landgerichts- Direktor Rieck an die Eisen- und Metallarbeiter der Ruf, die Fach­19532 700 Mark mehr als im vorigen Jahr sind im leitete, begann gleich etwas ungewöhnlich: Der Angeklagte genossen unterstüßen und ihnen zu menschlichen Existenzbedins in ihrem schweren Kampfe gegen nächstjährigen Etat für die Berliner   Polizeiverwaltung aus- bant betrat und wurde deshalb durch Gerichtsbeschluß in eine gungen zu verhelfen. Hilfe ist aber unverzüglich nothwendig! sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von einem Tage Unterstützungen sind zu senden an: Christine Beran, Mauth  Die stark in der Auflösung begriffene Leiche einer etwa Saft verurtheilt. Für die Verhandlung selbst wurde die Nr. 130, bei 3birow in Böhmen  . dreißig Jahre alten Dame ist am Salzufer gelandet worden. Deffentlichkeit ausgeschlossen. Es handelte sich um einen Das Kopfhaar war völlig abgetrennt, die Gesichtszüge waren tleinen Artikel, in welchem der deutsche Kaiser ver nicht mehr kenntlich. Die Wäsche der Todten, die mit einem höhnt sein soll, ferner um Artikel unter der Ueber­blauen Rock und einem grünen Mieder bekleidet war und schon schrift Morgen oder übermorgen"," Gewaltphrase" 2c. Nach monatelang im Wasser gelegen haben muß, ist 2. G. 3 gezeichnet. Ansicht des Staatsanwalts Dr. Benedix reizen diese Artikel Dr. reizen bele abben Werthsachen, Geld oder Ausweispapiere sind bei der Leiche nicht das Proletariat systematisch gegen die Besitzenden auf, gefährden Die Getreideträger und Speicherei- Arbeiter waren vorgefunden worden. Angehörige fönnen sich im Zimmer 4 des den öffentlichen Frieden, indem sie den Lesern das fonit ihnen zahlreich am 18. Januar in Nagel's   Salon, Schwedterstraße 23, Charlottenburger Rathhauses melden. ab hnsiero innewohnende Bewußtsein der Rechtssicherheit zu rauben trachten, versammelt. Genosse Blauroc hielt einen mit Beifall auf­In großen Schrecken versetzt wurde am Mittwoch die famem birt en Gewaltthätigkeiten auf und predigen Ungehor: genommenen Bortrag über Zeit und Affordlohn. Durch eine Frau Auguste Streit, als sie beim Betreten des Hausflurs, Garten- fam gegen die Geseze, indem sie den Besiglosen den Dieb- lebhafte Debatte bekundeten die Versammelten das rege Interesse Straße 46, eine Leiche vor sich liegen sah. Bei dem Todten stahl anempfehlen. Der Staatsanwalt machte nicht nur den für diese Frage. Unter anderem führten die Kollegen Otto wurde später ein auf den Namen des Schuhmachers Edmund Drucker des Blattes für diese Artikel verantwortlich, da letterer gerade in diesem Gewerbe die Beseitigung der Akkordarbeit sei. verantwortlichen Redakteur, sondern auch Wilh. Werner als Gaver und Münch übereinstimmend aus, wie nothwendig lautender Steuerzettel vorgefunden, auf dem die Woh- der eigentliche spiritus rector sei und wahrscheinlich die Artikel Wie oft komme es vor, daß man, nachdem die Arbeit zu einem nung, Brunnenstr. 80, verzeichnet stand. Da aber dort ein Mann selbst geschrieben habe. Er beantragte gegen Gllendt neun geschrieben habe. Er beantragte gegen Ellendt neun derselben warten müsse; dafür wird der Arbeiter aber niß, während Rechtsanwalt Biber die Freisprechung des niemals entschädigt. Es wurde hierauf folgende Resolution Eine weibliche Bestie ist die Kaufmannsfrau L. am Kott zweiten Angeklagten verlangte._ Der Gerichtshof sprach einstimmig beschlossen: Die Versammlung erklärt sich mit dem bufer Damm, die feit langer Zeit auf beständigem Kriegsfuße Werner frei, da er einen Beweis für dessen Thäterschaft nicht Referenten einverstanden und verspricht mit aller Energie für mit ihren Dienstmädchen lebt und daher fast allwöchentlich für erbracht hielt. Ellenbt wurde zu 6 Monaten Ge- die Einführung des Stundenlohnes thätig zu sein. Kollege wechselt. Hausbewohner werden oft schon vor Tagesgrauen fängniß verurtheilt. Außerdem wurde gegen Ellendt auf Krell gab sodann den Bericht der Gewerkschafts- Kommission; durch Schmerzensschreie der mißhandelten Mädchen aus ihrer Verlust der bekleideten öffentlichen emter, als sein Stellvertreter wurde der Kollege Graupner gewählt. Ruhe aufgeschreckt. Endlich scheint nun der Tyrannin eine sowie der aus öffentlichen Wahlen hervor. In bezug auf die petuniäre Beihilfe wird beschlossen, die Gewerk­Strafe zu drohen; denn dieser Tage ist das 21 Jahre alte Dienst- gegangenen Rechte erkannt. schaftskommission nach Kräften zu unterstützen. mädchen Auguste E. angeblich von ihrer Herrin von einer Leiter heruntergerissen worden, sodaß sie mit Verletzungen in das Krankenhaus am Urban gebracht werden mußte.

