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Nr. 31. 31. Jahrgang.

4. Beilage des Vorwärts  " Berliner   Volksblatt.

Polizeiliche Gewaltanwendung.

Das Schöffengericht Neukölln hatte gestern Vorgänge zu prüfen, die sich am 29. Juli 1913 in Neukölln bei der Siftierung cines Straßenhändlers Felix Mauerhoff abgespielt hatten. Mauer­hoff war angeklagt, Polizeibeamten bei rechtmäßiger Ausübung ihres Amtes gewaltsam Widerstand geleistet zu haben, als sie ihn zur Wache in der Leykestraße bringen wollten.

Anlaß der Sistierung war eine geringe Uebertretung, der Ver­fuch Mauerhoffs, mit seinem Wagen eine gesperrte Strede der Hermannstraße zu befahren. Weil er dem Schußmann Gladski nicht sogleich seinen Namen angab, sondern auf ein am Wagen ange­brachtes Namenschild Walter Mauerhoff" verwies, glaubte Gladsti, ihn zur Wache führen zu sollen. Vor dem Wachlokal hätte nun Mauerhoff, so stellten beteiligte Polizeibeamte den Sachverhalt dar, dadurch Widerstand geleistet, daß er sich an einem Laternen­pfahl festgehalten habe. Der Angeklagte behauptete, Gladski habe vor dem Wachlokal ihm ohne weiteres einen Stoß ins Genic ge­geben. Durch zwei andere aus der Wache heruntereilende Schutz­Teute sei er gepadt worden, worauf er wie ein Ball in den Flur hineingepflogen sei. In der Wachstube aber hätten andere Polizei­beamte, als er eingeliefert wurde, förmlich Spalier gebildet und wild auf ihn eingehauen.

Er habe nicht nur am Körper deutliche Spuren dieser schweren Miß­Handlung davongetragen, sondern auch eine Verschlimmerung seines Herzleidens gehabt. Auch seien ihm

auf der Wache 80 Mark abhanden gekommen, die er bei sich getragen habe. Der Vorsitzende fragte, ob vielleicht Mauerhoff meine, daß die Beamten der Wache schon den ganzen Vormittag auf ihn gewartet hätten, um Spalier zu bilden, wenn er fäme.

Ein

eingestellt, aber auf Beschwerde sind die Ermittelungen wieder aufgenommen worden. Zu der Frage, ob Mauerhoff vor und in dem Wachlokal mißhandelt worden ist, wurde auf Antrag der Ver­teidigung eine lange Reihe Zeugen vernommen. Personen, die aus nächster Nähe, teils auf der Straße, teils von Fenstern aus, die Vorgänge vor dem Hause mitangesehen hatten, bekundeten, daß Gladski den zu sistierenden Mauerhoff

im Genick gepact

und vor sich her geschoben oder gestoßen habe. Gladsti behauptete, er habe ihn nur am Arm gefaßt. Daß Mauerhoff sich am Laternen­pfahl festgehalten habe, hatte keiner der als Zeugen vernommenen Bivilpersonen gesehen. Einige erklärten, daß er das bestimmt nicht getan habe. Nach Mauerhoffs Einlieferung hatte vor dem Hause der Polizeiwache zu der wartenden Frau Mauerhoff eine Frau gesagt:

,, Gehen Sie doch rein, die Beamten schlagen ja Jhren Mann so furchtbar!" Drinnen wies man fie ab:" dem tut keiner was." Aber sie hörte jetzt selber, wie er immer wieder laute Schreie ausstieß. Er hat Herzkrämpfe!" flagte sie angstvoll, aber ein Beamter antwortete ihr: ,, Ach was, Herzkrämpfe!?"

Sonntag, 1. februar 1914.

den Namen festzustellen, sei nicht Siftierung nötig gewesen, zu einer solchen habe der Beamte daher nicht schreiten dürfen. Der Griff ins Genid und was dann folgte, laffe die Amtsausübung als schwere Mißhandlung erscheinen, gegen die Mauerhoff sich sogar tätlich hätte wehren dürfen. Die Behauptung, daß er durch Um flammerung eines Laternenpfahls Widerstand geleistet habe, sei widerlegt. Jawohl, das müsse man annehmen, daß die Beamten die unwahrheit gesagt haben, weil sie unter dem Drud des gegen fie schwebenden Strafverfahrens stehen. Der Angeklagte sei paher freizusprechen.

Das Gericht fah in der Sistierung eine rechtmäßige Amtsaus. übung. Auch dazu sei Gladski berechtigt gewesen, vor dem Wach­lokal den sich langsam in Bewegung sehenden Mauerhoff.anzu­faffen, damit es schneller ging." Die dazukommenden Beamten hätten den Mauerhoff angepadt und mit großer Geschwindigkeit weggebracht." Ob Mauerhoff sich an dem Pfahl festgehalten habe, sei nicht flar geworden. Die Zeugen widersprächen einander, es habe wohl keiner ein genaues Bild der Vorgänge erhalten. Wider­stand könne nicht als festgestellt gelten, darum sei der Angeklagte freizusprechen.