storbenen noch nicht festgestellt werden können. ned

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rechter Hand stehen prengt, wodurch dem Kuraben zwei Finger Vortrag begonnen hatte.

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Um die Entscheidung der Frage, ob eine Versammlung Charlottenburg  . Der Verein zur Regelung der aufgelöst" oder nur vertagt" worden sei, handelte es sich in einer gewerblichen Verhältnisse der Töpfer hielt am Verhandlung, welche heute vor der zweiten Straftammer am 16. Januar eine Versammlung ab. Nach einem Vortrage des Das unvorsichtige Hantiren mit Schuftwaffen hat Landgericht II stattfand. Zwei Unabhängige", der Restaurateur Genossen Hoffmann über das Thema: Das moderne Raub­wieder einmal einen bedauerlichen Unglücksfall herbeigeführt. Gustav Kleist und der Metallschleifer Karl Hübner waren ritterthum"," beschäftigte man sich mit den Gewerbegerichts­Der in der Chauffeestraße wohnende Böttcher Hermes befaß eine wegen Vergehens gegen§ 15 des Vereinsgefeßes und wegen Auf- wahlen und wurde zum Beisiger Rud. Jäde vorgeschlagen. alte Reiterpistole, die feit langen Jahren geladen war. So oft forderung einer Menschenmenge zum Ungehorsam gegenüber den Bezüglich der Koakskorbfrage wird von dem Kollegen Hagen  er aber auch versuchte, die Waffe zu entladen, war doch der Anordnungen der Obrigkeit angeklagt. Objektiv wurde folgen bekannt gegeben, daß sich die Arbeiter- Sanitätskommission bereit Schuß nie losgegangen, so daß die Pistole an der Wand hängen der Thatbestand durch die Beweisaufnahme ermittelt: Am erklärt hat, weitgehende Untersuchungen in jedem Fall, besonders blieb. In dieser Woche nun kam der Sohn des Böttchers mit 4. Juni vorigen Jahres fand in einem Lokale in Rixdorf bei Erkrankungen, eintreten zu lassen, um der Behörde zu be­mehreren Schulfameraden auf den Gedanken, mit dem Pistol zu eine öffentliche Versammlung der" Unabhängigen" statt, die auch weisen, daß auch die neuere Einrichtung der Koatstörbe gefund­Spielen. Blöglich gab es einen lauten Knall und als die Knaben von Parteigenoffen zahlreich besucht war. Arbeiter Wasenta heitsschädlich ist. Die Kollegen müssen deshalb alle derartige hinzueilten, fanden sie den 12jährigen H. mit zerschmetterter führte als Einberufer den Vorsitz, trat denselben aber später an Fälle im Arbeitsnachweis mittheilen. Außerdem werden die rechter Hand stehen. Der Schuß hatte sich plötzlich gelöst, hatte ben Angeklagten Hübner ab, als der Referent Wiesenthal seinen Kollegen ersucht, wenn von den Aerzten, die auf den Bauten Der hatte den Lauf der Pistole Der Referent rempelte verschiedene Luftmessungen vornehmen, Anfragen an sie ergehen, dem Arzt der rechten Hand weggerissen wurden. Ein schnell herbeigerufener unserer Parteigenossen in der bei den Unabhängigen" üblichen bereitwilligit Auskunft zu ertheilen. Von den Charlotten Arzt legte einen Nothverband an, worauf der Verlegte in ein Manier an und als er die Angegriffenen Hallunken nannte, er- burger Kollegen war eine Arbeitslosen Versammlung in Vor­Rrantenhaus transportirt wurde. scholl ein vielstimmiges Pfui! und die Unruhe wuchs dergestallt, schlag gebracht, diese soll demnächst in Berlin   abgehalten ldp Arbeiters Ende. Das Genick gebrochen hat sich gestern daß eine weitere Verhandlung momentan unmöglich geworden werden. Erinnert wurde noch daran, daß zu den alle Vormittag ein auf einem Neubau im Westen beschäftigter Hand- fein soll. Da stand der überwachende Gendarm Kamens auf und Dienstage nach dem 15. Bismarcehöhe stattfindenden Versamm­langer Wöhlert, Demminerstraße wohnhaft. W. hatte auf dem erklärte im Namen des Gesetzes die Versammlung für aufgelöst, lungen der Besuch etwas reger sein könnte. Bau erst einen Tag zuvor Arbeit gefunden. Beim Beſteigen einer follen sich darauf nicht nur nicht entfernt, sondern vielmehr die demokratischen Arbeiterverein tagte am 16. d. M. Die Versamm­gleichzeitig zum Verlassen des Saales auffordernd. Die Angeklagten Köpenick  . Eine öffentliche Versammlung vom hiesigen sozial­Leiter rutschte er, da die Sprossen durch den Regen schlüpfrig Anwesenden aufgefordert haben, anwesend zu bleiben, desgleichen geworden waren, aus und fiel aus dem dritten Stock so unglück- sollen sie bereits weggegangene, wieder zurückgeholt haben, weil lung beschäftigte sich zunächst mit einer Reihe geschäftlicher An­lich herab, daß er mit gebrochenem Genick liegen blieb. dobie Gendarmen zum Verlassen des Lokals aufzufordern nicht be- gelegenheiten. Der vom Kassirer verlesene Vierteljahresbericht beg haben, vom Polizeibericht. Am 18. d. M. Nachmittags fiel auf dem rechtigt feien, da die Versammlung vertagt worden sei. Bei weist einen Kassenbestand von 178,85 M. auf. Hierauf erledigt Eise des Spandauer   Schifffahrtskanals, bei der Fennbrücke, ein dieser Behauptung verblieben die Angeklagten auch in der Haupt- die Versammlung einige Wahlen. Zu Revisoren werden ernannt Knabe in eine offene Stelle, wurde jedoch von dem Sergeanten verhandlung, während die Gendarmen behaupteten, die Vertagung Schmidt, Beige und Rißmann und zum Bibliothekar Waldner. Paasch gerettet. Im Laufe des Tages fanden vier Brände statt. sei erst nach der Auflösung erfolgt. Daß die Auflösung und In einer Resolution spricht sich sodann die Bersammlung gegen 50 Bertagung ziemlich a tempo erfolgt ſein muß, ſtanb feft, welcher Arbeiter in der Fabrik von Quantmeier und Gite eine Annonce das Verhalten des Vorwärts" aus, der bei dem Streik der Theil dem anderen dabei zuvorgekommen ist, das konnte trotz der stundenlangen Kreuz- und Querfragen seitens des Vor- im Arbeitsmarkt aufgenommen hatte.*) Nach Erledigung dieser sitzenden nicht genügend festgestellt werden, weshalb die Frei- Vortrag über das Thema: Die Lügen unserer Zeit." Zum Angelegenheit hielt Genosse Pinn einen beifällig aufgenommenen fprechung der Angeklagten erfolgen mußte. Schluß macht der Vorsitzende die Anwesenden noch auf die Lese­Abende aufmerksam und regt zur fleißigen Benutzung der Bibliothek an.

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Gerichts- Beitung. Histol 49TR Gewerbe Gericht.niga Kammer I. Vorsitzender: Assessor 2öwe. Sigung vom 17. Januar.

Sozialdemokratische gese- und Diskutirklubs. Mar Rayfer, teden Sonntag Vormittags 10% Uhr im Restaur. Schömann, Heimstr. 16. eimer, jeden Montag, Abends 9 Uhr, bei Rudolph Bahr, Gerichtsstr. 19. Arbeiter- Sängerbund Berline und Umgegend. Sonntag. Alle Renderungen im Vereinstalender find zu richten an Fr. Kortum, Manteuffel­fraße 49, vorn II. Abends 9 Uhr: Uebungsstunde. Aufnahme neuer Mit­alieber. ,, Dirigenten chor  ", Stadtbahnstation zur Börse, Restaurant Nachm. 1-3 Uhr.- Montag. Norddeutsche Schleife, Melchiorftr. 15 Herkules. Frohsinni, Rummelsburg  , Berlinerstr. 82 bei Friefecte, bei Stehmann. Liebertafel der Maler u. verw. Berufsgenoffen, Annenftr. 16 bei Ehrenberg.- Tonblüthe, Görligerftr. 58 bei Toltsdorf. Weinfir. 23 bei Küchenmeibes fretbett II, Straußberg  , im Sängerhatn, Reichen­

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Die lärmende Szene, die sich in einer Januar- Nacht des vorigen Jahres im ehemaligen Café Ronacher Unter den Linden Der Schneider John beansprucht vom Schneidermeister abgespielt und den Schriftsteller Wald und den Kaufmann Weinstock 42 M. als Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger Schulze als Mittelpunkt batte, beschäftigte gestern zum vierten Entlassung. Durch die Verhandlung wird erwiesen, daß der Be- Male den Strafrichter. Die Lärmszene war daraus entstanden, flagte dem Kläger erst 21 M. Wochenlohn gab, dieser dann aber daß die beiden Leute dem Feierabend- Gebote des Oberkellners durch gegenseitiges Uebereinkommen auf 15 M. herabgesetzt wurde. nicht folgten; Wald hatte dabei noch mit einem Stockdegen und Gegen die Klage felbst wendet Beklagter ein, der Kläger   sei gekündigt einem ungeladenen Revolver gedroht. Das Schöffengericht hatte beide worden; allerdings habe er demselben auf sein Bitten, ihn doch zu be- Angeklagte des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches, Wald außer halten, gefagt, er werde es noch mal mit ihm versuchen". Beklagter dem auch noch der Bedrohung und des verbotenen Waffentragens ist der Meinung, daß dies die Kündigung nicht aufhov. Der Gerichts- fchuldig befunden und Wald zu 2 Wochen, Schulz zu einer Woche Ge­hof theifte diefelbe nicht, sondern verurtheilte ihn zur Zahlung fängniß verurtheilt. Die hiergegen eingelegte Berufung war er­bergerstraße 16 bet Päphold. von 30 M. Begründet wurde das Urtheil damit, daß Beklagter folglos und wurde von der siebenten Straffammer verworfen. Restaurant Strüger.- Myrthenblätter, Belforterstr. 15, bet Schneider. nach der Ueberzeugung des Gerichts wohl dem Kläger   die Beim Kammergericht waren die Angeklagten glücklicher. Auf die Gefangverein iederzweig, Sermsdorf, Waidmannsluft bet Fenner Zur Arbeit gekündigt, die Kündigung aber wieder zurückgenommen eingelegte Revision hob das Kammergericht das Urtheil der Straf- Fichte". Gefangverein Berliner   Bildhauer, Ornament, Wrangelftr. 141 bet Schmidt. Frisch auf in Schönwalde i. b. Mart bei Schulz. Frisch habe. fammer auf und wies die Sache zur anderweiten Verhandlung zur Freiheit, Simeonftr. 