Die Erfüllung des vor einigen Jahren bei Beratung der Strafprozeßreform von sozialdemokratischer Seite gestellten Sie lief zu einem Arzt, doch der wollte nicht mit zur Polizeiwache Antrages, alle Vorgänge auf Polizeiwachen kinematographisch tommen. Später ließ man die Frau in die Zelle bliden, in die aufzunehmen, wird immer dringlicher. Mauerhoff auf eigenen Wunsch", wie einer der Schuhleute vor Wafferstands- Nachrichten Gericht sagte gebracht worden war. Er stöhnte und jammerte: ber Bandesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterburean

-

Mein Kopf, mein Kopf!"

Dieser sich wiederholende Ruf und ein lang anhaltendes Geschrei waren auch von Zeugen, die im Hause wohnen, gehört worden. Eine Zeugin gab an, dazwischen auch den jammernden Ruf gehört zu haben: ,, Schlagt mir doch den Kopf nicht so!"

Das Geschrei sei fürchterlich" gewesen, fagte sie. Herzzerreißend" nannte es eine andere, herzbrechend" habe es gewirkt, versicherte eine dritte. Mehrere Zeuginnen hoben hervor, daß es nicht wie Wutschreie, sondern wie Schmerzenschreie geklungen habe. Einigen Personen habe Mauerhoff nach etlichen Tagen an seinem Körper die Spuren gezeigt, die er von der Siftierung heimgebracht hatte. Der Vorsißende meinte, wenn einer Widerstand leiste und die Polizei Gewalt anwenden müsse, dann gebe es eben ein paar blaue Flecke." Auch das wurde, trok Widerspruch des Amtsanwalts, in

ans den Räumen derselben Polizeiwache schon öfter Geschrei

gehört

Die Beweiserhebung zeigte, daß die Beamten der Wache auf Mauerhoffs Ankunft vorbereitet waren, weil sie von den Fenstern aus ihn vor dem Wachlokal hatten vorfahren sehen. Sie hätten, so sagten sie aus, einen Wortwechsel zwischen Gladsti und dem nicht sogleich absteigenden Mauerhoff bemerkt, darum seien schleu­nigst zwei Beamte zu Hilfe geschickt worden. Daß M. sich renitent" benommen habe, so daß Gewalt habe angewendet werden müssen, bekundeten die Beamten übereinstimmend. Einer sagte, er habe Mauerhoff von dem Laternenpfahl, den er mit beiden Händen der Beweiserhebung festgestellt, daß umflammert hätte ,,, mit aller Gewalt" losreißen müssen. anderer meinte, vom Fenster aus gesehen zu haben, daß Mauer­hoff sich an dem Laternenpfahl festhielt. Ebenso übereinstimmend stellten alle fünf vernommenen Beamten in Abrede, daß Mauer­hoff geschlagen worden sei. Weder auf der Straße noch auf der Wache hätten sie selber geschlagen oder einen Kollegen schlagen ge­sehen. Mauerhoff sagte dem Schußmann Hohmann ins Gesicht, daß besonders er schauderhaft geschlagen" habe. Hohmann bestritt das. Dieser Zeuge schilderte, wie Mauerhoff, mit Gewalt vifitiert" worden sei, um ihm Sachen abzunehmen, durch die er sich hätte be­schädigen können. Von Geld, das er eingebüßt hätte, habe er nach­her geredet, aber es sei feins gefunden worden. Der Verteidiger Rechtsanwalt Oskar Gohn brachte zur Sprache, daß gegen die der Mihhandlung beschuldigten Schußleute eine Strafanzeige eingereicht worden ist. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren bereits

"

worden ist, so daß Hausbewohner sich dadurch schwer beunruhigt gefühlt haben. Eine Beugin hat einmal auch Schläge fallen hören, eine andere hat einmal den Ruf gehört: Wie komme ich dazu, mich hier schlagen zu lassen!"

"

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Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm  Landsberg Rese, Bordamm 1be, Zeitmerik

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Witterungsübersicht vom 31. Januar 1914.

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Auf den Amtsanwalt machten die Aussagen der Zivilpersonen Swinembe. 762 S 5 Dunst feinen Gindrud. Ob etwa die Beamten, fragte, er hier unter ihrem Hamburg   763 Berlin  Eid die unwahrheit gefagt haben sollten. Sie seien durchaus glaub- Frantf. a.M würdig, und die Beweiserhebung habe gezeigt, daß sie nur ihre München  Pflicht getan hätten. 40 Mark Geldstrafe beantragte er gegen den Bien Angeklagten, der ihm als des Widerstandes überführt galt. Der Berteidiger bestritt, daß rechtmäßige Amtsausübung vorliege, wo­nach dann auch nicht von Widerstand die Rede sein könne. Um

Aberdeen   746 2moltig-3 Baris 773 28 1 Rebel-11 Wetterprognose für Sonntag, den 1. Februar 1914. Mild, jedoch vorherrschend wolkig mit etwas Regen und sehr lebhaften südwestlichen Winden. Berliner   etterbureau

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