23 bet Flid. Metallarbetter Often" Der Zuschneider Albrecht flagt wider Herrn Alexander, an die VII. Straikammer zurück. Das Ergebniß war nunmehr, koppenſtr. 29 bei Keller. Bieber'scher Männerchor, Elisabeth= Juhaber eines Konfektionsgeschäftes. Er verlangt( ift ohne daß Wald wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und verbotenen straße 14 bei St. Hirthe. Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins   und Umgegend Kündigung entlassen 80 Mart Waffentragens zu einer Woche Gefängniß und 15 M.( Alle Buschriften, den Bund der geselligen Arbeitervereine betreffend, find zu Freundschaftlicher Bartverein b. Hrn. Kyschty, Dostiaftr. 12, Borm. 8-10 Uhr er fich vor. Er hatte nämlich vierwöchentliche buße verurtheilt wurde. Seerose bei Müller, Landsberger Play 5, Nachmittags 4 Uhr. Theater. Kündigung und 40 M. Wochenlohn bei Alexander. Der Beklagte bei Schröder, in Stralau, Nachmittags 3-4 Uhr läßt burch seinen Vertreter geltend machen, der Kläger   habe Ghre" zu retten, führte am Freitag den Kammergerichts­Die standesgemäße Manier, mit dem Sackpuffer die verein Thalia Bergnügungsflub Ostenb, Krautftr. 6 bet Rudolf von 5-6 Uhr Gefelliger Verein der Feilenhauer, Gartenstr. 16: bet Meißner. unter Benugung feines, des Beklagten, Materials für sich ein Referendar Martin Jakobi unter der Anklage des Zweikampfes jeben Sonntag v. b. 1. b. Vergnügungsverein Selgo= Montag: Jaquett in der ihm unterstellten Arbeitsstube fertigen lassen. mit tödtlichen Waffen vor die 2. Straffammer am Landgericht II. sir. 16, bet galte, alle 18 age thing. Sumo  : Der Kläger   giebt die Thatsache zu, behauptet aber, er hätte das Der Angeklagte hat sich mit dem Sekondelieutenant Suttendorf Pfeifentlub Felfenfest bet Schubordt, Königsbergerstr. 24. Theaterverein Jaquett der besten Arbeiterin nur deshalb gegeben, weil nichts auf Pistolen gefordert. Der Zweikampf fand am 26. September Vergnügungs­zu thun war und er dem Geschäft eine tüchtige Arbeitskraft vorigen Jahres in der Nähe von Westend   im Grunewald statt. erhalten wollte. Die Buthaten, das verbrauchte Material des Beklagten  ," bätten nur einen Werth von höchstens 60 Bf. gehabt. Der Bei 15 Schritt Barriere und aufgefeßtem Visir verlief der ver­Det abredete dreimalige Kugelwechsel resultatlos. Ueber die Ber­Kläger wurde a bgewiesen. Durch seine eigene Angaben sei festgestellt, führte der Vorsigeude aus, daß er ohne Wissen und anlassung des Zweikampfes bat der Angeklagte, Schweigen beob­achten zu dürfen. Das Urtheil lautete auf die niedrigste Willen des Beklagten Eigenthum desselben die Buthaten­zu eigenen Nugen verwendet hat. Nach§ 123 G.-O. sei das Strafe von drei Monaten Festungshaft. aber ein Grund zur sofortigen Entlassung. Jeder weitere An­spruch aus dem Kündigungsverhältniß wurde dem Kläger   ab­erfannt, sein Vorbehalt bezüglich der Ginklagung der zweiten SO M. also illusorisch gemacht.

Lohnentschädigung. Weitere 08031 Mart einzuflagen, order wegen Bonntag:

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Aufsehen erregt das nunmehr gefällte Urtheil im Prozeß gegen bem Kläger

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ristischer Berein Bipifax bet Kröfche, Fichteſtraße 29. ora, Märkischer of Admiralftr. 18c, arben, br. eren elfenfeuermannstraße 167 battle, abends& upr­

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Brüder", 48 bei Uhr.

Depeschen:

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

Dreieinhalb Jahr unschuldig im Zuchthause. Großes Leicester, 19. Januar. Die Konferenz des Bergarbeiter­den Juwelier Menzler, welcher bereits vor einiger Zeit die öffent- Verbandes nahm nach lebhafter Debatte einen Antrag zu gunsten liche Meinung lebhaft beschäftigte. Derselbe wurde vom Neiffer der Verstaatlichung der Bergwerke an, beschloß einen Vertreter sid Rammer III. Borsigender: Assessor Fürst. Sigung Schwurgericht im Wiederaufnahme- Verfahren, nachdem er von zu dem diesjährigen internationalen Kongreß zu senden und vom 16. Januar. der zuerkannten Zuchthausstrafe bereits 33/4 Jahre verbüßt hatte, designirte das Parlamentsmitglied Pickard zum Sekretär des Als ein sonderbarer Heiliger erwies e3 sich der Maurermeister freigesprochen. Der Vertheidiger, Reichstags Abgeordneter Kongresses. Heinrich. In einer Klagesache des Steinträgers Knuth gegen Munckel, hatte das Prozeßmaterial schon bei der Berathung ihn hatten bereits drei Termine stattgefunden, und gerade wollte des Antrags auf Entschädigung unschuldig Verurtheilter benutzt. fich der Gerichtshof zurückziehen, um das letzte Mal zu beraten A

und das Urtheil zu fällen, als der Beklagte plöglich ein­wandte, er fei Junungsmeister und das Gericht sei nicht zu­ständig. Der Vorsitzende frug den guten Mann, weshalb er nicht

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sole Iteverlicht.

ſchon früher den Einwand erhoben habe. Er hätte blos mal Soziale Leberlicht.

Für die österreichischen Feilenarbeiter: Das Erefutiv Komitee.

Briefkaffen der Redaktion. Postabonnement P. 1. Wenn er den Verkäufer zum Ver­tauf angestiftet hat, ja. 2. In 3 Monaten§ 67 Strafgesetzbuchs. 3. Es tann ein mit schriftlicher Vollmacht versehener Ber­theidiger auftreten. Wer nicht Rechtsanwalt ist, muß seine Zu­laffung als Vertheidiger für die fragliche Sache besonders nach­suchen. Im allgemeinen werden nur Rechtsanwälte zugelassen. Breslau  . Leonhard. Berlin  , Hamburg  ( zweitgrößte) Leipzig  , München  ,

G. 40. Die Klage lohnt zwar kaum die Versäumniß, die Sie daran baben werden, führt aber vielleicht zum Biele. R. Reimann, Köpenickerstraße. Sie müssen Widerspruch erheben. Gadegast. 1. Der Schuhmacher darf beide Paar retiniren Urtheil. 2. Nicht zu beantworten, so lange Sie nicht angeben, bis sie bezahlt sind, darf aber nichts verkaufen ohne gerichtliches welcher Art die gegen Sie erhobene Klage war, ob beim Straf gericht oder Zivilgericht. 3. Klagen Sie beim Amtsgericht auf Herausgabe.

sehen wollen, wie das Gewerbegericht aussehe, war die Antwort. Der Kläger   wurde an das Innungs Schiedsgericht gewieſen. Achtung, Feilenarbeiter aller Länder! Nur mit knapper Noth entging der Innungsbruder Heinrich Infolge entstandener Differenzen zwischen Arbeitnehmern einer netten Ordnungsstrafe, die wohl angebracht gewesen wäre. und Arbeitgebern in Budapest   und Steyr   ist die Sperre ver Der Maler Kofler flagt gegen den Malermeister Winkler hängt. Besonders ist die Werkstätte des Sonnleitner in Steyr  auf Bahlung eines Schadenersatzes, weil ihm durch die zu meiden. Gleichzeitig soll erwähnt werden, daß dort einige Borenthaltung und Invalidenkarte die indifferente Burschen sich befinden, welche nächstens veröffentlicht von Kassenbuch Möglichkeit, Arbeit zu bekommen, auf einige Zeit genommen werden. worden sei, Das Gericht erklärte sich für unzuständig und ver wieß den Kläger mit seiner Rlage an das Amtsgericht. Da in ähnlichen und gleichen Fällen wie im vorliegenden die Kläger  neuerdings stets abgewiesen und das ordentliche Gericht für zu- Lohubewegung in Desterreich. Der Streit der Schuh­ständig erachtet wurde, scheint unter den Vorsitzenden in ihrer macher bei Löwenstein in Wien   ist beendet. Gesammtheit die Anschauung Platz gegriffen zu haben, Schaden­erfaßforderungen wegen Einbehaltens der Karte und des Kranten­Pilsen. Der Streit der Nagelschmiede in Mauth   dauert faffenbuches gehörten nicht zu den Ansprüchen aus dem Arbeits- fort. Er erstreckt sich jetzt über sämmtliche Fabriken, die sich am verhältnißnit 10.111 bortigen Plage mit der Zwecknagel Fabritation befassen. Es W. W. Läßt sich nicht so allgemein beantworten. Es streiten die Nagelschmiede der Firmen Hermann Polat, Anton richtet sich nach den besonderen Umständen bei den einzelnen Er­Eine Auflage wegen Majestätsbeleidigung, Chochola, Emil Pick und Anton Belohlavet. Soll der Lohn werbung. Aufreizung und Aufforderung zur Betampf erfolgreich enden, ist eine Hilfe seitens der organisirten gehung des Diebstahls wurde am Freitag vor der ersten Arbeiterschaft unbedingt nothwendig. Es handelt sich darum, Wir haben bereits wiederholt im Briefkasten den Jrrthum *) Straftammer des Landgerichts I   gegen den verantwortlichen einen ganzen Zweig der Metallindustrie durch einen er- laufgeklärt.

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Die Redaktion.